Es stand schon mehrfach hier im Forum, dass leider nicht der Tag relevant sei, an dem einem Abgemahnten ein weiterer MB zugestellt wird, sondern nur der Zeitpunkt relevant sei, an dem der Abmahner den MB in die Wege geleitet hat. Dies könnte z.B. am 28. Juni erfolgt sein. Bedankt Euch für diese massenabmahnerfreundliche Rechtsprechung in Deutschland bei den Damen und Herren Politikern, die Ihr eventuell gewählt habt und nach deren Aussage das WWW »Neuland« ist.flyermouse hat geschrieben:der 01.07.2014....!
Termin der Verjährung für Forderungen aus 2010 + 6 Monate wegen MB....
Das dürfte es dann doch für die meisten "Altfälle" gewesen sein..?!
Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Jup bei mir müsste der schrott auch durch sein. Schon ne weile nix mehr von denen gehört bzw gelesen. Aber für Überraschungen sind die bestimmt gut mal abwarten ob nochmal was kommt oder nicht.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
hi, naja - glaub da hast dich ein wenig verrechnet...
denn wenn zum 1.1. verjährt gewesen wäre, dann 6 monate drauf wegen MB - dann ist
max. zum 1.7. verjährt - egal ob vor dem 31.12./1.1. MB kam, sonst wäre ja eher
früher schon schluss gewesen... - oder..?
aber stimmt schon - ein paar tage karenz gebe ich auch noch, könnte ja was mit
29.6. beantragt worden sein, was erst noch in zustellung wäre... }6&(
da rechne ich aber nicht wirklich mit...!
gerade erst jetzt wo das BGH urteil raus ist, dass familienoberhaupt nichtmal bei
erwachsenen angehörigen haften muss....
ganz schlechte karten inzwischen für die abmahner - klagen wird da wohl kaum
noch einer wagen....
egal - ich versauf jetzt mal die kriegskasse....! prosit - und happy days an alle "mit-verjährten"
denn wenn zum 1.1. verjährt gewesen wäre, dann 6 monate drauf wegen MB - dann ist
max. zum 1.7. verjährt - egal ob vor dem 31.12./1.1. MB kam, sonst wäre ja eher
früher schon schluss gewesen... - oder..?
aber stimmt schon - ein paar tage karenz gebe ich auch noch, könnte ja was mit
29.6. beantragt worden sein, was erst noch in zustellung wäre... }6&(
da rechne ich aber nicht wirklich mit...!
gerade erst jetzt wo das BGH urteil raus ist, dass familienoberhaupt nichtmal bei
erwachsenen angehörigen haften muss....
ganz schlechte karten inzwischen für die abmahner - klagen wird da wohl kaum
noch einer wagen....
egal - ich versauf jetzt mal die kriegskasse....! prosit - und happy days an alle "mit-verjährten"
Re: brauche Licht im Dunkeln
Lese hier schon ne ganze Weile Interessiert mit.
Absolut erschreckend wie Anwälte und Inkasso Eintreiber. mit einfachsten Mitteln versuchen sich ne goldene Nase zu verdienen.
Zu meinem Anliegen.
Wurde im Januar 2011 von NZGB wegen eines angeblichen Porno DL abgemahnt.
Zur Info: zum Fraglichen Tatzeitpunkt Oktober 2010 habe ich eine neue DSL Box erhalten und diese einige Tage ohne Verschlüsselung betrieben.
So weit so schlecht.
Die Forderung von NZGB wurde seinerzeit, Anfang 2011 von meinem Anwalt als unbegründet zurückgewiesen. Eine UE wurde nicht abgegeben.
Habe danach von NZGB nie wieder was gehört, bis Oktober 2013 von Debcon die 1000€ Forderung ins Haus flatterte.
Diese wurde von mir per Einschreiben, Email und Fax wiedersprochen.
Danach sind noch einige der hier bekannten Schreiben von Debcon (Bettelbrief auf 740€ Reduziert und zuletzt das EIGENTOR Schreiben im März 2014)eingetrudelt.
Meine Frage? Angenommen der Klarname zu meiner IP ist schon 2010 ermittelt und auch an die AbmahnKanzlei Nergele und Co. übermittelt worden. Kann ich dann davon ausgehen, dass die Ansprüche schon wegen der abgelaufenden 3 Jahresfrist Null und Nichtig sind.
Und wie bekomme ich ohne wieder zu meinem Anwalt rennen zu müssen. eventuell den Nachweis für den Zeitpunkt der Klarnamen Erfassung.
Vielen Dank
#
Einfach den Abmahner einmal anrufen und fragen!
Steffen (Forenbertreiber)
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Die Frage der Fragen:
Wann ist mein Abmahnfall verjährt?
Im Leben eines Abgemahnten gibt es immer den Punkt (Abmahnung, Mahnbescheid), wo man sich fragt, wann
die Angelegenheit denn verjährt ist? Bedenken muss man, das ein Forum darauf keine Antwort geben kann (zu
viel Faktoren, die unbekannt sind) und mittlerweile - insbesondere meine Person - gerichtlich keine geben darf.
Denn wenn man auf eine konkrete Rechtsfrage antwortet, stellt es eine unerlaubte Rechtsberatung dar.
Beispiel:
Frage Quarkbemme01beta:
"Ich wurde geloggt am <Datum>, abgemahnt am <Datum>, Inkassoschreiben am <Datum>, Widerspruch am
<Datum>, Mahnbescheid am <Datum>, Widerspruch am <Datum>, ..., wann ist mein Fall verjährt? Hilfe!"
Antwort Steffen Heintsch:
"Deine Verjährungsfrist,
Dann muss man natürlich auch einmal am Rande erwähnen, dass es mittlerweile genügend Informationen im
Netz gibt, wo ein Betroffener mit dem unmenschlichen Einsatz einer Suchmaschine zu einem ersten Ergebnis
kommt.
Obwohl es ein wohl gehütetes Geheimnis der NSA, CIA, FBI; FDGB usw. ist, gebe ich es heute einmal preis:
Klick mich hier und hier!
..................
Fazit:
In einem Forum kann es leider nur allgemeine -öffentliche- Hinweise geben.
So wird als Faustregel grob gesagt:
damit beauftragen. Ganz zu Schweigen, das in der Regel nicht einmal der Fragende alle Einzelheiten kennt.
Klingt komisch, ist aber so.
VG Steffen
Wann ist mein Abmahnfall verjährt?
Im Leben eines Abgemahnten gibt es immer den Punkt (Abmahnung, Mahnbescheid), wo man sich fragt, wann
die Angelegenheit denn verjährt ist? Bedenken muss man, das ein Forum darauf keine Antwort geben kann (zu
viel Faktoren, die unbekannt sind) und mittlerweile - insbesondere meine Person - gerichtlich keine geben darf.
Denn wenn man auf eine konkrete Rechtsfrage antwortet, stellt es eine unerlaubte Rechtsberatung dar.
Beispiel:
Frage Quarkbemme01beta:
"Ich wurde geloggt am <Datum>, abgemahnt am <Datum>, Inkassoschreiben am <Datum>, Widerspruch am
<Datum>, Mahnbescheid am <Datum>, Widerspruch am <Datum>, ..., wann ist mein Fall verjährt? Hilfe!"
Antwort Steffen Heintsch:
"Deine Verjährungsfrist,
- 1. Beginn: <Datum; Uhrzeit>,
2. Hemmung von <Datum; Uhrzeit>, bis <Datum; Uhrzeit>,
3. Ende: <Datum; Uhrzeit>"
stellt es gem. KG Berlin, 09.05.2014 - 5 U 145/13, LG Berlin, 30.08.2013 - Az. 103 O 60/13 , eine:
User bzw. fiktiven Fall betrifft, oder nicht.
Deshalb,- 1. Rechtsdienstleistung i.S. von § 1 Abs. 1 RDG, sowie
2. rechtliche Prüfung im Einzelfall i.S. von § 2 Abs. 1 RDG
User bzw. fiktiven Fall betrifft, oder nicht.
Dann muss man natürlich auch einmal am Rande erwähnen, dass es mittlerweile genügend Informationen im
Netz gibt, wo ein Betroffener mit dem unmenschlichen Einsatz einer Suchmaschine zu einem ersten Ergebnis
kommt.
Obwohl es ein wohl gehütetes Geheimnis der NSA, CIA, FBI; FDGB usw. ist, gebe ich es heute einmal preis:
Klick mich hier und hier!
..................
Fazit:
In einem Forum kann es leider nur allgemeine -öffentliche- Hinweise geben.
So wird als Faustregel grob gesagt:
- 1. Abmahnschreiben + 3 Jahre
2. zusätzlich Mahnbescheid + 6 Monate auf die 3 Jahre aufaddieren!
damit beauftragen. Ganz zu Schweigen, das in der Regel nicht einmal der Fragende alle Einzelheiten kennt.
Klingt komisch, ist aber so.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
hmmmmm - mach mich net nervös....meindackelwaldi hat geschrieben:Leute, Leute, ohne eure Euphorie dämpfen zu wollen, aber rechnet genau nach. Dazu müsst ihr selbstverständlich bei dem Mahngericht anrufen, von dem der Mahnbescheid herkam, dem ihr widersprochen habt.flyermouse hat geschrieben:hi, naja - glaub da hast dich ein wenig verrechnet...
Dort fragt ihr nach der letzten Verfahrenshandlung. Das wird i.d.R. das Schreiben des Mahngerichtes an den Abmahner sein, dass Widerspruch eingelegt wurde und dass der Abmahner jetzt gefälligst die noch fehlende 2,5fache Gerichtgebühr zahlen soll, was er ja nicht gemacht hat sonst wäre ja eine Abgabenachricht an das Streitgericht gekommen.
Diese Zeit zwischen Erlaß Mahnbescheid und Gerichtsschreiben an den Abmahner müsst ihr auf den 31.12. + 6 Monate Hemmung noch draufrechnen, weil eben dies die letzte Verfahrenshandlung des Gerichtes war.
Bei mir sind das 12 Tage (MB, mein Widerspruch MB, Schreiben Gericht an Abmahner + 3 Tage Postlaufzeit), d.h. ich feiere erst am 12.07.2014.
VG
mein MB kam irgendwann in 11/2013, da wurde widersprochen - also noch deutlich VOR dem 31.12.
d.h. da regelmässig zum 31.12. 24:00 aus gewesen wäre, plus 6 monate hemmung, wäre zum 30.6.14 24:00
schluss gewesen...
dein beispiel ist doch nur falls sich die MB-sache über den 31.12. hinaus gezogen hätte, nicht aber
wenn es deutlich vorher schon war..?!
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
In regelmäßigen Abständen werden wir bzgl. “neue“ Debcon-Schreiben informiert. Dafür bei allen, die ihr Schreiben
entpersonalisiert zur Verfügung stellen - ein Danke.
Auch im heutigen Fall wurde ein Schreiben zugeschickt, was zwar dem Posting vom 22.07.2014 gleicht, nur eine
andere Forderungshöhe zum Inhalt hat. Ich werde es trotzdem mit Aufnehmen und Veröffentlichen.
Zuerst lesen: Wegweiser Inkasso
Debcon‘s Schreiben Juni 2014:
1. Widerspruch nach MB - 600,- € Vergleichsangebot
(ehemals NZGB)
Musterschreiben; ehemals NZGB (1 Film)
2. Widerspruch nach MB - 175,- € Vergleichsangebot
(Abtretung Baek-Law - 500,- €)
Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 500,- €:
3. Widerspruch nach MB - 395,- € Vergleichsangebot
(Abtretung Baek-Law - 2 x 500,- €)
Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 2 x 500,- €:
4. Widerspruch nach MB - 395,- € Vergleichsangebot
(Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €)
Musterschreiben; Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €:
.................................
Debcon‘s neustes Schreiben Mitte Juni 2014:
Dein letzter Ausweg - zahl, oder...!
Debcon‘s Schreiben Juni 2014:
1. Widerspruch nach MB - 175,- € Vergleichsangebot
(Abtretung Baek-Law - 500,- €)
Debcon‘s Schreiben März 2014:
1. Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Abtretung Baek-Law - 500,- €)
....................
2.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €)
....................
3.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €)
...................
Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB)
Übersicht bekannter Debcon-Schreiben
(Abtretung Baek-Law)
Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals U+C)
Übersicht Debcon-Schreiben (diverse)
.................................
Und es geht immer wieder um denselben Prozess:
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Wir - die Foren - können nur allgemein sagen:
Hier die Ausfüllhinweise. Bitte fristgemäß und per Doppelversand.
entpersonalisiert zur Verfügung stellen - ein Danke.
Auch im heutigen Fall wurde ein Schreiben zugeschickt, was zwar dem Posting vom 22.07.2014 gleicht, nur eine
andere Forderungshöhe zum Inhalt hat. Ich werde es trotzdem mit Aufnehmen und Veröffentlichen.
Zuerst lesen: Wegweiser Inkasso
Debcon‘s Schreiben Juni 2014:
1. Widerspruch nach MB - 600,- € Vergleichsangebot
(ehemals NZGB)
Musterschreiben; ehemals NZGB (1 Film)
2. Widerspruch nach MB - 175,- € Vergleichsangebot
(Abtretung Baek-Law - 500,- €)
Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 500,- €:
3. Widerspruch nach MB - 395,- € Vergleichsangebot
(Abtretung Baek-Law - 2 x 500,- €)
Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 2 x 500,- €:
4. Widerspruch nach MB - 395,- € Vergleichsangebot
(Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €)
Musterschreiben; Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €:
Empfohlene Vorgehensweisen:
Nicht empfehlenswert:
=> Zahlen!
Empfehlenswert:
=> Kenntnisnahme und keine Reaktion!
=> Archivieren.
=> Keine Panik. Ohne Klageschrift = keine Klage!
=> Zahlen!
Empfehlenswert:
=> Kenntnisnahme und keine Reaktion!
=> Archivieren.
=> Keine Panik. Ohne Klageschrift = keine Klage!
.................................
Debcon‘s neustes Schreiben Mitte Juni 2014:
Dein letzter Ausweg - zahl, oder...!
Debcon‘s Schreiben Juni 2014:
1. Widerspruch nach MB - 175,- € Vergleichsangebot
(Abtretung Baek-Law - 500,- €)
Debcon‘s Schreiben März 2014:
1. Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Abtretung Baek-Law - 500,- €)
....................
2.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €)
....................
3.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €)
...................
Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB)
Übersicht bekannter Debcon-Schreiben
(Abtretung Baek-Law)
Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals U+C)
Übersicht Debcon-Schreiben (diverse)
.................................
Und es geht immer wieder um denselben Prozess:
Entschlussfassung des Abgemahnten (allgemein)
- 1. Klarmachen der Aufgabe
- => Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung
/ Folgeschreiben / Inkassoschreiben / Mahnbescheid / Klage i.V.m. welche Gesetzeslage und Rechtsprechung bzw. wie war
die Anschluss-Situation zum jeweiligen Log (Ursachenforschung; Schlussfolgerungen)
- => Beurteilung des Inhaltes: Abmahnung / Folgeschreiben / Inkassoschreiben / Mahnbescheid / Klage i.V.m. dem
Abmahner / Inkasso / Antragsteller / Kläger
=> Beurteilung der eigenen Position (Stichpunkt: Prüfpflichten), sowie der möglichen (Internet-)Mitbenutzer
=> Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten für mich als AI, und der (Internet-)Mit-
benutzer bzw. als Täter namentlich Benannten (Stichpunkt: Minderjährige)
- => Wie reagiere ich, auf welches Schreiben!
- => Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Wir - die Foren - können nur allgemein sagen:
Mahnbescheid (allgemein):
- 1. Widerspruch - insgesamt -
(bei unberechtigten Forderungen)
2. Abwarten- 2.1. klagt man
- 2.1.1. beauftragt man sofort einen Anwalt
2.1.2. versucht sofort einen außergerichtlichen Vergleich
- 2.1.1. beauftragt man sofort einen Anwalt
- 2.2. klagt man nicht
- 2.2.1. antwortet auf keine weitere außergerichtliche Post
2.2.2. berichtet hier einmal, wenn man Abstand gefunden hat, und lacht über die eigene
Angst.
- 2.2.1. antwortet auf keine weitere außergerichtliche Post
gerichtliche Entwicklung ist aus unserer Sicht positiv. - 2.1. klagt man
Hier die Ausfüllhinweise. Bitte fristgemäß und per Doppelversand.
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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- Registriert: Freitag 18. März 2011, 13:12
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
*hust* welches Datum? }6&(Steffen hat geschrieben:Auch im heutigen Fall wurde ein Schreiben zugeschickt, was zwar dem Posting vom 22.22.2014 gleicht
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Nochmal zur Verjährung bzw. Rechtsberatung:
Es heißt: "Wenn man auf eine konkrete Rechtsfrage antwortet, stellt es eine unerlaubte Rechtsberatung dar.
Hierzu meine Frage: Wo beginnt die Rechtsberatung?
Wenn ich jemanden empfehle in einer Angelegenheit einen Anwalt zu beauftragen, müsste dies doch eigentlich als Rechtsberatung gelten, oder gibt es eine ganz klare Grenze?
Es heißt: "Wenn man auf eine konkrete Rechtsfrage antwortet, stellt es eine unerlaubte Rechtsberatung dar.
Hierzu meine Frage: Wo beginnt die Rechtsberatung?
Wenn ich jemanden empfehle in einer Angelegenheit einen Anwalt zu beauftragen, müsste dies doch eigentlich als Rechtsberatung gelten, oder gibt es eine ganz klare Grenze?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteemRicky1982]Nochmal zur Verjährung bzw. Rechtsberatung:
Es heißt: "Wenn man auf eine konkrete Rechtsfrage antwortet, stellt es eine unerlaubte Rechtsberatung dar.
Hierzu meine Frage: Wo beginnt die Rechtsberatung?
Wenn ich jemanden empfehle, in einer Angelegenheit einen Anwalt zu beauftragen, müsste dies doch eigentlich als Rechtsberatung gelten, oder gibt es eine ganz klare Grenze?[/quoteem]
Ganz einfach, wenn die konkrete Frage des Betreffenden (egal ob anonymer User)
Quarkbemme0815:
Log.: xx.xx.xxx; Abmahnschreiben: xx.xx.xxxx. Wann ist meine Abmahnung verjährt?
Steffen:
Verjährungsfrist; Beginn: xx.xx.xxxx/xx:xx Uhr, Ende: xx.xx.xxx/xx:xx Uhr.
Dann ist es eine unerlaubte Rechtsberatung.
.......
Quarkbemme0815:
Log.: xx.xx.xxx; Abmahnschreiben: xx.xx.xxxx. Wann ist meine Abmahnung verjährt?
Steffen:
Bitte klick den Link an und lese. -Link-.
Hier ginge es um eine allgemeine (abstrakte) Beantwortung und somit keine unerlaubte Rechtsberatung. Eine Anwaltsempfehlung stellt (solange kostenlos und kostenfrei) auch nichts Unerlaubtes dar.
.....
Sicherlich muss man nach meiner Meinung immer sehen, das man nach “Netzwelt.de“ meinen Kopf wollte, und nicht irgend einen User.
VG Steffen
Es heißt: "Wenn man auf eine konkrete Rechtsfrage antwortet, stellt es eine unerlaubte Rechtsberatung dar.
Hierzu meine Frage: Wo beginnt die Rechtsberatung?
Wenn ich jemanden empfehle, in einer Angelegenheit einen Anwalt zu beauftragen, müsste dies doch eigentlich als Rechtsberatung gelten, oder gibt es eine ganz klare Grenze?[/quoteem]
Ganz einfach, wenn die konkrete Frage des Betreffenden (egal ob anonymer User)
- einmal eine Rechtsfrage darstellt,
- eine rechtliche Prüfung im Einzelfall vorgenommen wird und
- auf diese konkrete Rechtsfrage, konkret geantwortet wird,
- zusätzlich noch anhand konkreter Daten.
Quarkbemme0815:
Log.: xx.xx.xxx; Abmahnschreiben: xx.xx.xxxx. Wann ist meine Abmahnung verjährt?
Steffen:
Verjährungsfrist; Beginn: xx.xx.xxxx/xx:xx Uhr, Ende: xx.xx.xxx/xx:xx Uhr.
Dann ist es eine unerlaubte Rechtsberatung.
.......
Quarkbemme0815:
Log.: xx.xx.xxx; Abmahnschreiben: xx.xx.xxxx. Wann ist meine Abmahnung verjährt?
Steffen:
Bitte klick den Link an und lese. -Link-.
Hier ginge es um eine allgemeine (abstrakte) Beantwortung und somit keine unerlaubte Rechtsberatung. Eine Anwaltsempfehlung stellt (solange kostenlos und kostenfrei) auch nichts Unerlaubtes dar.
.....
Sicherlich muss man nach meiner Meinung immer sehen, das man nach “Netzwelt.de“ meinen Kopf wollte, und nicht irgend einen User.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Guten Abend alle miteinander.
Leider hatte ich die letzte Zeit keinen Internetzugang und konnte deshalb nicht Scannen und Schreiben.
Da ich aber sehe das es sich um Standartschreiben handelt, lasse ich es einfach Steffens Postfach damit zuzumüllen.
Somit ist dieser Beitrag nur zur Kenntnisnahme.
Auch ich habe...
Debcon‘s neustes Schreiben Mitte Juni 2014: (Steffens Beitrag Verfasst: Dienstag 1. Juli 2014, 10:20)
Dein letzter Ausweg - zahl, oder...!
und
Debcon‘s Schreiben Juni 2014: (Steffens Beitrag Verfasst: Mittwoch 2. Juli 2014, 23:42)
1. Widerspruch nach MB - 600,- € Vergleichsangebot
(ehemals NZGB)
Musterschreiben; ehemals NZGB (1 Film)
...erhalten.
Seltsamerweise wurde auf meine nochmalige Forderung (Vollmachtserklärung Gläubiger + Detallierte Forderung Beträge) garnicht reagiert.
Hinzu kommt das es ja eigentlich 2 Filme waren wo ich immer 2 identische Briefe erhalten habe. Nur halt mit Inkasso-Nr.: XXXXXX01 und Inkasso-Nr.: XXXXXX02
Nun erhalte ich aber nur noch Forderungen für Inkasso-Nr.: XXXXXX01 und seit langer Zeit nichts mehr von Inkasso-Nr.: XXXXXX02.
Soviel erstmal von mir.
Ich wünsche euch allen noch ein schönes WE. Bis denne.
Leider hatte ich die letzte Zeit keinen Internetzugang und konnte deshalb nicht Scannen und Schreiben.
Da ich aber sehe das es sich um Standartschreiben handelt, lasse ich es einfach Steffens Postfach damit zuzumüllen.
Somit ist dieser Beitrag nur zur Kenntnisnahme.
Auch ich habe...
Debcon‘s neustes Schreiben Mitte Juni 2014: (Steffens Beitrag Verfasst: Dienstag 1. Juli 2014, 10:20)
Dein letzter Ausweg - zahl, oder...!
und
Debcon‘s Schreiben Juni 2014: (Steffens Beitrag Verfasst: Mittwoch 2. Juli 2014, 23:42)
1. Widerspruch nach MB - 600,- € Vergleichsangebot
(ehemals NZGB)
Musterschreiben; ehemals NZGB (1 Film)
...erhalten.
Seltsamerweise wurde auf meine nochmalige Forderung (Vollmachtserklärung Gläubiger + Detallierte Forderung Beträge) garnicht reagiert.
Hinzu kommt das es ja eigentlich 2 Filme waren wo ich immer 2 identische Briefe erhalten habe. Nur halt mit Inkasso-Nr.: XXXXXX01 und Inkasso-Nr.: XXXXXX02
Nun erhalte ich aber nur noch Forderungen für Inkasso-Nr.: XXXXXX01 und seit langer Zeit nichts mehr von Inkasso-Nr.: XXXXXX02.
Soviel erstmal von mir.
Ich wünsche euch allen noch ein schönes WE. Bis denne.
-
- Beiträge: 18
- Registriert: Mittwoch 6. November 2013, 10:58
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo,
heute hatte ich diese Email in meinem GMX-Account. Daher mal zur Ansicht.
Grüße
Roda
heute hatte ich diese Email in meinem GMX-Account. Daher mal zur Ansicht.
Grüße
Roda
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Du solltest Dein Posting editieren. Eine weiße Fläche über den Text zu legen ist keine wirkliche Anonymisierung, da man diese Fläche einfach löschen kann ...
Ansonsten - Du hast eine Virenmail bekommen, die Dein Provider gefiltert hat. Die haben möglichst reißerischen Inhalt, um den Empfänger zur Öffnung der virenverseuchten Anlage zu bewegen.
Also nichts, was Dich beunruhigen sollte. Löschen und vergessen ...
Im Heise-Forum gibt es auch eine aktuelle News zu dem Problem:
Ansonsten - Du hast eine Virenmail bekommen, die Dein Provider gefiltert hat. Die haben möglichst reißerischen Inhalt, um den Empfänger zur Öffnung der virenverseuchten Anlage zu bewegen.
Also nichts, was Dich beunruhigen sollte. Löschen und vergessen ...
Im Heise-Forum gibt es auch eine aktuelle News zu dem Problem:
Aktuell kursieren Viren-Mails, die vorgeben, der Empfänger habe ein bestimmtes Album herunter- und gleichzeitig hochgeladen – womit wohl die Nutzung von Bittorrent gemeint sein dürfte. In der Mail droht angeblich eine Anwaltskanzlei dem Empfänger mit "enormen juristischen Konsequenzen", wenn er nicht eine Zahlung in Höhe von mehreren hundert Euro leistet.
Ich darf keine Links setzen, die News ist von heute mit dem Namen "Viren-Mails sollen Musik-Sauger schocken"Die Betrüger haben es nicht darauf abgesehen, dass der Empfänger tatsächlich zahlt. Vielmehr geht es ihnen darum, dass das aufgeschreckte Opfer in spe das angehängte Zip-Archiv und den darin enthaltenen Trojaner ausführt. Es sind mehrere Versionen dieser Mail im Umlauf. Sowohl der Name der Anwaltskanzlei variiert als auch die Musik, die der Empfänger heruntergeladen haben soll.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo @Roda-Alemanne,
kannst Du mir einmal bitte diese E-Mail (auch mit evtl. Anhang) weiterleiten? Erhältst dann eine Antwort.
An: steffen.heintsch@t-online.de
VG Steffen
kannst Du mir einmal bitte diese E-Mail (auch mit evtl. Anhang) weiterleiten? Erhältst dann eine Antwort.
An: steffen.heintsch@t-online.de
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Als GMX-Kunde kann man das im Normalfall nicht. Die Mail wird bei einem Virenfund automatisch gelöscht und man erhält nur einen Hinweis auf die Löschung - so wie die gepostete Mail ...Steffen hat geschrieben:Hallo @Roda-Alemanne,
kannst Du mir einmal bitte diese E-Mail (auch mit evtl. Anhang) weiterleiten? Erhältst dann eine Antwort.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
O.K. nicht gewußt. Da aber DigiProtect schon lange umfirmiert und insolvenz ist, handelt es sich wie bei S&P sowie WSYCR um ein Fake.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hi,
würde gerne mal bestätigt haben (nachdem ich alles aus diesem Forum befolgt habe) ob ich das richtig sehe/einschätze und nun (erneut) die Verjährung naht:
- im August 2010 die Abmahnung von RA-NeZiGrBe erhalten (für nen Porno von FRASERSIDE) --> mod.UE per Einschreiben geschickt
- Ende November 2013 kam eine Forderung der DEBCON wegen dieser Abmahnung --> Widerspruch (mit Anforderung der LogDaten/Kostenaufschlüsselung usw.) per Einschreiben geschickt
- am 21.12.2013 kam Schreiben von DEBCON darauf zurück, aber nur mit meinen pers.Daten... keine Info über die von mir geforderte Kostenaufschlüsselung UND der Vollmacht --> nur abgeheftet ... und
gehofft das bis zum 31.12.2013 nichts mehr kommt damit das verjährt ist
- am 04.01.2014 kam dann MB vom AG-Wedding bzw. über RA-Wulf (datiert mit 27.12.2013) --> MB widersprochen und am 09.01.2014 per Einschreiben zurückgesandt... und seitdem die Hoffnung das bis
zum Ende der dadurch (um 6 Monate) gehemmten Verjährung nicht noch was kommt
... seitdem nichts mehr gehört und in ein paar Tagen ist die Zeit ja rum... und damit die Hemmung ja auch. Kann dann/danach noch was passieren?
DANKE im Vorraus
würde gerne mal bestätigt haben (nachdem ich alles aus diesem Forum befolgt habe) ob ich das richtig sehe/einschätze und nun (erneut) die Verjährung naht:
- im August 2010 die Abmahnung von RA-NeZiGrBe erhalten (für nen Porno von FRASERSIDE) --> mod.UE per Einschreiben geschickt
- Ende November 2013 kam eine Forderung der DEBCON wegen dieser Abmahnung --> Widerspruch (mit Anforderung der LogDaten/Kostenaufschlüsselung usw.) per Einschreiben geschickt
- am 21.12.2013 kam Schreiben von DEBCON darauf zurück, aber nur mit meinen pers.Daten... keine Info über die von mir geforderte Kostenaufschlüsselung UND der Vollmacht --> nur abgeheftet ... und
gehofft das bis zum 31.12.2013 nichts mehr kommt damit das verjährt ist
- am 04.01.2014 kam dann MB vom AG-Wedding bzw. über RA-Wulf (datiert mit 27.12.2013) --> MB widersprochen und am 09.01.2014 per Einschreiben zurückgesandt... und seitdem die Hoffnung das bis
zum Ende der dadurch (um 6 Monate) gehemmten Verjährung nicht noch was kommt
... seitdem nichts mehr gehört und in ein paar Tagen ist die Zeit ja rum... und damit die Hemmung ja auch. Kann dann/danach noch was passieren?
DANKE im Vorraus
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Die 6 Monate der Hemmung durch einen Mahnbescheid beginnen, soweit ich gelesen habe (bin selbst nur Laie), mit der letzten Verfahrenshandlung. Falls bei einem widersprochenen Mahnbescheid die abmahnende Seite nichts mehr unternimmt, würde die Hemmung also zu dem Datum beginnen, an dem das Mahngericht der abmahnenden Seite den Widerspruch mitteilt. Ohne eine diesbezügliche Auskunft des Mahngerichts, weiß der Abgemahnte also im Normalfall nicht, wann die Hemmung genau begonnen hat bzw. endet.Rrrr... hat geschrieben: ... seitdem nichts mehr gehört und in ein paar Tagen ist die Zeit ja rum... und damit die Hemmung ja auch. Kann dann/danach noch was passieren?
Also lieber noch ein paar Wochen abwarten, bevor es zu einem bösen Erwachen kommt.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Naja, da macht es Debcon einem in diesem Fall tatsächlich ein wenig einfacher. Nach dem Widerspruch des MB hat Debcon ja einen weiteren Bettelbrief losgeschickt, in dem sie ihr Unverständnis zu unserem Widerspruch zum Ausdruck bringen und uns eine weitere Zahlungsfrist einräumen. Insofern kann man also das Datum dieses Schreibens als "letzten" Zeitpunkt der Hemmung der Verjährung nehmen (sofern nichts weiteres vom Gericht kommt!). Denn damit haben sie ja ausdrücklich die Kenntnis von dem Widerspruch eingeräumt. Das ist zumindest meine laienhafte Sichtweise :-)AxelF hat geschrieben:Falls bei einem widersprochenen Mahnbescheid die abmahnende Seite nichts mehr unternimmt, würde die Hemmung also zu dem Datum beginnen, an dem das Mahngericht der abmahnenden Seite den Widerspruch mitteilt. Ohne eine diesbezügliche Auskunft des Mahngerichts, weiß der Abgemahnte also im Normalfall nicht, wann die Hemmung genau begonnen hat bzw. endet.
Also lieber noch ein paar Wochen abwarten, bevor es zu einem bösen Erwachen kommt.
Gruß
Holger
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Nabend, Danke für die Antworten.
Aber seit dem MB ist NICHTS mehr gekommen... weder vom AG-Wedding, noch vom Anwalt noch von DEBCON oder sonstwem.
Ich meine wie lang sollte denn das AG brauchen, um meinem Widerspruch zum MB dem Forderer zukommen zu lassen? Ich meine deren MB vom 29.12.13 war ja auch schon am 04.01.14 bei mir im Kasten. Es wäre echt ne Unverschämtheit wenn es andersrum mehrere Wochen dauern würde!
Aber seit dem MB ist NICHTS mehr gekommen... weder vom AG-Wedding, noch vom Anwalt noch von DEBCON oder sonstwem.
Ich meine wie lang sollte denn das AG brauchen, um meinem Widerspruch zum MB dem Forderer zukommen zu lassen? Ich meine deren MB vom 29.12.13 war ja auch schon am 04.01.14 bei mir im Kasten. Es wäre echt ne Unverschämtheit wenn es andersrum mehrere Wochen dauern würde!