Klasse!LarryHarry hat geschrieben:Meine Strategie: Mod Ue abgeben und tot stellen.

Klasse!LarryHarry hat geschrieben:Meine Strategie: Mod Ue abgeben und tot stellen.
Das war mit klar.Steffen hat geschrieben: Hallo @Crazy Ed,
es war ja auch nicht als Vorwurf gedacht. Nur, wenn man alles reduziert, bleibt doch übrig ...
... wer nicht zahlt, der entscheidet sich für entweder Klage oder Verjährung. Egal wie viele außergerichtliche (Folge-)Schreiben innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist kommen mögen.
M.W. gilt die 10 Jahres Frist bei gewerbsmäßiger Verbreitung geschützter Werke. Abnahmwälte drohen auch bei einmaligem Download damit, um Angst zu machen. Ob die damit schon mal vor einem Gericht Erfolg hatten???LarryHarry hat geschrieben: Aber der Verjährung traue ich nicht 100 %... Denn viele Anwälte und manche Gerichte sind der Meinung dass die erst in 10 Jahren Eintritt...
Dito! Wenn man sich mit dem Thema noch nie beschäftigt hat, lesen sich Abmahnungen viel ernster als sie oftmals sind.Aber Steffen und dieses Forum hat mir oft in schwachen Momenten viel Mut gegeben....
Herzlichen Glückwunsch!Abgemahnter0816 hat geschrieben:Ich entschied mich für den Weg mod. UE + "tot" stellen.
Guten Abend, nein, gibt es nicht.ichunddu hat geschrieben:Gibt es so ca. Info zu welchen Ständen von Mahnbescheid, Gerichtsverfahren eröffnet oder was es so noch alles geben kann man noch billigstens davon kommt?
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