Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5221 Beitrag von Steffen » Mittwoch 24. Februar 2016, 11:41

[quoteemFlips]Ich merke du hast das Rechtsdeutsch auch schon sehr gut verinnerlicht[/quoteem]
Wenn man ein Forum über Kochen leitet, wird man wohl hinsichtlich Fachbegriffe und Rezepte nicht herum kommen. Und wenn man angeben will, spricht man Französisch: "Haute cuisine".

1ööüüää1


[quoteemFlips]Wenn ich also eine mod. UE schicke, warte ich erst einmal auf eine bestätigende Antwort - erfolgt diese, zahle ich den Betrag?
Oder hätte ich den Betrag dennoch sofort zahlen sollen?[/quoteem]
Hierzu einfach die Abmahnung lesen. Es gibt im Grundsatz zwei Fristen.
  • 1. Eingang der strafbewehrten UVE
    2. Zahlung der Forderungen
Wenn man also zahlen möchte, hält man sich an die gestellte Frist.

VG Steffen

Flips
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5222 Beitrag von Flips » Mittwoch 24. Februar 2016, 11:48

Da hast du wohl recht. Gut, dann schicke ich die mod UE und zahle, entsprechend der angegebenen Fristen.

gabi92
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5223 Beitrag von gabi92 » Donnerstag 25. Februar 2016, 14:33

Puhhhh... Verjährung ist durch. Ende 2012 kamen 4 Abmahnungen (3x Waldorf Frommer, 1x Negele). Erklären kann ich mir das bis heute nicht. Mehrere Familienmitglieder haben Internetzugriff und alle haben gesagt sie hätten nichts gemacht. Naja, es kam das volle Programm...Briefe bis zum Abwinken...Angebote Drohungen Ratenzahlungsangebote usw. bis zum Mahnbescheid. Diesem habe ich dann widersprochen...und damit war die Sache dann tatsächlich erledigt. Bisschen gezittert ob noch was kommt aber kam nichts mehr. Fazit: Viel Geld gespart für ein bisschen Angst...guter Stundenlohn. Im Nachhinein würde ich nach dem ersten Brief alle Folgebriefe gar nicht mehr öffnen und erst auf den Mahnbescheid vom Amtsgericht reagieren. Damit erspart man sich viel mentalen Stress. Da die Zahlungsmoral der Abgemahnten offensichtlich deutlich kleiner geworden ist, scheinen auch viel weniger Abgemahnte tatsächlich verklagt zu werden. Ein Arbeitskollege hatte ein ähnliches Problem und seine Verjährung war vorletztes Jahr bereits durch. Wenn ich mir hier allerdings so manche Posts durchlese habe ich das Gefühl dass einige Posts direkt von den Abmahnkanzleien geschrieben werden um etwas Angst zu verbreiten und damit die Menschen zum Zahlen zu bewegen. Man muss echt aufpassen. Ich drücke allen Betroffenen die Daumen...

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House
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5224 Beitrag von House » Donnerstag 25. Februar 2016, 14:38

gabi92 hat geschrieben:Verjährung ist durch. Ende 2012 kamen 4 Abmahnungen.
Wow, gleich vier, und alle verjährt! Vielen Dank dafür uns Bescheid zu geben.

rubyn
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5225 Beitrag von rubyn » Donnerstag 25. Februar 2016, 16:32

gabi92 hat geschrieben:Puhhhh... Verjährung ist durch. Ende 2012 kamen 4 Abmahnungen (3x Waldorf Frommer, 1x Negele). Erklären kann ich mir das bis heute nicht. Mehrere Familienmitglieder haben Internetzugriff und alle haben gesagt sie hätten nichts gemacht. Naja, es kam das volle Programm...Briefe bis zum Abwinken...Angebote Drohungen Ratenzahlungsangebote usw. bis zum Mahnbescheid. Diesem habe ich dann widersprochen...und damit war die Sache dann tatsächlich erledigt. [...]
Mit der Erledigung wäre ich bei mindestens einer Abmahnung nicht so sicher.
Der Mahnbescheid iniziiert eine 6monatige Hemmung der Verjährung.
Also vor Juni/Juli solltest du dich nicht so sicher fühlen.
Solltest du für alle Abmahnungen einen Mahnbescheid erhalten haben...na dann danke. Besonders bei denen von Waldorf.

P.S. nachträgliche Hervorhebung meinerseits

Crazy Ed
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5226 Beitrag von Crazy Ed » Freitag 26. Februar 2016, 14:06

Tag zusammen,

ich habe Post von WF bekommen, die nach dem Schreiben Nummer 4 aussieht. Scans hat Steffen per PM bekommen. Inhaltlich drohen sie nun mehr zum dritten Mal mit einer Klage bei Nichtzahlung.

Mal sehen ob die ihren Worten bis Ende Dezember auch Taten folgen lassen.

Hans3000
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5227 Beitrag von Hans3000 » Mittwoch 2. März 2016, 09:28

Habe nun auch wieder ein Schreiben von WaldorfFrommer erahlten. Für mich stellt sich jetzt die Frage zahlen oder nicht bzw. noch warten. Als Frist sind 2 Wochen angegegeb und im nächsten Schritt wird mit Klage gedroht. Nun frage ich mich, ist das auch schon deren nächster Schritt oder kommt da vorher noch ein Schreiben bzw. hat man selbst wenn Klage erhoben wird noch die Möglichkeit schnell zu zahlen und die Klage wird ohne weitere Kosten fallen gelassen? Und wie sieht es mit einem Vergleich aus. Kann ich den so einfach aushandeln auch wenn ich keine echten Grund dafür angeben kann (bin kein Harzer oder ähnliches)?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5228 Beitrag von Steffen » Mittwoch 2. März 2016, 14:59

Hallo @Hans3000,

es gibt mit Erhalt einer Abmahnung immer wieder denselben Gedankenprozess, auch nichts absolut hoch technisches. Dabei egal, ob es sich um ein außergerichtliches oder gerichtliches Schreiben handelt.

Bild

In den Foren liest man ja: "mod. UE + nicht zahlen". Das ist die einfachste Empfehlungsvariante. Man muss aber erwähnen dass derjenige, der sich für das Nichtzahlen entscheidet, entweder Klage oder Verjährung wählt. Die Chancen stehen erst einmal bei 50:50 und man sollte sich dann mit Erhalt der Abmahnung so vorbereiten, als wenn man die Klage schon in den Händen hielte. Ganz zu schweigen, dass mit Erhalt in einem Mehrpersonenhaushalt schon bestimmt Nachforschungs- bzw. Recherchepflichten bestehen.

Viele sind immer sehr überrascht, wenn man dann kurz vor Verjährungsende (3 Jahre) Post erhält oder sogar einen Mahnbescheid.


Außergerichtlich vergleichen kann man sich immer, auch in einem laufenden Gerichtsverfahren. Natürlich, befindet man sich in einem Gerichtsverfahren und vergleicht sich, werden meist Vergleiche möglich sein:
ca. 650,- € - Abmahnung
ca. 150,- € - Mahnverfahren

+

Kostenfestsetzungsnote (Gericht) von ca. 300,- - 400,- €, die separat (unabhängig vom Vergleich) dazu kommen. Das heißt, ein günstiger Vergleich aus reinen Kostengründen ist nur mit Erhalt der Abmahnung möglich. Je mehr der Abmahner tätig ist, desto höher wird die mögliche Vergleichssumme.


Natürlich kann man das Musterschreiben verwenden und die persönlichen Gründe weg-lassen. Es gibt dann nur die Varianten:
  • a) der Abmahner akzeptiert das Vergleichsangebot,
    b) der Abmahner akzeptiert einen Vergleich, nennt aber seine Konditionen,
    c) der Abmahner lehnt einen Vergleich ab.
VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5229 Beitrag von Hans3000 » Donnerstag 3. März 2016, 12:49

Also die ModUE hab ich schon vor ca. 2 Jahren abgegeben. Dachte auch erst, ich höre von dem Laden erst wieder was kurz vor der Verjährung.

Also ein Vergleich in der Verhandlung macht ja aus ökonomischer Sicht keinen Sinn, weil ja noch Gerichtskosten berücksichtigt werden müssen. Wie sind da die Erfahrungen bei einem ausßergerichtlichen Vergleich. Hat man da überhaupt eine Chance wenn man denen ein Angebot unterbreitet ohne dabei selbst kapp bei Kasse zu sein??

Crazy Ed
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5230 Beitrag von Crazy Ed » Donnerstag 3. März 2016, 13:56

Hans3000 hat geschrieben:Also die ModUE hab ich schon vor ca. 2 Jahren abgegeben. Dachte auch erst, ich höre von dem Laden erst wieder was kurz vor der Verjährung.
Dann geht es dir also so wie mir? Wie gesagt, entweder wollen die auf die letzten paar Monate ernst machen oder die schreiben Altfälle mehr oder wneiger "auf gut Glück" an.

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Steffen
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AG Charlottenburg - Az. 218 C 307/1

#5231 Beitrag von Steffen » Donnerstag 3. März 2016, 15:11

Werdermann | von Rüden:
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg -
Keine Störerhaftung bei Wohngemeinschaft und LAN-Party



15:08 Uhr

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Werdermann | von Rüden Partnerschaft von Rechtsanwälten
Leipziger Platz 9 | 10117 Berlin
Telefon: 030 / 200 590 770 | Telefax: +49 (0)30 / 200 590 77 11
E-Mail: info@wvr-law.de | Internet: http://www.wvr-law.de



Bericht

Autor: Rechtsanwalt Johannes von Rüden

Link: https://www.wvr-law.de/stoererhaftung-w ... lan-party/

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


Berlin - Anschlussinhaber über deren Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung durch sogenannte Tauschbörsen stattfinden, können nicht von den Rechteinhabern in Anspruch genommen werden, wenn es sich bei dem Internetanschluss um den einer Wohngemeinschaft handelt. Das hat das Amtsgericht Charlottenburg vergangenen Monat entschieden (AG Charlottenburg, Urt. v. 18.02.2016, 218 C 307/15, nicht rechtskräftig).

Geklagt hatte das Münchner Unternehmen "Tele München Fernseh GmbH + Co" Produktionsgesellschaft, das sich von der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer vertreten ließ. "Im November 2012 wurde unstreitig der "Film Magic" über den Internetanschluss unseres Mandanten öffentlich zugänglich gemacht", sagt Rechtsanwalts Johannes von Rüden vom Team von "Abmahnhelfer.de", der das Mandat federführend begleitete. Das Portal ist deutschlandweit eines der führendsten Portale bei der Abwehr von urheberrechtlichen Abmahnungen durch die Film- und Musikindustrie.




Amtsgericht entscheidet zur Störerhaftung bei Wohngemeinschaften

Vor Gericht hatte der Anschlussinhaber vorgetragen, den Film gar nicht zu kennen und auch gar nicht unter der angegebenen Adresse zu wohnen. Zu dem Tatzeitpunkt sei er auch gar nicht anwesend gewesen, denn die Wohnung war an einen namentlich benannten Zeugen untervermietet gewesen. Dieser hatte angegeben, dass zum Tatzeitpunkt eine LAN-Party mit mindestens sechs weiteren Personen stattgefunden hat, die er aber nicht namentlich benennen kann. Vor Erhalt der Abmahnung hatte der Anschlussinhaber den Untermieter darauf hingewiesen, "keine illegalen Downloads" tätigen zu dürfen.

Nach der Beweisaufnahme sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Anschlussinhaber nicht als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommt. Vielmehr sei es auch möglich, dass der Untermieter als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommt, obgleich er seine Täterschaft in Abrede gestellt hat. Hierzu hatte auch der persönliche Eindruck verholfen, den sich das Gericht während des Termins von dem Zeugen gemacht hat. In dem Urteil heißt es, dem Zeugen sei es offensichtlich unangenehm gewesen, dass es "im Rahmen der von ihm veranstalteten LAN-Party zu einem derartigen Rechtsverstoß gekommen ist und dem Beklagten dadurch Schwierigkeiten entstanden sind". Dem würde nach der Überzeugung des Gerichts auch nicht entgegenstehen, dass die Schilderungen in Details von den Angaben des Beklagten abweichen, denn "gerade das spricht dafür, dass die Angaben des Zeugen eben nicht auf Absprachen mit dem Beklagten, sondern auf eigenen Eindrücken und Einschätzungen beruhen."



Gericht macht sich persönlichen Eindruck von den Zeugen

Auch dass die einzelnen Teilnehmer der LAN-Party nicht benannt werden konnten, war unwesentlich, denn der Beklagte muss nur das Ergebnis seiner - zumutbaren - Ermittlungen mitteilen. Er ist dagegen nach Ansicht des Amtsgerichts Charlottenburg nicht dazu verpflichtet, der Klägerin den oder die Täter zu liefern.



Störerhaftung:"Das gilt auch für Mitglieder einer auf längere Zeit angelegten Wohngemeinschaft."

Auch besteht keine Haftung als sogenannter Störer. Dabei wiederholt das Amtsgericht Charlottenburg zunächst die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Störerhaftung bei Familienmitgliedern. Danach sind volljährige Familienmitglieder grds. nicht zu belehren, wenn vor Erhalt der Abmahnung keinerlei Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass der Anschluss zum Zwecke des Filesharings missbraucht werden könnte. Diese Rechtsprechung überträgt das Amtsgericht Charlottenburg mit einem Satz auf Wohngemeinschaften: "Das gilt auch für Mitglieder einer auf längere Zeit angelegten Wohngemeinschaft."

Unmaßgeblich ist, dass der Beklagte den Zeugen nicht ausdrücklich auf die Illegalität von Tauschbörsen hingewiesen hat, denn diese "fehlende Belehrung war nicht kausal für einen eventuellen Verstoß". Für den Zeugen war es ohnehin "selbstverständlich, dass er nur die erlaubten Dinge tun darf", so dass aus Sicht des Gerichts dem Zeugen das Verbot ohnehin bekannt war. Einer weitergehenden Belehrung hätte es nach der Überzeugung des Gerichts nicht bedurft, denn es hätte kein anderes Verhalten bewirkt.


~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

AG Charlottenburg, Urteil vom 18.02.2016, Az. 218 C 307/15

Steffen-MV
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5232 Beitrag von Steffen-MV » Freitag 4. März 2016, 09:56

Hallo zusammen,

Zuerst: Vielen Dank an das Forenteam und die Beruhigung die ich durch mein Mitlesen innerhalb der letzten Jahre erfahren habe.

Davon möchte ich nun ein wenig zurück geben!

Abgemahnt im April 2011
(mod UE und sonst Ruhe)
alle Stufen in Briefform erhalten
(zwischenzeitig umgezogen, auch ohne Mitteilung an WF, die haben die Adresse auch so rausbekommen 1ööüüää1 )
Mahnbescheid 2014 erhalten und widersprochen

und nun... Ruhe !
Somit sind aus meinen 50 / 50 ganze 100 % geworden. Und ich drücke nun allen Verfolgeten weiter als stiller Mitleser die Daumen!

Beste Grüße

Woody
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5233 Beitrag von Woody » Samstag 5. März 2016, 08:52

Bild

Gemäß diesen Schriftsatzzählers sind wir bei Punkt 6 angekommen. Wenn ich jetzt Punkt 2 verschicke, kann ich mich dann immer noch falls ich es doch nicht bis zum Gerichtsverfahren ankommen lassen will umentscheiden, oder ist da schon der Point of no Return erreicht bzw. wann ist dieser erreicht?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5234 Beitrag von Steffen » Samstag 5. März 2016, 09:22

[quoteemSteffen-MV]und nun ... Ruhe !
Somit sind aus meinen 50 / 50 ganze 100 % geworden.[/quoteem]
''##''##''



[quoteemWoody]Gemäß dieses Schriftsatzzählers sind wir bei Punkt 6 angekommen. Wenn ich jetzt Punkt 2 verschicke, kann ich mich dann immer noch falls ich es doch nicht bis zum Gerichtsverfahren ankommen lassen will umentscheiden, oder ist da schon der Point of no Return erreicht bzw. wann ist dieser erreicht?[/quoteem]
Mahnbescheid - Was nun?
  • 1. Widerspruch - insgesamt -
    • bei nach Kenntnis unberechtigten Forderungen
    2. Abwarten
    • 2.1. werden die Ansprüche begründet (= Klage im Mahnverfahren)
      • 2.1.1. beauftragt man sofort einen Anwalt
        2.1.2. versucht sofort einen privaten außergerichtlichen Vergleich
    • 2.2. werden die Ansprüche nicht begründet
      • 2.2.1. antwortet man auf keine weitere außergerichtliche Post
        2.2.2. berichtet einmal hier, wenn man Persönlich Abstand gefunden hat
    3. Natürlich kann man sich zum Status quo auch außergerichtlich vergleichen.
Das heißt, selbst wenn der Abmahner die Ansprüche begründet, man vom Streitgericht (Amtsgericht im MB thematisiert), kann man sich - sofort und außergerichtlich - vergleichen. Natürlich nur, wenn der Abmahner auch dazu bereit ist und dann zu seinen Konditionen. Hier gibt es aber einiges zu beachten.


Außergerichtlicher Vergleich (möglich)
  • ca. 650,- € + - Abmahnung
    ca. 150,- € - Mahnverfahren +
    ________________________
    800,- € + Gesamt
    =============

Gerichtskosten (regelmäßig - nicht - im Vergleich enthalten, auch nicht Gegenstand)
  • Kostennote für das Hauptverfahren (kommt erst einige Zeit später vom Gericht)
    • separater Kostenfestsetzungsbeschluss (GK, beteiligte Anwälte) 300,- - 400,- €
VG Steffen

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Steffen
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Mein Ossi-Standpunkt

#5235 Beitrag von Steffen » Samstag 5. März 2016, 10:34

Focus Online: Anwälte mahnen vermehrt Flüchtlinge ab
  • (...) In Deutschland nutzen laut Medienberichten derzeit Abmahnanwälte die Unwissenheit vieler Flüchtlinge aus und mahnen sie für das Nutzen von Tauschbörsen ab. Auch hilfsbereite Menschen, die ihr WLAN öffneten, geraten ins Visier der Anwälte. (...)
... weiterlesen auf 'Focus Online'



Heise Online: Flüchtlinge geraten wegen Filesharings ins Visier der Massenabmahner
  • (...) Waldorf-Frommer gab sich auskunftsfreudiger: "Unsere Mandanten können zum Zeitpunkt des Versands einer Abmahnung nicht wissen, welchen sozialen oder wirtschaftlichen Hintergrund der jeweilige Anschlussinhaber hat", erklärte Rechtsanwältin und Kanzlei-Gesellschafterin Katja Nikolaus. Und: "Sobald uns glaubhaft kommuniziert wird, dass es sich um einen Härtefall handelt, nehmen wir darauf angemessen Rücksicht - bis hin zum Totalerlass der Forderung." (...)

... weiterlesen auf 'Heise Online'



Forentroll-Troll (gewerbliches Werbeforum mit 1 Werbepartner)
  • (...) Es besteht hier gar kein Anlass, über eine langjährige Praxis bei Waldorf-Frommer rechtsidiotisch rumzukreischen. Schon gar nicht, weil das F-Wort vorkommt. Die offenbarte Praxis den "Flüchtlingen" als AI das "Outing" nebst Vergleich zu empfehlen, oder den AI's das "Outing" der "Flüchtlinge" als Täter zum (Mit-)Vergleich ist hier das Problem.
    (...)
    Du wolltest also "Sozialneid" zwischen betroffenen Deutschen und "Flüchtlingen" schüren. Das klappt hier aber nicht. Hier ist vielleicht ein Forum mit mal wieder akutem "Pegida-Befall", aber sicherlich kein Forum in dem solche rechten Lutscher wie Du auch nur einen ihrer kleinen Lügenfinger reinbekommen. (...)




Steffen Heintsch: Mein Standpunkt!

Einmal weiß ich persönlich nicht, was WIR für einen Mutterkomplex besitzen, wenn es um Flüchtlinge geht, oder Flüchtlinge an etwas beteiligt sind. Oder ist es UNSER schlechte Gewissen, weil wir UNS jahrelang dem al-Assad-Völkermord tatenlos abwandten? Andermal bezeichnen WIR andere (Andersdenkende, Kritisierende) ach so gern als Faschist, Pegidaist, Rassist usw., was sind aber WIR dann für ein "-ist"? Mal darüber nachdenken.


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Natürlich werden Flüchtlinge die nach Deutschland kommen glücklich dem Krieg entflohen sein. Nur gilt auch in DE eben ein strenges Urheberrecht i.V.m. Abmahnungen bei Filesharing. Dass bedeutet, jeder Flüchtling - um eben mit seiner Familie im Kriegsgebiet kommunizieren - sollte ein Smartphone erhalten und das Internet benutzen. Wobei wir übergangslos bei der streitigen Thematik: "Freies WLAN - für jedermann" währen, dessen Ergebnislosigkeit von Politik/Gesetzgeber wieder zutage tritt. Damit ein Flüchtling eben das Internet nutzen kann, bedarf es einem "Anbieter". Dies kann eine Firma sein, oder wie in vielen Beispielen benannt eine Privatperson, die ihren Internetanschluss über WLAN anderen frei anbietet. Ergo einem Anschlussinhaber.

Wenn jemand (eigentlich erst einmal nur der Anschlussinhaber) gegen bestehendes deutsches Recht verstößt ...

Regelmäßige Rechtsprechung des BGH zur Störerhaftung:
  • (…) Wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beiträgt, kann als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. (…)
... kann bei einer ermittelten, zur Auskunft gestatteten und beauskunfteten UrhR-Verletzung über ein P2P-Netzwerk abgemahnt werden, aufgefordert zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung einer gewissen Kostennote. Hier interessiert dabei niemand der moralische Faktor, ob der AI insolvent, Professor oder Harz IV-Empänger bzw. ob er wissend oder unwissend.

§ 97 - Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz - UrhG
  • (...) (1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht. (...)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Wo wir letztendlich nicht bei der entscheidenden Frage angelangt wären:
  • Warum darf ein Flüchtling, der aus einem Kriegsgebiet flieht, ungestraft über ein P2P-Netzwerk gegen deutsches Recht verstoßen, aktuelle Musik und Filme saugen, sowie ist es dann verwerflich, wenn der Anschlussinhaber dafür abgemahnt wird?
Es sollte ja doch schon jeden bekannt sein, dass nur der Anschlussinhaber ermittelt, verauskunftet und abgemahnt werden kann, was der Gesetzgeber legaldefiniert. Punkt.

Das bedeutet, dass wieder einmal uns das deutsche Recht einholt. Einerseits ein strenges Urheberrecht - anderseits ein streitiges "WLAN-Gesetz". Ausrufezeichen. Ich persönlich finde es immer bedenklich, wenn man ständig als Gutmensch argumentiert: "Die armen Flüchtlinge können nicht wissen, dass man nicht in einem öffentlichen Bad kackt oder wichst; Frauen nicht sexuell belästigt; Lebensmittel nicht ohne zu bezahlen im Laden verzehrt oder einfach klaut; das man keine Porns saugen darf "usw. usf. Ganz zu schweigen das jemand seiner Verantwortung nicht gerecht wurde und seiner Aufklärungspflicht (Bundesamt Migration/Flüchtlinge). Wenn sie es nicht wissen können oder wissen, muss ich sie aufklären.

Jeder der in ein fremdes Land kommt, hat sich an dessen Recht und Gesetz anzupassen. Punkt. Denn letztendlich zahlt der Anschlussinhaber nach deutschem Störerhaftungsrecht. Ausrufezeichen. Also sollte doch einmal in erster Linie das WLAN-Gesetz angepasst werden!

Natürlich kann ich auch unrecht haben, da wir Ossis alle dumm und Nazis sind, weil alle Fachkräfte nach der Wende in den Westen gingen.






Steffen Heintsch: "Der Fisch fängt vom Kopf an zu stinken!"


Ehe wieder ein geistig-engstirniger Forentroll-Troll mich in eine rechte Ecke schiebt - die Erläuterung.

Meines Erachtens ist die aktuelle Berichterstattung "Flüchtlinge im Visier von Abmahnabzockern" einmal billige Effekthascherei oder andermal der Versuch Andersdenkende naiv in eine rechte Ecke zu schieben, um sich selbst ins Rampenlicht zu rücken und als DEN Gutmenschen zu präsentieren. Es trifft aber nicht das Kernproblem ("Abmahnsystem" / WLAN-Gesetz).


Ich möchte es an ein stark vereinfachtes und unprofessionelles Organigramm darstellen.

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Dies ist in Deutschland die Ausgangslage bei einem Urheber-Verstoß (Filesharing). Punkt.


Wichtig:

Dabei kann ich unter dem Feld ...

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Flüchtling; WG; Hotel; Ferienhaus; volljähriger Mitnutzer im Familienverbund; minderjähriger Mitnutzer im Familienverbund; Ehefrau; Nachbar; Bekannter; Freund; WLAN-Hotspot usw. usf.

... schreiben, es wird ermittelbar, gestattbar, verauskunftbar und abmahnbar nur der ...

Bild

... und dieser muss sich aus den Fängen der Störerhaftung befreien. Punkt.

Hierbei ist erst einmal egal, ob es jemand oder mir gefällt oder nicht, sondern was Realität ist. Und nein, es gibt noch keine explizite Grundsatzentscheidung des BGH zu Mitnutzern außerhalb des Familienverbundes. Jede Entscheidung außerhalb des Familienverbunds (z.B. WG, Nachbar, Hotel, WLAN-Hotspot usw.) ist erst einmal eine Einzelfallentscheidung eines AG, LG oder OLG und findet keine - grundsätzliche - Anwendung auf gleich gelagerte Einzelfälle.



Die einfachste Lösung!

Dann ladet einfach nichts mehr in einem P2P-Netzwerk herunter. Ausrufezeichen. Dann gibt es keine Abmahnung, kein Forum, das sich mit Filesharing-Abmahnung befasst und ich kann endlich hier schließen. Aber auch keine gnadenlosen Abzockanwälte, die mit den armen Flüchtlingen ihren Porsche bezahlen. Und keiner muss herumheulen.



Die kompliziertere Lösung!

Merkel könnte - ähnlich Ungarn - einfach kurzzeitig das Urheberrecht aussetzen und Abmahnungen gegenüber Flüchtlingen durchwinken. Nein, war ein Joke. Hier kann nur ein geistig primitiver Kopf von einer Neidmentalität ausgehen oder von Pegida-Denken.


Bild


Es zeigt doch einfach nur die Schwächen des bestehenden deutschen strengen Urheberrechts und WLAN-Gesetz. Es ist doch nichts grundlegend Neues, das nur der AI in die Pflicht genommen werden kann und dieser sich aus den Fängen der Störerhaftung befreien muss. Dann verfasst doch Petitionen, schreibt die Politiker an usw. Bewegt Euch!



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Richtigstellung

#5236 Beitrag von Steffen » Montag 7. März 2016, 12:43

WALDORF FROMMER Richtigstellung:
Keine "Abmahnwelle" gegen Flüchtlinge!



12:45 Uhr


~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

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Richtigstellung
Link: http://news.waldorf-frommer.de/richtigs ... echtlinge/


~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


Als Kanzlei, die seit Jahren im Bereich des Urheberrechts tätig ist, sind wir es gewohnt, dass die Berichterstattung manchmal nicht nur kritisch, sondern leider auch sehr polemisch ausfällt.

Der Frage, wie man das Urheberrecht in der heutigen Zeit schützen sollte, stellen wir uns jederzeit gern - und sei sie auch noch so kritisch formuliert. Daher laufen Presseanfragen bei uns selten ins Leere. Wir glauben fest daran, dass man auch und gerade mit kritischen Stimmen im Diskurs bleiben muss, wenn einem die Belange der Rechteinhaber am Herzen liegen.

Üblicherweise haben wir auch Verständnis dafür, dass Nachrichten kurzfristig "online" gehen müssen, also wenig Zeit bleibt, um alle Fakten zu prüfen, geschweige denn in einem kurzen Beitrag allen Aspekten gerecht zu werden. Und so entscheiden wir uns meistens dagegen, jede kleine Fehldarstellung richtigzustellen.

Nun wurde aus unserer Sicht allerdings eine Grenze überschritten: Die dramatischen Entwicklungen des letzten Jahres, in der viele Menschen hilfesuchend in unser Land kamen, werden nunmehr dazu genutzt, um die Diskussion über den Umgang mit Urheberrechtsverletzungen in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Was ursprünglich mit einem eher neutralen Bericht in der Computerzeitschrift c’t begann, hat sich zu Artikeln ausgeweitet, in denen über eine vermeintliche "Jagd" auf Flüchtlinge berichtet wird. Diesen reißerischen Meldungen liegen jedoch offensichtlich keine echten Recherchen, insbesondere keine Anfragen bei uns bzw. unseren Mandanten, zugrunde.


Daher möchten wir Folgendes klarstellen:

Das Vorgehen gegen Rechtsverletzungen im Internet konzentriert sich keineswegs gezielt auf Flüchtlinge. Derartige Mutmaßungen oder gar Behauptungen sind schlicht falsch.

Ein Geschädigter weiß regelmäßig nicht, mit wem er es zu tun hat. Die persönlichen Hintergründe eines Abgemahnten, insbesondere auch dessen Herkunft, sind unseren Mandanten zunächst völlig unbekannt.

Rechtsverletzungen, die über das Internet begangen werden, lassen sich in aller Regel nur bis zur "Haustür", also dem genutzten Internetanschluss, verfolgen. Mit anderen Worten: Wer tatsächlich innerhalb einer - wie auch immer gearteten - Nutzergemeinschaft für die Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist, lässt sich aus Sicht eines Geschädigten im Vorfeld nicht zu 100% ergründen. Die Ansprüche sind daher zunächst an die Person zu richten, auf die der Internetanschluss registriert ist; denn deren persönliche Verantwortlichkeit wird nach höchstrichterlicher Rechtsprechung vermutet.

Rechtsverletzungen im Internet lassen sich auch nicht demografisch auf bestimmte Bevölkerungsgruppen zurückführen. Uns erreichen vielmehr Antworten aus allen Berufsgruppen und Schichten der Bevölkerung. Darunter befinden sich auch Menschen mit schwierigen sozialen und wirtschaftlichen Hintergründen. Eine Situation, die nicht nur auf Flüchtlinge, sondern auch auf viele andere Menschen in unserem Land zutrifft.

Wir und die von uns vertretenen Mandanten versuchen in jedem Fall - und nicht nur in Ausnahmefällen, wie es in manchen Artikeln fälschlich dargestellt wurde - auf die persönlichen Lebensumstände angemessen Rücksicht zu nehmen. Die Lösung findet sich in jedem Einzelfall auf Basis der geschilderten und belegten Situation. Das kann von einem erheblichen Nachlass bis hin zum Totalerlass einer Forderung gehen.

Sofern unterstellt wird, ein Vorgehen "gegen Flüchtlinge" habe stark zugenommen, so fehlen hierfür entsprechende Anhaltspunkte. Wir können einen solchen Anstieg jedenfalls nicht feststellen. Unabhängig davon gilt auch in diesen Konstellationen, dass wir in aller Regel verträgliche und sinnvolle Lösungen finden.

Voraussetzung ist natürlich, dass man mit uns spricht, persönlich oder durch einen Rechtsbeistand. Wer auf uns zugeht, dem reichen wir gerne die Hand.


Für Presseanfragen wenden Sie sich bitte an:
presse@waldorf-frommer.de

Gwendolin
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5237 Beitrag von Gwendolin » Montag 7. März 2016, 13:44

Die Stellungnahme könnte einem die Damen und Herren von Waldorf Frommer fast sympathisch machen. Sie scheinen zumindest einen realen Blick auf die Gesellschaft zu haben, anders als machen Damen und Herren der Bundesregierung. Das die Intention sicherlich keine noble ist, sondern schlicht der Tatsache folgt, daß man einem nackten Mann nicht in die Tasche fassen kann, muss man dann allerdings vergessen...deshalb das "fast". Die wenigsten werden versuchen auch noch so berechtigte Forderungen von Menschen einzutreiben, die nichts haben. Mein Schwager ist selbsständiger Handwerker, der sagt immer "Ich schmeiss gutes Geld nicht schlechtem hinterher". Es ist leider so, daß die gesellschafltichen Strukturen in Deutschland mittlerweile so festgefahren sind, daß man ziemlich sicher sagen kann, daß ein Schuldner mit Betrachtung der Gesamtlebensumstände nie mehr über so viel Einkommen verfügen wird, daß eine Befriedigung der Forderung wahrscheinlich wäre, es sei denn er gewinnt im Lotto, was widerum so wahrscheinlich ist wie vom Blitz getroffen zu werden.

PS: Es ist im übrigen keine gute Idee sein WLAN Personen zur Verfügung zu stellen, mögen die Absichten noch so edel sein, die man nicht sehr, sehr genau kennt. Es könnte nämlich auch statt dem ansich harmlosen Brief eines Abmahnanwalts auch ein SEK der Polizei zu frühmorgendlicher Stunde auf einmal vor dem Bette stehen, weil nicht irgendwelche Filmchen gezogen worden sind, sondern über den Anschluss Kontakte zu Terrororganisationen gepflegt worden sind.

Crazy Ed
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5238 Beitrag von Crazy Ed » Montag 7. März 2016, 16:30

Steffen-MV hat geschrieben: alle Stufen in Briefform erhalten
(zwischenzeitig umgezogen, auch ohne Mitteilung an WF, die haben die Adresse auch so rausbekommen 1ööüüää1 )
Mahnbescheid 2014 erhalten und widersprochen

und nun... Ruhe !
Das sind doch mal gute Nachrichten.

Reklov

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5239 Beitrag von Reklov » Dienstag 8. März 2016, 18:01

Hallo,
ich habe im Okt.12 auch post von W+F bekommen (steht auch weiter oben). Die geänderte UE habe ich damals abgeschickt. Danach habe ich nichts mehr gemacht. Es kam wie bei jedem 3-4 mal im Jahr Post von denen. Ende Nov.15 dann der Mahnbescheid vom Amtsgericht Coburg, dem ich widersprochen habe, auch sonst habe ich auf nichts reagiert. Eigentlich müsste das doch dann am 31.12.2015 oder spätestens Jan/ Februar verjährt sein?
Heute nun wieder Post von W´+F. Stichwortartiger Wortlaut: in vorstehender Angelegenheit beziehen wir uns auf die bislang geführte Korrespondenz. Aufforderung zur Abgabe einer UE und Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung, ich hätte darauf bislang nicht Reagiert. Eine gerichtliche Auseinandersetzung ist unvermeidbar wenn ich nicht zahle. Dann kommen noch die Zahlungsansprüche und die Möglichkeit der Ratenzahlung mit Formular zum ausfüllen.
Also die UE habe ich schon im OKt12 abgegeben, leider habe ich keine Kopie mehr davon, auch habe die restliche Korrespondenz vernichtet, da ich dachte ich bin die jetzt los. Es müsste doch eigentlich verjährt sein? Hat jemand nach seiner Verjährung noch mal Post bekommen?
Kann es sich evtl. um einen neuen Fall handeln? Kann aber eigentlich nicht sein, weil es dazu bisher keine Korrespondenz gab und in der Post nichts drin steht was ich gemacht haben soll. Es wird nur von einer Mandantschaft gesprochen und auf dem Ratenzahlungsvorschlag steht Sony Music.
Was meint Ihr/Steffen?
Ich denke ich mache es wie bisher, niiiiiiiiiiiiiiixxxxxxxxxxxxxxx.
Danke.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5240 Beitrag von Steffen » Dienstag 8. März 2016, 23:43

Hallo @Reklov,
  • Abmahnung 10/2012
    mod. UE
    11/2015 MB
    Widerspruch MB
    03/2016 außergerichtlicher Schriftsatz (keine mod. UE, keine Zahlung, Vergleich oder Klage)

Zur Verjährung äußre ich mich in deinem Fall nicht, zwei EV's reichen mir. Du kannst aber alles hier nachlesen.

Ich weiß nicht, ob es sich bei dem aktuellen Schriftsatz um einen neuen Abmahnfall handelt. Lässt sich aber schnell herausbekommen, indem man das Aktenzeichen, Rechteinhaber, eventuell Streitgegenstand der ersten Abmahnung mit dem im aktuellen Schreiben vergleicht. Nun ist aber alles - warum auch immer - in die Tonne geschmissen wurden. Entweder Du klärst es mit dem Abmahner telefonisch ab, oder wartest weiter ab, was passiert.

VG Steffen

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