Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

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AxelF
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2561 Beitrag von AxelF » Sonntag 3. Mai 2015, 11:46

Werniman hat geschrieben:
AxelF hat geschrieben:Es ist in Deutschland also durchaus schon etwas länger üblich, jeden zugelassenen Anwalt als "Organ" zu bezeichnen ...
Wann genau hat Debcon als Inkassofirma die Rechtsanwaltzulassung bekommen? Daß einer der beiden Geschäftsführer ein Rechtsanwalt ist, hat ja ansich nichts mit Debcon als Inkassobüro zu tun.
Inkasso gehört zu den (entgeltlichen) Rechtsdienstleistungen, die in Deutschland nur durch zugelassene Rechtsanwälte oder ihnen gleichgestellte Personen ausgeführt werden dürfen. Sie erfordert in Deutschland eine Registrierung, bei der auch die erforderliche Sachkenntnis nachgewiesen werden muss.

Es dürfte sehr schwer fallen, ohne zugelassenen Rechtsanwalt in der Firma die erforderliche Registrierung zu erhalten.

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2562 Beitrag von Steffen » Sonntag 3. Mai 2015, 12:03

Debcon ist und bleibt ein Inkassounternehmen, was Rechtsdienstleistungen und Dienstleistungen, wie Forderungsmanagement, erbringen darf. Ein Inkasso ist aber kein Organ der Rechtspflege. Wenn jetzt einer der GF, selbst Anwalt, Klage erhebt, das ist etwas anderes. Als Anwalt ist er (unabhängiges) Organ der Rechtspflege und kann natürlich Debcon im Klageverfahren vertreten.

Außerdem verstehe ich persönlich die ganze Diskussion nicht, da Debcon selbst in seinen News vom 20.04.2015 schreibt - bitte einmal nachlesen -:
(...) Leider ist die durch Foren hervorgerufene Anzahl unberechtigter und nahezu willkürlicher Strafanzeigen gegen Organe der Debcon GmbH in einer nicht mehr zu akzeptierenden Zahl gestiegen. Haben wir diese – alle Verfahren wurden nach Stellungnahme eingestellt - in der Vergangenheit lediglich nur als zeitaufwendige Nebensache gesehen, wird die Debcon GmbH ab sofort in voller Härte die jeweilige Gegenanzeige und Schadenersatzklage prüfen und stellen bzw. einreichen. (...)
Quelle: http://andrechmiel.wix.com/debcon-gmbh#!news/c1h81
ich verdeutliche die monierte Formulierung:

(...) gegen Organe der Debcon GmbH (...)

Hier steht nicht gegen das Organ / den Organen der Rechtspflege! Sichelreich kann Debcon sich selbst oder Teile als Organ im Zivilrecht titulieren, wenn sie denn möchte.

VG Steffen

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2563 Beitrag von Steffen » Sonntag 3. Mai 2015, 13:20

[quoteemWerniman]Anders gesagt: sie machen auf dicke Hose ... und sich selbst immer lächerlicher.[/quoteem]
Ja mei. Wir müssen uns doch nur an die eigene Nase fassen! Die IGGDAW bezeichnet sich selbst als einziges aktives Klagehilfeforum oder als verbraucherfreundliches System, obwohl im Mittelpunkt einmal die reine Weitervermittlung von Beklagten an nahestehenden Anwälte, andermal die geschäftliche Handlung, das schnöde Entgelt steht. Hebt niemand an, im Gegenteil.

Genau so wenig wie der Fakt, dass es nirgends in einer Polizeistation einen Aushang gibt - und geben darf - wo steht, dass gegen die Firma X im Monat 1 = 2, im Monat 2 = 10 usw. Strafanzeigen erstattet wurden, wo alle Ermittlungen eingestellt worden.

(...) Leider ist die durch Foren hervorgerufene Anzahl unberechtigter und nahezu willkürlicher Strafanzeigen gegen Organe der Debcon GmbH in einer nicht mehr zu akzeptierenden Zahl gestiegen (...)

Dies sind doch Informationen, die bewusst und selbst veröffentlicht werden, um entweder Gegendruck zu erzeugen oder Mitleid. Beides ist doch bzw. sollte nicht für uns relevant sein. Oder doch?

VG Steffen

Graf Rotz
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2564 Beitrag von Graf Rotz » Sonntag 3. Mai 2015, 16:42

Ich sehe mich einigermaßen regelmäßig in mehreren ähnlichen Foren und auf Blogs um. Ich habe noch nirgendwo einen Aufruf gelesen, Strafanzeige gegen die Debcon zu stellen. Soll wohl nur signalisieren: "Wir lesen mit." Huch, wie.... absehbar!

Offenbar hat die Debcon noch nicht verstanden, dass es genügend Angeschuldigte gibt, die intelligent und fähig genug sind, eigenverantwortlich entsprechende Entscheidungen zu treffen bzw. durch einen Rechtsbeistand vertreten zu lassen - ob nun mit Meinungsbildung durch ein Forum oder ohne.

Hallo Debcon! Willkommen im Land der Meinungsfreiheit und - vielfalt! Selbst in die Position des Angeschuldigten zu rutschen, passt euch und eurem "Wir kassieren viel Geld mit massenhaft verschickten Droh-Briefchen"-Konzept offenbar gar nicht.

P.S. Um zum Vorherigen noch etwas nachzutragen: Die Einstellung eines Verfahrens ist auch durch ein entsprechendes Angebot zu erreichen. Wenn die Debcon etwa unter Verzicht auf weitere Forderungen und Abgabe einer Unterlassungserklärung mehrere drohende Gerichtsverfahren abgebogen hat, werden sie das sicherlich auch nur in dieser stark verschlüsselten und positiv gedrehten Form mitteilen.

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2565 Beitrag von Graf Rotz » Sonntag 3. Mai 2015, 21:51

geopfert hat geschrieben:
Doch. Diese Aufrufe findet man von frustrierten Abgemahnten immer wieder.
Gut, man kann natürlich auf jeden unqualifizierten Zwischenruf anspringen. Aber dafür ist das eben auch ein (Meinungs-) Forum und keine anwaltliche Beratung oder Empfehlung. Und die solcherart Frustrierten sind meist die Letzten, die ihre vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich durchziehen. Nicht zuletzt deshalb halte ich die Darstellung der Debcon mal wieder für reichlich konstruiert und nicht belegfähig.

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2566 Beitrag von AbmahnFunny » Dienstag 5. Mai 2015, 18:20

hallo genossen..
schon zu hören, dass sich die debcon über diese anzeigen ärgert, denn nichts anderes sagt dieser text aus.

aber dass gerichte nicht mit ihrer arbeit vorankommen, hängt wohl eher an den sparmaßnahmen von frau angela internet neuland, und an den klagen die von der agentur für arbeit provoziert weden, und nicht zuletzt an den unnötigen urheberrechts-streitigkeiten, aber bestimmt nicht an den paar mutigen und fleissigen menschen, die gegen die schmierigen machenschaften der debcon vorgehen.also wenn grösse firmen auch steuern zahlen würden, wäre auch kohle für zusätzliches gerichtspersonal vorhanden.

jetzt hätte ich mal ne frage.wieso darf der bnd die nsa unterstützen sensible daten der deutschen industrie auszuspionieren, dabei handelt es sich doch auch um urheberrechte?????

auf all diese fragen über verjährung und schadensersatz gibt es noch keine antworten, aber wie man legal und kostenlos musik downloaden kann, diese antwort gibt es schon, nämlich auf einer seite in china, einfach mal googeln.

mfg ABMAHNfunny
sie waren Abmahner, und auch sonst von mäßigem Verstand

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2567 Beitrag von AbmahnFunny » Dienstag 5. Mai 2015, 20:10

hallo opfer

dein nikename sagt schon alles.wegen solcher blindgänger wie du einer bist, wird sich nie etwas ändern.was ich gechrieben habe ist fakt, also hat mehr wahrheitsgehalt, als mancher abmahnwisch.
es ist einfach nur geschäftemacherei zu lasten des verbrauchers. mit einer fadenscheinigen gesetzesauslegeung werden mit hilfe der staatsanwaltschaft den internetanbietern die nutzeradressen aus dem ärmel geschüttelt.anschließend geht die geldmacherei los.einige ängstliche zahlen, andere nehmen sich anwaltliche vertretung, und wieder andere werden sogar verurteilt, obwohl ich noch keinen fall kenne.
würden die dämlichen tauschbörsenprogramme eine andere technik nutzen, wäre so etwas garnicht möglich.
jetzt wieder zu den fakten.wenn eine internetseite downloads zur verfügung stellt müssen diese nach deutschem recht, legal sein also mit einverständnis des rechteinhabers, sonst darf man keine kopie davon machen.dies kann jedoch niemals kostenlos sein.
wenn in einem land als beispiel nehme ich china seiten gibt , die downloads anbieten, weil es in ihrem land legal ist, kannst du als deutscher nach deutschem recht auch eine kopie von diesem legal angebotenem werk machen.also was ist daran unsinn.
was definitiv unsinn ist, sind die reden der dulder, die irgendetwas nachplappern was der papa am mittagstisch von sich gibt.
also wenn die arbeitsagenturen ihre leistungen nicht massenhaft verweigern würden, mit der absicht, dass nur wenige klagen, wären die gerichte entlastet, damit hättest du recht, aber nicht die paar mutigen, die sich gegen die jahrelange belästigungen der abmahner wehren will man hier angraben. pfui.

in diesem sinne, besinne dich oder bleib weiter ein opfer

mfg ABMAHNfunny
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2568 Beitrag von Steffen » Mittwoch 6. Mai 2015, 09:58

Bild

Euer beiden Einstellungen in Ehren klärt dieses aber bitte untereinander. Jeder, egal ob Debcon, oder ein Betroffener, hat, das Recht eine Strafanzeige zu erstatten, wenn man einen Verdacht hegt. Entweder dieser Verdacht wird erhärtet und weiterverfolgt, oder die Ermittlungen eingestellt. Dies ist aber Sache der Ermittlungsbehörden.

Natürlich aber, gibt es auch den § 164 StGB

§ 164 - Falsche Verdächtigung - StGB:
  • (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
Hier kommt es aber maßgeblich darauf an, ob das Handeln "wider besseres Wissen" erfolgte.

Nach § 469 Strafprozessordnung kann das Gericht dem Anzeigenden die Kosten des Verfahrens auferlegen, wenn es "durch eine vorsätzlich oder leichtfertig erstattete unwahre Anzeige veranlasst worden" ist. So etwas kommt relativ selten vor, da es maßgeblich auf die "Tatsachen" ankommt, nicht auf falsche Schlussfolgerungen oder Rechtsmeinungen.

In zivilrechtlicher Hinsicht können Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche (Anwaltskosten, Aufwendungen, etc.) bestehen, §§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 164 StGB und 823 Abs.1 BGB. § 164 StGB wird als sogenanntes Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs.2 BGB angesehen. Es ist von entscheidender Bedeutung, ob der Tatbestand des § 164 StGB erfüllt ist, wobei es auch hier maßgeblich darauf ankommt, ob das Handeln "wider besseres Wissen" erfolgt.

Fazit:
Debcon hat einen leichten Huster gemacht, wir rennen wie aufgeschreckt. Ziel erreicht.

VG Steffen

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2569 Beitrag von AbmahnFunny » Mittwoch 6. Mai 2015, 10:59

antwort: Debcon hat einen leichten Huster gemacht, wir rennen wie aufgeschreckt. Ziel erreicht.

naja debcon hat mit seinem leichten hustler nur gezeigt , dass ihnen das unangenehm ist, das heißt für mich dass es zu prüfen gilt ob ich auch eine strafanzeige stelle.
alleine schon hier im forum sieht man wie unterschiedlich die meinungen sind, deswegen kann man den gerichten nicht böse sein, dass sie auch keine linie finden.ich finde auch, dass man sich im internet nur auf legalem wege bewegen sollte, aber um die einnahmen der musik und filmindustrie mache ich mir nun überhaupt keine sorgen.zumindest die filmindustrie ist eh dem untergang geweiht, bei dem schwachsinn den die produzieren.dass da überhaupt jemand beim downloaden ertappt werden kann ist schon bemerkenswert.

steffen, du bist ein kluger kopf.kannst du für mich herausfinden wie der staat es schon jahrzehntelang schafft, dass es bürger gibt, die solche aussagen treffen, dass die film und musikindustrie soooo leidet.es kann nur über das trinkwasser geschehen.was meinst du?
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2570 Beitrag von Steffen » Mittwoch 6. Mai 2015, 11:28

Ich glaube, Ersteres eher nicht.

Man nehme einen Urheber, einen Juristen, einen Politiker, einen Filesharer, einen Abgemahnten, einen Journalisten, einen Bürger usw. ... steckt diese in einen Raum ... schließt von außen zu und öffnet erst wieder, wenn man sich angehört / angenähert hat. Letztendlich wird es zwar zu keinem bundesweiten oder globalen Ergebnis kommen, aber man redet zumindest.

Und jetzt bin ich wieder aufgewacht aus meinem Tagtraum, und jeder wird auf seinen Standpunkt weiterhin beharren, ohne das sich etwas ändert. Dies sollte aber hier bei dem Thread um Debcon Banane sein.

VG Steffen

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2571 Beitrag von Graf Rotz » Donnerstag 7. Mai 2015, 14:22

Die aktuelle Ankündigung der Debcon, man wolle wöchentlich 250 Mahnverfahren einleiten, macht leider ziemlich deutlich, mit welchem Kaliber man es zu tun hat. Daran, dass das Urheberrecht hier lediglich als "Brechstange" verwendet wird, um an die wirklich interessanten Inhalte zu gelangen, besteht wohl kaum ein Zweifel. Insofern sind entsprechende Gegenmaßnahmen nicht per se überflüssig oder unangemessen, wenn jemand alles andere ignoriert und offenbar nur die Sprache eines Gerichtes versteht (wenn überhaupt). Man sollte nur nicht wutentbrannt losstürmen, um es "denen mal zu zeigen", sondern sich Vorgehen und Handhabe mal sehr gründlich evtl. mit Hilfe überlegen.

Ehrlich gesagt bin ich auch ziemlich angefasst, dass man selber umständlich einmal im Jahr bei der SCHUFA seine Daten anfragen muss und ansonsten gar nichts dazu hört, jedoch offenbar jeder, den es aus irgendeinem Grunde interessiert, diese nicht nur vollständig auf Zuruf erfahren, sondern auch ohne nähere Prüfungen dort Eintragungen machen kann, von denen man überhaupt nichts erfährt. Und dass die solcherart gewonnenen Erkenntnisse offenbar als "Motivationshilfe" zur Einleitung gerichtlicher Verfahren missbraucht werden. Da wäre mal der Gesetzgeber gefordert, weil dies eigentlich nicht rechtens sein kann und die Score-Werte besser vor unbefugtem Zugriff geschützt werden müssten.

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2572 Beitrag von bikerjoe999 » Donnerstag 7. Mai 2015, 15:58

Ich kann den ganzen Scheiß von Debcon nicht mehr lesen.Das gibt nur Augenkrebs.Das Leben so zu kurz,um sich mit deren Schreiben zu befassen.Wenn die etwas wollen,dann sollen sie klagen,und nicht 8 mal drohen,das sie klagen.(ich habe bis jetzt 8 Briefe von denen,wo die mit Klage drohen,wenn ich nicht zahle. Ich zahle nicht!!! )

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2573 Beitrag von AbmahnFunny » Sonntag 10. Mai 2015, 12:59

hallo graf

die geistigen ansätze von dir sind immer sehr gut durchdacht, aber eines habe ich auszusetzen.wenn ich hilfe in anspruch nehme, zahle ich schon.
es ist zu befürchten, dass auch die hilfe anbietenden anwälte mit den abmahnern unter einer decke stecken, zumindest haben sie einen nutzen davon und jeder der aus einem umstand kapital schlagen kann, steht bei mir unter generalverdacht (nur verdacht).
was nützt mir ein gewonnener fall, wenn die kosten gleich oder höher sind, als die geforderten summen der abmahner.ich bin mal gespannt wann der nächste abmahngauner ,siehe u&c,selbst verurteilt wird.
natürlich steffen hat jeder das recht vor gericht zu ziehen, aber nicht über jahre hinweg werbeähnliche belästigungen zu verschicken.
und zum thema ankündigungen der beantragten mahnbescheide.ich bin schon 22 jahre verheiratet und was glaubt ihr was mir meine frau schon alles angekündigt hat, und wir sind immer noch ein paar.

schönen sonntag allen
sie waren Abmahner, und auch sonst von mäßigem Verstand

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2574 Beitrag von Steffen » Sonntag 10. Mai 2015, 15:02

"Ei verbibbsch, diese Anwälte verdienen am Abmahnwahn und haben kein Interesse, das dieser aufhört!"


Mal ehrlich Leute, das sind Diskussionen, tiefstes Gulli:Board (2005 - 2007).

Zwei Gedanken am Anfang.


Erster ...

Bei der IGGDAW, die sich selbst als "Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn" tituliert, mit ihren Verantwortlichen Neiße, Reinhardt und Bentz, und hier verdient - mindesten einer (Neiße) der Fanta3 - ca. 10.000,00 + EUR an eingeforderte Werbung, und das jährlich. Für was? Für das Bereitstellen einer HP mit Forum, Webspace und ein, zwei Domains (jährlich ca. 120,- EUR) und einem monatlichen Alibi-Posting des Betreibers.

Fazit: De IGGDAW mit ihren Verantwortlichen verdienen an den Abmahnwahn und machen einen Reibach: hohe Einnahmen für minimalen Aufwand! Eigentlich, was wir jahrelang den Abmahnern vorwerfen.

Hebt es uns - außer meinereiner - irgendjemand an? Nein! Im Gegenteil, es wird diese "Prostitution am Abmahnwahn" von Neiße, Reinhardt und Bentz verheimlicht, verniedlicht oder Kritiken als Neid suggeriert. Manche Anonyme haben sogar Verständnis und finden es gut. Ich darf mir anhören, sogar von Anwälten, dass ich meine Moralvorstellungen nicht auf andere übertragen darf. Pustekuchen.


Zweiter ...

@Werniman, nicht persönlich nehmen. Irgendwann hattest Du gepostet, dass du ca. 10 - 11 Abmahnungen erhieltest. Falls ich eine unterschlug, oder eine dazu schrieb - sorry. Aber Du schimpfst regelmäßig und oft auf die Abmahnindustrie - glaubt einer bzw. DU, das du in den ganzen Fällen mit den ganzen zusätzlichen Ermittlungsdatensätzen - in jeden Fall fehlerhaft ermittelt wurdest und unberechtigt abgemahnt? Das wäre schon mehr als lebensfremd. Punkt.


Anwälte verdienen Geld!

Natürlich, es ist ihr Beruf und genau wie der Bäcker für seine Brötchen, möchte ein Anwalt für seine Arbeit/Tätigkeit/Dienstleistung - eine Entlohnung. Huch, das ist aber 2015, etwas ganz Neues und so verabscheuungswürdig.
  • => Jeder Anwalt ... besser gesagt kein Anwalt macht etwas umsonst!
    => Und kein Fall ist ungeprüft auf den anderen in derselben Angelegenheit anwendbar, da jeder Fall ein Einzelfall darstellt und der Gesetzgeber keinen Mengenrabatt vorsieht.
    => es wird niemand gezwungen einen Anwalt, oder Solmecke oder Wachs zu beauftragen.
Wer aber einen Anwalt beauftragt, der muss wissen
  • - er kostet Geld; er macht nichts umsonst; man sollte vorher vergleichen, ehe man einen be-auftragt
    - er kann keine Strategie erfinden, sondern mus aus den Beweisen des Betroffenen eine aufbauen
    - es gibt immer ein Risiko
    - es gibt wie bei den Autos einen Trabbi und einen BMW
Und mal am Rande, ein Anwalt verdient bei einer z.B. BB-Klage ca. 400,- - 500,- €. Hier kommt der ganze Schriftverkehr zw. den Parteien und dem Mandanten, die Anzeige der Verteidigung, die Klageerwiderung (ca. 8 Std.), Termine, Absprachen mit den Mandanten dazu, und auch wenn man die Reisekosten extra berechnet, hat man 1 Tag, bei einem Gerichtstermin einzuplanen (wenn man z.B. von Bayern nach Bremen muss).

Heutzutage verdienen Abgemahnten vertretende Anwälte nicht mehr, was wir gern uns zusammenfantasieren. Die meisten haben sich schon seit 2 Jahren ein zweites Standbein (außerhalb Filesharing) gesucht. Und Klagen sind aus dem rein wirtschaftlichen Gesichtspunkt definitiv nicht lukrativ. Ich weiß ehrlich nicht, was IHR für Vorstellungen habt.

Außerdem sollte man sich im Thread: Debcon auf das Wesentliche konzentrieren. Und das heißt nicht einknicken, sich nach den Empfehlungen richten - und gut!

VG Steffen

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2575 Beitrag von Steffen » Sonntag 10. Mai 2015, 15:18

"Ei verbibbsch, diese Anwälte verdienen am Abmahnwahn und haben kein Interesse, das dieser aufhört!"

Mal ehrlich Leute, das sind Diskussionen, tiefstes Gulli:Board (2005 - 2007).

Zwei Gedanken am Anfang.


Erster

Bei der IGGDAW, die sich selbst als "Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn" tituliert, mit ihren Verantwortlichen Neiße, Reinhardt und Bentz, und hier verdient mindesten einer (Neiße) der Fanta3 ca. im Jahr 10.000,00 + EUR an eingeforderte Werbung. Für was? Für das Bereitstellen einer HP mit Forum, Webspace und ein, zwei Domains (jährlich ca. 120,- EUR) und einem monatlichen Alibi-Posting des Betreibers.

Fazit: De IGGDAW mit ihren Verantwortlichen verdienen an den Abmahnwahn und machen einen Reibach: hohe Einnahmen für minimalen Aufwand! Eigentlich, was wir jahrelang den Abmahnern vorwerfen.

Hebt es uns - außer meinereiner - irgendjemand an? Nein! Im Gegenteil, es wird diese Prostitution am Abmahnwahn von Neiße, Reinhardt und Bentz verheimlicht, verniedlicht oder Kritiken als Neid suggeriert. Ich darf mir anhören, sogar von Anwälten, dass ich meine Moralvorstellungen nicht auf andere übertragen darf. Pustekuchen.


Zweiter

@Werniman, nicht persönlich nehmen. Irgendwann hattest Du gepostet, dass du ca. 10 - 11 Abmahnungen erhieltest. Falls ich eine unterschlug, oder eine dazu schrieb - sorry. Aber Du schimpfst regelmäßig und oft auf die Abmahnindustrie - glaubst einer bzw. DU, das du in den ganzen Fällen mit den ganzen zusätzlichen Ermittlungsdatensätzen - in jeden Fall fehlerhaft ermittelt wurdest und unberechtigt abgemahnt? Das wäre schon mehr als lebensfremd. Punkt.


Anwälte verdienen Geld!

Natürlich, es ist ihr Beruf und genau wie der Bäcker für seine Brötchen, möchte ein Anwalt für seine Arbeit/Tätigkeit/Dienstleistung - eine Entlohnung. Huch, das ist aber 2015, etwas ganz Neues und so verabscheuungswürdig.

=> Jeder Anwalt ... besser gesagt kein Anwalt macht etwas umsonst!
=> Und kein Fall ist ungeprüft auf den anderen in derselben Angelegenheit anwendbar, da jeder Fall ein Einzelfall darstellt und der Gesetzgeber keinen Mengenrabatt vorsieht.
=> es wird niemand gezwungen einen Anwalt, oder Solmecke oder Wachs zu beauftragen.

Wer aber einen Anwalt beauftragt, der muss wissen
- er kostet Geld; er macht nichts umsonst; man sollte vorher vergleichen, ehe man einen beauftragt
- er kann keine Strategie erfinden, sondern mus aus den Beweisen des Betroffenen eine aufbauen
- es gibt immer ein Risiko
- es gibt wie bei den Autos einen Trabbi und einen BMW

Und mal am Rande, ein Anwalt verdient bei einer z.B. BB-Klage ca. 400,- - 500,- €. Hier kommt der ganze Schriftverkehr zw. den Parteien und dem Mandanten, die Anzeige der Verteidigung, die Klageerwiderung (ca. 8 Std.), Termine, Absprachen mit den Mandanten dazu, und auch wenn man die Reisekosten extra berechnet, hat man 1 Tag, bei einem Gerichtstermin einzuplanen (wenn man z.B. von Bayern nach Bremen muss).

Heutzutage verdienen Abgemahnten vertretende Anwälte nicht mehr, was wir gern uns zusammenfantasieren. Die meisten haben sich schon seit 2 Jahren ein zweites Standbein (außerhalb Filesharing) gesucht. Und Klagen sind aus dem rein wirtschaftlichen Gesichtspunkt definitiv nicht lukrativ. Ich weiß ehrlich nicht, was IHR für Vorstellungen habt.

Außerdem sollte man sich im Thread: Debcon auf das Wesentliche konzentrieren. Und das heißt nicht einknicken, sich nach den Empfehlungen richten - und gut!

VG Steffen
Das ist deine Meinung, aber hier - bei diesem Rechtsthema - bringen niemanden Spekulationen und Annahmen weiter, was unseren Krebsschaden darstellt, sondern nur Beweise bzw. zur Überzeugung des Gerichts bewiesene Behauptungen.

1ööüüää1

VG Steffen

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2576 Beitrag von Steffen » Sonntag 10. Mai 2015, 16:08

Da wären wir jetzt wieder in einer Endlosschleife. Entweder man beherrscht die Spielregeln, oder darf nicht zocken.

Einen schönen sonnigen Restsonntag!

VG Steffen

AbmahnFunny
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2577 Beitrag von AbmahnFunny » Montag 11. Mai 2015, 14:04

hallo genossen

so ist es. ich habe beweise im ordner zu hause, dass ich mehrere jahre belästigt wurde, und dagegen gehe ich jetzt gerichtlich vor.
und werniman ist unschuldig, weil er ja noch nicht verurteilt wurde, und solange ist man unschuldig, das sind die spielregeln.
werniman, bleib so wie du bist, du hast das herz am richtigen fleck.

mfg
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#2578 Beitrag von Steffen » Montag 11. Mai 2015, 16:02

[quoteemAbmahnFunny]so ist es. ich habe beweise im ordner zu hause, dass ich mehrere jahre belästigt wurde, und dagegen gehe ich jetzt gerichtlich vor.[/quoteem]
Feine Sache, halte uns einmal bitte auf den Laufenden.


[quoteemAbmahnFunny]werniman, bleib so wie du bist, du hast das herz am richtigen fleck.[/quoteem]
Das will @Werniman niemand verwehren, und natürlich soll er so bleiben, wie er ist. Aber natürlich, so tolerant sollte man sein, wenn man selbst ach so tolerant ist, dass man Kritik üben kann bzw. seine Meinung kundtun. Ganz zu schweigen, das ich @Werniman nicht persönlich angegriffen habe oder beleidigt. Punkt.


[quoteemAbmahnFunny]und werniman ist unschuldig, weil er ja noch nicht verurteilt wurde, und solange ist man unschuldig, das sind die spielregeln.[/quoteem]
Wie ich schon sagte, wer die Spielregeln nicht beherrscht, sollte nicht zocken. Ausrufezeichen.

Und wer bei einer Filesharing-Abmahnung von Unschuld / Schuld ausgeht, derjenige hat das ganze Instrument: Störerhaftung + tatsächliche Tätervermutung des BGH nicht verinnerlicht, oder gar begriffen.

Und ich glaube, das @Werniman - so schätze ich ihn über die Jahre ein - keinen Fürsprecher benötigt. Wenn @Werniman denkt, er hat ein Problem mit mir, kann er es mit mir per PN. E-Mail oder Telefon abklären, wie es Erwachsene so halt tun. Aber ich denke, es gibt kein Problem, da niemand beleidigt wurde, sondern jeder seinen Standpunkt kundtat.

Und in einer Diskussion, nur einmal am Rande, kann man dem Gegenüber:
  • zustimmen (insgesamt, zu einem Teil)
  • nicht zustimmen (insgesamt, zu einem Teil)
  • seine Stimme enthalten
[/b]

VG Steffen

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2579 Beitrag von AbmahnFunny » Montag 11. Mai 2015, 16:37

hi genossen

schön zu wissen steffen, dass du auch mal was falsch verstehst.ich verteidige wernimann nicht dir gegenüber, da ich auch keinen angriff sehe.fakt ist aber auch, dass nich alles was rechtlich möglich ist, auch als recht anerkannt werden sollte. jeder richter der,ich beziehe mich mal nur auf die debcon fälle,auch nur eine dieser klagen zu gunsten der kläger entscheidet,
hat seinen beruf verfehlt.
nicht wieder falsch verstehen.wenn ich jemand beim diebstahl erwische, muss er auch bestraft werden.aber hier wird von der ermittlung bis zum tatsächlichen richterspruch, permanent das recht gebrochen.gott sei dank giebt es viele richter, die genug arsch in der hose haben, und diese treiste masche durchschauen.
und zuletzt noch eins: jemand der auf diese weise versucht an geld zu kommen, der klaut auch omas die handtasche.fakt.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2580 Beitrag von Steffen » Montag 11. Mai 2015, 18:12

Hallo @Werniman, @all,

das ist ja soweit richtig. Ich kenne selbst meine Meinung von Abmahnung 12/2006 bis dato. Nur wenn man sich mit einem Thema so lange intensiv beschäftigt; mit allen Beteiligten spricht + plus deren Argumenten sich öffnet; die Entwicklung in der Gesetzgebung und Rechtsprechung sieht; kann man - muss man - seine Schlussfolgerungen ziehen. Ob diese richtig sind, für mich ja! Ein andere sagt: 6, setzen!, oder der andere versteht mich nicht mehr.

Ich habe ab 2006 genau die Argumente gehabt und gefunden, wie viele der Neuabgemahnten oder Engagierten heute. Letztendlich habe ich dann diesen Argumenten mehr Glauben geschenkt, diese übernommen, statt zu sagen: Erwischt, Zahlen, Lehren ziehen!

Und wenn ich heute resümiere, dann war die Abmahnung 2006 von damals KUW (ehemals U+C; Th. Urmann) eigentlich das Modell Filesharing-Abmahnung, was am angemessensten und realistischsten war.

»1 Urheberverstoß, 1 UE, 100,- € AG + 50,- € SE«

Aber damals, habe auch ich dieses Modell verpönt und mich als Opfer gefühlt, obwohl ich keines war.

Ein einschneidendes Erlebnis hat dann jeder, der erstmals tiefgründig mit einem Anwalt spricht, Einblick ins Abmahnleben erhält und in der Realität. Und mit diesen ersten Gesprächen mit RA Dr. Wachs, andere wollten mich nicht mit dem Poppers anschauen, war ich soweit, die HP und das gedachte Übergangsforum zu schließen. Weil mir das Thema Störerhaftung näher gebracht wurde, aber nicht einfühlsam, sondern nüchtern und kalkuliert. man muss sich dann entscheiden, malt man weiter an der lilabunten Welt der Foren, oder sollte es so darstellen wie es ist, oder zumindest wie ich es sehe.

Und mit der Zeit, der Änderungen in der Gesetzgebung (2. Korb (auch Download strafbar) - 01.01.2008, GEigDuVeG (Zivirechtlicher Auskunftsanspruch § 101) - 01.09.2008, GguGpr - 09.10.2013) und der Rechtsprechung (BGH: "Sommer unseres Lebens" - 2010, "Morpheus" - 2012, "BearShare" - 2014),

- diese Entwicklung heben sehr viele mitgemacht -,

kommt man unweigerlich zu dem Ergebnis, das unsere Argumente (alles Betrug; Anwälte wollen an uns verdienen; klagt, wenn ihr unsere Kohle wollt usw. usf.) nur Schall und Rauch sind. Denn mit dem Rückgang der Abmahnungen und Anstieg der Klagen, wurde auf einmal unsere Schwächen sichtbar. Arrogant-egoistische Abgemahnte, die sich mit Erhalt nicht vorbereitet haben, denken sie könne es alleine händeln oder setzen der naturwissenschaftlichen Seite den Vorrang, vor der juristischen, und Anwälte, die dachten mit Verwendung einer mod. UE allein und markigen Textbausteinen, kann man den Rechtsstreit aussitzen. Und mit sehr wenigen Ausnahmen, die man an einer Hand abzählen kann - ging alles nach hinten los. Und so wurde die Rechtsprechung mit beeinflusst.

Und man hört es immer wieder: wir sind unschuldig usw. Wenn es aber ernst wird, vergleicht man sich, erkennt an, versäumt oder verliert seinen Alleingang.

Natürlich bin ich kein Jurist, möchte keiner sein und will auch nicht so tun ...
Natürlich sehe ich vieles wirr und unstrukturiert ...
Natürlich habe ich nicht immer recht ...

Aber es muss jeder für sich seinen Weg finden. Und wenn ich daran denke, was mir jeder erzählt, oder erzählen möchte, dann kann man doch mit einer gewissen Lebenserfahrung schon abwägen, wer ansatzweise die richtigen Argumente besitzt.

Natürlich hat sich meine Meinung, Standpunkte im Laufe der Zeit, von 2006 bis dato geändert. Vieles sieht man heute abgeklärter, vielleicht kommt deshalb auch vieles hart und kalt 'rüber. Aber man sollte doch schon darauf hinweisen, wie es wirklich ist. Und wenn man ein bisschen sich vorbereitet, "Fantasie" besitzt für den Einzelfall, hat man trotzdem gute Aussichten seine vermutete Täterschaft in puncto Störer-/Täter-/Teilnehmerhaftung zu entkräften. Dieses geht aber nicht mit Polemik und Lawotschka (russisch-ossideutsch für leere Worte). Und diese muss man jeden nahe bringen. natürlich, muss dieser, mir nicht zustimmen. Das ist sein recht. Nur werde ich immer wieder darauf hinweisen.

Und die Zukunft wird es bringen, immer weniger Abmahnungen, 1 Großabmahner (WF) - viele Einzelabmahner (Sebastian, FAREDS usw.) - wo der Schwerpunkt auf Klage liegen wird. Der ganze Spuk um BB, Debcon usw. ist spätestens in 2 Jahre erledigt. Und jeder Neuabgemahnte ist deshalb heute gefordert sich seine Vorgehensweise genau zu überlegen. Und es gibt bei Nichtzahlen nur: entweder Verjährung oder Klage. Keine Wahrscheinlichkeitsrechnung oder Statistik.

Und wer sich heute mit Erhalt einer Abmahnung nicht vorbereitet - dem bestrafe nicht ich, das Forum, sondern der Richter! Und es ist letztendlich sein Geld, was er dann hinlegt.

1ööüüää1

VG Steffen

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