Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
-
- Beiträge: 7
- Registriert: Mittwoch 1. Februar 2012, 11:46
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Erneute Niederlage für unseren Freund:
http://www.mittelbayerische.de/nachrich ... rmann.html" onclick="window.open(this.href); return false;
Zitat: "Nun ist klar – sofern eine Nichtzulassungsbeschwerde scheitert: Urmann und sein damaliger Mandant Frank Drescher müssen der Abgemahnten Gerichts- und Anwaltskosten erstatten. Diesem Musterprozess könnten weitere Regressforderungen von all denen folgen, die Post von Urmann erhalten hatten."
http://www.mittelbayerische.de/nachrich ... rmann.html" onclick="window.open(this.href); return false;
Zitat: "Nun ist klar – sofern eine Nichtzulassungsbeschwerde scheitert: Urmann und sein damaliger Mandant Frank Drescher müssen der Abgemahnten Gerichts- und Anwaltskosten erstatten. Diesem Musterprozess könnten weitere Regressforderungen von all denen folgen, die Post von Urmann erhalten hatten."
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass KVR eigentlich nur existierte, um ein Wettbewerbsverhältnis zu fingieren und so eine Basis zu schaffen, auf der Abmahnungen verschickt werden können. Es sei um nichts anderes gegangen, als mit geringem Aufwand Geld zu machen.Herman ze German hat geschrieben:Erneute Niederlage für unseren Freund:
http://www.mittelbayerische.de/nachrich" onclick="window.open(this.href); return false; ... rmann.html
Zitat: "Nun ist klar – sofern eine Nichtzulassungsbeschwerde scheitert: Urmann und sein damaliger Mandant Frank Drescher müssen der Abgemahnten Gerichts- und Anwaltskosten erstatten. Diesem Musterprozess könnten weitere Regressforderungen von all denen folgen, die Post von Urmann erhalten hatten."
http://winfuture.de/news,84832.html" onclick="window.open(this.href); return false;
Meine ganz eigener Verdacht ist,
das die ein oder andere Torrentfalle ebenfalls aufgestellt wurde um später abzukassieren.
Und was mich noch ärgert ist,
das windige Firmen das öffentliche Telefonnetz überwachen.
---Fernmeldegeheimnis---
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
[quoteemUfo]Meine ganz eigener Verdacht ist,
das die ein oder andere Torrentfalle ebenfalls aufgestellt wurde um später abzukassieren.
Und was mich noch ärgert ist,
das windige Firmen das öffentliche Telefonnetz überwachen.
---Fernmeldegeheimnis---[/quoteem]
Was mich ärgert, was meine Meinung darstellt, das 2014 irgendwelche Deppen immer noch Filesharen und sich dann in den Foren ausheulen!
VG Steffen
das die ein oder andere Torrentfalle ebenfalls aufgestellt wurde um später abzukassieren.
Und was mich noch ärgert ist,
das windige Firmen das öffentliche Telefonnetz überwachen.
---Fernmeldegeheimnis---[/quoteem]
Was mich ärgert, was meine Meinung darstellt, das 2014 irgendwelche Deppen immer noch Filesharen und sich dann in den Foren ausheulen!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Natürlich hast Du von deinem Standpunkt aus Recht. Wir diskutieren, besser gesagt streiten doch schon seit Jahren über die eine Frage nach dem Huhn und dem Ei.
Wer war zuerst da, die Rechteverletzung oder die Abmahnung?
Was man jetzt versucht,
Seite 1:
Und ja, Deutschland ist ein Abmahnwahnland par excellence.
Ich glaube, dass es hier noch mehr darauf ankommt, schon beginnend im Elternhaus, Schule usw., das eine Aufklärung betrieben wird, das man nicht alles im Internet umsonst bekommt, auch wenn der Mausklick unscheinbar einfach ist, und es doch alle machen bzw. bestimmte Gesetze nun einmal vorherrschen, nachdem man sich Offline und Online richten muss. Und verletzt man diese, muss man mit möglichen Konsequenzen rechnen. Das nennt sich einfach Rechtssystem. Hier sind aber - alle - gefragt.
VG Steffen
Wer war zuerst da, die Rechteverletzung oder die Abmahnung?
Was man jetzt versucht,
Seite 1:
- => der Rechteverletzer möchte Gesetze, die ein Massenabmahnen bzw. Abmahnen unmöglich machen.
- => der in seinem Rechten verletzte, das er sein legitimes Recht - Rechtsverletzungen gegenüber seinen Werken - ahnden kann, ohne das sein Recht ins Leere läuft oder noch weitere Hürden in den Weg gelegt werden.
Und ja, Deutschland ist ein Abmahnwahnland par excellence.
- Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)
- Fotoabmahnungen (eBay, "Marions Kochbuch", Münzabmahner usw.)
- Zitatrecht (Blogs, HP, Foren)
- Abmahnung wegen fehlerhaften Impressen, Widerrufsbelehrungen, AGB's
- Ticketverkauf von Fußballvereinen
- Booklet-CDs bei eBay
- T-Shirt Verkauf auf eBay mit Markennamen bzw. Markenrechtsverletzungen allgemein
- Verwendung von Impressen ohne Nennung des Urhebers usw. usf.
Ich glaube, dass es hier noch mehr darauf ankommt, schon beginnend im Elternhaus, Schule usw., das eine Aufklärung betrieben wird, das man nicht alles im Internet umsonst bekommt, auch wenn der Mausklick unscheinbar einfach ist, und es doch alle machen bzw. bestimmte Gesetze nun einmal vorherrschen, nachdem man sich Offline und Online richten muss. Und verletzt man diese, muss man mit möglichen Konsequenzen rechnen. Das nennt sich einfach Rechtssystem. Hier sind aber - alle - gefragt.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
-
- Beiträge: 141
- Registriert: Montag 28. Juni 2010, 00:02
- Wohnort: www.ccc.de
- Kontaktdaten:
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
UPDATE 21.01.2015: Verfahren wieder aufgenommen
https://www.ratgeberrecht.eu/urheberrec ... stand.html
Ich verfolge das mit Interesse und werden abhängig vom Ausgang des Verfahrens ebenfalls Schadenersatzklage zur Eintreibung
unserer Abwehrkosten dieser ominösen Streamingabmahnung einreichen.
Kann im Übrigen nur jedem raten, ebenfalls darüber nachzudenken.
Ein derart schädliches Verhalten eines Anwalts und der gesamtem beteiligten Gruppe darf in einem Rechtsstaat einfach nicht durchgehen...
https://www.ratgeberrecht.eu/urheberrec ... stand.html
Ich verfolge das mit Interesse und werden abhängig vom Ausgang des Verfahrens ebenfalls Schadenersatzklage zur Eintreibung
unserer Abwehrkosten dieser ominösen Streamingabmahnung einreichen.
Kann im Übrigen nur jedem raten, ebenfalls darüber nachzudenken.
Ein derart schädliches Verhalten eines Anwalts und der gesamtem beteiligten Gruppe darf in einem Rechtsstaat einfach nicht durchgehen...
-
- Beiträge: 141
- Registriert: Montag 28. Juni 2010, 00:02
- Wohnort: www.ccc.de
- Kontaktdaten:
Re: Abmahnungen durch U+C Rechtsanmaßer
»Eh hohb nix unrechts doa!«
— Urmann
— Urmann
-
- Beiträge: 141
- Registriert: Montag 28. Juni 2010, 00:02
- Wohnort: www.ccc.de
- Kontaktdaten:
Re: Abmahnungen durch U+C Rechtsanmaßer wegen Dreaming
Thomas Urmann zu Schadensersatz verurteilt:
»Gleichzeitig ist antragsgemäß festgestellt worden, dass dem Schadensersatzanspruch des Abgemahnten eine durch Thomas Urmann vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung zugrunde liegt.«
Nur »eine«? ^^
Code: Alles auswählen
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/versaeumnis-urteil-nach-redtube-abmahnung-thomas-urmann-zum-schadensersatz-verurteilt
Nur »eine«? ^^
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Redtube-Abmahnungen: Thomas Urmann zu Schadensersatz verurteilt
09:58 Uhr
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Anwaltskanzlei Weiß & Partner® Rechtsanwälte, Patentanwalt
Katharinenstraße 16
73728 Esslingen
Tel.: +49 (0) 711 - 88241006
Fax: +49 (0) 711 - 88241009
URL: http://www.ratgeberrecht.eu
E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu
Autor: Rechtsanwalt Alexander Bräuer
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Quelle: www.ratgeberrecht.eu
Link: https://www.ratgeberrecht.eu/urheberrec ... teilt.html
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Ex-Rechtsanwalt Thomas Urmann nach RedTube-Streaming-Abmahnung zum Schadensersatz aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung verurteilt (AG Regensburg, Versäumnisurteil vom 20.03.2015, Az. 3 C 451/14; nicht rechtskräftig).
Im Dezember 2013 ist die Regensburger Anwaltskanzlei der U + C Rechtsanwälte URMANN+COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und dabei federführend ihr namensgebender Geschäftsführer Rechtsanwalt Thomas Urmann durch eine Masse urheberrechtlicher Abmahnungen in Erscheinung getreten. Vorwurf der Abmahnungen war das Streamen von Erotik-Videos über die Videoplattform „RedTube“. Bereits das Streamen sollte nach Auffassung von (Ex-) Anwalt Urmann eine Urheberrechtsverletzung zum Nachteil der angeblichen Rechteinhaberin The Archive AG mit Sitz in der Schweiz darstellen und somit Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche begründen. Die Abmahnungen führten zu großen Verunsicherungen und zogen auch das Interesse der Medien nach sich.
Innerhalb kürzester Zeit mehrten sich Zweifel an der Berechtigung der Abmahnungen. Zudem verdichteten sich Hinweise auf ein fragwürdiges Geschäftsmodell. Im Auftrage eines Mandanten haben wir deshalb im Februar 2014 Schadensersatzklage gegen den heute nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassenen Thomas Urmann sowie gegen „seine“ U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (jetzt: Z9 Verwaltungs-GmbH) zum Amtsgericht Regensburg eingereicht.
Nachdem ein erster Verhandlungstermin im Oktober 2014 die Aussetzung des Verfahrens wegen des Verdachts einer Straftat nach sich ziehen sollte, gegen die wir zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen im Namen unseres Mandanten mit Erfolg Beschwerde eingelegt haben, hat das AG Regensburg das Verfahren wieder aufgenommen und erneut Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt. Gleichzeitig hat das Gericht Thomas Urmann sowie der Z9 Verwaltungs-GmbH mehrere Auflagen gemacht.
Hierauf reagierte der ehemalige Rechtsanwalt Thomas Urmann nicht mehr. Auch die U + C Rechtsanwälte URMANN+COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (jetzt: Z9 Verwaltungs-GmbH) ließ keine weitergehenden Erklärungen abgeben.
Am 20.03.2015 erschien für Thomas Urmann sowie die Z9 Verwaltungs-GmbH niemand zum Fortsetzungstermin, sodass das AG Regensburg ein Versäumnisurteil verkündete. Darin ist Thomas Urmann gesamtschuldnerisch mit der Z9 Verwaltungs-GmbH zum Schadensersatz verurteilt worden. Zu ersetzen sind die Kosten des Abgemahnten, die ihm zur Abwehr der Abmahnung entstanden sind. Das Amtsgericht Regensburg hat zudem antragsgemäß festgestellt, dass dem Schadensersatzanspruch eine durch Thomas Urmann vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung zugrunde liegt.
Das Versäumnisurteil ist noch nicht rechtskräftig (Stand: 08.04.2015).
Hier das Versäumnis-Urteil des AG Regensburg vom 20.03.2015, Aktenzeichen 3 C 451/14, im Volltext:
09:58 Uhr
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Anwaltskanzlei Weiß & Partner® Rechtsanwälte, Patentanwalt
Katharinenstraße 16
73728 Esslingen
Tel.: +49 (0) 711 - 88241006
Fax: +49 (0) 711 - 88241009
URL: http://www.ratgeberrecht.eu
E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu
Autor: Rechtsanwalt Alexander Bräuer
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Quelle: www.ratgeberrecht.eu
Link: https://www.ratgeberrecht.eu/urheberrec ... teilt.html
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Ex-Rechtsanwalt Thomas Urmann nach RedTube-Streaming-Abmahnung zum Schadensersatz aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung verurteilt (AG Regensburg, Versäumnisurteil vom 20.03.2015, Az. 3 C 451/14; nicht rechtskräftig).
Im Dezember 2013 ist die Regensburger Anwaltskanzlei der U + C Rechtsanwälte URMANN+COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und dabei federführend ihr namensgebender Geschäftsführer Rechtsanwalt Thomas Urmann durch eine Masse urheberrechtlicher Abmahnungen in Erscheinung getreten. Vorwurf der Abmahnungen war das Streamen von Erotik-Videos über die Videoplattform „RedTube“. Bereits das Streamen sollte nach Auffassung von (Ex-) Anwalt Urmann eine Urheberrechtsverletzung zum Nachteil der angeblichen Rechteinhaberin The Archive AG mit Sitz in der Schweiz darstellen und somit Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche begründen. Die Abmahnungen führten zu großen Verunsicherungen und zogen auch das Interesse der Medien nach sich.
Innerhalb kürzester Zeit mehrten sich Zweifel an der Berechtigung der Abmahnungen. Zudem verdichteten sich Hinweise auf ein fragwürdiges Geschäftsmodell. Im Auftrage eines Mandanten haben wir deshalb im Februar 2014 Schadensersatzklage gegen den heute nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassenen Thomas Urmann sowie gegen „seine“ U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (jetzt: Z9 Verwaltungs-GmbH) zum Amtsgericht Regensburg eingereicht.
Nachdem ein erster Verhandlungstermin im Oktober 2014 die Aussetzung des Verfahrens wegen des Verdachts einer Straftat nach sich ziehen sollte, gegen die wir zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen im Namen unseres Mandanten mit Erfolg Beschwerde eingelegt haben, hat das AG Regensburg das Verfahren wieder aufgenommen und erneut Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt. Gleichzeitig hat das Gericht Thomas Urmann sowie der Z9 Verwaltungs-GmbH mehrere Auflagen gemacht.
Hierauf reagierte der ehemalige Rechtsanwalt Thomas Urmann nicht mehr. Auch die U + C Rechtsanwälte URMANN+COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (jetzt: Z9 Verwaltungs-GmbH) ließ keine weitergehenden Erklärungen abgeben.
Am 20.03.2015 erschien für Thomas Urmann sowie die Z9 Verwaltungs-GmbH niemand zum Fortsetzungstermin, sodass das AG Regensburg ein Versäumnisurteil verkündete. Darin ist Thomas Urmann gesamtschuldnerisch mit der Z9 Verwaltungs-GmbH zum Schadensersatz verurteilt worden. Zu ersetzen sind die Kosten des Abgemahnten, die ihm zur Abwehr der Abmahnung entstanden sind. Das Amtsgericht Regensburg hat zudem antragsgemäß festgestellt, dass dem Schadensersatzanspruch eine durch Thomas Urmann vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung zugrunde liegt.
Das Versäumnisurteil ist noch nicht rechtskräftig (Stand: 08.04.2015).
Hier das Versäumnis-Urteil des AG Regensburg vom 20.03.2015, Aktenzeichen 3 C 451/14, im Volltext:
Amtsgericht Regensburg
Az.: 3 C 451/14
In dem Rechtsstreit
- Kläger -
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Weiß & Partner, Katharinenstraße 16, 73728 Esslingen, Gz.: 4002/14 AB01 AB/fb
gegen
1) Urmann Thomas, Zeißstr. 9, 93053 Regensburg
- Beklagter -
2) Z9 Verwaltungs-GmbH, vertreten durch d. d. Geschäftsführer Thomas Urmann, Zeißstr. 9, 93053 Regensburg
- Beklagte -
wegen Schadensersatz
erlässt das Amtsgericht Regensburg durch den Richter am Amtsgericht XXX am 20.03.2015 auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 20.03.2015 folgendes
Versäumnisurteil
(…)
gez.
XXX
Richter am Amtsgericht
Az.: 3 C 451/14
In dem Rechtsstreit
- Kläger -
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Weiß & Partner, Katharinenstraße 16, 73728 Esslingen, Gz.: 4002/14 AB01 AB/fb
gegen
1) Urmann Thomas, Zeißstr. 9, 93053 Regensburg
- Beklagter -
2) Z9 Verwaltungs-GmbH, vertreten durch d. d. Geschäftsführer Thomas Urmann, Zeißstr. 9, 93053 Regensburg
- Beklagte -
wegen Schadensersatz
erlässt das Amtsgericht Regensburg durch den Richter am Amtsgericht XXX am 20.03.2015 auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 20.03.2015 folgendes
Versäumnisurteil
- 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 416,50 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 7.3.2014 zu bezahlen.
2. Es wird gegenüber dem Beklagten zu 1 festgestellt, dass dem Anspruch aus vorstehender Ziffer 1 eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Beklagten zu 1 zugrundeliegt.
3. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits gesamtschuldnerisch.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
(…)
gez.
XXX
Richter am Amtsgericht
RedTube-Urteil
"RedTube-Abmahnung" war vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung
Thomas Urmann sowie die "Z9 Verwaltungs-GmbH" zum Schadensersatz verurteilt
22:40 Uhr
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Autor:
Rechtsanwalt Alexander Bräuer
FA für gewerblichen Rechtsschutz
Anwaltskanzlei Weiß & Partner® Rechtsanwälte, Patentanwalt
Katharinenstraße 16 | 73728 Esslingen
Tel.: +49 (0) 711 - 88241006 | Fax: +49 (0) 711 - 88241009
Web: www.ratgeberrecht.eu | E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Ende des Jahres 2013 machten die "RedTube-Abmahnungen" der Firma "The Archive AG", Blumenweg 3a, 8303 Bassersdorf, durch die Kanzlei "U + C Rechtsanwälte URMANN+COLLEGEN" die Runde. Die Abmahnwelle platze im sprichwörtlichen Sinne.
Nun hat das Amtsgericht Regensburg mit Urteil vom 08.12.2015 sowohl Ex-Anwalt Thomas Urmann als auch die "Z9 Verwaltungs-GmbH" (zum bisherigen Verfahren und zum Versäumnisurteil) nach beinahe zwei Jahren gesamtschuldnerisch zum Schadensersatz verurteilt sowie gegenüber Thomas Urmann festgestellt, dass eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung vorliegt. Nach Ansicht des Amtsgericht Regensburg liegen ausreichende Anhaltspunkte für ein arglistiges Verhalten des beklagten Urmann vor.
Das Urteil des Amtsgerichts Regensburg vom 08.12.2015, Az. 3 C 451/14, im Volltext: ...
... weiterlesen auf 'www.ratgeberrecht.eu'
AG Regensburg, Urteil vom 08.12.2015, Az. 3 C 451/14
Thomas Urmann sowie die "Z9 Verwaltungs-GmbH" zum Schadensersatz verurteilt
22:40 Uhr
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Autor:
Rechtsanwalt Alexander Bräuer
FA für gewerblichen Rechtsschutz
Anwaltskanzlei Weiß & Partner® Rechtsanwälte, Patentanwalt
Katharinenstraße 16 | 73728 Esslingen
Tel.: +49 (0) 711 - 88241006 | Fax: +49 (0) 711 - 88241009
Web: www.ratgeberrecht.eu | E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Ende des Jahres 2013 machten die "RedTube-Abmahnungen" der Firma "The Archive AG", Blumenweg 3a, 8303 Bassersdorf, durch die Kanzlei "U + C Rechtsanwälte URMANN+COLLEGEN" die Runde. Die Abmahnwelle platze im sprichwörtlichen Sinne.
Nun hat das Amtsgericht Regensburg mit Urteil vom 08.12.2015 sowohl Ex-Anwalt Thomas Urmann als auch die "Z9 Verwaltungs-GmbH" (zum bisherigen Verfahren und zum Versäumnisurteil) nach beinahe zwei Jahren gesamtschuldnerisch zum Schadensersatz verurteilt sowie gegenüber Thomas Urmann festgestellt, dass eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung vorliegt. Nach Ansicht des Amtsgericht Regensburg liegen ausreichende Anhaltspunkte für ein arglistiges Verhalten des beklagten Urmann vor.
Das Urteil des Amtsgerichts Regensburg vom 08.12.2015, Az. 3 C 451/14, im Volltext: ...
... weiterlesen auf 'www.ratgeberrecht.eu'
AG Regensburg, Urteil vom 08.12.2015, Az. 3 C 451/14
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Frage ist nur ob noch genug masse für denn schadenersatz vorhanden ist .
mich würden intreesieren ob sich daraus auch noch strafrechtliche konsquenzen für Urmann und co ergeben.
mich würden intreesieren ob sich daraus auch noch strafrechtliche konsquenzen für Urmann und co ergeben.
-
- Beiträge: 141
- Registriert: Montag 28. Juni 2010, 00:02
- Wohnort: www.ccc.de
- Kontaktdaten:
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
… und für die mehr als dubiose »Firma« Debcon (Wulf) & Co., die vom Betrüger Urmann etliche Machenschaften aufkaufte und noch immer weiterbetreibt...ffischer hat geschrieben:… ob sich daraus auch noch strafrechtliche konsquenzen für Urmann und co ergeben.
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Hallöle, melde mich mal wieder aus langer Abstinenz.
Habe heute ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Regensburg erhalten, indem mir mitgeteilt wird, dass das Ermittlungsverfahren gegen Thomas Martin Urmann, Ralf Reichert, Philipp Wiki wegen versuchten Betruges eingestellt wurde.
Was mich verwundert, denn einen Tag später wird einer der Protagonisten namens Thomas Martin Urmann vor dem Gericht in Regensburg zu Schadenersatz, eben aus Gründen wegen Betruges verurteilt???
Habe heute ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Regensburg erhalten, indem mir mitgeteilt wird, dass das Ermittlungsverfahren gegen Thomas Martin Urmann, Ralf Reichert, Philipp Wiki wegen versuchten Betruges eingestellt wurde.
Was mich verwundert, denn einen Tag später wird einer der Protagonisten namens Thomas Martin Urmann vor dem Gericht in Regensburg zu Schadenersatz, eben aus Gründen wegen Betruges verurteilt???
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
[quoteemGrummel]Habe heute ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Regensburg erhalten, indem mir mitgeteilt wird, dass das Ermittlungsverfahren gegen Thomas Martin Urmann, Ralf Reichert, Philipp Wiki wegen versuchten Betruges eingestellt wurde. Was mich verwundert, denn einen Tag später wird einer der Protagonisten namens Thomas Martin Urmann vor dem Gericht in Regensburg zu Schadenersatz, eben aus Gründen wegen Betruges verurteilt???[/quoteem]
Das ist nichts Besonderes. Dass Strafrecht (z.B. Ermittlungsverfahren Staatsanwalt) läuft meist selbstständig neben dem Zivilrecht (z.B. vorgerichtliche eigene Anwaltskosten zur Abmahnungsabwehr - AG Regensburg) her. Im Ermittlungsverfahren gilt zu klären, ob der Straftatbestand des Betrugs (§ 263 StGB) vorliegt. Ich hatte mehrmals betont, dass im RedTube-Fall man Urmann sehr wenig strafrechtlich anhaben könnte. Wenn überhaupt.
Im Zivilrecht hingegen geht es meist um Ansprüche bzw. wirtschaftliche Forderungen nach anwaltlichen Gebühren und Schadensersatz bezüglich eines bestimmten Sachverhaltes. Und Du kannst das Urteil selbst lesen, Urmann ist nicht wegen Betrug verurteilt wurden. Man liest da nur Täuschung, rechtwidriges Verhalten, gegen Treu und Glauben, sittenwidrig usw.
Für die Masse der Abgemahnten, die vielleicht auch noch gezahlt haben, ist es nicht wenig tröstlich.
VG Steffen
Das ist nichts Besonderes. Dass Strafrecht (z.B. Ermittlungsverfahren Staatsanwalt) läuft meist selbstständig neben dem Zivilrecht (z.B. vorgerichtliche eigene Anwaltskosten zur Abmahnungsabwehr - AG Regensburg) her. Im Ermittlungsverfahren gilt zu klären, ob der Straftatbestand des Betrugs (§ 263 StGB) vorliegt. Ich hatte mehrmals betont, dass im RedTube-Fall man Urmann sehr wenig strafrechtlich anhaben könnte. Wenn überhaupt.
Im Zivilrecht hingegen geht es meist um Ansprüche bzw. wirtschaftliche Forderungen nach anwaltlichen Gebühren und Schadensersatz bezüglich eines bestimmten Sachverhaltes. Und Du kannst das Urteil selbst lesen, Urmann ist nicht wegen Betrug verurteilt wurden. Man liest da nur Täuschung, rechtwidriges Verhalten, gegen Treu und Glauben, sittenwidrig usw.
Für die Masse der Abgemahnten, die vielleicht auch noch gezahlt haben, ist es nicht wenig tröstlich.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Danke für die Antwort. Ich bin ja gespannt ob ich noch Antwort vom Landgericht Köln erhalte. Nach meinem Einspruch Ende Dezember 2013/Anfang 2014 habe ich nichts mehr gehört.
Außerdem würde ich mich interessieren, ob der gesamte Vorgang jetzt endlich erledigt ist.
Gezahlt habe ich nicht. Da 35.000/45.000 Personen abgemahnt wurden, haben ja nur eine kleine Anzahl von Personen gezahlt. Auf dem treuhandkonto wurde meines Erachtens 600.000€ eingezahlt, das macht dann bei 250€ so 2.400 Personen.
Bekommen auch die Personen Nachricht, die sich nicht zur Wehr gesetzt haben? Wäre eigentlich schön.
LG und einen erholsamen 4. Advent
Außerdem würde ich mich interessieren, ob der gesamte Vorgang jetzt endlich erledigt ist.
Gezahlt habe ich nicht. Da 35.000/45.000 Personen abgemahnt wurden, haben ja nur eine kleine Anzahl von Personen gezahlt. Auf dem treuhandkonto wurde meines Erachtens 600.000€ eingezahlt, das macht dann bei 250€ so 2.400 Personen.
Bekommen auch die Personen Nachricht, die sich nicht zur Wehr gesetzt haben? Wäre eigentlich schön.
LG und einen erholsamen 4. Advent
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
das geld vom treuhandkonto wurde doch in die schweiz überwiesen und ist da verschwunden
deswegen bezweifle ich das irgendjemand auch nur ein cent sehen wird
deswegen bezweifle ich das irgendjemand auch nur ein cent sehen wird