Focus Online: Anwälte mahnen vermehrt Flüchtlinge ab
(...) In Deutschland nutzen laut Medienberichten derzeit Abmahnanwälte die Unwissenheit vieler Flüchtlinge aus und mahnen sie für das Nutzen von Tauschbörsen ab. Auch hilfsbereite Menschen, die ihr WLAN öffneten, geraten ins Visier der Anwälte. (...)
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Heise Online: Flüchtlinge geraten wegen Filesharings ins Visier der Massenabmahner
(...) Waldorf-Frommer gab sich auskunftsfreudiger: "Unsere Mandanten können zum Zeitpunkt des Versands einer Abmahnung nicht wissen, welchen sozialen oder wirtschaftlichen Hintergrund der jeweilige Anschlussinhaber hat", erklärte Rechtsanwältin und Kanzlei-Gesellschafterin Katja Nikolaus. Und: "Sobald uns glaubhaft kommuniziert wird, dass es sich um einen Härtefall handelt, nehmen wir darauf angemessen Rücksicht - bis hin zum Totalerlass der Forderung." (...)
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Forentroll-Troll (gewerbliches Werbeforum mit 1 Werbepartner)
(...) Es besteht hier gar kein Anlass, über eine langjährige Praxis bei Waldorf-Frommer rechtsidiotisch rumzukreischen. Schon gar nicht, weil das F-Wort vorkommt. Die offenbarte Praxis den "Flüchtlingen" als AI das "Outing" nebst Vergleich zu empfehlen, oder den AI's das "Outing" der "Flüchtlinge" als Täter zum (Mit-)Vergleich ist hier das Problem.
(...)
Du wolltest also "Sozialneid" zwischen betroffenen Deutschen und "Flüchtlingen" schüren. Das klappt hier aber nicht. Hier ist vielleicht ein Forum mit mal wieder akutem "Pegida-Befall", aber sicherlich kein Forum in dem solche rechten Lutscher wie Du auch nur einen ihrer kleinen Lügenfinger reinbekommen. (...)
Steffen Heintsch: Mein Standpunkt!
Einmal weiß ich persönlich nicht, was
WIR für einen Mutterkomplex besitzen, wenn es um Flüchtlinge geht, oder Flüchtlinge an etwas beteiligt sind. Oder ist es
UNSER schlechte Gewissen, weil wir
UNS jahrelang dem al-Assad-Völkermord
tatenlos abwandten? Andermal bezeichnen
WIR andere (Andersdenkende, Kritisierende) ach so gern als Faschist, Pegidaist, Rassist usw., was sind aber
WIR dann für ein
"-ist"?
Mal darüber nachdenken.
Natürlich werden Flüchtlinge die nach Deutschland kommen glücklich dem Krieg entflohen sein. Nur gilt auch in DE eben ein strenges Urheberrecht i.V.m. Abmahnungen bei Filesharing. Dass bedeutet, jeder Flüchtling -
um eben mit seiner Familie im Kriegsgebiet kommunizieren - sollte ein Smartphone erhalten und das Internet benutzen. Wobei wir übergangslos bei der streitigen Thematik: "Freies WLAN - für jedermann" währen, dessen Ergebnislosigkeit von Politik/Gesetzgeber wieder zutage tritt. Damit ein Flüchtling eben das Internet nutzen kann, bedarf es einem "Anbieter". Dies kann eine Firma sein, oder wie in vielen Beispielen benannt eine Privatperson, die ihren Internetanschluss über WLAN anderen frei anbietet. Ergo einem Anschlussinhaber.
Wenn jemand (eigentlich erst einmal nur der Anschlussinhaber) gegen bestehendes deutsches Recht verstößt ...
Regelmäßige Rechtsprechung des BGH zur Störerhaftung:
- (…) Wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beiträgt, kann als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. (…)
... kann bei einer ermittelten, zur Auskunft gestatteten und beauskunfteten UrhR-Verletzung über ein P2P-Netzwerk abgemahnt werden, aufgefordert zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung einer gewissen Kostennote. Hier interessiert dabei niemand der moralische Faktor, ob der AI insolvent, Professor oder Harz IV-Empänger bzw. ob er wissend oder unwissend.
§ 97 - Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz - UrhG
- (...) (1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht. (...)
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Wo wir letztendlich nicht bei der entscheidenden Frage angelangt wären:
- Warum darf ein Flüchtling, der aus einem Kriegsgebiet flieht, ungestraft über ein P2P-Netzwerk gegen deutsches Recht verstoßen, aktuelle Musik und Filme saugen, sowie ist es dann verwerflich, wenn der Anschlussinhaber dafür abgemahnt wird?
Es sollte ja doch schon jeden bekannt sein, dass nur der Anschlussinhaber ermittelt, verauskunftet und abgemahnt werden kann, was der Gesetzgeber legaldefiniert. Punkt.
Das bedeutet, dass wieder einmal uns das deutsche Recht einholt. Einerseits ein strenges Urheberrecht - anderseits ein streitiges "WLAN-Gesetz". Ausrufezeichen. Ich persönlich finde es immer bedenklich, wenn man ständig als Gutmensch argumentiert: "
Die armen Flüchtlinge können nicht wissen, dass man nicht in einem öffentlichen Bad kackt oder wichst; Frauen nicht sexuell belästigt; Lebensmittel nicht ohne zu bezahlen im Laden verzehrt oder einfach klaut; das man keine Porns saugen darf "usw. usf. Ganz zu schweigen das jemand seiner Verantwortung nicht gerecht wurde und seiner Aufklärungspflicht (Bundesamt Migration/Flüchtlinge). Wenn sie es nicht wissen können oder wissen, muss ich sie aufklären.
Jeder der in ein fremdes Land kommt, hat sich an dessen Recht und Gesetz anzupassen. Punkt. Denn letztendlich zahlt der Anschlussinhaber nach deutschem Störerhaftungsrecht. Ausrufezeichen. Also sollte doch einmal in erster Linie das WLAN-Gesetz angepasst werden!
Natürlich kann ich auch unrecht haben, da wir Ossis alle dumm und Nazis sind, weil alle Fachkräfte nach der Wende in den Westen gingen.
Steffen Heintsch: "Der Fisch fängt vom Kopf an zu stinken!"
Ehe wieder ein geistig-engstirniger Forentroll-Troll mich in eine rechte Ecke schiebt - die Erläuterung.
Meines Erachtens ist die aktuelle Berichterstattung "Flüchtlinge im Visier von Abmahnabzockern" einmal billige Effekthascherei oder andermal der Versuch Andersdenkende naiv in eine rechte Ecke zu schieben, um sich selbst ins Rampenlicht zu rücken und als
DEN Gutmenschen zu präsentieren. Es trifft aber nicht das Kernproblem ("Abmahnsystem" / WLAN-Gesetz).
Ich möchte es an ein stark vereinfachtes und unprofessionelles Organigramm darstellen.
Dies ist in Deutschland die Ausgangslage bei einem Urheber-Verstoß (Filesharing).
Punkt.
Wichtig:
Dabei kann ich unter dem Feld ...
Flüchtling; WG; Hotel; Ferienhaus; volljähriger Mitnutzer im Familienverbund; minderjähriger Mitnutzer im Familienverbund; Ehefrau; Nachbar; Bekannter; Freund; WLAN-Hotspot usw. usf.
... schreiben, es wird ermittelbar, gestattbar, verauskunftbar und abmahnbar nur der ...
... und dieser muss sich aus den Fängen der Störerhaftung befreien. Punkt.
Hierbei ist erst einmal egal, ob es jemand oder mir gefällt oder nicht, sondern was Realität ist. Und nein, es gibt noch keine explizite Grundsatzentscheidung des BGH zu Mitnutzern außerhalb des Familienverbundes. Jede Entscheidung außerhalb des Familienverbunds (z.B. WG, Nachbar, Hotel, WLAN-Hotspot usw.) ist erst einmal eine Einzelfallentscheidung eines AG, LG oder OLG und findet keine - grundsätzliche - Anwendung auf gleich gelagerte Einzelfälle.
Die einfachste Lösung!
Dann ladet einfach nichts mehr in einem P2P-Netzwerk herunter. Ausrufezeichen. Dann gibt es keine Abmahnung, kein Forum, das sich mit Filesharing-Abmahnung befasst und ich kann endlich hier schließen. Aber auch keine gnadenlosen Abzockanwälte, die mit den armen Flüchtlingen ihren Porsche bezahlen. Und keiner muss herumheulen.
Die kompliziertere Lösung!
Merkel könnte - ähnlich Ungarn - einfach kurzzeitig das Urheberrecht aussetzen und Abmahnungen gegenüber Flüchtlingen durchwinken. Nein, war ein Joke. Hier kann nur ein geistig primitiver Kopf von einer Neidmentalität ausgehen oder von Pegida-Denken.
Es zeigt doch einfach nur die Schwächen des bestehenden deutschen strengen Urheberrechts und WLAN-Gesetz. Es ist doch
nichts grundlegend Neues, das nur der AI in die Pflicht genommen werden kann und dieser sich aus den Fängen der Störerhaftung befreien muss. Dann verfasst doch Petitionen, schreibt die Politiker an usw.
Bewegt Euch!
VG Steffen