Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3101 Beitrag von Steffen » Sonntag 24. Januar 2016, 12:34

Wenn man einen (gerichtlichen) MB widersprach, wartet man einfach ab, ob man so gegen Juli eine Anspruchsbegründung eines Amtsgerichtes (Klageschrift im Mahnverfahren) erhält. Auf zwischenzeitlich außergerichtlicher Post antwortet man nicht!

VG Steffen

amigo1959
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3102 Beitrag von amigo1959 » Sonntag 24. Januar 2016, 15:45

Danke für die schnelle Antwort, verstehe nur nicht was Debcon sich jetzt da reinhängt. Der MB war vom Amtsgericht Hagen im Auftrag von Astragon, die als Prozessbevolmächtigten Wulf aus Werl benennen. Debcon droht mir mit Nimrod. Wer hängt sich da noch alles mit rein um Kasse machen zu wollen.
Und Debcon muss ich nicht wiedersprechen oder? Es geht mit hier nur um den Schufa Eintrag, da habe ich keinen Bock drauf.
*******

amigo1959
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3103 Beitrag von amigo1959 » Sonntag 24. Januar 2016, 16:02

Habe es gerade selbst rausgefunden, freu. Herr Wulf ist ja der Geschäftsführer von Debcon und gleichzeitig Rechtsanwalt. Wozu braucht der jetzt noch den Nimrod ?
Fragen über Fragen. Und die Herren stehlen mir mit ihrem Katze und Maus Spiel meine wertvolle Freizeit.
Schönen Sonntag.

LarryHarry
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3104 Beitrag von LarryHarry » Sonntag 24. Januar 2016, 16:16

amigo1959 hat geschrieben:Danke für die schnelle Antwort, verstehe nur nicht was Debcon sich jetzt da reinhängt. Der MB war vom Amtsgericht Hagen im Auftrag von Astragon, die als Prozessbevolmächtigten Wulf aus Werl benennen. Debcon droht mir mit Nimrod. Wer hängt sich da noch alles mit rein um Kasse machen zu wollen.
Und Debcon muss ich nicht wiedersprechen oder? Es geht mit hier nur um den Schufa Eintrag, da habe ich keinen Bock drauf.
Wann wird solchen Machenschaften das endlich das Handwerk gelegt?  

Niemals. Ist genau so wie die Gez/ Rundfunkbeitrag. Vom Staate her toleriert, oder so Maßgeregelt dass die ne menge Spielraum und interpretations Möglichkeit haben

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3105 Beitrag von Steffen » Montag 25. Januar 2016, 11:03

[quoteemamigo1959]Herr Wulf ist ja der Geschäftsführer von Debcon und gleichzeitig Rechtsanwalt. Wozu braucht der jetzt noch den Nimrod? Fragen über Fragen.[/quoteem]
Wir hatten doch schon eh und je diese Frage. Heute muss man sagen - noch passend zum Wetter - wenn du einen Schneeball hast und nach dem Anwalt, Logfirma, RI, Inkasso aussuchen solltest, wem bewirfst du mit dem einen Schneeball - als "Sündenbock"?

Der Auftraggeber kann und hat jedes Recht zu beauftragen, wem er wann gern möchte. Das bedeutet,
  • a) Abmahnung UE + AG + SE: Anwalt A
    - bei Nichtzahlen AG + SE
    • aa) Forderungen AG + SE: Anwalt A (weiter)
      ab) Forderungen AG + SE: Inkasso A, oder gar
      ac) Forderungen AG + SE: Anwalt B
    c) MB: Inkasso A
    d) Anspruchsbegründung bzw. Klage: Anwalt A
Dieses sind ganz normale Gepflogenheiten im Privatrecht und nichts Außergewöhnliches. Wichtig ist sowieso nur, wie man auf was angemessen reagiert.

VG Steffen

Icon
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3106 Beitrag von Icon » Montag 25. Januar 2016, 14:26

Hallo,
bei mir trudelte nun auch ein ähnliches Schreiben wie aus Post http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum ... 685#p44685 ein.
Hierbei wurden die Einzelpositionen nicht aufgeschlusselt. Es besteht nur aus:
- Hauptforderung XXXX,XX €
- Zinsen XXX,XX €
- Inkassogebühren 0,00€
- Gesammtforderung XXXX,XX €

Das wäre nicht weiter verwunderlich, aber zu dem mir bekannten Aktenzeichen kam ein weiteres unbekanntes AZ hinzu.
Ich werde dem Schreiben aus diesem Anlaß nochmal der Debcon widersprechen, obwohl schon ein Widerspruch vorliegt.
Zu meiner Frage.... wäre hier überhaupt ein weiterer Widerpruch nötig? Oder gilt ein Widerspruch generell gegen alle Forderungen, des Adressaten?
Danke.

Erste Abmahnung in diesem Fall war 2010 <>yy>><

Käfer78
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3107 Beitrag von Käfer78 » Montag 25. Januar 2016, 20:26

Hallo !

So, heute ist der 25.01.2016. Auch bis heute ist kein MB von Debcon eingetrudelt. Das war es dann wohl für mich.

Habe seit über 7 Monaten nichts mehr von den Herrschaften von Debcon gehört. Also Leute, standhaft bleiebn und nicht zahlen.

Hunde die bellen, beißen nicht.
seko} seko} Verjährung !!!!

Sianfra
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3108 Beitrag von Sianfra » Montag 25. Januar 2016, 21:30

Käfer78 hat geschrieben:Hallo !

So, heute ist der 25.01.2016. Auch bis heute ist kein MB von Debcon eingetrudelt. Das war es dann wohl für mich.

Habe seit über 7 Monaten nichts mehr von den Herrschaften von Debcon gehört. Also Leute, standhaft bleiebn und nicht zahlen.

Hunde die bellen, beißen nicht.
seko} seko} Verjährung !!!!
Auch du wirst in den nächsten Briefen darauf hingewiesen das eine 10 jährige Verjährungsfrist gelten wird 2-4-3-n 3-6-5-7-h

Aber locker bleiben. Nö ich nicht

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Steffen
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RA Gerth

#3109 Beitrag von Steffen » Mittwoch 27. Januar 2016, 12:27

AG Bielefeld - Klagerücknahme von Rechtsanwalt Sebastian Wulf für FDUDM2 GmbH 24 Stunden vor Termin, nachdem er Tage vorher noch eine Drohkulisse aufgebaut hatte.

12:24 Uhr


~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Jan H. Gerth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


Berliner Straße 25
33813 Oerlinghausen
Tel. 05202/73132
Fax. 05202/73809

Internet: http://www.ra-gerth.de
E-Mail: info (at) ra-gerth.de

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

  • (...) Rechtsanwalt Sebastian Wulf hat heute und damit 24 Stunden vor 3 Terminen vor dem AG Bielefeld drei Klagen des Rechtsanwaltes Karl-Heinz Trebing als Insolvenzverwalter der FDUDM2 GmbH die Klage zurückgenommen, für welche er im Juni 2015 Mahnbescheide beantragt hatte. Ich hatte hier berichtet. (...)


weiterlesen auf 'oerlinghauser-it-recht.blogspot.de'

Bürgerrechtler
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3110 Beitrag von Bürgerrechtler » Mittwoch 27. Januar 2016, 14:15

Wundert mich nicht im Geringsten. Dennoch sehr gute Nachricht. :) Mich wundert allenfalls, dass es derart lange dauert, bis Debcon endlich ebenso endet wie U+C.

LarryHarry
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3111 Beitrag von LarryHarry » Mittwoch 27. Januar 2016, 20:19

Anscheinend zahlen immer noch viele vor Angst

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Steffen
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Inkasso Allgemein

#3112 Beitrag von Steffen » Sonntag 31. Januar 2016, 10:56

Anwaltskanzlei Ferner: Inkasso - allgemein -
Inkasso-Vollmacht muss die Beantragung des gerichtlichen Mahnbescheides erfassen.


10:36 Uhr


~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Rechtsanwalt Jens Ferner

Anwaltskanzlei Ferner
Carl-Zeiss-Strasse 5
52477 Alsdorf
anfrage@ferner-alsdorf.de
02404-92100

Bericht:
Quelle: www.ferner-alsdorf.de
Link: http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwa ... bescheides
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


Das LG Itzehoe (7 O 198/15) hat zu einer gar nicht so seltenen Fallgestaltung entschieden:
  • (...) Eine vorformulierte "Inkassovollmacht" des Inhalts, dass das Inkassobüro berechtigt sei, Rechtsanwälte mit dem Betreiben gerichtlicher Verfahren zu beauftragen, enthält nicht die Vollmacht für das Inkassobüro, selbst im namen des Gläubigers ein Mahnverfahren einzuleiten. Die Kosten eines gleichwohl vom Inkassobüro selbst eingeleiteten Verfahrens sind dem Inkassobüro aufzuerlegen, wenn nicht der Mangel der Vollmacht geheilt wird oder die Beantragung des Mahnbescheides dem Gläubiger zurechenbar ist. Dafür genügt nicht, dass er das Inkassobüro überhaupt mit der Betreibung der Forderung beauftragt hat. (...)
Es ist insoweit deutlich darauf zu achten, was konkret in der Inkasso-Vollmacht enthalten ist.

semperfi
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3113 Beitrag von semperfi » Freitag 5. Februar 2016, 16:23

So Leute,

bei mir ist Heute die Klage vom Amtsgericht Hannover eingetrudelt. Vergehen soll Ende 2012 stattgefunden haben, MB kam letztes Jahr und am 29.12.2016 dann die Klageschrift (oder wie das heisst). Soll nun in 14 Tagen antworten. An die Jungs da draußen, die Ahnung haben, was soll ich tun?

Ablauf..... -> Abhmahnung -> Mod.Ue -> Biefe,Briefe,Briefe -> MB -> MB Widersprochen -> Klage -> Was nun???

Muss ich jetzt zum Anwalt oder einfach dem ganzen wieder Widersprechen und warten? Lese mich selbst später nochmal genauer in alles rein, sind fast 40 Blatt Papier \0//

Grüße aus der Keksfabrik

der_n00b
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3114 Beitrag von der_n00b » Freitag 5. Februar 2016, 18:46

sicher, dass es eine Klage ist? Normalerweise kommt erst der gerichtliche Mahnbescheid. Einfach nur widersprechen und gut ist......
Wehrt euch gegen den.. 1-2-3-s

take5ive
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3115 Beitrag von take5ive » Freitag 5. Februar 2016, 19:01

40 Blätter wird schon die Klageschrift sein....Er schreibt doch MB kam letztes Jahr am 29.12

Denke das nun an einem Rechtsbeistand, der sich in Sachen Abmahnung bei P2P, nicht mehr viele Wege vorbei gehen.

Selber verteidigen halte ich für keine so gute Lösung. Die Kostenersparniss zahlt man dann möglicherweise am Ende doppelt weil der Fall in die Hose geht.

semperfi
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3116 Beitrag von semperfi » Freitag 5. Februar 2016, 20:40

Ja der MB kam vor mehr als nem halben Jahr! Die Heute zugestellte Post ist eine Klage.

Abmahner war NZGB und dann über Debcon. Allerdings klagt nicht Debcon sondern NZGB?!?! Geht das hin und her. oder?

Also an alle, Decon/NZGB klagen doch!!!! z.,z,,

Um mal mein Fall zu schildern. Wohne mit meinen Eltern und meinem minderjährigen Bruder in einer Wohnung zusammen. Der Anschluss lief zu dem Zeitpunkt auf mich! Wer die tat begangen hat, ist mir schleierhaft, allerdings sind alle aufgeklärt gewesen, dass keine illegalen Downloads erwünscht sind. Gehe stark davon aus, dass es mein (zu dem Zeitpunkt 15 Jähriger) Bruder war. Somit müsste ich als Störer/Verursacher doch raus sein, oder?

Kann jemand nen passenden Rechtsbeistand anbieten? In meiner Stadt gibt es eine Zweigstelle von dem mehr als bekannten: WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR ...sollte ich da Montag hin?

take5ive
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3117 Beitrag von take5ive » Samstag 6. Februar 2016, 08:17

NZGB hatte mir 2011 wegen einem angeblichen Porn DL ne Rechnung (ca.900€) und die Unterlassungsvordrucke geschickt.
Diese hat mein Anwalt seinerzeit mit Nichtwissen bestritten. UE wurde nicht abgegeben.
Ab ca. 2012 habe ich dann fast alle hier Dokumentierten Bettler und Androhungen von Debcon erhalten.
Das letzte Schreiben war die Klage Androhung von 2015 die ich mit einem Wiederuf, auf Hinweis der Verjährung beantwortet habe.
Seit dem habe ich bislang nichts NEUES mehr bekommen.

Wegen der Klage, würde ich sagen das W-B-und-S einen relativ guten Ruf haben. Allerdings würde ich die Kostennote nicht nach Std. sondern nach der "rvg tabelle" vereinbaren,
wenn es keine Rechtschutz oder Prozeskostenhilfe gibt.


Mein Fall ist ähnlich...Ich weiss nichts von dem Hoppel-Western DL und andere Personen hatten auch seinerzeit Zugang zu meinem Anschluss, die natürlich alle auch bestritten, jemals auch nur ein Porno im Leben gesehen zu haben. Von den vermeintlichen Nutzer meines Anschlusses seinerzeit, habe ich aber die meisten aus den Augen verloren nach nun mehr als 5 Jahren.

Da aber Depcon ja bekanntlich von 10 Jahre bis zu Verjährung ausgeht, habe ich auch erst Halbzeit was einer eventuellen weiteren Nachstellungen angeht.

Ich würde mit den 40 Blättern unter dem Arm, so schnell wie möglich einen Termin bei W-B und S machen.

Viel Erfolg

Bürgerrechtler
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3118 Beitrag von Bürgerrechtler » Samstag 6. Februar 2016, 21:11

semperfi hat geschrieben:Also an alle, Decon/NZGB klagen doch!!!!
Naja, eher drohen (!) sie, zu klagen, und ziehen dann auf letztem Drücker die Klage zurück etc. (siehe entsprechende Berichte in diesem Forum).
1ööüüää1

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3119 Beitrag von Steffen » Donnerstag 11. Februar 2016, 11:39

AW3P: Der (Umgangs-) Ton macht die Musik!


11:40 Uhr


Der Umgangston bzw. das Niveau in den Foren bzw. bei Betroffenen ist im Laufe der Jahre erneut grenzwertig. Punkt. Liegt es an fehlender Kinderstube, Selbstüberschätzung, mangelnder Wahrnehmung der Realität (sagen wir vorsichtig Naivität) oder einfach fehlender Administration, ich weiß es nicht. Einige "Zeitgenossen" denken man könne ungestraft -insbesondere mutig hinter dem anonymen Nicknamen - jeden und alles sinnbefreit beleidigen und sind wahrscheinlich der Meinung, "online" gelten andere Gesetze und Gepflogenheiten als "offline".

Da ist es ganz einfach einem Abmahner (allgemein) als "Betrüger", "Wegelagerer" oder "Abmahnzecke" zu titulieren; Forenuser die andere Meinung sind als "Troll" (natürlich mit den entsprechenden "Likes" und unter Duldung der Administration; ein eher "harmloses" Beispiel); man äußert seine einzig geltende Rechtsauffassung und Meinung offen gegen über dem Abmahner oder einem Inkassounternehmen mal so richtig per Telefon. Man lässt mal so richtig Dampf ab. Es soll auch bei Abgemahnten vertretenden Anwälten vorgekommen sein. Denn man lässt sich bestimmt von Drohungen und Beleidigungen einschüchtern. Pustekuchen.

Natürlich sollte man in einem Foren-Posting, Zwiegespräch "nicht päpstlicher als der Papst sein" aber auch nicht "mit Kanonen auf Spatzen" schießen. Es liegt hier im Ermessen im Gegenüber. Das bedeutet, man kann je nach geistiger Entwicklung und Streitthema auch einmal etwas "deftiger" werden. Nur sollte alles einen gewissen Rahmen wahren, denn die freie grundgesetzlich gesicherte Meinungsfreiheit ist ein zerbrechliches Gut. Persönlichkeitsverletzungen, unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Rufmord, offensichtliche Drohungen usw. müssen bei einem Posting in einem Blog oder Forum bzw. bei fernmündlicher / schriftlicher Klärung eines Rechtsstreites außen vor bleiben. Ganz zu schweigen das dem Verletzten aus solchen unüberlegten und dummen Verhalten bestimmte Ansprüche (Unterlassung, Gegendarstellung, Löschung, Schadensersatz usw.) entstehen können, die man außergerichtlich (Abmahnung) / gerichtlich (Unterlassungsklage) geltend machen kann.




Amtsgericht Bad Kreuznach, Anerkenntnisurteil vom 15.12.2015, Az. 24 C 260/15


Inkassounternehmen [Name] fordert in Sachen Forderungsmanagement u.a. einmal im Auftrag von Rechteinhaber sowie andermal bei Abtretung im eigenen Namen vermeintlich offene Ansprüche gegenüber Filsharing-Abgemahnten ein. Ein Betroffener war hierbei der Meinung, dass man nicht auf Forderungsschreiben angemessen und sachlich reagieren muss, sondern versuchte wahrscheinlich seinen Standpunkt und Meinung mittels Beleidigungen und Drohungen zu verdeutlichen. Zu recht ließ sich das Inkassounternehmen [Name] dies unangebrachte Fehlverhalten nicht gefallen und verklagte den Betroffenen erfolgreich auf Unterlassung.



AG Bad Kreuznach, Anerkenntnisurteil vom 15.12.2015, Az. 24 C 260/15 (Volltext)
  • (...) Aktenzeichen: 24 C 260/15

    Amtsgericht
    Bad Kreuznach

    IM NAMEN DES VOLKES


    Anerkenntnisurteil


    In dem Rechtsstreit

    [Inkassobüro]
    - Klägerin -

    gegen

    [Name]
    - Beklagter

    wegen Unterlassung

    hat das Amtsgericht Bad Kreuznach durch die Richterin am Landgericht [Name] aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15.12.2015 für Recht erkannt:
    • 1. Der Beklagte wird verurteilt, es zur Vermeidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 5.000,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, die Klägerin, deren Mitarbeiter oder deren Geschäftsführung als "Deppen", "Schwachmaten", "schwachsinnig" oder "Winkeladvokaten" zu bezeichnen, sowie Mitarbeiter fernmündlich mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes zu bedrohen.
      2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
      3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


    Rechtsbehelfsbelehrung:

    Gegen die Entscheidung den Beklagten kann das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden. Die Berufung ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 Euro übersteigt oder das Gericht des ersten Rechtszuges die Berufung im Urteil zugelassen hat.

    Die Berufung ist binnen einer Notfrist von einem Monat bei dem

    Landgericht Bad Kreuznach
    Ringstraße 79
    55543 Bad Kreuznach


    einzulegen.

    Die Frist beginnt mit der Zustellung der vollständigen Entscheidung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.

    Die Berufung muss mit Schriftsatz durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt eingelegt werden. Die Berufungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung und die Erklärung enthalten, dass Berufung eingelegt werde.

    Die Berufung muss binnen zwei Monaten mit Anwaltsschriftsatz begründet werden. Auch diese Frist beginnt mit der Zustellung der vollständigen Entscheidung.

    Gegen die Entscheidung den Beklagten kann sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

    Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert der Hauptsache 600 Euro übersteigt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

    Amtsgericht Bad Kreuznach
    Ringstraße 79
    55543 Bad Kreuznach


    oder bei dem

    Landgericht Bad Kreuznach
    Ringstraße 79
    55543 Bad Kreuznach


    einzulegen.

    Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.

    Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

    Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.


    [Name]
    Richterin am Landgericht



    Beschluss

    Der Streitwert wird auf 1.000,00 EUR festgesetzt.


    Rechtsbehelfsbelehrung:

    Gegen die Entscheidung, mit der der Streitwert festgesetzt worden ist, kann Beschwerde eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 Euro übersteigt oder das Gericht die Beschwerde zugelassen hat.

    Die Beschwerde ist binnen sechs Monaten bei dem

    Amtsgericht Bad Kreuznach
    Ringstraße 79
    55543 Bad Kreuznach


    einzulegen.

    Die Frist beginnt mit Eintreten der Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache oder der anderweitigen Erledigung des Verfahrens. Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf der sechsmonatigen Frist festgesetzt worden, kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden. Im Fall der formlosen Mitteilung gilt der Beschluss mit dem dritten Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgemacht.

    Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

    Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

    [Name]
    Richterin am Landgericht


    Beglaubigt

    (Dienstsiegel)

    [Name]
    Justizhauptsekretärin
    als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle (...)



Appell an die Vernunft!?

Es ist leider immer häufiger zu erkennen, dass sich gerade in den zwei verbliebenen Verbraucherforen der Umgangston wieder dem "Gulli-Niveau" von 2006 annähert. Für Nichteingeweihte, dies stellt keinen positiven Zustand dar. Verunglimpfungen, Persönlichkeitsverletzungen, Verleumdungen, Beleidigungen, Rufschädigungen, Schmähkritik, bis hin zu vereinzelter Drohung, - natürlich und vor allem immer schön im Schutz des anonymen Accounts - sind wieder Hoch im Kurs. Sehr viele Inkassos, Rechteinhaber und Anwälte sind der Meinung das aktuell das Niveau in den Foren niveaulos bis grottenschlecht sei. Nur muss man eindeutig feststellen,
  • a) bei Beleidigungen, unwahren Tatsachenbehauptungen usw. wird immer der Forenbetreiber in Haftung genommen und ist verpflichtet - mit Kenntnis - die entsprechenden Kommentare zu löschen oder zu editieren. Warum? Das ist ganz einfach. Die meisten dieser mutigen und anonymen "Helden" registrieren bzw. melden sich mit Wegwerf-E-Mail-Adressen, Nicknamen, falscher Identität und einem IP-Anonymisierungstool in einem Forum an, um dann zu posten.
    b) ein Forum ist nicht so stark wie seine bzw. ein User, sondern wie die Administration. Punkt.
Im wahren Leben sieht es da schon anders aus. Betroffene die denken mit einer niveaulosen Art und Weise ihre Überlegenheit zu demonstrieren müssen dann mit den eventuellen Konsequenzen aus ihren Handlungen rechnen. Eine Anwaltskanzlei und ein Inkassounternehmen vertreten zahlreiche Mandanten bzw. Auftraggeber, die sicherlich auch Suchmaschinen im Internet bedienen können und selbst nicht in den Mittelpunkt irgendwelcher Querelen kommen wollen. Es geht egal ob Auftraggeber oder Auftragnehmer um die Wahrung der Seriosität und des Leumundes.


Liebe Abgemahnte, Betroffene, Forenuser, Blogger, Interessierte, Experten,

ich möchte an dieser Stelle appellieren, das in einem Forum, in einem Blog sowie bei der außergerichtlichen / gerichtlichen Streitregelung Sachlichkeit und Qualität in Vordergrund zu stellen ist und Beleidigungen oder Drohungen nichts zu suchen haben. Im Grundsatz erreicht man damit sowieso nur das Gegenteil.

Es ist auch ganz einfach ...

"Was du nicht willst, dass man dir tu', das füg' auch keinem andern zu."


  • Auszug Board-Regeln Forum AW3P:
    (...) (3) Diffamierende, vulgäre, ehrenverletzende, beleidigende, rechtsradikale, fremdenfeindliche, antisemitische oder rechtswidrige Postings durch Foren-Mitglieder oder andere strafbaren Äußerungen oder/und Anschuldigungen werden sofort nach Kenntnis durch den Forenbetreiber gelöscht. In schweren Fällen droht die Löschung des Accounts oder das Erbringen einer erwiesenen Straftat zur Anzeige. Goldene Regel: Wer Respekt erhalten will, sollte selber Respekt gegenüber anderen Menschen haben! (...)

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Steffen Heintsch für AW3P

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~




AG Bad Kreuznach Anerkenntnisurteil vom 15.12.2015 Az. 24 C 260/15

gerdibub
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3120 Beitrag von gerdibub » Donnerstag 11. Februar 2016, 15:02

keine ahnung wer sich hier auf den schlips getreten fühlt, ich lese auch nicht alles,aber beleidigungen habe ich nicht bemerkt. abgesehen davon dass debcoon ja ************************.
und einige smiles wie gröll und was es so gibt, wenn einen sowas nicht gefällt dann blende ich sowas aus.

noch einen sonnigen schönen nachmittag





Man sollte doch - allgemein (geht nicht gegen dich) - endlich einmal in den Foren beachten!

Zur Beurteilung eines Schriftsatzes und der daraus möglich resultierenden Vorgehensweise ist es doch völlig irrelevant, ob
  • a) der Name dieses Inkassobüros zu dem Synonym eines einfältigen Menschen einlädt
    b) das Inkassobüro lustig oder nicht sei
    c) die Mitarbeiter befähigt oder nicht sein sollen
    d) das Inkassobüro an sich luftig oder nicht usw. usf.


Wer die trotzdem der Meinung ist, kann dies doch alles - mit Name und Hausnummer - dem Inkassobüro selbst schreiben. Und nicht "cool" hinter einem anonymen Account, wo alleinig der Forenbetreiber haftbar gemacht werden kann.

Es unterliegt auch keiner Diskussion.
  • a) mit Kenntnis werden entsprechende Postings gelöscht oder editiert
    b) in schweren Fällen oder bei Wiederholung der Account gelöscht.


Punkt. Aus. Ende. Steffen (Forenbetreiber)



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