Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

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saul
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1581 Beitrag von saul » Donnerstag 20. März 2014, 16:20

bei mir ist auch so ein Fußball dings gekommen ....meine ist jetzt verjährt :) ...an alle haltet durch !!!!und ein grosse Lob an die Seite toll...macht weiter so ....solltet ihr mal in Augsburg sein ich geb einen aus :)

gejagte
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1582 Beitrag von gejagte » Donnerstag 20. März 2014, 16:30

So, bin auch mit bei dem WM-Schreiben dabei, fordern 1286,-€ eu's, in 4 Zahlungsvarianten!

bmax
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1583 Beitrag von bmax » Donnerstag 20. März 2014, 16:31

Hallo,


ich habe heute auch den WM Brief erhalten. Bei mir stammt die Abmahnung aus 2010 und sollte verjährt sein.
Meine frage ist, muss ich die Einrede zur Verjährung an die DebCon schicken? Habe ich Vorteile davon oder Nachteile wenn ich es nicht mache?

Grüße
Marcus

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1584 Beitrag von Steffen » Donnerstag 20. März 2014, 16:41

Debcon‘s neuste Schreiben März 2014:

1. Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Abtretung Baek-Law - 500,- €)

....................

2.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €)



Anfänglich muss ich erneut feststellen, dass zwar Debcon innovative Schriftsätze entwickelt,
die sehr lustig lesbar sind, aber man hier wohl mehr Ernsthaftigkeit an den Tag legen sollte.
In Debcon’s neustes Schreiben: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
verbindet man die Fußball-WM 2014 mit einem Inkasso-Schreiben.



Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 500,- €:

Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“

Bild


Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (500,00 EUR)

Bild


......................


Musterschreiben; Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €:

Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“

Bild


Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (500,00 EUR)

Bild




Inhalt:

Trotz einem lustigen auf die Fußball-WM angelehnten Text sollte man die Ernsthaftigkeit nicht
verkennen. Unterzeichnet man die Zahlungsvereinsbahrung voreilig und ohne Prüfung, gibt man ein
bindendes Schuldeingeständnis ab und verzichtet freiwillig auf die Einrede auf Verjährung.
Achtung:
Verzichtet man also auf die "Einrede der Verjährung", gibt man dem Gegner die Möglichkeit,
Forderungen auch nach Ablauf der gesetzlich geregelten Verjährungsfrist noch gerichtlich geltend
zu machen.


Empfohlene Vorgehensweisen:

Nicht empfehlenswert:
  • => Zahlen oder Unterzeichnen! Auch keine "Spaß-Raten"!
Empfehlenswert:
  • => Kenntnisnahme und keine Reaktion (falls 1-mal widersprochen wurde)!
    => Archivieren.
    => Keine Panik. Ohne Klageschrift = keine Klage!

    => Betroffene, deren Forderungen mit Erhalt dieser Schreiben verjährt sind,
    stellen Einrede auf Verjährung!

Musterbrief zur Einrede der Verjährung
Absender (Abgemahnter)
Anschrift


Abmahner
Anschrift


Ort, den Datum

Einrede der Verjährung
Ihre Schreiben vom (Datum), Aktenzeichen


Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom (Datum), (Aktenzeichen) machen Sie Forderungen aus einer
Abmahnung vom (Datum Abmahnschreiben) gegen mich geltend. Diese Forderungen sind
bereits verjährt.

Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf § 214 Abs. 1 BGB von meinem
Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch.


Mit freundlichen Grüßen

___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)


!
Beachte: Doppelversand
- E-Mail (und/oder Fax) und Einschreiber (Einwurf oder mit Rückschein.



...................



Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB)

Schreiben von Debcon 23.11.2013:
Widerspruch MB ohne bekannte Gründe
+ Vergleich in Höhe von 600 EUR
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH

- ehemals NZGB):




Musterschreiben:

Bild



Empfehlung:
  • Entweder zahlen oder Nichtzahlen!

Warum sollte man jetzt diesen Vergleich nicht vorschnell annehmen?
  • 1. Der Widerspruch zum MB bedarf keinerlei Begründung, egal ob dem Antragsteller Gründe hierfür nicht bekannt sind oder bekannt.
    2. Nach eingelegten Widerspruch wird der Antragsteller vom Streitgericht aufgefordert, den Anspruch zu begründen. Das heißt = Klage!
    3. Ein weiteres -außergerichtliches- Fortsetzen des gerichtlichen Mahnverfahren zeugt nicht von einer ernst zu nehmenden Klagefreudigkeit.



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Schreiben von Debcon 18.06.2013:
Forderung 1.000 Euro + Schuldanerkenntnis
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH

- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Seite 1

Bild

Seite 2

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO Gmb
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR



Hinweis zu Seite 1

Hier erklärt Debcon, dass man in Pflicht-Erfüllung, Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen
an die Schufa Holding AG übermitteln.

Deshalb ist es so wichtig, die Forderungen 1-mal zu widersprechen und zurückzuweisen (Wegweiser Inkasso,
Seite 6-7, Pkt. 1.1.)!


Das AG Plön (Urt. v. 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07) - Unterlassungsanspruch bei angedrohter SCHUFA-Meldung
(...) Eine "SCHUFA"-Meldung stellt einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schuldners dar.
Sie darf deshalb nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen
Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass mit gewichtigen Argumenten bestrittene Zahlungs-
verpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen. (...)


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!




Hinweis zu Seite 2

Hier präsentiert Debcon in alter Manier ihre Zahlungsvereinbarung.

Hinweis:
  • 1. Schuldanerkenntnis mit Unterschrift
    2. Verzicht auf die Einrede der Verjährung mit Unterschrift
Was bedeutet Verzicht auf die Einrede der Verjährung?

Ansprüche aus einer Abmahnung verjähren i.d.R. 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie a) entstanden sind
und b) der Provider den Klarnamen + Anschrift an den Abmahner übermittelt hat. Sie können zwar nach den 3 Jahren
weiterhin geltend werden, der Abgemahnte kann aber die "Einrede der Verjährung" erheben und muss dann nicht bezahlen.
Die Verjährung kann aber gehemmt werden, z.B. durch das gerichtliche Mahnverfahren!

Wenn man jetzt sicherstellen möchte, das man dennoch sein Geld erhält - über die Verjährung hinaus - lässt man
den Abgemahnten schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten. Der Abmahner könnte jetzt die Ansprüche auch
mit Eintritt der Verjährung einfordern oder versuchen eine Regelung zu treffen.

Ein No-Go deshalb keine Unterschrift!
Fazit: Hände weg - keine Unterschrift!



Empfehlung:
  • 1. 1-mal Widerspruch nach dem Muster Wegweiser Inkasso, Seite 6-7, Pkt. 1.1.
    2. Seite 2 des Inkassoschreibens -nicht- unterzeichnen - Schuldanerkenntnis; keine Zahlung!
    3. Archivieren


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



Antwortschreiben von Debcon 02.07.2013:
Auskunft nach § 34 BDSG
(Vollmacht - ehemals NZGB):




Musterschreiben:

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!


Empfehlung:
  • 1. Nicht zahlen!
    2. Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern
    3. Sollte dieses erneut nicht erfolgen, Beschwerde beim
    VZBV + BDIU


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


New!


740 Euro Vergleichsschreiben von Debcon 23.07.2013:
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Bild



Inhalt:

Debcon äußert ein gewisses Unverständnis sowie drückt eine Unakzeptanz aus, dass man die
1.000 Euro nicht zahlen will. Dennoch, mit Rücksprache beim Vollmachtgeber, gibt es
entgegenkommendes Angebot:
  • 1. Vergleichszahlung 740,- €
    oder
    2. Gerichtliche Schritte mit dem abschließenden Hinweis:
    => bei Widerspruch MB = sofort Klage!


AW3P: Warum MB und nicht sofort Klage?

Die Antwort ist recht einfach: weil es einfacher ist!

Mahnbescheide sind schnell und kostengünstig zu beantragen. Klagen sind es nicht.
Abgesehen davon ist die Zahl derjenigen, die auf einen Mahnbescheid hin zahlen
recht gut.

Macht Euch immer klar: Die Bearbeitung von Filesharingfälle ist "AW-Systemgastronomie".
Es geht darum, mit dem geringstmöglichen Aufwand die größtmögliche Erledigungsquote
zu erreichen. Klagen halten da, weil langwierig und gelegentlich riskant, nur auf.



Empfehlung:
  • 1. Entweder zahlen oder Nichtzahlen!
    2. Sollte schon Widerspruch eingelegt worden sein, muss -kein- neuer versendet werden.
    Abheften und gut.

__________________________

eBook: WegweiserInkasso

__________________________




Übersicht bekannter Debcon-Schreiben
(Abtretung Baek-Law)


Neustes Schreiben von Debcon 10.10.2013:
Nach widersprochenem Mahnbescheid:
Sofortige Zahlung in Höhe von EUR 250,00
bzw. EUR 175,00
(gern auch in Raten);
Verzicht auf weitere Kosten oder Maßnahmen -
wenn nicht Klage! (Abtretung Baek-Law RAe):




Musterschreiben:

Bild



Inhalt:
  • RA Wulf wurde durch das zuständig Mahngericht über den eingelegten Widerspruch
    gegen den Mahnbescheid unterrichtet
  • In Absprache und ausdrücklichen Einverständnis von RA Wulf, wendet sich Debcon
    direkt an den Betreffenden
  • letztmalige Gelegenheit; Pauschalbetrag: EUR 250,00 oder EUR 175,00 (auch gern in Raten)
  • Bei Zahlung keiner weitere Kosten
  • Bei Ablehnung wird Debcon - ohne weitere Ankündigung - die Durchführung des
    streitigen Verfahren beantragen


Man sollte, wenn man nicht vorhat zu zahlen:
  • Schreiben archivieren
  • Keine Panik; keine Reaktion; auch kleine Spaßangebote von 0 Euro!
  • Beim tatsächlichen Eintreffen der Klageschrift sofort einen Anwalt beauftragen!







Was bisher geschah (Abtretung Baek-Law)!:

  • Debcon 17.09.2013: Nach widersprochenem Mahnbescheid:
    Sofortige Zahlung oder in Raten, wenn nicht - Klage!
[/size]


  • Debcon 11.06.2013: Vertrauliche Bitte um ein Vergleichsangebot “X“
    nach widersprochenem Mahnbescheid
[/size]


  • Debcon mit abgetretenen Forderungen von BAEK-LAW!
[/size]


  • Gedanken zum MB unterm Weihnachtsbaum (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon-Schreiben vom 27.12.2012 (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • News: Debcon beantragt 2 Mahnbescheide für
    ein und denselben Abmahnfall (Abtretung Baek Law)!?
[/size]


  • Debcon nach eingelegtem Widerspruch gegenüber dem MB:
    Huch, wir können gar nicht verstehen, das Sie widersprochen haben?
    (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 21.02.2013:
    Gibt es eine Zukunft für die Vergangenheit?
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 14.03.2013:
    Forderungsschreiben an die ermittelten “Unbekannt verzogenen“
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Debcon Schreiben April 2013:
    "Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln" und
    "VIER gewinnt ..." (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Schreiben Debcon - 13.05.2013
    1. Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln.
    2. Auskunft § 34 BDSG
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]




::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::




eBook: Wegweiser Inkasso!



F.A.Q Debcon



!

Danke an alle für die Bereitstellung ihrer Schriftsätze!


Bild





::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::







Debcon‘s neustes Schreiben
März 2014:
Debcon - Anwalt eines Betroffenen
2013 - 35.000 gerichtliche Mahnverfahren
und entsprechende streitige Verfahren




Musterschreiben:

Bild


Sicherlich muss man sehen, dass man im Schriftverkehr nicht ganz so lustig ist,
wie im Fußball-WM-Schreiben. Oder doch? 35.000 gerichtliche Mahnverfahren, mit
den entsprechenden streitigen Verfahren bei Widerspruch ... hier war wohl der
Wunsch, Vater des Gedankens. Denn wenn ich so viele Verfahren in einem Jahr
erfolgreich führe, werde ich bei offenen Forderungen in Höhe von 1.286,80 EUR,
diese knallhart gerichtlich einfordern, und mich nicht mit 200 Okken zufriedengeben.
Also irgendwie dann doch wieder lustig.

Aber nicht vergessen, hier handelt es sich um einen Schriftwechsel zwischen Debcon
und einem Anwalt eines Betroffenen.







Debcon‘s Schreiben 2013:
Zur Verjährungsfrage



Musterschreiben:

Bild



_______

SH für AW3P
_____________________


Danke an allen, die Ihre Schreiben zur freien Verfügung stellen!

Future2013
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1585 Beitrag von Future2013 » Donnerstag 20. März 2014, 17:18

Die Verjährung trifft jedoch bei einem MB erst nach 3 1/2 Jahren ein.
Ist das korrekt?

bastler
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1586 Beitrag von bastler » Donnerstag 20. März 2014, 17:31

Guten Abend an Alle. :)

Das Fußballdings ist bei mir heute eingetroffen. .-:;
Naja da ist überhaut keine direkte Forderung drin enthalten.
Auf der 2. Seite nur eine Inkassonummer und ne Summe ohne Angabe von Wen oder für was.
Und natürlich ein :-; Schuldeingeständnis.
Müsste man mal Prüfen ob das nach der neuen Rechtssprechung überhaupt einem Mahnbrief entspricht.
( so ohne Nennung der Genauen Forderung??) öüöäö

Also MFG
an alle.
:hl

Seggl88
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1587 Beitrag von Seggl88 » Donnerstag 20. März 2014, 17:59

Hallo,

Habe auch das Eigentor-Schreiben bekommen.
Datum des Vertroßes war Mai 2010, also verjährt.
Wenn ich nun die Einrede auf Verjährung zurückschicke, gebe ich dann das Datum des ersten Abmahnschreibens an, das ja von U+C war?
Oder muss ich die Einrede auf Verjährung gar nicht schreiben? Hat das irgendwelche Auswirkungen? Wird egal sein, ob ich den Brief schreibe, die werden wohl weiterhin Forderungen stellen, oder?

Gruß

powercut
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1588 Beitrag von powercut » Donnerstag 20. März 2014, 18:41

Mein erstes Schreiben kam im Oktober 2010 ebenfalls vom U+C.
Ist es jetzt verjährt ?

MaxMuster
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1589 Beitrag von MaxMuster » Donnerstag 20. März 2014, 19:14

Auch bei uns ist das Fussballschreiben angekommen.

Die Tat sollte vom Okt 2009 sein
angebliche Abmahnung Jan / 2010 (haben diese aber nie erhalten)
Inkasso Mahnung November 2012
gerichtl. Mahnbescheid Dez 2012 (natürlich Widerspruch)

Aus anderer Abmahnungen (N&L / Fiedler) des vermutlich gleichen Musikcontainers, weiß ich aber das die Klarnamen dort erst im Jan 2010 bekannt waren.

Deshalb ist Verjährung meiner Meinung nach erst am 30.06.2014
Die drei Monate überstehe ich auch noch.

Bürgerrechtler
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1590 Beitrag von Bürgerrechtler » Donnerstag 20. März 2014, 19:34

Future2013 hat geschrieben:Die Verjährung trifft jedoch bei einem MB erst nach 3 1/2 Jahren ein.
Ist das korrekt?
Ja, wenn der MB noch rechtzeitig innerhalb der drei Jahre Verjährungsfrist gestartet wurde, dann verschiebt sich die Verjährung um ein halbes Jahr zusätzlich. Und wenn innerhalb dieses weiteren halben Jahres wieder ein MB rausgelassen wird, kommt abermals ein weiteres halbes Jahr hinzu. Das kann sich endlos (!) fortsetzen, solange die Politiker-Damen und -Herren hierzulande nichts dagegen tun. Es ist etliches faul im Staate D.

____
Bedenke nicht nur, was du für dein Land tun kannst,
sondern ebenso, was dein Land für dich tun kann. √

Future2013
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1591 Beitrag von Future2013 » Donnerstag 20. März 2014, 20:55

meindackelwaldi hat geschrieben:Ist bei den Eigentor-Brief-Empfänger aus dem Jahr 2010 jemand dabei, der letztes Jahr von Debcon einen Mahnbescheid bekommen hat und der von ihm vollumfänglich widersprochen wurde ??
ja ich habe auch schon einen MB bekommen und nun der WM-Brief

Estas
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1592 Beitrag von Estas » Donnerstag 20. März 2014, 21:09

Guten Abend,

den gleichen Fall habe ich heute auch, 10.2010 abgemahnt aber bis ende 2013, Anfang 2014 KEIN Mahnbescheid gekommen!

Also ist der Fall der Verjährung eingetreten.....?

Dann schreibe ich mal den Brief und schicken diesen mal weg.......!

Schönen Abend noch...

Targhas
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1593 Beitrag von Targhas » Donnerstag 20. März 2014, 21:48

Meine Abmahnung kam 08.2011, Zeitpunkt des angeblichen Downloads bzw Verstosses war aber 10.2010

Akteneinsicht habe ich nie beantragt, weiss also nun nicht, wann genau die meine Daten erhalten haben. Wann verjährt das nun? Ende 2013 schon oder erst dieses Jahr?

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1594 Beitrag von sosuk1 » Donnerstag 20. März 2014, 22:11

Hallo zusammen

WM Brief ist auch bei mir heute angekommen und Ich habe gedacht es ist fertig mit Verjaehrung.

Erst Brief von U+C am 10.2011 , aber die haben mich am 2010 abgemahnt, leider kein Abmahnbrief bekommen.

Aber es steht dort erste Brief 10.2010, also es ist verjaehrt.

Bis jetzt kein MB von Debcon.

Also schicke Ich morger Einrede und schaumal was noch kommt.

Bis dahin dddr:;

Liebe Gruesse

sosuk1

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1595 Beitrag von Steffen » Donnerstag 20. März 2014, 22:15

Bitte einmal bedenken,
  • 1. Ich kann jetzt nicht jedem seine Verjährung berechnen, schon gar nicht an Hand eine paar Details des gesamten Einzelfalles. Da müsste ich bei meinem Arbeitgeber kündigen und darf jetzt nichts ins Heijabettchen, weil 04:20 Uhr der Wecker bimmelt.

    2. Ist es durch die EV des LG Berlin - Az. 103 O 60/13 mir verboten wurden, zu konkreten Verjährungsfragen, konkret zu antworten, da es eine unerlaubte Rechtsberatung darstelle, die ich nicht (und keine anderer aus dem Forum) als Nichtjurist erbringen darf.

    3. Kann man sich doch über Dr. Google mittlerweile ausreichend informieren, gut ist der Artikel von Chip.de (Link).

    4. Wer denkt, das sein Fall verjährt ist, stellt die Einrede. Wer weiterhin Zweifel hat, wartet ab bis zu einem nicht kommenden Prozess, oder sucht sich anwaltliche Hilfe.
Fazit: Keine Panik!

VG Steffen

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1596 Beitrag von Black-Star » Freitag 21. März 2014, 14:06

Ich habe auch diesen tollen WM Brief bekommen. war jetzt so lang ruh :evil:
muss ich da nun wieder was hinschicken? Wenn ja was :|

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1597 Beitrag von Steffen » Freitag 21. März 2014, 14:47

Lies dir doch einmal den ersten Post dieser Seite 85 durch, insbesondere:

Empfohlene Vorgehensweise!

VG Steffen

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1598 Beitrag von Black-Star » Freitag 21. März 2014, 15:28

hatte ich gemacht, nur konnte ich nix groß rauslesen.

also diesmal rein gar nichts machen und einfach weiter warten?
Weis leider nicht mehr wann ich die angebliche abmahnung bekommen habe sollte.
Muss ich wohl nochma schauen. glaub aber verjährung is noch nicht

Seggl88
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1599 Beitrag von Seggl88 » Freitag 21. März 2014, 18:34

Hallo,

Sorry, irgendwie habe ich keine Antwort auf meine Frage erhalten, sondern eine Verjährungsaufzählung angestoßen. Ich wollte wissen:
Wenn ich nun die Einrede auf Verjährung zurückschicke, gebe ich dann das Datum des ersten Abmahnschreibens an, das ja von U+C war?
Oder muss ich die Einrede auf Verjährung gar nicht schreiben? Hat das irgendwelche Auswirkungen? Wird egal sein, ob ich den Brief schreibe, die werden wohl weiterhin Forderungen stellen, oder?

Gruß

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1600 Beitrag von s-pisch » Samstag 22. März 2014, 12:26

Moin moin,
ich habe gestern auch diese Schreiben mit der WM bekommen.
Ich habe aber keinen Mahnbescheid bekommen bis jetzt und die erste Abmahnung kam im April 2010.
Wenn ich das jetzt alles so richtig hier und bei Google lese, ist bei mir die Sache doch schon längst verjährt.
Ich weiß, das fragt wohl jeder hier, aber ich denke, man ist sich so unsicher in dieser Angelegenheit, das man automatisch immer wieder nachfragt um es ganz genau zu verstehen und um sich selbst zu beruhigen.

Der Link zu Chip.de und den Artikel ist echt nicht schlecht und sehr aufschlussreich, aber ganz unten ist ein Kommentar von einem Anwalt (weiß nicht ob echt oder nicht), der sagt, das es sogar bis zu 10 Jahre dauern kann, bis die Verjährung eintritt. :h

Gruß
Lebe im Jetzt, Lebe Heute!!!

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