Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo!
Ich habe auch heute die 395 Euro Forderung von denen erhalten. Jetzt wirds wohl Ernst........ <>yy>><
Zahlen werde ich trotzdem nicht!
Gruß Hanse
Ich habe auch heute die 395 Euro Forderung von denen erhalten. Jetzt wirds wohl Ernst........ <>yy>><
Zahlen werde ich trotzdem nicht!
Gruß Hanse
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
aus welchem Grund soll es denn nun ernster werden?Hansestahl hat geschrieben:Hallo!
Ich habe auch heute die 395 Euro Forderung von denen erhalten. Jetzt wirds wohl Ernst........ <>yy>><
Zahlen werde ich trotzdem nicht!
Gruß Hanse
Die hoffen anscheinend darauf, dass wieder ein paar der Angeschriebenen "schwach" werden und den geforderten Betrag zahlen in der Hoffnung nicht weiter belästigt zu werden.
cu
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Genau - ein bettelbrief wie jeder andere auch... wird weihnachten, die wollen weihnachtsgeld sammeln,Hansestahl hat geschrieben:Hallo!
Ich habe auch heute die 395 Euro Forderung von denen erhalten. Jetzt wirds wohl Ernst........ <>yy>><
Zahlen werde ich trotzdem nicht!
Gruß Hanse
vermutlich für bedürftige und so....
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo zusammen,
bin auch wieder mit dabei..
Ich habe auch 2 mal den 395er € bekommen.
Einer war mit (2009) MB und einer ( 2010) ohne.
Gruß Strator.
bin auch wieder mit dabei..
Ich habe auch 2 mal den 395er € bekommen.
Einer war mit (2009) MB und einer ( 2010) ohne.
Gruß Strator.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo,
ich habe einen 2010, bin mit Anwalt und habe schon einen MB erhalten.
Am 20.10.15 auch den 2 Möglichkeiten mit 395,- Euro.
LG
ich habe einen 2010, bin mit Anwalt und habe schon einen MB erhalten.
Am 20.10.15 auch den 2 Möglichkeiten mit 395,- Euro.
LG
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Debcon's neustes Schreiben 10/2015:
»Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bei den Schulden Ihrer Mandantschaft«
und/oder/bzw.
»Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bzgl. Ihrer Schulden«
22:05 Uhr
Musterschreiben:
1. Debcon - Anwalt:
2. Debcon - Betroffener ohne anwaltliche Vertretung:
auch
Inhalt:
In diesem neusten Schreiben von Debcon, werden einmal die Anwälte von Betroffenen angeschrieben, andermal Betroffene die nicht anwaltlich vertreten sind. In Anbetracht des vorrückenden Jahresende (Verjährung) + Weihnachten wird dieses bestimmt nicht der letzte Brief hinsichtlich vermeintlichen offenen Forderungen gewesen sein. Natürlich sollte man auch in Betracht ziehen, das man eventuell einen Mahnbescheid unterm Weihnachtsbaum geschenkt bekommt. Wichtig ist immer - keine Panik und Wissen, wie man angemessen reagieren kann und sollte.
In diesem Schriftsatz erläutert Debcon, die nach ihrer Rechtsauffassung und Ansicht, genau noch zwei verbleibenden Möglichkeiten, wie der laufende Rechtsstreit beendet werden kann.
"Do legst di nieda!"
Empfohlene Vorgehensweise:
Informativ - Letzte Schreiben:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Steffen Heintsch für AW3P
Thx. an alle, für die Bereitstellung der Musterschreiben.
»Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bei den Schulden Ihrer Mandantschaft«
und/oder/bzw.
»Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bzgl. Ihrer Schulden«
22:05 Uhr
Musterschreiben:
1. Debcon - Anwalt:
2. Debcon - Betroffener ohne anwaltliche Vertretung:
auch
Inhalt:
In diesem neusten Schreiben von Debcon, werden einmal die Anwälte von Betroffenen angeschrieben, andermal Betroffene die nicht anwaltlich vertreten sind. In Anbetracht des vorrückenden Jahresende (Verjährung) + Weihnachten wird dieses bestimmt nicht der letzte Brief hinsichtlich vermeintlichen offenen Forderungen gewesen sein. Natürlich sollte man auch in Betracht ziehen, das man eventuell einen Mahnbescheid unterm Weihnachtsbaum geschenkt bekommt. Wichtig ist immer - keine Panik und Wissen, wie man angemessen reagieren kann und sollte.
In diesem Schriftsatz erläutert Debcon, die nach ihrer Rechtsauffassung und Ansicht, genau noch zwei verbleibenden Möglichkeiten, wie der laufende Rechtsstreit beendet werden kann.
- 1. Außergerichtlicher Betrag von 195,- € oder 395,- €[Betrag kann variieren].
Hinweis AW3P:
Ursprungs(gesamt-)forderung = 818,06 € [Betrag kann variieren]
2. Gerichtliches Verfahren mit erheblichen Kosten. Mit den Hinweisen: "wenn auch erst nach Abschluss des Verfahren" sowie "Mahnbescheid bis zum streitigen Verfahren".
3. Es gibt keinen - wie vielleicht erhofft - Forderungsverzicht.
"Do legst di nieda!"
Empfohlene Vorgehensweise:
- 1. Natürlich wird der jeweils betreffende Anwalt am besten Wissen, wie er in Abstimmung und Interesse seiner Mandantschaft vorgehen muss.
2. Betroffene ohne anwaltliche Vertretung, sollten nicht sofort die geforderte Summe zahlen, sondern erst einmal in Ruhe weiter abwarten und das Schreiben unter "Wichtig" abheften.
Informativ - Letzte Schreiben:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Steffen Heintsch für AW3P
Thx. an alle, für die Bereitstellung der Musterschreiben.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ok @ Madmaxde und flyermouse.....
War wohl etwas zu "Ernst" geschrieben.....
Ist doch klar das diese ein weiterer Bettler war.
Gruß hanse
War wohl etwas zu "Ernst" geschrieben.....
Ist doch klar das diese ein weiterer Bettler war.
Gruß hanse
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Tja , da staunt man nicht schlecht wieviele 2009/2010er noch eine offene Rechnung bei Debcon haben.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ich staune ja nur, wie lange die sich Zeit lassen, wenn angeblich alles so rechtens ist
Wenn mir einer seit 5 Jahren was schulden würde.....dem hätt ich ja was gehustet....
Wenn mir einer seit 5 Jahren was schulden würde.....dem hätt ich ja was gehustet....
Wehrt euch gegen den..
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Besonders, wenn einer von 2009 dabei ist.
Da sollte man mal richtig nachrechnen.
Da sollte man mal richtig nachrechnen.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Per.Son hat geschrieben:Besonders, wenn einer von 2009 dabei ist.
Da sollte man mal richtig nachrechnen.
Ich bin auch 2009èr mit einen an Weihnachten 2012 zugestellten MB. Die haben echt Ausdauer.Ich werde wohl bis zum Ende der 10 Jahre dabei sein. Zb schaue ich hier regelmäßig nach welche Post ich bald erhalten werde.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
gehöre auch zu den 2009er. sogar doppelt
habe bis dato nicht mal einen MB gekriegt.aber fleissig alle bettler die hier aufgelistet sind.
deswegen
habe bis dato nicht mal einen MB gekriegt.aber fleissig alle bettler die hier aufgelistet sind.
deswegen
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
DEBCON GmbH erhält Inkassomandat der "Astragon Entertainment GmbH"
17.11.2015
Die jeweiligen Ansprüche resultieren aus gerichtssicher protokollierten und durch die Rechtsanwaltskanzlei NIMROD Rechtsanwälte abgemahnte Rechtsgutverletzungen (Illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke).
Die jeweiligen Schuldner wurden heute durch Schreiben verbindlich informiert und der jeweilige Anspruch mit Frist eingefordert.
Mit negativem Fristablauf wird bei Ansprüchen aus dem Jahr 2012 ohne weitere Vorankündigung Ende Dezember 2015 der gerichtliche Mahnbescheid beantragt.
Die damit verbundenen Kosten (Rechtsanwalts- u. Gerichtskosten) werden dem Antragsgegner berechnet. Die mit dem Widerspruch des Mahnbescheids verbundene streitigen Verfahren wird in Prozessvollmacht der Debcon GmbH die Rechtsanwaltskanzlei NIMROD Rechtsanwälte führen.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Quelle: Debcon:News
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Info AW3P:
Die Firma Astragon Entertainment GmbH (vormals Astragon Software GmbH - umfirmiert!) hat die Urheberrechte an folgende Computerspiele:
Bitte einen solchen Brief einscannen
und mir per Mail zusenden.
Danke - VG Steffen
17.11.2015
Die jeweiligen Ansprüche resultieren aus gerichtssicher protokollierten und durch die Rechtsanwaltskanzlei NIMROD Rechtsanwälte abgemahnte Rechtsgutverletzungen (Illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke).
Die jeweiligen Schuldner wurden heute durch Schreiben verbindlich informiert und der jeweilige Anspruch mit Frist eingefordert.
Mit negativem Fristablauf wird bei Ansprüchen aus dem Jahr 2012 ohne weitere Vorankündigung Ende Dezember 2015 der gerichtliche Mahnbescheid beantragt.
Die damit verbundenen Kosten (Rechtsanwalts- u. Gerichtskosten) werden dem Antragsgegner berechnet. Die mit dem Widerspruch des Mahnbescheids verbundene streitigen Verfahren wird in Prozessvollmacht der Debcon GmbH die Rechtsanwaltskanzlei NIMROD Rechtsanwälte führen.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Quelle: Debcon:News
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Info AW3P:
Die Firma Astragon Entertainment GmbH (vormals Astragon Software GmbH - umfirmiert!) hat die Urheberrechte an folgende Computerspiele:
- Landwirtschafts-Simulator 2011
Demolition Company
Kehrmaschinen-Simulator
Spezialfahrzeuge-Simulator
Steinbruch Simulator 2012
Angeln - Deutsche Flüsse und Seen.
- Feuerwehr-Simulator
Schiffs-Simulator
Wendy
Der Bauernhof.
Bitte einen solchen Brief einscannen
und mir per Mail zusenden.
Danke - VG Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Habe ich auch bekommen!
Bin aus 2010 betroffen... Kein MB und auch noch Fremdnutzerhaftung, da Anschluss auf Firma lief...
Sollen die mal machen.
Ich zahle nix...
Bin aus 2010 betroffen... Kein MB und auch noch Fremdnutzerhaftung, da Anschluss auf Firma lief...
Sollen die mal machen.
Ich zahle nix...
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Kannst Du bitte das Schreiben einscannen (entpersonalisiert!) und mir zusenden?
Danke im Voraus - VG Steffen
Danke im Voraus - VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
gefunden auf http://verbraucherdienst.blogspot.de/20 ... tml#debcon
Debcon GmbH
Der Bottroper Inkassodienstleister ist dafür bekannt, Zahlungsaufforderungen aus vernachlässigten Filesharing-Abmahnungen zu versenden. Die Erfahrung zeigt, dass die Forderungen der Debcon GmbH in den meisten Fällen nicht berechtigt sind, da der Fall bereits verjährt sein kann. Die Debcon GmbH unterhält auch eine Zweigniederlassung in Witten.
lasst euch nicht verückt machen, mein angebliches Delikt ist aus 2010 glaube ich mal ist auch egal. habe andere probleme als der <krampf
gruss gerd
Debcon GmbH
Der Bottroper Inkassodienstleister ist dafür bekannt, Zahlungsaufforderungen aus vernachlässigten Filesharing-Abmahnungen zu versenden. Die Erfahrung zeigt, dass die Forderungen der Debcon GmbH in den meisten Fällen nicht berechtigt sind, da der Fall bereits verjährt sein kann. Die Debcon GmbH unterhält auch eine Zweigniederlassung in Witten.
lasst euch nicht verückt machen, mein angebliches Delikt ist aus 2010 glaube ich mal ist auch egal. habe andere probleme als der <krampf
gruss gerd
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hey zusammen
ich habe heute auch ein Schreiben der Debcon im Briefkasten gehabt. Die Forderung stammt aus dem Jahr 2012 im Januar, also kurz vor knapp was die Verjährung betrifft.
Ich habe Dir, Steffen, mal eine Kopie des Anschreibens zugeschickt.
Gruß
Detlef
ich habe heute auch ein Schreiben der Debcon im Briefkasten gehabt. Die Forderung stammt aus dem Jahr 2012 im Januar, also kurz vor knapp was die Verjährung betrifft.
Ich habe Dir, Steffen, mal eine Kopie des Anschreibens zugeschickt.
Gruß
Detlef
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Debcon's erstes Schreiben 11/2015 für die Astragon Entertainment GmbH:
Forderung aus Urheberrechtsverletzung
Computerspiel / Titel: [Name]
22.11.2015
1. Musterschreiben:
2. Inhalt:
Wie die Debcon GmbH in ihrer News vom 17.11.2015 ankündigte, werden jetzt Forderungsschreiben für die neue Gläubigerin, der Astragon Entertainment GmbH, versendet.
2.1. Mustertext:
Hinweis:
Bestimmte inhaltliche Angaben wie, Aktenzeichen, Datum, Gesamtforderungshöhe, Streitgegenstand, Forderungsaufstellung, können und werden von Betroffenen zu Betroffenen variieren!
2.2. Wertung AW3P:
Anfänglich muss man beachten, das jedes außergerichtliches Schreiben - egal von wem - ernst zu nehmen ist und notfalls einer anwaltlichen Einschätzung bedarf. Solange die vermeintlichen Forderungen nicht nach den gesetzlichen Fristen verjährten, können diese außergerichtlich / gerichtlich geltend gemacht werden.
Im Forderungsschreiben wird der Auftraggeber namentlich benannt, aber keine näheren Angaben zum Vertragsgegenstand gemacht (vgl. § 11a RDG) sowie keine Vollmacht beigefügt (vgl. § 174 BGB; Kopie = ausreichend). Dieses ist aber notwendig, damit der Betroffene klar einschätzen kann, wie er auf dieses Schreiben reagieren muss und ob die Forderung überhaupt rechtens gestellt wird. Dann sollte man sehen, das die Möglichkeit besteht, das der Betroffenen kein vorheriges Abmahnschreiben erhielt und deshalb nicht reagierte. Umsonst hätte man auch nicht thematisiert, das der Betroffenen eine erforderliche Unterlassungserklärung abzugeben hätte, wenn dieses noch nicht geschehen sei.
Diskrepanz: Debcon:News / Forderungsschreiben
Beim sorgfältigen Lesen wird eine Diskrepanz deutlich.
Auszug Debcon:News, 17.11.2015:
Debcon sollte schon einmal davon ausgehen, das nicht jeder Betroffene die Homepage des Inkassos besuchen wird und auch diesbezüglich nicht verpflichtet ist. Für eine umfassende Beurteilung und Einschätzung der weiteren Vorgehensweise ist es deshalb schon für jeden Betroffenen von Interesse, wer einerseits den Mahnbescheid beantragt und wer nach erfolgten Widerspruch die Ansprüche begründet (Klage im Mahnverfahren). Wenn man der Newsmeldung glauben schenkt, heißt es ja nichts anders, das der Gläubiger hier unnötigerweise einen Dritten einschaltet und damit zusätzliche und nichtnotwendige Kosten produziert. Einmal glaube ich nicht das Debcon bei diesem "Happen" unentgeltlich arbeitet, andermal besteht zwischen dem Gläubiger und der abmahnenden Kanzlei ein Vertrag (wie jetzt mit Debcon), so dass die abmahnende Kanzlei ohne große zusätzliche Kosten zu produzieren, den Betroffenen anschreiben könnte. Besonders da diese sowieso mit Vollmacht von Debcon wahrscheinlich die Ansprüche begründet.
Die Einschaltung eines Inkassos für die Geltendmachung von vermeintlichen Forderungen ist mittlerweile nichts Neues mehr (eBook: Wegweiser Inkasso). Viele Betroffene haben unerklärlicherweise auch mehr "Angst" vor einem Inkassoschreiben, als vor einem Anwaltschreiben. Vermutlich hat man hier wohl die Lohn- und Kontopfändungen im Hinterkopf sowie mögliche Schufa-Einträge, die Einfluss auf die Bonität haben. Hier sollte jeder wissen, das ein Inkasso - ohne - rechtskräftigen Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid, schriftliches Schuldeingeständnis usw.) keinerlei Befugnis hat zu einer Pfändung (Lohn, Gehalt) noch in die Wohnung eingelassen werden muss. Einen Schufa-Eintrag darf das Inkasso auch nur vornehmen, wenn der Betroffene nicht wirksam diesen vermeintlichen Forderungen widerspricht (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.2015 - Az. I ZR 157/13: "Schufa-Hinweis"). Deshalb diesem Schreiben unbedingt widersprechen, wenn man nicht vorhat zu zahlen.
Ein Zahlen macht für mich auch erst einmal - nur weil ein Inkasso einen anschreibt - keinen Sinn, da die Forderungshöhe diesbezüglich einfach zu hoch ist (ca. 2.000,- €) und man bisher auch keine Zahlungsbereitschaft erkennen ließ. Natürlich, dies kann man nicht zerreden, wer sich für Nichtzahlen entschied, wählte entweder Verjährung oder Klage. Und solange die Forderungen nicht gesetzlich verjährt sind, kann der Gläubiger diese notfalls gerichtlich geltend machen. Ob oder ob nicht, wie hoch die Wahrscheinlichkeit denn wäre usw. ist dabei unerheblich und kann niemand - der sich seriös sengagiert - verbindlich beantworten. Punkt.
Trotzdem sollte man jetzt nicht sofort eine Überweisung vornehmen, Vergleiche aushandeln, denn es bedarf erst einmal die Abklärung einzelner Positionen.
3. Empfehlungen AW3P:
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Steffen Heintsch für AW3P
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Forderung aus Urheberrechtsverletzung
Computerspiel / Titel: [Name]
22.11.2015
1. Musterschreiben:
2. Inhalt:
Wie die Debcon GmbH in ihrer News vom 17.11.2015 ankündigte, werden jetzt Forderungsschreiben für die neue Gläubigerin, der Astragon Entertainment GmbH, versendet.
2.1. Mustertext:
Hinweis:
Bestimmte inhaltliche Angaben wie, Aktenzeichen, Datum, Gesamtforderungshöhe, Streitgegenstand, Forderungsaufstellung, können und werden von Betroffenen zu Betroffenen variieren!
- [Zeichen Debcon]
[Absender]
[Empfänger]
[Ort, den Datum]
[Aktenzeichen]
Gesamtforderung: EUR [Betrag]
Forderung aus Urheberrechtsverletzung
Computerspiel / Titel: [Name]
(...) Mit diesem Schreiben werden Sie darüber rechtsverbindlich informiert, dass uns die Gläubigerin Astragon Entertainment GmbH mit der Einziehung der gegen Sie bestehenden Schulden aus Urheberrechtsverletzung beauftragt hat.
Wie wir informiert worden sind, haben Sie bislang auf die Zahlungsaufforderung der NIMROD Rechtsanwälte, ehemaliges Aktenzeichen [Aktenzeichen Abmahnung] keine Zahlung geleistet. Sie werden sicherlich Verständnis dafür haben, dass dieser Zustand nicht beibehalten werden kann.
Für den Ausgleich des berechtigten Anspruches in Höhe von
EUR 1.951,31
wie auch zu der Abgabe der erforderlichen Unterlassungserklärung - falls noch nicht geschehen - haben wir uns den 30.11.2015 notiert.
Ist wider Erwarten die Zahlung nicht und/oder nur teilweise möglich, setzen Sie sich bitte umgehend nach Erhalt dieses Schreibens mit uns telefonisch in Verbindung, um einen für beide Seiten gangbaren und für Sie sicherlich kostengünstigen Weg zu finden.
Nach Ablauf der Frist sind wir schon heute vollumfänglich beauftragt, die Forderung mit Nachdruck gerichtlich durchzusetzen. Die damit verbundenen hohen Kosten (Rechtsanwalts- u. Gerichtskosten) haben Sie ebenfalls vor dem Gesichtspunkt des Verzuges in voller Höhe zu erstatten.
Sollten Sie in dieser Angelegenheit bereits einen Rechtsanwalt beauftragt haben, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diesen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Forderungsaufstellung
1,3 Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG): 1.157,00 €
Lizenzschaden gern. § 97 II 3 UrhG: 510,00 €
Zinsen: 284,31 €
Inkassogebühren: 0,00 €
Gesamtforderung: 1.951,31 €
Die Auftraggeberin ist vorsteuerabzugsberechtigt
Rechteinhaber: Astragon Entertainment GmbH
Forderungsgrund: Forderung aus einer Urheberrechtsverletzung vom xx.01.2012, xx:xx:xx Uhr
(siehe Abmahnung der NIMROD Rechtsanwälte vom xx.02.2012)
Zinsberechnung aufgrund Verzugszinssatz ab dem xx.02.2012.
Anschlussinhaber: [Name] [Adresse]
2.2. Wertung AW3P:
Anfänglich muss man beachten, das jedes außergerichtliches Schreiben - egal von wem - ernst zu nehmen ist und notfalls einer anwaltlichen Einschätzung bedarf. Solange die vermeintlichen Forderungen nicht nach den gesetzlichen Fristen verjährten, können diese außergerichtlich / gerichtlich geltend gemacht werden.
Im Forderungsschreiben wird der Auftraggeber namentlich benannt, aber keine näheren Angaben zum Vertragsgegenstand gemacht (vgl. § 11a RDG) sowie keine Vollmacht beigefügt (vgl. § 174 BGB; Kopie = ausreichend). Dieses ist aber notwendig, damit der Betroffene klar einschätzen kann, wie er auf dieses Schreiben reagieren muss und ob die Forderung überhaupt rechtens gestellt wird. Dann sollte man sehen, das die Möglichkeit besteht, das der Betroffenen kein vorheriges Abmahnschreiben erhielt und deshalb nicht reagierte. Umsonst hätte man auch nicht thematisiert, das der Betroffenen eine erforderliche Unterlassungserklärung abzugeben hätte, wenn dieses noch nicht geschehen sei.
Diskrepanz: Debcon:News / Forderungsschreiben
Beim sorgfältigen Lesen wird eine Diskrepanz deutlich.
Auszug Debcon:News, 17.11.2015:
- (...) Die mit dem Widerspruch des Mahnbescheids verbundene streitigen Verfahren wird in Prozessvollmacht der Debcon GmbH die Rechtsanwaltskanzlei NIMROD Rechtsanwälte führen. (...)
- (...) Nach Ablauf der Frist sind wir schon heute vollumfänglich beauftragt, die Forderung mit Nachdruck gerichtlich durchzusetzen. Die damit verbundenen hohen Kosten (Rechtsanwalts- u. Gerichtskosten) haben Sie ebenfalls vor dem Gesichtspunkt des Verzuges in voller Höhe zu erstatten. (...)
Debcon sollte schon einmal davon ausgehen, das nicht jeder Betroffene die Homepage des Inkassos besuchen wird und auch diesbezüglich nicht verpflichtet ist. Für eine umfassende Beurteilung und Einschätzung der weiteren Vorgehensweise ist es deshalb schon für jeden Betroffenen von Interesse, wer einerseits den Mahnbescheid beantragt und wer nach erfolgten Widerspruch die Ansprüche begründet (Klage im Mahnverfahren). Wenn man der Newsmeldung glauben schenkt, heißt es ja nichts anders, das der Gläubiger hier unnötigerweise einen Dritten einschaltet und damit zusätzliche und nichtnotwendige Kosten produziert. Einmal glaube ich nicht das Debcon bei diesem "Happen" unentgeltlich arbeitet, andermal besteht zwischen dem Gläubiger und der abmahnenden Kanzlei ein Vertrag (wie jetzt mit Debcon), so dass die abmahnende Kanzlei ohne große zusätzliche Kosten zu produzieren, den Betroffenen anschreiben könnte. Besonders da diese sowieso mit Vollmacht von Debcon wahrscheinlich die Ansprüche begründet.
Die Einschaltung eines Inkassos für die Geltendmachung von vermeintlichen Forderungen ist mittlerweile nichts Neues mehr (eBook: Wegweiser Inkasso). Viele Betroffene haben unerklärlicherweise auch mehr "Angst" vor einem Inkassoschreiben, als vor einem Anwaltschreiben. Vermutlich hat man hier wohl die Lohn- und Kontopfändungen im Hinterkopf sowie mögliche Schufa-Einträge, die Einfluss auf die Bonität haben. Hier sollte jeder wissen, das ein Inkasso - ohne - rechtskräftigen Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid, schriftliches Schuldeingeständnis usw.) keinerlei Befugnis hat zu einer Pfändung (Lohn, Gehalt) noch in die Wohnung eingelassen werden muss. Einen Schufa-Eintrag darf das Inkasso auch nur vornehmen, wenn der Betroffene nicht wirksam diesen vermeintlichen Forderungen widerspricht (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.2015 - Az. I ZR 157/13: "Schufa-Hinweis"). Deshalb diesem Schreiben unbedingt widersprechen, wenn man nicht vorhat zu zahlen.
Ein Zahlen macht für mich auch erst einmal - nur weil ein Inkasso einen anschreibt - keinen Sinn, da die Forderungshöhe diesbezüglich einfach zu hoch ist (ca. 2.000,- €) und man bisher auch keine Zahlungsbereitschaft erkennen ließ. Natürlich, dies kann man nicht zerreden, wer sich für Nichtzahlen entschied, wählte entweder Verjährung oder Klage. Und solange die Forderungen nicht gesetzlich verjährt sind, kann der Gläubiger diese notfalls gerichtlich geltend machen. Ob oder ob nicht, wie hoch die Wahrscheinlichkeit denn wäre usw. ist dabei unerheblich und kann niemand - der sich seriös sengagiert - verbindlich beantworten. Punkt.
Trotzdem sollte man jetzt nicht sofort eine Überweisung vornehmen, Vergleiche aushandeln, denn es bedarf erst einmal die Abklärung einzelner Positionen.
3. Empfehlungen AW3P:
- a) wer natürlich Ruhe in dem Rechtsstreit haben will, zahlt die geforderte Summe oder versucht einen Privatvergleich (bitte mit Rücksprache mit einem Anwalt)
b) Widerspricht erst einmal diesem Schreiben - fristgemäß - sowie fordert Angaben zum Vertragsgegenstand (vgl. § 11a RDG) sowie die Vollmacht des Auftraggebers im Original (vgl. 174 BGB, Kopie = ausreichend) ein.- - bei widersprochenen Forderungen darf kein Schufa-Eintrag vorgenommen werden
- gewisse Angaben zum Vertrag sowie die Vorlage der Vollmacht sind unerlässlich zur Einschätzung,- aa) ob diese Forderungen überhaupt rechtens sind
ab) welchen Auftrag hat genau das Inkasso übertragen erhalten zur Durchsetzung der vermeintlichen Forderungen - außergerichtlich / gerichtlich - um eben angemessen Reagieren zu können. Es besteht immer die Möglichkeit, das der jeweilige Betroffene nicht aus Ignoranz nicht reagierte, sondern weil er einfach das Schreiben der abmahnenden Kanzlei überhaupt nicht 2012 erhielt.
- aa) ob diese Forderungen überhaupt rechtens sind
Musterwiderspruch
Hinweis:
Ich werde keine Endlosdiskussion eingehen, ob man - wenn man nicht vorhat zu zahlen - den Widerspruch tatsächlich versenden muss oder nicht. Wer es nicht will, keinen Bock hat, es nicht einsieht oder es zu viel Aufwand darstellt - derjenige lässt es eben. Ausrufezeichen.
- [Absender: Anrede, Vorname, Name, Anschrift]
[Ort], den [Datum]
[Empfänger: Firmenname, Anschrift]
Widerspruch
Ihr Schreiben vom [Datum]
Ihr Zeichen: [Aktenzeichen Inkasso]
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbenannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom [Datum].
Ich, [Vorname Name], widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderungen, weise diese vollumfänglich zurück und fordere Sie auf, bis zum
[Datum (14-Tage-Frist einräumen)]:
(1.) mir nach § 34 BDSG eine Eigenauskunft zu erteilen, über alle Daten, die über meine Person von Ihnen gespeichert wurden, auch über die bekannten Score-Werte.
(2.) Zusendung einer Vollmachtserklärung des Gläubigers gemäß § 174 BGB.
(3.) Erteilen Sie mir detailliert, den Vertragsgegenstand zwischen der Auftraggeberin und Ihnen als Auftraggeber. Insbesondere der Aufwandsentschädigung des Tätigwerden als Inkassounternehmen und zu welchen außergerichtlichen / gerichtlichen Schritten und Maßnahmen Sie bevollmächtigt wurden gemäß § 11a RDG.
Mit freundlichen Grüßen
__________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
Hinweis:
Es kommt immer wieder vor, das man ein Forderungsschreiben eines Inkassounternehmens erhält - ohne - vorher ein Abmahnschreiben erhalten zu haben. Hier muss im Musterschreiben eines Widerspruchs der Punkt (4) eingefügt werden, um eine Kopie des Abmahnschreibens anzufordern.
Zusatzpunkt Musterwiderspruch:
- (...)
(4.) Senden Sie mir bitte eine Kopie des von Ihnen thematisierten Abmahnschreibens zu, da ich es nach meiner Kenntnis nie erhalten habe und um angemessen reagieren zu können.
(...)
Versandart:- a) per E-Mail (Textform; unterschriebener Widerspruch als Bild oder PDF als Anhang beifügen)
- aa) zusätzlich per Telefax (nur wer ein Faxgerät besitzt oder die Möglichkeit hat)
c) Hinzuziehung eines Zeugen (18 Jahre +) der den Inhalt, das Eintüten und den Versand ggfl. beeiden kann
Dann entscheidet man neu. - - bei widersprochenen Forderungen darf kein Schufa-Eintrag vorgenommen werden
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Steffen Heintsch für AW3P
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Faszinierend.....das sind die letzten Schrottspiele (aus meiner Sicht) und nun wollen die soviel Asche dafür? Die haben doch schon bei erscheinen nur 10€ auf dem Grabbeltisch gekostet......
Wehrt euch gegen den..
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Debcon schreibt wegen einer Forderung von vormals "Saferpayment AG"
15:00 Uhr
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Anwaltskanzlei Ferner
Carl-Zeiss-Strasse 5
52477 Alsdorf
Fon: 0240492100
E-Mail: anfrage@ferner-alsdorfde
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Mir wurde inzwischen schon mehrfach ein Schreiben der Debcon GmbH ("Debitorenmanagement und Consulting GmbH") vorgelegt, das Forderungen der vormals "Saferpayment AG" / "Cupido Entertainment AG" geltend machen möchte. Beachtlich ist bereits die Höhe der Forderung, die mit über 1.600,00 Euro beziffert wird, wobei in den mir vorliegenden Schreiben die letzten Ziffern der Forderung leicht voneinander abweichen. Debcon verweist darauf, dass die Forderung aufgekauft wurde.
Es gibt einiges, was mich kritisch stimmt und wo man meines Erachtens genauer hinsehen sollte. Das fängt bereits damit an, dass Verkäufer der Forderung angeblich eine "Ephodos GmbH" sein soll, während die angebliche Dienstleistung angeblich durch die "Saferpayment AG" erbracht wurde. Wie die Forderung von "Saferpayment" dann zu "Ephodos" kommt ist mir derzeit nicht klar. Ebenfalls zumindest optisch seltsam mutet an, dass die beigefügte "Abtretungsanzeige" optisch auf mich so wirkt, als ob man ein vorformuliertes Schreiben genutzt hätte, in das dann jeweils die Adresse und Name des angeblichen Schuldners aufgenommen wurde. Kann man vielleicht schlüssig erklären, aber irgendwie wirkt es halt dann doch befremdlich (zumindest auf mich).
Abgesehen davon ist befremdlich, dass man zwar eine sehr hohe Forderung geltend macht - für Angebote wie "Ueber18 V2" oder "Fickkontaktmarkt.com", aber nicht aufschlüsselt wie die sich zusammensetzen. Also etwa jährlich Beträge aufschlüsselt und dann die Zinsen mit 0,00 Euro beziffert, was mir bei Forderungen die angeblich bis 2012 zurückreichen auch komisch vorkommt.
Alles in allem gilt erst einmal: Nachdenken bevor man etwas tut. Insbesondere sollte man nicht leichtfertig das beigefügte Schuldanerkenntnis samt Zahlungsvereinbarung unterzeichnen ohne die Angelegenheit sauber zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Autor: Rechtsanwalt Jens Ferner
Quelle: www.ferner-alsdorf.de
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15:00 Uhr
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Anwaltskanzlei Ferner
Carl-Zeiss-Strasse 5
52477 Alsdorf
Fon: 0240492100
E-Mail: anfrage@ferner-alsdorfde
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Mir wurde inzwischen schon mehrfach ein Schreiben der Debcon GmbH ("Debitorenmanagement und Consulting GmbH") vorgelegt, das Forderungen der vormals "Saferpayment AG" / "Cupido Entertainment AG" geltend machen möchte. Beachtlich ist bereits die Höhe der Forderung, die mit über 1.600,00 Euro beziffert wird, wobei in den mir vorliegenden Schreiben die letzten Ziffern der Forderung leicht voneinander abweichen. Debcon verweist darauf, dass die Forderung aufgekauft wurde.
Es gibt einiges, was mich kritisch stimmt und wo man meines Erachtens genauer hinsehen sollte. Das fängt bereits damit an, dass Verkäufer der Forderung angeblich eine "Ephodos GmbH" sein soll, während die angebliche Dienstleistung angeblich durch die "Saferpayment AG" erbracht wurde. Wie die Forderung von "Saferpayment" dann zu "Ephodos" kommt ist mir derzeit nicht klar. Ebenfalls zumindest optisch seltsam mutet an, dass die beigefügte "Abtretungsanzeige" optisch auf mich so wirkt, als ob man ein vorformuliertes Schreiben genutzt hätte, in das dann jeweils die Adresse und Name des angeblichen Schuldners aufgenommen wurde. Kann man vielleicht schlüssig erklären, aber irgendwie wirkt es halt dann doch befremdlich (zumindest auf mich).
Abgesehen davon ist befremdlich, dass man zwar eine sehr hohe Forderung geltend macht - für Angebote wie "Ueber18 V2" oder "Fickkontaktmarkt.com", aber nicht aufschlüsselt wie die sich zusammensetzen. Also etwa jährlich Beträge aufschlüsselt und dann die Zinsen mit 0,00 Euro beziffert, was mir bei Forderungen die angeblich bis 2012 zurückreichen auch komisch vorkommt.
Alles in allem gilt erst einmal: Nachdenken bevor man etwas tut. Insbesondere sollte man nicht leichtfertig das beigefügte Schuldanerkenntnis samt Zahlungsvereinbarung unterzeichnen ohne die Angelegenheit sauber zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.
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Autor: Rechtsanwalt Jens Ferner
Quelle: www.ferner-alsdorf.de
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