Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Steffen
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Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

#1 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. August 2010, 00:44

1. Boardregeln beachten. Link
2. Zur persönlichen Überprüfung der Datenbank: Wer mahnt was ab?
3. Abmahnfibel der Initiative AWDP: Link
4. Zivilrecht für (und von) Anfänger: Link
5. Musterschreiben einer modifizierten Unterlassungserklärung: Link
6. FAQ - Fragen und Antworten: Link

7. RA Dr. Alexander Wachs: Anwaltliche Beurteilung der abmahnenden Kanzlei
Vorgehensweisen eines Abgemahnten:

  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (Einwurf oder mit Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.

........................................................................................................

  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.

........................................................................................................

  • 3. Akteneinsicht in die Beschlussakte
-----------------------------------------------------

  • 3.1. Ohne Anwalt:

-----------------------------------------------------

  • 3.1.1. Einsichtnahme bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts am Wohnort des Betroffenen

    Mustertext:
    Max Mustermann, Musterweg 04, 98987 Musterstadt
    Landgericht <Name>
    <Straße Nr.>
    <PLZ Ort>
    Fax: <Nummer>


    Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich, <Vor- Zuname>, wohnhaft in <Ortsname>, ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG
    i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO den Antrag auf Einsichtnahme in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom <Datum>,
    Aktenzeichen <Nummer> bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts meines Wohnortes. Mein Abmahnschreiben lege ich
    als Kopie bei.


    <Ort>, den <Datum>

    Mit freundlichen Grüßen


    ____________________________________
    (rechtsverbindliche Unterschrift)



    Anlage
    Kopie Abmahnung Aktenzeichen <Nummer>

-----------------------------------------------------

  • 3.1.2. Einsichtnahme durch Anforderungen von Kopien der Beschlussakte oder Aktenbestandteilen

    Anfallende Kosten: 50 Cent pro Blatt, ab der 51. Seite von 15 Cent pro Blatt!

    Mustertext:
    Max Mustermann, Musterweg 04, 98987 Musterstadt
    Landgericht <Name>
    <Straße Nr.>
    <PLZ Ort>
    Fax: <Nummer>


    Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich, <Vor- Zuname>, ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO
    Akteneinsicht in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom <Datum>, Aktenzeichen <Nummer>. Mein Abmahnschreiben
    lege ich als Kopie bei.

    Ich erbitte um Übersendung von Kopien, was folgt
    1. Antragsschrift
    2. Unterlagen zur Glaubhaftmachung mit Ausnahme der ermittelten IP - Adressen, die dem Antragsteller nicht
    zugeordnet wurden
    3. Beschluss im Volltext
    4. Zustellungsurkunden.

    Bitte kopieren Sie nur den vorbenannten Inhalt sowie beachten Sie eine Kostenobergrenze von 35,00 €.


    <Ort>, den <Datum>

    Mit freundlichen Grüßen


    ____________________________________
    (rechtsverbindliche Unterschrift)



    Anlage
    Kopie Abmahnung Aktenzeichen <Nummer>

-----------------------------------------------------

  • 3.2. Mit Anwalt

    Wenn ein Betroffener einen Anwalt, für die Bearbeitung seiner Abmahnung beauftragt hat, kann dieser, bei der
    Geschäftsstelle des Beschluss-Landgerichtes die Akte zur Einsichtnahme sich zusenden lassen.

    Kosten: ca. 60,- €

........................................................................................................

  • Was, wenn kein Aktenzeichen des LG Beschlusses in der Abmahnung enthalten ist?

    Abmahnkanzlei anrufen oder anschreiben, damit sie das Aktenzeichen für den jeweiligen LG Beschluss zur
    Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 IX UrhG mitteilen.

    [„Hallo, mein Name ist <Vor- und Zuname>. Ich wurde von Ihnen abgemahnt am <Datum> mit dem <Aktenzeichen>.
    Bitte teilen Sie mir Aktenzeichen/Datum des Auskunftsbeschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach
    Paragraf 101 Absatz 9 Urheberrechtsgesetz mit. Danke
    .“]

    Beachte:
  • Keine Angaben zum Sachverhalt. Es werden nur Abmahndatum und Aktenzeichen mitgeteilt.
  • Auf alle weiteren Anfragen der Kanzlei, sagen Sie höflich, dass Sie keine Aussagen zum Sachverhalt am
    Telefon tätigen.

........................................................................................................


Sedated
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#2 Beitrag von Sedated » Samstag 4. September 2010, 19:18

mod UE

+

kein weiterer Kontakt zum Abmahner ! (in welchen Verhältnissen Du lebst geht den ein Scheiss an)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#3 Beitrag von Steffen » Samstag 4. September 2010, 20:00

@Robi,


Zuerst einmal, eine Abmahnung muss nicht per Einschreiben kommen. Sie kann per stink normaler Briefpost,
ja sogar per E-Mail versendet werden.
Der Nachweis des Versandes per Briefpost erfolgt mittels Postausgangsbuch, Handakte und Zeugen.
Ein Berufen, auf, ich habe ihn nicht bekommen, das geht nicht. Ist er nicht Zustellbar, geht er mit Vermerk
zurück.

Wenn man einen Antrag hinsichtlich Umzugs beim Provider stellt, müssen die natürlich die neue Adresse
beauskunften. Anders beim Wohnungswechsel. Solange der Mietvertrag besteht, gilt auch die Anschrift.
Hast Du keinen Nachtsendeauftrag gestellt, der Mietvertrag nicht mehr bindend, warum nimmst Du dann
die Post überhaupt an?

Faustformel:
  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.)

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen

Wenn man sich fürs nicht zahlen entscheidet, bekommt man 2 - 3 Briefe, die natürlich höhere Forderungen
und härtere Drohungen beinhalten können. Es ist eben kein Spaß.

VG Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#4 Beitrag von Steffen » Sonntag 5. September 2010, 00:26

Es gibt Entscheidungen, die kann Dir keiner abnehmen.

1. Wenn Du zahlen willst, bitte auch hier eine mod. UE und auf der
Überweisung vermerken:
Abmahnung, Az. 123456, Zahlung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht!

2. Wenn Du eine mod. UE abgibst und nicht zahlst, natürlich kommen noch
Folgeschreiben. Man vergisst dich schon nicht. Auch ist das Risiko einer
Leistungsklage gegeben. Wie hoch bei der Kanzlei, ist zur Zeit schwer
einzuschätzen.

Es kann Dir niemand eine Garantie ausstellen, das Du vielleicht verklagt
wirst, aber auch nicht, dass es gut geht. Einfach aufs Bauchgefühl hören.

VG Steffen

roman
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#5 Beitrag von roman » Samstag 11. September 2010, 12:25

hallo allerseits,

bin durch zufall auf eure Seite gestossen da ich gestern abend ein unangenehmes Schreiben der Sasse & Partner, wegen unerlaubten Anbieten geschützter Filmwerke in Tauschbörsen, bekommen hab. Nun wollen die 800€ bis zum 19.09.2010 haben mit einer unterschriebenen Unterlassungserklärung.

Die Frage ist die selbe wie bei Robi. Wie geh ich nun vor? Ich werd natürlich einen Anwalt um Hilfe bitten, aber das wird leider nicht vor Montag passieren können.

Muss leider zu geben das ich in Sachen Recht absolut keine Ahnung habe und alles wie Bahnhof klingt was ich lese. Habe natürlich schon die Bewertung von Hr. Dr. Wachs gelesen zu dieser Kanzlei und davon wurde ich auch nicht schlauer in einigen Punkten.

1. Kommen zu dem Pauschalbetrag von 800€ noch weitere Kosten zu wenn man diesen bezahlt? Muss bzw kann bzw darf man die folgenden Kosten ignorieren oder muss sich Widerspruch einlegen?

2. Muss die Kanzlei die mod. UE akzeptieren ? <== ich weiss ganz doofe frage aber wie gesagt ich tappe da im dunkeln bis etwa Montag.

ich danke schonmal für euren Rat

Grüsse Roman

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#6 Beitrag von Steffen » Samstag 11. September 2010, 13:13

1. Kommen zu dem Pauschalbetrag von 800€ noch weitere Kosten zu, wenn man diesen bezahlt?
Muss bzw. kann bzw. darf man die folgenden Kosten ignorieren oder muss sich Widerspruch einlegen?
Wenn man die geforderte Summe bezahlt, dann ist in diesem Fall der Rechtsstreit erledigt.
Bitte für Nachfolgendes die Faustformel beachten.


2. Muss die Kanzlei die mod. UE akzeptieren?
Nein, aber wenn nicht, dann liegen die Vorteile doch klar bei Dir. Unsere mod. UE ist strafbewehrt, wird
sie nicht angenommen, wirkt sie trotzdem einer EV entgegen und es gibt keine Vertragsstrafe im
Wiederholungsfall.

VG Steffen

roman
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#7 Beitrag von roman » Samstag 11. September 2010, 13:40

danke für die Antworten :)

Olafas
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#8 Beitrag von Olafas » Dienstag 14. September 2010, 20:04

Mich würde mal interessieren, wie sich die Kanzlei bei euch Leuten, die nicht gezahlt haben, verhalten hat.

Sedated
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#9 Beitrag von Sedated » Dienstag 14. September 2010, 21:11

Olafas hat geschrieben:Mich würde mal interessieren, wie sich die Kanzlei bei euch Leuten, die nicht gezahlt haben, verhalten hat.

:l,

Möglichkeiten :

1. Die hat sich darüber geärgert und mit viel Alkohol ertränkt ? :o
2. Die sagen sich : 25 % Sofortzahler sind auch nen Batzen Geld ? :,.:
3. Scheisse, ganz Deutschland hasst uns ? :_:

Such Dir was aus.......

badrone
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#10 Beitrag von badrone » Freitag 17. September 2010, 12:04

Hallo, Leute wollte mich nun auch mal melden, der Brief flatterte mir gestern in Haus,... weil ich "Spice" gesaugt, haben soll.

Soll mann sich da an die ganz normale Regeln halten was sagt ihr,..

1. mod. UE per fax und per brief

dann nicht mehr tun, und warten oder was ist denn da bis datu so der optimale weg,... bzw. was bringt denn da ein anwalt!!!

gruß, badrone Nö ich nicht

mein schreiben:
Hiermit verpflichte ich, **************



:,.-:

Bitte keine fallbezogenen mod. UEs Posten.
Unser Musterschreiben ist eigentlich so angelegt,
das ein Nichtjurist klarkommt.
Bei offenen Fragen stehen Möglichkeiten, wie z.B.
der Funktion PN zur Verfügung.

VG Steffen (Site Admin)

V

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#11 Beitrag von Steffen » Freitag 17. September 2010, 12:30

[quoteembadrone]1. mod. UE per fax und per brief[/quoteem]
Faustformel:
  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.)

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen
Warum Doppelversand? Weil der Abgemahnte den Nachweis notfalls erbringen muss, dass er die mod. UE versendet hat.
Deshalb bitte die Versandarten beachten!

Mehr gibt es auch nicht zu beachten.

VG Steffen

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Plüschpantoffel
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#12 Beitrag von Plüschpantoffel » Freitag 17. September 2010, 22:23

Guten Abend zusammen,

ich wurde in gleicher Sache abgemahnt und habe mich natürlich auch "durchgelesen". Ich bin allerdings zu der Auffassung gekommen Herrn RA. Dr. Wachs zu beauftragen. So kann ich sicher sein, dass das Bestmögliche aus der Sache rausgeholt wird.

Ich werde gerne über den Fortgang bzw. Ausgang berichten, soweit es die Forenregeln zulassen.

gn8 zusammen ;tö
Drei Dinge kommen nicht zurück: Das gesprochene Wort, das vergangene Leben und die versäumte Zeit.

wutzefreck68
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#13 Beitrag von wutzefreck68 » Samstag 18. September 2010, 02:24

Also wenn ich das alles hier so lese ich würde eine Abmahnung von Sasse+Partner nicht auf die leichte Schulter nehmen angeblich klagen die immer...vielleicht hab ich aber auch voreilig gehandelt mit meinem Vergleich tja wer weiß das schon außer Chef STEFFEN :l,
Wie immer meldet sich ja niemand wies nach dem NICHTZAHLEN! bei denen weiterging....

defense
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#14 Beitrag von defense » Montag 20. September 2010, 21:20

Hallo zusammen und herzliches Beileid an alle Opfer :-)

Erstmal vielen Dank an alle die das hier möglich machen!

Vorbemerkung:
Ich bin neu hier und kenn mich noch nicht so aus.
Ich habe schon über das unten stehende Thema gegoogelt und sonstwie gesucht aber nichts konkretes gefunden.
Ich häng jetzt schon seit dem 28.07.10 wie bekloppt im Internet um mich über das Thema Abmahnung weiterzubilden!
Wenn ich irgendeine schon vorhandene Info übersehen habe, bitte um kurze
Angabe der Webseite.Danke!

Zum Fall:
Ich habe auch diese Abmahnung von S+P -> Spice bekommen.
Das ist jetzt schon der 6.Fall.

Gesegnet ist das Johanniskraut.Ich währe sonst schon durchgedreht.
Das Zeug schaltet alle agressiven Emotionen auf fast null.Da kann einem ein Elefant auf die Füsse treten und man bleibt trotzdem Cool.

1. und 2. Fall ->Anwalt selbst bezahlt (Geld teilweise geliehen).
Beim nächsten Fall ging dann Geldtechnisch nix mehr und mein RA
sagte mir das ich mir einen Rechtsberatungsschein holen soll.
Ich lebe momentan von ergänzendem H4.
Ich dann zum Amtsgericht Düsseldorf und den Schein besorgt.

3.+4.+5. Fall -> Anwalt via Rechtsberatungsschein beauftragt.
Ich habe mittlerweile schon Routine in der Geschichte.

6. Fall am 20.09.10-> Rechtsberatungsschein abgelehnt weil
"Selbe Angelegenheit".
Gebeten mir das schriftlich geben zu lassen was abgelehnt wurde.
Bin dann in die erste Etage verwiesen worden wo eine kompetentere Dame mir gesagt hat das es für die "selbe Sache" normalerweise nicht mehrere
Ber. Scheine gibt.
Der zweite und dritte Schein war dann wohl ein Gnadenakt des Gerichtes oder was?
Ich sollte dem Anwalt sagen das er das Ganze über die schon vergebenen Scheine abrechnen soll.
Ich dann mit gesenktem Haupt aus dem Amtsgericht raus und erst mal gefrüstückt.

Ich habe mich dann entschlossen diesen Fall ohne Anwalt durchzuziehen.
Aus den vorgehenden Fällen habe ich mir dann die Unterlassungserklärungen genommen und das ganze mit den passenden Daten versehen.
Sieht also so aus wie die vorhergehenden mod. UEs (Sind ja nur Textbausteine) nur eben mit dem konkreten Rechteinhaber dem Film und unten eben das aktuelle Datum und die Unterschrift.
Das ganze 20 mal geprüft ob sich kein Fehler eingeschlichen hat.

1. per Fax (T-Online Faxfunktion im E-Mail Bereich) da ich kein Fax habe
2. per Einschr. Rückschein das Original versendet
3. Kein weiterer Kontakt mit den Zecken
4. GEZahlt wird auch nicht.Ich bin nicht die Bundesbank oder HRE

So, getz mal ne Frage wol? :-) (geiler Dialekt)

Wie ist das mit den Berechtigungsscheinen und der "gleichen Angelegenheit"
(Siehe BerHG §7)
Hat die Dame mich da nur abgewimmelt.
Hat da von Euch schon einer Erfahrung.

Ich habe da im Internet nichts konkretes gefunden.
Gibts da noch Möglichkeiten oder ist das normal, das für diese Filesharing Abmahnungen nur ein Berechtigungsschein gewährt wird.
Ich kann mir nicht vorstellen das mein Anwalt für ~90 € mehrere Aufträge abwickelt.
Ich habe auch keine Lust meinen Anwalt da noch zu belästigen wenn er dann sowiso nichts mehr dafür bekommt.

Es währe so auch nicht der Weltuntergang Dank dieser und anderer Webseiten
und die bestehenden Korrespondenzen aus den vorhergehenden Fällen.
aber mit Anwalt im Rücken ist das Ganze dann doch noch ein Stück beruhigender.

Ich hoffe, mein Wissen durch Euch bereichern zu können.

Vielen Dank!

defense

PS:Sollten vorhandene Rechtschreibfehler bei Ihnen Augenkrebs verursachen bitte ich um Entschuldigung.

Hinack
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#15 Beitrag von Hinack » Montag 4. Oktober 2010, 12:44

Die Senator Film Verleih GmbH in Berlin gibt im Internet eine ungültige Faxnummer an. Richtig ist 030-880918792.

Auf dem Briefkopf der Anwälte Sasse und Partner als letzter Helge Sasse.

Der Vorstand der Senator Entertainment AG heißt Helge Sasse.

Ein weiterer Geschäftsführer (im Internet nicht genannt) der Senator Film Verleih GmbH ist Helge Sasse.

Die Senator Film Verleih GmbH tritt werblich nicht mehr auf, stattdessen die Zentral Film Verleih GmbH deren Geschäftsführer ebenfalls der Senator Film Verleih GmbH Geschäftsführer Peter Heinzemann ist.

Ich habe keine Ahnung, ob hinter dem Verschwinden der Senator Film Verleih GmbH die als Rechteinhaber der abgemahnten Filme auftritt, ein Schachzug zu sehen ist, der das Einklagen von Kosten der Abwehr vereiteln soll.

Leider weiß ich auch nicht, wie ich mich (vor) gegen den Erlaß einer falschen, aber gut begründete und unterlegten Einstweilige Verfügung schützen, wenn diese aus Dringlichkeitsgründen ohne mündliche Verhandlung ergeht. Und das Frage ich darum hier.

Hinack
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#16 Beitrag von Hinack » Montag 4. Oktober 2010, 22:23

Grazer57 hat geschrieben:@ Hinack

Die Einstweilige Verfügung

Hast Du denn eine einst. Verfügung bekommen?
Wenn ja, hast Du vorher eine Abmahnung bekommen?
Und hast Du daraufhin eine mod. UE versendet?
Das Problem sitzt wie immer im Einzelfall.

1. Die Abmahnung richtet sich an mein Unternehmen - ein Einzellunternehmen - nennen wir es Gasthof "zur Linde". Weder das Abmahnschreiben noch das Erinnerungschreiben bennen meine Person. Es lautet wie bei einem schlechten Serienbriefe sogar "Sehr geehrter Zur Linde" in der Anrede. Man wirft also "Zur Linde" eine Urheberrechtsverletzung vor. Wenn ich mich nun meldete gäbe ich meine Daten preis.

2. Mein Unternehmen - also ich - hab mehrere Internetanschlüsse und mehrere Mitarbeiter, die diese Nutzen. Sasse und Partner benennen aber nicht den Anschluß, an dem die Urheberrechtsverletzung begangen wurde und folglich kann ich diese auch keinem Mitarbeiter zuordnen. Eine Aufforderung den Anschluß zu bennenen haben Sasse und Partner ignoriert.

3. Sämtliche meiner Mitarbeiter haben zur Absicherung gegenüber der Senator Film Verleih GmbH eine strafbewährte UE abgegeben ohne ihren Arbeitgeber - also mich - oder den Zusammenhang zur "Linde" zu benennen.

4. In unserem Hause verkehren Gäste die sich mit ihren Laptops in unser Netz einwählen und surfen können. Diese Gäste wären zu ermitteln, würde bekannt gegeben, welcher Internetzugang benutz wurde.

Wilddieb
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#17 Beitrag von Wilddieb » Dienstag 26. Oktober 2010, 18:47

Sasse mahnt zur Zeit offenbar massenweise "The Expendables" im Auftrag der Splendid Film GmbH ab. Wie geht das denn? Es heißt doch bei dem Film "All rights reserved by 20th Century Fox". Wie kann denn Splendid da alleiniger Rechteinhaber sein?

wombat
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#18 Beitrag von wombat » Mittwoch 27. Oktober 2010, 12:52

hallo,
ich denke mal das splendid die verwertungsrechte für deutschland besitzt.
bei der vergabe der lizenzen sieht eh keiner mehr durch siehe i-on new media, die verkaufen die rechte an filmen das diese von einer eigens dafür gegründeten firma, hier i pforce one abgemahnt werden können. das zeigt das es denen nur um das schnelle geld geht. mir erschließt sich auch nicht, warum bei manchen kanzlein es bis zu einem jahr dauert bis man eine abmahnung bekommt obwohl der richterbeschluss bereits 1 monat nach dem loggen vorliegt. hier bei sasse kann man ja die dringlichkeit auf unterlassung noch begründen da die abmahnungen sehr schnell nach dem log datum versandt werden ( siehe datenbank ). das die 3 jahre zeit haben abzumahnen würde sich für mein dafürhalten nicht mehr mit einer dringlichkeit eine angebliche urheberrechtsverletzung zu beenden decken. würd mich mal interessieren was ein richter dazu sagt.
sorry bin bissel abgeschwiffen von deiner eigentlichen frage.
gruß wombat

Frischling
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#19 Beitrag von Frischling » Donnerstag 28. Oktober 2010, 22:35

Ersteinmal Guten Abend an Alle.

Gestern trudelte bei uns auch ein Schreiben von Sasse und Partner ein.
Nach tagelangem Einlesen in die Materie schwirrt mir zwar der Kopf, aber Dank dieser tollen, hilfreichen Seite sieht man etwas klarer.

Tatsächlich dreht es sich auch um den zuvorgenannten Film der Splendit Film GmbH.

Diesbezüglich hätte ich zwei Fragen, sofern diese bezüglich unerlaubter Rechtsberatung zu beantworten sind:

1) Im Entwurf der UE, den Sasse und Partner freundlicherweise dem Schreiben beigefügt haben, ist der Titel nicht explizit erwähnt. stattdessen ist die allgeimene Formulierung "...geschützte Filmwerke der Splendit...", sollte man sich in dem Fall dennoch sicherheitshalber an die Formulierung der hier dargebotenen mod UE halten? Oder ist dies quasi eine praktische Erweiterung gegen alles was noch so kommen möge, obwohl ich nicht glaube das die Abmahn-Kanzlei einem da unter die Arme greift (weshalb ich mir die Frage wohl schon selbst beantwortet habe).

2) Gibt es schon Erfahrungen, wie die Kanzlei Sasse und Partner bei einem Vergleichsangebot reagiert? Also ob bei Nicht-Annahme die folgende Forderung direkt einen Aufpreis beinhaltet, oder ob man sich mit der bisherigen Forderung begnügt?

Danke im Voraus

MfG

Dalmatinac
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Registriert: Donnerstag 11. November 2010, 13:30

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#20 Beitrag von Dalmatinac » Donnerstag 11. November 2010, 13:42

Hallo an alle,

nun hat mich Sasse und Partner auch abgemahnt wegen angeblichen download/upload des Films IP Man2, wobei ich den Film
überhaupt nicht kenne. Nach Internetrecherche handelt es sich um einen schlechten Kung Fu Film, was absolut nicht mein Geschmack ist! Nach anfänglicher Panik bin ich nach Antworten suchend auf dieses Forum gestossen. Geloggt wurde ich am XX.10.2010 und das Schreiben von Sasse war schon am XX.11.2010, ich sollte dort die UE und Zahlungsverpflichtung von pauschal 800 € bis zum .11.2010 zahlen und unterschreiben

Nach Durchlesen dieses Forums habe ich dann vorgestern die mod. UE vorab gefaxt und dann per Einschreiben mit Rückschein geschickt, wobei der Rückschein dann heute bei mir ankam. Ich denke das ist soweit ok ist, oder?

Doch das Ganze beunruhigt mich schon noch etwas, da ich 1. den Schrottfilm nicht runtergeladen habe und das ich 2. auch nicht so viel Geld habe um etwas zu bezahlen was ich auch nicht gemacht habe!

Hat schon jemand Erfahrungen mit denen? Habe gelesen dass die nicht so viel abmahnen aber dafür bis zum Schluss gehen...

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