[quoteemWeWeALi]Sie fordern mich auch auf, meine "ladungsfähige Anschrift" zu bestätigen. In der Tat bin ich zwischenzeitlich umgezogen und habe jetzt erst gelesen, dass es nach der Abgabe der UE, die ich im September 2013 verschickt habe, eine Meldepflicht gibt, falls man umzieht. Umgezogen bin ich im August 2014. Nun frage ich mich, ob ich jetzt wirklich meine Adresse bestätigen muss, oder es einfach laufen lassen soll.
In obigem Zitat sagt ja Steffen, es wäre besser, den Brief nicht zurück zu schicken, ich bin mir aber nicht sicher, ob das auch auf meinen Fall zutrifft.
Ich habe mich ja zum Weg "nicht zahlen" entschieden und will nichts verkehrt machen.
WF hat dieses Schreiben an meine neue Adresse geschrieben, wie schon die üblichen zwei vorher (Ankündigungen). Du meinst ich kann davon ausgehen, dass der Abmahner bereits selbst recherchiert und meine Adresse gefunden hat. Ist die Aufforderung, die Adresse zu bestätigen ein Trick?
Und kann ich also davon ausgehen, dass ich nichts weiter zu tun habe?
Ich erhielt einen Mahnbescheid und bin ziemlich geplättet. Irgendwie hofft man ja doch immer, dass die Verjährung greift.
Im Mahnbescheid steht, dass ich zwei Wochen Zeit habe, einen Widerspruch einzulegen oder zu bezahlen. Ich will nicht bezahlen.
Wer kann mir bitte helfen und sagen, wie ich mich jetzt weiter verhalten soll?[/quoteem]
Hallo @WeWeALi,
verstehe ich nicht, ich denke es sind nur billige Tricks von denen!?
O.K.
AW3P - allgemeine - Zusammenfassung
Erhält man ein Abmahnschreiben, wurde
a) durch eine beauftragte Logfirma ein Rechtsverstoß in einer Tauschbörse festgestellt, dokumentiert und weitergeleitet (P2P-IP)
b) durch den beauftragten Anwalt wird am Provider-zuständigen Landgericht ein Antrag gestellt, das der Provider die P2P-IP zuordnet und mitteilt (§ 101 IX UrhG)
Es besteht jetzt die tatsächliche Vermutung, dass
a) der Rechtsverstoß über den Anschluss aus ging
b) der Anschlussinhaber erst einmal verantwortlich gemacht werden kann
Daraus resultiert eine Erklärungspflicht des Abgemahnten, um sich aus der möglichen Haftung zu befreien. Entweder außergerichtlich (bitte mit Anwalt), oder gerichtlich (dito).
Der Abmahner kann diese Ansprüche und Forderungen außergerichtlich /gerichtlich geltend machen - innerhalb - der gesetzlichen Verjährungsfristen (§ 102 UrhG).
a) außergerichtlich:
- Abmahnung, weitere Schreiben (ugs. Bettelbriefe)
b) gerichtlich:
aa) bei Nichtabgabe der UVE:
- EV, Unterlassungsklage (Landgericht)
bb) bei Abgabe einer mod. UE + Verweigerung der Zahlung:
- Mahnverfahren
- Leistungsklage (Amtsgericht)
Und dies ist für jeden die allgemein Ausgangslage. Natürlich möchte jeder Abgemahnte - wenn es denn möglich ist - die Forderungssumme nicht zahlen. Das ist verständlich.
Erhält man aber einen Mahnbescheid, befindet man sich in einem gerichtlichen Mahnverfahren. Jetzt ist erst einmal wichtig,
a) was ist ein Mahnverfahren
b) Beurteilung des MB (wichtig: Fristen!); wie kann ich regieren - mit welchen Kosten und Risiken; Beurteilung des Falls (Werdegang, Beweise usw.)
c) meine Reaktion
Und es ist immer der gleiche (Gedanken-)Prozess, egal ob man ein Schreiben des Abmahners, oder dass eines Gerichts erhält (siehe Spoiler).
Ich habe einen Mahnbescheid erhalten - was nun?
a) Beurteilung des Antragstellers
- Thread durchforsten nach eventuell veröffentlichten Entscheidungen und diese lesen
- beauftrage ich einen Anwalt oder nicht oder erst, wenn die Ansprüche tatsächlich nach meinen eingelegten Widerspruch begründet werden (Klage im Mahnverfahren)
b) Anerkennung und Zahlung - Rechtsstreit beendet
c) Widerspruch
aa) insgesamt - empfehlenswert (Chance einer Anspruchsbegründung: 50:50)
bb) zu einem Teil - nicht empfehlenswert, da zum nicht widersprochenen Teil sofort ein VB erlassen werden kann
d) nach eingelegten Widerspruch
aa) es passiert nichts - hierauf würde ich persönlich keine Garantie ausstellen
bb) werden die Ansprüche begründet - sofort -:
- anerkennen
oder
- Anwalt beauftragen und sich aktiv verteidigen
oder
- außergerichtlicher Privatvergleich
Mehr ist es nicht, da immer der gleiche (Gedanken-)Prozess.
Ich will nicht bezahlen. Wer kann mir bitte helfen und sagen, wie ich mich jetzt weiter verhalten soll?
Natürlich ist dies menschlich verständlich. Punkt. Nur - lassen wir die unerlaubte Rechtsberatung beiseite - kann dir doch kein Forum (es gibt nur noch zwei relevante) sagen: "Du musst jetzt dies oder das machen!"
Man müsste erst einmal den konkreten Fall kennen
a) wie war es zu den Logs am Anschluss
b) Ablauf der Abmahnung und Inhalt der Schreiben von Abmahnung bis Mahnbescheid
Nicht, was Du im Forum schreibst - sondern konkret alles, ohne wenn und aber.
Natürlich könnt eich jetzt auch schreiben: "die Dubiosesten der Dubiosen klagen sowieso nicht." Dann würde ich mir zufrieden auf meine Schenkel klatschen und meinen PC ausschalten, da ich meinen Tages-Post lieferte.
Beispiel: Deutsche Fußball-Manschaft bei der EM 2016
Wir sind als Weltmeister, haben den weltbesten Trainer, waren die weltbeste Mannschaft im Turnier, sind die weltbeste Mannschaft, mit dem Welttorhüter, dem weltbesten Abwehrstrategen Boateng, der weltbesten Grätsche durch Höwedes gegen Giroud, dem weltbesten emsig ackerten (torlosen)
Stürmer Müller usw. usf. - natürlich unverdient - ausgeschieden, weil ...
... weil die Schiedsrichter gegen uns waren, im Halbfinale ein italienischer Schiedsrichter pfiff, Hummels Sperre keine war, wir kein Glück hatten, zu viele Verletze usw. usf.
oder einfach, weil die Antwort einfach ist, wurde nicht das Einmaleins des Fußballs umgesetzt,was man schon im Hinterhof lernt:
"Das Runde muss in das Eckige."
Josef "Sepp" Herberger (* 28. 05. 1897 - Mannheim-Waldhof, † 28. 04. 1977 - Weinheim-Hohensachsen; deutscher Fußball-Trainer. Von 1936 bis 1942 und von 1950 bis 1964 war er für die deutsche Fußballnationalmannschaft verantwortlich)
Und genau so ist es hier. Man kann sagen und einschätzen, was man will, werden nach eingelegten Widerspruch die Ansprüche begründet und Du wirst verklagt, interessiert es niemand, ob Du nicht zahlen willst. Dann zählt nur, hast Du die besseren beweisbaren Argumente.
Summa sumarum:
Es kann dir niemand im Forum sagen, was Du machen sollst. Es ist Deine Entscheidung, dein Geld, deine Risiken.
VG Steffen