Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

Antworten
Nachricht
Autor
Donni
Beiträge: 6
Registriert: Mittwoch 29. April 2020, 08:06

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#11461 Beitrag von Donni » Dienstag 26. Mai 2020, 11:11

Herzlichen für die flotte und freundliche Info, Herr Wachs.
Denken Sie, dass die Klageentscheidung auch von der Kanzlei des Verteidigers abhängig ist? Damit meine ich, dass WF eventuell von der Klage absehen, wenn ein Mandant z.B. von Ihnen vertreten wird, da es in diesem Fall bereits Erfahrungen gibt.
Eine Privatperson, welche sich selber verteidigt oder sich gar auf die Korrespondenz mit WF einlässt, erscheint in diesem Fall doch deutlich attraktiver als Ziel aus Klägersicht.
Meine Kanzlei spricht nämlich von einer sehr niedrigen Klagewahrscheinlichkeit, auch nach dem Mahnbescheid. Und da würde ich gerne den Hintergrund verstehen.

Noch einmal vielen vielen Dank für die Unterstützung. :-)

Benutzeravatar
RA Dr. Wachs
Administratoren
Beiträge: 60
Registriert: Samstag 16. März 2013, 14:08
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#11462 Beitrag von RA Dr. Wachs » Dienstag 26. Mai 2020, 12:12

Moin Moin,

die Frage ob ein Anwalt (egal ob ein Kollege oder ich) Widerspruch einlegt, ist nach meiner Meinung nicht entscheidend. Entscheidend ist eher ob neben dem Widerspruch noch etwa erhebliches gegenüber Waldorf Frommer vorgetragen wird. Das wird ein Anwalt im Zweifel unternehmen. Waldorf Frommer arbeitet auch Klagen mittlerweile im Akkord ab. Es kann sein, dass bei einem Fall, der auf der Kippe liegt, die Kanzlei Waldorf Frommer sich eher bei einer Naturalpartei auf ein Gerichtsverfahren einlässt.
Meine Antwort ist also, dass wenn keine gute Verteidigung vorgetragen wird, es egal ist, ob anwaltlich vertreten oder nicht. Wenn eine Verteidigung "so lala" ist, kann es das Zünglein an der Waage sein. Der Unterschied ist einfach, dass ein Anwalt weiß, was eine gute Verteidigung ist und diese anwendet.

Besten Gruß und viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt---

Morlog
Beiträge: 75
Registriert: Mittwoch 15. Mai 2019, 01:07

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#11463 Beitrag von Morlog » Mittwoch 27. Mai 2020, 00:31

Herr Wachs. Sie wissen es und auch Andere. Niemand hat jemals von den Abgemahnten einen Song oder einen Film zum Tausch angeboten.Die sogenannten Rechtsinhaber haben seit 2010 massiv ihre Produkte selbst in die Tauschbörsen zum Abmahnen eingestellt. Hat ja gut geklappt. Und das Modell läuft ja immer noch bei den Gerichten mit durchwinken. Unser Rechtsstaat ist dumm und peinlich. Siehe die Geschichte mit Thomas und Daniel mit der Archive AG. Das war nicht nur peinlich das war Kriminell. Aber bitte weiter so vor Gericht sich anstellen und sich vorführen lassen von Leuten die glauben und wissen das dieser Staat auf der ihrer Seite steht und Urteile im Namen des Volkes gesprochen werden. Das Volk der Abmahnanwälte und ihre Auftraggeber. Nun haben wir Corona und noch was zum abzocken.

Morlog

Benutzeravatar
RA Dr. Wachs
Administratoren
Beiträge: 60
Registriert: Samstag 16. März 2013, 14:08
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#11464 Beitrag von RA Dr. Wachs » Mittwoch 27. Mai 2020, 10:24

Moin Moin Morlog,

ich bin nicht sicher, ob Ihr Beitrag ironisch gemeint ist, oder ob Sie das Ernst meinen. In jedem Fall höre ich diese These seit einigen Jahren, in verschiedenen Abweichungen, dann mal ein paar Sätze, warum das Quatsch ist bzw. sein muss.
1. 20th Century Fox, Universal Music oder sonstige Musikverlage stellen ihre Werke nicht kostenlos in das Netz. Die Musikindustrie wurde (auch) durch Filesharing sehr hart angeschlagen.
Niemand will dem nacheifern. Die Erträge welche durch Abmahnungen in Deutschland eingefahren werden, sind sicher bei einigen Rechteinhabern höher als behauptet ("kostendeckend"), aber die Nachteile werden im Ergebnis überwiegen.
2. Etwas plausibler ist dann die These, dass Werke durch die Ermittlungsunternehmen eingestellt werden, weil die davon nur profitieren, aber keinen Schaden haben. ich schließe nicht aus, dass es das mal gegeben hat, aber dann nur bei "Ein-Mann-Klitschen" als Ermittlungsunternehmen und sicher nicht für große Rechteinhaber sondern für kleine Porno Verlage . Auch hier denke ich rein wirtschaftlich: Unternehmen wie die ProMedia oder Ipoque oder deren Nachfolgeunternehmen etc. haben das einfach nicht nötig. Warum sollte ein Unternehmen, welches hunderte oder tausende Ermittlungen monatlich durchführen kann, wegen ein paar hundert mehr ales aufs Spiel setzen. Abgesehen davon, dass das strafbar wäre und zivilrechtlich teuer. Zuletzt muss man anmereken, dass die großen Ermittlungsunternehmen von der Geschäftsführung durchgängig mit informatikern besetzt sind, deren Einkommenschancen sind gut genug, sich nicht auf so dünnes Eis zu begeben.
3. Und weil es nicht fehlen darf, die Anwälte stellen selber ein, über ein Drittunternehmen. Auch hier lohnt der Mehrertrag nicht das Risiko, sie bauen keine Anwaltskanzleie mit industrielle Abmahnungen für weltweit agierende Unternehmen auf, wenn sie so dumm sind. Das Schicksal von Herrn Thomas Urmann bestätigt das nur: https://www.regensburg-digital.de/t/thomas-urmann/
4. Der Einwand, dass die Firmen selber Filme einstellen um sie abzumahnen, ist auch deswegen abwegig, weil er nicht erklärt, warum auch in den Ländern, in denen es keine Abmahnungen gibt (Frankreich, Italien, USA und der Rest der Welt), dort trotzdem Filme aus dem Internet geladen werden können und werden. Wer hat die denn dann hochgeladen? Es erklärt auch nicht, warum in Deutschland lange vor den ersten Abmahnwellen bereits 2000-2006 an den Supermaktkassen 100derter Spindel mit Rohlingen und Gigbyte Festplatten angeboten waren (so viele Urlaubsfotos und Linux Distributionen wurden auf der ganzen Welt nicht erstellt).
5. Wenn Sie nun behaupten dass die Uploads nur 2010 begonnen haben sollen. dann frage ich mich, warum gerade 2010? Was hat sich denn zu vorher und nachher geändert? Im Übrigen verweise ich auf das Oben Geschriebene.
6. Fazit:
Es gib sicher schwarze Schafe auf allen Ebenen, diese sind aber die krasse Ausnahme und nicht die Regel. Es ist ein häufiger Fehler, dass argumentativ zu kurz gesprungen wird. Es gibt viele Punkte, die man an den Abmahnungen von Waldorf Frommer oder anderen Kanzleien rügen kann, die sicher auch deutlich schwerwiegender sind, als "die stellen das selber ein".


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber und Medienrecht-

Ps:
Corona nervt uns alle, aber sehen Sie es positiv, im Moment nutze ich die Zeit, mal wieder ein bischen im Forum zu schreiben und das ist doch auch was positives.

Morlog
Beiträge: 75
Registriert: Mittwoch 15. Mai 2019, 01:07

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#11465 Beitrag von Morlog » Mittwoch 27. Mai 2020, 23:43

Herr Wachs. Mir ging es nur darum mal klarzustellen das Filme von der [entfernt weil nicht zutreffend ] und [....] selbst ins Netz eingestellt wurden um abzumahnen. Herr[....] von der [...] hat es sogar [...] zugegeben.
Es gab aber auch Richter die nachgefragt haben wieso Filme die es nicht auf DVD oder im Kino gab abgemahnt wurden. Ich spreche hier von diesen vorgenannten Kleinkriminellen.

Bleiben sie gesund und bleiben sie uns erhalten.

Morlog ;9/

Benutzeravatar
RA Dr. Wachs
Administratoren
Beiträge: 60
Registriert: Samstag 16. März 2013, 14:08
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#11466 Beitrag von RA Dr. Wachs » Donnerstag 28. Mai 2020, 10:12

Moin Moin Morlog,

also die von Ihnen genannten Firmen stellten nach meiner Kenntnis keine Filme ins Internet als Honeypot oder ähnliches. Ich habe nun hunderte Rechtsstreite geführt und dort sehr viel Einblick erhalten. In keinem mir bekannten Verfahren ging es jemals um einen Film, der nicht auch auf DVD veröffentlicht wurde.
Darum habe ich die Namen entfernt. Ich halte ihre Aussage nicht für böswillig, sondern einfach für falsch informiert. Auch hat kein Geschäftsführer im Chat etwas zugegeben, wenn Sie dafür Beweise haben, senden Sie mir diese zu. Ich werde diese dann prüfen und falls tatsächlich authentisch an den Geschäftsführer zur Stellungnahme weiterleiten. Ihren Namen würde ich in diesem Zusammenhang unter keinen Umständen mitteilen, sondern in eigenem Namen die Frage stellen sodass Sie, wenn Sie diesen Weg bestreiten keine Angst vor Repressalien haben müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Alexander Wachs

Morlog
Beiträge: 75
Registriert: Mittwoch 15. Mai 2019, 01:07

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#11467 Beitrag von Morlog » Donnerstag 28. Mai 2020, 21:47

Herr Wachs. Ich kaufe mir die Rechte an einen Film. Sagen wir mal Kampf um Rom. Produziert in Russland. Kosten für mich 1000 Euro. Eine DVD habe ich noch nicht angeboten bei Amazon oder Anderen. Ist auch Egal. Den Film Konvertiere ich um ihn bei emule oder einer anderen Tauschbörse einzustellen. Nun gehe ich zu einem Abmahnanwalt und klage ihn mein Leid. Er solle doch mal die Tauschbörsen durchsuchen lassen. Und Abmahnen. Herr Wachs sie mögen ja ein guter Anwalt sein aber eine 0 Peilung haben sie schon. Diese 3 Patienten sprich Filmfirmen die ich genannt habe haben fast 600 Filme in Tauschbörsen eingestellt.

Morlog

Benutzeravatar
RA Dr. Wachs
Administratoren
Beiträge: 60
Registriert: Samstag 16. März 2013, 14:08
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#11468 Beitrag von RA Dr. Wachs » Freitag 29. Mai 2020, 12:09

Moin Moin Morlog,

Sie schreiben, dass Sie die Rechte an einem in Russland produzierten Film für 1.000,00 EUR bekommen. Das ist sicher nicht zutreffend. Die Kosten wären viel höher und zwar weil es ein vergleichsweise aktueller Film sein muss. Ansonsten bekommen Sie die IP-Adressen nicht zugeordnet im Rahmen des Auskunftsverfahrens. Dann müssen Sie ausschließliche Nutzungsrechte besitzen, auch das wird in den Auskunftsverfahren zumindest über Eidesstattliche Versicherungen regelmäßig geprüft. Um nicht zu destruktiv zu sein, nehmen wir mal an, Sie finden einen russischen Filmemacher und sie bekommen die ausschließlichen Nutzungsrechte den Film in Deutschland, Österreich und der Schweiz drahtlos anzubieten (19 a UrhG) für 25.000 EUR. Dann stellen Sie den Film selber in eine Tauschbörse ein, eine Synchronisation haben sie nicht durchgeführt, weil die - selbst laienhaft - nochmal 20.000,00 EUR gekostet hätte. Dann hoffen Sie, dass genug russische Mitbürger den Film runterladen. Die Anzahl der Personen, die sich für einen kleinen unbekannten Film interessieren, dürfe überschaubar sein, aber gehen wir mal sehr sehr optimistisch von 2.000 Menschen aus.Nun brauchen Sie eine Anwaltskanzlei, die für Sie abmahnt, und die bereit ist, ein Ermittlungsunternehmen zu suchen, die Auskunftsanträge stellt und so weiter. Nehmen wir mal weiter an, sie haben das alles gut zeitlich abgestimmt, und es klappt alles wie am Schnürchen. Von den 2000 Anschlüssen nutzen 30 % einen Provider, der nicht speichert. 20 % der ermitelten IP-Adressen konnten nicht zugeordnet werden, warum auch immer. Aber es bleiben 1000 Adressen also 1000 Abmahnungen. Von den 1000 ausgesprochenen Abmahnungen reagieren 20 % überhaupt nicht, 20 % sind überschuldet etc. Bleiben noch 600. Von diesen 600 zahlen 100 die geforderte Summe von 850,00 EUR, 100 haben eine gute Verteidigung und Sie verfolgen diese nicht weiter, 100 zahlen einfach nicht, 200 einigen sich nach einigem hin und her auf 400,00 EUR und 100 auf 250 EUR. Mit anderen Worten, das war wirtschaftlich erfolgreich, wenn eingenommen wurden 850x100+200x400+100x250 = 190000.
Davon bekommt das Ermittlungsunternehmen 2000x25 EUR= 50.000 EUR, die Gerichte für die Auskunftskosten 9.000 EUR (viele Anträge über längere Zeit), nun ist aber die Anwaltskanzlei noch nicht bezahlt und diese wird im Zweifel den Rest des Ertrages aufzehren. Wenn Sie Glück haben, können Sie noch Restforderungen ans Inkasso verkaufen und verdienen damit noch einmal 120.000 EUR. Sie hatten viel Streß mit der eigenen Kanzlei etc, denken sich aber dass es alles in allem doch gut gelaufen ist - siehste der Wachs hatte keine Ahnung, Am Ende des Jahres ärgern sie sich noch ein wenig, weil das Einkommen ja versteuert werden muss, aber alles in allem waren sie zufrieden.


Und die Jahre ziehen ins Land....









Zwei Jahre später meldet sich das Finanzamt und erläutert Ihnen, dass auf die Abmahnungen bzw. den geleisteten Schadensersatz Umsatzsteuer abzuführen war. Das haben Sie leider nicht getan, weil sie der Auffassung waren, dass der gelistete Schadensersatz keiner Gegenleistung bedurft habe und damit keine Umsatzsteuer zu entrichten gewesen sei - anders "leider" der BFH 11. Senat 13.2.2019 XI R 1/17 : http://www.rechtsprechung-im-internet.d ... focuspoint



Fazit:
Was ich damit zum Ausdruck bringen möchte ist, dass selbst wenn sie glauben, dass es einfach ist ein paar Abmahnungen zu versenden und damit Geld zu verdienen, ist das keineswegs so. Selbst wenn sie bereit wären - entgegen der meisten Rechteinhaber - betrügerisch zu handeln. Ich habe nun schon viele Jahre in meinem Blog beschrieben, dass ich etwa Filesharing Verwertern extrem kritisch gegenüberstehe (wenn nur die Rechte für die Verbreitung in Tauschbörsen erworben werden - meistens von Firmen, die auf Zypern sitzen) und auch die normalen Abmahnungen von echten Rechteinhabern selbst wenn sie die richtigen treffen (was nicht immer der Fall ist) für angreifbar halte, aber man muss sich schon ernsthaft mit dem Thema beschäftigen. Vielleicht bekommt ja der eine oder andere durch die Beiträge hier eine Idee.




Mit freundlichen Grüßen

Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-

Mistreated
Beiträge: 343
Registriert: Montag 24. Juni 2019, 18:20

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#11469 Beitrag von Mistreated » Freitag 29. Mai 2020, 22:27

Hallo Herr Dr. Wachs,

Herzlichen Dank mal für die Beiträge. Damit lebt das Forum hier auch weiter. Das von Thatcher interessiert mich nicht, das ist immer das selbe Geschreibsle und hilft auch nicht weiter. Kommt ja nix Konkretes. Mit den Leuten auseinandersetzen setzen die da behaupten und da stinkt es doch schon.

LG
Mistreated

PS: Wie ernst soll ich so eine Kanzlei eigentlich nehmen

RA Björn Frommer, RA Axel Gillessen, RA Marc Hügel, RAin Katja Nikolaus und RA Johannes Waldorf

Ne, so nicht. Katja Nikolaus und Waldorf und Produzentenallianz. Und als klassische Boutique-Kanzlei gestartet

Steht doch hier auf der Seite .https://produzentenallianz-services.de/ ... f-frommer/

Deshalb war ja auch meine Frage zu der Produzentenallianz und dem ganzen Mist. Das ist alles Unsinn, was die Kanzleien von den Abmahnern behaupten. Wo soll denn dann in einem P2P etwas stattgefunden haben. Oder haben die es hereingestellt. So sieht das evtl. aus. Na ja ihr lieben Logger, dann erklärt mir mal doch die unterschiedlichen Anschriften usw.

Soll ich mal ein sog. urheberrechtlich geschütztes Werk mal herunterladen? Noch einmal eine Kampfansage gegen eure sog. Logger.

IPOQue , Logistep usw. alles egal, es ist doch immer gleich.

Mistreated
Beiträge: 343
Registriert: Montag 24. Juni 2019, 18:20

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#11470 Beitrag von Mistreated » Freitag 19. Juni 2020, 19:40

Hallo Zusammen,

das mit dem Urteil vom BGH erscheint mir ja noch fraglicher. Hat man 806 Dateien angeboten oder nur Teilstücke? Haben die an allen Dateien die Rechte? Wenn nicht, wie wurden denn dann die vollständigen Dateien nachgewiesen? Oder fehlte denen noch was, weil nicht vollständig? Dann braucht man aber auch nicht mehr herunterladen. Teilstück herunterladen, dann hat man aber auch nicht angeboten, denn das fehlt ja noch, also nicht vollständige Datei. Bietet die andere Seite an, dann brauche ich nix, wenn ich vollständig anbiete. Brauche ich noch was, dann vielleicht von deren Seite , weil nicht vollständig. Vielleicht jetzt etwas konfus, aber in den Netzen ist das auch etwas unterschiedlich in Bezug auf Emule usw. Die sind ja auch unterschiedlich aufgebaut. Trotzdem erscheint es mir sehr fraglich.

LG
Mistreated

Morlog
Beiträge: 75
Registriert: Mittwoch 15. Mai 2019, 01:07

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#11471 Beitrag von Morlog » Freitag 19. Juni 2020, 23:57

Nur Schwachmaten wurden abgemahnt weil sie Windows nutzen. Ich habe noch nie gehört das jemand abgemahnt wurde der Linux nutzt. Weil das gar nicht geht.

Morlog

yahya88
Beiträge: 5
Registriert: Mittwoch 11. Dezember 2013, 19:03

Abmahnungen Wortmarke "Webinar"?

#11472 Beitrag von yahya88 » Dienstag 23. Juni 2020, 23:59

Ich habe heute aus meine Netzwerk folgende Nachricht bekommen:

Der Begriff Webinar ist seit 2003 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke eingetragen und bis 2023 geschützt.

Vor einem Jahr ist das Markenrecht auf eine Einzelperson in Kuala Lumpur übertragen worden, die von einer Wiesbadener Anwaltskanzlei vertreten
wird: https://register.dpma.de/DPMAregister/m ... 3160438/DE [1]

Vom Bundesarbeitskreis haben wir heute den Hinweis erhalten, dass für entsprechende Angebote in Baden-Württemberg kostpflichtige Abmahnungen verschickt wurden.


Ich habe dazu im Netz keine weiteren Hinweise gefunden. Falls Massenabmahnungen immer noch möglich sind, dürfte das ja eine wahre Goldgrube für den Inhaber sein. Hat irgendjemand nähere Informationen?

Mistreated
Beiträge: 343
Registriert: Montag 24. Juni 2019, 18:20

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#11473 Beitrag von Mistreated » Freitag 26. Juni 2020, 22:24

Guten Abend Zusammen,

geht es denn um Abmahnungen für Windows-Nutzer? Es geht doch darum ob jemand eine Tauschbörse genutzt hat. Ob angeboten und vollständig?? Im Internet finde ich sicherlich massig, egal wer wie oder wo. In den Tauschbörsen soll das aber anders sein? Und jetzt lasst mal so Links zu Markenrecht usw.. Ist nicht hilfreich.

LG
Mistreated

PS: Auch mal die Beiträge von Herrn Dr. Wachs lesen

Mistreated
Beiträge: 343
Registriert: Montag 24. Juni 2019, 18:20

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#11474 Beitrag von Mistreated » Freitag 17. Juli 2020, 21:04

Hallo Zusammen,

es geht mir noch einmal um das Recht. Die Urteile vom BGH mögen zwar interessant sein, aber was ist wirklich dran. In einem Urteil wird auf die Phononet verwiesen. Da sitzt auch der Schlumbohm. Den findet ihr auch bei BundesVerBand Musikindustrie e.V.. Zwei unterschiedliche Firmen aber gleiche Person. Da finde ich auch noch viele alte bekannte. Ahnung von Musik usw. haben die scheinbar ansatzweise überhaupt nicht.

PHONONET Deutschland wurde 1991 als Tochter des Bundesverband Musikindustrie / IFPI gegründet. Ziel war und ist die Automatisierung, Effizienzsteigerung und Kostensenkung entlang der gesamten Supply Chain für Lieferanten und den Handel. Seit einigen Jahren ist PHONONET Deutschland auch der technische Serviceprovider für die unabhängigen Unternehmen PHONONET Austria, PHONONET Schweiz und PHONONET GfK Benelux.

Eure sog. BGH-Urteile mögen für Juristen interessant sein, aber was ist denn nun wirklich? Ich hatte es doch schon mal geschrieben. Wo darf ich herunterladen? Findet ihr mich wirklich? Welches Werk ist denn interessant?

Na, das ist ja eure Seite https://www.phononet.de/unternehmen/

Steht die GVU nicht auch in Insolvenz? Die Martini muss ich mir noch einmal ansehen.

LG
Mistreated

Thatcher
Beiträge: 120
Registriert: Donnerstag 25. August 2016, 22:52

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#11475 Beitrag von Thatcher » Samstag 18. Juli 2020, 10:48

Beantworte Dir Deine Fragen doch einfach mal selbst? Nur Fragen in den Raum stellen hilft keinem kein Stück weiter. Nicht einmal Dir selbst.

Warum leuchtet der Mond gelb? Ist er aus Käse? Wieso kann man Luft atmen? Wer hat auf JFK geschossen? Und überhaupt, weshalb tragen diese Leute alle Aluhüte?

Mistreated
Beiträge: 343
Registriert: Montag 24. Juni 2019, 18:20

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#11476 Beitrag von Mistreated » Donnerstag 23. Juli 2020, 21:10

Guten Abend Zusammen,

manche müssen sich die Fragen zu gelb, JFK usw., wohl selber beantworten. Ob alles gelb ist? Der Mond leuchtet manchmal auch anders usw.. Kannst ja deine Fragen mal beantworten. Lebst du oder atmest du keine Luft?

Aber mal so ein Urteil zu Computerspielen

Schadensschätzung und Abmahnkostenersatz beim Filesharing von Computerspielen https://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20200078 Urteil vom 31.03.2020

Das Urteil ist nicht uninteressant

LG
Mistreated

Mistreated
Beiträge: 343
Registriert: Montag 24. Juni 2019, 18:20

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#11477 Beitrag von Mistreated » Freitag 7. August 2020, 22:38

Hallo Zusammen,

noch mal ein Beitrag zu Neuigkeiten.

Musikindustrie hält Entwurf zum Urheberrecht für ungeeignet

https://beta.musikwoche.de/details/452798
Wundert mich das eigentlich noch? Ne, haben eh keine Ahnung von Musik. Ohne denen aus den 70iger usw. würden die heute überhaupt nicht mehr leben. Nachspielen kann das auch keiner. Aber Urheberrecht. Seit mal froh, das ihr überhaupt noch dadurch lebt. 1812 als Drummer mal spielen usw., dann wird es klar. Na wer spielt denn heute noch sowas und kann es überhaupt? Die Gitarristen lasse ich auch mal weg, kann auch keiner. Sänger usw. kommt auch nix. Usw. und sofort. Was denn für ein UrhG? Ich lasse mich mal darüber nicht weiter aus. Aber die Gerichte sollten auch mal schauen

Was steht da noch bei Waldorf Frommer

Rechtsform:

Gesellschaft bürgerlichen Rechts,
vertreten durch die Gesellschafter

RA Björn Frommer, RA Axel Gillessen, RA Marc Hügel, RAin Katja Nikolaus und RA Johannes Waldorf

Die kennen wir doch alle.

LG Mistreated

abmwstgb
Beiträge: 5
Registriert: Montag 10. August 2020, 21:26

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#11478 Beitrag von abmwstgb » Montag 10. August 2020, 23:15

RA Dr. Wachs hat geschrieben:
Freitag 29. Mai 2020, 12:09
(...)
Fazit:
Was ich damit zum Ausdruck bringen möchte ist, dass selbst wenn sie glauben, dass es einfach ist ein paar Abmahnungen zu versenden und damit Geld zu verdienen, ist das keineswegs so. Selbst wenn sie bereit wären - entgegen der meisten Rechteinhaber - betrügerisch zu handeln. Ich habe nun schon viele Jahre in meinem Blog beschrieben, dass ich etwa Filesharing Verwertern extrem kritisch gegenüberstehe (wenn nur die Rechte für die Verbreitung in Tauschbörsen erworben werden - meistens von Firmen, die auf Zypern sitzen) und auch die normalen Abmahnungen von echten Rechteinhabern selbst wenn sie die richtigen treffen (was nicht immer der Fall ist) für angreifbar halte, aber man muss sich schon ernsthaft mit dem Thema beschäftigen. Vielleicht bekommt ja der eine oder andere durch die Beiträge hier eine Idee.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
Kurze Rechnung dazu:

Angenommen ein Herr RA Y.S. verschickt am 0x.07.2020 eine Abmahnung mit dem Aktenzeichen 127xx/20 dann egeben sich bei forlaufendem AZ auf ein Jahr gesehen ca.26.000 Fälle.

Der "Lizenzschaden" liegt allein bei 15,6 Mio Euro / Jahr (600 Euro pro Fall)
Anwaltskosten: 10,7 Mio Euro / Jahr
Der Fiskus soll auch nicht leer ausgehen: 1 Mio Euro / Jahr

Dies bei vergleichsweise geringen Kosten (welche ja gleichzeitig geltend gemacht werden):
260 x "Ermittlungskosten": 65.000
260 x "Gestattungsverfahren": 104.000
260 x "Auskunftskosten": 39.000

insg. ca. 208.000 Euro sind nicht einmal 1% von den winkenden 26 Mio Euro.

Das ist EINE Kanzlei.

Wenn diese ein paar Klagen verliert, sind das Peanuts - aber der Druck wird aufrecht erhalten. Man will sich ja nicht nachsagen lassen, man drohe nur...
Der Großteil zahlt dann oder läßt sich auf einen Vergleich ein, bei dem er seinen Anwalt zusätzlich zahlen muss.

Fazit:
Mit diesem Modell lässt sich mit wenig Aufwand viel Geld "verdienen"

Mistreated
Beiträge: 343
Registriert: Montag 24. Juni 2019, 18:20

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#11479 Beitrag von Mistreated » Dienstag 25. August 2020, 22:09

Halo Zusammen,

ich lasse es mal einfach zur Diskussion offen stehen. Wie soll denn eigentlich so ein Logger bei unterschiedlichen Tauschbörsen das Netzwerk und den Anschlussinhaber festgestellt haben? EMule und Bittorrent unterscheiden sich da gewaltig. Anschlussinhaber zu einer IP ja nur welche? Die zu einem geschlossenen Netzwerk oder was. War es vielleicht ein Hotspot? Gibt es da eine IP zu ermitteln? Die Ermittlung geht doch immer nach § 101 Abs. 2, 9 UrhG oder anders?

Dazu mal aus dem UrhG
(1) Wer in gewerblichem Ausmaß das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf unverzügliche Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der rechtsverletzenden Vervielfältigungsstücke oder sonstigen Erzeugnisse in Anspruch genommen werden. Das gewerbliche Ausmaß kann sich sowohl aus der Anzahl der Rechtsverletzungen als auch aus der Schwere der Rechtsverletzung ergeben.

(2) In Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung oder in Fällen, in denen der Verletzte gegen den Verletzer Klage erhoben hat, besteht der Anspruch unbeschadet von Absatz 1 auch gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß 1.
rechtsverletzende Vervielfältigungsstücke in ihrem Besitz hatte,
2.
rechtsverletzende Dienstleistungen in Anspruch nahm,
3.
für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte oder
4.
nach den Angaben einer in Nummer 1, 2 oder Nummer 3 genannten Person an der Herstellung, Erzeugung oder am Vertrieb solcher Vervielfältigungsstücke, sonstigen Erzeugnisse oder Dienstleistungen beteiligt war,
es sei denn, die Person wäre nach den §§ 383 bis 385 der Zivilprozessordnung im Prozess gegen den Verletzer zur Zeugnisverweigerung berechtigt. Im Fall der gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs nach Satz 1 kann das Gericht den gegen den Verletzer anhängigen Rechtsstreit auf Antrag bis zur Erledigung des wegen des Auskunftsanspruchs geführten Rechtsstreits aussetzen. Der zur Auskunft Verpflichtete kann von dem Verletzten den Ersatz der für die Auskunftserteilung erforderlichen Aufwendungen verlangen.
(3) Der zur Auskunft Verpflichtete hat Angaben zu machen über 1.
Namen und Anschrift der Hersteller, Lieferanten und anderer Vorbesitzer der Vervielfältigungsstücke oder sonstigen Erzeugnisse, der Nutzer der Dienstleistungen sowie der gewerblichen Abnehmer und Verkaufsstellen, für die sie bestimmt waren, und
2.
die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Vervielfältigungsstücke oder sonstigen Erzeugnisse sowie über die Preise, die für die betreffenden Vervielfältigungsstücke oder sonstigen Erzeugnisse bezahlt wurden.

(4) Die Ansprüche nach den Absätzen 1 und 2 sind ausgeschlossen, wenn die Inanspruchnahme im Einzelfall unverhältnismäßig ist.

(5) Erteilt der zur Auskunft Verpflichtete die Auskunft vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch oder unvollständig, so ist er dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(6) Wer eine wahre Auskunft erteilt hat, ohne dazu nach Absatz 1 oder Absatz 2 verpflichtet gewesen zu sein, haftet Dritten gegenüber nur, wenn er wusste, dass er zur Auskunftserteilung nicht verpflichtet war.

(7) In Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung kann die Verpflichtung zur Erteilung der Auskunft im Wege der einstweiligen Verfügung nach den §§ 935 bis 945 der Zivilprozessordnung angeordnet werden.

(8) Die Erkenntnisse dürfen in einem Strafverfahren oder in einem Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten wegen einer vor der Erteilung der Auskunft begangenen Tat gegen den Verpflichteten oder gegen einen in § 52 Abs. 1 der Strafprozessordnung bezeichneten Angehörigen nur mit Zustimmung des Verpflichteten verwertet werden.

(9) Kann die Auskunft nur unter Verwendung von Verkehrsdaten (§ 3 Nr. 30 des Telekommunikationsgesetzes) erteilt werden, ist für ihre Erteilung eine vorherige richterliche Anordnung über die Zulässigkeit der Verwendung der Verkehrsdaten erforderlich, die von dem Verletzten zu beantragen ist. Für den Erlass dieser Anordnung ist das Landgericht, in dessen Bezirk der zur Auskunft Verpflichtete seinen Wohnsitz, seinen Sitz oder eine Niederlassung hat, ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich zuständig. Die Entscheidung trifft die Zivilkammer. Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend. Die Kosten der richterlichen Anordnung trägt der Verletzte. Gegen die Entscheidung des Landgerichts ist die Beschwerde statthaft. Die Beschwerde ist binnen einer Frist von zwei Wochen einzulegen. Die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten bleiben im Übrigen unberührt.

(10) Durch Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 9 wird das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

Welche Verkehrsdaten, wenn die IP nicht mal und in Abs. 2 oder offensichtliche Rechtsverletzung oder kennen die auch die Verkehrsdaten von dem AI der nicht mal die IP hat? Der offensichtlichen Rechtsverletzung. Das ist doch alles nur zusammengestückeltes Zeug in der weiteren Rechtsprechung. Aber dann schaut auch mal in Abs. 10

Durch Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 9

Telekommunikationsgesetz

"Verkehrsdaten" Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden;

Welche Daten zu der IP? Erhoben, verarbeitet oder genutzt?

Was ist Telekommuniktion bei P2P?

in Nr. 24 zum TKG steht da "Telekommunikationsdienste" in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, einschließlich Übertragungsdienste in Rundfunknetzen;

Irgendwie passt das doch alles nicht.

LG
Mistreated

Morlog
Beiträge: 75
Registriert: Mittwoch 15. Mai 2019, 01:07

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#11480 Beitrag von Morlog » Dienstag 1. September 2020, 23:51

Dieser Mist passt nicht in dieses Forum wo Abgemahnte Hilfe suchen.

Morlog \\0//

Antworten