10 Jahre Abmahnwahn - ganz ohne Therapie!

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Steffen
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10 Jahre Abmahnwahn - ganz ohne Therapie!

#1 Beitrag von Steffen » Mittwoch 14. Dezember 2016, 02:12

Steffen Heintsch: 14.12.2006 - 14.12.2016

Az. 2006-9132-187439

10 Jahre Abmahnwahn - ganz ohne Therapie!




14.12.2016




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Vorwort

Wenn man sich für eine bestimmte Sache engagiert, dies schon immerhin über einen Zeitraum eines ganzen Jahrzehnts, kommt unweigerlich der Punkt an dem man sich wichtigtun nach dem warum, für was bzw. für wem fragt. Es ist auch gar nicht so einfach eine verbindliche Antwort zu finden und vor allem mit der alle gleich zufrieden wären. Grundvoraussetzung wäre ja schon, dass der Leser mir jedes Wort, jeden Satz, jede meiner subjektiven Einschätzung ohne wenn und aber abnimmt und nicht infrage stellt. Letztendlich kenne ich aber selbst nicht die erschöpfende, verbindliche Antwort auf das warum, für was bzw. für wem. Vielleicht wurden anfänglich Sandburgen bzw. Luftschlösser gebaut, unbedarfte "revolutionäre" Gedanken gefrönt, gepaart mit: "Ich - muss - unbedingt cool sein und - muss - es allen recht machen." Oder war es eigentlich nur eine Art Angsttherapie?

Wenn man sich aber zu seinem Thema versucht schlau zu machen - sagen wir zumindest umfassend zu informieren - werden mit dem stetigen Aneignen von Wissen um die "Juristerei" die Sandburgen zusammenfallen, Luftschlösser zerplatzen und revolutionäre Gedanken infrage, ja teilweise ad absurdum gestellt. Ab einem gewissen Punkt des Engagement - muss - jeder Engagierte sich allein entscheiden, will er - so wie ich es nenne - nur "mit der Meute mitheulen"; ist geil darauf für jedes Posting eintausendundeinen gedrückte Likes zu erhalten; nur nach der Anzahl an Postings bewertet zu werden; eine Handvoll von Jasagern und Zunickern um sich zu scharen; eine coole Socke sein ... oder es so darstellen wie es tatsächlich ist. Ohne Beschönigung, ohne wenn und aber. Natürlich ist man bei Letzteren nicht angesehen; keine coole Socke; erhält keine eintausendundein Likes ... man mutiert jetzt zum idiotischen Top-Partei-Wahlhelfer der AfD; befände sich auf diversen Gehaltslisten von Anwälten; Speichellecker der Unterhaltungsindustrie; Nazi (brauner als braun); einfach nur dumm, weil man dies oder das nicht so wie im Duden stehend schreibt; unstrukturiert und wirr denkt; eine eigene politische Meinung außerhalb der Basta-Politik vertritt sowie verschrobene moralische Einstellung besäße.

Ich möchte mich auch deshalb beim Leser für meine vorangegangenen / nachfolgenden Rechtschreib- und Grammatikfehler, Kommasetzung mit dem Salzstreuer, Satzaufbau wie bei Mikado, die zahlenmäßig Vielverwendung von "man" usw. usf. entschuldigen. Es richtig, für einen 53 Jahre alten Mann sicherlich kein Ausdruck seiner genossenen Bildung. Denn es geht heute nicht mehr darum, ob Substanz hinter und im Geschriebenen steckt, sondern der Inhalt wird nach den begangenen Fehlern hinsichtlich Grammatik und Rechtschreibung beurteilt. Bei manchen Zeitgenossen sogar an der Anzahl der Beleidigungen. Ich werde deshalb auch niemanden beauftragen den Inhalt zu korrigieren. Und natürlich, werde ich aus meiner subjektiven Sicht der Dinge heraus berichten. Es wird kein detaillierter und vollständiger Rückblick auf unser Filesharing-Abmahnwahn-Jahrzehnt sein und vielleicht sieht ein Leser eine bestimmte Einschätzung oder Sachverhalt anders. Ich werde einige Themen deshalb nur lose, manchmal unabhängig von dessen Bedeutung und Reihenfolge anschneiden, vielleicht wiederholen. Einmal fehlt mit die Zeit (, soviel wie nichtvorhandenes Können), dann weiß ich nicht, ob jemand dieses überhaupt liest. Andermal kann jeder, dem sein Interesse dadurch geweckt wurde, diese Anregungen nutzen selbst zu recherchieren.

Sollten Sie meine (Schreib-, Form-, Charakter-) Fehler stören, dann sollten Sie jetzt aufhören zu lesen oder ...

... oder Sie unternehmen mit mir eine kurze Zeitreise zum Thema "Filesharing-Abmahnungen" in meinen Universum.






Im Anfang war das ...

Im Anfang war das Internet. Das Internet. Quell' allen Wissens und aller beantworteten Fragen. So waren jedenfalls meine damaligen Erwartungen. Aber ich wurde schnell auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt. Es konnte jeder alles suchen, Antworten kosten aber meistens. Es wäre auch eine Lüge, wenn ich mir im Jahr 2000 das Internet für das Wissen, zur Beantwortung von Fragen sowie nur im Interesse meiner Kinder anschaffte. Nein! Wie alle anderen wollte auch ich Musik, Filme und Spiele im Internet herunterladen. "Dies tun schließlich ja alle, sogar der Polizist im Ort, da kann es ja nicht so verwerflich oder gar strafbar sein." Klar, ein Bekannter gab mir einige "interessante" Links mit der abschließenden Anmerkung, dass es nicht ganz so legal sei. Aber mein Denken hielt nach "interessante" Links" sowieso auf. "Es machten ja schließlich alle!" Und die Tauschbörse, der PC, lief und lief. Erst der Esel [eDonkey2000], dann das Maultier [eMule], der Flock [Overnet] und später der blaue Frosch [BitTorrent]. Und jeder dieser Clients lief und lief, Tag und Nacht, MB für MB, Datei für Datei. Und wenn man ehrlich ist, meist auch nur, dass er läuft und die Downloadgeschwindigkeit beibehält.






... und wenn sie nicht abgemahnt worden wären, dann lief der Client heute noch

Aber es ist kein Märchen und auch keine Geschichte mit einem Happy End. Oder doch? Wenn man schon bei der Ehrlichkeit bliebe, drei Viertel des Heruntergeladenen hat man doch nie angesehen, nie angehört oder nie angespielt. Man hatte es aber, weil man es konnte. Es wurde ein gerade in Mode kommender und bezahlbarer DVD/CD-Brenner und unzählige DVD/CD-Rohlinge gekauft plus die dazugehörigen Leerhüllen. Der Verbrauch an Foto- bzw. Kopierpapier und Nachfülltinte für die Druckerpatronen wuchs. Eigentlich ein Wahnsinn und Widerspruch in sich, was ich für das kostenlose "Tauschen" doch einen kostenpflichtigen Aufwand betrieb, um letztendlich nur den "teuren" Kaufpreis zu sparen. Erschrocken, entsetzt? "Moment, Du engagierst dich doch gerade gegen Abmahnungen, Urheberrecht, Urheber und ihren Anwaltsschergen! Hab ich doch gewusst ..."

Es kam, wie es kommen kann und in den meisten Fällen auch kommt. Am 15.12.2006 fand ich im Briefkasten einen Anwaltsbrief, datiert auf den 14.12.2006. Da ich gleich zur Mittelschicht musste, öffnete ich ihn hastig und las diesen flüchtig. Vorweg erwähnt, natürlich soll es coole Abgemahnte geben, die mit einem müden Lächeln so eine Art von Anwaltsschreiben lesen und selbigen sofort in den Papierkorb befördern. Mir hingegen wurde schlecht, so richtig übel, und ich dachte: "Haben die dich nun doch erwischt!" Und für mich persönlich war es das erste Schreiben einer Anwaltskanzlei sowie die erste (und letzte) Abmahnung (zumindest) wegen Filesharing. Nachdem ich von meiner Schicht kam, las ich nochmals in Ruhe das Schreiben.



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Abmahnschreiben:

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Antwortschreiben des Abmahners:


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Das Schreiben

Jeder, so denke ich jedenfalls, der das erste Mal so ein abgefasstes Abmahnschreiben einer Anwaltskanzlei in den Händen hält, wird ein Wechselbad der Gefühle durchleben. Außer natürlich die "Hartgesottenen". Wer es denn glaubt.

  • »"Dr. Karl, Urmann & Wagner"; "kuw-rechtsanwälte"; Regensburg; Koch Media; "Die Gilde2"; Paragrafen über Paragrafen; es wurde Strafanzeige gegen mich erstattet; Gerichtsurteile über Gerichtsurteile; 100,00 EUR anwaltliche Gebühren; 50,00 EUR Schadensersatz; Abgabe einer Unterlassungserklärung; Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 EUR; mit Zahlung und Abgabe der Unterlassungserklärung ist zumindest zivilrechtlich alles erledigt; die zuständige Staatsanwaltschaft ermittelt unabhängig und nach eigenem Ermessen; gezeichnet durch einen gewissen Rechtsanwalt Thomas Urmann.«
Ich war wohl doch kein so Hartgesottener, mir ging einfach nur und simpel die "Muffe". Ich sah mich schon im Gefängnis, ein Sondereinsatzkommando der GSG 9 stürmte meine Wohnung um mich zu vor den Augen meiner Kinder zu überwältigen und festzunehmen. Oh Gott! Was wurde denn nur aus meiner Familie!? ... Familie, diese stand Weihnachten unter dem Fenster meiner Zelle und nach dem Singen sowie dem Nachfragen meiner Kinder wenn ich nach Hause käme, antworte meine (mittlerweile einvernehmlich geschiedene) Frau: "Noch viermal singen, dann ist Papa wieder zu Hause!" ... Ich denke, dass es zwar heute nicht mehr ganz so krass sein wird, aber einige Abgemahnte werden sich in meiner "besorgten" Gedankenwelt wiederentdecken, die in den Medien auch genauso genährt wurde.



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https://www.youtube.com/watch?v=9swZurD9ogs


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Was macht man als Erstes, nachdem man halbwegs wieder Herr seiner Sinne ist, man informiert sich im Internet und ruft natürlich nur informativ verschiedene Anwälte seiner Umgebung an.






Was ist so eine Abmahnung überhaupt und was muss ich tun?

Gesagt, getan. Ich rief einige Kanzleien in meiner näheren Umgebung an. Jede Kanzlei wusste über so eine Art von Abmahnung Bescheid, wollte für mich eine Unterlassungserklärung abgeben, aber ich sollte die geforderte Summe doch dann besser zahlen. Dabei lagen die anfallenden möglichen eigenen Anwaltskosten aller angerufenen Kanzleien deutlich über die Forderungen der Regensburger Anwaltskanzlei. "Nein, ich zahle doch nicht mehr, damit jemand anderes eine Unterlassungserklärung für mich abgibt und ich die Forderungen aus der Abmahnung bezahle!" Diese Vorgehensweise gab für mich, als zum damaligen Zeitpunkt völlig unbedarften Abgemahnten absolut keinen Sinn. Auch heute noch nicht. Da kann ich den Schriebs auch gleich selbst unterschreiben und die geforderte Summe einzahlen.

Also blieb nur das Internet übrig, obwohl ich mit gemischten Gefühlen heranging. Obwohl, man hatte jetzt ja auch auf einmal - ich weiß nicht warum - mehr freie Zeit.

Es muss gesehen werden, wir schreiben das Jahr 2006 und der "Abmahnwahn", wie wir ihn heute kennen, stak noch in seinen "Kinderschuhen". Das heißt, es gab noch nicht so eine Fülle an Informationen bzw. Informationsangeboten wie heute. Die wenigen Anwaltsseiten und Foren schufen eigentlich mehr Unklarheiten, als diese letztendlich zu beseitigen. So war es eben Anno dazumal.






Das Gulli:Board

Niemand kam damals an das Forum im Gulli:Board vorbei. Natürlich gab es auch, im Gegensatz zu heute noch weit mehr Foren die sich mit dem Thema befassten, aber das Forum: "Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer" (Link: http://board.gulli.com/thread/512595-lo ... ilesharer/, eröffnet: 23.03.2006, geschlossen: 30.05.2007) entwickelte sich zu dem bislang einzig wahren und nie mehr erreichten Treffpunkt von "freien" Filesharing-Abgemahnten. Hierher kamen alle ohne jeglichen finanziellen Interessen, es lasen alle mit sowie diskutierten alle fern von einer Bevormundung einer Foren-Administration oder brutalen Eingreifen von beleidigten Abmahnanwälten. Demokratie in Vollendung ... Pustekuchen!

Von Dezember 2006 las ich erst nur in den Foren mit, meldete mich dann im Februar 2007 im Gulli:Board an, um ... ja, um was eigentlich? Ganz einfach. Man las - und dieses gern - von Betrug, Anwälten die ihren Porsche finanzierten und von einem Geschäftsmodell der Contentindustrie, es sei alles nicht so schlimm usw. usf. Und wie gesagt, man hatte mehr Freizeit und immer noch Angst.



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Und ich erlag dem Phänomen: "Forum" wie einer Droge. Je tiefer man eintauchte, desto abhängiger wurde man. Es wurde aber auch hier 2006 schnell deutlich, es gab 300 Seiten im Forum, wenn man diese las, war man genauso schlau wie vorher. Auf der einen Seite schreibt man dies, auf der anderen das, wieder auf eine ganz andere Seite etwas ganz anderes. Je mehr man aber lass und später in dem Forum sich an der Diskussion aktiv beteiligte, wurde eine persönliche Verwandlung deutlich. Es ging nicht mehr darum, dass man berechtigt abgemahnt wurde oder nicht, sondern es trat eine wundersame Wandlung ein. Dieses "Wunder" bestand darin, ich wurde selbst das "Opfer", schlüpfte in diese Rolle bis ich selbst und fest an diese Rolle glaubte. Jeder ist ein Opfer von einer sich neu entwickelnden Abmahnindustrie; gierigen Anwälten, die ihren Porsche und Urlaub an der Côte d'Azur damit finanzierten; korrupten Richtern und Politikern und vor allem, es war Betrug und so eine Riesen Abzocke usw. usf.

Nur wurde nebenbei - natürlich und zu reinen Zwecken der Wartung der Festplatte und Ordnung in den eigenen Regalen - die Festplatten dutzendmal mit dem Standard "US DoD 5220.22" eine Woche lang überschrieben und alle "Selbstgebrannten" entweder versteckt oder entsorgt. Wartung, Ordnung? Nein! Ich hatte damals weil angesagt, einfach nur Angst vor einer Hausdurchsuchung. Damals eine echte begründete Angst, heute kann man darüber schmunzeln. Hatte diese Abmahnung für mich doch irgendwie einen erzieherischen Effekt.

Ich schweife ab.

Das Forum: "Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer" war zwar zum damaligen Zeitpunkt der Treffpunkt von Abgemahnten, Interessierten und Trollen, aber es wurde auch eines deutlich. Ein Forum ist nur so stark, wie seine Administration. Viele Foren-User faseln von einer sogenannten "Foren-Demokratie" frei von Bevormundung und Zensur, die es aber bei einem solch sensiblen Rechtsthema - nie - geben wird und kann (, oder gab). Die es propagierten, scheiterten rebellisch jämmerlich und sind abtrünnig. Es wird immer eine Foren-Hierarchie geben, wo ein kleiner Teil die Ausrichtung des Forums und seine Interessen festlegt, über den Kopf des großen Teils entscheiden, editieren, zensieren wird usw. Und die Verantwortung liegt dann letztendlich nicht bei dem anonymen Foren-Ratgeber, sondern - allein - bei dem Forenbetreiber."Dann gehe doch einfach ins Ausland!" Natürlich kann man sich einen Hoster, eine Domain außerhalb Deutschland suchen oder sich hinter der selbst gewählten Anonymität verstecken. Für mich kam und kommt es nicht infrage, denn es wäre ein Eingeständnis meiner eigenen Feigheit.

Wenn man heute eine Einschätzung treffen muss, in dem Satz seiner Kaffeetasse liest, ein Forum das sich mit dem Rechtsthema: "Filesharing-Abmahnung" befasst ist zum Dahinsiechen verdammt. Der "Neandertaler des Abmahnwahns". Es wird einerseits durch den deutlichen Rückgang der versendeten Abmahnungen - wenn überhaupt - nur noch zu gewissen Stoßzeiten des Jahres eine kleine Rolle spielen, ansonsten ist es der Treffpunkt gelangweilter Foren-User, ähnlich einem Chatroom.






Gesetzgebung, Rechtsprechung & Co.

Wenn man eine "Stunde Null" festlegen sollte, wird diese im Auge des jeweiligen Betrachters liegen. 1993 wurde das Internet in Deutschland eingeführt; Juli 2001 wurde "Napster" (erste kostenlose Musiktauschbörse mit P2P-Ansatz) abgeschaltet; ... es gäbe eine Menge Ausgangspunkte. Ich wähle für mich das Jahr 2005.






Also, Stunde Null

Die älteste, für mich nachvollziehbare Abmahnung stammt vom 21.10.2005.

  • Abmahner: Schutt & Waetke Rechtsanwälte (Karlsruhe)
    Rechteinhaber: Zuxxez Entertainment AG (Karlsruhe)
    Log-Datum: 18.07.2005
    Log-Firma: Logistep AG
    Streitgegenstand: PC-Game "Earth 2160"
    P2P-Name: "Earth_2160_German_DVD_for_www.goldesel.to.part1.rar"
    Forderungen:
    - Unterlassungserklärung (Vertragsstrafe: 10.000,00 EUR)
    - Schadensersatz i.H.v. 50,00 EUR
    - anwaltliche Gebühren i.H.v. 150,00 EUR


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Abmahnung: Earth 2160:

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Das heißt, "Väter des Abmahnwahns" sind (jedenfalls für mich) die Rechtsanwälte Timo Schutt und Thomas Waetke aus Karlsruhe.

Man muss es natürlich auch im historischen Zusammenhang sehen. Wurde das Internet anfänglich für militärische Zwecke erfunden, sollte es später allen zum freien Austausch von Daten dienen. Schnell wurde aber eines deutlich. Mit dem Internet konnte man auch Daten, wie Musik, Filme und Games frei tauschen, wenn auch noch nicht im Gigabyte-Bereich. Der einfacher Download eines einzelnen Liedes betrug immerhin bis ca. 20 Minuten. Je nachdem, ob man ein 56k-Modem mit dem typischen Einwahlton besaß (8 KB/s = 64 KBit/s maximal, in der Regel zwischen 4 - 6 KB/s) oder schon ISDN mit einem Kanal (8KB/s = 64 KBit/s) oder beide Kanäle (16 KB/s = 128 KBit/s) am Wochenende bei einem Free-Flat-Anbieter bündelte. So war es eben damals ohne DSL (heute 400 Mbit/s und noch mehr ...). Aber weiter. Es konnte erstmal, im Gegensatz zu dem anlogen Recording und Tausch auf dem Schulhof, eine digitale Kopie des Originals so hergestellt werden, die in seiner Qualität nicht hinter dem Original verstecken musste. Die Unterhaltungsindustrie (vielmals auch ugs. "Contentindustrie" bzw. "Musikindustrie") erkannte schnell, dass man hier eine große kostenlose Konkurrenz bekam, obwohl man das Internet ansonst als neues Verkaufsmedium völlig verpennte. 2001 wurde nach Bemühungen der Unterhaltungsindustrie die erste dem P2P-Prinzip ("Geben und Nehmen") nahekommende Tauschbörse "Napster" geschlossen, wo insgesamt 80 Millionen Nutzer weltweit kostenlos und frei Musikdateien tauschten.






Eine Abmahnindustrie und Riesen Abzocke?

In Deutschland hingegen trat am 13.09.2003 die erste Novelle des Urheberrechts, der so genannte "1. Korb" (siehe BGBl I 2003, S. 1744), in Kraft. Hier die Neuerung, dass mit der Einführung des Paragrafen 19a des Urheberrechtsgesetz (kurz: "UrhG") eine neue Verwertungsart, die der "öffentlichen Zugänglichmachung", legaldefiniert wurde. Für das Erstarken der Tauschbörsen bedeutet es genau, das der "Upload" in einem P2P-Netzwerk - das Anbieten von Dateien anderer - jetzt strafbar war und vor allem abmahnbar. Nach dem 1. Korb legte der Gesetzgeber nach. Mit der zweiten Novelle des Urheberrechts, dem sogenannten "2. Korb" (siehe BGBl 2007 I, S. 2513; in Kraft treten: 01.01.2008) war jetzt auch der Download strafbar. Es wurde jetzt das Merkmal "öffentlich zugänglich gemacht" zu der "offensichtlichen Rechtswidrigkeit" hinzugefügt. Ziel des Gesetzgebers war und ist es, Tauschbörsen besser zu erfassen sowie die massenhaften Urheberverstöße einzudämmen.

Filesharing wurde zu einem unbedarften "Volkssport".

Und es ging weiter. September 2008 trat das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" (GEigDuVeG; BGBl 2008 I, S. 1191) in Kraft. Hauptmerkmal war der darin festgelegte zivilrechtliche Auskunftsanspruch für Private. Staatsanwaltschaften, die mit Strafanzeigen der Urheber überschüttet wurden rein zur Ermittlung der Anschlussinhaber, sollten entlastet werden. Private, die ihre Rechte bzw. Werke in Tauschbörsen verletzt sahen, konnten jetzt im Rahmen des Paragrafen 101 (Abs. 9 ) des Uhrhebergesetz schnell und ohne einer Strafermittlungsbehörde Auskunft verlangen zur Person hinter der ermittelten P2P-IP-Adresse. Im Jahr der letzten Bundestagswahl und einem erhöhtem öffentlichen Interesse zu Massenabmahnungen bei Filesharing, wurde das bislang letze Gesetz verabschiedet, was Änderungen auch im Bereich des Urheberrecht brachte (§§ 97a, 104a UrhG). Am 09.10.2013 trat das "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" (GguGpr; BGBl 2013 I, S. 3714) in Kraft.

Ich möchte im Weiteren nicht auf jedes Gesetz einzeln und ins Detail eingehen, dieses kann jeder Interessierte selbst nachlesen. Natürlich wurde jedes Gesetz einzeln konträr diskutiert. Wie überall liegt es im Auge des jeweiligen Betrachters - welchem Interessenlager man angehörte - ob das jeweilige Gesetz gut ist, nicht so gut, zu weit angefasst wurde oder nicht, ob die Interessen von dem Urheber oder des Verbrauchers abgedeckt wurden. Aber man sollte auch auf eines Aufmerksam machen. Die Aufgabe des Gesetzgeber ist und war es die massenhaften Urheberverstöße in Tauchbörsen einzudämmen sowie die widerstreitenden Grundrechte zwischen Verletzer und Verletzten einander aufzuwiegen.



  • Untermaßverbot (minimaler Schutz) i.V.m. der Abwägung widerstreitender Grundrechte

    Abgemahnter/Beklagter
    - Artikel 6 GG (Schutz der Familie)

    Abmahner/Kläger
    - Artikel 2 GG (Privatautonomie; effektiver Rechtsschutz)
    - Artikel 14 GG (Eigentum)

    Kollision der Grundrechte
    - Schutzbedürftigkeit
    - Ausgleich aller Belange


  • Gesetzgebung

    a) Die erste Novelle des Urheberrechts ("Erster Korb"; BGBl I 2003, 1744)
    - Upload (Tauschbörse) jetzt strafbar
    - Inkrafttreten: 13.09.2003
    b) Die zweie Novelle des Urheberrechts ("Zweiter Korb"; BGBl 2007 I, 2513)
    - Download (Tauschbörse) jetzt auch strafbar
    - Inkrafttreten: 01.01.2008
    c) Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums - GEigDuVeG (BGBl 2008 I, 1191)
    - Wiedereinführung des Richterbeschlusses (§ 101 Abs. 9 UrhG) und Entlastung der Staatsanwaltschaften
    - Inkrafttreten: 01.09.2008
    d) Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken - GguGpr (BGBl 2013 I, 3714)
    - Neufassung § 97a UrhG
    - Anforderungen an Inkasso
    - Inkrafttreten: 09.10.2013


  • Rechtsprechung

    BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/08 - "Sommer unseres Lebens"
    BGH, Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 74/12 - "Morpheus"
    BGH, Urteil vom 08.01.2014 - I ZR 169/12 - "BearShare"
    BGH, Urteil vom 11.06.2015 - I ZR 19/14 - "Tauschbörse I"
    BGH, Urteil vom 11.06.2015 - I ZR 7/14 - "Tauschbörse II"
    BGH, Urteil vom 11.06.2015 - I ZR 75/14 - "Tauschbörse III"
    BGH, Urteil vom 12.05.2016 - I ZR 272/14
    BGH, Urteil vom 12.05.2016 - I ZR 1/15 - "Tannöd"
    BGH, Urteil vom 12.05.2016 - I ZR 43/15
    BGH, Urteil vom 12.05.2016 - I ZR 44/15
    BGH, Urteil vom 12.05.2016 - I ZR 48/15 - "Everytime we touch"
    BGH, Urteil vom 12.05.2016 - I ZR 86/15 - "Silver Linings Playbook"
    BGH, Urteil vom 06.10.2016 - I ZR 154/15 - (keine Pressemitteilung, noch kein Volltext)
    BGH, Urteil vom 24.11.2016 - I ZR 220/15 - "WLAN-Schlüssel" (noch kein Volltext)


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Unterlassungsklage 2006:

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Hausdurchsuchungen

Wie erwähnt, wurde bis zum in Kraft treten des GEigDuVeG September 2008, die Person hinter der ermittelten P2P-IP-Adresse rein über eine Strafanzeige gegenüber Unbekannt ermittelt. Wurde ein Verstoß gegen ein Werk des betreffenden Urhebers in einer Tauschbörse festgestellt und dokumentiert, erstattete der beauftragte Anwalt bei seiner Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen "unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke gemäß § 106 Absatz 1 UrhG" gegen Unbekannt. Gleichzeitig wurde beantragt, dass im jeden Einzelfall des Ermittlungsverfahrens die entsprechenden Klarnamen und Postadressen durch die Staatsanwaltschaft formlos an den Antragsteller übermittelt werden sollte. Sollte dies nicht möglich sein, wurde - höchst fürsorglich - Akteneinsicht beantragt. Es bedeutet, der Staatsanwalt musste erst einmal ein Ermittlungsverfahren eröffnen und die Person hinter der IP-Adresse ermitteln.



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Ergebnis meiner beantragten Akteneinsicht:

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In Rahmen dieses Ermittlungsverfahren ging der Staatsanwalt zu dem zuständigen Ermittlungsrichter und beantragte, so wörtlich,"dass ohne vorherige Anhörung des Betroffenen gemäß § 33 Abs. 4 StPO nach §§ 100g, h StPO angeordnet wird, dass die in der Anlage angegebenen Provider unverzüglich Auskunft über die Telekommunikation zu erteilen haben, welche über die jeweilige IP-Adresse zu den in der Anlage angegebenen Zeitpunkten (jeweils MESZ) geführt wurden." Meist wurde dieser Antrag bewilligt und der jeweilige Provider musste dann die Person hinter der IP-Adresse mitteilen, wenn diese Daten noch gespeichert waren. Im Weiteren werde ich mich nicht zum Thema Provider tiefgründig äußern. Der Provider musste und muss den Namen hinter der IP-Adresse mitteilen, wenn diese Daten noch gespeichert sind. Und viele - insbesondere der "Pink Riese" - waren auch damals schon sehr speicherwütig.

Nur einmal am Rande. In meinem Fall 2006 gab es diesen Richterbeschluss, später war er unerklärlicherweise auf einmal irgendwie weg. Das heißt, die Staatsanwaltschaften wendeten sich direkt an die Provider (gemäß § 113 TKG a.F.) - ohne Richterbeschluss. 2008 mit dem GEigDuVeG war der Richterbeschluss nun wieder da, nur diesesmal regelte er den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch für Private.

Im Rahmen des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wurden dann die Klardaten entweder dem Abmahner formlos per E-Mail mitgeteilt, oder der Antragsteller nahm Akteneinsicht. Hier war es auch nicht damit getan. Jeder der im Rahmen der Strafanzeige mit seinen Klardaten ermittelt wurde, musste mit weiteren Ermittlungen rechnen. Diese konnte eine betreffende Vorladung zur nächsten Polizeidienststelle hinsichtlich Klärung eines Sachverhaltes beinhalten, bis hin sogar zu einer Hausdurchsuchung.



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Muster einer Vorladung:

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Muster eines Durchsuchungsbeschluss:

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Youtube (- Kult -) Video: RA Udo Vetter zu einer Hausdurchsuchung

https://www.youtube.com/watch?v=a0n1PNpB00g



Muster eines Einstellungsbescheid

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Natürlich und hier gehe ich nur von meinem Standpunkt aus, der jeweilige Staatsanwalt kann nicht wissen, ob man gewerblich handelt oder nur einen Film für seine privaten Zwecke herunterlud. Und viele vergessen beim Download von Filmen mit pornografischen Inhalt mit den Beinamen "Teens", Kinderpornografie ist und bleibt verabscheuungswürdig und strafbar, hier müssen die Strafermittler konsequent und schnell handeln. Keine Frage. Aber in der Regel wurden bei dem auch damals nur einzig ermittelbaren - dem Anschlussinhaber; nicht dem Verursacher, dem Filesharer - "mit Kanonen auf Spatzen geschossen". Selbst bei den Vorladungstermine wurde schnell klar, dass man einfach schuldig war, egal was man aussagte. Besser war es natürlich wenn man nichts aussagte, denn alles was man sagte, konnte gegen einen verwendet werden. Ich persönlich erdreiste mir ja sogar 2007 - zwar erfolglos - eine Strafanzeige gegen meinem Abmahner zu erstatten. Ich dachte damals bei der Abgabe in der Polizeiinspektion Kronach ich werde selbst verhaftet, weil für den Polizeibeamten meine Schuld schon bewiesen feststand und ich mir den möglichen Folgen nicht klar wäre, so jedenfalls sein strenger Kommentar.



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Antworten auf meine Strafanzeige gegen "kuw rechtsanwälte" und Vorschaltbeschwerde:


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Trotz geringen "Pro" überwog aber das "Contra" für die Strafermittlungen. Staatsanwaltschaften und Polizeibeamte wurden mit der Ermittlung von Klardaten von Anschlussinhaber von den Rechteinhabern regelrecht vollgestopft. Statt echte Kriminelle zu verfolgen, musste man sich massenhaft mit diesen Bagatellverstößen beschäftigen. Viele werden es wahrscheinlich nicht mehr kennen, oder sich daran erinnern. Zum ersten Mal kritisierte ein Staatsanwalt, und noch dazu öffentlich im deutschen TV, das Instrumentalisieren der Strafermittler durch die Musikindustrie (war der damalige Oberbegriff).


  • Staatsanwalt Jochen Wiedemann (Staatsanwaltschaft Offenburg, RTL sternTV 2007, "Filesharing - Massenabmahnungen der Musikindustrie")

    "Wir wissen, dass es Ladendiebstahl in Deutschland gibt. Aber wenn Hertie und Karstadt auf die Idee kämen, bitteschön an jeder Kasse ein Polizist gestellt wird, um Ladendiebstahl zu verhindern, dann würden wir die alle für verrückt erklären. Hier läuft nichts anderes. Das ist ein starkes Stück."

    (Link: http://www.ra-maas.de/2007/10/fileshari ... tv-teil-2/)

Nach der Ausstrahlung der Sendung hörte man von Staatsanwalt Jochen Wiedemann nichts mehr in der Öffentlichkeit und zu diesem Thema. Schade. Mit in Kraft treten des GEigDuVeG im September 2008 war dann diese Instrumentalisierung der Strafermittlung vorbei. Das bedeutet aber auch, der Staat hielt sich weiterhin hübsch heraus. Urheber konnten jetzt - meist problemlos - über ein zivilrechtliches Auskunftverfahren an die Klardaten der ermittelten P2P-IP-Adresse gelangen (siehe BGH, Beschluss vom 19.04.2012, I ZB 80/11: "Alles kann besser werden"). Über die Kritikpunkte zu diesem zivilrechtlichen Auskunftverfahren und den jeweiligen Landgerichten, möchte ich nicht weiter ausführlich eingehen, trotz konträrer Diskussion.



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Beispiel einer Gestattungsanordnung:

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Unklarheiten - bewusst oder unbewusst - zeigten anfängliche Schwächen dieses Auskunftsprozedere auf. So gab es zwar eine Kostenfestsetzung hinsichtlich eines Auskunftsverfahrens, aber unterschiedliche Landgerichtliche Interpretationen. Denn anfänglich wurde die im § 128e KostO (Anordnungen über die Verwendung von Verkehrsdaten) festgelegte Gebühr i.H.v. 200,00 EUR entweder je Antrag oder je 1 Seite voller IP-Adressen berechnet. Hier wurde dann schnell klar, das Urheber dann bei Anträgen mit beinhaltetes 10.000 IP-Adressen und mehr nur 200,00 EUR in Berechnung gestellt bekamen. Erst als die Gestattungslandgerichte (siehe § 101 Abs. 9 UrhG) Ende 2011 / Anfang 2012 übergingen diese Gebühr i.H.v. 200,00 EUR je Werk / je IP-Adresse in Rechnung zu stellen, nahmen die Abmahnzahlen merklich ab. Denn jetzt wurden nur noch je Gestattungsantrag 20 bis maximal 100 IP-Adresse zur Beauskunftung beantragt. Und die Mär, dass die Foren irgendeinen Einfluss auf den Rückgang der Abmahnungen hätten, war und blieb ein Foren-Märchen.


  • Rechtsanwalt Thomas Stadler:

    "In einem solchen gerichtlichen Antrag werden von DigiProtect tausende von IP-Adressen gebündelt. In einem Beschluss des Landgerichts Köln vom 10.06.09 waren es beispielsweise 3.641 IP-Adressen. Es gibt sogar Auskunftsverfahren, die mehr als 10.000 IP-Adressen zum Gegenstand haben."

    Quelle: Blog Internet-Law; Link: http://www.internet-law.de/2010/01/file ... nkret.html




Logfirmen - das Zünglein an der Waage bzw. ohne diese keine Abmahnung!

Anfänglich muss man wissen wenn wir von einer "Logfirma" reden, meinen wir eine Firma die sich darauf spezialisiert hat Urheberverstöße in Tauschbörsen zu ermitteln. Zu gut Deutsch und sehr stark vereinfacht, die Firma "X" wird beauftragt Verstöße gegen das Werk des Auftraggebers in einer Tauschbörse aufzuspüren, aufzuschreiben und zu übermitteln. 2006 gab es als "Mutter" der Log-Firmen die Schweizer Logistep AG, für den Musikverband die proMedia GmbH und für Waldorf die ipoque GmbH. Hierbei wurde Logistep anfänglich von sehr vielen Abmahner beauftragt (z.B. Schutt, Waetke; Kornmeier & Partner). Dabei möchte ich nicht jede Logfirma näher vorstellen, dies kann man selbst mit Hilfe Dr. Google recherchieren. Es wurde und wird deutlich, dass bei Abgemahnten, Betroffenen und Engagierten in der Forenwelt schnell zwei von drei beteiligten als "Hassobjekt" auserkoren wurden. Heute sogar ein Viertes, nämlich: Steffen Heintsch.

Einmal die Logfirma, andermal der Abmahnanwalt, aber von vielen vergessen der eigentliche für die Abmahnung alleinige Verantwortliche - der Auftraggeber im Hintergrund. Ich habe ab und zu die Frage gestellt: "Du hast einen Schneeball. Dir gegenüber stehen der Vertreter der Logfirma, der Abmahnanwalt und der Rechteinhaber. Auf wem wirfst Du deinen Schneeball?" Bei vielen käme ohne große Überlegungen die Nennung der Logfirma. Intellektuelle würden meinen, bei einem großen Schneeball, könnte man alle drei treffen, wenn diese dicht bei einander stehen. Ich bin der Meinung immer nur auf den Rechteinhaber.

Dieser naturwissenschaftliche Teil bietet bei vielen den eigentlichen Stein des Anstoßes. Immer wieder liest oder hört man, dass bei der Beweiserhebung die meisten Fehler passieren würden, Gutachten nur Gefälligkeitsgutachten wären, die Fehlerquote bei angeblich 50 % läge, gar nicht in den Tauschbörsen geloggt würde, IP-Adressen untereinander ausgetauscht, und was weiß ich nicht für weitere Verschwörungstheorien. Fragt man aber nach dem Beweis des Behaupteten, kommt in der Regel kein Beweis, sondern nur die Theorien begnadeter theoretischer (Super-)Techniker, was denn so alles möglich gewesen wäre. Diese Überheblichkeit gegen den juristischen Teil der Verteidigung bürgt aber eine große Gefahr. Ohne Beweise und dem Hauptaugenmerk auf den naturwissenschaftlichen Teil geht es im Grundsatz in Richtung eines vom Richter vorgeschlagenen unabhängigen Sachverständigengutachten. Natürlich muss dieses die beweisbelastete Partei - in der Regel der Abmahner - dessen Kosten vorschießen, der Verlierer zahlt aber alles. Sicherlich, wer in seinem Einzelfall konkret vorliegende Beweise hat, dass z.B. ein Zahlendreher o.ä. vorliegt, kann und muss die Beweiskette anzweifeln. Nur haben die Jahre aufgezeigt, dass wir Weltmeister darin sind, aufzuzählen, was alles hätte sein können, aber nie wie es tatsächlich war. Deshalb werde ich hierzu nicht weiter aufschreiben, denn P2P bzw. eine Rauschbörse ist nun wirklich kein "Hexenwerk" und schon gar nicht muss man Quantentechnik studiert haben, noch vermeintlicher technischer Foren-Sachverständiger. Hexenwerk eher, beweisbare Argumente im konkreten Einzelfall gegen die Beweiskette vorzutragen. Denn wir sind ja alle Unschuldig!






Der Abgemahnte

Admonitus vulgaris [von lat. admonere - dtsch. "ermahnen" und lat. vulgaris - dtsch. "gemein"] ist eine ganz, ganz besondere Spezies. Jeder der jetzt weiterliest, wird wohl ein erneuten "Ups-Moment" erleben, wogegen - keinerlei - Einlage hilft.

Ich möchte voranstellen, dass ich viele Abgemahnte persönlich als Anrufer, E-Mail-, Fax-, Brief-Schreiber oder Poster im Forum kenne und deren Haltung und Standpunkt schätze und bewundere sowie akzeptiere.

Man sollte aber auch den anderen Abgemahnten sehen. Und dieser hat mehrere Persönlichkeiten. Die eine ist die Überhebliche und Allwissende. Obwohl man - verständlicherweise - keinen Plan besitzt, hat man mit dem Lesen maximal einer Foren-Seite - denn zu mehr hat man ja keine Zeit und Nerven - und dem Lesen ein, zwei Urteile des Amtsgerichtes Hintertupfingen nicht nur das Studium, die Staatsexamen und die Erfahrung eines Anwaltes auf- und überholt, sondern das ganze Zivilrecht wie mit der Muttermilch aufgenommen. Man fühlt sich berufen allein und mit ohne Anwalt in einem Gerichtsverfahren sich zu verteidigen, maximal noch in Begleitung eines anonymen Foren-Gerichtsbegleiters, der letztendlich sich auch nur vergleicht, zwar angeblich bewusst, aber dennoch vergleicht. Für diese Haltung wird aber nur einer Lehrgeld bezahlen, der überhebliche und allwissende Abgemahnte allein, schon gar nicht der anonyme Foren-Begleiter, der ist dann schnell weg. Nur habe ich in den Jahren auch eines gelernt. Dem Menschen Wille ist sein Himmelreich. Wer sich berufen fühlt, in einem Rechtsthema mit seiner umfangreichen Gesetzgebung, Rechtsvorschriften und Rechtsprechung mit ohne Anwalt zu reagieren, muss es halt tun, es ist letztendlich sein Geld sowie seine Risiken. So what!

Den größten Teil bildet aber der ängstliche Feigling.

Keine Sorge, dies meine ich nicht verächtlich auch wenn es mir unterstellt wird, sondern menschlich verständlich. Ich war anfänglich, manchmal auch noch heute, genau so. Unsere Angst vor allem, jeden und jedes ... der Angst identifiziert zu werden und den daraus resultierend möglichen Folgen ... der Angst von Kollegen oder Nachbarn dann angesprochen zu werden ... es bestimmt uns nur die Angst. Diese Angst lähmt einen und ist ein Grund mit, dass dieses über Jahre alles so möglich war.



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  • Zitat Zeitschrift PC-Welt aus dem Jahr 2007:

    "Es ist wohl anzunehmen, dass viele der durch die Republik donnernden Abmahnungssalven ähnlich unbegründet sind. Doch meist ist die eingeforderte Gebühr niedriger als eine Erstberatung beim Anwalt. Der Betroffene zahlt lieber als sich dem Risiko eines Rechtsstreits auszusetzen. Doch genau dieses zaudernde Verhalten bestärkt die Abmahnabsahner in ihrem Tun. Würden sich mehr Leute wehren, gäbe es keine dreisten Massenabmahnungen."

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Nur sollte man sein Handeln nicht allein von seiner Angst aufdiktieren lassen. Das über die Jahre so oft in Foren gelesene Zitat "Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren" ist meist nicht mehr als nur eine hastig niedergeschriebene Parole, um Mut zu signalisieren, wo keiner vorhanden war und ist. Dieses Zitat fordert neben persönliche Zeit, Nerven auch Mittel sowie wird man nicht immer als strahlender Sieger aus dem Gerichtsgebäude gehen. Wenn man die Angst obsiegen lässt, dann muss man in einem Forum nicht verbal auftrumpfen, sondern sollte gleich zahlen und gut.

Meiner alleinigen Überzeugung nach ist jeder Abgemahnte undankbar und egoistisch. Es liegt aber auch daran, dass man sich hinter irgendeiner Behauptung - egal ob richtig oder nicht - verstecken kann. Im Gerichtssaal wird aber dann spätestens der Spreu vom Weizen getrennt. Zynisch, verbittert, übertrieben? Nein! Realität außerhalb der Forenwelt.






Deine Erfolge!? Auf den Tisch damit, verifiziere sie ...

Wir leben in einer profitorientierten Erfolgsgesellschaft wo nur eines zählt, was ich auch mache, es muss sich für meinen Geldbeutel lohnen in Verbindung, ich muss Erfolge vorweisen, zumindest etwas als Erfolg "verkaufen". Dabei spielt es keine Rolle ob dieser "verkaufte" Erfolg auch tatsächlich fassbar ist, er muss nur das eigene Ego schmeicheln, der Gegenüber muss es einen als Erfolg "abkaufen", dem so Erfolgreichen huldigen und diesen auf einen unerreichbaren Sockel heben, um ihn seines fraglichen Erfolges wegen anzubeten. Hauptsache eben Erfolg.

In dieser Zusammenfassung meines Jahrzent des Engagements muss ich klar resümieren, dass ich, Steffen Heintsch, keinerlei Erfolge zu verzeichnen habe. Genau so wenig ist ein Engagement gegen den Abmahnwahn ein "Feld der Ehre und des Ruhms". Denn man argumentiert immer aus der Seite des "Verletzers" heraus und wenn ich tatsächlich Erfolg haben würde, dann gäbe es heute keine Filesharing-Abmahnungen oder Filesharing-Klagen mehr. Dies wäre der einzig abrechenbare Erfolg, wenn man sich gegen den Abmahnwahn ein Jahrzehnt engagiert und sich dessen rühmt.

Sicherlich könnte ich jetzt dümmliche Rechnungen aufstellen, wie viel Geld dem Abmahnern bei der Anzahl der registrierten User in meinem Forum (11.705) verloren ging, wenn ...
... und hier liegt der Hase im Pfeffer. Viele schreiben hinter ihrem anonymen Account viel, wenn der Tag lang ist und sicherlich werfen auch klitzekleine Foren-User lange Schatten, wenn die Abmahnwahn-Sonne tief steht. Letztendlich entscheiden sich im wahren Leben viele anders, als heroisch in einem Forum aus einem anonymen Account heraus gepostet. Aber ich überlasse gern den "Erfolgsmenschen" diese dümmlichen Milchmädchenrechnungen.



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Steffen Heintsch:

Abgemahnt 2006; "Übergangsforum" 2007; Homepage seit 01.05.2007 (heuer ca. knapp 3 Millionen echte Besucher); 2 Blogs; Bereitsteller des Urmuster einer mod. UE "Filesharing"; Wegweiser Inkasso; Interviews usw. usf. sind keine Erfolge sondern das Resultat von Investition persönlicher Freizeit, Arbeit und Mittel, wo andere lieber etwas anderes in ihrer Freizeit machten. O.K. Ich erstritt mit meinem Rechtsbeistand (Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs) für Deutschland, dass die Bezeichnung "Schmarrn" für etwas keine Beleidigung oder Schmähkritik ist (LG Berlin, Urteil vom 11.12.2013, Az. 97 O 75/13: "Schmarrn"). Aber dies war eigentlich bzw. sollte auch vor diesen Schmarrn von Schulenberg & Schenk klar gewesen sein.


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LG Berlin, Urteil vom 11.12.2013, Az. 97 O 75/13: "Schmarrn":

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Es gibt keine Erfolge des Steffen Heintsch, sondern nur kleine und große Niederlagen und viel persönliche Arbeit. Und leider habe ich die falschen Prioritäten dabei gesetzt und musste bitteres Lehrgeld zahlen.






Wer ist Steffen Heintsch?


Lassen Sie mich mit einem Zitat von RTL- "Let's Dance"-Juror Joachim Llambi beginnen,
  • "Ich bin wie ich bin, den Llambi kennt man so, der wird sich dann auch nicht verändern oder verbiegen lassen. Ich muss mich für nichts entschuldigen. Man darf in Deutschland immer noch seine eigene Meinung vertreten."
Sich selbst in irgend einer Form einzuschätzen ist schwierig. Man neigt immer gern zu Extremen. Entweder schätzt man sich extrem bescheiden, extrem negativ oder extrem positiv ein. An meine Person ist nichts heroisches oder gar edles. Um mein Engagement einzuordnen, muss man das Datum sehen.

Ich erhielt am 15.12.2006 meine Abmahnung (datiert auf den 14.12.2006) von der damaligen Regensburger Kanzlei "kuw rechtsanwälte". So schön wie ein Forum auch ist, merkte man auch, es fehlt etwas. 300 Seiten, auf jeder stand etwas anderes und viele Betroffene hatten keine Lust alle 300 Seiten zu lesen. In der Regel nicht einmal schon nur eine Seite weiter. Man möchte sich registrieren, eine Frage stellen, darauf eine Antwort erhalten und wieder verschwinden. Übermotiviert (eher unüberlegt), kam mir die Idee, dass man mehr machen müsste. Und hier ist mein Problem, dass ich einmal vielmals unüberlegt handle, andermal sehr schnell und gern über das Ziel hinausschieße. Denn das ursprüngliche Ziel sollte sein ein Art "Nachschlagewerk für Abgemahnte" (gemeinsam) zu kreieren, wo komprimiert - unser - Wissen weitervermittelt wurde, keiner sinnbefreit Posten kann und ein Neuabgemahnter so leichter Entscheiden konnte, wie er reagieren kann. Nur man merkte sehr schnell, anonyme Engagierte wollen alles, aber keine Verantwortung und schon gar nicht Mehrarbeit.

Würde ich heute wieder so handeln?

Ich denke, jeder stellt sich doch die Frage: "Was würdest du tun, wenn du nochmals in der Zeit zurückreisen könntest und von vorn anfangen!?" Ich persönlich denke, dass man die gleichen Fehler erneut begeht. Man lernt nur aus diesen, oder sollte es zumindest. Und klugscheißerisch, würde man ja dann diese Gegenwart und Zukunft in der Vergangenheit verändern.

Weiter.

Von meiner Idee war ein Teil des Forums begeistert, ein andere Teil eher skeptisch. Nachdem mir klar wurde, "verlasse dich auf Abgemahnte, dann bist du verlassen", begann ich halt mal so einfach. Ich suchte und fand im Homepage-Anbieter: "www.2page.de" jemanden, der einmal einen Homepage-Baukasten kostenlos anbot und andermal für das Anlegen und Bearbeiten keinerlei HTML-Kenntnisse von Nöten war. Dir Url-Adresse wurde vom Anbieter verteilt, so dass mit meinen gewählten Zusatz (denn für mich war es ein Abmahnwahn) "www.abmahnwahn-dreipage.de" herauskam. Zur Wiedererkennbarkeit und Dank an "2page.de" behielt ich die Url-Adresse bei, jetzt als registrierte Domain. Im Anfang war nicht das Licht, sondern 05/2007 eine Willkommensseite, "T 15" seine "Goldenen Regeln für einen Abgemahnten" und ein sehr mutig (wieder eher unüberlegt und ohne einen Plan zu haben) übernommenes Musterschreiben einer möglichen Unterlassungserklärung von "Rettet das Internet".



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Muster mod. UE AW3P:

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Nach anfänglichen Interesse und Besucherrekorden, verebbte das Interesse am so wichtigen "Nachschlagewerk für Abgemahnte". Aber, mit jeden Beitrag auf dieser Seite, mit jeden neuen Abmahner wuchs das Interesse und die Besucherzahlen stiegen stetig an. Beharrlichkeit und meine Sturheit zahlten sich sehr langsam aus. Aber, mit diesem Traffic kam der Bereitsteller der kostenlosen Homepage nicht zurecht. Immer mehr HTML-Fehler schlichen sich ein oder man konnte die Webseite einfach nicht aufrufen. Da bekam ich ca. 2008 eine E-Mail eines gewissen Uwe Berger († 26.03.2012). Mit dieser E-Mail veränderte sich das Gesicht dieses Nachschlagewerkes. Uwe übernahm das Hosting des mittlerweile Forums und der Homepage sowie der dazugehörigen Domain. Nachdem Uwe, von einer schweren Krankheit gezeichnet, sich nicht mehr um die Webseite kümmern konnte übernahm ich das Webhosting (eigentlich nur die Bezahlung) und die Domain (eigentlich nicht ich). Und die Dinge nahmen ihren Lauf ...

Hauptkritikpunkt war und ist eigentlich - Steffen Heintsch - selbst.

Bevor ich mit dem Nachschlagewerk anfing hatte ich vor alles und allem Angst, teilweise auch heute noch. Angst meinen realen Namen zu posten, meine reale Adresse zu nennen, meine reale Abmahnung zu veröffentlichen, meine realen Gedanken zu posten usw. usf. Dann nahm ich eigentlich an, in der damaligen DDR eine sehr gute Bildung genossen zu haben, wo ich schnell erkennen musste dass ich entweder in den Jahren alles verlernt hatte, oder es doch nicht so war.

Nur ein Beispiel von vielen. Anfang Januar musste ich in Vorbereitung eines Gutachtens zur Eröffnung meines Insolvenzverfahrens nach Gotha zu dem vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter fahren. Hier wurde ein Gespräch geführt, in dessen Ergebnis der Rechtsanwalt ein Gutachten erstellt, ob oder ob nicht. Mann sollte erwähnen, das es eigentlich untypisch für eine Privatperson ist, aber wahrscheinlich hatte ich zu viel Rechtsanwälte und Justizkassen als Gläubiger. In Rahmen dieser Antragstellung und in Vorbereitung des Gespräches muss man eine Unmenge an Unterlagen ausfüllen. So muss man auch die eventuellen Webpräsenzen angeben. Im Rahmen des Gesprächs kam mein jetziger Insolvenzverwalter dann auf meine Webseite. Und nicht etwa, dass man nur irgendein lobendes Wort für ein ehrenamtliches Engagement verlor, war seine feststellende Bemerkung: "Ich habe Ihre Webseite angeschaut und muss sagen, dass dort sehr viele Fehler zu lesen sind. Angefangen von Rechtschreibung, Groß-und Kleinschreibung bis hin Grammatik." Es wird nicht die Arbeit bzw. das Engagement geehrt, sondern man wird an den Form-Mängeln gemessen. Wiederum bei anderen, nach der von ihm angedichteten politischen Anschauung.

Ja, natürlich bin ich nicht stolz, dass ich mit 53 Jahren ein Rechtschreib- und Grammatik-Legastheniker bin, die Kommas setze wie mit den Salzstreuer und den Satzaufbau eher als Mikado verstehe. "Wer von Euch frei von Form-Mängeln ist, werfe als Erster das Komma!" Sollte nicht das Engagement im Vordergrund stehen? Und nein, egal was man von mir denkt, in einem Forum, einem Blog, einer HP ist man nicht in der Schule und im Deutschunterricht. Wem es stört, bitteschön, der muss es nicht lesen. Ausrufezeichen.

Und ich muss einmal am Rande erwähnen. Das Grundgesetz gilt für jeden Bürger. Dieses sichert im Artikel 3 jedem als Grundrecht zu: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Der Bestand eines Forums ist nicht von der politischen Ausrichtung - die man denkt zu kennen - abhängig. Im Forum AW3P kann jeder - egal welcher Religion, Weltanschauung, politischem Lager, sexueller Ausrichtung - kommen, sich registrieren, anmelden und seine Frage stellen oder mitdiskutieren, wenn er die Foren-Regeln einhält. Mehr sog i ned!





Aber Du stehst doch auf diversen Gehaltlisten!

Immer wieder tauchen wilde Behauptungen auf, dass ich auf Gehaltslisten diverser Abmahnkanzleien stünde. Dann müssen diese aber bis heute ihre Überweisungen vergessen haben. Skandal, ich werde sie einmal ermahnend anschreiben! Genau so wurde mir gesagt, dass ich meine moralische Eistellung zum Ehrenamt nicht auf andere projektzieren darf. Bis hin, dass der Vorsitzende Richter in dem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen mich nicht verstand, dass ich, obwohl viele Anwälte gelistet waren, keinen Cent verlangte oder erhielt. Ich persönlich verstehe doch, dass man sich "ehrenamtlich" (kostenlos und kostenfrei bzw. umsonst) für etwas einsetzt. Das Einzige was kosten sollte ist persönliche Arbeit, Zeit und in einem gewissen Rahmen persönliche Mittel. Und wenn ich damit Geld verdienen möchte oder Einnahmen welcher Art verzeichne, dann ist es durchaus möglich, ich sollte aber dann dazu und öffentlich stehen. Aber Letzteres gilt bei uns Engagierten ja nicht. Denn wenn man offen einstünde, dass man sich nur des Mammons wegen engagiert, es aber als Ehrenamt verkauft, dann wären wir doch nicht besser als was wir vorgeben zu "bekämpfen". Wir möchten dann auch nur ein Stück vom Kuchen abhaben, wären ein Teil des Abmahnwahn, würden uns selbst prostituieren. Zu hart oder überspitzt? Nein! Aber in unserer profitorientierten Erfolgsgesellschaft wirkt es nicht anstößig sondern wird sogar befürwortet. "Warum sollte man nicht auch einen gewissen Betrag X (mit) verdienen!?" Für mich persönlich ist und bleibt Ehrenamt eine Tätigkeit, bei der Hilfe, Information und Aufklärung kostenlos und kostenfrei Maxime war, ist und bleiben wird.






Jetzt komme ich zum schmutzigen Wäschewaschen!

In meinem Engagement gab es viele die mir vorschreiben wollten, was ich machen, denken, schreiben sollte, oder nicht. Wem ich verbal angreifen darf, oder nicht. bzw. wer ich bin und was ich denke. In den Jahren hätte ich mich ja auch zu Ungunsten der großen verschworenen Gemeinschaft verändert.

Richtig, ich verrenne mich schnell, wenn ich mir ein Ziel stelle, schieße gegebenenfalls übers Ziel und bin sicherlich auch nicht die hellste Kerze auf der Torte. Und ja, manchmal kam und komme ich mir ungeheuer wichtig vor und vergesse meinen Wissensstand von 2006 im Gegensatz zu 2016. Und manchmal bin ich auch mürrisch bzw. launig. Im September ist unerwartet mein ältester Bruder verstorben. Vielmals reagierte ich mit Unverständnis bei der Beantwortung wiederkehrender Fragen. So ist es nun einmal. Wenn man aber erkennt, dass sich die Sonne des Abmahnwahn-Universum nicht um einen dreht, man nur ein ganz winziges und schwaches Glied in der Kette ist, sollte man anfangen sich einfach nicht so ernst und vor allem wichtig zu nehmen. Das Engagement zum Thema Filesharing ist Ernst - ja. Aber eben nicht so wichtig, was auch ich immer wieder vergesse. Einfach nur sein Ding durchziehen, egal was ein anderer schreibt oder denkt.

Natürlich könnte ich jetzt seitenlang über pikante Details und schmutzige Wäsche berichten. Sicherlich. Nur ist es mein 10-jähriges Jubiläum, was ich mir von niemand nehmen lasse. Deshalb überlasse ich anderen das Waschen der Schmutzwäsche, das Beleidigen, Bedrohen auf Anrufbeantwortern usw. Obwohl der eine oder andere - und nach Ankündigung - sicherlich etwas unter der Gürtellinie lesen würde. Natürlich gelingt es nicht immer so zu denken und zu handeln, aber immer öfters. Denn so wichtig sind mir diese anonymen und feigen Dummschwätzer dann doch nicht.






Wie stehst Du zur Anonymität, da Du sie dauernd angreifst!?

Viele die mich kennen - oder glauben zu kennen - wissen, dass ich eine persönliche Abneigung zur Anonymität in einem Forum hege und pflege, die manch einen sauer und nachhaltig aufstößt. Der Leser muss aber sehen, meine Erfahrungen und Standpunkt basieren nicht auf die Erfahrungen eines anonymer Freizeit-Foren-User, sondern als Forenbetreiber mit ladungsfähiger Adresse, die schon oft Anwalts- und Gerichts-Post sah.

Ich persönliche habe nichts dagegen, dass jemand die Möglichkeit seine Identität durch einen anonymen Account zu verschleiern in Anspruch nimmt, um ... was auch immer. Dieses gibt ja schon die Foren-Software zu einem gewissen Teil vor. In einem Forum, wo es um "Diddl-Maus" geht, wo sich Kinder unterhalten, ist es auch gut so. Nur ist es nicht uneingeschränkt anwendbar, wo einmal ein Rechtsthema wie "Filesharing-Abmahnung" zur Diskussion steht und der Inhalt möglicher Postings einen selbst oder einen anderen - bewusst oder unbewusst - Schaden zufügen kann durch - sagen wir - emotionales Dampfablassen.

Denn wie ist es denn in der Regel. Jemand registriert sich in einem Forum mit einer sogenannten Wegwerf-E-Mail-Adresse, einem VPN-Dienst zur Verschleierung der wahren IP-Adresse und einem selbst gewählten Nicknamen. So weit so gut. Nun wird aber seinen Emotionen, und bei dem Rechtsthema Filesharing-Abmahnungen sind sehr viele im Raum, freien Lauf gelassen. Man zieht so etwas vom Leder und stellt jegliche Behauptung auf, um sich mal so richtig Luft zu machen, den aufgestauten Druck abzubauen. Und, es soll auch Leute geben, die es bewusst machen (Stichpunkt: Troll). Natürlich kann man nichts von seiner Behauptung beweisen, seine Unterlagen sind nicht für andere einsehbar, der Drucker oder Scanner ist gerade und zufällig kaputt, man hat es ja nicht so gemeint. Wird man dann darauf hingewiesen, der Post entsprechend editiert oder gar gelöscht, ist man ein "kleiner Hitler", der Diktator und Speichellecker der Unterhaltungsindustrie und neuerdings sogar brauner als braun. Denn es darf nicht sein, dass jemand die grundgesetzlich zugesicherte freie Meinung des anonymen Foren-Users zensiert. Die Meinungsfreiheit ist aber eine zerbrechliches Pflanze. Es bedarf ihrer großer und sorgsamer Zuwendung.

Wird man jetzt als Forenbetreiber angeschrieben, angerufen oder angefaxt - und meistens nicht freundlich - "Bitte löschen Sie bis xx.xx Uhr den entsprechenden Post des Users xyz oder editieren Sie diesen aufgrund unwahrer Tatsachenbehauptung, falscher Werteinschätzung, Schmähkritik, Rufschädigung etc. oder wir werden Sie sofort auf Unterlassung abmahnen!" - ist der emotionale Spaß des Foren-Users meist nur allein beim Forenbetreiber vorbei. Durch die Anonymität ist der Poster nicht identifizierbar und als Forenbetreiber muss man auch keine Daten eines entsprechenden Foren-User einem Anwalt, sollte er diese auch einfordern, herausgeben. Nur gibt sich der entsprechende Anwalt damit nicht zufrieden. Denn auch hier gilt die sogenannte Forenbetreiberhaftung. Der Forenbetreiber ist "Herr des Forums" (so heißt es wirklich) und für mögliche rechtswidrige Postings bzw. dessen rechtswidrigen Inhalt verantwortlich, wenn er ab Kenntnis diesen nicht editiert bzw. löscht. Er haftet verschuldensunabhängig - dito Filesharing - als Störer.

Viele verbale Helden, die mir sagten: "Verweise sie ruhig an mich!", sind doch dann weg, wenn es um das Eingemachte geht. Wenn man jemanden nur hinwiest: "Ich musste deinen Post editieren, weil ..." kommt in vielen Fällen die Aufforderung den Account vollständig zu löschen, da man ja keine Rechtsberatung erteilen würde, nur Ratschläge gibt, es eigentlich auch nur mein Forum / meine Verantwortung wäre ...

Ich habe für meinen Idealismus bislang ca. 4.000,00 EUR an privaten Mitteln liegen lassen, weil ich meinen Kopf für andere - bereitwillig - hinhielt. Damit ist aber endgültig Schluss, da das "für andere den Kopf hinhalten" von niemanden gedankt wird. Im Gegenteil, wird man noch als Verantwortungslos gebrandmarkt. Beim kleinsten Husten eines Anwaltes wird der entsprechende Post gelöscht. Ich werde meinen Kopf nicht mehr für jemanden hinhalten, der es überhaupt nicht verdient. Punkt.

Anonymität - ja. In einem Forum und im Internet jedem sein Recht. Nur ist es der eigentlich richtige Weg der einer Teil-Anonymität. Der entsprechende Foren-User kann mit Nicknamen anonym posten, der Forenbetreiber - allein - hat aber die verifizierte ladungsfähige Anschrift. Der Vorteil, einige Dummschwätzer und Berufsbeleidiger hätten nie gepostet, es gäbe keine Trolle, es würde nur noch sachlich gepostet. Nur ist hier leider der Wunsch der Vater des Gedanken.






Wie stehst Du zum Abmahnwahn?

Eine Abmahnung an sich ist nichts ungeheuerlich Verwerfliches. Es ist ein probates Mittel dem Gegenüber ein gewisses rechtsverletzendes Verhalten aufzuzeigen, zu verlangen es zukünftig zu unterlassen sowie eine gewisse Kostennote einzufordern, bevor man damit ein Gericht bemüht, bei dem höhere Kosten anfallen.

Eigentlich ist damit alles gesagt, aber wäre auch zu Einfach.

Dr. Alexander Wachs sagt immer, dass ich unstrukturiert und wirr denke. Kann sein. Ich möchte deshalb ihn nicht enttäuschen. Es sollten doch einmal alle diejenigen zurückdenken, die sagen wir 2005, 2006, 2007 abgemahnt wurden.



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Abmahnung "Schutt, Waetke" i.A. von Zuxxez
Datum: 2006
Werk: PC Game "Earth 2160"
Log.: 2005
Gegenstandswert: 10.000,00 EUR
Forderung:
- strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Anwaltsgebühren: 150,00 EUR
- Schadensersatz: 50,00 EUR


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Abmahnung "Dr. Karl, Urmann & Wagner" i.A. von Koch Media
Datum: 2006
Werk: PC Game "Die Gilde 2"
Log.: 2006
Gegenstandswert/Vertragsstrafe: 25.000,00 EUR
Forderung:
- strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Anwaltsgebühren: 100,00 EUR
- Schadensersatz: 50,00 EUR


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Abmahnung "Kornmeier und Kollegen" i.A. vom Label 3p
Datum: 2006
Werk: "Sebastian Hämer - Sommer unseres Lebens" (1 Lied!)
Log.: 2006
Gegenstandswert/Vertragsstrafe: 5001,00 EUR
Forderung:
- strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Anwaltsgebühren: 250,00 EUR
- Schadensersatz: 150,00 EUR


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Jetzt gehe ich nur von meiner Abmahnung einmal aus.



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  • Abmahnung 14.12.2006
    Aktenzeichen: 2006-9132-187439
    Abmahner: Dr. Karl, Urmann & Wagner i.A. von Koch Media
    Werk: PC Game Die Gilde 2
    Log.: 19.09.2006
    Forderungen:
    - strafbewehrte Unterlassungserklärung
    - Anwaltsgebühren: 100,00 EUR
    - Schadensersatz: 50,00 EUR
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Nicht nur ich damals, sondern wir alle lachten darüber und verurteilten es als rechtswidrige Massenabmahnungen, Geschäftsmodell, Riesen Betrug, Abzocke usw., obwohl wir heute froh wären, und jahrelang dafür einsetzten, wenn solche Forderungshöhen gang und gäbe wären.

Wenn man aus einer Sichtweise meine Abmahnung betrachtet, ist dies doch die Abmahnung an sich.

Es wurde ein Rechtsverstoß ermittelt, zugeordnet und abgemahnt. UE, 100,00 EUR Anwaltsgebühren plus 50,00 EUR Schadensersatz ... es wäre allen genügegetan. Aber wie war es denn auch in meiner Gedankenwelt? Es wurde so mit Erhalt des Abmahnschreibens eben nicht gesehen. Nach einem gewissen Gefühl erwischt worden zu sein, ging es zügig in die Phase "bockiges Kind" über, die nahtlos endete in der eigene Opferrolle, wo man jedem und alles den "Schwarzen Peter" zuschob, nur nicht sich selbst als den wahren Verursacher.

Jeder Leser wird sich jetzt erschrocken abwenden. Nur, wenn man wirklich Unschuldig war, warum leitet man nicht sofort rechtliche Schritte ein, um sich gegen den ungeheuerlichen Vorwurf zu wehren, sondern gibt eine mod. UE ab und wartet verbal-heroisch und anonym in einem Forum, ob der "Kelch der Klage" an einen vorüberzieht und man sich in die rettende Verjährung flüchten kann?




Ein anderes Beispiel - Achtermann

Jeder der in den Anfangsjahren abgemahnt wurde und sich im Gulli:Board tummelte, kennt Abmahnungen des Softwareentwicklers "Achtermann" (Synchronisationssoftware: Easy2sync, Lernsoftware: Fischerprüfung, Sportbootführerschein - in allen Varianten und Versionen). Und obwohl es - wie immer - keiner war, liefen Abmahnungen hinsichtlich dieser Software auf Hochtouren. Regelrechte Abmahnwellen, wo ich Samstag von früh 09:00 Uhr bis abends 23:30 Uhr am Telefon bzw. Rechner saß und Fragen beantwortete, waren keine Seltenheit. Als dann die Nachricht in den Foren auftauchte:

  • (...) Url: h**p://www.achtermann-germany.de/index.html

    Lernprogramme von ACHTERMANN wird es nicht mehr geben!!

    Auf Grund von Softwarepiraten, Hackern, Spinnern und Menschen die meinen jede Software auch mit KEY-Generatoren einsetzen zu können, werden wir den Vertrieb einstellen.

    Nach fast einem 3/4 Jahr ohne eine einzige verkaufte Lizenz ärgern wir uns nicht mehr!

    Laden Sie wie gewohnt die Software von eMule oder sonstigen P2P Netzen. Viel Spaß dabei! Beachten Sie aber bitte, dass Sie eventuell dabei erfasst und abgemahnt werden könnten!!

    Diese Internetseite wird in Kürze gelöscht!

    Holger Achtermann (...)

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Achtermann:

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Man hatten wir damals gelacht und uns so etwas von lustig gemacht. So ein Vollhonk! Ein Loser! ...

... Dabei muss man deutlich sagen, dass kleine Hersteller, Labels und Producer durch illegalen P2P mit den Rücken an der Wand stehen. Kaum entwickelt bzw. produziert, schon kostenlos in der Tauschbörse. Natürlich war es niemand, brauchte niemand diesen Schrott, hatte es im Regal als Original stehen, aber die Abmahnungen liefen. Und hier muss man sehen, dass es in vielen Fällen um die Existenz ging und geht.

Wenn ich jetzt meinen Standpunkt darlegen muss, so sollte man die eingefahrenen Interessengruppen mit ihren Argumenten in einem "Gefäß" stecken und schütteln. Jetzt käme man der Wahrheit wohl nahe, immer unter den Gesichtspunkt, dass die Gesetzgebung und Rechtsprechung illegales Filesharing unter Strafe stellt. Definitiv sollte man nicht "mit Kanonen auf Spatzen schießen", so wie die Musikindustrie es tat (Abschreckungsstrategie); sicherlich gibt es "schwarze Schafe"; sicherlich nutzt der Filesharer es - in der Regel - zum reinen Eigengebrauch; natürlich ist nur der Anschlussinhaber ermittel- und zuordenbar ... aber ein Inhaber eines Rechts bzw. Urheber kann und darf Verstöße gegen sein Recht, sein Eigentum, ahnden. Punkt.

Mir geht es nicht um das Abmahnen an sich, sondern um das wie. Und jeder unschuldig Abgemahnte kann und muss sich verteidigen, mit allen rechtlichen Mitteln und Möglichkeiten. Auch wenn die versendeten Filesharing-Abmahnungen rückläufig sind und sich der Schwerpunkt von P2P wegverlegt.






Pleiten, Pech und Pannen

Natürlich gab es in den zehn Jahren auch viel Pleiten, Pech und Pannen bei allen Beteiligten. Aber wie überall, macht es nur Spaß die des Gegenübers aufzuzeigen. Vielleicht auch nicht.

In den Hochzeiten des Abmahnwahns zeigte es sich, dass auf Grund - Büroversehen - immer wieder Abgemahnte berichteten 2 identische Abmahnschreiben erhalten zu haben. Das heißt, entweder wurde bei der Kopierliste geschludert oder dem Drucker war es zu langweilig, es wurde ein Schreiben zweimal gedruckt und zweimal verschickt. Für mich ein Zeichen, das in dem automatisierten verfahre wenig Kontrolle vorherrscht. Spitzenreiter hierbei war die Regensburger Kanzlei "kuw rechtsanwälte" (später U+C). Manchmal kam da schon der Gedanke auf, dass es sich um keine Büroversehen handelt. Natürlich setzte sich dann der Fehler fort, bis hin, dass dann auch 2 Mahnbescheide beantragt worden.



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Eine Panne, die öffentliches Aufsehen bekam - zumindest in Rahmen des Abmahnwahn - war die Abmahnung einer .nfo-Datei. Dabei muss man wissen, dies ist ein schnöde Textdatei, die meist nur Informationen zur Datei bzw. Archiv vom Releaser enthielt. Natürlich kam hier vom Abmahner die Auflösung (siehe Bild), peinlich war es trotzdem.



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Abmahnung nfo.-Datei:

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Interessant war auch - eigentlich von vielen Erwünscht - eine Abmahnung mit der Forderung i.H.v. 0,00 Euro. Dieses Missgeschick passierte Rechtsanwalt Aufenberg und sorgte doch für einige Lacher.


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Aufenbergs Nuller:

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Aber auch kostenfreie Versionen von Programmen, Patches oder Cracks wurde schon einmal unbewusst gerichtssicher abgemahnt.



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Natürlich kam es auch zu Fehlzuordnungen von IP-Adressen aufgrund - Büroversehen.


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Aber auch die Seite der Abgemahnten blieb nicht unverschont. So wendete sich ein Abgemahnter sehr zornig an das Forum, um sich zu beschweren, dass natürlich - meine - mod. UE von Waldorf (später Waldorf Frommer) nicht angenommen wird, und dass man mit einer einstweiligen Verfügung droht. Worüber jetzt gelacht wird, erzeugte damals bei mir als Musterschreibenbereitsteller gewisse Bauchschmerzen. Die Auflösung war eigentlich dann nicht ganz so ernst. Das angebotene Musterschreiben der mod. UE veränderte im Lauf der Zeit sein Aussehen und Inhalt. Sie wurde stets und ständig aktuell gehalten in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. A. Wachs. Zum damaligen Zeitpunkt stand als Beispiel in der Zeile für das streitgegenständliche Werk (in brauner Farbe), das man unterlassen sollte: "das urheberrechtlich geschützte PC-Game Alf," usw. Natürlich wurde vom Abgemahnten nicht sein streitgegenständlich Werk aus dem Abmahnschreiben eingetragen, sondern die Zeile mit dem PC-Game "Alf" einfach übernommen. Da die Abmahnung aber nicht das PC-Game beinhaltete, wurde der Betroffene dreimal freundlich hingewiesen, dass man die abgegeben Unterlassungserklärung nicht akzeptieren konnte. Nach der Auflösung, wurde eine strafbewehrte mod. UE abgegeben und auch sofort akzeptiert. Danke an den Abmahner, dass er hier so viel Geduld bewies.


Witzig und auch so lange nicht her, eine Information per E-Mail, dass man meine mod. UE nicht per E-Mail an den Abmahner versenden konnte. Lag es nun an meiner mod. UE oder an den Server des Abmahners. Auch hier stellte sich eine schnelle Aufklärung ein. Im Musterschreiben wird als Beispiel (Farbe Blau) die Adresse des Abmahners benannt.


  • (...) Einwurf Einschreiben
    Vorab per E-Mail: Abmahnanwalt@abmahner.net oder/und Vorab per Fax: 02586 09865 007
    Rechtsanwälte Musterpartnergesellschaft
    Mustermannstraße 12
    09090 Musterstadt
    (...)

Statt wie in den Hinweisen beschrieben, die Angaben des entsprechenden Abmahners zu ergänzen, wurde bei der E-Mail-Adresse des Abmahners einfach, die Erfundene aus dem Musterschreiben (Vorab per E-Mail: Abmahnanwalt@abmahner.net) übernommen. Natürlich wunderte man sich, das die E-Mail immer wieder als Nichtzustellbar zurückkam.

Die Liste ist eigentlich lang und man könnte ein Buch füllen. Sollte es aber mit den wenigen Beispielen erledigt sein mit Pleiten, Pech und Pannen.






"kuw-rechtsanwälte" und "DigiProtect - Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien"

Ich wollte weitgehend auf namentliche Nennung verzichten, nur möchte ich im Speziellen hier eine weitere Ausnahme machen. In diesem Abschnitt möchte ich mich 2 speziellen Fällen des Abmahnwahns direkt beschäftigen. Denn man sollte vieles doch nicht ganz so schnell vergessen.



Chapter One: Aufstieg und Fall von Urmann

Wenn man "kuw-rechtsanwälte" (Regensburg; kurz: "KUW") erwähnt, muss man den Werdegang aufzeigen.


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- 2006:
Promotion Software Agentur für Interaktive Medien
Dr. Karl Urmann / Wagner
Karlstraße 03
72072 Tübingen


2006 - 2010:
kuw rechtsanwälte
Dr. Karl, Urmann & Wagner
Ladehoffstraße 26
93049 Regensburg
Homepage: 'www.rae-su.de'


2010 - 2015:
U+C Rechtsanwälte
Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Zeißstraße 09,
93053 Regensburg
Homepage: 'www.urmann.com'


2015 - letzter Eintrag im HR 12406 am 19.03.2016
Z9 Verwaltungs-GmbH
Klenzestraße 27
93051 Regensburg
Homepage: 'www.urmann.com'



Logfirmen (bekannt):
1. Müller & Dr. Dr. Theis GbR, Instant Solution
2. Copyright Solutions GmbH (Schweiz)



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3. DigiTracing GmbH
4. BHIP reliable netservices
5. DigiRight Solutions GmbH


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Natürlich, jeder wird wie an vielen Stellen des Berichtes aufschreien, aber für mich war Rechtsanwalt Thomas Urmann und sein Abmahnmodell - jedenfalls bis zur Zusammenarbeit mit DigiProtect - das reale Modell an sich. Die Forderungen Betreff der Abmahnung waren bezahlbar plus eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die man modifizieren konnte und sollte. Obwohl wir damals alle lachten und es als Massengeschäft verdammten, kämpften wir in den späteren Jahren für die anfänglich gestellten Forderungen, die nicht mehr erreicht werden. Urmann deckte auch als erstes Abmahngen wegen Pornos im großen Stil ab. Und Porno-Abmahnungen liefen wie am Fließband, obwohl ... obwohl niemand diesen "Dreck" ansehen würde, nur billige Schauspielerinnen aus Osteuropa zum Dreh gezwungen werden, es um Billigproduktionen geht und man doch ein Frau bzw. Freundin zu hause hätte, wo Pornos nicht notwendig wären. Und täglich grüßt das Murmeltier.

Natürlich muss man aber auch real einschätzen, kein anderer Abmahner stand so oft in der Kritik. Hier insbesondere bei Problemen der Beweiskraft, immer währender sogenannte "Büroversehen" sowie fehlende gerichtlicher Durchsetzung ihrer Forderungen.



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Für mich persönlich gab es zwei wesentliche Fakten, dass der anfänglich kometenhafte Aufstieg von Uhrmann in einen so tiefen beruflichen wie privaten Fall endete. Einmal die Zusammenarbeit mit DigiProtect und Revolutive Systems GmbH, andermal das ausschweifende Leben in Verbindung fehlenden wirtschaftlichen Verständnis außerhalb der Anwaltsrobe (Stichpunkte: "Gundelfinger Wurstfabrik", "Glasturm").

Und es kam, wie es kommen musste. Das Finale läutetet der mit dem Rücken an der Wand stehende Uhrmann mit der Allianz "The Archive AG" und den sogenannten "RedTube-Abmahnungen" ein.



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RedTube-Abmahnung:

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Von der eigenen Unantastbarkeit vielleicht überzeugt, wurden Tausendfach Nutzer eines Streaming-Angebotes einer Pornoseite (RedTube.com) abgemahnt. Und Urmann's Zitat geisterte damals durch die Gazetten: "Diese Abmahnwelle war erst der Anfang!" Stimmt nicht, denn sie war sein Ende.

"Richtet nicht, auf dass ihr nicht gerichtet werdet"
(Matthäus 7:1)

Wenn man sich danach richtet - kleiner Kalauer - muss man abschließend sagen, ja bis zur Zusammenarbeit mit DigiProtect hatte Urmann eigentlich das reale Abmahnmodell an sich, nur sollte man immer mit den Beinen fest auf dem Boden bleiben. Heute gibt es keinen Rechtsanwalt Urmann mehr; keine Anwaltskanzlei; seine einstigen Unterstellten kennen ihn nicht mehr; sozial, gesellschaftlich und wirtschaftlich am Boden ... verdient - ja ... jetzt sollte man nicht noch nachschlagen.






Chapter Two: "DigiProtect - Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH"


"DigiProtect - Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH". Schon einmal aufgefallen, dass sind immer wohl klingende und klar definierende Namen auf dem Zettel. Es gab aber jetzt eine noch besseres und günstigeres Abmahnmodell, als dass von Urmann. Aus dem Frankfurter Musiklabel "3p Gesellschaft für Kommunikation mbH" um Moses Pelham, wurde eine hauseigen produzierte "Abmahn GmbH", natürlich nur zum Schutz digitaler Medien. Ein Klüngel rund um Anwalt Dr. Udo Kornmeier und dem Label 3p (Xavier Naidoo, Sabrina Setlur und Cassandra Steen (u.a. Glashaus)) hatte die geniale Idee.

Moses Pelham müsste ich nicht groß vorstellen, oder doch? Gründer des Labels 3p, hatte er als erstes Xavier Naidoo, die sich nicht im Frieden trennten und heute wieder friedlich zusammenarbeiten. Nach wochenlangen verbalen Provokationen des damaligen VIVA-Moderators Stefan Raab hat Pelham ihm bei der Echoverleihung mit einem Kopfstoß die Nase gebrochen. Bekannt auch als ständig lächelnder Kuschelbär-Juror bei X-Factor (2012) usw.

Ich hatte einmal schon vor Jahren eine Art Werdegang zusammengestellt. Natürlich ist es meine subjektive Sicht der Dinge, aber weder Urmann noch DigiProtect sollten in Vergessenheit geraten.



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DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH


HRB 79436


Gegründet:
2004, Hervorgegangen aus dem Label "3p Gesellschaft für Kommunikation" von Moses Pelham, Zeitgleich mit der ersten Zusammenarbeit mit edelNET (digitale Vertriebstochter von CEO edel music AG) und Kontor ( Kunden: 3p)


Geschäftsführer*:
Alexandros "Brayaz" Besparis (Produzer Musikvideos, (Mit-)Sänger auf CD "Glashaus - Hands on Glashaus" 2005 und "Sebastian Hämer - Der fliegende Mann" 2006, Biografie)


Generalmanagement:
Andreas Walter (Ex-GF)


Gesellschafterin:
Melanie Buddenhagen


Beschäftigte:
ca. 40 Mitarbeiter


Expansion:
UK, USA


* Innerhalb der Position als Geschäftsführer gab es dabei - ähnlich Debcon - ein umfangreiches Rotationsprinzip (Andreas Walter, Alex Besparis, Dr. Frederik Gerckens, Alex Besparis).



2004:
Geniale Idee. Ein Musik-Label gründet eine GmbH loggt und mahnt selbst ab. Ist aber leider nicht ganz geglückt, da eine GmbH selbst keine Rechtsanwaltsgebühren berechnen darf. So wurde ganz schnell wieder zur alten bekannten Kanzlei "Kornmeier und Partner" gewechselt;



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Erste Abmahnung:

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03/2007:
Rahmenvertrag mit Mick Haig Produktion USA Inc. (ca. 50 Pornos) wurde geleakt (veröffentlicht)


07/2007:
EV gegen Telekom (darf künftig bei Pirateriefälle aufgezeichnete Internetverbindungsdaten nicht mehr löschen). Damit hat DigiProtect ein nach eigenen Angaben "revolutionäres Urteil für die gesamte Musikbranche im Allgemeinen und die Piraterie-Verfolgung im speziellen" erwirkt, erklärt Andreas Walter, Geschäftsführer von DigiProtect und Director Business Affairs bei 3p.


08/2007:
VÖ: Musikalbum Rot - Sabrina Setlur (ab 12/2007 wird es offiziell abgemahnt)
- Label 3p, Produkt communication: Alexandros Besparis, Melanie Buddenhagen
- Buisiness affairs & legal: Dr. Udo Kornmeier, Andreas Walter



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09/2007:
Mit dem Faltblatt: "Turn Piracy into Profit" ("Verwandeln Sie illegale Vervielfältigung in Gewinn") wirbt DigiProtect offiziell auf der Musikmesse Popkomm (damlas auf 'www.screwtapes.de') und outet sich und das Geschäftsmodell Abmahnung.



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01/2008:
Rahmenvertrag mit John Stagliano (ca. 800 Pornofilme) USA wurde geleakt;


06/2008:
Gründung der eigenen Logg-Firma: DigiRight Solutions GmbH
- damit die alt-ehrwürdige Logistep AG endgültig in den Wind geschossen
- bekannt wird DigiRight Solutions GmbH auch durch seine Firmenpräsentation;



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09/2008:
als erstes stellt DigiProtect einen Antrag nach § 101 UrhG (LG Köln + Düsseldorf);


10/2008:
DigiProtetct stellt ihre Firmenpräsentation: "Turn Piracy into Profit" mittels PowerPoint vor



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11/2008:
Beauftragung Anwälte Davenport Lyons zum Abmahnen in UK (techdirt.com, Link: http://www.techdirt.com/blog.php?company=digiprotect);


12/2008:
Patentamt: DigiProtect ist vorerst keine Verwertungsgesellschaft (Heise.de, Link: http://www.heise.de/newsticker/Patentam ... ung/120177);


2009:
Gründung einer weiteren Logg-Firma: DigiTracing GmbH;


02/2009:
Beauftragung Anwälte Dr. Clemens Pichler, LL.M., Marktstraße 33, Austria - 6850 Dornbirn zum Abmahnen in Österreich (derstandard.at, Link: http://derstandard.at/?id=1234508472106)
  • O-Ton 'derstandard.at':
    "Die Vorarlberger Anwaltskanzlei Pichler hat im Namen der deutschen DigiProtect Abmahnungen verschickt. Darin werden den Kunden verschiedener Provider Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen. DigiProtect tritt als "Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien" auf und geht im Auftrag verschiedener Rechteinhaber gegen Urheberrechtsverletzungen vor. Wie Wildberger erklärte, soll es sich im aktuellen Fall um "eine Hand voll" Provider handeln, die abgemahnt worden seien."

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11/2009:
Gulli.com stellt Strafanzeige gegen Rechtsanwalt Udo Kornmeier (Link: http://www.gulli.com/news/11583-digipro ... 2009-11-14)

Rechtliche Analyse durch Rechtsanwalt Stadler (Link: http://www.internet-law.de/2009/11/file ... t-und.html)

- hier hatte die "große Gemeinschaft der Abgemahnten" die erste und einzige Möglichkeit der Geschäftsmodell eine Absage zu erteilen - und versagte jämmerlich an der eigenen Ängstlichkeit und Feigheit. Eine von einem Anwalt (Udo Vetter) ausgearbeitete Strafanzeige musste nur noch ausgedruckt, mit den eigenen Angaben ergänzt und an die adressierte Staatsanwaltschaft versendet werden.



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Muster Strafanzeige:
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5-mal wurde dieses gerade real umgesetzt (da ich einer davon war, hatte ich Akteneinsicht). Es wäre ein Erfolg gewesen, wenn ... wenn sich mehr Verbal-Kämpfer beteiligt hätten. Keiner der heute ach so großen anonymen Verbal-Akrobaten hatten die Zivilcorage und ertranken in ihrer persönlichen dummen Feigheit und lächerlichen Ausreden. Und mehr sage ich dazu nicht, da ich merke, dass mein Blutdruck steigt.



Nutzungs- und Verwertungsrechte für:

Musik:
AMIEL, Aqaugen, Eisblume, Guru Josh Project, HAMMERFALL, Ian Oliver, John Doe feat. Gray, Kool Savas, Lemon Ice, Lützenkirchen, Michael Mind, RITAS & MIRANDAS, Sabrina Setlur, Scooter, Sebastian Hämer, Subway to Sally, Shanadoo, Udo Lindenberg, Big City Beats, Y&D, Vincent Raven,

Filmwerke mit pornografischen Inhalt:
John Stagliano (800 Werke), Black Ice Limited, Red Light District Video, Eurocreme, Mick Haig Produktion, Evil Angel usw. ...



Beauftragte abmahnende Kanzleien:

UK:
Kanzlei Davenport Lyons

Österreich:
Anwälte Dr. Clemens Pichler, LL.M.,

Deutschland:

Kornmeier & Partner
Standort: Frankfurt a.M.

Schalast & Partner
Standort: Frankfurt a.M.

U+C Rechtsanwälte
Standort: Regensburg

Graf von Westphalen, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft
Standort Deutschland: Köln, Hamburg, Frankfurt, Freiburg, München, Berlin und Dresden
Standort Spanien: Alicante,
Standort Belgien: Brüssel (Connection zum EU-Parlament),
Standort China: Shanghai
Standort Österreich: Wien.


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Aber es formierte sich - wenn man es so nennen darf - Widerstand. Ein Anwalt hatte eine geniale Idee. Rechtsanwalt Sven Hezel gründete die "metaclaims GmbH" und bot an eine Art "Sammelklage" zu führen (Link: http://www.sammelklage.org/faq.html).



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Sammelklagen an sich kennt das deutsche Recht (außer bei einem Verein) nicht, obwohl unser aktueller Justizminister Maas dies einführen wollte. Aber Betroffene, die ihre Abmahnungen bezahlten, konnten aufgrund der Unterlagen zur "Fax-Affaire" (siehe Muster Strafanzeige) diese Beträge an Sven Hetzel abtreten und dieser würde seinerseits diese gesammelt gegen DigiProtect in einem Gerichtsverfahren geltend machen. Der Betroffene hatte - keinerlei - Kostenrisiko. Aber auch hier zeigte es sich, dass die Betroffenen - keinerlei - Interesse hatten, - selbst - etwas zu unternehmen. "Eine Handvoll" fanden sich, kurz nach Beginn des Verfahrens - natürlich reiner Zufall - firmierte sich DigiProtect um in "FDUDM2 GmbH" (sehr viele stellten einen möglichen Namenszusammenhang mit: "FUCK YOU AND YOUR MOTHER TOO" her) und ist auf einmal Insolvent (Heise.de, Link: http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 12516.html).

Und so kann ich diesen "Chapter Two" bedauerlich hinsichtlich - unserer - Feigheit schließen. Zeigt es aber, es gibt auch schwarze Schafe sowie sollte man diese nicht vergessen.






Kommen und Gehen


Chapter One: Abgemahnte, Betroffene und Interessierte

In diesen 10 Jahren kamen viele Abgemahnte, Betroffene und Interessierte und verschwanden in der Versenkung des Nichtstun. Ich durfte über die Jahre viele gute Menschen kennenlernen. Sehr viele rieben sich mit der Zeit auf, orientierten sich um, waren witzigerweise als Abtrünnige selbst abtrünnig, verloren nach Eintritt der eigenen Verjährung oder aus einem anderen Grund das Interesse. Vielen Dank an alle, die sich engagierten und noch engagieren. Im Weiteren werde ich weitgehend auf Nennung von Namen verzichten, da man hier schnell jemand vergisst, der sich daran stören kann.




Chapter Two: Abmahner

In den 10 Jahren kamen und gingen aber auch viele Abmahner. Übrigbleiben werden nur noch große Labels oder Produzenten. An meiner Prognose, dass zukünftig nur noch ein "Großabmahner" (Waldorf-Frommer Rechtsanwälte - München) mit der entsprechenden wirtschaftlich starken Klientel abmahnt (/ klagt) und nur sporadisch einige "Einzelabmahner" in geringer Anzahl Abmahnungen versenden (und klagen), wird sich nichts ändern. Das Interesse an Filesharing und die Wirtschaftlichkeit an eine Abmahnung ist nicht mehr gegeben. Selbst Anwälte, die viele Abgemahnte vor Gericht vertraten, sagen: "Filesharing ist Tod und unlukrativ!"

Es gab aber nennenswerte Abmahner, mal zwei Beispiele, die sich in meinen Gedanken verankerten.


1. Die teuerste Abmahnung

Die teuerste Abmahnung, die ich persönlich kenne , versendete die Münchner "Rechtsanwaltskanzlei Demirci & Dr. Nal". Diese mahnten im Auftrag des türkischen Musikverband in Deutschland z.B. einen DJ ab - wie am Beispiel - der eine gewisse Anzahl an Remixe türkischer Künstler öffentlich zum Download auf seiner Webseite anbot.



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07/2008: Münchner Rechtsanwaltskanzlei Demirci & Dr. Nal
300 Titel türkischer Künstler
Forderungen:
- Unterlassungserklärung
- 13.000 EUR allein an Rechtsanwaltsgebühren aus einem Streitwert von 3.000.000 Millionen EUR
- der Schadensersatz würde in einem separaten Schreiben geltend egamcht

https://www.e-recht24.de/news/abmahnung/873.html
http://www.dr-wachs.de/blog/2008/07/02/ ... preten-ab/


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2. 2010 - Heul doch! (auch nur wegen des prägnanten Titels)


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Abmahner: Rechtsanwälte Scheuermann Westerhoff Strittmatter, Ubierring 07, 50678 Köln
RI: Bob Arnz, Gerd Zimmermann c/o Rechtsanwälte Scheuermann Westerhoff Strittmatter, Ubierring 07, 50678 Köln
Lied: "Lafee - Heul doch!"
Forderungen: Unterlassungserklärung, Pauschalbetrag i.H.v. 590,00 EUR


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Interessant und gefährlich für Blogger und Forenbetreiber ist heute ein gewisser erkennbarer (Waschmaschinen-) Trend. Viele Kanzleien, die damals sich als Retter des Urheberrechts aufspielten und Filesharing-Verstöße lukrativ abmahnten, wollen heute definitiv nichts mehr damit zu tun haben. Am Besten sollte man nicht nur ansatzweise mit Filesharing-Abmahnungen in Zusammenhang gebracht werden. Wenn doch und nur ansatzweise, holt man schon einmal die juristische Keule heraus. Denn heute ist man eben der Retter z.B. des Presserecht oder Wettbewerbsrecht. Und dazu ist ein reine und weiße Weste schon von Vorteil. Aber auch hier werde ich keine Namen nennen, denn ich möchte mein Glück nicht überstrapazieren.






Summa sumarum

Natürlich könnte ich jetzt seitenlang in Romantik schwelgen, wie toll ich doch bin und auf dem Cent genau niederschreiben, welche Summe - Steffen Heintsch - doch der gierigen und maßlosen Abmahnindustrie in den zehn Jahren kostete. Dies wäre aber erstens Murks, zweitens würde es diejenigen, die sich genau in den Foren engagieren wie ein Schlag ins Gesicht treffen.

Ich denke man sollte eine Einschätzung des Engagements eines Filesharing-Jahrzehnt nutzen, nicht als den einzig geltenden Standpunkt zu präsentieren, sondern dem Leser zum Nachdenken anzuregen. Und vielleicht ist das eine oder andere dabei, was doch von Interesse war.

Natürlich sollte man aber auch nicht diejenigen vergessen, die von uns gegangen sind.






Uwe Berger ("Erzhammer", Sponsor und Admin)



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Uwe Berger
† 26.03.2012



Uwe ist 2008 in meinem Leben getreten mit einer E-Mail, in der er mich ich anfragte, ob er nicht lieber die Domain: "www.abmahnwahn-dreipage.de" sichern sollte ehe jemand anders diese wegschnappt. Intuitiv, ich wusste zwar nicht was dieser Uwe von mir wollte, stimmte ich dem zu. So entstand eine Freundschaft, mit allen Höhen und Tiefen, guten und schlechten Abmahnzeiten, zwischen zwei charakterlichen Gleichgesinnten, auch wenn er nicht jeden meiner Standpunkte teilte, und es auch manchmal so richtig krachte.

Wer war Uwe Berger? Uwe war ein Mensch, der mitten im Leben stand, gewohnt andere Menschen zu leiten, hart für sein Geld zu arbeiten, sowie verfolgte diesen Weg als "Macher". Nicht "kleckern sondern klotzen", sicherlich eigensinnig, hart gegen sich selbst, ein sehr guter Geschäftsmann und auch Lebemann. Aber für den Abmahnwahn "lebte" er. Er setzte auch noch bis letztes Jahr, als der Krebs ihn schwer zeichnete noch seinen privaten Mittel ein, interessierte sich für das Geschehen und gab - selbst als Hoffnung Suchender - mir Beistand und Trost bei der schweren und kurzen Krebserkrankung meines Bruders. Es ist nicht immer ein Geschenk den genauen Krankheitsverlauf eines Menschen zu kennen, weil man selbst mitleidet und auch still weint. Aber bei allen hat Uwe niemals aufgegeben und kämpfte, nicht einfach jede Sekunde zu Leben aus Selbsterhaltung heraus, nein, sondern um seine Krankheit zu besiegen. Den Ring mit erhobenem Kopf als der Sieger zu verlassen. Aber den Krebs kann man letztendlich nicht besiegen.

Uwe ist für mich trotzdem der Sieger und der Einzige, den man Held des Abmahnwahn nennen darf und für seinen Beitrag im Kampf gegen den Abmahnwahn einen Orden verdiente. Wie nichtig und klein sind wir doch jeder einzelne Engagierte in unserem Neid, Missgunst, Selbstverliebtheit und zwischenmenschlichen Kleinkriegen! Vergessen wir nicht den Menschen Uwe Berger sowie seinen Ausspruch: Im Leben ist die Familie das Wichtigste, der Kreis seiner Lieben, und dann erst darf der Abmahnwahn kommen.






Danke!

In den 10 Jahren habe ich viele Menschen kennengelernt. Dabei war es mir egal, ob man mit den oder den nicht spricht. Viele darf ich auch leider nicht namentlich nennen, da man nicht gern in Nähe "Filesharing Abmahnung" gesehen wird oder Parteilichkeit unterstellt wird. Oder mit mir, wer weiß!? Von vielen Menschen konnte ich sehr viel lernen und mich weiterentwickeln, lerne immer noch. Sehr viele Menschen haben sich in den Jahren gegen den Abmahnwahn engagiert und widmen sich heute anderen Dingen. Wenige Menschen engagieren sich heute noch. Natürlich gibt es Anonyme, die ... lassen wir das, mein Blutdruck.



Danke an alle!






Wie geht es weiter?

Keine Ahnung. In einem Engagement kommt man nach m.E. in verschiedene Phasen. Manchmal geht man mit Herzblut heran, manchmal mürrisch und manchmal möchte man alles hinschmeißen, da man den Sinn nicht mehr erkennt. Dann sind die Hochzeiten des Abmahnwahns bei Filesharing doch vorbei. Sollten endlich alle Gerichte die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ohne wenn und aber umsetzen, werden auch die Klagen rückläufig sein, da man dieses Risiko nicht mehr eingehen wird ohne substantiierten Sachvortrag.

Wenn ich zurückblicke, es waren sehr viele schlechte Tage, wenige gute und vor allem kein Feld von Ruhm oder Ehre. 2007 habe ich ehrlich nicht gedacht, dass ich 2016 immer noch ein Forum leite was sich mit Filesharing-Abmahnungen befasst. Deshalb möchte ich auch an dieser Stelle keine Prognose mehr wagen.

Schaun wir mal ...





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Ihr

Steffen Heintsch








Wenn Sie mich nach dem Lesen diesen Bericht als ungebildet, arrogant, Zionisten, Abgemahnten-Hasser, Panikmacher, Lügner, Speichellecker der Unterhaltungsindustrie, oder Nazi halten ...

... nichts für ungut!

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