Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
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- Registriert: Sonntag 6. April 2014, 09:38
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Einschreiben mit modUe für eine Abmahnung für zwei Filme wurde gerade angenommen. Mal schauen was jetzt passiert
könnte man jetzt wegen der unzulässigen Vorratsdatenspeicherung gegen die Herausgabe der Ip theoretisch vorgehen?
könnte man jetzt wegen der unzulässigen Vorratsdatenspeicherung gegen die Herausgabe der Ip theoretisch vorgehen?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemAbmahnwahn-sinniger]Könnte man jetzt wegen der unzulässigen Vorratsdatenspeicherung gegen die Herausgabe der IP theoretisch vorgehen?[/quoteem]
Weder theoretisch, noch praktisch.
Erhält der Abmahner von einem dem Provider zuständigen Landgericht eine Anordnung zur Herausgabe von Verkehrsdaten gem. § 101 IX UrhG, ist der Provider gesetzlich verpflichtet, die gespeicherten Daten seines Kunden zur Log-IP zu verauskunften.
Da die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung von einer Speicherung bis 7 Tage ausgeht, (von den Providern einst selbst eingeführt), kann auch mit Antragstellung vom jeweiligen Landgericht vorab ein Sicherungsbeschluss verfügt werden. Dann muss der Provider bis zur Gestattung der Herausgabe, alle Daten zur IP-Adresse auch über die 7 Tage hinaus speichern.
Null Chance. Leider.
VG Steffen
Weder theoretisch, noch praktisch.
Erhält der Abmahner von einem dem Provider zuständigen Landgericht eine Anordnung zur Herausgabe von Verkehrsdaten gem. § 101 IX UrhG, ist der Provider gesetzlich verpflichtet, die gespeicherten Daten seines Kunden zur Log-IP zu verauskunften.
Da die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung von einer Speicherung bis 7 Tage ausgeht, (von den Providern einst selbst eingeführt), kann auch mit Antragstellung vom jeweiligen Landgericht vorab ein Sicherungsbeschluss verfügt werden. Dann muss der Provider bis zur Gestattung der Herausgabe, alle Daten zur IP-Adresse auch über die 7 Tage hinaus speichern.
Null Chance. Leider.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Bei mir ist alles sehr weit fortgeschritten, Mahnbescheid wiedersprochen, und jetzt kommt das nächste (ein Einschreiben was noch bei der Post liegt, natürlich vor den Feiertagen)
Bis jetzt habe ich mich an den Empfehlungen hier im Forum gehalten, und es ist alles so eingetreten wie beschrieben das ist sehr Positiv.
Ich versuche mich mit Waldi&Co ausßergerichtlich zu einigen, soll laut vielen posts funktionieren da der Gerichtsausgang für beide Seiten ungewiss ist !
Auf das Pferd "die können nicht Alle vors Gericht zerren, bevor es verjährt" setzen hat leider nicht geklappt, doch wiederstand ist bei solchen Drückermethoden Pflicht.
Bis jetzt habe ich mich an den Empfehlungen hier im Forum gehalten, und es ist alles so eingetreten wie beschrieben das ist sehr Positiv.
Ich versuche mich mit Waldi&Co ausßergerichtlich zu einigen, soll laut vielen posts funktionieren da der Gerichtsausgang für beide Seiten ungewiss ist !
Auf das Pferd "die können nicht Alle vors Gericht zerren, bevor es verjährt" setzen hat leider nicht geklappt, doch wiederstand ist bei solchen Drückermethoden Pflicht.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemcalis]Bei mir ist alles sehr weit fortgeschritten, Mahnbescheid widersprochen, und jetzt
kommt das Nächste (ein Einschreiben, was noch bei der Post liegt, natürlich vor
den Feiertagen).
Bis jetzt habe ich mich an den Empfehlungen hier im Forum gehalten, und es ist alles
so eingetreten wie beschrieben das ist sehr Positiv.[/quoteem]
Man sollte hier erst einmal Ruhe bewahren. Weder ein MB noch eine Klage kommen per
Einschreiben, sondern werden förmlich bzw. von Amts wegen zugestellt. Das heißt, der
Bote klingelt, ist niemand zu hause, wird es in den Briefkasten eingeworfen. Meist
sind die Einschreiben dann ganz anderen Inhaltes. Also erst einmal Ruhe bewahren.
[quoteemcalis]Ich versuche mich mit Waldi&Co außergerichtlich zu einigen, soll laut vielen Postings
funktionieren, da der Gerichtsausgang für beide Seiten ungewiss ist![/quoteem]
Der Ausgang eines Gerichtsverfahren ist meist ungewiss. Aber, wenn man unberechtigt
abgemahnt wurde, sollte man schon einmal für sein Recht kämpfen und Opfer bringen.
Natürlich, Opfer bringen heißt, Risiken einzugehen ohne Garantie. Aber, wenn es Dein
Wille ist, natürlich kann man sich versuchen außergerichtlich zu einigen, Gesetz den
Fall, bei dem Einschreiber handelt es sich wirklich um eine Klageerhebung.
[quoteemcalis]Auf das Pferd "die können nicht alle vors Gericht zerren, bevor es verjährt" setzen,
hat leider nicht geklappt, doch Widerstand ist bei solchen Drückermethoden Pflicht.[/quoteem]
Diese Argumentation kann ich nicht nachvollziehen. Jeder, der sich für die “Abgabe einer
mod. UE + Nichtzahlen“ entscheidet, wählt für sich: entweder Verjährung oder Klage. Die
Chancen stehen dabei 50-50.
Und Widerstand? Einfach sich vergleichen, wenn es hart wird, zeigt nur, dass man nicht
bereit ist, Opfer für sein Recht zu bringen. Da nützt auch keine Polemik hinsichtlich
“Drückermethoden.“
I.M.H.O.
VG Steffen
kommt das Nächste (ein Einschreiben, was noch bei der Post liegt, natürlich vor
den Feiertagen).
Bis jetzt habe ich mich an den Empfehlungen hier im Forum gehalten, und es ist alles
so eingetreten wie beschrieben das ist sehr Positiv.[/quoteem]
Man sollte hier erst einmal Ruhe bewahren. Weder ein MB noch eine Klage kommen per
Einschreiben, sondern werden förmlich bzw. von Amts wegen zugestellt. Das heißt, der
Bote klingelt, ist niemand zu hause, wird es in den Briefkasten eingeworfen. Meist
sind die Einschreiben dann ganz anderen Inhaltes. Also erst einmal Ruhe bewahren.
[quoteemcalis]Ich versuche mich mit Waldi&Co außergerichtlich zu einigen, soll laut vielen Postings
funktionieren, da der Gerichtsausgang für beide Seiten ungewiss ist![/quoteem]
Der Ausgang eines Gerichtsverfahren ist meist ungewiss. Aber, wenn man unberechtigt
abgemahnt wurde, sollte man schon einmal für sein Recht kämpfen und Opfer bringen.
Natürlich, Opfer bringen heißt, Risiken einzugehen ohne Garantie. Aber, wenn es Dein
Wille ist, natürlich kann man sich versuchen außergerichtlich zu einigen, Gesetz den
Fall, bei dem Einschreiber handelt es sich wirklich um eine Klageerhebung.
[quoteemcalis]Auf das Pferd "die können nicht alle vors Gericht zerren, bevor es verjährt" setzen,
hat leider nicht geklappt, doch Widerstand ist bei solchen Drückermethoden Pflicht.[/quoteem]
Diese Argumentation kann ich nicht nachvollziehen. Jeder, der sich für die “Abgabe einer
mod. UE + Nichtzahlen“ entscheidet, wählt für sich: entweder Verjährung oder Klage. Die
Chancen stehen dabei 50-50.
Und Widerstand? Einfach sich vergleichen, wenn es hart wird, zeigt nur, dass man nicht
bereit ist, Opfer für sein Recht zu bringen. Da nützt auch keine Polemik hinsichtlich
“Drückermethoden.“
I.M.H.O.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemWerniman]Naja ... je nachdem, wie man finanziell aufgestellt ist, ist ein Vergleich nach der Klage in vielen Fällen eher nach dem Motto "Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende" zu behandeln. Speziell in Anbetracht der Sachlage, dass die Abmahnanwälte im All-gemeinen ja in aller Regel noch immer bei den abmahnerfreundlichen Gerichten in Hamburg, Köln und München klagen und da kaum eine faire Verhandlung zu erwarten wäre.[/quoteem]
Natürlich vertritt hier jeder seine Meinung. Das ist ja in einem Forum so gewollt.
Für mich ist es aber halbherzig. Wenn ich unberechtigt abgemahnt werde, mir Unrecht widerfährt, ich meine Störer- und Täterhaftung entkräften kann mit dem entsprechenden Beweisen /Zeugen, dann gibt es keine Ausreden/Ausflüchte hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation. Diese ganze naive Diskussion höre/lese ich schon aber Jahre, die dann noch gepaart wird mit weiteren Aussagen der eigenen Unfähigkeit.
Warum? Ich verlange von niemand etwas, was ich nicht selbst bereit bin zu erbringen. Ich bin selbst nun in keiner sehr rosigen wirtschaftlichen Situation. Ich wurde letztes Jahr 2-mal abgemahnt, habe nicht hirnlos eine mod. UE abgegeben, habe 2 EV’s kassiert, musste 2-mal nach Berlin (1 EV besteht weiter, 1 EV wurde aufgehoben), am 20.05. wieder, dann ans Kammergericht (OLG). Plus habe einen Vergleich, nachdem mir alle Kosten erlassen werden, wenn ich Verschwiegenheit zusichere - abgelehnt. Warum? Nicht weil ich unverantwortlich bin, wie mir einige vorwerfen, sondern weil ich mich und mein Unrechtsbewusstsein nicht verkaufe, weil ich jeden Morgen ohne Erbrechen in den Spiegel schauen will.
Wenn mir Unrecht widerfährt, dann wehre ich mich!
Dieses ganze Gesülze nach den Kosten, gepaart mit Ausflüchten, geht mit ehrlich gesagt auf den Zeiger. Natürlich habe ich Verständnis, wenn jemand wirklich am Existenzminimum steht und sich lieber vergleicht. Ich habe Verständnis, für Betroffene, die es waren, oder keine beweisbare Strategie haben, dass man sich dann lieber vergleicht ... aber habe definitiv kein Verständnis, wenn man versucht, seine Unfähigkeit, seine Feigheit hinter Phrasen (hu, hu, hu, haben eh keine Chance; keine faire Verhandlung; Gutachten kann ich mir nicht leisten usw.) versteckt.
Und von meiner Meinung rücke ich nicht ab, weil ich sie selbst lebe, auch wenn es wirtschaftlich wehtut. Wer zu unrecht abgemahnt wird, sich einem Unrecht gegenüber sieht, derjenige kämpft, muss kämpfen, und zahlt nicht hirnlos eine geringe Summe, um seine Ruhe zu haben (und feiert es dann noch als Sieg). Das ist einfach Schwachfug. Natürlich muss man dann Opfer bringen. Opfer bringen heißt einfach, Risiken eingehen ohne Garantie.
Und wer sich vergleicht, weil er keine beweisbare Strategie hat, sich nicht vorbereitet hat; es einfach nur war; der wirklich jeden Cent dreimal umdrehen muss, das ist völlig O.K. Aber dann keine kindischen Ausreden!
VG Steffen
Natürlich vertritt hier jeder seine Meinung. Das ist ja in einem Forum so gewollt.
Für mich ist es aber halbherzig. Wenn ich unberechtigt abgemahnt werde, mir Unrecht widerfährt, ich meine Störer- und Täterhaftung entkräften kann mit dem entsprechenden Beweisen /Zeugen, dann gibt es keine Ausreden/Ausflüchte hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation. Diese ganze naive Diskussion höre/lese ich schon aber Jahre, die dann noch gepaart wird mit weiteren Aussagen der eigenen Unfähigkeit.
Warum? Ich verlange von niemand etwas, was ich nicht selbst bereit bin zu erbringen. Ich bin selbst nun in keiner sehr rosigen wirtschaftlichen Situation. Ich wurde letztes Jahr 2-mal abgemahnt, habe nicht hirnlos eine mod. UE abgegeben, habe 2 EV’s kassiert, musste 2-mal nach Berlin (1 EV besteht weiter, 1 EV wurde aufgehoben), am 20.05. wieder, dann ans Kammergericht (OLG). Plus habe einen Vergleich, nachdem mir alle Kosten erlassen werden, wenn ich Verschwiegenheit zusichere - abgelehnt. Warum? Nicht weil ich unverantwortlich bin, wie mir einige vorwerfen, sondern weil ich mich und mein Unrechtsbewusstsein nicht verkaufe, weil ich jeden Morgen ohne Erbrechen in den Spiegel schauen will.
Wenn mir Unrecht widerfährt, dann wehre ich mich!
Dieses ganze Gesülze nach den Kosten, gepaart mit Ausflüchten, geht mit ehrlich gesagt auf den Zeiger. Natürlich habe ich Verständnis, wenn jemand wirklich am Existenzminimum steht und sich lieber vergleicht. Ich habe Verständnis, für Betroffene, die es waren, oder keine beweisbare Strategie haben, dass man sich dann lieber vergleicht ... aber habe definitiv kein Verständnis, wenn man versucht, seine Unfähigkeit, seine Feigheit hinter Phrasen (hu, hu, hu, haben eh keine Chance; keine faire Verhandlung; Gutachten kann ich mir nicht leisten usw.) versteckt.
Und von meiner Meinung rücke ich nicht ab, weil ich sie selbst lebe, auch wenn es wirtschaftlich wehtut. Wer zu unrecht abgemahnt wird, sich einem Unrecht gegenüber sieht, derjenige kämpft, muss kämpfen, und zahlt nicht hirnlos eine geringe Summe, um seine Ruhe zu haben (und feiert es dann noch als Sieg). Das ist einfach Schwachfug. Natürlich muss man dann Opfer bringen. Opfer bringen heißt einfach, Risiken eingehen ohne Garantie.
Und wer sich vergleicht, weil er keine beweisbare Strategie hat, sich nicht vorbereitet hat; es einfach nur war; der wirklich jeden Cent dreimal umdrehen muss, das ist völlig O.K. Aber dann keine kindischen Ausreden!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Werniman hat geschrieben:Naja....je nachdem,wie man finanziell aufgestellt ist, ist ein Vergleich nach der Klage in vielen Fällen eher nach dem Motto "Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende" zu behandeln. Speziell in Anbetracht der Sachlage,daß die Abmahnanwälte im Allgemeinen ja in aller Regel noch immer bei den abmahnerfreundlichen Gerichten in Hamburg, Köln und München klagen und da kaum eine faire Verhandlung zu erwarten wäre.Steffen hat geschrieben: Und Widerstand? Einfach sich vergleichen, wenn es hart wird, zeigt nur, dass man nicht
bereit ist, Opfer für sein Recht zu bringen. Da nützt auch keine Polemik hinsichtlich
“Drückermethoden.“
ich widerspreche mal:
1. jedes Gericht führt eine faire Verhandlung durch ! sowohl hamburg , köln wie auch mittlerweile immer öfter in münchen werden auch Urteile gesprochen, die entgegen dem Abmahnwahn stehen. Es liegt natürlich auf der Hand: je mehr und je besser man sich vorbereitet hat und Beweise, Zweifel und alternative Möglichkeiten man anbringt um so besser ...
2. in der Regel ist nach dem neuen Gesetz DAS Gericht zuständig, was Dir am nähesten liegt UND für Urheberrechtschutz eine Kammer hat.
3. Es sind noch keine Infos bekannt ob WF überhaupt bundesweit Klage führen wird.
habe zumindest davon noch nichts hier und woanders gelesen.
4. natürlich darf und soll sogar jeder für sich alleine entscheiden welchen Weg er geht. Schnell "Ruhe" bekommen und die Sache vom Tisch wollen? okay.. für mich nachvollziehbar. Nicht jeder ist mental so robust um eine Sache bis zum Ende durch zu ziehen.
Aber: wenn man wirklich unschuldig ist, dann zieht man es durch..bis zum ende-egal wie es ausgeht. Allein deswegen damit man sich noch jeden Morgen im Spiegel schauen kann!
Das Argument " wie man finanziell aufgestellt ist" -dem kann ich nicht folgen:
Für jemanden, der wirklich finanziell nicht auf Rosen gebettet ist bzw nur über Grundsicherung verfügt... ob der sich mit 600 oder 700 € "frei kauft" oder ein Prozessrisiko von 1400 oder so trägt... Beides tut dem Menschen sauweh. Nur.. beim Prozess hat er, je nachdem in wie weit er sich vorbereitet hat, mittlerweile gute Aussichten das sowohl die Abmahngebühren wie auch mögliche Schadenersatzforderungen abgewiesen werden bzw deutlich !!! reduziert.
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- Registriert: Samstag 9. Oktober 2010, 13:31
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hi,
ich wurde ich wurde im Oktober 2010 von dem Verein abgemahnt für einen Film. Habe eine mod. Unterlassungserklärung abgegeben und sonst nicht weiter reagiert. Es kamen Drohschreiben bis März 2013. Dann habe ich nichts mehr gehört - jetzt dürfte das ganze verjährt sein.
Ich kann nur jedem empfehlen die hier aufgeführte Vorgehensweise durchzuziehen und nicht zu zahlen. Die Sache einfach auszusitzen ist die beste Lösung, es wird nur ein Bruchteil verklagt wenn überhaupt. Man darf sich von der Geschichte nicht einschüchtern lassen - die wollen nur an euer Geld mehr nicht.
Wünsche euch allen viel Glück, habe es überstanden.
LG
ich wurde ich wurde im Oktober 2010 von dem Verein abgemahnt für einen Film. Habe eine mod. Unterlassungserklärung abgegeben und sonst nicht weiter reagiert. Es kamen Drohschreiben bis März 2013. Dann habe ich nichts mehr gehört - jetzt dürfte das ganze verjährt sein.
Ich kann nur jedem empfehlen die hier aufgeführte Vorgehensweise durchzuziehen und nicht zu zahlen. Die Sache einfach auszusitzen ist die beste Lösung, es wird nur ein Bruchteil verklagt wenn überhaupt. Man darf sich von der Geschichte nicht einschüchtern lassen - die wollen nur an euer Geld mehr nicht.
Wünsche euch allen viel Glück, habe es überstanden.
LG
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
warhead999 hat geschrieben:Hi,
ich wurde ich wurde im Oktober 2010 von dem Verein abgemahnt für einen Film. Habe eine mod. Unterlassungserklärung abgegeben und sonst nicht weiter reagiert. Es kamen Drohschreiben bis März 2013. Dann habe ich nichts mehr gehört - jetzt dürfte das ganze verjährt sein.
Ich kann nur jedem empfehlen die hier aufgeführte Vorgehensweise durchzuziehen und nicht zu zahlen. Die Sache einfach auszusitzen ist die beste Lösung, es wird nur ein Bruchteil verklagt wenn überhaupt. Man darf sich von der Geschichte nicht einschüchtern lassen - die wollen nur an euer Geld mehr nicht.
Wünsche euch allen viel Glück, habe es überstanden.
LG
Gratuliere- wenn zwischenzeitlich kein MB kam, hast du es soweit durch....
schön wenn auch solche feedbacks hier kommen....
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@Steffen
Danke für die schnelle und beruighende Antwort
Ein Brief mit Zusatzleistung/Inkasso der nur gegen Ausweiss ausgehändigt wird liegt bei der Post, ich habe keine Schulden/offene Rechnungen, und außer Waldi keinen der Geld von mir haben will....
So nebenbei ich wurde 2010 abgemahnt und habe schon einen MB bekommen, ich dachte immer nach 3 Jahren verjährt das ?
Danke für die schnelle und beruighende Antwort
Ein Brief mit Zusatzleistung/Inkasso der nur gegen Ausweiss ausgehändigt wird liegt bei der Post, ich habe keine Schulden/offene Rechnungen, und außer Waldi keinen der Geld von mir haben will....
So nebenbei ich wurde 2010 abgemahnt und habe schon einen MB bekommen, ich dachte immer nach 3 Jahren verjährt das ?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@carlis
Wenn du 2010 abgemahnt worden bist und einen MB erhalten hast verschiebt sich die Verjährung um ein halbes Jahr nach hinten.(30.06.14)
Wenn du 2010 abgemahnt worden bist und einen MB erhalten hast verschiebt sich die Verjährung um ein halbes Jahr nach hinten.(30.06.14)
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Waldorf Frommer mahnt
für Handy Download ab
Rechtsanwalt Christian Solmecke
WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
Fon: 0221 40067550
Fax: 0221 40067552
E-Mail: info@wbs-law.de
Web: www.wbs-law.de
.................
Im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH machen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer
Ansprüche aus einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung durch den Tausch eines Films
über ein Mobiltelefon geltend.
Unsere abgemahnte Mandantin soll über ihr Handy den Film "Wir sind die Millers" herunter-
geladen und wieder zum Upload bereitgestellt haben. Bisher sind uns nur wenige Abmahnungen
bekannt, die aufgrund des Filesharings über ein Mobilgerät ergangen sind. Wie sich heraus-
stellt, gibt es mittlerweile zunehmend Fälle, in denen das Filesharing mit dem Handy betrieben
wird.
Insgesamt werden in dem Abmahnschreiben die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
und die Zahlung von 815,00 Euro verlangt.
Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer angeblichen Rechtsverletzung
erhalten haben, raten wir dringend, sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen. Auf
keinen Fall sollte die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschrieben und der komplette
Betrag bezahlen werden. Gerne können Sie sich auch telefonisch an uns wenden, um eine kostenlose
Ersteinschätzung Ihrer Lage zu erhalten und die Ihnen zur Verfügung stehenden Verteidigungs-
möglichkeiten zu besprechen.
____________________________
Autor: Rechtsanwalt Christian Solmecke
Quelle: www.wbs-law.de
Link: http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesha ... -ab-52393/
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für Handy Download ab
Rechtsanwalt Christian Solmecke
WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
Fon: 0221 40067550
Fax: 0221 40067552
E-Mail: info@wbs-law.de
Web: www.wbs-law.de
.................
Im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH machen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer
Ansprüche aus einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung durch den Tausch eines Films
über ein Mobiltelefon geltend.
Unsere abgemahnte Mandantin soll über ihr Handy den Film "Wir sind die Millers" herunter-
geladen und wieder zum Upload bereitgestellt haben. Bisher sind uns nur wenige Abmahnungen
bekannt, die aufgrund des Filesharings über ein Mobilgerät ergangen sind. Wie sich heraus-
stellt, gibt es mittlerweile zunehmend Fälle, in denen das Filesharing mit dem Handy betrieben
wird.
Insgesamt werden in dem Abmahnschreiben die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
und die Zahlung von 815,00 Euro verlangt.
Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer angeblichen Rechtsverletzung
erhalten haben, raten wir dringend, sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen. Auf
keinen Fall sollte die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschrieben und der komplette
Betrag bezahlen werden. Gerne können Sie sich auch telefonisch an uns wenden, um eine kostenlose
Ersteinschätzung Ihrer Lage zu erhalten und die Ihnen zur Verfügung stehenden Verteidigungs-
möglichkeiten zu besprechen.
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Autor: Rechtsanwalt Christian Solmecke
Quelle: www.wbs-law.de
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!
Hallo,
wir haben heute leider auch eine Abmahnung von Waldorf-Frommer bekommen.
Vorgeworfen wird uns (bzw meinem Vater) das Verteilen des eBooks "Deutschland schafft sich ab von Thilo Sarrazin" (Ganz tolles Buch ).
Ich habe damals eine Ebook-Sammlung (fast 40 GB groß, jedoch habe ich nach einigen hundert Megabyte den Download abgebrochen) im Torrent-Netzwerk runtergeladen, ich vermute sehr stark, dass sich darunter auch das genannte "Werk" befand.
Ich möchte meinem Vater nicht zumuten, dass ganze auszusitzen, jedoch habe ich davon gelesen, dass oft auch noch weitere Abmahnungen folgen.
Wie gesagt handelt es sich jedoch nur um einen Torrent mit mehreren Dateien/eBooks, ist dadurch davon auszugehen, dass falls weitere Werke betroffen wären, sie schon in der vorliegen Abmahnung aufgelistet wären?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
wir haben heute leider auch eine Abmahnung von Waldorf-Frommer bekommen.
Vorgeworfen wird uns (bzw meinem Vater) das Verteilen des eBooks "Deutschland schafft sich ab von Thilo Sarrazin" (Ganz tolles Buch ).
Ich habe damals eine Ebook-Sammlung (fast 40 GB groß, jedoch habe ich nach einigen hundert Megabyte den Download abgebrochen) im Torrent-Netzwerk runtergeladen, ich vermute sehr stark, dass sich darunter auch das genannte "Werk" befand.
Ich möchte meinem Vater nicht zumuten, dass ganze auszusitzen, jedoch habe ich davon gelesen, dass oft auch noch weitere Abmahnungen folgen.
Wie gesagt handelt es sich jedoch nur um einen Torrent mit mehreren Dateien/eBooks, ist dadurch davon auszugehen, dass falls weitere Werke betroffen wären, sie schon in der vorliegen Abmahnung aufgelistet wären?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Wie peinlich der Brief mit Zusatzleistungen/Inkasso der bei der Post liegt, ist wahrscheinlich eine FSK18 Bluray von Lovefilm.de, da die jetzt zu Amazon gehöhren muss man wohl die FSK18 Freigabe mit vorzeigen des Personalausweises erneuern
Und ich mache mir schon sorgen
@abzocke
Bei mir wirds spannend genaues Datum will ich nicht nennen, wenn ich das Forum über google finde schaffen die das auch !
Und ich mache mir schon sorgen
@abzocke
Bei mir wirds spannend genaues Datum will ich nicht nennen, wenn ich das Forum über google finde schaffen die das auch !
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemcalis]Ein Brief mit Zusatzleistung/Inkasso der nur gegen Ausweiss ausgehändigt wird liegt bei der Post, ich habe keine Schulden/offene Rechnungen, und außer Waldi keinen der Geld von mir haben will....[/quoteem]
Wie gesagt, immer Ruhe bewahren. Die wenigsten Schreiben, insbesondere von Gericht, kommen mit Einschreiben. Die Einzigen, die darauf bestehen, sind eigentlich wir.
[quoteemZatarra]Ich möchte meinem Vater nicht zumuten, das Ganze auszusitzen, jedoch habe ich davon gelesen, dass oft auch noch weitere Abmahnungen folgen. Wie gesagt handelt es sich jedoch nur um einen Torrent mit mehreren Dateien/eBooks, ist dadurch davon auszugehen, dass falls weitere Werke betroffen wären, sie schon in der vorliegen Abmahnung aufgelistet wären?[/quoteem]
Wenn man dem AI es nicht zumuten möchte, sollte man mit diesen erst einmal ausgiebig sprechen. Und in erster Linie, hat dein Dad die Abmahnung bekommen, wegen deinem Verhalten! Dies ist wichtig, denn erst einmal ist er als Abgemahnter verantwortlich. Er als AI sollte schon alles, angefangen was ist eine Abmahnung, wie kann ich reagieren, bis hin Risiken und Kosten wissen. Und Du als der Filesharer, sollte sich - Ostern passt gerade - in dich gehen und einmal auf einen Blatt Papier schreiben, was noch möglich sein kann. Hierzu gibt es ja genügend Datenbanken. Ach so, und mit illegalen P2P aufhören, versteht sich wohl von allein.
[quoteemZatarra](...) Ich habe damals eine Ebook-Sammlung (fast 40 GB groß, jedoch habe ich nach einigen hundert Megabyte den Download abgebrochen) (...)[/quoteem]
Viele halten mich als herz- und gefühlslos. Aber dann war die Abmahnung doch berechtigt! Was soll denn das für eine Verteidigung sein,
Es gibt für mich doch nur den sinnvollen Weg,
VG Steffen
Wie gesagt, immer Ruhe bewahren. Die wenigsten Schreiben, insbesondere von Gericht, kommen mit Einschreiben. Die Einzigen, die darauf bestehen, sind eigentlich wir.
[quoteemZatarra]Ich möchte meinem Vater nicht zumuten, das Ganze auszusitzen, jedoch habe ich davon gelesen, dass oft auch noch weitere Abmahnungen folgen. Wie gesagt handelt es sich jedoch nur um einen Torrent mit mehreren Dateien/eBooks, ist dadurch davon auszugehen, dass falls weitere Werke betroffen wären, sie schon in der vorliegen Abmahnung aufgelistet wären?[/quoteem]
Wenn man dem AI es nicht zumuten möchte, sollte man mit diesen erst einmal ausgiebig sprechen. Und in erster Linie, hat dein Dad die Abmahnung bekommen, wegen deinem Verhalten! Dies ist wichtig, denn erst einmal ist er als Abgemahnter verantwortlich. Er als AI sollte schon alles, angefangen was ist eine Abmahnung, wie kann ich reagieren, bis hin Risiken und Kosten wissen. Und Du als der Filesharer, sollte sich - Ostern passt gerade - in dich gehen und einmal auf einen Blatt Papier schreiben, was noch möglich sein kann. Hierzu gibt es ja genügend Datenbanken. Ach so, und mit illegalen P2P aufhören, versteht sich wohl von allein.
[quoteemZatarra](...) Ich habe damals eine Ebook-Sammlung (fast 40 GB groß, jedoch habe ich nach einigen hundert Megabyte den Download abgebrochen) (...)[/quoteem]
Viele halten mich als herz- und gefühlslos. Aber dann war die Abmahnung doch berechtigt! Was soll denn das für eine Verteidigung sein,
- ich habe bewusst eine P2P-Software installiert,
mich einen Scheiß gekümmert, das mein Dad als AI eine mögliche Abmahnung erhält,
einen illegalen Link gesucht, diesen bewusst angeklickt,
einen rechtswidrigen Download/Upload begonnen,
Es gibt für mich doch nur den sinnvollen Weg,
- 1. man redet offen, und über alles - mit Dad
2. Dad gibt eine mod. UE (erweitert/vorbeugend) ab,
2.1. Du zahlst einen mit WF ausgehandelten Vergleich (dito, bei noch eventuell Kommendes)
2.2. Du zahlst dann die Kosten eines eventuell kommenden Klageverfahren gegen deinen Dad, wenn man mit der Zahlung wartet
3. man hört mit P2P in diese Richtung auf, oder ordert einen eigenen, separaten Internet-Anschluss
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ich versteh wirklich nicht, was du mir mit deinem Posting sagen willst, SORRY.
Klar ist er offiziell der Betroffene, aber er meinte zu mir, dass ich eine Lösung finden soll und diese Lösung schaut zur Zeit so aus - wie schon gesagt - Das ich es nicht auf ein Gerichtsverfahren (ggn meinen Vater) ankommen lassen werde und ihm deshalb einfach das Geld gebe und er es den ************** überweist (zusätzlich zur MOD UE).
Falls jetzt aber noch mehrere Abmahnungen kommen ist es ja eventuell doch schlauer, die Chance auf Verjährung zu nutzen.
Besprochen habe ich das natürlich mit meinem Vater auch alles!
Es ist wirklich nicht böse gemeint, aber ich frag mich wirklich, wie man so viel in mein Posting hinein interpretieren kann.
Frohe Ostern!
Natürlich weiß ich, dass die Abmahnung zumindest gesetzlich gerechtfertigt ist. (Moralisch und vom Geldbetrag her würde ich aber auf keinen Fall behaupten das es gerechtfertigt ist, aber das wird wohl kaum jemanden interessieren )Die Abmahnung war doch berechtigt! Was will man denn jetzt zaubern?
Häh? Wie kommst du darauf das ich mit meinem Vater nicht darüber gesprochen habe?Wenn man dem AI es nicht zumuten möchte, sollte man mit diesen erst einmal ausgiebig sprechen.
Klar ist er offiziell der Betroffene, aber er meinte zu mir, dass ich eine Lösung finden soll und diese Lösung schaut zur Zeit so aus - wie schon gesagt - Das ich es nicht auf ein Gerichtsverfahren (ggn meinen Vater) ankommen lassen werde und ihm deshalb einfach das Geld gebe und er es den ************** überweist (zusätzlich zur MOD UE).
Falls jetzt aber noch mehrere Abmahnungen kommen ist es ja eventuell doch schlauer, die Chance auf Verjährung zu nutzen.
Besprochen habe ich das natürlich mit meinem Vater auch alles!
Das ist leider unmöglich rauszubekommen, der Torrent heißt einfach nur "Ebooks a-z" und es gibt keine Beschreibung, der einzige Weg herauszufinden, was sich in der Sammlung alles befindet wäre ein erneutes herunterladen.in dich gehen und einmal auf einen Blatt Papier schreiben, was noch möglich sein kann.
DAS SOLL GAR KEINE VERTEIDIGUNG SEIN!Was soll denn das für eine Verteidigung sein,
Es ist wirklich nicht böse gemeint, aber ich frag mich wirklich, wie man so viel in mein Posting hinein interpretieren kann.
Frohe Ostern!
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- Beiträge: 36
- Registriert: Freitag 25. Oktober 2013, 09:06
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Du gestehst den Rechtsbruch ein und nennst WF **************... kein Zweifel, dass da überzogene Summen gefordert werden (davon kann hier jeder ein Liedchen singen), aber dein Rechtsverständnis ist da doch etwas in Schieflage geraten.Zatarra hat geschrieben:... und ihm deshalb einfach das Geld gebe und er es den ************** überweist (zusätzlich zur MOD UE).
Negativ. Lies die Anlagen zur Abmahnung genau durch: Du kannst durch die Containerprüfung des md5-Files (eine eigentlich eindeutige Zuordnung, selbst im WWW) den Inhalt des Files einsehen und weißt Bescheid, ohne einen weiteren Rechtsbruch zu begehen.Zatarra hat geschrieben:Das ist leider unmöglich rauszubekommen, der Torrent heißt einfach nur "Ebooks a-z" und es gibt keine Beschreibung, der einzige Weg herauszufinden, was sich in der Sammlung alles befindet wäre ein erneutes herunterladen.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemZatarra](...) Ich versteh wirklich nicht, was du mir mit deinem Posting sagen willst, SORRY. (...)[/quoteem]
Dieses beruht höchstwahrscheinlich auf Gegenseitigkeit.
Was soll das denn sonst für eine Argumentation sein? Abmahnung gesetzlich berechtigt, moralisch aber nicht. Ich glaube, da bist Du definitiv im falschen Forum.
Ich sag’mal, was moralisch hinterfragbar ist. Wenn einem schietegal ist, das die Abmahnung nicht einen selbst trifft, jemand anders für sein Verhalten den Kopf hinhalten muss, aber trotzdem 2014 fileshared, schön alles für Lau, bis der Arzt kommt. Und dann ins Forum kommen und auf dem Molli hauen und einen auf Checker machen.
Und wenn alles soooooo klar ist, dann ist es doch schön. Haltet Euch an die empfohlene Vorgehensweise und gut.
VG Steffen
Dieses beruht höchstwahrscheinlich auf Gegenseitigkeit.
Was soll das denn sonst für eine Argumentation sein? Abmahnung gesetzlich berechtigt, moralisch aber nicht. Ich glaube, da bist Du definitiv im falschen Forum.
Ich sag’mal, was moralisch hinterfragbar ist. Wenn einem schietegal ist, das die Abmahnung nicht einen selbst trifft, jemand anders für sein Verhalten den Kopf hinhalten muss, aber trotzdem 2014 fileshared, schön alles für Lau, bis der Arzt kommt. Und dann ins Forum kommen und auf dem Molli hauen und einen auf Checker machen.
Und wenn alles soooooo klar ist, dann ist es doch schön. Haltet Euch an die empfohlene Vorgehensweise und gut.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Das Problem ist, dass die eBooks in RAR-Dateien verpackt sind.Negativ. Lies die Anlagen zur Abmahnung genau durch: Du kannst durch die Containerprüfung des md5-Files (eine eigentlich eindeutige Zuordnung, selbst im WWW) den Inhalt des Files einsehen und weißt Bescheid, ohne einen weiteren Rechtsbruch zu begehen.
Wäre es eventuell trotzdem sinnvoll vorsorglich eine erweiterte UE (z.B. für alle Medien/eBooks des Verlags) abzugeben? Oder wären Bücher vom gleichen Rechteinhaber sowieso schon mit aufgelistet worden in der Abmahnung?
Vielleicht falsch formuliert: Die Abmahnung ist insofern korrekt, als dass ich die betreffende Datei (vermutlich) wirklich Heruntergeladen habe, ob das alles so rechtlich einwandfrei ist, weiß ich natürlich nicht.Was soll das denn sonst für eine Argumentation sein? Abmahnung gesetzlich berechtigt, moralisch aber nicht. Ich glaube, da bist Du definitiv im falschen Forum.
Moralisch kann ich aber kein Vergehen bei mir finde, so sehr ich mich auch anstrenge. Niemandem ist ein Schaden entstanden, wenn ich es nicht Heruntergeladen hätte, hätte ich es mir halt in der Bibliothek ausgeliehen (abgesehen davon das dieses schreckliche Machwerk sogar hier in gebundener Form rumliegt) oder es einfach gar nicht gelesen, dass wäre dann natürlich VIEL besser für den Random House Verlag gewesen.
Wenn einem schietegal ist, das die Abmahnung nicht einen selbst trifft
Mir wäre es deutlich lieber gewesen, wenn es mich selbst erwischt hätte.. Ich war an dem Tag auch nur zu Besuch bei meinen Eltern und das Torrent-Programm war unbemerkt an.
Spaßfakt: Ich habe genau 5x in den letzten drei Jahren etwas mittels Tauschbörse heruntergeladen.aber trotzdem 2014 fileshared, schön alles für Lau, bis der Arzt kommt
Ist es ja leider, vor allem im Bezug auf mögliche Folgeabmahnungen, nicht.Und wenn alles soooooo klar ist, dann ist es doch schön.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemZatarra](...) Moralisch kann ich aber kein Vergehen bei mir finde, so sehr ich mich auch anstrenge. (...)[/quoteem]
Dies tun die wenigsten Filesharer, die auf Kosten anderer (AI) filesharen. Und egal wie man es betrachtet, das Herunterladen/Anbieten von urheberrechtlich geschütztem Zeugs ist nun einmal strafbar. Dies sollte 2014 schon jeden bekannt sein. Dies war mir 2006 auch schon, nur man ist solange überheblich bzw. blauäugig (suche dir etwas aus), solange es einen die Abmahnung nicht ereilt.
[quoteemZatarra](...) Niemandem ist ein Schaden entstanden, wenn ich es nicht heruntergeladen hätte, (...)[/quoteem]
Hast Du aber, und selbst wenn es nur für eine kurze Zeit war, wie soll man es denn beweisen?
[quoteemZatarra](...) Ist es ja leider, vor allem im Bezug auf mögliche Folgeabmahnungen, nicht. (...)[/quoteem]
Dann sollte man einmal die empfohlene Vorgehensweise (Signatur) durchlesen, oder muss einmal Geld für einen Anwalt ausgeben.
VG Steffen
Dies tun die wenigsten Filesharer, die auf Kosten anderer (AI) filesharen. Und egal wie man es betrachtet, das Herunterladen/Anbieten von urheberrechtlich geschütztem Zeugs ist nun einmal strafbar. Dies sollte 2014 schon jeden bekannt sein. Dies war mir 2006 auch schon, nur man ist solange überheblich bzw. blauäugig (suche dir etwas aus), solange es einen die Abmahnung nicht ereilt.
[quoteemZatarra](...) Niemandem ist ein Schaden entstanden, wenn ich es nicht heruntergeladen hätte, (...)[/quoteem]
Hast Du aber, und selbst wenn es nur für eine kurze Zeit war, wie soll man es denn beweisen?
[quoteemZatarra](...) Ist es ja leider, vor allem im Bezug auf mögliche Folgeabmahnungen, nicht. (...)[/quoteem]
Dann sollte man einmal die empfohlene Vorgehensweise (Signatur) durchlesen, oder muss einmal Geld für einen Anwalt ausgeben.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo Leute,
ich habe mal zwei Fragen, zu denen ich auch nach einigem Stöbern keine Antwort gefunden habe:
Um mir das Osterfest zu versüßen habe ich pünktlich am Samstag eine Abmahnung von W&F Erhalten, die das übliche enthält, es geht um einen aktuellen Film und 815€, so weit so schlecht.
Ich sags ganz offen, ich habe den Film runtergeladen und erkenne meine Schuld auch an, finde die Schadensersatzforderung aber natürlich völlig überzogen. Hätte ich die Kohle parat, würde ich sie aber vermutlich sogar zähneknirschen zahlen, um das ganze hinter mir zu haben. Ich habe momentan so viele Probleme vor mir, dass ich weder Zeit noch Energie für einen Rechtsstreit übrig habe. Leider ist mein Konto ohnehin schon überzogen und ich befinde mich finanziell in einer Lage, bei der ich mir Gedanken machen muss, ob ich nächsten Monat die Miete zahlen kann - ich kann nie im Leben 815€ aufbringen, ob ich will oder nicht. Es geht einfach nicht.
Meine Frage ist daher, was ich im schlimmsten Fall zu befürchten habe, wenn ich verspätet zahle, und ob auch noch Ablauf der sehr knappen Zahlungsfrist später ein privater Vergleich möglich wäre. Sprich, kann ich das ganze etwas herauszögern und wie viel Zeit habe ich? Und ab welchem Punkt ist der Zug endgültig abgefahren? Mahnbescheid? Klageerhebung? Die Mod. UE werde ich nächste Woche abschicken. Geld für einen Anwalt habe ich logischerweise auch nicht.
Die zweite Frage reibt mich momentan aber viel mehr auf: Ich habe gleichzeitig mit dem benannten Film noch ein paar andere heruntergeladen. Nach kurzer Kontrolle bestätigt sich was eh klar war: Natürlich vertritt W&F alle der dazugehörigen Produzenten. "Angeboten" wurde das ganze von mir nur ungefähr eine halbe Stunde. Jetzt macht sich bei mir Panik breit. Ich habe bisher nur einen Brief erhalten aber wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass man mich für den Rest ebenfalls noch dran kriegt? Weiß jemand, wie der Prozess überhaupt funktioniert, überwacht die beauftragte Firma denn sämtliche Seeder auf sämtlichen Torrents zu den entsprechenden Filmen? Oder wird nur ein Bruchteil abgemahnt? Denn wenn ich für den Rest ebenfalls noch abgemahnt werde, kann ich mich aufhängen.
ich habe mal zwei Fragen, zu denen ich auch nach einigem Stöbern keine Antwort gefunden habe:
Um mir das Osterfest zu versüßen habe ich pünktlich am Samstag eine Abmahnung von W&F Erhalten, die das übliche enthält, es geht um einen aktuellen Film und 815€, so weit so schlecht.
Ich sags ganz offen, ich habe den Film runtergeladen und erkenne meine Schuld auch an, finde die Schadensersatzforderung aber natürlich völlig überzogen. Hätte ich die Kohle parat, würde ich sie aber vermutlich sogar zähneknirschen zahlen, um das ganze hinter mir zu haben. Ich habe momentan so viele Probleme vor mir, dass ich weder Zeit noch Energie für einen Rechtsstreit übrig habe. Leider ist mein Konto ohnehin schon überzogen und ich befinde mich finanziell in einer Lage, bei der ich mir Gedanken machen muss, ob ich nächsten Monat die Miete zahlen kann - ich kann nie im Leben 815€ aufbringen, ob ich will oder nicht. Es geht einfach nicht.
Meine Frage ist daher, was ich im schlimmsten Fall zu befürchten habe, wenn ich verspätet zahle, und ob auch noch Ablauf der sehr knappen Zahlungsfrist später ein privater Vergleich möglich wäre. Sprich, kann ich das ganze etwas herauszögern und wie viel Zeit habe ich? Und ab welchem Punkt ist der Zug endgültig abgefahren? Mahnbescheid? Klageerhebung? Die Mod. UE werde ich nächste Woche abschicken. Geld für einen Anwalt habe ich logischerweise auch nicht.
Die zweite Frage reibt mich momentan aber viel mehr auf: Ich habe gleichzeitig mit dem benannten Film noch ein paar andere heruntergeladen. Nach kurzer Kontrolle bestätigt sich was eh klar war: Natürlich vertritt W&F alle der dazugehörigen Produzenten. "Angeboten" wurde das ganze von mir nur ungefähr eine halbe Stunde. Jetzt macht sich bei mir Panik breit. Ich habe bisher nur einen Brief erhalten aber wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass man mich für den Rest ebenfalls noch dran kriegt? Weiß jemand, wie der Prozess überhaupt funktioniert, überwacht die beauftragte Firma denn sämtliche Seeder auf sämtlichen Torrents zu den entsprechenden Filmen? Oder wird nur ein Bruchteil abgemahnt? Denn wenn ich für den Rest ebenfalls noch abgemahnt werde, kann ich mich aufhängen.