Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

Antworten
Nachricht
Autor
tossi303
Beiträge: 11
Registriert: Sonntag 27. März 2011, 09:09

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2101 Beitrag von tossi303 » Sonntag 9. November 2014, 10:44

Morgen zusammen,

habe das 11-2014er Schreiben "Forderung aus Urheberrechtsverletzung" auch erhalten mit besagten 1286,-€.

Ich habe die Empfehlung von Steffen befolgt und Widerspruch im Doppelversand (siehe Seite 108, Danke) eingelegt und das Schreiben archiviert.

Gruß tossi

KizanyKii
Beiträge: 1
Registriert: Montag 14. Juli 2014, 18:51

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2102 Beitrag von KizanyKii » Sonntag 9. November 2014, 13:02

debcon war im fernsehen (bei ard oder zdf)
da hat man auch gesagt, das man nicht zahlen soll und es auf deren seite(ard oder zdf) ein fertiges schreiben gibt was man an debcon versenden kann/sollte.
gibts auch einiges auf youtube.

debcon hatte mir vor 2 monaten einen termin gemacht, an dem ich mal vorbei kommen sollte um alles persönlich zu klären )) einfach abgeheftet und fertig.

keine panik ;)

Cegeen
Beiträge: 4
Registriert: Samstag 4. August 2012, 19:32

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2103 Beitrag von Cegeen » Sonntag 9. November 2014, 15:14

Steffen hat geschrieben:Und seit dem BGH: "Sommer unseres Lebens" wird auch eindeutig der Schadensersatz von einem
Verschulden abhängig gemacht. Etwas anderes, wenn der/die Beklagte als Täter feststand oder
selbst ein Schuldanerkenntnis abgab. Vielleicht hat jemand diese Entscheidung als Volltext
parat und stellt diese dem Forum zur Verfügung.
Das hier? https://openjur.de/u/32452.html" onclick="window.open(this.href); return false;

Black-Star
Beiträge: 28
Registriert: Mittwoch 28. November 2012, 11:56

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2104 Beitrag von Black-Star » Sonntag 9. November 2014, 16:32

KizanyKii hat geschrieben:debcon war im fernsehen (bei ard oder zdf)
da hat man auch gesagt, das man nicht zahlen soll und es auf deren seite(ard oder zdf) ein fertiges schreiben gibt was man an debcon versenden kann/sollte.
gibts auch einiges auf youtube.

debcon hatte mir vor 2 monaten einen termin gemacht, an dem ich mal vorbei kommen sollte um alles persönlich zu klären )) einfach abgeheftet und fertig.

keine panik ;)
wann war das?
Kann werder auf ZDF noch ARD was darüber finden.

Eierbaer37
Beiträge: 1
Registriert: Sonntag 9. November 2014, 21:42

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2105 Beitrag von Eierbaer37 » Sonntag 9. November 2014, 21:58

tossi303 hat geschrieben:Morgen zusammen,

habe das 11-2014er Schreiben "Forderung aus Urheberrechtsverletzung" auch erhalten mit besagten 1286,-€.

Ich habe die Empfehlung von Steffen befolgt und Widerspruch im Doppelversand (siehe Seite 108, Danke) eingelegt und das Schreiben archiviert.

Gruß tossi
Hi,habe das 11-2014er Schreiben "Forderung aus Urheberrechtsverletzung" auch erhalten mit besagten 1026,80 € , wollte nun auch Widerspruch einlegen bin aber jetzt voll durcheinander an wem geht jetzt der Widerspruch raus wieder an Debcon oder an Rechtsanwalt Karl Heinz Triebing

Gruss Tom

strator
Beiträge: 12
Registriert: Mittwoch 19. März 2014, 14:56

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2106 Beitrag von strator » Montag 10. November 2014, 05:55

Hallo zusammen,
ZDF Mediathek Suchbegriff: Inkasso
Dann kommt ein WISO Beitrag, dort dann auf Inkasso-Unternehmen klicken.

Gruß Strator.

s-pisch
Beiträge: 72
Registriert: Mittwoch 24. März 2010, 18:59

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2107 Beitrag von s-pisch » Montag 10. November 2014, 11:38

Moin moin,
ich hab das Schreiben von Debcon auch am Samstag erhalten.
Bei mir handelt es sich aber um die damaligen Rechtsanwälte BEAK Law. Die Abmahnung kam am 31.05.2011, es kam sogar auch ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Hagen im Oktober 2013, dem ich nat5ürlich widersprochen habe. Dann kam im Sep. 2014 das letzte Schreiben von Debcon, das sie doch noch Geld haben wollen. Und nun dieses Schreiben über 250,-€.

@strator,
danke für den Tip mit WISO, war sehr interessant.
Lebe im Jetzt, Lebe Heute!!!

tushy
Beiträge: 17
Registriert: Donnerstag 24. Mai 2012, 19:03

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2108 Beitrag von tushy » Montag 10. November 2014, 12:38

Moin,

genügt bei nem Umzug ein Nachsendeauftrag oder muss man bzw. ist verpflichtet die aktuelle Adresse denen zukommen zu lassen?

Targhas
Beiträge: 39
Registriert: Mittwoch 17. August 2011, 14:17

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2109 Beitrag von Targhas » Montag 10. November 2014, 14:35

tushy hat geschrieben:Moin,

genügt bei nem Umzug ein Nachsendeauftrag oder muss man bzw. ist verpflichtet die aktuelle Adresse denen zukommen zu lassen?
Würde mich auch interessieren und muss ich dann so wohl DebCon als auch U+C über den Umzug benachrichtigen?

€dit: Hab schon http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... hp?p=19478" onclick="window.open(this.href); return false; Punkt 17

Targhas
Beiträge: 39
Registriert: Mittwoch 17. August 2011, 14:17

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2110 Beitrag von Targhas » Montag 10. November 2014, 16:41

Haben hier eigentlich alle beim letzten Schreiben eine Forderung in Höhe von 250€?

Bei mir fordern die nämlich 1286,80€ Oo

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2111 Beitrag von Steffen » Montag 10. November 2014, 17:03

Einfach mal im Thread nachschauen. Die meisten Schreiben sind aufgelistet. Natürlich bedeutet es Investition von persönlicher Freizeit. Oder einfach dein Schreiben einscannen + kurzen Abriss des Falls aufschreiben, und mir per Mail zusenden.

VG Steffen

rama
Beiträge: 16
Registriert: Samstag 27. September 2014, 16:58

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2112 Beitrag von rama » Montag 10. November 2014, 17:46

Hallo,

Habe auch mal wieder ein weiteren Bettler bekommen ,schon witzig das sie mich darauf hinweißen "wie sie wissen das mit der Urkunde Abretung " ........ ja wo ist sie den nur die Abtretung

naja Abhefeten und gut ist baynay

Aber eine letzte Frage hätte ich schon noch, Steffen schreibt ja in allen 3 Briefen Abhefen und Widerspruch, ich habe doch schon von paar Wochen den widerspruch nach 1.2 eingelegt.

muß ich jetzt auf das neue Schreiben zwecks neuer Rechtssprechnung nochmal ein Widerruf senden ?


sorry für die Blöde Frage aber verwirrt mich ein wenig

Danke für die Antwort im vorraus

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2113 Beitrag von Steffen » Montag 10. November 2014, 18:02

Ich kann (und darf) nicht auf jeden konkreten Fall eingehen. Deshalb kann (und darf) ich nur eine allgemeine Empfehlung geben.

Selbst wenn Du vor geraumer Zeit widersprochen hast, legst Du auf Grund des neuen Schreibens einfach eine neuen Widerspruch ein. Es dürfte (Versand: 1-mal per Brief, 1-mal per E-Mail) definitiv keinen großen Aufwand darstellen. Denke ich jedenfalls. Und wenn Du letztlich der Meinung bist ... nein, das tue ich nicht, auf Grund ... dann lässt Du es eben bleiben. Punkt.

VG Steffen

spoxone
Beiträge: 4
Registriert: Mittwoch 28. November 2012, 19:08

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2114 Beitrag von spoxone » Montag 10. November 2014, 18:54

Hallo,

ich bekomme seit nun fast 2 jahren Briefe von Debcon. Ich habe vor einem Jahr widersprochen, danach hatte ich 8 monate ruhe , aber jetzt gehts wieder los und sie lassen mich einfach nicht in Ruhe. Heute lag dieser neuer Brief im Kasten (das gleiche wie paar posts über mir).

Ich brauch nur 5min bis zu Debcon..bald raste ich echt aus. Die können mir gar nichts beweisen, dass ich was runtergeladen habe, wie auch, solche Zeilen mit IP usw. sind kein Beweis.

Soll ich ihre Briefe weiter ignorieren oder jeden Brief neu widersprechen? Beim widerspruch muss ich wieder Einschreiben bezahlen.

Bürgerrechtler
Beiträge: 141
Registriert: Montag 28. Juni 2010, 00:02
Wohnort: www.ccc.de
Kontaktdaten:

Re: Inkasso RA Trebing, Informationspflichten

#2115 Beitrag von Bürgerrechtler » Montag 10. November 2014, 19:20

joooo hat geschrieben:Mein Brief an das Amtsgericht Bottrop ist unterwegs - siehe Beitrag 39141. Herzlichen Dank dafür und für die gute Arbeit hier!
Ich werfe folgende Ordnungswidrigkeiten vor:

RA Karl-Heinz Trebing, Frankfurt am Main vertreten durch die ausführende Beklagte hat in den Inkassoforderungen vom <Datum nach 1.11> folgende Ordnungswidrigkeiten begangen:
• Die vier Forderungen sind nicht klar voneinander abgegrenzt, Aktenzeichen von <Rechteinhaber> sind nicht übermittelt. Die Inkassoforderungen sind doppelt eingefordert und einzeln durch GF Vanessa Wagener unterschrieben.
• Der Beklagte hat versäumt, eigenständig den Inkassovertrag nachzuweisen.
• Der Beklagte hat versäumt, eigenständig die Geldempfangsvollmacht nachzuweisen.

Kommentare?
Sehr gut. Eventuell noch als weitere Punkte den allgemein unseriösen Werbesloganstil sowie die laut Solmecke völlig unberechtigte Schufadrohung auflisten und einschlägige Paragraphen nennen, wie hier:

Code: Alles auswählen

http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?p=39126#p39126

http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?p=39141#p39141
Hauptsache: Nur gegen Mahnbescheid ist Widerspruch nötig. Und bitte nicht die Abmahner auf fehlende Angaben hinweisen (daraus lernen die nur), sondern gleich ahnden — indem man obige Rechtsverstöße-Auflistung ans Gericht schickt. Nur so sind jene Drohbriefverteiler endgültig auszuschalten. Anti-Abmahn-Anwalt Solmecke spricht mir in seinen Videos und Interviews aus der Seele.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2116 Beitrag von Steffen » Montag 10. November 2014, 19:35

spoxone hat geschrieben:Ich brauch nur 5min bis zu Debcon..bald raste ich echt aus.
Bürgerrechtler hat geschrieben:Hauptsache: Nur gegen Mahnbescheid ist Widerspruch nötig.

Warum denn das? Seit ihr denn alle bluna?


Was macht ein normal denkender Mensch, wenn ein Gegenüber etwas fordert, was ihm nicht zusteht?
Man widerspricht dem und weist es zurück!

Zefix! Wo ist denn nur das Problem Debcon einen bekifften Widerspruch auf das aktuelle Schreiben:
  • 1-mal per stinknormalen Brief
    1-mal per E-Mail
zuzusenden?

Dieses Ewige, saublöde: ach, warum muss ich wieder; muss ich wirklich, aber ich habe doch, warum
soll ich denn es nur; ach Manno, das ist so viel Arbeit ... usw. usf.

Dieses ewige Gejammer und kindische Nachfrage geht mir langsam so auf den Zeiger, das glaubt
keiner. Man macht immer und ewig aus einer klitzekleinen Mücke einen riesigen Elefanten.

Entweder ihr kommt der Empfehlung nach, oder lasst es! Punkt. Ende. Aus.


VG Steffen

AbmahnFunny
Beiträge: 19
Registriert: Montag 10. November 2014, 19:15

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2117 Beitrag von AbmahnFunny » Montag 10. November 2014, 19:40

hi ihr leidensgenossen!

erstmal vielen dank an den seitenbetreiber, für die zahlreichen tips und hoffentlich macht ihr das noch lange.
ich bin auch seit 2010 mit dabei und habe jetzt auch das 250 euronen -Schreiben bekommen. verliert doch nicht die nerven, nur weil die so hartnäckig sind.
sie glauben halt, dass ein gewisser prozentsatz bezahlt.in einem land wo man in verkaufssendern reichtumselexier verkauft oder für viel kohle die zukunft voraussagt,ist es kein wunder, dass die inkassounternehmen hier ihre chance sehen.ich habe mich so an die briefchen gewöhnt, dass mir fast etwas fehlen würde, wenn keiner mehr käme.mir tut nur die ältere generation leid, die sich da monate lang unter stress setzen und unter umständen gesundheitliche schäden davon tragen.auch wenn ich mich unbeliebt mache, bitte, wenn es schon so eine kostenlose beratung hier gibt, löchern wir doch den betreiber nicht mit schon beantworteten fragen, nicht dass er irgendwann die lust verliert.

...ich wünsch euch allen viel erfolg und einen guten ausgang eurer fälle... ABMAHNFunny ;tö
sie waren Abmahner, und auch sonst von mäßigem Verstand

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2118 Beitrag von Steffen » Dienstag 11. November 2014, 04:43

Debcon's neuste Schreiben 11-2014
Forderung: 250,00 EUR
Inkassonummer: xxxxxxx
Schadensersatz wg. Urheberechtsverletzung
gem. § 97 Abs. 2 S. 3 UrhG - sog. Lizenzschaden




Musterschreiben:


1. ehemals U+C / FUDM2 GmbH (im Auftrag Insolvenzverwalter FUDM2):

Bild



2. ehemals U+C (Abtretung an Debcon):

Bild



3. ehemals Bak-Law (Abtretung an Debcon):

Bild




Inhalt:

In dem neusten Schreiben, was im Grundsatz der neuen Rechtsprechung gerecht wird (Link),
informiert Decbon über die Beauftragung zur Einziehung angeblicher Schadensersatzforderungen
durch den Insolvenzverwalter der FUDM2 GmbH oder nach erfolgter Abtretung im eigenen Namen.

Da bislang keinerlei Zahlungseingang zu verbuchen war, fordert Debcon letztmalig auf den
geschuldeten Lizenzschadensersatz in Höhe von 250,00 EUR zu zahlen. Denn wenn nicht, macht
man die Forderung - mit Nachdruck - gerichtlich geltend.


Im Weiteren wird der Betroffene anhand eines aktuellen Gerichtsentscheides hinsichtlich des
§ 102 Satz 2 UrhG aufgeklärt.


AG Itzehoe, Urteil vom 22.10.2014, Az. 92 C 64/14:
(...) Ausnahmsweise verjähren nach § 102 S. 2 UrhG entsprechend § 852 S. 2 BGB Ansprüche
jedoch erst nach zehn Jahren von ihrer Entstehung an. Umfasst sind hiervon die Ansprüche,
die dem Berechtigten zustehen, wenn der Verpflichtete durch die unerlaubte Handlung auf Kosten
des Berechtigten erlangt hat. Diese Ansprüche der Beklagten sind unverjährt und verjähren erst
am 31.03.2020.
(...)
Zuallererst, der Sachverhalt (§ 102 Satz 2 UrhG) ist nichts gravierend Neues! Irgendwie hat
man wohl auch vergessen, das Urteil auf der Webseite im Volltext zu veröffentlichen bzw. den
Sachverhalt näher zu erläutern. Das wäre schon von Interesse, da die Amtsgerichte Kassel
(Urteil vom 24.07.2014, Az. 410 C 625/14), Bielefeld (Urteil vom 06.03.2014, Az. 42 C 368/13)
und Düsseldorf (Urteil vom 24.07.2014, 57 C 15659/13 sich eben dieser Meinung nicht anschließen
und seit dem BGH: "Sommer unseres Lebens" (Az. I ZR 121/08,) der Schadensersatz eindeutig von
einem Verschulden abhängig gemacht wird.

Man sollte jetzt diesem Zitat aus der aktuellen Entscheidung des AG Itzehoe nicht allzu viele
Bedeutung zumessen oder sich gar verrückt machen.
Möglich sogar, das es im Grundsatz gar nichts
mit Filesharing zu tun hat, sondern z.B. mit einer Bilderabmahnung. Es ist sowieso fraglich, ob
Debcon jemals diesen geforderten Schadensersatz -separat- einklagen wird.


Anfrage:
Vielleicht hat jemand diese Entscheidung als Volltext parat und stellt diese dem Forum zur
Verfügung.




Empfehlung für Schreiben 1. - 3.

  • 1. Schreiben archivieren.
    2. Widerspruch

  • Herr/Frau Vorname Nachname, Straße Nummer, PLZ Wohnort
    Einwurf Einschreiben
    Vorab per E-Mail: info@inkassowahn.tv
    Inkassowahn GmbH
    Mustermannstraße 12
    09090 Musterstadt>
    .......................................................................Ort, den Datum


    Widerspruch
    Ihre Nachricht vom Datum
    Ihre Zeichen Inkassozeichen


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich, Vorname Name, widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderung
    und weise diese vollumfänglich zurück.


    Mit bester Empfehlung


    __________________________________
    ..(rechtsverbindliche Unterschrift)

Beachte: Doppelversand![/list]





.........................



Ein kleines Gimmick am Rande.

In einen bzw. vielen Forderungsschreiben findet man unter der Forderungsaufstellung nachfolgenden Zeitpunkt
der UrhR-Verletzung:

Bild

Aber bitte schön liebe Debcon, diese Forderung sollte doch auf alle Fälle schon verjährt sein! Bild


.........................





Letzte Debcon-Schreiben
Neustes Debcon-Schreiben?
Einladung zum ...

Herbst D€al!
(wahrscheinlich alle ehemaligen Abmahner)




Musterschreiben:

Bild



Inhalt:

Bild


Liebe Debcon, mal ganz ehrlich, was soll man denn eigentlich diesbezüglich schreiben,
ohne Sarkasmus, Ironie oder Spott? Sicherlich ist im Grundsatz ein Vergleichsangebot
von 500,00 Euro (statt 1.000,00 Euro) erst einmal großzügig.

Aber ...
...
man sollte in diese Art von Schreiben von "Kreativität" abgehen und "politisch
korrekt" formulieren und schreiben.

Und ...
...
die Berechtigung der Rechnung bzw. Forderung muss doch erst einmal durch Ihr
Inkasso nachgewiesen werden! Und wenn man seitens des Betroffenen auf keinerlei
Schreiben reagiert, diese Forderung endlich gerichtlich Geltendmachen. Ansonsten
verliert man seine Glaubwürdigkeit, wozu der Inhalt solcher Schreiben wie "Herbst
D€al" auch nicht gerade sehr förderlich ist.



Summa summarum:
1. Abheften.
2. Keine Reaktion.

..............................


Debcon's (aller-)neustes Schreiben 09-2014
Abtretung HITMIX Agentur - Debcon
Forderung 250,00 EUR
(ehemals Baek-Law)




Musterschreiben:

Bild



Inhalt:

Mit diesem Schreiben informiert Debcon einen Betroffenen:
  • 1. Abtretung der Forderungen mit Datum 13.09.2013 durch
    die "HITMIX Musikagentur Erich Öxler an Debcon,
    2. Auffällig, im Grundsatz handelt es sich um behauptete
    Lizenzschäden betreffs Abmahnungen aus dem Jahr 2010, auch
    meist ohne erhaltenen Mahnbescheid,
    3. Verjährungsfrist von 10 Jahren gemäß § 102 Satz 2 UrhG,
    4. Forderung in Höhe von 250,00 EUR,

Sicherlich könnte man jetzt vieles einfach in Abrede stellen
und eine fehlerbehaftete Rechtsauffassung korrigieren. Man
sollte sich aber, so denke ich, am Besten nicht mehr tief-
gründig damit befassen.



Empfehlung:
  • 1. Abheften.
    2. Keine Reaktion, oder
    • 2.1. Bei einem Abmahnschreiben aus dem Jahr 2010 sowie keinen
      vorangegangenen Mahnbescheid kann man (-muss man aber nicht-)
      Einrede der Verjährung stellen.
      2.2. Wer noch keinen Widerspruch eingelegt hat, sollte dieses
      auch nachholen nach dem Musterschreiben im "Wegweiser Inkasso"
      (Punkt 1.2. Abtretung, Seite 7 - 8), damit -kein- Schufa-Eintrag
      vorgenommen werden kann.
    3. Keinen Plan oder wer jetzt denkt

    1-2-3-s

    => Anwalt!

oder hier.


VG Steffen

Future2013
Beiträge: 169
Registriert: Dienstag 5. November 2013, 17:17

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2119 Beitrag von Future2013 » Dienstag 11. November 2014, 14:46

So auch mal obiges Schreiben erhalten.

Widerspruch und fertig.

Wie ist es denn nun mit der Verjährung.

Der Fall stammt aus 2010 und hab auch kein MB erhalten.
Müsste doch durch sein.

Gruß Ingo

Hansestahl
Beiträge: 39
Registriert: Freitag 24. August 2012, 11:08

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2120 Beitrag von Hansestahl » Dienstag 11. November 2014, 15:23

Moin!
Gerade heute morgen mir das "Neuste" Schreiben von der Debcon hier im Forum angeschaut und schwupps war es auch heute nachmittag in meinem
Briefkasten.
Ich hatte damals schon bei dem ersten Bettler und wegen dem Schufa-Eintragsdrohung wiedersprochen. Einmal wiedersprochen und gut!
Jetzt werden Pauschal 495€ von 1000€ gefordert. Damaliger Abmahner war NZGB

Wie sonst auch: Abheften und jutt

Gruß Hanse

Antworten