Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo !
Heute auch den tollen Brief von Deppcon erhalten. Jetzt nur noch 395,00 €. Und sogar Ratenzahlung ist diesmal nicht teurer! Verlockend. Ich glaub ich zahl !!
Ihr kriegt nichts von mir !
Und die Entscheidungen vom BGH waren auch so zu erwarten! Das ändert doch nichts.
Heute auch den tollen Brief von Deppcon erhalten. Jetzt nur noch 395,00 €. Und sogar Ratenzahlung ist diesmal nicht teurer! Verlockend. Ich glaub ich zahl !!
Ihr kriegt nichts von mir !
Und die Entscheidungen vom BGH waren auch so zu erwarten! Das ändert doch nichts.
-
- Beiträge: 3
- Registriert: Samstag 9. Oktober 2010, 13:31
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo,
habe heute auch einen Mahnbescheid bekommen und dem widersprochen. Mal eine Frage was meint Steffen mit Doppelversand ? Reicht es nicht aus den Widerspruch an das zuständige Gericht zu schicken???
Abmahnung von 2010 normalerweise eigentlich verjährt oder?
habe heute auch einen Mahnbescheid bekommen und dem widersprochen. Mal eine Frage was meint Steffen mit Doppelversand ? Reicht es nicht aus den Widerspruch an das zuständige Gericht zu schicken???
Abmahnung von 2010 normalerweise eigentlich verjährt oder?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteemwarhead999]Habe heute auch einen Mahnbescheid bekommen und dem widersprochen. Mal eine Frage was meint Steffen mit Doppelversand? Reicht es nicht aus, den Widerspruch an das zuständige Gericht zu schicken?[/quoteem]
Normalerweise reicht es aus, eine mod. UE per Briefpost zu schicken ... normalerweise reicht es aus, den Widerspruch zu einem MB per Briefpost zu schicken. Punkt.
Aber wie ist es letztendlich? Mod. UE's kommen nicht an, Widersprüche kommen nicht an und es stellt sich dann die Frage der Beweislast. Der eine muss beweisen, dass er die mod. UE oder den Widerspruch versandt hat, der andere, dass er diese nicht erhielt.
Um hier eine größere Beweisbarkeit für den Versand zu erlangen, empfehlen wir immer:
1. zwei Versandwege, wenn es geht, sogar drei (Einschreiben, E-Mail, Fax).
2. Kopien / Belege / Bestätigungen zu archivieren.
3. Diesbezüglich die Hinzuziehung eins Zeugen (18 +), der ggfls. dieses bestätigen kann.
Kommt es dann zum Supergau, wie manchmal berichtet, das ein Vollstreckungsbescheid kommt, obwohl man den Widerspruch fristgemäß versandt, hat man eine gute Beweisbarkeit für seinen Sachvortrag.
Sicherlich reicht aber normale Briefpost aus.
[quoteemwarhead999]Abmahnung von 2010 normalerweise eigentlich verjährt oder?[/quoteem]
Normalerweise reicht es aus, eine mod. UE per Briefpost zu schicken ... normalerweise reicht es aus, den Widerspruch zu einem MB per Briefpost zu schicken. Punkt.
Aber wie ist es letztendlich? Mod. UE's kommen nicht an, Widersprüche kommen nicht an und es stellt sich dann die Frage der Beweislast. Der eine muss beweisen, dass er die mod. UE oder den Widerspruch versandt hat, der andere, dass er diese nicht erhielt.
Um hier eine größere Beweisbarkeit für den Versand zu erlangen, empfehlen wir immer:
1. zwei Versandwege, wenn es geht, sogar drei (Einschreiben, E-Mail, Fax).
2. Kopien / Belege / Bestätigungen zu archivieren.
3. Diesbezüglich die Hinzuziehung eins Zeugen (18 +), der ggfls. dieses bestätigen kann.
Kommt es dann zum Supergau, wie manchmal berichtet, das ein Vollstreckungsbescheid kommt, obwohl man den Widerspruch fristgemäß versandt, hat man eine gute Beweisbarkeit für seinen Sachvortrag.
Sicherlich reicht aber normale Briefpost aus.
[quoteemwarhead999]Abmahnung von 2010 normalerweise eigentlich verjährt oder?[/quoteem]
Die Antworten auf Fragen der Verjährung hat mir das Langericht Berlin mittels EV - Az. 103 O 60/13 untersagt.
Um mich an die Auflagen der Landesrichter zu halten und meinen Respekt zum Ausdruck zu bringen, werden
keine Fragen hinsichtlich einer Verjährung direkt oder indirekt beantwortet!
Bitte hier einlesen: Amtsgericht Hannover, Urteil vom 09.01.2015, Az. 424 C 7759/14
Steffen Heintsch - Site-Admin[/b]
Um mich an die Auflagen der Landesrichter zu halten und meinen Respekt zum Ausdruck zu bringen, werden
keine Fragen hinsichtlich einer Verjährung direkt oder indirekt beantwortet!
Bitte hier einlesen: Amtsgericht Hannover, Urteil vom 09.01.2015, Az. 424 C 7759/14
Steffen Heintsch - Site-Admin[/b]
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Debcon's neustes Schreiben 06/2015:
»MACHEN SIE REINEN TISCH ...
... und nutzen Sie die derzeitigen langen
Verfahrenszeiträume der Gerichtsbarkeit«
15:50 Uhr
Musterschreiben:
Hinweis:
Die thematisierte außergerichtliche Einmalzahlung kann in der angegebenen Höhe, von Schreiben zu Schreiben, variieren.
Inhalt:
Die Kreativabteilung der Debcon GmbH hat sich in diesem neuen Schreiben wieder einmal übertroffen. Leider wird dadurch der Inhalt nicht gehaltvoller. Ich habe auch definitiv keine Lust mehr mich tiefgründiger mit diesem Murks auseinanderzusetzen. Es kann jeder den Inhalt anhand des Musterschreibens nachlesen und sich seine Meinung bilden.
Empfohlene Vorgehensweise:
Informativ - Letztes Schreiben:
Klick - mich - an!
Steffen Heintsch für AW3P
PSteffchen:
Thx. für die Bereitstellung der Musterschreiben.
»MACHEN SIE REINEN TISCH ...
... und nutzen Sie die derzeitigen langen
Verfahrenszeiträume der Gerichtsbarkeit«
15:50 Uhr
Musterschreiben:
Hinweis:
Die thematisierte außergerichtliche Einmalzahlung kann in der angegebenen Höhe, von Schreiben zu Schreiben, variieren.
Inhalt:
Die Kreativabteilung der Debcon GmbH hat sich in diesem neuen Schreiben wieder einmal übertroffen. Leider wird dadurch der Inhalt nicht gehaltvoller. Ich habe auch definitiv keine Lust mehr mich tiefgründiger mit diesem Murks auseinanderzusetzen. Es kann jeder den Inhalt anhand des Musterschreibens nachlesen und sich seine Meinung bilden.
Empfohlene Vorgehensweise:
- 1. Abheften und gut.
2. Wer einen Mahnbescheid erhält, derjenige legt insgesamt, fristgemäß und mittels Doppelversand (wo möglich) beim Gericht, was den Mahnbescheid erließ - Widerspruch ein.
3. Lasst Euch nicht verrückt machen.
Informativ - Letztes Schreiben:
Klick - mich - an!
Steffen Heintsch für AW3P
PSteffchen:
Thx. für die Bereitstellung der Musterschreiben.
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo zusammen,
ich weiß nicht ob meine Frage hier richtig ist.
Ich versuche es einfach mal:
Mich würde interessieren welcher Zeitraum zwischen angeblicher Urheberrechtsverletzung und Providerauskunft (Erhalt der Klarnamen) maximal liegen kann.
Ist es möglich, bei angeblicher Urheberrechtsverletzung 07/2011 die Providerauskunft erst 2012 oder sogar 2013 zu erhalten? Abmahnung war von 05/2013.
Vielen Dank für eure Antworten!
ich weiß nicht ob meine Frage hier richtig ist.
Ich versuche es einfach mal:
Mich würde interessieren welcher Zeitraum zwischen angeblicher Urheberrechtsverletzung und Providerauskunft (Erhalt der Klarnamen) maximal liegen kann.
Ist es möglich, bei angeblicher Urheberrechtsverletzung 07/2011 die Providerauskunft erst 2012 oder sogar 2013 zu erhalten? Abmahnung war von 05/2013.
Vielen Dank für eure Antworten!
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteemTiger2011]Ich weiß nicht, ob meine Frage hier richtig ist[/quoteem]
Eigentlich nicht, denn man müsste diese an den jeweiligen Provider bzw. dem Gesetzgeber weitergeben.
[quoteemTiger2011]Mich würde interessieren, welcher Zeitraum zwischen angeblicher Urheberrechtsverletzung und Providerauskunft (Erhalt der Klarnamen) maximal liegen kann. Ist es möglich, bei angeblicher Urheberrechtsverletzung 07/2011 die Providerauskunft erst 2012 oder sogar 2013 zu erhalten? Abmahnung war von 05/2013.[/quoteem]
Es gibt in der Tat -keine- gesetzliche normierte Frist -ich kenne jedenfalls keine-, wann aufgrund einer Auskunftsanfrage des Abmahners, die auf einen Gestattungsbeschluss gem § 101 Abs 9 UrhG (richterliche Anordnung) basiert, ein Provider antworten muss.
Der normale Fall ist ja so (stark verallgemeinert)
Log. -> Antrag Abmahner -> Gestattung der Herausgabe -> Abmahner verlangt vom Provider die Zuordnung -> Providerauskunft
Nur sagt der Gesetzgeber (salopp), die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres
Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Wir haben tatsächlich schon verifizierte Fälle gehabt, wo Log. 2009 war, Gestattung 2009, der Abmahner an dem Provider (Backbone, Reseller) sich 2009 wandte, der Provider aber erst 2013 Auskunft erteilte.
Da es diesbezüglich keine gesetzliche Regelung zu geben scheint, muss eben der Betroffene (Abgemahnte) einmal seinen Fall prüfen und dann notfalls den Provider verklagen (Ausgang ungewiss). Sicherlich eine unbefriedigende Antwort, aber so isses.
VG Steffen
Eigentlich nicht, denn man müsste diese an den jeweiligen Provider bzw. dem Gesetzgeber weitergeben.
[quoteemTiger2011]Mich würde interessieren, welcher Zeitraum zwischen angeblicher Urheberrechtsverletzung und Providerauskunft (Erhalt der Klarnamen) maximal liegen kann. Ist es möglich, bei angeblicher Urheberrechtsverletzung 07/2011 die Providerauskunft erst 2012 oder sogar 2013 zu erhalten? Abmahnung war von 05/2013.[/quoteem]
Es gibt in der Tat -keine- gesetzliche normierte Frist -ich kenne jedenfalls keine-, wann aufgrund einer Auskunftsanfrage des Abmahners, die auf einen Gestattungsbeschluss gem § 101 Abs 9 UrhG (richterliche Anordnung) basiert, ein Provider antworten muss.
Der normale Fall ist ja so (stark verallgemeinert)
Log. -> Antrag Abmahner -> Gestattung der Herausgabe -> Abmahner verlangt vom Provider die Zuordnung -> Providerauskunft
Nur sagt der Gesetzgeber (salopp), die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres
- a) Log. und (nicht oder / bzw.)
b) wann der RI letzte Kenntnis hat.
Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Wir haben tatsächlich schon verifizierte Fälle gehabt, wo Log. 2009 war, Gestattung 2009, der Abmahner an dem Provider (Backbone, Reseller) sich 2009 wandte, der Provider aber erst 2013 Auskunft erteilte.
Da es diesbezüglich keine gesetzliche Regelung zu geben scheint, muss eben der Betroffene (Abgemahnte) einmal seinen Fall prüfen und dann notfalls den Provider verklagen (Ausgang ungewiss). Sicherlich eine unbefriedigende Antwort, aber so isses.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
-
- Beiträge: 7
- Registriert: Samstag 1. Juni 2013, 14:07
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo kurze Frage..
P2P Verletzung soll angeblich Ende Oktober 2010 gewesen sein. (Auszug von Provider). Abmahnung diesbezüglich von Deppcon im Mai 2013 erhalten.
Natürlich habe ich mod.UE abgegeben. Jetzt auch Mahnbesch. erhalten.
Ab wann wäre das bei mir eigtl verjährt? Seit 31.12.2013 oder erst am 31.12.2016, bzw. Wenn man sich auf die 3 Jahresverjährungsfrist beziehen würde?
Bin gerade irgendwie leicht verwirrt.
P2P Verletzung soll angeblich Ende Oktober 2010 gewesen sein. (Auszug von Provider). Abmahnung diesbezüglich von Deppcon im Mai 2013 erhalten.
Natürlich habe ich mod.UE abgegeben. Jetzt auch Mahnbesch. erhalten.
Ab wann wäre das bei mir eigtl verjährt? Seit 31.12.2013 oder erst am 31.12.2016, bzw. Wenn man sich auf die 3 Jahresverjährungsfrist beziehen würde?
Bin gerade irgendwie leicht verwirrt.
-
- Beiträge: 7
- Registriert: Samstag 1. Juni 2013, 14:07
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Sorry, ja auch erst von ötzi und co...
Habe mich verschrieben..
Auch wenns bei mir dann ins jahr 2011 gehen sollte, wäre auch schon Ende 14 verjährt..ich meine das ist verjährt, habe es mir heute nochmal irgendwo durchgelesen. Google mal Abmahnung Verjährung.
Habe mich verschrieben..
Auch wenns bei mir dann ins jahr 2011 gehen sollte, wäre auch schon Ende 14 verjährt..ich meine das ist verjährt, habe es mir heute nochmal irgendwo durchgelesen. Google mal Abmahnung Verjährung.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Die Antworten auf Fragen der Verjährung hat mir das Langericht Berlin mittels EV - Az. 103 O 60/13 untersagt.
Um mich an die Auflagen der Landesrichter zu halten und meinen Respekt zum Ausdruck zu bringen, werden
keine Fragen hinsichtlich einer Verjährung direkt oder indirekt beantwortet!
Bitte hier einlesen:
AG Leipzig, Urteil vom 20.05.2015, Az. 102 C 5886/14
Steffen Heintsch - Forenbetreiber[/b]
Um mich an die Auflagen der Landesrichter zu halten und meinen Respekt zum Ausdruck zu bringen, werden
keine Fragen hinsichtlich einer Verjährung direkt oder indirekt beantwortet!
Bitte hier einlesen:
AG Leipzig, Urteil vom 20.05.2015, Az. 102 C 5886/14
Steffen Heintsch - Forenbetreiber[/b]
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Einerseits rechnen sie mit Zinsverlust, andererseits sollen die Zinsen weiterlaufen... und deswegen sie der Einigungsvorschlag so aus, dass man gleich einen geringeren Betrag zahlen soll - und falls man den abstottern will, natürlich zinsfrei. OK, an der Stelle habe ich aufgehört, weiterzulesen. Danke für's Posten!Steffen hat geschrieben:Die Kreativabteilung der Debcon GmbH hat sich in diesem neuen Schreiben wieder einmal übertroffen. Leider wird dadurch der Inhalt nicht gehaltvoller. Ich habe auch definitiv keine Lust mehr mich tiefgründiger mit diesem Murks auseinanderzusetzen. Es kann jeder den Inhalt anhand des Musterschreibens nachlesen und sich seine Meinung bilden.
-
- Beiträge: 7
- Registriert: Samstag 1. Juni 2013, 14:07
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ich muss aber sagen, der Mahnbescheid löst schon ein innerlich bedrückendes Gefühl aus.. ich stelle mir halt immer wieder die selben fragen/thesen die mir immer durch den kopf gehen..
... warum sollte ein Anwalt ca. 40 € Gebühr für jmd. aufwenden wenn er gar nicht sicher weiss, ob er Recht bekommen würde...
... der anwalt hat doch zich tausend datensätze, und man ist jetzt unter genau denen, die ein mahnbescheid bekommen? warum? die haben sich doch was dabei gedacht..!
ich frage mich auch:
- würde es jetzt noch was bringen einen rechtsanwalt einzuschalten, der den mahnbescheid als prozessbevollmächtigter für einen ausfüllt?
- macht es einen anderen "eindruck" wenn auf dem mahnbescheid ein Rechtsanwalt deklariert ist, oder kann ich wirklich gänzlich selbst widersprechen?
was ist wenn wirklich eine klageschrift eintrudeln würde? kann man dann immernoch vergleichen?
ich sehe halt immer worst case.. man sitzt im gericht, verliert, muss die geforderten ca. 1500 € zahlen, und dann noch den eigenen anwalt..
weil ich weiss auch: Recht haben und Recht bekommen geht nicht immer auf...!
dann sitzt man nachher da und sagt sich: hätte ich lieber mal nen vergleich gemacht...
... warum sollte ein Anwalt ca. 40 € Gebühr für jmd. aufwenden wenn er gar nicht sicher weiss, ob er Recht bekommen würde...
... der anwalt hat doch zich tausend datensätze, und man ist jetzt unter genau denen, die ein mahnbescheid bekommen? warum? die haben sich doch was dabei gedacht..!
ich frage mich auch:
- würde es jetzt noch was bringen einen rechtsanwalt einzuschalten, der den mahnbescheid als prozessbevollmächtigter für einen ausfüllt?
- macht es einen anderen "eindruck" wenn auf dem mahnbescheid ein Rechtsanwalt deklariert ist, oder kann ich wirklich gänzlich selbst widersprechen?
was ist wenn wirklich eine klageschrift eintrudeln würde? kann man dann immernoch vergleichen?
ich sehe halt immer worst case.. man sitzt im gericht, verliert, muss die geforderten ca. 1500 € zahlen, und dann noch den eigenen anwalt..
weil ich weiss auch: Recht haben und Recht bekommen geht nicht immer auf...!
dann sitzt man nachher da und sagt sich: hätte ich lieber mal nen vergleich gemacht...
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
dr.jagermeister hat geschrieben:Ich muss aber sagen, der Mahnbescheid löst schon ein innerlich bedrückendes Gefühl aus..
So war es bei mir damals auch ......Weihnachten 2012....aber dann kam das Fest dann war Silvester und ich hab es verdrängt
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
...dat Briefschen (6/15) kam jetze hier auch an - nun ja, wie gehabt...
-
- Beiträge: 19
- Registriert: Montag 10. November 2014, 19:15
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
hallo genossen!!
ja dr jägermeister, es ist schwer nachzuvollziehen, dass man in einem land, wo man ungestraft den pc von angela hacken darf und wirtschaftsspionage usw... wegen angebichen filesharing oft jahrelang belästigt wird.
aber wir leben hier in einer demokratie, hier wird man ohne folter abgezockt.und hier darfst du wählen, allerdings nur zw. pest und cholera, wobei ich hier keine krankheiten beleidigen will.aber zum thema. wenn du jammerst jägermeister, trägst du wasser zu den mühlen der abmahner, denn mit solchen gefühlen, wie den deinigen verdienen sie ihr geld.ich geb dir einen tip: mach es so wie der bnd, schreddere deine akten, nur sinnbildlich im kopf.der menschliche geist ist dazu in der lage, man kann ihm alles beibringen, oder warum glaubst du, dass soviele bundesbürger angela merkel toll finden.der beste tip ist aber: immer legal handeln,wenn man glück hat passiert einem dann auch nichts.
ja dr jägermeister, es ist schwer nachzuvollziehen, dass man in einem land, wo man ungestraft den pc von angela hacken darf und wirtschaftsspionage usw... wegen angebichen filesharing oft jahrelang belästigt wird.
aber wir leben hier in einer demokratie, hier wird man ohne folter abgezockt.und hier darfst du wählen, allerdings nur zw. pest und cholera, wobei ich hier keine krankheiten beleidigen will.aber zum thema. wenn du jammerst jägermeister, trägst du wasser zu den mühlen der abmahner, denn mit solchen gefühlen, wie den deinigen verdienen sie ihr geld.ich geb dir einen tip: mach es so wie der bnd, schreddere deine akten, nur sinnbildlich im kopf.der menschliche geist ist dazu in der lage, man kann ihm alles beibringen, oder warum glaubst du, dass soviele bundesbürger angela merkel toll finden.der beste tip ist aber: immer legal handeln,wenn man glück hat passiert einem dann auch nichts.
sie waren Abmahner, und auch sonst von mäßigem Verstand
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Also die Sache ist doch ganz einfachdr.jagermeister hat geschrieben: ... warum sollte ein Anwalt ca. 40 € Gebühr für jmd. aufwenden wenn er gar nicht sicher weiss, ob er Recht bekommen würde...
... der anwalt hat doch zich tausend datensätze, und man ist jetzt unter genau denen, die ein mahnbescheid bekommen? warum? die haben sich doch was dabei gedacht..!
Wenn von Tausend Mahnbescheiden nur 1% aus Angst bezahlt, ergibt das schon wieder mindestens 10.000,00 Euro Einahme.
Wenn weitere 10 % die Enspruchs-Frist verstreichen lassen, haben die Inkasso-Deppen wieder 100 Titulierte Titel mehr zu verkaufen.
Also ist es doch ganz einfach.....Denn nur die Menge macht es.
Unter dem Strich bleibt dann am Ende, doch immer noch ein DICKES Plus über.
So haben sich die 40,00 Euro pro MB, sehr schnell bezahlt gemacht.
-
- Beiträge: 7
- Registriert: Samstag 1. Juni 2013, 14:07
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
meinst du dass die Rechnung echt so leicht aufgeht? Von wegen 1% bezahlen und 10% lassen verstreichen.. Also beim besten Willen ich kann mir echt nicht vorstellen wie das jmd extra versäumen lässt... Soll man den MB mit Einwurfeinschreiben, oder "richtigem" Einschreiben verschicken? Habe bis jetzt immer Einwurf genutzt, müsste ja auch reichen..
Doppelversand verstehe ich nur nicht, weil bei mir war keine "Durchschrift" dabei, nur dassselbe Dokument, aber da stand ganz klar "für eigene Unterlagen drauf" und das Postfenster ist auch durchgestrichen.
Doppelversand verstehe ich nur nicht, weil bei mir war keine "Durchschrift" dabei, nur dassselbe Dokument, aber da stand ganz klar "für eigene Unterlagen drauf" und das Postfenster ist auch durchgestrichen.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
dr.jagermeister hat geschrieben:meinst du dass die Rechnung echt so leicht aufgeht?
Die Quote der Zahler und der Fristverstreicher, dürfte am Ende sogar um einiges höher liegen. :-(
per Fax - und natürlich das wichtigste, per Einschreiben direkt ans Mahngericht.dr.jagermeister hat geschrieben:
Doppelversand verstehe ich nur nicht
So schwer kann das doch nicht sein.
http://bfy.tw/LRb
-
- Beiträge: 7
- Registriert: Samstag 1. Juni 2013, 14:07
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ja, ich habe schon verstanden wie der Doppelversand aussehen soll...Aber ich dachte jetzt nicht, dass ich eine eMail mit Anhang ans Mahngericht schicken kann.. bzw. per Fax.
Sorry kenne mich nicht aus.
Sorry kenne mich nicht aus.
-
- Beiträge: 48
- Registriert: Mittwoch 19. Oktober 2011, 08:27
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo,
ich habe heute ein neues, 2-seitiges Schreiben der Debcon im Postkasten gehabt. Der Titel "Informationen für Schuldner bei mehrfach nachgewiesenen Urheberrechtsverletzungen."
Darin wird mir mitgeteilt, dass mein Status bei denen jetzt auf "Mahnbescheid" steht. Hab ja schon ein mulmiges Gefühl, dass ich in den nächsten Tagen so einen gelben Umschlag aus dem Postkasten holen werde.
Außerdem wird mir "unter strenger Berücksichtigung der vorgenannten Informationen" nochmal angeboten 300€ zu zahlen, um das gerichtliche Verfahren zu stoppen. Frist ist der 15.6.2015. Brief war, bedingt durch den Streik heute im Postkasten.
ich habe heute ein neues, 2-seitiges Schreiben der Debcon im Postkasten gehabt. Der Titel "Informationen für Schuldner bei mehrfach nachgewiesenen Urheberrechtsverletzungen."
Darin wird mir mitgeteilt, dass mein Status bei denen jetzt auf "Mahnbescheid" steht. Hab ja schon ein mulmiges Gefühl, dass ich in den nächsten Tagen so einen gelben Umschlag aus dem Postkasten holen werde.
Außerdem wird mir "unter strenger Berücksichtigung der vorgenannten Informationen" nochmal angeboten 300€ zu zahlen, um das gerichtliche Verfahren zu stoppen. Frist ist der 15.6.2015. Brief war, bedingt durch den Streik heute im Postkasten.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Korithenkackermodus an
@take5ive
http://bfy.tw/LRb ergibt "Zentrales Mahngericht Niedersachsen"
VORSICHT das kann das falsche Mahngericht sein
Auf dem Mahnbescheid steht IMMER das richtige
Mahngerichte in den Bundesländern http://www.mahngerichte.de/mahngerichte/index.htm
Korithenkackermodus aus
Grüße Trester
spielen mach so viel Spassssss
@take5ive
http://bfy.tw/LRb ergibt "Zentrales Mahngericht Niedersachsen"
VORSICHT das kann das falsche Mahngericht sein
Auf dem Mahnbescheid steht IMMER das richtige
Mahngerichte in den Bundesländern http://www.mahngerichte.de/mahngerichte/index.htm
Korithenkackermodus aus
Grüße Trester
spielen mach so viel Spassssss