Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Antworten
Nachricht
Autor
agentcooper
Beiträge: 11
Registriert: Freitag 12. April 2013, 09:10

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3981 Beitrag von agentcooper » Freitag 4. April 2014, 12:19

Leute, Leute! kicker123 hat absolut Recht. Die Wahrscheinlichkeit ist bei der Entscheidungsfindung ganz erheblich und eben nicht scheißegal. Es ist wie beim Pokern (Erwartungswert!). Hessenjunge, das wird deine Holde auch verstehen.
Es geht dabei überhaupt nicht um das Gewissen! Kein Stück! Es geht darum, die optimale Entscheidung zu treffen, den besten Erwartungswert. Und sollte die Wahrscheinlichkeit bei den ganzen 0815-Fällen (deutlich) unter 50% liegen, wäre es (statistisch) sicherlich klug, nicht zu zahlen. Dass es immer jemanden erwischt ist doch klar und einkalkuliert.

Belove
Beiträge: 1
Registriert: Freitag 4. April 2014, 12:16

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3982 Beitrag von Belove » Freitag 4. April 2014, 12:25

Hallo
ich und mein Freund haben auch so eine Abmahnung von denen bekommen.
Wir sollen angeblich ein film heruntergeladen und verbreitet haben auf einer Tauschbörse aber ersten wir haben nichts
herruntergeladen und zweitens wir kennen diese Tauschbörse nicht mal. wir haben zwar schon rechtliche schritte
eingeleitet aber trozdem stellen wir uns die frage wie lange so eine Abmahnung besteht und wie man sie entfernen kann??
Wäre nett wenn ihr da was Wisst und uns Tipps geben könnt!
Danke schon mal im Vorraus :te

The Grinch
Beiträge: 198
Registriert: Mittwoch 15. Mai 2013, 06:26

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3983 Beitrag von The Grinch » Freitag 4. April 2014, 13:06

Wie wäre es wenn Ihr zuerst mal LESEN würdet?!
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... =17#p11235" onclick="window.open(this.href); return false;

Hessenjunge
Beiträge: 36
Registriert: Freitag 25. Oktober 2013, 09:06

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3984 Beitrag von Hessenjunge » Freitag 4. April 2014, 13:59

@agentcooper: Gruß von meiner Holden - auch die sichersten Erwartungen können enttäuscht werden. Nennt sich "statistischer Ausreißer". Und auf die kann man vorbereitet sein, oder eben nicht. Eigenes Ermessen.

Alter Sack
Beiträge: 350
Registriert: Donnerstag 24. September 2009, 17:59

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3985 Beitrag von Alter Sack » Freitag 4. April 2014, 14:41

Zur Klagewahrscheinlichkeit kann man im Grunde nur spekulieren. Um nicht zu arg enttäuscht zu sein, wäre fifty-fifty vielleicht die geeignetste Denkweise. Was aber viel wichtiger ist, die Wahrscheinlichkeit sich durch vernüftige Verteidigung aus der Sache rauszuboxen. Und die ist im Vergleich zu den letzten Jahren deutlich gestiegen. Also ist es völlig unangebracht, vorzeitig die Flinte ins Handtuch zu wickeln und anschließend ins Korn zu schmeißen. Und was noch ganz wichtig ist - man sollte in diesem Forum die Form wahren und sich unterstehen, andersdenkende User permanent zu beleidigen. Wenn man das nicht rafft, einfach mal im GG Artikel 5 nachlesen.

agentcooper
Beiträge: 11
Registriert: Freitag 12. April 2013, 09:10

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3986 Beitrag von agentcooper » Freitag 4. April 2014, 15:01

@Hessenjunge Sorry - du oder ihr versteht es leider noch nicht. Es geht überhaupt nicht um Ausreißer, es geht darum sich für die statistisch optimale Möglichkeit zu entscheiden. Vergleich Pokern. Erwartungswert halt. :D

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3987 Beitrag von Steffen » Freitag 4. April 2014, 15:31

Admin-Hinweis und keine Bitte!

Ich habe einen separaten Thread zum Thema Klagewahrscheinlichkeit eingerichtet.

Prozentzahl Klagewahrscheinlichkeit, ja oder nein!?

Hier soll ab sofort, und das ist keine Bitte, dieses Thema diskutiert werden, da es das
Thread-Thema: “Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte“ sprengt und Neuabgemahnte
unnötigerweise verwirrt. Auch wenn ich jetzt schon prognostiziere, dass keinerlei Dis-
kussion groß aufkommen wird, da man nicht mehr in einem Haupt-Thread ist und diesen
vollmüllen kann. Anfänglich werde ich Postings noch verschieben, dann löschen.

Vielleicht kann mal @Hessenjunge seine Holde befragen, aber ich glaube, zur Berechnung
der Klagewahrscheinlichkeit sollte es wohl darum gehen:
  • 1. Zahl Abgemahnte/Jahr -minus- Sofortzahler/Späterzahler bzw. Sofortvergleicher/Spätervergleicher = renitente Nichtzahler/Nichtreagierer/Jahr.
    2. Klagezahlen/Jahr im Verhältnis zu den renitenten Nichtzahler/Nichtreagierer/Jahr setzen = Klagewahrscheinlichkeit.
Nur wer hat diese Zahlen, niemand außer dem entsprechenden Abmahner, und der rückt diese
nicht raus. Aus die Maus. Eine statistische Berechnung der Klagewahrscheinlichkeitszahl
ist n.M.n. weder aussagekräftig noch repräsentativ für den jeweiligen Abmahner.


Wer hat diese Zahlen?
Nur der Abmahner.


Erhalten wir diese Zahlen?
Nein, Mandantengeheimnis.


Warum brauchen wir diese Zahl?
Um unser Gewissen zu beruhigen.


Braucht man diese Zahl wirklich?
  • 1. Nein, denn es kann niemand eine Garantie ausstellen, ob oder ob nicht.
    2. Wer sich für das Nichtzahlen entscheidet, für den gibt es nur die 2 Möglichkeiten:
    Verjährung oder Klage. Etwas andere macht keinen Sinn.
    3. Wer sich unsicher ist, wie er reagiert, der sollte zahlen/sich vergleichen. Hier
    kann man es sofort (am kostengünstigsten, oder man wartet ab und entscheidet bei
    jedem Schriftsatz des Abmahners und eines Gerichtes neu, ob man zahlt/vergleicht oder
    kämpft.
Und letztlich, ist es für denjenigen, der in ein Forum kommt und sich outet als
  • 1. unschuldig bzw. unberechtigt Abgemahnter
    => sowieso ohne Bedeutung, da man um sein Recht kämpfen wird, bis zum letzten Blutstropfen.
    Auge um Auge ...
    2. Schuldig bzw. berechtigt Abgemahnter
    => zahlt für den AI, oder zahlt beim Pokern den Vergleich später.
Alles andere macht keinen Sinn. Natürlich verstehe ich Abgemahnte die sagen werden,
alles schön und gut, ich kann mir eine Gerichtsverhandlung mit ungewissen Ausgang nicht
leisten, ich vergleiche mich lieber oder erkenne an. Das ist wenigstens ehrlich. Aber
anonyme Forenhelden, die ins Forum stürmen, laut nach Unschuld, Betrug, Abzocke,
unberechtigte Abmahnung, keine Beweise, technischen Hochverstand rufen, ...
... um dann sich bei einer negativen Klagewahrscheinlichkeitszahl lieber kostengünstig
zu vergleichen, sind mir persönlich nur suspekt. Menschen ohne Rückgrat.

Also zurück zum Thema, und das heißt: “Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte“
und wie gesagt, es ist nicht als Bitte zu verstehen.

VG Steffen










Empfohlene Vorgehensweisen eines Abgemahnten:

  • 1. Abgabe einer mod. UE
    Beachte:
    • Nicht die originale Unterlassungserklärung unterzeichnen, sondern nur eine Modifizierte!
    • In bestimmten Fällen muss keine Unterlassungserklärung abgegeben werden, oder kann die
      Abmahnung sogar zurückgewiesen werden (bitte aber nur mit Rücksprache und Prüfung durch
      einen Anwalt für Urheberrecht):
      • Bei einer unberechtigten Abmahnung,
      • Bei einer unwirksamen Abmahnung, da diese nicht die Erfordernisse gemäß § 97a Abs. UrhG
        erfüllt,
      • Bei minderjährigen Kindern, wenn diese belehrt wurden, P2P verboten wurde und keine Kenntnis
        von illegalem Filesharing vorliegt.


    2. Nichtzahlen (Risiko) oder Zahlen (Sicherheit)

    2.1. Man entscheidet sich für Nichtzahlen

    [bgcolor=]Entschließt man sich für die Vorgehensweise: "mod. UE + Nichtzahlen", entscheidet man sich
    für: Entweder Verjährung oder Klage. Bei dieser Vorgehensweise liegen die Chancen bei 50-50[/bgcolor].

    Hinweis:
    Die aktuellen Entwicklungen in den Klageverfahren nach Inkrafttreten des GguGepr (09.10.2013)
    werden mit Kenntnis aktualisiert!


    2.1.1. Man beantragt eine Akteneinsicht in die Beschlussakte
    1. Ohne Anwalt

    Einsichtnahme bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts am Wohnort des Betroffenen


    Mustertext

    ._._._._._._._._._._._._._._._._._._.

    Max Mustermann, Musterweg 04, 98987 Musterstadt
    Landgericht [Name]
    [Straße Nr.]
    [PLZ Ort]
    Fax: [Nummer]

    Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO

    sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich, [Vor- und Zuname], wohnhaft in [Ortsname], ohne anwaltliche Vertretung gemäß
    § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO den Antrag auf Einsichtnahme in die Beschlussakte
    (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom [Datum], Aktenzeichen [Nummer] bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
    meines Wohnortes. Mein Abmahnschreiben lege ich als Kopie bei.

    [Ort], den [Datum]

    Mit freundlichen Grüßen

    ____________________________________
    (rechtsverbindliche Unterschrift)

    Anlage
    Kopie Abmahnung Aktenzeichen [Nummer]


    ._._._._._._._._._._._._._._._._._._.



    Einsichtnahme durch Anforderungen von Kopien der Beschlussakte oder Aktenbestandteilen

    Kosten:
    50 Cent pro Blatt, ab der 51. Seite von 15 Cent pro Blatt!



    Mustertext

    ._._._._._._._._._._._._._._._._._._.

    Max Mustermann, Musterweg 04, 98987 Musterstadt
    Landgericht [Name]
    [Straße Nr.]
    [PLZ Ort]
    Fax: [Nummer]

    Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO

    sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich, [Vor- und Zuname], ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m.
    § 147 Abs. 7 StPO den Antrag auf Einsichtnahme in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom [Datum],
    Aktenzeichen [Nummer]. Mein Abmahnschreiben lege ich als Kopie bei.

    Ich erbitte um Übersendung von Kopien, was folgt
    1. Antragsschrift,
    2. Unterlagen zur Glaubhaftmachung mit Ausnahme, der ermittelten IP-Adressen, die dem Antragsteller
    nicht zugeordnet wurden,
    3. Beschluss im Volltext,
    4. Zustellungsurkunden.

    Bitte kopieren Sie nur den vorbenannten Inhalt sowie beachten Sie eine Kostenobergrenze von 35,00 EUR.

    [Ort], den [Datum]

    Mit freundlichen Grüßen

    ____________________________________
    (rechtsverbindliche Unterschrift)

    Anlage
    Kopie Abmahnung Aktenzeichen [Nummer]


    ._._._._._._._._._._._._._._._._._._.



    2. Mit Anwalt

    Wenn ein Betroffener einen Anwalt, für die Bearbeitung seiner Abmahnung beauftragt hat, kann dieser,
    bei der Geschäftsstelle des Beschlusslandgerichtes die Akte zur Einsichtnahme sich zusenden lassen.

    Kosten:
    ca. 60,- EUR


    Was ist aber, wenn kein Aktenzeichen des LG Beschlusses in der Abmahnung enthalten ist?

    Abmahnkanzlei anrufen oder anschreiben, damit diese zeitnah das Aktenzeichen für den jeweiligen LG
    Beschluss zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 IX UrhG mitteilen.

    (...) Hallo, mein Name ist [Vor- und Zuname]. Ich wurde von Ihnen abgemahnt am [Datum] mit dem
    [Aktenzeichen]. Bitte teilen Sie mir Aktenzeichen/Datum des Auskunftsbeschlusses zur Herausgabe von
    Verkehrsdaten nach § 101 Absatz 9 Urheberrechtsgesetz mit, um angemessen reagieren zu können. Danke. (...)

    Beachte:
    Keine Angaben zum Sachverhalt. Es werden nur Abmahndatum und Aktenzeichen mitgeteilt. Auf alle weiteren
    Anfragen der Kanzlei sagen Sie höflich, dass Sie keine Aussagen zum Sachverhalt am Telefon tätigen.



    2.1.2. Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    • Innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
      des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
      befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP's, Blogs etc.
    • Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
      um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
      verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand
      argumentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre für die AG, 10 Jahre für den
      (Rest-)SE) gem. § 852 Satz 1 BGB!


    2.1.3. Sammeln von Beweisen, die eine mögliche Störer- und/oder/bzw. Täterhaftung entkräften

    Beachte:
    • Es ist wichtig jetzt mit Erhalt des Abmahnschreibens, eidesstattliche Erklärungen von Zeugen
      schriftlich, sowie andere Belege (Tickets, Rechnungen Hotel / Reiseveranstalter / Flug usw.) zu sichern
      sowie Screenshots von Hard- bzw. Softwarekonfiguration vorzunehmen.
    • Ein einfaches Bestreiten wie: "Ich war es nicht!" ist nicht ausreichend, alles muss bewiesen werden.
      Je mehr Beweise, desto besser.


    2.2. Man entscheidet sich für Zahlen
    • Wer den außergerichtlichen Rechtsstreit erledigt wissen will, kann trotz Abgabe der mod. UE zahlen.
    • Wenn man diesen Sicherheitsweg aber einschlägt, sollte man versuchen, die Höhe des Pauschalbetrages
      zu drücken. Hier haben die meisten Kanzleien einen Spielraum.
    Beachte:
    Anwälte sind sensibel; höflich bleiben und vermeide ein Schuldeingeständnis (Link: Vergleich: Wie?).

    Musterschreiben eines möglichen privaten Vergleich: Link



    3. Verjährungsfristen (allgemein)

    Beginnend am Ende des Jahres, mit Erhalt des Abmahnschreibens (Silvester; 24:00 Uhr):
    • 3 Jahre gemäß § 102 Satz 1 UrhG:
      anwaltliche Gebühren (AG), Schadensersatz (SE), Rechtsverfolgungskosten, Unterlassung,
    • 10 Jahre gemäß § 102 Satz 2 UrhG:
      Restschadensersatz gemäß § 852 Satz 1 BGB (setzt eine bewiesene Täterschaft voraus)

    !
    Hinweis: Eine genaue Überprüfung der Verjährung im Einzelfall kann nur ein Anwalt für Urheberrecht vornehmen.

    4. Man legt monatlich ca. 50,- EUR in einen persönlichen "Klagetopf"

    Wird man in den drei bzw. zehn Jahren verklagt, hat man eine Art “Sicherungsgeld”. Wird man nicht verklagt,
    spendet man es für einen guten Zweck, oder gönnt sich einen erholsamen Urlaub!



    5. Anwalt ist wichtig, insbesondere ab Erhalt einer Klageschrift

    (Liste empfohlener Anwälte).



Information der Initiative AW3P

Diese allgemeine Vorgehensweise ist hinsichtlich einer Reaktion auf ein Abmahnschreiben -ohne-
Anwalt ausgerichtet. Es ist eine allgemeine Empfehlung und kein Dogma. Jeder sollte für sich die
Vorgehensweise wählen, die er selbst für richtig erachtet und verantworten kann hinsichtlich
möglicher finanzieller Kosten und rechtlichen Risiken.

Sollte jemand für sich entscheiden einen Anwalt zu beauftragen, bitte Nachfolgendes beachten:

Erst Fragen und Klären, dann Beauftragen!

Vor einer Beauftragung eines Rechtsanwaltes muss feststehen:
  • 1. die Höhe des anwaltlichen Honorars (Pauschalhonorar, Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer)
    2. die genauen anwaltlichen Tätigkeiten (mod. UE, allg. Schriftverkehr usw.)
Von einer Beauftragung des Rechtsanwaltes ist abzuraten, wenn:
  • 1. keine konkrete Höhe des anwaltlichen Honorars benannt wird und
    2. die Höhe des anwaltlichen Honorars größer ist, als die Forderungen der Abmahnung

Entschlussfassung des Abgemahnten
  • 1. Klarmachen der Aufgabe
    • => Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information,
      was ist eine Abmahnung/Folgeschreiben/Inkassoschreiben/Mahnbescheid/Klage i.V.m. welche
      Gesetzeslage und Rechtsprechung bzw. wie war die Anschluss-Situation zum jeweiligen Log
      (Ursachenforschung; Schlussfolgerungen)
    2. Beurteilung der Lage
    • => Beurteilung des Inhaltes Abmahnung/Folgeschreiben/Inkassoschreiben/Mahnbescheid/Klage
      i.V.m. dem
      Abmahner/Inkasso/Antragsteller/Kläger
      => Beurteilung der eigenen Position, sowie der möglichen (Internet-)Mitbenutzer
      => Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten für mich als AI und der (Internet-)Mit-
      benutzer
    3. Entschlussfassung
    • => wie reagiere ich!


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Schriftsatz Zähler Waldorf Frommer

  • 1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber
    verschickt und nicht die originale UE, die als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
    2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
    3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
    => Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
    => Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
    => Angebot der Ratenzahlung
    4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Erhöhung der geforderten Summe
    5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben -
    abheften )
    => Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
    => Mitteilung des Prozesskostenrisikos
    => WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in
    Hinblick der Verjährung, Stichunkt Meldepflicht)
    6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt
    abgemahnt wurde)
    7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
    8. WF muss Klage begründen und erheben
    9. Gerichtsverfahren

    !
    Schriftsatzinhalte, Reihenfolge usw. - können variieren!


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



Muss ich nach Abgabe einer mod. UE einen möglichen
Adresswechsel/Wohnwechsel WF mitteilen?


=> Ja!

<Absender>
Vorab per E-Mail: info@waldorf-frommer.de
Per Einschreiben[/color]
<Empfänger>.............................................<Ort>, den <Datum>

Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen: <Aktenzeichen Abmahnung>

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig <seit/ab>: <Datum>

Neue Anschrift:
<neue Anschrift>

Mit freundlichen Grüßen

______________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3988 Beitrag von Steffen » Freitag 4. April 2014, 15:48

[quoteemBelove]Wir haben zwar schon rechtliche Schritte eingeleitet, aber trotzdem stellen wir
uns die Frage, wie lang so eine Abmahnung besteht und wie man sie entfernen kann??
Wäre nett, wenn ihr da etwas wisst, und uns Tipps geben könntet![/quoteem]

Hallo @Belove,

auf der Hauptpage (http://www.abmahnwahn-dreipage.de), haben wir ein umfangreiches F.A.Q
(http://www.abmahnwahn-dreipage.de/f-a-q). Hier wird versucht, verständlich und allgemein,
zu den meisten Fragen eine Antwort zu erteilen. Einfach einmal lesen, ich bin mir
sicher, dass Deine Fragen beantwortet werden.
Sollten dann noch Unklarheiten bestehen, einfach fragen hier im Forum, per PN oder E-Mail.

VG Steffen

amw
Beiträge: 6
Registriert: Donnerstag 30. Januar 2014, 19:30

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3989 Beitrag von amw » Freitag 4. April 2014, 17:14

hey Zusammen,

kurze und theoretische Frage:
wieviel Zeit vergeht zwischen dem Logging und dem Abmahnen laut Erfahrung?

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3990 Beitrag von Steffen » Freitag 4. April 2014, 17:16

Diese geschieht heute schon in sehr kurzen Phasen. Von wenigen Tagen bis 1,2 Monate.

VG Steffen

amw
Beiträge: 6
Registriert: Donnerstag 30. Januar 2014, 19:30

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3991 Beitrag von amw » Freitag 4. April 2014, 17:37

@Steffen: Danke für die Information!

Alter Sack
Beiträge: 350
Registriert: Donnerstag 24. September 2009, 17:59

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3992 Beitrag von Alter Sack » Freitag 4. April 2014, 18:13

Kann z.T. aber auch bis zu 1 1/2 Jahre dauern. Gab solche Fälle schon.

amw
Beiträge: 6
Registriert: Donnerstag 30. Januar 2014, 19:30

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3993 Beitrag von amw » Freitag 4. April 2014, 19:01

Danke!

Ist es eher kein Extremfall, dass die Abmahnung erst 1,5 Jahre später kommt? Und das bei WF?
Ich wollte einfach so generell wissen ob der Benutzer normalerweise eher früher oder erst mehrere Monate später abgemahnt wird.

AbduL03
Beiträge: 154
Registriert: Montag 30. September 2013, 16:00

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3994 Beitrag von AbduL03 » Freitag 4. April 2014, 19:06

Nach 6 Monaten sollte eigentlich nichts mehr kommen. WF hat viele Anwälte und die sind mit einer der schnellsten.

svimli
Beiträge: 1
Registriert: Samstag 5. April 2014, 16:52

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3995 Beitrag von svimli » Samstag 5. April 2014, 17:03

Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem die 465€-Abmahnung von WF erhalten. Gehen wir mal davon aus, dass der Vorwurf wie geschildert für diesen Fall korrekt ist und ich die Sache schnellstmöglich aus der Welt haben möchte. Dann wäre nach Studium des Forums bzw. diverser Beiträge (vielen Dank!) und meiner Einschätzung nach die folgende Vorgehensweise die beste:

1. modUE entsprechend Mustervorlage Steffen fristgerecht per Email/Einschreiben an WF zurücksenden, WF - Vordruck ignorieren
2. Betrag entsprechend Abmahnung fristgerecht begleichen
3. Lehren ziehen und never again P2P ...

Korrekt?

Kurzes Feedback wäre nett.

Cheers
S.

amw
Beiträge: 6
Registriert: Donnerstag 30. Januar 2014, 19:30

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3996 Beitrag von amw » Sonntag 6. April 2014, 00:37

@AbduL03: Danke! :) hoffentlich wird es der Fall sein.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3997 Beitrag von Steffen » Sonntag 6. April 2014, 09:12

[quoteemsvimli]Korrekt?
Kurzes Feedback wäre nett.[/quoteem]

Ja.

Bild

Kürzer ging es nicht!

VG Steffen

Besenschrank
Beiträge: 2
Registriert: Dienstag 8. April 2014, 04:50

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3998 Beitrag von Besenschrank » Dienstag 8. April 2014, 04:58

Hallo zusammen!

Ich bin neu hier, habe mir viele Seiten durchgelesen, aber meinen konkreten Fall nicht gefunden.


Die Sachlage:

- Ich habe vorletzte Woche einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Coburg über eine Abmahnsache (Musikalbum) von März 2011 erhalten (damals erfolgte modUE, aber keine Zahlung).
- Frist geht bis 12.04.14, war ein paar Tage weg und habe erst jetzt den Brief gesehen.
- Ich bin Anschlussinhaber einer Studenten-WG mit 4 Leuten. Ich habe das Album nicht heruntergeladen, ich habe noch nie Musik heruntergeladen.
- Alle Mitbewohner wurden mündlich AUSDRÜCKLICH belehrt, auf gar keinen Fall etwas herunterzuladen. Wir hatte im Januar 2011 bereits eine Abmahnung einer anderen Kanzlei, insofern saß uns der Schreck noch in den Knochen.
- Mir ist nicht bekannt, wer der Schuldige war und inzwischen sind 2 bereits ausgezogen.
- Ich habe kein Vermögen und müsste mir irgendwo Geld leihen, sollte ich tatsächlich die rund 1099 Euro zahlen müssen, bzw. den jeweiligen Betrag nach einem Verfahren.
- Verfahren wäre beim Amtsgericht ERFURT




Was seht ihr als die beste Strategie? Wie hoch wären meine Chancen bei einem Verfahren?

- Einfach selbst widersprechen und gucken was passiert?
- Widersprechen und gleichzeitig einen Brief an WF schreiben mit der Information über die Sachlage und evtl. einen Vergleich von ein paar hundert Euro anbieten?
- Morgen zum Anwalt gehen und mich beraten lassen? Habe ich höhere Chancen, wenn er den Widerspruch schreibt? (Erstberatungskosten zusätzlich 224 Euro)
- habe ich gar keine Chancen und sollte einfach die 1099 Euro bezahlen?
- Macht es Sinn, für meine Mitbewohner Eklärungen zu verfassen (die sie dann unterschreiben), dass sie belehrt wurden?



Über Hilfe wäre ich unendlich dankbar!

Ich habe von einem anderen Verfahren gelesen, wo der Anschlussinhaber einer WG nicht zahlen musste - allerdings konnte er auch nachweisen, dass er zum Zeitpunkt des Downloads nicht zu Hause war. Diesen Nachweis habe ich nicht.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3999 Beitrag von Steffen » Dienstag 8. April 2014, 11:55

Code: Alles auswählen

Was seht ihr als die beste Strategie?
1. Den Mahnbescheid ernst nehmen und -insgesamt- widersprechen (geht auch ohne Anwalt)
2. Sollte der Abmahner Klage erheben, sofort einen Anwalt beauftragen, denn die Chancen (z.B. Landgerichts Köln, Az. 14 O 320/12) stehen als WG gar nicht so schlecht. Diese sollte aber dann mit dem Anwalt besprochen werden.

VG Steffen

Besenschrank
Beiträge: 2
Registriert: Dienstag 8. April 2014, 04:50

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4000 Beitrag von Besenschrank » Mittwoch 9. April 2014, 22:26

Ok, danke. Werde das auf jeden Fall tun.

Was hältst von meiner Idee, WF einen Brief zu schicken, wo ich die Sachlage (WG) schildere? Die wissen ja nichts davon und wenn sie auf ein Verfahren verzichten würden ja beide Seiten davon profitieren.

Antworten