Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
guten morgääääähn.
ok, werde ich gleich mal machen. danke!
hmmm aber rechtlich gesehen ist das egal das die datei nicht verwendet werden kann?
ok, werde ich gleich mal machen. danke!
hmmm aber rechtlich gesehen ist das egal das die datei nicht verwendet werden kann?
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Hey,
Bei manchen aktuellen Abmahnungen liest man nur:
"[...] folgende Daten erhoben und beweissicher dokumentiert:
Ip xxxxxxxxx
Zeitpunkt xxxxxxxx
Filehash xxxxxxxxxx
P2p Netzwerk xxxxxxxx
Benutzerkennung xxxxxxxxxx
Angebotene Datei : German Top100 Single Charts
Der Hash bezieht sich ja auf den runter geladenen Ordner "German Top100 Single Charts".
Dieser enthält aber zig unterschiedliche Dateien,
müsste Herr DS nicht als Beweis anbringen genau die Datei angeboten zu haben wo von seiner Mandantin stammt?
Kommt doch ein wenig zu allgemein herüber, meines Erachtens.
Außerdem: Namen in der Anschrift falsch geschrieben und eine geduckte Unterschrift.
Könnte ja dann wirklich von jedem geschrieben worden sein.
Bei manchen aktuellen Abmahnungen liest man nur:
"[...] folgende Daten erhoben und beweissicher dokumentiert:
Ip xxxxxxxxx
Zeitpunkt xxxxxxxx
Filehash xxxxxxxxxx
P2p Netzwerk xxxxxxxx
Benutzerkennung xxxxxxxxxx
Angebotene Datei : German Top100 Single Charts
Der Hash bezieht sich ja auf den runter geladenen Ordner "German Top100 Single Charts".
Dieser enthält aber zig unterschiedliche Dateien,
müsste Herr DS nicht als Beweis anbringen genau die Datei angeboten zu haben wo von seiner Mandantin stammt?
Kommt doch ein wenig zu allgemein herüber, meines Erachtens.
Außerdem: Namen in der Anschrift falsch geschrieben und eine geduckte Unterschrift.
Könnte ja dann wirklich von jedem geschrieben worden sein.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Leute mich hast auch erwischt. Ich habe die mod. UE geschickt.
Jetzt kam der 2. Brief (Vergleichangebot).
Ich habe mich auch eingelesen gehabt und wollte fragen wie es bei euch so aussieht.
Jetzt kam der 2. Brief (Vergleichangebot).
Ich habe mich auch eingelesen gehabt und wollte fragen wie es bei euch so aussieht.
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Persönlicher Erfahrungsbericht
Hallo liebes Forum,
hier mein persönlicher Erfahrungsbericht - ohne Handlungsempfehlung etc. sondern einfach als Info wie es in meinem speziellen Fall war:
Alle Schreiben per Post-Einschreiben und E-Mail Versand (doppelt)
Habe mich für mod. UE plus verhandeln (statt Aussitzen) entschieden aufgrund WG Situation.
10.09.2013: 1. Schreiben von RA Daniel Sebastian; für DigiRights Administration GmbH; Songs Pulcino Pio – Das Kleine Kueken Piept, DJ Antoine – Bella Vita, Italobrothers – This Is Nightlife, Bingo Players Feat. Far East Movement – Get Up, DJ Antoine Vs. Mad Mark – Sky Is The Limit, Triggerfinger – I Follow Rivers; Forderung: 1.800 €
20.09.2013: Modifizierte Unterlassungserklärung (vom Forum) an RA D.S. gesendet (nicht unterschrieben); kein Kommentar zur Forderung
13.11.2013: Mod. UE von RA D.S. nicht akzeptiert; Forderungen bleiben bestehen
20.11.2013: Mod. UE unterzeichnet versandt; Vergleichsangebot über 45 € an RA D.S. versandt
25.11.2013: Mod. UE akzeptiert; 45€ nicht akzeptiert; Neues Angebot von RA D.S. 1.550€
02.12.2013: Neues Angebot meinerseits über 450€ an RA D.S.
16.02.2014: RA D.S. macht Gegenangebot über 800€
18.02.2014: Kommentarlose Wiederholung meines Vergleichsangebots über 450€ / zu diesem Zeitpunkt ist bekannt, dass RA D.S. selbst bzgl. Abmahnungen im Zshg. mit Youporn (?) rechtliche Probleme hat.
März 2014: RA D.S. macht Gegenangebot über € 2.050
März 2014: Kommentarlose Wiederholung meines Vergleichsangebots, diesmal über 350,-€
5.6.14 RA D.S. fordert 2.300€ wegen Mehraufwändungen
19.6.14 Wiederholung meines Vergleichsangebot über 450,-€
1.7.14: RA D.S. bietet ausnahmsweise 600,- € Vergleichsangebot an
1.7.14: ich nehme dieses Angebot an und überweise das Geld, im Betreff: ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage
Viele Grüße!
hier mein persönlicher Erfahrungsbericht - ohne Handlungsempfehlung etc. sondern einfach als Info wie es in meinem speziellen Fall war:
Alle Schreiben per Post-Einschreiben und E-Mail Versand (doppelt)
Habe mich für mod. UE plus verhandeln (statt Aussitzen) entschieden aufgrund WG Situation.
10.09.2013: 1. Schreiben von RA Daniel Sebastian; für DigiRights Administration GmbH; Songs Pulcino Pio – Das Kleine Kueken Piept, DJ Antoine – Bella Vita, Italobrothers – This Is Nightlife, Bingo Players Feat. Far East Movement – Get Up, DJ Antoine Vs. Mad Mark – Sky Is The Limit, Triggerfinger – I Follow Rivers; Forderung: 1.800 €
20.09.2013: Modifizierte Unterlassungserklärung (vom Forum) an RA D.S. gesendet (nicht unterschrieben); kein Kommentar zur Forderung
13.11.2013: Mod. UE von RA D.S. nicht akzeptiert; Forderungen bleiben bestehen
20.11.2013: Mod. UE unterzeichnet versandt; Vergleichsangebot über 45 € an RA D.S. versandt
25.11.2013: Mod. UE akzeptiert; 45€ nicht akzeptiert; Neues Angebot von RA D.S. 1.550€
02.12.2013: Neues Angebot meinerseits über 450€ an RA D.S.
16.02.2014: RA D.S. macht Gegenangebot über 800€
18.02.2014: Kommentarlose Wiederholung meines Vergleichsangebots über 450€ / zu diesem Zeitpunkt ist bekannt, dass RA D.S. selbst bzgl. Abmahnungen im Zshg. mit Youporn (?) rechtliche Probleme hat.
März 2014: RA D.S. macht Gegenangebot über € 2.050
März 2014: Kommentarlose Wiederholung meines Vergleichsangebots, diesmal über 350,-€
5.6.14 RA D.S. fordert 2.300€ wegen Mehraufwändungen
19.6.14 Wiederholung meines Vergleichsangebot über 450,-€
1.7.14: RA D.S. bietet ausnahmsweise 600,- € Vergleichsangebot an
1.7.14: ich nehme dieses Angebot an und überweise das Geld, im Betreff: ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage
Viele Grüße!
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Wieso schenkst du dem dann soviel Geld?
Dann noch mit dem Betreff..
Dann noch mit dem Betreff..
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Natürlich kann man zu einem Erfahrungsbericht seinen Standpunkt darlegen. Aber ich denke, man sollte die Entscheidung des Einzelnen erst einmal akzeptieren. Schon aus dem Gesichtspunkt heraus, dass man den Fall in allen Einzelheiten nicht kennt.
Code: Alles auswählen
(...) Habe mich für mod. UE plus verhandeln (statt Aussitzen) entschieden aufgrund WG Situation. (...)
Ausgangslage:
- 1 Abmahnung FAREDS (08/2013, 1 Lied, 450,- €) = mod. UE + 150,- € Vergleich
1 Abmahnung WSYCR (08/2013, 1 Lied, 450,- €) = mod. UE + 250,- € Vergleich
1 Abmahnung RA Daniel (09/2013, 6 Lieder, 1.800,- €) = mod. UE + 600,- € Vergleich
Natürlich neigt man immer gleich zum Negativdenken und zum Verurteilen, aber es bleibt letztlich jedem seine Entscheidung und diese kann jeder in einem Forum posten. Ergo, wenn @SenoritaRojo sich (mit oder ohne den Mitbewohner) so entschieden hat, bitte schön.
Dann müsste man aber als AI, und hier meine Negativgedanken, keinen Mitbewohner mehr mitsurfen lassen, sondern jeder Mitbewohner müsste sich einen eigenen Anschluss zulegen. Ansonsten ist so etwas fast nicht erneut verhinderbar. Denn selbst bei einem Abschluss eines Internetnutzungsvertrags besteht ja Kenntnis von möglichen UrhR-Verletzungen der WG bzw. eines WG-Mitgliedes, was für eine mögliche Haftung des AI -jetzt schon- spricht. Oder einfach mit P2P aufhören. Ginge auch.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Guten Tag die Gemeinde,
heute ein Schreiben von Dan. Seb. erhalten mit dem Inhalt das ich auf deren erstes Schreiben (Abmahnung ) nicht reagiert habe....Problem ist nur das ich kein erstes Schreiben bekommen habe.
Nun ist mir eine Frist (von 7 Tagen) gesetzt worden und ich weiss nicht einmal worum es geht. Im Schreiben von heute sind keine Daten worum es geht. Soll ich da mal anrufen und fragen worum es geht oder habt ihr sonst einen Tip für mich. Bin überümpelt und weiss nicht was sache ist.
Danke
heute ein Schreiben von Dan. Seb. erhalten mit dem Inhalt das ich auf deren erstes Schreiben (Abmahnung ) nicht reagiert habe....Problem ist nur das ich kein erstes Schreiben bekommen habe.
Nun ist mir eine Frist (von 7 Tagen) gesetzt worden und ich weiss nicht einmal worum es geht. Im Schreiben von heute sind keine Daten worum es geht. Soll ich da mal anrufen und fragen worum es geht oder habt ihr sonst einen Tip für mich. Bin überümpelt und weiss nicht was sache ist.
Danke
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- Beiträge: 198
- Registriert: Mittwoch 15. Mai 2013, 06:26
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Du kannst Anrufen, ich empfehle aber Anschreiben!
Man möge Dir doch bitte das erste Schreiben noch mal in Kopie zusenden,
da bisher kein solches bei Dir angekommen wäre.
Und Du bittest um Fristverlängerung, bis Du die Kopie in Händen hast und angemessen darauf reagieren kannst.
Kurz, Knapp, Knackig, ohne Ausschweifungen!
Man möge Dir doch bitte das erste Schreiben noch mal in Kopie zusenden,
da bisher kein solches bei Dir angekommen wäre.
Und Du bittest um Fristverlängerung, bis Du die Kopie in Händen hast und angemessen darauf reagieren kannst.
Kurz, Knapp, Knackig, ohne Ausschweifungen!
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Dann setzt man eben einen "Dreizeiler" auf, indem man dem Abmahner diesen Sachverhalt mitteilt, um Fristverlängerung bittet und die Zusendung einer Kopie des Abmahnschreiben, um angemessenen reagieren zu können.
Mehr isses nicht.
VG Steffen
Mehr isses nicht.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann werde ich wohn das Schreiben aufsetzen. Gibt es evt eine Übersicht der aktuellen werke die von D&S abgemahnt werden?
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Hi,
hab heute auch Post bekommen von D&S. Das kann mich aber nicht mehr wirklich erschüttern, ist schon der 4. Abmahner der was von mir will.
Mich wundert nur eine Sache die neu für mich ist:
Es steht aufgrund der Ermittlungen fest, dass von Ihrem Internetanschluss das Computerspiel "Need for Speed: Most Wanted" durch das Verwenden....
zugänglich gemacht wurde. Dieses Computerspiel enthält das verfahrensgegenständliche Werk "Above & Beyond - Anjunabeach", an dem meine Mandantschaft
ausschließliche Nutzungsrechte innehält,...
D&S verklagt mich allerdings nur auf den Musiktitel, nicht auf das Spiel. Ist das mittlerweile üblich?
Eine Frage hab ich dann noch. Kann jemand etwas zur Klagebereitschaft von D&S etwas sagen? Zahlen werd ich sicher nicht, bin mir keiner Schuld bewusst.
mod.UE geht morgen raus (danke für das Formular im Download).
Gruß Prellbock
hab heute auch Post bekommen von D&S. Das kann mich aber nicht mehr wirklich erschüttern, ist schon der 4. Abmahner der was von mir will.
Mich wundert nur eine Sache die neu für mich ist:
Es steht aufgrund der Ermittlungen fest, dass von Ihrem Internetanschluss das Computerspiel "Need for Speed: Most Wanted" durch das Verwenden....
zugänglich gemacht wurde. Dieses Computerspiel enthält das verfahrensgegenständliche Werk "Above & Beyond - Anjunabeach", an dem meine Mandantschaft
ausschließliche Nutzungsrechte innehält,...
D&S verklagt mich allerdings nur auf den Musiktitel, nicht auf das Spiel. Ist das mittlerweile üblich?
Eine Frage hab ich dann noch. Kann jemand etwas zur Klagebereitschaft von D&S etwas sagen? Zahlen werd ich sicher nicht, bin mir keiner Schuld bewusst.
mod.UE geht morgen raus (danke für das Formular im Download).
Gruß Prellbock
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Klagebereitschaft ist bislang nicht bekannt, es halt mal jemand auf Page 21 was von einer Klage erzählt, das könnte aber Fake sein. Ich stamme noch von Page 1 dieses Threads und es ist bis heute nichts passiert, insofern: ruhig Blut nach der mod. UE! Zu den weiteren Fragen muss sich ein Experte äußern.
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Bei mir ist seit 1 1/2 Jahren auch nichts geschehen, außer die üblichen Drohbriefe.
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Ich bin da mittlerweile dir Ruhe selbst. Von 4 Abmahnungen ist eine endlich mal verjährt trotz Mahnbescheid
Ich check nur einfach nicht wie die immer wieder "angebliche" Uploads/Downloads in P2P-Netzwerken von mir finden.
Es gibt nicht ein einziges Tool in dieser Richtung bei mir. Kann mir auch nicht vorstellen, dass zum Xten Mal mein Netzwerk gehackt wurde.
Das geht doch nicht mit rechten Dingen zu. Vermute langsam dass diese Hash-Nachweise gefakt sind oder nicht korrekt zugeordnet werden.
Kann man nur leider nicht nachweisen worauf hier ganz offensichtlich spekuliert wird.
Wo bleibt denn da die Rechtsprechung "Im Zweifel für den Angeklagten"
Ich check nur einfach nicht wie die immer wieder "angebliche" Uploads/Downloads in P2P-Netzwerken von mir finden.
Es gibt nicht ein einziges Tool in dieser Richtung bei mir. Kann mir auch nicht vorstellen, dass zum Xten Mal mein Netzwerk gehackt wurde.
Das geht doch nicht mit rechten Dingen zu. Vermute langsam dass diese Hash-Nachweise gefakt sind oder nicht korrekt zugeordnet werden.
Kann man nur leider nicht nachweisen worauf hier ganz offensichtlich spekuliert wird.
Wo bleibt denn da die Rechtsprechung "Im Zweifel für den Angeklagten"
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
[quoteemPrellbock]Wo bleibt denn da die Rechtsprechung "Im Zweifel für den Angeklagten"[/quoteem]
Diese Diskussionsrichtung kommt doch immer wieder und wieder und wieder.
Wir müssen uns eben klar mit dem Strafrecht einerseits und dem Zivilrecht
anderseits auseinandersetzen, und verstehen.
…………………
Strafrecht [öffentliches Recht]:
Oder besser,
das Zivilrecht [ugs. Privatrecht] ist erklärbar mit dem Gleichheitsgrundsatz:
Umgemünzt auf @Prellbock,
4 [unberechtigte] Abmahnungen = 4-mal aktiver Kampf, -mit- Erhalt jeder Abmahnung,
gegen dieses jeweilige Unrecht mittels beweisbarer Entkräftung des jeweiligen
Vorwurfes [und nicht 4-mal warten, bis eventuell jeweils der Kelch der Verjährung
vorüberzieht [oder nicht], und nur bis dahin alles anzweifeln bzw. über alles zu meckern!].
Oder eben Abwarten bis ein Klageverfahren kommt und es dann richterlich klären zu lassen.
Ob der Richter dann den Argumenten des Klägers folgt, den des Beklagten, oder seinem
Ermessen.
VG Steffen
Diese Diskussionsrichtung kommt doch immer wieder und wieder und wieder.
Wir müssen uns eben klar mit dem Strafrecht einerseits und dem Zivilrecht
anderseits auseinandersetzen, und verstehen.
…………………
Strafrecht [öffentliches Recht]:
- In dubio pro reo - “Im Zweifel für den Angeklagten“
- Das heißt, ein Angeklagter darf nicht verurteilt werden, wenn dem Gericht
Zweifel an seiner Schuld verbleiben.
- Das heißt, ein Angeklagter darf nicht verurteilt werden, wenn dem Gericht
- Da mihi factum, dabo tibi ius - “Gib mir die Tatsachen, ich gebe dir das Recht“
- Das heißt, der Richter ist nicht an die von den Parteien behauptete Rechtslage
gebunden und kann eine eigene Subsumtion [Unterordnung eines Sachverhalts unter
den Tatbestand einer Rechtsnorm] vornehmen.
- Das heißt, der Richter ist nicht an die von den Parteien behauptete Rechtslage
Oder besser,
das Zivilrecht [ugs. Privatrecht] ist erklärbar mit dem Gleichheitsgrundsatz:
- »Jede Partei (Abmahner / Abgemahnter; Kläger / Beklagter) beweise, was ihm zum
Vorteil gereicht und seinen Anspruch stützt oder den gegnerischen Anspruch
hindert.«
Umgemünzt auf @Prellbock,
4 [unberechtigte] Abmahnungen = 4-mal aktiver Kampf, -mit- Erhalt jeder Abmahnung,
gegen dieses jeweilige Unrecht mittels beweisbarer Entkräftung des jeweiligen
Vorwurfes [und nicht 4-mal warten, bis eventuell jeweils der Kelch der Verjährung
vorüberzieht [oder nicht], und nur bis dahin alles anzweifeln bzw. über alles zu meckern!].
Oder eben Abwarten bis ein Klageverfahren kommt und es dann richterlich klären zu lassen.
Ob der Richter dann den Argumenten des Klägers folgt, den des Beklagten, oder seinem
Ermessen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Alles schön und gut. Die Vorwürfe zu entkräften ist in der Realität aber sehr schwer bzw. nahezu unmöglich, wenn man nicht gerade nachweisen kann, daß beispielsweise zum angeblichen Tatzeitpunkt der Internetanschluß seitens der Telekom gestört war. Zum Glück wendet sich gerade das Blatt ein wenig, bisher hatten die Abgemahnten vor Gericht nahezu keine Chance.Steffen hat geschrieben:aktiver Kampf, -mit- Erhalt jeder Abmahnung, gegen dieses jeweilige Unrecht mittels beweisbarer Entkräftung des jeweiligen Vorwurfes
So ist zumindest meine Einschätzung.
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
[quoteem]Alles schön und gut. Die Vorwürfe zu entkräften ist in der Realität aber sehr schwer bzw. nahezu unmöglich, wenn man nicht gerade nachweisen kann, daß beispielsweise zum angeblichen Tatzeitpunkt der Internetanschluß seitens der Telekom gestört war.[/quoteem]
Viele werden jetzt wieder entsetzt sein. Aber dann hat man eben Pech! Dann ist aber doch das System des Privatrechts nicht schuld, sondern wir selbst. Wenn ich meine mögliche Störer- bzw. Täterhaftung nicht entkräften kann, dann muss mich eben warten bis ein Klageverfahren kommt, und mich dann spätestens vergleichen. Punkt.
Wer die Spielregeln nicht beherrscht, wird meistens eher nicht zu den Gewinnern gehören. Ich kann mich doch nicht immer wie ein Kleinkind hinstellen und jammern: "Hu, hu, hu, ich bin zwar unschuldig, scheiß Abzocker, kann es aber nicht beweisen." Dann hast Du Pech. Natürlich Ungerecht, aber das wird im Zivilrecht nicht definiert.
VG Steffen
Viele werden jetzt wieder entsetzt sein. Aber dann hat man eben Pech! Dann ist aber doch das System des Privatrechts nicht schuld, sondern wir selbst. Wenn ich meine mögliche Störer- bzw. Täterhaftung nicht entkräften kann, dann muss mich eben warten bis ein Klageverfahren kommt, und mich dann spätestens vergleichen. Punkt.
Wer die Spielregeln nicht beherrscht, wird meistens eher nicht zu den Gewinnern gehören. Ich kann mich doch nicht immer wie ein Kleinkind hinstellen und jammern: "Hu, hu, hu, ich bin zwar unschuldig, scheiß Abzocker, kann es aber nicht beweisen." Dann hast Du Pech. Natürlich Ungerecht, aber das wird im Zivilrecht nicht definiert.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Verlängern sich die Fristen nach § 102 Satz 1 UrhG (3 J.) und § 102 Satz 2 UrhG (10 J.) eigentlich nach jedem Bettelbrief oder zählt das erste Schreiben?Prellbock hat geschrieben:Ich bin da mittlerweile dir Ruhe selbst. Von 4 Abmahnungen ist eine endlich mal verjährt trotz Mahnbescheid