Abmahnungen von CD/Bootlegs/Software/Spiele

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Steffen
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Abmahnungen von CD/Bootlegs/Software/Spiele

#1 Beitrag von Steffen » Sonntag 3. April 2011, 00:27

Großer Ärger statt kleinem Geld:
Tonträgerverkauf bei eBay & Co.



Samstag, den 30.04.2011


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Rechtsanwalt Dr. Gernot Schmitt-Gaedke

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Lady Gaga statt Rammstein: Ändert sich der Musikgeschmack, ist Aufräumen im CD-Regal angesagt. Echte Pfennigfuchser fackeln in solchen Situationen nicht lange und füllen ihren eBay-Account mit alten CDs. Ich will kurz die wichtigsten Problemzonen aufzeigen, um meinen Beitrag dazu zu leisten, dass aus dem kleinen Zuverdienst nicht ein großes Draufzahlgeschäft wird.

Das Urheberrechtsgesetz legt das Recht zur Weiterverbreitung in die Hände des Urhebers bzw. des Tonträgerherstellers. Nur der Rechteinhaber ist also dazu berechtigt, die CDs bzw. die anderen Werkstücke zu verkaufen, was prinzipiell auch für gebrauchte Gegenstände gilt. Damit kann als erster Merksatz festgehalten werden:

Achtung Abmahnung! Also keine Tonträger veräußern, solange kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand dazu berechtigt. Da das Urheberrecht in diesem Zusammenhang nicht zwischen Unternehmern und solchen Personen unterscheidet, die nur private Habe verkaufen, gilt dies auch für Privatleute!

Welche Ausnahmen durchbrechen die Regel? In den üblich gelagerten Fällen kann sich der Eigentümer von CDs auf den sogenannten Erschöpfungsgrundsatz berufen. Dieser Grundsatz beschränkt die Verbotsrechte des Rechteinhabers im Hinblick auf solche Werkstücke, die von diesem selbst in Verkehr gebracht worden sind. § 17 Abs. 2 UrhG präzisiert diesen Gedanken in geografischer Hinsicht, indem er den Eigentümer des Werkstücks dazu berechtigt, das Werkstück zu veräußern, sofern es zuvor vom Rechtsinhaber bzw. mit dessen Zustimmung in Deutschland, in einem anderen Land der Europäischen Union oder in einem Land des EWR (neben den EU-Staaten gehören Island, Norwegen und Liechtenstein) in Verkehr gebracht wurde. Verständlicher ausgedrückt in einem Merksatz:

CDs, die in den genannten Ländern nach Inverkehrbringen durch den Urheber gekauft wurden, dürfen hierzulande weiterverkauft werden, ohne dass der Rechteinhaber dazwischenfunken kann.

Im Umkehrschluss gilt aber, dass all solche CDs, die aus Drittländern, wie z.B. der Schweiz, den USA oder Indien, ohne nachweisbare Zustimmung des Rechteinhabers importiert wurden (beispielsweise auf Bestellung bei eBay oder Amazon) nicht weiterveräußert werden dürfen. Geschieht dies, droht trotz an sich legaler Ware die Inanspruchnahme durch den Rechteinhaber! Außerdem gilt die Erschöpfung nicht für Bootlegs, kopierte CDs oder andere Werkstücke, die ohne Einwilligung des Urhebers hergestellt wurden. Und last not least ist es natürlich auch unzulässig, legale Werke, die hier in Verkehr gebracht wurden, in Drittländer zu exportieren. Damit sind wir beim dritten Merksatz angelangt:

Finger Weg von verdächtiger Ware und doppelte Vorsicht bei internationalen Angeboten. Unwissenheit schützt vor Abmahnung nicht.

Was tun, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, insbesondere also, wenn die Auktion im VERI-Programm beendet wurde oder gar die Abmahnung schon zugegangen ist? Zur Beruhigung und zum Trost sei gesagt, dass der Streitwert nach meiner Auffassung bei Einzelverkäufen nicht die Höhen erreichen sollte, die in Fällen einer Verbreitung an eine Vielzahl von Personen (z.B. in Filesharing-Börsen) üblich sind. Auch wenn dies von den Rechteinhabern immer wieder propagiert und verlangt wird, ist es zumindest auch zweifelhaft, ob bei einem abgebrochenen Verkauf eine Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz besteht.

Schnelles Handeln ist trotzdem geboten. Eine Abmahnung wegen eines Tonträgerverkaufs ist teuer genug, um Grund zu geben, sie durch vorbeugende Maßnahmen zu verhindern oder - wenn sie schon da ist - den Streit nicht unnötig zum Eskalieren zu bringen.


Autor: Rechtsanwalt Dr. Gernot Schmitt-Gaedke

Manfred B.
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Re: Abmahnungen von CD/Software/Spiele

#2 Beitrag von Manfred B. » Freitag 15. Juni 2012, 18:12

Das lese ich gerade zum ersten Mal. Hätte nie gedacht, dass das Ärger geben könnte. Vielen Dank für den hilfreichen Artikel!
LG

schulra
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Re: Abmahnungen von CD/Software/Spiele

#3 Beitrag von schulra » Dienstag 29. Januar 2013, 11:32

Im Umkehrschluss gilt aber, dass all solche CDs, die aus Drittländern, wie z.B. der Schweiz, den USA oder Indien, ohne nachweisbare Zustimmung des Rechteinhabers importiert wurden (beispielsweise auf Bestellung bei eBay oder Amazon) nicht weiterveräußert werden dürfen.
Das ist... verstörend irgendwie. Wer weiß denn so was? Wie viele Leute kriegen wegen so etwas eine Abmahnung?
Die Welt rückt zusammen, so viel zum Thema Globalisierung, aber dass man seine erworbenen Güter nicht mehr verkaufen kann, ist echt überraschend.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von CD/Software/Spiele

#4 Beitrag von Steffen » Mittwoch 14. August 2013, 11:20

Rasch Rechtsanwälte:
LG Hamburg verbietet Verbreitung von
importierten CDs aus den USA



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An der Alster 6
20099 Hamburg
Fon 040 244 297-0
Fax 040 244 297-20
Mail kanzlei@raschlegal.de
Internet http://www.raschlegal.de" onclick="window.open(this.href); return false;

Von: Rechtsanwalt Kay Spreckelsen


::::::::::::


Das Landgericht Hamburg hat in einem vom “Rasch Rechtsanwälte“ geführten Rechtsstreit (U. v. 18.06.2013, Az.: 310 O 182/12) einem Internethändler verboten, Importtonträger mit Aufnahmen der amerikanischen Künstlerin “Christina Perri“ in Deutschland zu verbreiten, die zuvor nicht mit Zustimmung der Klägerin oder einer anderen berechtigten Rechteinhaberin in der Europäischen Union durch Veräußerung in den Verkehr gebracht wurden.

Im digitalen Zeitalter werden CDs oder DVDs zunehmend weltweit über Internetplattformen wie Amazon oder eBay vertrieben. Doch handelt es sich bei Exemplaren aus dem außereuropäischen Ausland um unerlaubte so genannte Parallelimporte. Ein Schweizer Internethändler hatte sich nun wegen der Verbreitung von solchen Importtonträgern in Deutschland zu verantworten.


Sachverhalt

Die Beklagte, eine GmbH mit Sitz in der Schweiz, hatte im Jahr 2012 Exemplare des Tonträgers “Christina Perri - Lovestrong“ über den Marketplace des Internethändlers Amazon in Deutschland angeboten und verkauft. Diese Tonträger wurden jedoch in den Vereinigten Staaten von Amerika hergestellt und waren nicht für den europäischen Markt bestimmt. Folglich sind diese Tonträger nicht durch die klagende Rechteinhaberin in Deutschland in den Warenverkehr gebracht worden.

Anhand von Hinweisen und Aufdrucken auf der Tonträgerhülle, wie beispielsweise “Made in USA“ oder “F.B.I. Anti-Piracy Warning“ Vermerk war die außereuropäische Herkunft dieser CDs auch gut für die Beklagte zu erkennen.

.............................................

Download LG Hamburg, U. v. 18.06.2013, Az.: 310 O 182/12 (im Volltext): PDF

.............................................


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Re: Abmahnungen von CD/Software/Spiele

#5 Beitrag von Steffen » Freitag 16. August 2013, 10:03

AG Hamburg:
Streitwert für private Bootleg-CD bei 3.000,- EUR




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:::::::::::::::::::::::::::::::::


Der Streitwert für eine urheberrechtliche Abmahnung wegen einer Bootleg-CD bei eBay liegt bei 3.000,- EUR
(AG Hamburg, Urt. v. 04.07.2013 - Az.: 36 a C 115/13).

Der Abgemahnte hatte bei eBay privat eine verbotene Bootleg-CD einer Musikaufnahme von Pink Floyd zum Verkauf
angeboten. Er hatte das Werk vor mehreren Jahren offiziell im Handel erworben. Das Werk wird von Dritten im
EU-Ausland weiterhin öffentlich zum Kauf angeboten. Die CD enthielt entsprechende GEMA- und EAN-Aufdrucke.
Der Beklagte ging daher von davon aus, dass sein Handeln rechtmäßig war.

Bei dem vorliegenden Rechtsstreit ging es um die Frage, welcher Streitwert für die Abmahnung angemessen war.
Die Klägerseite vertrat die Ansicht, dass 10.000,- EUR angemessen seien, so dass Abmahnkosten i.H.v. 651,80 EUR
angefallen seien. Dies lehnte das AG Hamburg ab und bewertete die Höhe vielmehr bei 3.000,00 EUR, so dass
lediglich 265,70 EUR Abmahn-Entgelte anfielen.

Bei der Bestimmung der Streitwert-Höhe seien die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Hier sei zu
beachten, dass der Beklagte gutgläubig gewesen sei. Es handle sich lediglich um die Verteilung eines einzelnen
Exemplars einer 30 Jahren alten Musikaufnahme in noch dazu schlechter Ton-Qualität.

Es sei der Bevölkerung nicht zu vermitteln, dass in solchen Fällen ein Zahlungsanspruch i.H.v. 651,80 EUR bestehen
solle. Dieser Betrag stünde völlig außer Verhältnis zu der unverschuldet begangenen Rechtsverletzung und führe
letztlich zu einem erheblichen Schwund von Vertrauen in den Rechtsstaat. Letztlich würden sich wohl auch diese
Erwägungen in der aktuell verabschiedeten, aber noch in Kraft getretenen Urheberrechtsreform ("Gesetz gegen
unseriöse Geschäftspraktiken") wiederfinden.

________________________________

Autor: Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr
Quelle: www.dr-bahr.com/
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Re: Abmahnungen von CD/Software/Spiele

#6 Beitrag von Steffen » Dienstag 17. September 2013, 09:54

LG Hamburg:
Streitwert für private Bootleg-CD bei 10.000,- EUR




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:::::::::::::::::::::::::::::::::

LG Hamburg, Hinweisbeschluss v. 13.09.2013 - Az.: 308 S 15/13:

"...die Kammer weist darauf hin, dass sie an ihrer bisherigen Rechtsprechung festzuhalten gedenkt und einen Streitwert von EUR 10.000,- für das Angebot eines Bootlegs bei eBay durch einen privaten Händler für angemessen erachtet..."



Quelle: RA Dr. Bahr

Goomed
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Re: Abmahnungen von CD/Software/Spiele

#7 Beitrag von Goomed » Dienstag 8. Oktober 2013, 13:38

Das hätte ich nun nicht gedacht. Ich habe die CD doch schon gekauft und damit ist sie in mein Eigentum übergegangen. Ich dachte immer, damit kann ich machen was ich will. Das ich die CD nicht kaufen, vervielfältigen und dann verkaufen kann, das ist klar. Aber wenn das so ist,dann könnte doch auch ein Autohersteller komisch werden wenn ich das gekaufte Auto dann weiter verkaufen. Schließlich handelt es sich doch da auch, um einen Hersteller und dessen Namen.

muensteraner
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Re: Abmahnungen von CD/Software/Spiele

#8 Beitrag von muensteraner » Mittwoch 9. Oktober 2013, 14:20

du darfst aus den USA exportierte CDs nicht weiter verkaufen. Auch hatten Leute schon Abmahnungen erhalten, die im Handel irgendwelche billigen CDs gekauft haben, diese aber Raubkopien waren. Das ist das Problem, der Verbraucher kann nicht erkennen, ob es sich um eine Raubkopie handelt, wenn er eine CD kauft. Eigentlich sollten Gerichte so urteilen, dass der Verbraucher nicht haftbar ist, da er davon ausgehen können sollte, dass er in Deutschland im Handel keine Raubkopien angeboten bekommt. Ist aber leider nicht so.

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Re: Abmahnungen von CD/Software/Spiele

#9 Beitrag von Steffen » Donnerstag 10. Oktober 2013, 12:05

[quoteemGoomed]Aber wenn das so ist,dann könnte doch auch ein Autohersteller komisch werden wenn ich das gekaufte Auto dann weiter verkaufen. Schließlich handelt es sich doch da auch, um einen Hersteller und dessen Namen.[/quoteem]

Hier ist aber nun einmal das Urhebergesetz einschlägig. Es gibt kein anderes.

Und dieses sagt eben, aus, du darfst ein Werk (CD/DVD als Bsp.), worauf ein anderer einen urheberrechtlichen Schutz genießt, nicht ohne dessen Erlaubnis bzw. ohne den Erwerb einer entgeltlichen Lizenz - dieses Werk anderen öffentlich Zugänglichmachen oder öffentlich (z.B. Privatauktion eBay) weiterverkaufen. Sicherlich gilt das Recht der Privatkopie (§ 53 UrhG).

Das Paradebeispiel (was auch viele nicht wissen) - TV-Serie:
Du kannst analog und digital für den Privatgebrauch eine/mehrere Serie/Serien z.B. von der Soap: “Unter Uns“ auf einem Speichermedium aufzeichnen, Freunden zu hause zeigen und anschauen, bis die Augen eckig werden. Aber, sobald du es in einer P2P-Tauschbörse einstellst bzw. in einer P2P-Tauschbörse diese Serie von "Unter Uns“ herunterlädst gleichzeitig anderen öffentlich Anbietest, begeht der Betreffende einen UrhR-Verstoß und kann abgemahnt werden, natürlich wenn der Urheber Verstöße gegenüber sein Recht ahndet.

:::::::::::::::::::::::::::

Ein Autokauf ist ja eigentlich, im übertragenen Sinn, nicht das Erwerben einer Lizenz zur Verwertung des Autos in der Öffentlichkeit, sondern die volle Urheberschaft. Du bist der Inhaber mit allen Rechten und Pflichten und kannst es deshalb auch ungefragt Weiterveräußern.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von CD/Software/Spiele

#10 Beitrag von Steffen » Freitag 15. November 2013, 16:34

Das Anbieten einer Bootleg CD bei eBay
ist keine Bagatelle




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Rechtsanwalt Christian Solmecke

WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR
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_ __ _ __ _ __ _ __ _ __ _


Im Fall einer unserer Mandanten hat das Amtsgericht Hamburg klargestellt, dass es
sich beim Anbieten einer Bootleg-CD bei eBay nicht um eine unerhebliche Verletzung
handelt und die sogenannte Bagatellklausel des §97a Abs.2 UrhG (alte Fassung) nicht
greift. Die Norm beschränkte den Ersatz der erforderlichen Anwendungen für die
erstmalige Abmahnung privater Verkäufer bei einer unerheblichen Rechtsverletzung auf
100 Euro.


Bootleg-CD für einen Euro bei eBay versteigert

Einer unserer Mandanten wurde von der Kanzlei "Sasse & Partner" für das Anbieten
einer sogenannten Bootleg-CD von "Pink Floyd" bei eBay abgemahnt. Er hatte die CD
einige Zeit zuvor selbst bei eBay zum Preis von 5 Euro erworben. Nach eigener Aussage
hat er bei dem Kauf nicht gewusst, dass es sich um eine illegale Bootleg-CD der
Gruppe handelt. Einige Zeit später hatte er diese nach einer Aufräumaktion wieder bei
eBay zum Preis von 1 Euro angeboten. Noch nie zuvor war unser Mandant aufgrund einer
Urheberrechtsverletzung abgemahnt worden. Nach Erhalt des Abmahnschreibens hat er das
Angebot bei eBay sofort zurückgezogen und die CD vorsorglich vernichtet. Dies war
auch die einzige Bootleg-CD, die unser Mandant besaß.


Das Anbieten einer Bootleg-CD stellt eine erhebliche Rechtsverletzung dar

Die Kanzlei "Sasse & Partner", die die "Pink Floyd Music Ldt." vertreten, machte
geltend, dass die Ausnahmevorschrift, die den Zahlungsanspruch für Bagatellfälle auf
100 Euro begrenzt, hier nicht anwendbar ist. Argument: Es handelt sich beim Anbieten
einer Bootleg-CD um eine erhebliche Rechtsverletzung, die zudem im geschäftlichen
Verkehr stattfand. Es sei unerheblich, ob es sich hierbei nur um eine Auktion im
Rahmen einer Entrümpelungsaktion handelte. Um diese Argumentation zu untermauern,
zitierten sie einen Hinweisbeschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 03.11.2011 (Az. 35a
C 272/11), in dem es heißt:
"Das Gericht weist die Beklagtenseite auf Folgendes hin: Die Voraussetzungen des §97a
Absatz 2 UrhG dürften nicht vorliegen ... Nach gefestigter Hamburger Rechtsprechung
stellt der Verkauf auf eBay ein Handeln im geschäftlichen Verkehr im Sinne der
Vorschrift dar, woran die Anwendbarkeit des §97a Absatz 2 UrhG bereits scheitert.
Zudem dürfte bei einer CD mit nicht autorisierten Musikaufnahmen nicht vor einer
unerheblichen Rechtsverletzung auszugehen sein."
Dieser Hinweisbeschluss bezog sich jedoch auf einen Fall, bei dem der Anbieter der
Bootleg-CD diese auch bewusst als Raubkopie angeboten hatte. Zudem handelte es sich
da um eine Doppel CD mit insgesamt 32 Titeln.


Das Gericht erklärt die "Bagatellklausel" für nicht anwendbar

Das Amtsgericht Hamburg hat sich jedoch dieser Argumentation angeschlossen und ist
damit auch in diesem Fall nicht von ihrer strengen Rechtsprechung abgewichen (Az. 18
C 354/13). Das Gericht erklärte, dass es hier keinen Anlass zur Anwendung von §97a
Abs.2 UrhG sehe. In diesen Anwendungsbereich, so das Gericht, falle beispielsweise
das Anbieten nur eines Liedtextes auf einer privaten Homepage, aber nicht das
Anbieten einer kompletten CD auf einer Internet Auktionsplattform wie eBay.


Was genau ist eine Bootleg-CD?

Der Begriff Bootleg bezeichnet nicht erlaubte Tonaufzeichnungen und Mitschnitte, die
zumeist bei Konzerten entstanden sind, und deren Verbreitung über illegal
hergestellte Tonträger geschieht. Häufig spricht man auch von Schwarzpressung. Hinter
dem Begriff "Bootlegs" verbergen sich im vorliegenden Zusammenhang Tonträger mit
Aufnahmen verschiedener Musikgruppen, die von Seiten der Rechteinhaber niemals
offiziell veröffentlicht und in den Verkehr gebracht worden sind.


Was tun bei einer Bootleg-Abmahnung?

Wir raten sich bei Erhalt einer solchen Abmahnung anwaltlich beraten zu lassen und
das Abmahnschreiben keinesfalls zu ignorieren. Die der Abmahnung beigefügte - zumeist
nachteilig - vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft
unterschrieben werden.

Bei Fragen stehen wir gerne beratend zur Verfügung. Gerne besprechen wir mit Ihnen
die Rechtslage und das mögliche weitere Vorgehen.



_ __ _ __ _ __ _ __ _ __ _

Autor: Rechtsanwalt Christian Solmecke
Quelle: www.wbs-law.de
Link: http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesha ... lle-48265/

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Re: Abmahnungen von CD/Software/Spiele

#11 Beitrag von Steffen » Donnerstag 19. Dezember 2013, 12:21

LG Hamburg:
Streitwerte bei urheberrechtswidrigen Bootleg-Alben




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Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr

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Web: http://www.dr-bahr.com/

.............................


Das LG Hamburg hat die Rechtsprechung des AG Hamburg zur Höhe des Streitwertes bei urheberrechtswidrigen Bootleg-Alben in mehreren Verfahren grundlegend korrigiert.

Das AG Hamburg war bislang bei dem Anbieten eines privaten Bootleg-Albums auf einer Online-Verkaufsplattform (z.B. eBay) von einem Streitwert von 3.000,- EUR ausgegangen, so u.a. AG Hamburg (Urt. v. 04.07.2013 - Az.: 36 a C 115/13).

Diese Rechtsprechung hat das LG Hamburg nun grundlegend korrigiert und deutlich höhere Streitwerte festgesetzt. So hat es u.a. ausgeführt, dass es bei der Bestimmung des Streitwertes für den Unterlassungsanspruches nicht darauf ankomme, ob der Abgemahnte gutgläubig oder bösgläubig gehandelt habe, da der Unterlassungsanspruch verschuldensunabhängig sei.

Auch aus der Rechtsprechung des OLG Hamburg (Beschl. v. 22.01.2013 - Az.: 5 W 5/13) zu einem privaten Online-Fotoklau, bei dem das OLG den Streitwert auf 2.000,- EUR festgesetzt hatte, ergebe sich nichts anderes. Denn die Sachverhalte und Konstellationen seien nicht vergleichbar.

Das LG Hamburg legte nun die Streitwerte wie nachfolgend fest:
  • vier private Bootleg-LP: 15.000,- EUR Streitwert (LG Hamburg, Urt. v. 06.12.2013 - Az.: 308 S 14/13)
  • private Bootleg-CD: 10.000,- EUR Streitwert (LG Hamburg, Urt. v. 06.12.2013 - Az.: 308 S 15/13)
  • private Bootleg-CD: 10.000,- EUR Streitwert (LG Hamburg, Urt. v. 06.12.2013 - Az.: 308 S 23/13)
  • private Bootleg-LP: 10.000,- EUR Streitwert (LG Hamburg, Urt. v. 06.12.2013 - Az.: 308 S 24/13)
_________________________

Autor: Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr
Quelle: www.dr-bahr.com
Link: http://www.dr-bahr.com/news/streitwerte ... alben.html
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Re: Abmahnungen von CD/Software/Spiele

#12 Beitrag von Steffen » Dienstag 4. März 2014, 15:24

Ubisoft GmbH lässt Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz abmahnen!


Wie die Bremer Kanzlei Dr. Schenk mitteilt, lässt “Ubisoft GmbH“ durch die Rechtsanwälte “SCHULTERIESENKAMPFF Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ eine Verletzung gegen das Jugendschutzgesetz (JuSchG) abmahnen. In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewährte Unterlassungserklärung, Auskunft sowie Kostenersatz bei einem Streitwert von 60.000,- € gefordert. Konkret geht es um den Verkauf einer deutschen Version eines Computerspiels über eBay, versendet wird aber die (nur) für andere Teile Europas bestimmte PEGI-Version. Konkret geht es um das Spiel: “Just Dance 2014“.


Rechtsanwalt Dr. Schenk erläutert:
(...) PEGI ist die Abkürzung für “Pan-European Game Information“. Hierbei handelt es sich ein europaweites Alterseinstufungssystem für Computerspiele. Es wird von der Interaktiven Softwareföderation Europas (ISFE) verwaltet. Es besteht aus zwei Teilen.

Das Problem Deutschland nutzt dieses System nicht, sondern setzt ein eigenes System ein, die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle). Bei der USK wird jedes Spiel einzeln von den Spieletestern mithilfe von Lösungshilfen und Zusatzmaterial der Einreicher durchgespielt und für das Gutachtergremium eine Präsentation mit besonderem Schwerpunkt auf jugenschutzrelevante Inhalte erstellt. Dieses Verfahren wird von vielen als das weltweit gründlichste Verfahren bezeichnet. Spielehersteller können ihre Produkte bei der USK gegen Gebühr einstufen lassen.

Ein Verkauf der PEGI-Version in Deutschland an Kinder und Jugendliche kann daher einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz darstellen. Das Interessante ist, dass das Computerspiel FSK 0 hat. Es darf daher die Frage erlaubt sein, warum der Verkauf ohne den Hinweis auf FSK 0 einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz darstellen soll.


Wir raten, derartige Abmahnungen sehr ernst zu nehmen! Eine Nichtreaktion kann ein gerichtliches Verfahren mit hohen Kosten nach sich ziehen. (...)

........................

Quelle: http://www.dr-schenk.net
Link: http://www.dr-schenk.net/aktuelles/news ... wegen.html
Autor: Rechtsanwalt Dr. Schenk
Buchtstraße 13
28195 Bremen
Fon: 0421/56638780
Fax: 0421/56638781
kanzlei@dr-schenk.net

Horsti
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Re: Abmahnungen von CD/Software/Spiele

#13 Beitrag von Horsti » Mittwoch 19. März 2014, 23:58

Hallo zusammen im Forum,

diese Sachverhalte sind mir absolut neu. Ich hatte bisher keine Ahnung davon, obwohl ich auch schon CDs und DVDs im Ebay versteigert habe. Diese Information wird mir in Zukunft sehr nutzlich sein.

Horst

Pampelpeter
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Re: Abmahnungen von CD/Software/Spiele

#14 Beitrag von Pampelpeter » Montag 21. April 2014, 20:17

Wow, ich kann mich Horsti vollkommen anschließen und sagen, dass mir solche Fälle gar nicht bewusst waren. Man hört viel von Filesharing Abmahnungen, aber nur selten etwas anderes. Da werd ich wohl ab jetzt aufpassen müssen mit meinen CDs. Die Sache mit Ubisoft war interessant, bis ich den Titel gelesen habe. Dann wurde es brüllend komisch.

0770
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Re: Abmahnungen von CD/Software/Spiele

#15 Beitrag von 0770 » Mittwoch 11. Juni 2014, 20:24

Hallo.

Ich habe so eine Abmahnung von Sasse & Partner nach dem unwissentlichen einstellen einer Bootleg DVD bei Ebay erhalten.

In der Abmahnung sind 3 Punkte zu einer bestimmten Frist zu erfüllen:
1. eine UE zu denen senden
2. die DVD zum vernichten zu denen senden
3. die Summe aus (Schadensersatz + Anwaltskosten + Kosten für eine Firma die beauftragt wurde solche Vergehen zu suchen), zu zahlen.

Wie gehe ich nun vor?

zu 1. Ich werde in der Frist einen mod UE vorab per mail schicken und das Original per einschreiben mit Rückschein & Zeugen?
zu 2. Die DVD nicht zu denen schicken?
zu 3. Die Zahlungen nicht leisten und nachfolgende Briefe (ausser Mahnbrief oder Klage mit Wiederspruch zurück) ignorieren?

Es würde mich freuen wenn das auch ohne anwaltliche Hilfe gehen würde.


LG 0770

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Re: Abmahnungen von CD/Software/Spiele

#16 Beitrag von Steffen » Donnerstag 12. Juni 2014, 15:13

Hallo LG 0770,

man muss bei dieser Art der Abmahnung beachten, das es sich nicht um eine Filesharing-Abmahnung handelt.

Natürlich sieht das UrhG im § 17 ein Verbreitungsrecht vor, aber halt nur wenn das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden sind. Dies wird bei einer Bootleg-CD nicht zutreffen.

Dann gibt es doch eine eindeutige Beweislage. Wenn von Deinem eBay-Account diese Bootleg-CD angeboten wurde, hast Du einen UrhR-Verstoß getätigt. Da gibt es kein Rütteln!
Streitwerte - LG Hamburg:
- vier private Bootleg-LP: 15.000,- EUR Streitwert (LG Hamburg, Urt. v. 06.12.2013 - Az.: 308 S 14/13)
- private Bootleg-CD: 10.000,- EUR Streitwert / Deckelung - nein (LG Hamburg, Urt. v. 19.12.2013 - Az.: 310 S 6/13)
- private Bootleg-CD: 10.000,- EUR Streitwert (LG Hamburg, Urt. v. 06.12.2013 - Az.: 308 S 15/13)
- private Bootleg-CD: 10.000,- EUR Streitwert (LG Hamburg, Urt. v. 06.12.2013 - Az.: 308 S 23/13)
- private Bootleg-LP: 10.000,- EUR Streitwert (LG Hamburg, Urt. v. 06.12.2013 - Az.: 308 S 24/13)
Das bedeutet, wenn man nicht zahlt und nur eine mod. UE abgibt, wird es in Richtung Klageverfahren gehen, was Du mit Pauken und Trompeten verlierst! Gebe die mod. UE ab, versuche einen Vergleich, und gut.

Natürlich kannst Du auch einen Anwalt beauftragen, die Rechtsprechung in Hamburg ist aber eindeutig = 10.000 Streitwert (Anwaltsgebühren: 745,40 € ) - Deckelung § 97a UrhG - nein!

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von CD/Software/Spiele

#17 Beitrag von 0770 » Donnerstag 12. Juni 2014, 18:42

Die zu zahlende Summe beträgt ja eigentlich nur 296€ Anwaltkosten und 100€ Schadenersatz,
aber ich bin trotzdem nicht bereit diese zu zahlen.
Da muss ich einen halben Monat für arbeiten.

Auf der DVD steht "Distribution: FNM Falcon Neue Medien"
Der Sitz von Falcon neue Medien befindet sich in Wittenburg.
An genau der selben Adresse ist auch die Firma "Music Media Manufactoring"
ansässig.

Ich habe jetz die Adresse von FNM gefunden und dort angerufen.
Die Bestellnummer der DVD sowie den Titel genannt und gesagt das ich
eine Abmahnung wegen verletzung des Urheberrechts erhalten habe.

Die Frau am Telefon war sehr freundlich und bestätigte mir das so etwas schon vorkam.
Ich sollte ihr die Abmahnung per Mail zuschicken und sie würde es weiterleiten.
Auf meine Frage ob sie Kenntnis hätte das man da schadlos heraus komme,
konnte sie keine Auskunft geben.
Auf meine Frage ob ich eine mod UE senden soll, meinte sie nein.
Ich erwähnte auch das die frist für eine UE nur noch 5Tage beträgt.

Ein paar Stunden nachdem ich ihr die Abmahnung gemailt hatte, erhielt ich eine Mail von
ihr in der sie bestätigte es an ihren Anwalt weitergeleitet zu haben.

Ich hoffe das sich deren Anwalt bald meldet!!!


Noch 3 wichtige Fragen
1. Was meint ihr wird mir der Weg über den Distributor=Verteiler=FNM bringen?
2. Kann mir & wird mir der Anwalt aus der Sache raushelfen?
3. In der per mail erhaltenen sowie in der heute per Brief erhaltenen Abmahnung ist
eine Vollmacht beigefügt welche in Deutsch und in Englisch verfasst ist, wer gegen
wen klagt beinhaltet und auch unterzeichnet wurde jedoch ohne das irgend ein Datum
auf dem gesamten Vollmachtsschreiben zu finden ist.
-kann es sein das die Vollmacht nur ein Blanko ist und garnicht gültig ohne Datum?


Danke für eure Hilfe

LG 0770

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Steffen
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Re: Abmahnungen von CD/Software/Spiele

#18 Beitrag von Steffen » Freitag 13. Juni 2014, 04:54

[quoteem]Noch 3 wichtige Fragen[/quoteem]
Letztlich interessieren dich doch die Antworten sowieso nicht, weil du dein eigenes Ding durchziehst. Respekt. Aber wie soll denn dir Falcon weiterhelfen? Wurden die, oder du abgemahnt; müssen die, oder du auf die Abmahnung reagieren? Ich glaube, wenn du so weiter wurschtelst, läufst du Gefahr in eine EV zu geraten und dann wird es teuer, aber für dich.

Du kannst ja auch aus Versehen, mit dem Abmahner telefonisch abklären, ob die Abmahnung rechtens ist oder nicht. Ob die Bootleg-CD legal oder illegal angeboten wurde. Danach kannst du dich ja dann ausrichten, wie du reagieren willst.

VG Steffen

0770
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Re: Abmahnungen von CD/Software/Spiele

#19 Beitrag von 0770 » Freitag 13. Juni 2014, 06:51

Und ob mich die Antworten interessieren.

Dann sag mir doch bitte wie ich auf die Abmahnung reagieren soll!
Wie soll ich die 3 gefordertrn Punkte der Abmahner erfüllen?

entweder:
eine modUE schicken, DVD schicken und bezahlen? - ist das dann damit erledigt und die lassen mich auch wirklich in Ruhe?

oder:
eine modUE schicken, DVD behalten und nicht bezahlen? - kann man sich dann wie bei Filesharing um die Zahlung drücken?

oder:
ganz anders???

Und was könnte jeder einzelne Schritt nach sich ziehen?

Bitte sag mir doch ob & wie ich am besten schadlos ..nnn. und einfach aus der Sache raus kommen könnte!



LG 0770

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Steffen
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Re: Abmahnungen von CD/Software/Spiele

#20 Beitrag von Steffen » Freitag 13. Juni 2014, 16:23

Hallo @0770,

\0//

Was soll man denn sagen? Bislang kenne ich, das Du von S&P wegen einem Bootleg abgemahnt worden bist, und das Du dich mit "FNM Falcon Neue Medien" in Verbindung gesetzt hast. Ist es der RI der dich über S&P abmahnt, hilft er dir (ich glaube nicht) usw.


}6&(


Das können wir leider nicht und man sollte schon etwas konkreter werden: wann, wer, wo, wie, was, warum, wie viel ... Gern auch per PN/E-Mail.


VG Steffen

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