Das Forum der IGGDAW (Interessengemeinschaft gegen Aufklärung und Wahrheitsfindung) ist und bleibt eine Abzockgemeinschaft geldgieriger Dummschwätzer. Ausrufezeichen.
02:55 Uhr
Die neusten die Wahrheit verdrehenden Ergüsse der Interessengemeinschaft gegen Aufklärung und Wahrheitsfindung (kurz: IGGDAW) zum Urteil des Landgerichtes Stuttgart.
Zitat Ingo Bentz (Shual):
(...) Also... Die Urteilsbesprechung (zu dem LG-Stuttgart-Fall) bei AW3P besteht darauf, dass der Beklagte moralisch extrem verwerflichen Prozessbetrug begangen haben. Sie hat sich nach Hinweisen, wie "Dein eigener Anwalt stellt sich dagegen" (im Sinne von "normal" gebliebene Leute reagieren so) - verleiten lassen sich derart zu äußern, dass der Anwalt von AW3P eben Ahnung habe - aber die ihn zitieren und ihm beipflichten ... weil er "der Chef wäre" und der "Junge wüsste wer der Chef ist". (...)
(...) Es bleibt uns letztlich nur festzustellen, dass vernünftige Menschen (über beide Ohren verfeindet) bei einem Ereignis gemäß ihrem Charakter auch zusammen stehen können (Stichwort: Ungerechtigkeit). (...)
(...) Hingegen gibt es Menschen, die zu einer normalen Entscheidung über ihre Handlungen nicht mehr fähig sind. Es handelt sich hierbei um eine Hass-gesteuerte Angelegenheit- im Rahmen einer Veröffentlichung (und so ist das gegenüber - RA Nikolai Klute eben) wird der Beklagte verunglimpft, seine Motive der Lächerlichkeit preis geben - und der Abmahner von allem Übel verschont. (...)
(...) AW3P war immer Beides: Gelddruckmaschine für die Abmahner - und die Verteidigungsanwälte. Mittlerweile dürften sich die Abmahner freuen diese Bastion erfolgreich erobert zu haben Seit langem. (...)
Natürlich ist es möglich, dass man ein anderes Urteil meint oder hat. Ich stelle es nochmals zur Verfügung.
LG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2015, Az. 24 O 179/15
Amtsgericht
- Beklagter (AI) - Streitgegenstand PC-Game;
- Ermittlungen: 72 Logs an 24 Tagen = ca. 6 Wochen
=> eine fehlerhafte Ermittlung, Zahlendreher dürfte nur ein Werniman annehmen
- es wurde bestritten, was möglich
- Mit dem BGH: BearShare im Nacken, dachte man, das es mit der pauschalen Nennung von Mitnutzer getan war
- Als man merkte es läuft nicht, kam man auf den genialen Schachzug: Nennung des minderjährigen Neffen als Täter - die werden schon nicht gegen diesen dann vorgehen
=> gesagt getan, in Rahmen der Parteivernehmung räumte der minderjährige Neffe des AI den Vorwurf ein.
=> Resultat: Klageerweiterung auf den Neffen als Täter + Landgericht aufgrund des Schadensersatzforderung (Streitwert geht über 5.000,- €)
Landgericht
Deutlich wird jetzt hier die Widersprüche in den Aussagen
=> AI: 1. Aussage - keine Belehrung des Neffen oder Verbot von P2P, sondern nur eine lapidare Belehrung der Schwester
=> jetzt, als der AI erneut mitbekam, das es schief läuft, wurde seine spätere 2. Aussage dem Gericht angepasst. Jetzt auf einmal hat er den Neffen belehrt und P2P verboten
= Neffe hingegen kann sich an ein verbot von P2P nicht erinnern
=> nur das Gericht sagt - ne, = Widersprüchlich, findet kein Beachtung
Zum Schadensersatz:
=> die Berechnung des angenommenen Preises in Höhe von 20,- € (Geizhals.de) wurde nicht substantiiert entgegengetreten
=> Richter sagen jetzt: 20,- € + 400 Downloads = 8.000,- €
Und man kann es jetzt drehen wie man will, dieses wurde verbockt durch die "Glanzleistung" des Beklagten zu 1 und seinem Anwalt.
Auf dem jungen Mann (Neffe, Beklagter zu 2) kommen ja nicht nur 8.000,- € Schadensersatz zu, sondern auch noch neben Gerichtskosten / Anwaltskosten - 1.110,80 € für die IP-Adressenermittlung obendrauf.
Und da hat man die Stirn, einmal sich hinzustellen und von einem Fehlurteil zu phantasieren, oder das ich Umgepolter, Speichellecker der Unterhaltungsindustrie das Urteil falsch interpretiere und den Beklagten verunglimpfe. Bei jeder sachlichen Analyse kommt jeder darauf, das hier seitens des beklagten und seines Prozessbevollmächtigten herumgemurkst wurde. Und genau mit den gleichen naiven Argumenten wie in den Foren. Nur es handelt sich eben nicht um BaumgartenBrandt und AG Bielefeld.
Aber so ist es nun einmal, wenn sein Engagement dem Werbegeld- und Kopfgeldeinnahmen ausgerichtet ist. Da verliert man den Blick fürs Wesentliche. Und das hier gefuscht wurde, passt dann nicht ins Weltbild der anonymen Dummschwätzer.
Zitat Ingo Bentz (Shual):
(...) (...) Auch dieses Thema hatten wir schon: Grundsätzlich verbietet es sich bei einer Urteilsbesprechung "über das Urteil hinaus" zu agitieren. Wie man es richtig mach - zeigt mal vorbildlich - die Besprechung des RA Dr. Alexander Wachs. Hier aber geht Gülle-Steffen wie üblich dazu über eine böswillige und unwahre Behauptung nach der anderen abzusondern, die seltsamer Weise genau der Denke des Abmahners entspricht. (...)
(...) Ein ganz normaler Vorgang. Der Beklagte bestreitet zunächst (und wahrheitsgemäß - Urteil überhaupt gelesen
) die Tathandlung begangen zu haben. Das Gericht glaubt ihm - wer aber solls dann gewesen sein? In der Erwiderung steht, dass die Nutzungsberechtigten die Tathandlung nicht begangen haben, obwohl die Möglichkeit, ein Dritter habe die Tathandlung begangen bereits nach der Abmahnung vorgetragen wurde. (Erinnert mich jetzt an Schriftstücke aus dem Hause Wachs....) Ob diese Aussage nun wahrheitsgemäß ist, sprich dem Beklagten dies so mitgeteilt wurde oder nicht - entzieht sich unserer Kenntnis. Wir können es nicht bewerten. Nur der große Gülle-Agitator erlaubt sich die Frechheit zu behaupten, der Beklagte habe zunächst gelogen und sei auch noch durch "Foren" dazu angestiftet worden. Das ist rka live - pur - nur zwei Propaganda-Maschinen arbeiten so - rka und Gülle-Steffen. In der Anhörung durch das Gericht aber wird der Sachverhalt durch den Beklagten und den Zeugen aufgeklärt. Sie sagen gemäß Ihrer Verpflichtung die Wahrheit zu sagen aus. Der Neffe geht sogar über sein Aussageverweigerungsrecht hinaus. Prozessual eine Katastrophe - aber kein Grund diese Leute in der (Pseudo-)Öffentlichkeit hassbürgermäßg anzufeinden. (...)
(...) Die weiteren Unterstellungen sind vollständig haltlos. Der unerfahrne Herr Gülle-Steffen berücksichtigt vor allem nicht, wie Privathaushalte (deren großer Helfer er doch sein will) in gerichtlichen Verfahren reagieren. Er kapiert dabei nicht, dass er mittelbar zum Prozeßbetrug auffordert. Beklagte und Zeugen haben also Aussagemaschinen zu sein. Wenn sie Fehler machen, oder sich in der Anhörung nicht erinnern können werden sie hassbürgermäßig abgewatscht. Dabei wäre es ganz normal, dass eine Person sich in der Anhörung nicht erinnern kann, aber dann die Zeugin (die natürlich nicht durch das Gericht gehört wurde) danach zu ihm sagt, dass SIE sich noch erinnern kann. Für Sätze wie "Neffe hingegen kann sich an ein verbot von P2P nicht erinnern" fehlt es im Urteil an jeglicher Grundlage. Wo steht das? Nirgends - reine Behauptung um die Leute öffentlich nieder zu machen. (...)
Hier geschieht das alte Modell, was schon bei der Flüchtlingsfrage gut klappte, aber langsam bröckelt. Alle die nicht der Meinung von Mutti teilen - hier Ingo Bentz (Shual) - sind Nazis, Fremdenhasser - oder hier Hassbürger! Funktioniert so auf die Dauer nicht. Wer gegen den Strom schwimmt, dies kostet zwar mehr Kraft als sich treiben zu lassen, kommt aber irgendwann zur Quelle (der Erkenntnis).
Prozessbetrug, Lügen ... Papperlapapp. Natürlich hat der Beklagte am Amtsgericht den Vorwurf bestritten, ansonsten wäre er Täter. Und wenn ich noch diese Pfuscherei verteidige bis Ultimo, es ist und bleibt Murks! Man sollte doch einmal Eier haben. Es ist doch Uraltproblem. Arrogante beklagte Zahlenixe, die nach Lesung 2'er Urteile aus Bielefeld alles wissen. Die denken, wenn sie einen Minderjährigen präsentieren, dann sind sie schnell aus der Haftung und dem Benannte Minderjährigen passiert schon nichts. Der Kläger wird nicht weiter unternehmen. Aussagen werden - widersprüchlich - nach dem Gericht angepasst; Zeugen die sich an nichts mehr oder nur zum Teil sich erinnern. Pustekuchen.
Und nichts weiter ist es. Natürlich, wer damit Geld verdient, der muss es schönreden. Denn es schadet schon dem eigenen Geschäft. Ich schau mal, wer sich offen damit auseinandersetzt.
Googlesuche nach LG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2015, Az. 24 O 179/15
Und komischerweise nur 1 Anwalt, dem man jetzt ob als Vergleichsanwalt und dumm anprangert, ja sogar als lästiger Konkurrent der eigenen Haus- und Hofanwälte durch Denunziation durch die IGGDAW und Bentz beseitigt - und der jetzt der Babo vom Chabo (Bentz) ist. Und nein, ich muss nicht die Meinung des Herrn Rechtsanwalt Dr. Wachs teilen, die er auf seinem Blog wiedergibt, wenn ich anderer Meinung bin. Und es ist eben gerade eine Frage des Charakters, wenn man seinen Standpunkt verteidigt und Fehler offen anspricht. Es ist eben das Schöne, wenn man kein Geld verdient oder auf Patriarchen angewiesen ist - kann man es.
Und man sollte nicht vergessen. Hier geht es um ein Urteil, wo durch diesen Murks unnötig Kosten selbst produziert worden. Und Benz - der handwerklich Oberschlaue - kann doch einmal vorrechnen, was jeweils der Beklagte zu 1) und der Beklagte zu 2) löhnen muss. Und welche Einbußen der Glanzleister Anwalt hat. Ups, ich vergas, der kommt sein Geld für diese Glanzleistung. Es würde mich auch nicht wundern, wenn Bentz diesen auch noch kennt.
Zitat Ingo Bentz (Shual):
Willst Du jetzt ein Bienchen ins Bummie-Heft, wenn du trotz Urlaub jede Sekunde im Forum verbringst? Sollen wir ein Dankesbrief nach Kirchardt verfassen:
Du unser Held, der niemals aus dem Forum fällt!?
Zitat Werniman:
(...) Sag mal, Sudel-Steffen ... gehts noch ? Wie lange willst du noch die beleidigte Leberwurst spielen, nur weil ich dir mehr als 1x gesagt habe, was ich von deinen Macken halte ? Wie kommt, daß in deinem Forum kaum noch andere User außer dir selbst schreiben ? Lass mich raten: durch deine gute "Beratung" in deinen bisherigen Beiträgen brauchen die keine eigenen Beiträge mehr schreiben, weil sie ja schon alles lesen konnten ? Naja ... red dir den Blödsinn ruhig weiter ein. Ein kleiner Tipp: Such dir schleunigst einen guten Psychiater, denn was du in der letzten Zeit vom Stapel lässt behandelt man am Besten mit ´ner Zwangsjacke.
Oh, Mr. Abmahnung 10+++, der uneinsichtige Filesharer der auf Honeypots hereinfiel, ansonsten unschuldig ist und diese Geldmacher verbal angreift, wo er nur kann.
Warum und auf wem bitte schön sollte ich eine beleidigte Leberwurst sein? Ich habe den Foren-Abfall auf die Müllkippe des Abmahnwahns entsorgt.
Wenn ich schon wieder deine Einschätzung und rufe nach Fehlurteil lese. Das ist so lächerlich, wie du selbst. Es ist kein Fehlurteil, sondern eine Fehlleistung. Wir wollen spielen und beherrschen nicht die elementaren Spielregeln.
Und ob ich eine Macke habe, auf die Couch muss - möglich. Denn ansonsten erträgt man euch Abzocker, Dummschwätzer und anonymen Feiglinge nicht. Was eigentlich meine einzige Motivation noch ist.
Und nochmals .. ups wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Honigtöpfen werfen ... es kann doch jeder erkennen, das die Forenbeiträge von Neuabgemahnten - überall - rückläufig sind und nur noch Leute mit zu viel Freizeit herumlabern.
Und mal am Rande. AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 13.08.2015, Az. 8 C 1023/15 ...
Anwaltsblog
(...) Der von mir geschätzte Kollege "xxx" postet in einem lesenswerten Beitrag heute zu einem brillanten urheberrechtlichen Urteil des AG Stuttgart-Bad Cannstatt (...). Die Akribie, mit der das Gericht sich in urheberrechtliche, technische und mathematische Details und Abläufe von Online-Tauschbörsen hineingefuchst hat, ist bewundernswert und in der bisherigen deutschen Rechtsprechungspraxis zu Filesharing-Abmahnungen einmalig. (...)
Komischerweise liest man jetzt - auf den gleichen Anwaltsblog - zu LG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2015, Az. 24 O 179/15 nichts, nada, njente, nix. Warum denn?! Geschäftsschädigend oder kann man dann doch nicht lügen!?
... dies ist neben eine richterliche Fehlleistung = Fehlurteil. Einen Schadensersatz von 2,04 EUR richterlich festzulegen ist nur Lächerlich, egal ob Porno oder nicht. Und wir werden sehen ob es Rechtskraft erlangt, oder nicht. Und jeder der theoretischen Endlos-SE-diskutierer zum AG Stuttgart-Bad Cannstatt sollte merken, das ab LG aufwärts ein andere Weg als am AG weht und das LG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2015, Az. 24 O 179/15 einmal tiefgründig ausdiskutieren.
VG Steffen
Der geniale Schachzug (in etwa):
- SE 8.000,- €
AG 555,80 €
IP-Ermittlung 1.110,88 €
- .....
fremder Anwalt: 1.600,- €
eigener Anwalt: 1.200,-€
GK 700,- €
____________________________________
etwa 13.160,- €
===============
Respekt!