Abmahnung von We Save your Copyrights
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Moin moin,
ich habe heute mal wieder eine nette Mail von WSYC bekommen, in dem sie nett hinschreiben:
"Letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung"
Es hat sich an der Summe immer noch nichts geändert, seit Beginn dieses Schreibverkehrs. Es sind immer noch 450,-€.
Der Download war wohl am 01.11.2009 und der Klarname war vom Provider aus am 18.03.2010. Abmahnung kam am 28.11.2013.
Bieten jetzt sogar ein Ratenzahlungsformular auf deren Internetseite unter "Filesharing-Hotline" an.
Gruß
ich habe heute mal wieder eine nette Mail von WSYC bekommen, in dem sie nett hinschreiben:
"Letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung"
Es hat sich an der Summe immer noch nichts geändert, seit Beginn dieses Schreibverkehrs. Es sind immer noch 450,-€.
Der Download war wohl am 01.11.2009 und der Klarname war vom Provider aus am 18.03.2010. Abmahnung kam am 28.11.2013.
Bieten jetzt sogar ein Ratenzahlungsformular auf deren Internetseite unter "Filesharing-Hotline" an.
Gruß
Lebe im Jetzt, Lebe Heute!!!
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Ja der Weber ist ein zahnloser Tiger :-) Grosse Fresse aber nix dahinter ausser EV`s :-)s-pisch hat geschrieben:Moin moin,
ich habe heute mal wieder eine nette Mail von WSYC bekommen, in dem sie nett hinschreiben:
"Letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung"
Es hat sich an der Summe immer noch nichts geändert, seit Beginn dieses Schreibverkehrs. Es sind immer noch 450,-€.
Der Download war wohl am 01.11.2009 und der Klarname war vom Provider aus am 18.03.2010. Abmahnung kam am 28.11.2013.
Bieten jetzt sogar ein Ratenzahlungsformular auf deren Internetseite unter "Filesharing-Hotline" an.
Gruß
Ich kenne ihn und einige seiner Musikkollegen von Universal sogar und ehrlich gesagt...
Opfer :-)
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Hallo @ranja,
alles schön und gut, aber solange du selbst anonym postest, nehme einmal nicht Namen realer Menschen in den Mund und beleidige diesen (, oder füge deinem hinzu,) und andermal ist hier nicht dein Kneipenstammtisch. Etwas Contenance bitte.
Danke - Steffen
alles schön und gut, aber solange du selbst anonym postest, nehme einmal nicht Namen realer Menschen in den Mund und beleidige diesen (, oder füge deinem hinzu,) und andermal ist hier nicht dein Kneipenstammtisch. Etwas Contenance bitte.
Danke - Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Hallo
Ich habe volgendes problem.Ich habe über den internetanschluss von meinem patenonkel unwissend über ein peer-to-peer netzwerk ein programm bzw ein plugin runtergeladen.
Nach ungefähr 2 monaten dann eihatt mein patenonkel einen brief von We save your copyright bekommen in dem stand dass er eine urheberrechtsverletzung begangen hatt und dass sie 7700euro von ihm haben wollen.
So ziehmlich auf der letzten seite stand dann so auf die art "oder sie zahlen uns 3000euro und es ist alles in ordnung. Fals sie das nicht machen wird dass ganze vor gericht gehn.
Daraufhin sind wir dann zu einem anwalt gegangen und haben uns informiert was wir machen können weil es ja nicht mein pate war sondern ich.
Der Anwalt meinte dass mein pate eine unterlassungserklärung unterschreinben soll die der Anwalt schreibt. Ok das hat er auch getahn daraufhin kahm der nächste
brief wo die gegenseite meinte dass sie die Unterlassungserklärung annehmen aber trozem einen pauschalen vergleichsbetrag von 2500euro haben wollen.
Mit diesem brief sind wir wieder zum Anwalt und haben ihm nochmal gesagt dass ich das wahr und nicht er. Daraufhin hatt der Anwalt noch einen brief geschrieben wo er erklärt dass nicht mein pate das war sondern ich. Ok jezt habe ich einen brief bekommen wo drin steht
" Vergleichsangebot
- übersenden sie uns eine ausreichend strafbewehrte unterlassungserklärung unterzeichnet
und im original (Formulierungsvorschlag anbei)
- Überweisen sie einen pauschalen vergleichsbetrag in höhe von € 3000,00
Wir erwarten den eingang der unterlassungserklärung sowie den zahlungseingang bis 22.09.2014
Durch fristrechte übersendung einer hinreichend bestimmten und ausreichend strafbewehrten
unterlassungserlärung und zahlung des oben genannten pauschalen vergleichsbetrages sind sämtliche ansprüche unserer mandantschaft aus der vorliegenden rechtsverletzung - auch die ggf. unter dem gesichtspunkt der störerhaftung gegenüber dem anschlussinhaber in betracht kommender ansprüche - vollumfänglich abgegolten."
Also ich habe es jezt so gut wie möglich geschildert und hoffe dass sie mir helfen können
MFG Leopold
Ich habe volgendes problem.Ich habe über den internetanschluss von meinem patenonkel unwissend über ein peer-to-peer netzwerk ein programm bzw ein plugin runtergeladen.
Nach ungefähr 2 monaten dann eihatt mein patenonkel einen brief von We save your copyright bekommen in dem stand dass er eine urheberrechtsverletzung begangen hatt und dass sie 7700euro von ihm haben wollen.
So ziehmlich auf der letzten seite stand dann so auf die art "oder sie zahlen uns 3000euro und es ist alles in ordnung. Fals sie das nicht machen wird dass ganze vor gericht gehn.
Daraufhin sind wir dann zu einem anwalt gegangen und haben uns informiert was wir machen können weil es ja nicht mein pate war sondern ich.
Der Anwalt meinte dass mein pate eine unterlassungserklärung unterschreinben soll die der Anwalt schreibt. Ok das hat er auch getahn daraufhin kahm der nächste
brief wo die gegenseite meinte dass sie die Unterlassungserklärung annehmen aber trozem einen pauschalen vergleichsbetrag von 2500euro haben wollen.
Mit diesem brief sind wir wieder zum Anwalt und haben ihm nochmal gesagt dass ich das wahr und nicht er. Daraufhin hatt der Anwalt noch einen brief geschrieben wo er erklärt dass nicht mein pate das war sondern ich. Ok jezt habe ich einen brief bekommen wo drin steht
" Vergleichsangebot
- übersenden sie uns eine ausreichend strafbewehrte unterlassungserklärung unterzeichnet
und im original (Formulierungsvorschlag anbei)
- Überweisen sie einen pauschalen vergleichsbetrag in höhe von € 3000,00
Wir erwarten den eingang der unterlassungserklärung sowie den zahlungseingang bis 22.09.2014
Durch fristrechte übersendung einer hinreichend bestimmten und ausreichend strafbewehrten
unterlassungserlärung und zahlung des oben genannten pauschalen vergleichsbetrages sind sämtliche ansprüche unserer mandantschaft aus der vorliegenden rechtsverletzung - auch die ggf. unter dem gesichtspunkt der störerhaftung gegenüber dem anschlussinhaber in betracht kommender ansprüche - vollumfänglich abgegolten."
Also ich habe es jezt so gut wie möglich geschildert und hoffe dass sie mir helfen können
MFG Leopold
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Hallo Leopold,
was soll man denn - selbst wenn wir es dürften - noch helfen? So wie ich es verstehe, wurde ein Schreiben aufgesetzt, wo Du dich selbst als Täter namentlich nominiert hast. Das heißt, der Täter steht fest, Du musst eine UE abgeben und zahlen. Wenn nicht wirst Du erfolgreich verklagt.
Nur ich weiß nicht, was genau im Schreiben steht, und mehr solltest Du auch nicht mehr on Detail posten. Gern per E-Mail.
VG Steffen
was soll man denn - selbst wenn wir es dürften - noch helfen? So wie ich es verstehe, wurde ein Schreiben aufgesetzt, wo Du dich selbst als Täter namentlich nominiert hast. Das heißt, der Täter steht fest, Du musst eine UE abgeben und zahlen. Wenn nicht wirst Du erfolgreich verklagt.
Nur ich weiß nicht, was genau im Schreiben steht, und mehr solltest Du auch nicht mehr on Detail posten. Gern per E-Mail.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Ok dann werde ich mich bis Montag bzw Dienstag per Email bei dir melden
-
- Beiträge: 3
- Registriert: Samstag 12. März 2011, 15:19
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Hi Steffen,
habe auch Theater mit WSYC!!!!
Heute kam ein Brief von WSYC
Nexus 2 wurde (ich schreibe mal angeblich) von meinem Anschluss gedownloadet .
Der Brief beinhaltet , da das ich jetzt 3000,00€ als Vergleichsvorschlag zahlen soll..bis zum 14.11.2014
wie soll ich vorghen?
Erst einmal eine UE verschicken?
bitte um Antwort!
kristall35
habe auch Theater mit WSYC!!!!
Heute kam ein Brief von WSYC
Nexus 2 wurde (ich schreibe mal angeblich) von meinem Anschluss gedownloadet .
Der Brief beinhaltet , da das ich jetzt 3000,00€ als Vergleichsvorschlag zahlen soll..bis zum 14.11.2014
wie soll ich vorghen?
Erst einmal eine UE verschicken?
bitte um Antwort!
kristall35
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Hallo nochmal,
hat den der ein oder andere User ein Schreiben von WSYC bekommen, wobei es auch um Nexus 2 geht, schon bezahlt?
Oder auf die sog. Bettelbriefe warten?
Und dann noch eine Frage:
Wenn ich einen Anwalt nehme, was kann Der denn machen, das sich die Summer verringert?
Demnach sollte es nicht so sein... zahle ich die Summe UND den Anwalt!
Gut... sicherlich kommt es drauf an, wie gut der Anwalt ist!
Aber wie ich lese, geht es hier meistens um Nexus 2 und man soll 3000€ bezahlen!
wer kann mir dazu etwas schreiben !
auch unter PN
gruß kristall35
hat den der ein oder andere User ein Schreiben von WSYC bekommen, wobei es auch um Nexus 2 geht, schon bezahlt?
Oder auf die sog. Bettelbriefe warten?
Und dann noch eine Frage:
Wenn ich einen Anwalt nehme, was kann Der denn machen, das sich die Summer verringert?
Demnach sollte es nicht so sein... zahle ich die Summe UND den Anwalt!
Gut... sicherlich kommt es drauf an, wie gut der Anwalt ist!
Aber wie ich lese, geht es hier meistens um Nexus 2 und man soll 3000€ bezahlen!
wer kann mir dazu etwas schreiben !
auch unter PN
gruß kristall35
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Kurze Info für euch
Abmahnung erhalten 12/11
Mod. UE ohne Anwalt
Anfang 2012 mehrere Bettelbriefe mit ultimativer Fristsetzung Mitte 2012
Keine Reaktion von mir auf die Briefe
Seitdem Ruhe.
Abmahnung erhalten 12/11
Mod. UE ohne Anwalt
Anfang 2012 mehrere Bettelbriefe mit ultimativer Fristsetzung Mitte 2012
Keine Reaktion von mir auf die Briefe
Seitdem Ruhe.
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Hallo,
an mir sind sie immer noch dran.
Abmahnung erhalten 07/13
Mod. UE von hier abgegeben
Im 2014 2 Bettelbriefe und eine als Mahnung, alles per Email
Diese Woche wieder ein Bettler mit reduzierten Förderung und Ratenzahlung Option.
Ich habe mich entschieden zu warten und nicht zahlen, also warte ich weiter ab!
Hier wird wenig über WSYC geschrieben und wenig über die Erfahrungen mit diesem Abmahner.
Wie sieht die Lage aus, klagen die oder drohen sie nur?
Wer weis mehr?
Danke für Infos.
an mir sind sie immer noch dran.
Abmahnung erhalten 07/13
Mod. UE von hier abgegeben
Im 2014 2 Bettelbriefe und eine als Mahnung, alles per Email
Diese Woche wieder ein Bettler mit reduzierten Förderung und Ratenzahlung Option.
Ich habe mich entschieden zu warten und nicht zahlen, also warte ich weiter ab!
Hier wird wenig über WSYC geschrieben und wenig über die Erfahrungen mit diesem Abmahner.
Wie sieht die Lage aus, klagen die oder drohen sie nur?
Wer weis mehr?
Danke für Infos.
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Hallo!
Mod UE abgeschickt und ein Schreiben bekommen, dass diese angenommen wurde. Weiterhin heißt es in dem Schreiben von gestern:
"(...) Da Sie sich zum Sachverhalt bislang uberhaupt nicht substantiiert eingelassen haben, fehlt es an jeglichen Ankünpfpunkten, die zur Widerlegung der bestehenden Vermutung der Verantwortlichkeit geeignet wären. Foglich bleibt es bei der Verantwortlichkeit der Rechtsverletzung als Täter. (...) "
Und dann weiter, dass ich das ERNEUTE befristet Vergleichsangebot aufjedenfall annehemen sollte. Sollte man diese "Anschuldigung" widersprechen oder reicht die mod. UE?
Danke
Mod UE abgeschickt und ein Schreiben bekommen, dass diese angenommen wurde. Weiterhin heißt es in dem Schreiben von gestern:
"(...) Da Sie sich zum Sachverhalt bislang uberhaupt nicht substantiiert eingelassen haben, fehlt es an jeglichen Ankünpfpunkten, die zur Widerlegung der bestehenden Vermutung der Verantwortlichkeit geeignet wären. Foglich bleibt es bei der Verantwortlichkeit der Rechtsverletzung als Täter. (...) "
Und dann weiter, dass ich das ERNEUTE befristet Vergleichsangebot aufjedenfall annehemen sollte. Sollte man diese "Anschuldigung" widersprechen oder reicht die mod. UE?
Danke
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
[quoteemTiw]Und dann weiter, dass ich das ERNEUTE befristet Vergleichsangebot auf jedenfall annehmen sollte. Sollte man diese "Anschuldigung" widersprechen oder reicht die mod. UE?[/quoteem]
Diese Entscheidung liegt bei Dir, und kann dir kein Forum abnehmen. Du kannst aber (wenn Du möchtest) das Schreiben einmal einscannen und es mir per Mail zusenden. Erhältst dann Antwort.
VG Steffen
Diese Entscheidung liegt bei Dir, und kann dir kein Forum abnehmen. Du kannst aber (wenn Du möchtest) das Schreiben einmal einscannen und es mir per Mail zusenden. Erhältst dann Antwort.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Hi,
Würde mich sehr freuen, eure Meinung zu unserem Fall zu wissen.
Bei uns war folgendes passiert.
********************************************
Wir beantworteten die schreiben bereits mehrfach. Eigentlich immer mit fast selben Inhalt.
Das hier hatte ich im Namen meiner Frau denen am 14.02.17 geschrieben:
--------------------------
Sehr geehrte Frau .....,
Wie ich schon geschrieben habe wohne ich seit Dezember 2013 unter der Adresse, die Sie unten sehen.
Dieses Haus haben wir in 2013 gekauft und bin dahin noch im selben Jahr umgezogen.
Nicht nur mein ehemaliger Vermieter kann bezeugen, daß ich die komplette Wohnung xxxxxx seit 2014 komplett untervermietet hatte und keinesfalls selbst dort gewohnt habe.
Die Modifizierte Unterlassungserklärung hatte ich Ihnen bereits gesendet, lege ich Ihnen aber nochmals bei
********************************************
Ich bleibe bei dem was mein Anwalt mir empfohlen hat und werde Sie nicht bezahlen.
Für mich ist die Sache abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen
xxxxx
---------------------------------
vor wenigen Tagen nach fast wieder 3 Monaten kam diese Antwort per Mail: (Alles persönliche ist mit xxx versehen)
********************************************
-------------------------------
-Wie hoch schätzt Ihr die Wahrscheinlichkeit, daß Sie klagen?
-Wie stehen im Falle einer Klage die Chancen, wenn meine Frau nachweisen kann, daß Sie dort nicht selbst gewohnt hat
Vielen Dank im Voraus
Würde mich sehr freuen, eure Meinung zu unserem Fall zu wissen.
Bei uns war folgendes passiert.
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Wir beantworteten die schreiben bereits mehrfach. Eigentlich immer mit fast selben Inhalt.
Das hier hatte ich im Namen meiner Frau denen am 14.02.17 geschrieben:
--------------------------
Sehr geehrte Frau .....,
Wie ich schon geschrieben habe wohne ich seit Dezember 2013 unter der Adresse, die Sie unten sehen.
Dieses Haus haben wir in 2013 gekauft und bin dahin noch im selben Jahr umgezogen.
Nicht nur mein ehemaliger Vermieter kann bezeugen, daß ich die komplette Wohnung xxxxxx seit 2014 komplett untervermietet hatte und keinesfalls selbst dort gewohnt habe.
Die Modifizierte Unterlassungserklärung hatte ich Ihnen bereits gesendet, lege ich Ihnen aber nochmals bei
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Ich bleibe bei dem was mein Anwalt mir empfohlen hat und werde Sie nicht bezahlen.
Für mich ist die Sache abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen
xxxxx
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vor wenigen Tagen nach fast wieder 3 Monaten kam diese Antwort per Mail: (Alles persönliche ist mit xxx versehen)
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-Wie hoch schätzt Ihr die Wahrscheinlichkeit, daß Sie klagen?
-Wie stehen im Falle einer Klage die Chancen, wenn meine Frau nachweisen kann, daß Sie dort nicht selbst gewohnt hat
Vielen Dank im Voraus
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Hallo @pinmanic,
Anfänglich zu deinen Fragen:
- Wie hoch schätzt Ihr die Wahrscheinlichkeit, dass Sie klagen?
- Wie stehen im Falle einer Klage die Chancen, wenn meine Frau nachweisen kann, dass Sie dort nicht selbst gewohnt hat
Dieses kann weder ein Forum noch ich dir verbindlich beantworten. Wer die Zahlung verweigert, entscheidet sich für entweder Klage oder Verjährung (Chancen 50:50). Punkt.
Wir haben doch einige Sachen zu beachten.
1. Identifizierung des Falls
Jeder kann mitlesen, jeder kann sich einen Reim auf einen Post machen. Wer die Optionen PN oder E-Mail nicht nutzt, sein Problem.
2. Verteidigung bei Filesharing
Wird eine ermittelte, zur Auskunft beantragt und gestattete IP-Adresse vom Provider zugeordnet und beauskunftet, besteht die tatsächliche Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers.
a) der Vorwurf wurde über den Anschluss aus getätigt
b) der AI ist erst einmal verantwortlich und haftbar
Diese tatsächliche Vermutung der Täterschaft kann erschüttert werden
a) unzureichend gesicherten Zugang
b) wenn andere Personen selbstständig den Zugang - zum Vorwurf - mitbenutzten
Hinweis:
theoretische Nutzung oder Täterschaft = nicht ausreichend!
Daraus resultiert die sekundäre Darlegungslast. Der Abmahner muss beweisen, das der AI für den Verstoß infrage kommt (Beweiserhebung (IP)), der A muss sich zu einigen Sachverhalten erklären, da der Abmahner kein Einsicht hat, sondern nur er.
3. Konstellation im Fall
Egal ob viele Experten es verleugnen, nach der 1. Abmahnung (WF) hat man als AI Kenntnis über einen Verstoß. Dieses ist unstreitig! Das bedeutet, es werden jetzt höher Prüf- und Sicherungspflichten notwendig.
Dann ist die Konstellation: Mieter / Untermieter noch nicht vom BGH geklärt. Er hat, wenn man es sehen darf, höchstens gesagt, das gegenüber volljährigen Mitnutzern keine ansatzlose Belehrungspflicht besteht. Wo wir nahtlos wieder bei dem Vorpunkt wären. Mit der 1. Abmahnung hat man Kenntnis.
Deshalb weiß ich nicht so recht - ich bin kein Anwalt - ob die Korrespondenz (nach Beratung mit einem Anwalt) so sinnvoll war.
Zu dem Abmahn-Schriftsatz
Es ist Standard und berechtigt. Es wurde zwar vom AI vorgetragen, dass der Wohnraum untervermietet war und an wem, aber nicht, dass auch zum Vorwurf dieser das Internet nutzte und damit als Täter infrage kommt. Was auch indirekt vom Untermieter durch das Abstreiten des Vorwurfs infrage gestellt wird.
Aber wie gesagt,
a) ich bin kein Anwalt
b) ist diese Konstelaltion noch nicht höchstrichterlich geklärt
c) wurde nach m.E. im Vorfeld - Seitens des AI - Fehler gemacht
d) wenn die Zeugin (Untermieter) abstreitet, falls sie noch dor wohnt, ja was dann? Ich weiß es nicht.
e) nach der 1. Abmahnung (WF) wurden - durch den AI - höher Pflichten ausgelöst + notwendig!
Dass große Problem, wie trägt der Abmahner es vor, wie der AI und wie ermisst es der Richter - wenn es zu einer Klage käme. Ich weiß es nicht. Das ist die ehrlichste Antwort.
Ich kann dir keine verbindliche Antwort erteilen.
VG Steffen
Anfänglich zu deinen Fragen:
- Wie hoch schätzt Ihr die Wahrscheinlichkeit, dass Sie klagen?
- Wie stehen im Falle einer Klage die Chancen, wenn meine Frau nachweisen kann, dass Sie dort nicht selbst gewohnt hat
Dieses kann weder ein Forum noch ich dir verbindlich beantworten. Wer die Zahlung verweigert, entscheidet sich für entweder Klage oder Verjährung (Chancen 50:50). Punkt.
Wir haben doch einige Sachen zu beachten.
1. Identifizierung des Falls
Jeder kann mitlesen, jeder kann sich einen Reim auf einen Post machen. Wer die Optionen PN oder E-Mail nicht nutzt, sein Problem.
2. Verteidigung bei Filesharing
Wird eine ermittelte, zur Auskunft beantragt und gestattete IP-Adresse vom Provider zugeordnet und beauskunftet, besteht die tatsächliche Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers.
a) der Vorwurf wurde über den Anschluss aus getätigt
b) der AI ist erst einmal verantwortlich und haftbar
Diese tatsächliche Vermutung der Täterschaft kann erschüttert werden
a) unzureichend gesicherten Zugang
b) wenn andere Personen selbstständig den Zugang - zum Vorwurf - mitbenutzten
Hinweis:
theoretische Nutzung oder Täterschaft = nicht ausreichend!
Daraus resultiert die sekundäre Darlegungslast. Der Abmahner muss beweisen, das der AI für den Verstoß infrage kommt (Beweiserhebung (IP)), der A muss sich zu einigen Sachverhalten erklären, da der Abmahner kein Einsicht hat, sondern nur er.
3. Konstellation im Fall
Egal ob viele Experten es verleugnen, nach der 1. Abmahnung (WF) hat man als AI Kenntnis über einen Verstoß. Dieses ist unstreitig! Das bedeutet, es werden jetzt höher Prüf- und Sicherungspflichten notwendig.
Dann ist die Konstellation: Mieter / Untermieter noch nicht vom BGH geklärt. Er hat, wenn man es sehen darf, höchstens gesagt, das gegenüber volljährigen Mitnutzern keine ansatzlose Belehrungspflicht besteht. Wo wir nahtlos wieder bei dem Vorpunkt wären. Mit der 1. Abmahnung hat man Kenntnis.
Deshalb weiß ich nicht so recht - ich bin kein Anwalt - ob die Korrespondenz (nach Beratung mit einem Anwalt) so sinnvoll war.
Zu dem Abmahn-Schriftsatz
Es ist Standard und berechtigt. Es wurde zwar vom AI vorgetragen, dass der Wohnraum untervermietet war und an wem, aber nicht, dass auch zum Vorwurf dieser das Internet nutzte und damit als Täter infrage kommt. Was auch indirekt vom Untermieter durch das Abstreiten des Vorwurfs infrage gestellt wird.
Aber wie gesagt,
a) ich bin kein Anwalt
b) ist diese Konstelaltion noch nicht höchstrichterlich geklärt
c) wurde nach m.E. im Vorfeld - Seitens des AI - Fehler gemacht
d) wenn die Zeugin (Untermieter) abstreitet, falls sie noch dor wohnt, ja was dann? Ich weiß es nicht.
e) nach der 1. Abmahnung (WF) wurden - durch den AI - höher Pflichten ausgelöst + notwendig!
Dass große Problem, wie trägt der Abmahner es vor, wie der AI und wie ermisst es der Richter - wenn es zu einer Klage käme. Ich weiß es nicht. Das ist die ehrlichste Antwort.
Ich kann dir keine verbindliche Antwort erteilen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Vielen Dank für Deine Antwort Stefan
Die Wohnung war an 3 Personen untervermietet. Die beiden Männer legten dar, daß Ihnen bewusst ist, daß Filesharing illegal ist und in Deutschland und daher gar nicht auf die Idee kamenso was zu nutzen. Die Spanierin ist erst wenige Monate in Deutschland gewesen. Sie war sich dem nicht bewusst, weil es in Spanien es angeblich fast jeder tut. Nachdem die erste Abmahnung kam und sie es zugegeben hatte, liessen wir uns von allen eine W-Lanvereinbarung von allen Mietern unterzeichnen. Gleichzeitig hatten wir den Internet-Anschluss gekündigt.
Die neue Abmahnung kam zwar sehr viel später, bezog sich aber auf dem gleichen Zeitraum. Auch wenn man es nicht beweisen kann, sollte man davon ausgehen, daß es der gleiche Verursacher war. Meine Frau, die Anschlussinhaberin war, kam dafür nicht in Frage, da Sie sich nie dort aufgehalten hat.
Klar, darf ich hier keine Rechtsberatung erwarten. Mich würde nur interessieren wie Ihr euch verhalten würdet, wenn Ihr betroffen wärt.
Wie würdet Ihr euch verhalten?
a) 700 Euro Zahlen
b) versuchen zu verhandeln?
C) Einen Anwalt nehmen
D) Aussitzen und warten ob eine Klage kommt oder nicht?
Beim Ersten Mal hatten Wir einen Anwalt genommen. Aus den verschiedenen im Internet hatten wir Gönnheimer & Zander Rechtsanwälte Mannheim ausgewählt
Neben der Pauschale hatten wir dann doch bezahlt
Grüsse
Pin
Die Wohnung war an 3 Personen untervermietet. Die beiden Männer legten dar, daß Ihnen bewusst ist, daß Filesharing illegal ist und in Deutschland und daher gar nicht auf die Idee kamenso was zu nutzen. Die Spanierin ist erst wenige Monate in Deutschland gewesen. Sie war sich dem nicht bewusst, weil es in Spanien es angeblich fast jeder tut. Nachdem die erste Abmahnung kam und sie es zugegeben hatte, liessen wir uns von allen eine W-Lanvereinbarung von allen Mietern unterzeichnen. Gleichzeitig hatten wir den Internet-Anschluss gekündigt.
Die neue Abmahnung kam zwar sehr viel später, bezog sich aber auf dem gleichen Zeitraum. Auch wenn man es nicht beweisen kann, sollte man davon ausgehen, daß es der gleiche Verursacher war. Meine Frau, die Anschlussinhaberin war, kam dafür nicht in Frage, da Sie sich nie dort aufgehalten hat.
Klar, darf ich hier keine Rechtsberatung erwarten. Mich würde nur interessieren wie Ihr euch verhalten würdet, wenn Ihr betroffen wärt.
Wie würdet Ihr euch verhalten?
a) 700 Euro Zahlen
b) versuchen zu verhandeln?
C) Einen Anwalt nehmen
D) Aussitzen und warten ob eine Klage kommt oder nicht?
Beim Ersten Mal hatten Wir einen Anwalt genommen. Aus den verschiedenen im Internet hatten wir Gönnheimer & Zander Rechtsanwälte Mannheim ausgewählt
Neben der Pauschale hatten wir dann doch bezahlt
Grüsse
Pin
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Man muss doch erst einmal von der Ausgangslage ausgehen.pinmanic hat geschrieben:Klar, darf ich hier keine Rechtsberatung erwarten. Mich würde nur interessieren wie Ihr euch verhalten würdet, wenn Ihr betroffen wärt.
Wie würdet Ihr euch verhalten?
a) 700 Euro Zahlen
b) versuchen zu verhandeln?
C) Einen Anwalt nehmen
D) Aussitzen und warten ob eine Klage kommt oder nicht?
1. Materie bei Urheberrechtsverletzung ist komplex. Ein Laie - darunter zähle ich mich auch - wird diese nicht vollständig überblicken
2. es gibt noch keine Grundsatzentscheidung des BGH zur Konstellation Vermieter / Mieter bzw. Untermieter
- es muss also eine Menge abgeklärt werden, wie z.B.
a) wer ist AI und wer (wer, wann, wo) Nutzer (Beweis)
b) Verträge Untervermietung / Internetnutzung (Inhalt = ausreichend, oder nicht)
c) bewohnte der AI den Wohnraum mit, oder nicht (Beweis)
d) gab es Nachforschungen (welche, Ergebnis)
e) da man es gegenüber dem Abmahner selbst vortrug, Maßnahmen nach der 1. Abmahnung usw. usf.
Und dies alles kann nach m.E. kein Laie. Hier ist - gerade in deiner Situation - ein Anwalt hinzuzuziehen. Wenn alles i.O. ist, besteht Seiten des AI keinerlei Haftung. Natürlich kostet ein Anwalt Geld. Aber es kann auch durchaus noch weitere Abmahnungen kommen, wo es sich dann wieder auszahlt.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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- Registriert: Donnerstag 17. August 2017, 16:37
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
hab auch eine Abmahnung wegen Nexus erhalten 3000eu
hab eine mod UE abgegeben diese wurde aber von dem netten burschen abgelehnt
da ich mich nicht auf den tatvorwurf einlassen würde ich die schuld nicht anerkennen würde
also jetzt am besten zum Anwalt oder?
hab eine mod UE abgegeben diese wurde aber von dem netten burschen abgelehnt
da ich mich nicht auf den tatvorwurf einlassen würde ich die schuld nicht anerkennen würde
also jetzt am besten zum Anwalt oder?
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Hallo @halloworld,
der Abmahnung resultieren verschiedene Ansprüche (Unterlassung, Beseitigung, Schadensersatz, anwaltliche Gebühren usw.). Dabei steht im Vordergrund, alleinig der Unterlassungsanspruch. Dieser wird mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abgegolten. Wird eine (mod.) UE abgegeben, entfällt die Wiederholungsgefahr, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Wird die abgegebene mod. UE abgelehnt, und sind diese abgelehnte Bedingungen rechtens, flackert die Wiederholungsgefahr wieder auf bzw. ist der Unterlassungsanspruch weiter offen. Es droht auch die gerichtliche Durchsetzung dieses Anspruchs (EV, Unterlassungsklage).
Ich weiß nicht, ob die abgegeben mod. UE rechtens ist bzw. deren Ablehnung. Ich kann und darf dieses auch nicht prüfen. Das angebotene Musterschreiben hier z.B. ist auch wirksam, so lange man keine gravierende Einschränkungen vornimmt. Das bedeutet, ein Anwalt müsste den Fall prüfen.
Der Interessehalber, kannst Du mir bitte den Inhalt deiner UE + das Antwortschreiben einmal einscannen und zusenden. Wird nicht veröffentlicht. Danke im Voraus.
VG Steffen
der Abmahnung resultieren verschiedene Ansprüche (Unterlassung, Beseitigung, Schadensersatz, anwaltliche Gebühren usw.). Dabei steht im Vordergrund, alleinig der Unterlassungsanspruch. Dieser wird mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abgegolten. Wird eine (mod.) UE abgegeben, entfällt die Wiederholungsgefahr, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Wird die abgegebene mod. UE abgelehnt, und sind diese abgelehnte Bedingungen rechtens, flackert die Wiederholungsgefahr wieder auf bzw. ist der Unterlassungsanspruch weiter offen. Es droht auch die gerichtliche Durchsetzung dieses Anspruchs (EV, Unterlassungsklage).
Ich weiß nicht, ob die abgegeben mod. UE rechtens ist bzw. deren Ablehnung. Ich kann und darf dieses auch nicht prüfen. Das angebotene Musterschreiben hier z.B. ist auch wirksam, so lange man keine gravierende Einschränkungen vornimmt. Das bedeutet, ein Anwalt müsste den Fall prüfen.
Der Interessehalber, kannst Du mir bitte den Inhalt deiner UE + das Antwortschreiben einmal einscannen und zusenden. Wird nicht veröffentlicht. Danke im Voraus.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
ja hallo
habe die mod UE von hier verwendet
das wäre die Begründung
habe die mod UE von hier verwendet
das wäre die Begründung
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
O.K. Danke. Hier wäre es besser mit einem Anwalt zu sprechen.
Die mod. UE hast Du aber wirklich nicht verändert?
VG Steffen
Die mod. UE hast Du aber wirklich nicht verändert?
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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