Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

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Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#481 Beitrag von Kohlenpitt » Montag 19. Mai 2014, 12:22

Da sollte man mal einen Anwalt kontaktieren!

Warum habt Ihr denn Kontakt aufgenommen mit dem Abmahnanwalt?

Die Anwälte Solmecke Duy Doc Wachs verlangen ja nicht mal einen Cent für eine Ersteinschätzung!
Darum verstehe ich nicht , selbst Kontakt aufnehmen?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#482 Beitrag von Steffen » Montag 19. Mai 2014, 12:26

Hallo @ozzem,

ich leite die Frage weiter und sie wird im Laufe des heutigen Tage beantwortet.

Bitte um Geduld :!:

VG Steffen

ozzem
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#483 Beitrag von ozzem » Montag 19. Mai 2014, 13:02

Kohlenpitt hat geschrieben:Da sollte man mal einen Anwalt kontaktieren!

Warum habt Ihr denn Kontakt aufgenommen mit dem Abmahnanwalt?

Die Anwälte Solmecke Duy Doc Wachs verlangen ja nicht mal einen Cent für eine Ersteinschätzung!
Darum verstehe ich nicht , selbst Kontakt aufnehmen?
Danke für die Antworten.

Ich habe einige Sachen weggelassen. Wir hatten einen Anwalt, dieser hat für uns die modUE erstellt.
Im laufe der Zeit sind weitere Briefe angekommen die wir ignorieren sollten, bzw. auch mal Widerspruch einlegen
sollten. Er hat immer wieder gesagt, es sei bald verjährt. Als es verjährt sein sollte, bekamen wir Post vom
Gericht und unser Anwalt leitete uns weiter an einen Kollegen (aus Zeitgründen oder was auch immer). Dieser sagte
uns, es sei wohl doch noch nicht verjährt... und das wir die Möglichkeit hätten vor Gericht zu gehen oder einen
Vergleich abzuschließen. Er hätte auch den Vergleich für uns abschließen können, sagte er, aber dann müssten wir
auch ihn bezahlen... deshalb habe ich selbst Kontakt aufgenommen. Also eine "Einschätzung" haben wir eingeholt.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#484 Beitrag von Steffen » Montag 19. Mai 2014, 16:45

Fragen Sie Dr. Wachs!



Bild


AW3P: Herr Dr. Wachs. Wie ist das Prozedere, wenn ein Abgemahnter eine Verfügung zur Durchführung eines Zivilverfahren, mit Termin einer mündlichen Verhandlung erhält, sich aber ohne Anwalt mit dem Kläger außergerichtlich einigt? Muss der Beklagte das Gericht davon (mündlich/schriftlich) informieren bzw. was passiert, wenn der Kläger seinerseits das Gericht nicht fristgemäß informiert über den geschlossenen außergerichtlichen Vergleich. Das bedeutet ja, das man Gefahr läuft in ein Ankerkenntnisurteil zu laufen. Was hat ein Beklagter in so einen Fall zu beachten?




Bild
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs


Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte
Telefon:040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 oder 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de


...........................


Rechtsanwalt Dr. Wachs: Wenn ein Beklagter sich mit dem Kläger einigt, ist es tatsächlich sinnvoll das vom Gericht protokollieren zu lassen. Dazu müssen beide Seiten den Vergleichstext an das Gericht senden, was protokolliert werden soll. Üblicherweise schreibt eine Seite das Gericht an und die andere Seite wird dann vom Gericht gefragt, ob der Vergleich so geschlossen werden soll. Nach der Bestätigung folgt die Protokollierung.

Wenn bereits die Verteidigungsbereitschaft vom Beklagten angezeigt wurde, ist es nicht so dramatisch, wenn die Protokollierung sich hinzieht (nur in Verfahren nach § 495a ZPO kann dies anders sein). Das Gericht kann und wird nämlich ansonsten allenfalls einen Termin zur Verhandlung anberaumen.

Wichtig ist aber immer, dass ein Vergleich auch wirklich sicher geschlossen wurde. Wenn der Beklagte dies nur so verstanden hat, und nichts in der Hand hat, würde ich immer empfehlen nach Verteidigungsanzeige eine Fristverlängerung unter Hinweis auf die geführten Vergleichsverhandlungen zu beantragen. Ansonsten kann später Vortrag präkludiert sein.

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#485 Beitrag von ozzem » Dienstag 20. Mai 2014, 12:48

Das ist mal wieder ein Ding. Ich hatte auch beim Gericht angerufen und gefragt ob ich das protokollieren lassen kann,
man sagte mir, ich solle abwarten da dies vom Kläger gemacht werden muss...
Ich denke auch das der Vergleich "sicher" geschlossen wurde. Ich habe einen Brief in dem u.a. steht, dass mit dem
Vergleich die Ansprüche aus dem Sachverhalt abgegolten werden.

D.h. ich kann das Schreiben, sowie die Kontoauszüge, an das Gericht senden und eine Protokollierung beantragen?

Vielen Dank Steffen!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#486 Beitrag von Steffen » Donnerstag 19. Juni 2014, 12:56

LG Berlin vom 03.05.2011 ( Az. 16 O 55/11)
zu falschen Ermittlungen der Guardaley Ltd.




Aus gegebenem Anlass: da zur Zeit “Altfälle” der Berliner Kanzlei Baumgarten und Brandt gerichtlich
durchgesetzt werden sollen (unter anderem von Schulenberg & Schenk) veröffentlichen wir hier
nochmals das Urteil des Landgerichts Berlin vom 3. Mai 2011 (Az. 16 O 55/11).

Hintergrund war eine Auseinandersetzung mit der Firma Guardaley Ltd. Diese, so wurde behauptet,
habe IP-Daten von Anschlussinhabern ermittelt, die selbst keine Werke der Öffentlichkeit zugänglich
machen. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde bezüglich dieser Behauptung
zurück gewiesen.
“Die Antragsgegnerin zu 1) hat demnach von der … erfahren, dass die Antragstellerin zu 1) IP-Daten
von Anschlussinhabern ermittelt, die selbst keine Filmwerke der Öffentlichkeit zugänglich machen,
also keinen ”Upload” vornehmen. Dies lässt sich der als Anlage AG 17 vorgelegten Präsentation der
… vom 13.01.2011 entnehmen. Daraus folgt, dass der betreffende Film „… ” unter der IP-Adresse der
… im Rahmen eines Testscreenings gelaufen ist, die … den Film aber nicht als Upload angeboten hat.
Dennoch ermittelte die Software der Antragstellerin zu 1), durch die lediglich urheberrechtswidrige
Uploads ermittelt werden sollten, die IP-Daten der … . Darauf mahnte die Antragsgegnerin zu 1) mit
dem als Anlage AG 18 vorgelegten Schreiben - zu Unrecht - ab. Dieser glaubhaft gemachte Sachverhalt
rechtfertigt die Annahme, dass die streitgegenständliche Äußerung der Wahrheit entspricht.“
.................................................

Quelle:

Link 1, Link 2 (Urteil im Volltext)


Autor:

Bild
Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Jüdemann Rechtsanwälte - Kanzlei in Berlin
Welserstr. 10-12
10777 BERLIN
Telefon: 030 69 04 15 15
Fax: 030 69 13 652
kanzlei@ra-juedemann.de
http://www.ra-juedemann.de

...................................................................................................

echt
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#487 Beitrag von echt » Donnerstag 19. Juni 2014, 15:57

und wieder ein Bettelbrief


- Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung

Aber meine Abmahnung war im Juli 2010

Beginn der Verjährungsfrist am 31.12.2010 24:00 Uhr
Ende der Verjährungsfrist am 31.12.2013 24:00 Uhr

Mahnbescheid wegen Filesharings 02.11.2013

Verjährung???

bitte einmal Hilfe

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#488 Beitrag von Steffen » Freitag 20. Juni 2014, 10:22

[quoteembastler]Paar Tage zu spät. aber man darf ja Nachreichen.
Ich finde das schon Interessant.[/quoteem]

Ne, ne, ne. Das gehört eigentlich zu jeder Verteidigung dazu (und das schon seit Jahren).
Und die wenigsten Betroffenen kennen diese Beweise oder nutzen sie (- nur - bei Konstellation BB - GuardaLey Ltd.)!

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#489 Beitrag von Future2013 » Montag 23. Juni 2014, 14:19

So kurz vor verjährung nochmals Post von B&B


Abmahnunh kam 05.05.2010
dann Jahre nichts bis zum Mahnbescheid vom Eingang beim Gericht 06.01.2014 ( müste dann doch verjährt sein ) Oder?
Natürlich Widersprochen.


So kommt bestimmt mit Androhung vor Gericht zu gehen.
Dabei eine Beispielrechnung und viele verschiedene Angebote der Zahlungsweise.

Und ich soll in jedem Fall Antworten auch wenn ich vor Gericht gehen will bis spätestens 04.07.2014

Willst Du es haben Steffen?
Und soll ich Einspruch erheben mit dem Vordruck der Verjährung?
Müsste ja schon zweimal verjährt sein.

Gruss Ingo

Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#490 Beitrag von Kohlenpitt » Montag 23. Juni 2014, 14:28

Hallo ,

Ich würde da den Kostenlosen Anruf zu Doc Wachs unternehmen oder Solmecke , Duy usw .
Und mich da nochmals erkundigen, denn am Schluss brauchst Du , sollte etwas kommen auf jeden Fall einen Anwalt.

Und das gute.... Die Anwälte sehen Baumgarten entspannt entgegen ...

Ich warte auch jeden Tag auf ein Schreiben... denn ein paar tage , dann sind mal die 6 Monate nach dem Mahnbescheid um ;-) .
Ansonsten gehe ich vor Gericht... denn ich bin Unschuldig! Und

Nö ich nicht

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#491 Beitrag von Steffen » Montag 23. Juni 2014, 16:27

Musterbrief zur Einrede der Verjährung
Absender (Abgemahnter)
Anschrift


Abmahner
Anschrift


Ort, den Datum

Einrede der Verjährung
Ihre Schreiben vom (Datum), Aktenzeichen


Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom (Datum), (Aktenzeichen) machen Sie Forderungen aus einer
Abmahnung vom (Datum Abmahnschreiben) gegen mich geltend. Diese Forderungen
sind bereits verjährt.

Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf § 214 Abs. 1 BGB von meinem
Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch.


Mit freundlichen Grüßen


___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#492 Beitrag von Steffen » Montag 23. Juni 2014, 16:30

Ungenügende Anforderungen an die verjährungshemmende
Wirkung des Mahnbescheides?



In letzter Zeit sind öfters Berichte von Anwälten zu lesen, die darauf aufmerksam machen, dass sehr viele
erlassene Mahnbescheide die Verjährung nicht zwingend wirksam hemmen bzw. zu unbestimmt sind.

Beispiel: Anwaltskanzlei Ferner: Klage nach Filesharing-Abmahnung: Forderungen trotz Mahnbescheid verjährt (?)


Was bedeutet es genau?

Mittlerweile weiß sogar der “Otto(Internet)normalverbraucher“, das einmal die Ansprüche auf Ersatz der
Abmahn- und Ermittlungskosten allgemein gem. § 102 Satz 1 UrhG i.V.m. § 195 BGB der regelmäßigen
Verjährungsfrist von drei Jahren unterliegen, sowie andermal ein gerichtliches Mahnverfahren (i.S.d.
§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB) die Verjährung hemmen kann. Siehe zum Beispiel einem Ratgeber der Computer-
zeitschrift bzw. Technikportal “CHIP“ (Link).

Hemmung:
Unterbrechung der Verjährungszeit, die nach Ende der Hemmung weiterläuft.
Quelle: Rechtslexikon Online


Schwerpunkt: Anforderungen an einem Mahnbescheid

Wenn man sich die Informationen zusammen trägt, muss man sich natürlich die Frage sofort in den Raum
stellen, warum die Mahngerichte dieses nicht sofort mit Antragseingang überprüfen?

Zwar ist eine Substantiierung des Anspruch nicht erforderlich, die bloße Individualisierung reicht insoweit
aus, wird aber eine Mehrheit an Forderungen geltend gemacht, so muss jede einzelne von ihnen individualisiert
werden. (Pallandt / Ellenberger, § 204 Rn. 18).

In sehr vielen zugestellten Mahnbescheiden ist aber regelmäßig zu lesen, das die Ansprüche als etwa “Gerichtskosten“
bzw. “Rechtsanwalts- / Rechtsbeistandskosten“ aus “Unfall / Vorfall gem. Schadensersatz gem. Fileshari “Nummer“
vom “Datum““ geltend gemacht werden, und dem Betroffenen nicht erkennbar ist, um welche Ansprüche explizit es
sich handelt.

Beispiel:

Bild

Auch sind den entsprechenden Mahnbescheiden keine weiterführenden Anspruchsschreiben beigefügt und in der
Regel stimmen Beträge der Höhe nach in Abmahnung und Mahnbescheid nicht überein.

Gerichte kommen mittlerweile zu der Auffassung, dass die weitere Individualisierung / Aufschlüsselung der
Forderungen durch die Anspruchsbegründung den Ablauf der Verjährung nicht “ex post“ hindert. Maßgeblicher
Zeitpunkt der verjährungshemmenden Wirkung des Mahnbescheids bleibt der Zeitpunkt der Zustellung; eine
nachträgliche Ergänzung im streitigen Verfahren wirkt demgegenüber ausschließlich “ex nunc“ und bleibt dort
unbeachtlich, wo die Ergänzung erst nach Ablauf der Verjährungsfrist erfolgt (BGH NJW 20009, 56, 67; Bamberger
/ Roth / Henrich, 204 Rn. 22; Pallandt / Ellenberger, § 204 Rn. 18).


Und diese Thematik sollte jeder Betroffene mit seinem Anwalt abklären, wenn es zu einem Klageverfahren kommt.

_____________________________

Steffen Heintsch für AW3P
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#493 Beitrag von Future2013 » Montag 23. Juni 2014, 16:59

Warum Anwalt

Es ist ja offensichtlich das das Ding verjährt ist.

1. Der Mahnbescheid wurde nach dem 31.12.2013 gestellt ( eigentlich hier schon verjährt ) hätte da nicht mal Widerspruch einlegen müssen, aber aus Sicherheitsgründen gemacht.
2. Wenn Verjährung erst nach weiteren 6 Monaten eintrifft dann zum 30.06.2014. Hab hier aber Zeit den Fragebogen bis zum 04.07.2014 zurückzusenden.

Das heisst - ich mache die Woche gar nix ( will keine schlafenden Hunde wecken ) ( nicht das die noch diese Woche klagen ) und schicke den Widerspruch der Verjährung am 01.07.2014 ab.

Was sagst hierzu Steffen?

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#494 Beitrag von Steffen » Montag 23. Juni 2014, 17:05

[quoteemFuture2013]Willst Du es haben Steffen?
Und soll ich Einspruch erheben mit dem Vordruck der Verjährung?
Müsste ja schon zweimal verjährt sein.[/quoteem]

Der Post zur Verjährungsfrage bei einem MB bezog sich nicht auf dich.
Ansonsten, ja den Scan des Schreibens nehme ich gern und letztlich
sollte man a) Einrede auf Verjährung stellen oder b) einfach nur abwarten.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#495 Beitrag von Future2013 » Montag 23. Juni 2014, 17:54

hast Post bekommen.

gruß Ingo

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#496 Beitrag von Steffen » Montag 23. Juni 2014, 22:40

danke, schau mal hier.

vg steffen

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#497 Beitrag von Steffen » Freitag 27. Juni 2014, 16:31

AG Hamburg, Urteil vom 07.02.2014,
Az. 9 C 103/13 - "Babysitter Wanted"
Klageabweisung Baumgarten und Brandt -
unter der AW3P-Lupe





Anfänglich muss ich zwei Dinge erwähnen. Einmal hat dieses Urteil die Hamburger
Kanzlei "Dr. Wachs - Rechtsanwälte"
erstritten, sowie andermal, die Berufung durch
die Kanzlei "Baumgarten und Brandt" läuft. Man wird sehen, inwieweit sich das
Landgericht Hamburg der Rechtsauffassung des Amtsgerichtes anschließt oder diese
insgesamt oder zum Teil verwirft. Dennoch sollte man dieses Urteil der Kanzlei
"Baumgarten und Brandt" kritisch analysieren.



Abmahnfall

Herr "..." wird im Mai 2010 (Log: 10/2009) durch die Kanzlei Baumgarten und Brandt im
Auftrag der Firma "KSM GmbH" wegen eines vermeintlichen Rechtsverstoßes gegenüber dem
Film "Babysitter Wanted" abgemahnt. Man fordert die Abgabe einer strafbewehrte
Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von EUR
850,00. Herr "...", sich keiner Schuld bewusst, gab eine strafbewehrte
Unterlassungserklärung in Form einer so genannten modifizierten (ugs. mod. UE bzw.
abgeänderte Unterlassungserklärung) ab und verweigerte die Zahlung des geforderten
Pauschalbetrages.

Mittels Abtretungsvertrag 12/2012 übertrug die "KSM GmbH" ihre Zahlungsansprüche in
vollem Umfang auf das Inkassounternehmen "Condor Gesellschaft für Forderungs-
management mbH"
.


Bild


Am 18.12.2012 erfolgte der Antrag eines Mahnbescheides, der am 22.12.2012 zugestellt
wurde sowie durch Herr "..." am 28.12.2012 insgesamt widersprochen wurde. Das
streitige Verfahren wurde am 27.05.2013 an das AG Hamburg abgegeben, die
Anspruchsbegründung durch "Baumgarten und Brandt" erfolgte am 06.09.2013. Die
mündliche Verhandlung wurde auf dem 17.01.2014 anberaumt, die Klage am 07.02.2014
abgewiesen und wie anfänglich schon erwähnt, wurde durch "Baumgarten und Brandt" am
Landgericht Hamburg Berufung eingelegt.



AG Hamburg, Urteil vom 07.02.2014,
Az. 9 C 103/13 - "Babysitter Wanted"


(...) erkennt das Amtsgericht Hamburg - Abteilung 9 - durch die Richterin am
Amtsgericht Dr. "..." aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17.01.2014 für Recht:
  • 1. Die Klage wird abgewiesen.
    2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
    3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. (...)




Die Klageabweisung unter der AW3P-Lupe


Bild


Im Weiteren möchte ich mittels der Entscheidung des AG Hamburg und aus meiner
laienhaften Sicht heraus die Kritikpunkte dieser Klagen rund um "Baumgarten und
Brandt", "KSM GmbH", "Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH" und
"Babysitter Wanted" aufzeigen.



1. IP-Protokollierungsfirma (ugs. Logfirma) Guardaley Ltd.

Hierzu sollte man beachten, das sich alle weiteren Aussagen nur für den Auftrag der
Logfirma hinsichtlich der Kanzlei "Baumgarten und Brandt" beziehen und nicht 1zu1 auf
die Kanzlei "Sasse und Partner" angewandt werden können.

Spätestens seit der Entscheidung des Landgericht Berlin im einstweiligen
Verfügungsverfahren (Az. 16 O 55/11) und der Entscheidung des Oberlandesgerichtes
Köln (Az. 6 W 242/11) sollte allen klar sein, das die Ermittlungen der Logfirma
gerichtsverwertbar fehlerbehaftet sind.

In der betreffenden Verfahrensakte wird unter anderem auf eine Abmahnung der "ipoque
GmbH" durch die Kanzlei "Baumgarten und Brandt" und einem Rechtsstreit vor dem LG
Berlin (Az. 16 O 55/11) zwischen "Baumgarten und Brandt" und "Guardaley Ltd." näher
eingegangen. Demzufolge sei die "ipoque GmbH" selbst im Bereich der "Filesharersuche"
tätig, indem sie IP-Adressen zur Beweissicherung erfasst. Sie sei damals von der
"Zentropa Entertainments23 ApS", vertreten durch die Kanzlei "Baumgarten und Brandt",
abgemahnt worden. Der für die Rechtsanwaltskanzlei damals tätige
Sicherheitsdienstleister sei die Logfirma "Guardaley Ltd." gewesen. Die "ipoque GmbH"
habe 2009 den Film "Antichrist" im Bittorrent-Netzwerk zum Download angeboten. Dafür
habe sie 1.200 Euro bezahlen sollen. In einer Powerpointpräsentation vom 13.01.2011
sei die "ipoque GmbH" darauf eingegangen und schreibe, dass der eigene Client gar
nicht fähig sei, Daten hochzuladen. Zudem werde belegbar dargelegt, dass kein
Transfer an den Clienten von "Guardaley Ltd." getätigt worden sei.


Bild


Ebenfalls darauf eingegangen werde in dem Widerspruch zu dem Verfahren vor dem LG
Berlin. Darin beschreibe die Kanzlei "Baumgarten und Brandt", dass die
Recherchedienstleistungen der "Guardaley Ltd." nicht fehlerfrei seien. So sei unter
anderem aufgedeckt worden, dass auch Anschlussinhaber ermittelt würden, die
eigentlich keinen Upload tätigten und damit die entsprechend abgemahnten Daten nicht
der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt hätten. Dies sei aber notwendig, um
entsprechend abmahnen zu können. Die von Guardaley gelieferten Daten hätten nicht
zwischen Up- oder Download unterschieden und daher wörtlich: "Dies bedeutet, dass
eine unbekannte Anzahl von Abmahnungen wegen der Verletzung von Urheberrechten
rechtsgrundlos ergangen sein könnten (...)" Guardaley habe darüber hinaus durch ein
gefälschtes Bitfeld vorgegeben, 50% der abgefragten Dateien zu besitzen. Diese Daten
seien tatsächlich aber gar nicht vorhanden. Es habe daher zwar eine Downloadanfrage
gestellt, aber nichts heruntergeladen werden können.


Links: Das bedeutet, dass die IP-Ermittlung in jedem Fall bestritten werden sollte und muss!


2. Aktivlegitimation

Stichpunkt: Memo statt Vertrag!

Code: Alles auswählen

Originalzitat Memo:
(...) The following rights are herein licensed:
Cinematic Rights: No.
Video and DVD Rights: Yes (include VHS, DVD, HD, HD-DVD Rights but no TV). Internet
rights are excluded and stay solely with Licensor. ... All other rights not specifically licensed 
are reserved to Licensor. (...)

Vgl. etwa Forum AW3P: Link


Der KSM GmbH steht lediglich nur die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte
für den Vertrieb des Films: "Babysitter Wanted" über VHS, DVD, Next-Gen Formats, VOD
(Video-on-Demand) und Download zu. Denn nach dem Memo bleiben die Rechte zur Nutzung
und Verwertung etwaiger Internet- und Onlinerechte allein der Lizenzgeberin (Bug
Screen Entertainment Group, Inc.) vorbehalten. Das bedeutet, selbst beim Zudrücken
aller Hühneraugen: Unterlassung - ja, Schadensersatz - nein!



Diskrepanz Mahnbescheid - Klage

1. Unterschiedliche Angaben zur Forderungshöhe zwischen Abmahnung,
Mahnbescheid und Klageschrift

  • Abmahnung:
    - Pauschalbetrag EUR 850,00
    Mahnbescheid:
    - EUR 2.063,75 (Abmahnung: EUR 1.498,00)
    Klage:
    - EUR 1.298,00 (Abmahnkosten: EUR 911,80 [Gegenstandswert: EUR 22.500,00],
    Ermittlungskosten: EUR 217,89, Schadensersatz: EUR 168,31)


2. Unbestimmtheit des Mahnantrages

Zwar ist eine Substantiierung des Anspruchs nicht erforderlich, die bloße
Individualisierung reicht insoweit aus, wird aber eine Mehrheit an Forderungen
geltend gemacht, so muss jede Einzelne von ihnen individualisiert werden (vgl.
Pallandt / Ellenberger, § 204 Rn. 18).

Im zugestellten Mahnbescheid ist aber zu lesen, das die Ansprüche als etwa
"Gerichtskosten" bzw. "Rechtsanwalts- / Rechtsbeistandskosten" aus "Unfall / Vorfall
gem. Schadensersatz gem. Fileshari "Nummer" vom "Datum"" geltend gemacht werden, und
dem Betroffenen so nicht erkennbar ist, um welche Ansprüche explizit es sich handelt.


Beispiel:

Bild


Das AG Hamburg kommt zu der Auffassung, dass die weitere Individualisierung /
Aufschlüsselung der Forderungen durch die Anspruchsbegründung den Ablauf der
Verjährung nicht "ex post" hindert. Maßgeblicher Zeitpunkt der verjährungshemmenden
Wirkung des Mahnbescheids bleibt der Zeitpunkt der Zustellung; eine nachträgliche
Ergänzung im streitigen Verfahren wirkt demgegenüber ausschließlich "ex nunc" und
bleibt dort unbeachtlich, wo die Ergänzung erst nach Ablauf der Verjährungsfrist
erfolgt (BGH NJW 20009, 56, 67; Bamberger / Roth / Henrich, 204 Rn. 22; Pallandt /
Ellenberger, § 204 Rn. 18).



Summa summarum

Gerade diese Einzelfallentscheidung macht deutlich, dass einmal nicht alles so
glasklar bzw. gerichtssicher bewiesen ist, wie manche Abmahner es gern allen
weismachen wollen und andermal es sich immer lohnt, für sein Recht zu kämpfen.



......................

AG Hamburg, Urteil vom 07.02.2014, Az. 9 C 103/13 -
"Babysitter Wanted" im Volltext (Berufung läuft) -
PDF

.....................



__________________________

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#498 Beitrag von echt » Samstag 28. Juni 2014, 19:29

Hallo
die Daten:
Aktenzeichen XXXXXX
Abmahnung Zustellung
Baumgarten und Brand
in 2010
Film: House of the Bucher 2
Datum des Verstoß 18.12.2009 um 23:34:43Uhr
dann Übernahme durch Schulenberg & Schenk

Danach Übernahme durch die Rhein Inkasso am 27.05.2010
Neues Schreiben
Film: House - Die schuldigen werden Beschraft
Datum des Verstoß 18.12.2009 um 22:24:43Uhr
Gleiches Aktenzeichen, zwei verschiedene Filme, verschiedene Uhrzeiten
ganz nebenbei, wir sind ja unter uns, ich kenne keinen der beiden Filme.

20.12 bitte um Anerkenntnis und Vergleich, nachdem ich am 19.12. Mahnbescheid (gelber Brief) widersprochen habe,
28.06.2014 : Allerletzt Drohung
„unsere Mandantschaft bereitet nunmehr das erforderliche Gerichtsverfahren vor“


Sollte man jetzt die Herren darauf hinweisen das in den Schriftstücken grobe Fehler sind, unter dem gleichen Aktenzeichen zu unterschiedlichen Daten, von z.B. Uhrzeit, Rechte Inhaber, Filmtitel
Oder die Klage abwarten und dann einen Anwalt
Gruß

Future2013
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#499 Beitrag von Future2013 » Samstag 28. Juni 2014, 21:53

Wenn es 2009 war müsste es doch verjährt sein

echt
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#500 Beitrag von echt » Sonntag 29. Juni 2014, 05:33

Future2013 hat geschrieben:Wenn es 2009 war müsste es doch verjährt sein
der angebliche Verstoß ja,
aber die erst Abmahnung erst 2010
und Dez 2013 der Mahnbescheid (gelber Brief)

ist das Trotzdem Verjährt ?

Viele grüße

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