[quoteemDeucecourt](...) Okay, sorry, hier wollte ich es mir zu einfach machen, habe aber nun selbst he-rausgefunden, dass mir von Deiner Seite gar nicht geholfen werden kann, selbst wenn Du wolltest/dürftest, denn:
"Da die Abmahner erst über ein gerichtliches Auskunftsverfahren Ihren Namen als An-schlussinhaber in Erfahrung bringen können, beginnt die Verjährungsfrist nicht, bevor Ihr Provider diese Daten übermittelt hat. Wann dieser Zeitpunkt war, ist häufig nur über eine Einsicht in die Beschlussakten des Gerichts herauszufinden."
Hier gilt also wie von Dir geschrieben:
"3.1.1. Einsichtnahme bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts am Wohnort des Betroffenen"
Diese werde ich demnächst beantragen.
Wenn ich Quatsch schreibe, dann bitte ich um Berichtigung. (...)[/quoteem]
Ich glaube, dass man doch einmal auf einige Tatsachen hinweisen muss.
Es geht nicht darum, ob ein Forum bzw. Foren-User helfen kann, selbst wenn man wollte oder könnte oder dürfte oder nichts davon. Denn ansonsten würden Deine Fragen, selbige ad absurdum führen. Denn, wenn ich weiß, dass ich an einem Ort keine Hilfe erhalte, suche ich diese nicht an diesem Ort. Oder stelle meine Fragen nur, um meinen Gegenüber bewusst bloßzustellen.
In keinem anderen Bereich des Zivilrechts fühlt sich der Abgemahnte (- Du bist es nicht einmal selbst -) in einem Rechtsstreit berufen, mit Hilfe von - Nichtjuristen - (, und um das Geld für einen Anwalt zu sparen,) selbst juristische Sachverhalte zu klären, wo sogar Anwälte (, die sich nicht tagtäglich mit Filesharing-Fälle und Urheberrecht befassen,) ihre Schwierigkeiten haben bestimmte Rechtsfragen richtig zu erfassen. Du bist ja nicht einmal angemahnt worden, sondern Dein Dad als AI, mehrst aber seit Abmahnung herum.
Man sollte sich im Klaren sein, dass bei falscher oder fehlerhaften Vorgehensweise es Kosten und Risiken produziert, die einfach verhinderbar wären, wenn man sich professionelle Hilfe versichert hätte. Man spart sich, sagen wir 300,- € für einen Anwalt (außergerichtlich), um später in einem Verfahren dann weit mehr zu bezahlen, weil man - geiz ist geil sowie ich bin der Checker - selbst herumgewerkelt hat.
Kein Mensch würde bei Zahnschmerzen in seinen Hobbykeller gehen, sondern nach Einnahme von Schmerzmittel zum Profi, einem Zahnarzt.
Jetzt muss ich einmal eine Frage loswerden. Was befähigt dich, seit einer Abmahnung deines Vaters, in seinem Rechtsstreit herumzuwerkeln? Soweit ich es einschätze, hast Du - keine Beleidigung - fast keinen Plan, um was es geht und wie man entsprechend entgegentritt!
Abmahnung 2014 und Pkt. 3.1.1. - es hat keinen Sinn jetzt 2016 einen Antrag zu stellen. Dies macht maximal 14 Tage nach Erhalt der Abmahnung Sinn. München hebt die IP-Datenblätter max. 1 Monat auf. Das bedeutet, wenn man Akteneinsicht vornehmen möchte, sollte dieses maximal 14 Tage nach Erhalt des Abmahnschreibens erfolgen.
[quoteemDeucecourt](...) Ich wollte sicher gehen, dass ich den "gemäßigt"-Hinweis richtig verstanden habe. Anscheinend habe ich das. Wäre bspw. Hamburg erfahrungsgemäß eher ein "schlechtes Pflaster" für Abgemahnte, dann würde mir das zu denken geben.
Ja, natürlich. Mein Vater ist AI.
Wenn es nach ihm ginge, würde er sicher zahlen, was ich persönlich aber nicht einsehe.
Einen spezialisierten Anwalt würde ich eigentlich frühestens bei eingehenden Mahnbe-scheid einschalten wollen. Sorry für die Anfängerfrage, aber welchen Nutzen hätten wir, jetzt schon einen Anwalt zu beauftragen, und dann kommt es möglicherweise doch zur Verjährung? (...)[/quoteem]
Es ist von vornhinein erst einmal egal, wie das entsprechende Gericht ermisst. Wenn man nämlich von Erhalt der Abmahnung bis mündlichen Termin in einem Gerichtsverfahren schon selbst und mit ohne Anwalt gemurkst hat, kann kein Anwalt dann noch etwas reißen, auch nicht in HH. Baut man jetzt auf Hilfe von Nichtjuristen aus einem Forum, gilt das Gleiche. Diejenigen, die sich erfolgreich - selbst und mit ohne Anwalt - bei WF vertraten ... ich kenne keinen verifizierten Fall. Es passiert das Gleiche, wie bei z.B. Ingo Bentz ("Shual"), man pfuscht den Hilfesuchenden in einen von anderen hochbejubelten Vergleich, oder füttert (für Klimpergeld) seine Anwälte.
Es möchte zwar niemand gern hören oder lesen, ein Anwalt (mit Erfahrung bei Filesharing Fälle und Urheberecht) ist schon mit Erhalt einer Abmahnung wichtig - insbesondere bei diesem Abmahner. Wenn man auf professionelle Hilfe verzichtet, muss man mit dem zurechtkommen, was dann im Do-it-yourself-Verfahren herauskommt, entweder an positiven oder negativen. Eigentlich schon Punkt.
Wo wir wieder dabei wären - dito "CCC-Abmahnbeantworter" - man kann - keinen - Do-it-yourself-Katalog aufstellen, wo sich dann jemand seinen Fall und seine Verteidigung selbst zusammenstellt, je nach Gusto, was nicht passt wird passend gemacht. Die Rechtssprechung bei Filesharing Fälle ist mit den Jahren sehr vielschichtig geworden, dass man schon mehr beachten muss als eine "empfohlene Vorgehensweise, einem "Grundkurs" oder sonstige helfende Foren-Postings.
Wo wir erneut beim Ausgangspunkt dem Verbraucherforum, Forum, Hilfeforum, "Einen Käfig voller Nichtjuristen" ... angekommen wären. Und ich klammre mal eine unerlaubte Rechtsberatung aus. Man kann höchstens das Forum als ersten Anlaufpunkt verstehen, zum Holen von Anregungen, als "Seelsorger des Abgemahnten" ... aber nicht als professionellen Helfer in einem / seinem konkreten (außergerichtlichen / gerichtlichen) Rechtsstreit. Warum? Ganz einfach! Erstens, keiner ist Anwalt. Zweitens, können Antworten richtig oder falsch (insgesamt, zu einem Teil) bzw. falsch oder richtig (insgesamt, zu einem Teil) sein. Dieses muss man sich im Klaren sein, denn falsche Antworten kosten Dein Geld - in deinem Fall, dass deines Dads. Drittens , keine Haftung bei Falschberatung.
[quoteemDeucecourt](...) Mögliche anfallende Kosten werde sicher ich übernehmen, nicht mein Vater. (...)[/quoteem]
Dann hätte man mit Erhalt der Abmahnung schon einen Anwalt beauftragen müssen. Wenn man mit ohne Anwalt in einem Zivilstreit reagiert, muss man dann sehen,
- 1. es könnte nach Hinten losgehen bei falscher Vorgehensweise (unbewusstes Schuldanerkenntnis)
2. wenn man die Zahlung der Kosten aus der Abmahnung verweigert, entscheidet man sich für
a) Klage
oder
b) Verjährung. Die Chancen stehen 50:50.
VG Steffen