2018, KW 30

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
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Steffen
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2018, KW 30

#1 Beitrag von Steffen » Samstag 28. Juli 2018, 08:32

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DER Wochenrückblick........................Bild......................Filesharing Fälle


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Ausgabe 2018, KW 30................................Initiative AW3P............................23.07. - 29.07.2018

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1. Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle, Nr. 124/2018 vom 26.07.2018: Zur Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über ungesichertes WLAN


BGH, Urteil vom 26.07.2018 - I ZR 64/17 - Dead Island


(...) Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetzugangs über WLAN und eines Tor-Exit-Nodes nach der seit dem 13. Oktober 2017 geltenden Neufassung des § 8 Abs. 1 Satz 2 des Telemediengesetzes (TMG) zwar nicht als Störer für von Dritten über seinen Internetanschluss im Wege des Filesharings begangene Urheberrechtsverletzungen auf Unterlassung haftet. Jedoch kommt ein Sperranspruch des Rechtsinhabers gemäß § 7 Abs. 4 TMG n.F. in Betracht. (...)



Quelle: 'http://juris.bundesgerichtshof.de'
Link: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=2











1.1. .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute GbR (Hamburg): Der Bundesgerichtshof entscheidet über WLAN Haftung zugunsten der Rechteinhaber


(...) Berlin / Karlsruhe (ots) - Anschlussinhaber, die bis zum Inkrafttreten des 3. Telemedienänderungsgesetzes per 28.09.2017 ein offenes WLAN betrieben haben, haften nach den Grundsätzen der Störerhaftung für über ihr WLAN mittels Tauschbörsen begangene Rechtsverletzungen (sogenanntes Filesharing) auf Unterlassung und Kostenersatz. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 26.07.2018 - I ZR 64/17 - "Dead Island" unter Bestätigung der Vorinstanzen entschieden. (...)



Quelle: 'https://www.presseportal.de'
Link: https://www.presseportal.de/pm/131526/4018986











1.2. Wilde, Beuger, Solmecke Rechtsanwälte (Köln): Bundesgerichtshof bestätigt Abschaffung der Störerhaftung


(...) Der BGH hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass der Betreiber eines Tor-Exit-Nodes und offenen WLAN-Zugangs für Rechtsverletzungen wie z.B illegalem Filesharing, die darüber begangen werden, nach neuer Rechtslage nicht mehr haftet. Jedoch komme ein Sperranspruch des Rechteinhabers in Betracht. Zahlen muss dieser Betreiber des Tor-Exit-Nodes und offenen WLAN dennoch – weil der Fall zum Teil nach alter Rechtslage entschieden werden musste. RA Christian Solmecke zu den Konsequenzen dieses wichtigen Urteils (...)



Quelle: 'https://www.wbs-law.de'
Link: https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesh ... 018-77539/











2. Kanzlei Dr. Bahr (Hamburg): Oberlandesgericht Dresden - Schuldner einer Unterlassungserklärung muss alle relevanten Online-Portale auf fehlerhafte Hotelbewertungen untersuchen


OLG Dresden, Urteil vom 24.04.2018 - 14 U 50/18


(...) Das OLG Dresden verurteilte die Beklagte zur Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 4.000,00 EUR. Denn die Beklagte habe gegen die abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen. Die Google My Business-Anzeigen seien ihr auch zuzurechnen, denn die Beklagte habe als Schuldnerin einer Unterlassungserklärung weitreichende Löschpflichten. Es sei die Verantwortung eines Unterlassungsschuldner, auch Einträge Dritter zu löschen bzw. auf deren Löschung hinzuwirken, wenn dies möglich und zumutbar sei. (...)



Quelle: 'https://www.dr-bahr.com'
Link: https://www.dr-bahr.com/news/schuldner- ... elbew.html

















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Gerichtsentscheidungen





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  • LG Saarbrücken, Urteil vom 04.07.2018 - 7 S 9/16 [WF gewinnen Berufung; LG zum Umfang der sekundären Darlegungslast eines AI]
  • AG München, Urteil vom 20.06.2018 - 142 C 3525/18 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast nicht erfüllt (bloße Frage: "Warst du das?", stellt keine ausreichende Nachforschung dar)]
  • AG Charlottenburg, Urteil vom 25.04.2018 - 231 C 382/17 [WF gewinnen; sekundäre Darlegungslast (Wohngemeinschaft)]









Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München):



1. LG Saarbrücken, Urteil vom 04.07.2018 - 7 S 9/16



Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Das Landgericht Saarbrücken zum Umfang der sekundären Darlegungslast eines Anschlussinhabers in Filesharing Verfahren


(...) Näheren Vortrag zur Nutzung ihres Internetanschlusses und des unstreitig einzigen in ihrem Haushalt vorhandenen Computers durch die übrigen Familienangehörigen hat sie unstreitig nicht getätigt. Insbesondere hat sie aber nach Erhalt der Abmahnung der Klägerin vom [Datum] keine Nachforschungen innerhalb der zugangsberechtigten Familienangehörigen dahingehend durchgeführt, wer den streitgegenständlichen Film im Rahmen der Nutzung einer Filesharing Software zum Download angeboten hat. Hierzu war die Beklagte jedoch verpflichtet. (...)



Quelle: 'https://news.waldorf-frommer.de'
Link: https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... verfahren/









2. AG München, Urteil vom 20.06.2018 - 142 C 3525/18



Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Filesharing Verfahren nach Abmahnung vor dem Amtsgericht München - Die bloße Frage: "Warst du das?", stellt keine ausreichende Nachforschung im Rahmen der sekundären Darlegungslast dar


(...) Während der Beklagte schriftsätzlich identisch und recht pauschal zu seiner Frau und seinem Sohn vorträgt, beide hätten identische Kenntnisse, identisches Nutzungsverhalten sowie gleichermaßen Gelegenheit zu Tatbegehung gehabt und gleichermaßen bei "eindringlichen Gesprächen" beteuert, die Tat nicht begangen zu haben, so hat der Beklagte in der mündlichen Verhandlung am [...] differenzierter vorgetragen und erklärt, er vermute, dass es sein Sohn gewesen sei, der wohne im Keller, habe da einen Computer, und als der Beklagte seinen Sohn gefragt habe, ob er es gewesen sei, habe der "nein" geantwortet, weiter sei darüber nicht gesprochen worden. Dieser Vortrag genügt nicht. Der Beklagte hat die zumutbaren Nachforschungen nicht durchgeführt, indem er seinem Sohn lediglich eine einzige Frage gestellt hat und nach einem schlichten "nein" die Sache auf sich beruhen hat lassen. [...] Dem Beklagten wäre es vorliegend - auch unter Berücksichtigung des Schutzes von Ehe und Familie - jedenfalls zumutbar gewesen, sich nicht mit einer einfachen Verneinung des Sohnes zufrieden zu geben, die je außerdem gerade nicht für dessen Täterschaft spricht, sondern zumindest ein ausführliches Gespräch zu führen und das Ergebnis mitzuteilen. (...)



Quelle: 'https://news.waldorf-frommer.de'
Link: https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... darlegung/









3. AG Charlottenburg, Urteil vom 25.04.2018 - 231 C 382/17



Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Das Amtsgericht Charlottenburg verurteilt Anschlussinhaber einer Wohngemeinschaft - Bloßer Verweis auf weitere nutzungsberechtigte Mitbewohner genügt nicht zur Erfüllung der sekundären Darlegungslast in Filesharing Verfahren


(...) Er hat hierzu zu pauschal vorgetragen. Darauf ist er auch nochmals - obwohl die Klägerin dies in der Replik bereits zutreffend so ausgeführt hatte - durch ausdrücklichen gerichtlichen Hinweis hingewiesen und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Es ist aber kein weiterer Vortrag erfolgt. (...)



Quelle: 'https://news.waldorf-frommer.de'
Link: https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... kundaeren/

















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Politik Splitter





Mutlu Özil: "Wir sind Türken"


(...) Wir sind nicht gekränkt. Wir leben in Deutschland und sind Türken. Wir haben zwei Verbindungen. (...)



Quelle: 'https://onefootball.com'
Link: https://onefootball.com/de/news/oezil-b ... e=20180726






Horst Seehofer (Innenminister): "Özil ist einer von uns!"


(...) Özil gehöre selbstverständlich zu Deutschland. (...)



Quelle: 'http://www.faz.net'
Link: http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 09522.html





Wir Deutsche wollen immer eine perfekte deutsche, ordentliche und perfekte Integration. Das wird so nicht funktionieren! Nein, dies ist weder rassistisch noch fremdenfeindlich gemeint. Es gibt hierzu viele Beispiele. In der Regel werden die Herzen der Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit und den berühmten Migrationshintergrund, egal ob in Deutschland geboren oder nicht, erst für ihr Vaterland (Migrationsland) schlagen, dann erst für das Heimatland (Deutschland). Das beste Beispiel ist doch Özil. Er wird immer in erster Linie Türke sein. Das ist ja auch nicht im Grundsatz falsch. Aber wer in der Nationalmannschaft eines Landes spielt, muss Prioritäten für dieses Land setzen. Es tut mir leid für alle Gutmenschen, es kann niemand gleichzeitig auf 2 Hochzeiten tanzen. Punkt.
















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Forenwelt





Zitat der Woche:


Mein dieswöchiges Zitat der Woche kommt aus der sterbenden Forenwelt. Unser großer Rechtsgelehrter und "Mr. 1 %" (ugs. die Wurst), ließ uns an seinen fundierten Wissen teilnehmen.


(...) Wenn Du den Täter benennen kannst, bist Du aus der Störerhaftung 'raus. (...)


Respekt!
















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Steffen Heintsch für AW3P




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