Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
bei mir ist auch so ein Fußball dings gekommen ....meine ist jetzt verjährt ...an alle haltet durch !!!!und ein grosse Lob an die Seite toll...macht weiter so ....solltet ihr mal in Augsburg sein ich geb einen aus
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
So, bin auch mit bei dem WM-Schreiben dabei, fordern 1286,-€ eu's, in 4 Zahlungsvarianten!
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo,
ich habe heute auch den WM Brief erhalten. Bei mir stammt die Abmahnung aus 2010 und sollte verjährt sein.
Meine frage ist, muss ich die Einrede zur Verjährung an die DebCon schicken? Habe ich Vorteile davon oder Nachteile wenn ich es nicht mache?
Grüße
Marcus
ich habe heute auch den WM Brief erhalten. Bei mir stammt die Abmahnung aus 2010 und sollte verjährt sein.
Meine frage ist, muss ich die Einrede zur Verjährung an die DebCon schicken? Habe ich Vorteile davon oder Nachteile wenn ich es nicht mache?
Grüße
Marcus
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Debcon‘s neuste Schreiben März 2014:
1. Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Abtretung Baek-Law - 500,- €)
....................
2.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €)
Anfänglich muss ich erneut feststellen, dass zwar Debcon innovative Schriftsätze entwickelt,
die sehr lustig lesbar sind, aber man hier wohl mehr Ernsthaftigkeit an den Tag legen sollte.
In Debcon’s neustes Schreiben: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
verbindet man die Fußball-WM 2014 mit einem Inkasso-Schreiben.
Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 500,- €:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (500,00 EUR)
......................
Musterschreiben; Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (500,00 EUR)
Inhalt:
Trotz einem lustigen auf die Fußball-WM angelehnten Text sollte man die Ernsthaftigkeit nicht
verkennen. Unterzeichnet man die Zahlungsvereinsbahrung voreilig und ohne Prüfung, gibt man ein
bindendes Schuldeingeständnis ab und verzichtet freiwillig auf die Einrede auf Verjährung.
Musterbrief zur Einrede der Verjährung
...................
Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB)
Übersicht bekannter Debcon-Schreiben
(Abtretung Baek-Law)
Debcon‘s neustes Schreiben
März 2014:
Debcon - Anwalt eines Betroffenen
2013 - 35.000 gerichtliche Mahnverfahren
und entsprechende streitige Verfahren
Musterschreiben:
Sicherlich muss man sehen, dass man im Schriftverkehr nicht ganz so lustig ist,
wie im Fußball-WM-Schreiben. Oder doch? 35.000 gerichtliche Mahnverfahren, mit
den entsprechenden streitigen Verfahren bei Widerspruch ... hier war wohl der
Wunsch, Vater des Gedankens. Denn wenn ich so viele Verfahren in einem Jahr
erfolgreich führe, werde ich bei offenen Forderungen in Höhe von 1.286,80 EUR,
diese knallhart gerichtlich einfordern, und mich nicht mit 200 Okken zufriedengeben.
Also irgendwie dann doch wieder lustig.
Aber nicht vergessen, hier handelt es sich um einen Schriftwechsel zwischen Debcon
und einem Anwalt eines Betroffenen.
Debcon‘s Schreiben 2013:
Zur Verjährungsfrage
Musterschreiben:
_______
SH für AW3P
_____________________
1. Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Abtretung Baek-Law - 500,- €)
....................
2.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €)
Anfänglich muss ich erneut feststellen, dass zwar Debcon innovative Schriftsätze entwickelt,
die sehr lustig lesbar sind, aber man hier wohl mehr Ernsthaftigkeit an den Tag legen sollte.
In Debcon’s neustes Schreiben: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
verbindet man die Fußball-WM 2014 mit einem Inkasso-Schreiben.
Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 500,- €:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (500,00 EUR)
......................
Musterschreiben; Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (500,00 EUR)
Inhalt:
Trotz einem lustigen auf die Fußball-WM angelehnten Text sollte man die Ernsthaftigkeit nicht
verkennen. Unterzeichnet man die Zahlungsvereinsbahrung voreilig und ohne Prüfung, gibt man ein
bindendes Schuldeingeständnis ab und verzichtet freiwillig auf die Einrede auf Verjährung.
Achtung:
Verzichtet man also auf die "Einrede der Verjährung", gibt man dem Gegner die Möglichkeit,
Forderungen auch nach Ablauf der gesetzlich geregelten Verjährungsfrist noch gerichtlich geltend
zu machen.
Verzichtet man also auf die "Einrede der Verjährung", gibt man dem Gegner die Möglichkeit,
Forderungen auch nach Ablauf der gesetzlich geregelten Verjährungsfrist noch gerichtlich geltend
zu machen.
Empfohlene Vorgehensweisen:
Nicht empfehlenswert:
Nicht empfehlenswert:
- => Zahlen oder Unterzeichnen! Auch keine "Spaß-Raten"!
- => Kenntnisnahme und keine Reaktion (falls 1-mal widersprochen wurde)!
=> Archivieren.
=> Keine Panik. Ohne Klageschrift = keine Klage!
=> Betroffene, deren Forderungen mit Erhalt dieser Schreiben verjährt sind,
stellen Einrede auf Verjährung!
Musterbrief zur Einrede der Verjährung
Absender (Abgemahnter)
Anschrift
Abmahner
Anschrift
Ort, den Datum
Einrede der Verjährung
Ihre Schreiben vom (Datum), Aktenzeichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom (Datum), (Aktenzeichen) machen Sie Forderungen aus einer
Abmahnung vom (Datum Abmahnschreiben) gegen mich geltend. Diese Forderungen sind
bereits verjährt.
Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf § 214 Abs. 1 BGB von meinem
Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch.
Mit freundlichen Grüßen
___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
Anschrift
Abmahner
Anschrift
Ort, den Datum
Einrede der Verjährung
Ihre Schreiben vom (Datum), Aktenzeichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom (Datum), (Aktenzeichen) machen Sie Forderungen aus einer
Abmahnung vom (Datum Abmahnschreiben) gegen mich geltend. Diese Forderungen sind
bereits verjährt.
Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf § 214 Abs. 1 BGB von meinem
Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch.
Mit freundlichen Grüßen
___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
! | Beachte: Doppelversand - E-Mail (und/oder Fax) und Einschreiber (Einwurf oder mit Rückschein. |
...................
Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB)
Übersicht bekannter Debcon-Schreiben
(Abtretung Baek-Law)
Debcon‘s neustes Schreiben
März 2014:
Debcon - Anwalt eines Betroffenen
2013 - 35.000 gerichtliche Mahnverfahren
und entsprechende streitige Verfahren
Musterschreiben:
Sicherlich muss man sehen, dass man im Schriftverkehr nicht ganz so lustig ist,
wie im Fußball-WM-Schreiben. Oder doch? 35.000 gerichtliche Mahnverfahren, mit
den entsprechenden streitigen Verfahren bei Widerspruch ... hier war wohl der
Wunsch, Vater des Gedankens. Denn wenn ich so viele Verfahren in einem Jahr
erfolgreich führe, werde ich bei offenen Forderungen in Höhe von 1.286,80 EUR,
diese knallhart gerichtlich einfordern, und mich nicht mit 200 Okken zufriedengeben.
Also irgendwie dann doch wieder lustig.
Aber nicht vergessen, hier handelt es sich um einen Schriftwechsel zwischen Debcon
und einem Anwalt eines Betroffenen.
Debcon‘s Schreiben 2013:
Zur Verjährungsfrage
Musterschreiben:
_______
SH für AW3P
_____________________
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
-
- Beiträge: 169
- Registriert: Dienstag 5. November 2013, 17:17
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Die Verjährung trifft jedoch bei einem MB erst nach 3 1/2 Jahren ein.
Ist das korrekt?
Ist das korrekt?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Guten Abend an Alle.
Das Fußballdings ist bei mir heute eingetroffen.
Naja da ist überhaut keine direkte Forderung drin enthalten.
Auf der 2. Seite nur eine Inkassonummer und ne Summe ohne Angabe von Wen oder für was.
Und natürlich ein Schuldeingeständnis.
Müsste man mal Prüfen ob das nach der neuen Rechtssprechung überhaupt einem Mahnbrief entspricht.
( so ohne Nennung der Genauen Forderung??)
Also MFG
an alle.
Das Fußballdings ist bei mir heute eingetroffen.
Naja da ist überhaut keine direkte Forderung drin enthalten.
Auf der 2. Seite nur eine Inkassonummer und ne Summe ohne Angabe von Wen oder für was.
Und natürlich ein Schuldeingeständnis.
Müsste man mal Prüfen ob das nach der neuen Rechtssprechung überhaupt einem Mahnbrief entspricht.
( so ohne Nennung der Genauen Forderung??)
Also MFG
an alle.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo,
Habe auch das Eigentor-Schreiben bekommen.
Datum des Vertroßes war Mai 2010, also verjährt.
Wenn ich nun die Einrede auf Verjährung zurückschicke, gebe ich dann das Datum des ersten Abmahnschreibens an, das ja von U+C war?
Oder muss ich die Einrede auf Verjährung gar nicht schreiben? Hat das irgendwelche Auswirkungen? Wird egal sein, ob ich den Brief schreibe, die werden wohl weiterhin Forderungen stellen, oder?
Gruß
Habe auch das Eigentor-Schreiben bekommen.
Datum des Vertroßes war Mai 2010, also verjährt.
Wenn ich nun die Einrede auf Verjährung zurückschicke, gebe ich dann das Datum des ersten Abmahnschreibens an, das ja von U+C war?
Oder muss ich die Einrede auf Verjährung gar nicht schreiben? Hat das irgendwelche Auswirkungen? Wird egal sein, ob ich den Brief schreibe, die werden wohl weiterhin Forderungen stellen, oder?
Gruß
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Mein erstes Schreiben kam im Oktober 2010 ebenfalls vom U+C.
Ist es jetzt verjährt ?
Ist es jetzt verjährt ?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Auch bei uns ist das Fussballschreiben angekommen.
Die Tat sollte vom Okt 2009 sein
angebliche Abmahnung Jan / 2010 (haben diese aber nie erhalten)
Inkasso Mahnung November 2012
gerichtl. Mahnbescheid Dez 2012 (natürlich Widerspruch)
Aus anderer Abmahnungen (N&L / Fiedler) des vermutlich gleichen Musikcontainers, weiß ich aber das die Klarnamen dort erst im Jan 2010 bekannt waren.
Deshalb ist Verjährung meiner Meinung nach erst am 30.06.2014
Die drei Monate überstehe ich auch noch.
Die Tat sollte vom Okt 2009 sein
angebliche Abmahnung Jan / 2010 (haben diese aber nie erhalten)
Inkasso Mahnung November 2012
gerichtl. Mahnbescheid Dez 2012 (natürlich Widerspruch)
Aus anderer Abmahnungen (N&L / Fiedler) des vermutlich gleichen Musikcontainers, weiß ich aber das die Klarnamen dort erst im Jan 2010 bekannt waren.
Deshalb ist Verjährung meiner Meinung nach erst am 30.06.2014
Die drei Monate überstehe ich auch noch.
-
- Beiträge: 141
- Registriert: Montag 28. Juni 2010, 00:02
- Wohnort: www.ccc.de
- Kontaktdaten:
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ja, wenn der MB noch rechtzeitig innerhalb der drei Jahre Verjährungsfrist gestartet wurde, dann verschiebt sich die Verjährung um ein halbes Jahr zusätzlich. Und wenn innerhalb dieses weiteren halben Jahres wieder ein MB rausgelassen wird, kommt abermals ein weiteres halbes Jahr hinzu. Das kann sich endlos (!) fortsetzen, solange die Politiker-Damen und -Herren hierzulande nichts dagegen tun. Es ist etliches faul im Staate D.Future2013 hat geschrieben:Die Verjährung trifft jedoch bei einem MB erst nach 3 1/2 Jahren ein.
Ist das korrekt?
____
Bedenke nicht nur, was du für dein Land tun kannst,
sondern ebenso, was dein Land für dich tun kann. √
-
- Beiträge: 169
- Registriert: Dienstag 5. November 2013, 17:17
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
ja ich habe auch schon einen MB bekommen und nun der WM-Briefmeindackelwaldi hat geschrieben:Ist bei den Eigentor-Brief-Empfänger aus dem Jahr 2010 jemand dabei, der letztes Jahr von Debcon einen Mahnbescheid bekommen hat und der von ihm vollumfänglich widersprochen wurde ??
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Guten Abend,
den gleichen Fall habe ich heute auch, 10.2010 abgemahnt aber bis ende 2013, Anfang 2014 KEIN Mahnbescheid gekommen!
Also ist der Fall der Verjährung eingetreten.....?
Dann schreibe ich mal den Brief und schicken diesen mal weg.......!
Schönen Abend noch...
den gleichen Fall habe ich heute auch, 10.2010 abgemahnt aber bis ende 2013, Anfang 2014 KEIN Mahnbescheid gekommen!
Also ist der Fall der Verjährung eingetreten.....?
Dann schreibe ich mal den Brief und schicken diesen mal weg.......!
Schönen Abend noch...
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Meine Abmahnung kam 08.2011, Zeitpunkt des angeblichen Downloads bzw Verstosses war aber 10.2010
Akteneinsicht habe ich nie beantragt, weiss also nun nicht, wann genau die meine Daten erhalten haben. Wann verjährt das nun? Ende 2013 schon oder erst dieses Jahr?
Akteneinsicht habe ich nie beantragt, weiss also nun nicht, wann genau die meine Daten erhalten haben. Wann verjährt das nun? Ende 2013 schon oder erst dieses Jahr?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo zusammen
WM Brief ist auch bei mir heute angekommen und Ich habe gedacht es ist fertig mit Verjaehrung.
Erst Brief von U+C am 10.2011 , aber die haben mich am 2010 abgemahnt, leider kein Abmahnbrief bekommen.
Aber es steht dort erste Brief 10.2010, also es ist verjaehrt.
Bis jetzt kein MB von Debcon.
Also schicke Ich morger Einrede und schaumal was noch kommt.
Bis dahin
Liebe Gruesse
sosuk1
WM Brief ist auch bei mir heute angekommen und Ich habe gedacht es ist fertig mit Verjaehrung.
Erst Brief von U+C am 10.2011 , aber die haben mich am 2010 abgemahnt, leider kein Abmahnbrief bekommen.
Aber es steht dort erste Brief 10.2010, also es ist verjaehrt.
Bis jetzt kein MB von Debcon.
Also schicke Ich morger Einrede und schaumal was noch kommt.
Bis dahin
Liebe Gruesse
sosuk1
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Bitte einmal bedenken,
VG Steffen
- 1. Ich kann jetzt nicht jedem seine Verjährung berechnen, schon gar nicht an Hand eine paar Details des gesamten Einzelfalles. Da müsste ich bei meinem Arbeitgeber kündigen und darf jetzt nichts ins Heijabettchen, weil 04:20 Uhr der Wecker bimmelt.
2. Ist es durch die EV des LG Berlin - Az. 103 O 60/13 mir verboten wurden, zu konkreten Verjährungsfragen, konkret zu antworten, da es eine unerlaubte Rechtsberatung darstelle, die ich nicht (und keine anderer aus dem Forum) als Nichtjurist erbringen darf.
3. Kann man sich doch über Dr. Google mittlerweile ausreichend informieren, gut ist der Artikel von Chip.de (Link).
4. Wer denkt, das sein Fall verjährt ist, stellt die Einrede. Wer weiterhin Zweifel hat, wartet ab bis zu einem nicht kommenden Prozess, oder sucht sich anwaltliche Hilfe.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
-
- Beiträge: 28
- Registriert: Mittwoch 28. November 2012, 11:56
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ich habe auch diesen tollen WM Brief bekommen. war jetzt so lang ruh
muss ich da nun wieder was hinschicken? Wenn ja was
muss ich da nun wieder was hinschicken? Wenn ja was
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Lies dir doch einmal den ersten Post dieser Seite 85 durch, insbesondere:
Empfohlene Vorgehensweise!
VG Steffen
Empfohlene Vorgehensweise!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
-
- Beiträge: 28
- Registriert: Mittwoch 28. November 2012, 11:56
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
hatte ich gemacht, nur konnte ich nix groß rauslesen.
also diesmal rein gar nichts machen und einfach weiter warten?
Weis leider nicht mehr wann ich die angebliche abmahnung bekommen habe sollte.
Muss ich wohl nochma schauen. glaub aber verjährung is noch nicht
also diesmal rein gar nichts machen und einfach weiter warten?
Weis leider nicht mehr wann ich die angebliche abmahnung bekommen habe sollte.
Muss ich wohl nochma schauen. glaub aber verjährung is noch nicht
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo,
Sorry, irgendwie habe ich keine Antwort auf meine Frage erhalten, sondern eine Verjährungsaufzählung angestoßen. Ich wollte wissen:
Wenn ich nun die Einrede auf Verjährung zurückschicke, gebe ich dann das Datum des ersten Abmahnschreibens an, das ja von U+C war?
Oder muss ich die Einrede auf Verjährung gar nicht schreiben? Hat das irgendwelche Auswirkungen? Wird egal sein, ob ich den Brief schreibe, die werden wohl weiterhin Forderungen stellen, oder?
Gruß
Sorry, irgendwie habe ich keine Antwort auf meine Frage erhalten, sondern eine Verjährungsaufzählung angestoßen. Ich wollte wissen:
Wenn ich nun die Einrede auf Verjährung zurückschicke, gebe ich dann das Datum des ersten Abmahnschreibens an, das ja von U+C war?
Oder muss ich die Einrede auf Verjährung gar nicht schreiben? Hat das irgendwelche Auswirkungen? Wird egal sein, ob ich den Brief schreibe, die werden wohl weiterhin Forderungen stellen, oder?
Gruß
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Moin moin,
ich habe gestern auch diese Schreiben mit der WM bekommen.
Ich habe aber keinen Mahnbescheid bekommen bis jetzt und die erste Abmahnung kam im April 2010.
Wenn ich das jetzt alles so richtig hier und bei Google lese, ist bei mir die Sache doch schon längst verjährt.
Ich weiß, das fragt wohl jeder hier, aber ich denke, man ist sich so unsicher in dieser Angelegenheit, das man automatisch immer wieder nachfragt um es ganz genau zu verstehen und um sich selbst zu beruhigen.
Der Link zu Chip.de und den Artikel ist echt nicht schlecht und sehr aufschlussreich, aber ganz unten ist ein Kommentar von einem Anwalt (weiß nicht ob echt oder nicht), der sagt, das es sogar bis zu 10 Jahre dauern kann, bis die Verjährung eintritt.
Gruß
ich habe gestern auch diese Schreiben mit der WM bekommen.
Ich habe aber keinen Mahnbescheid bekommen bis jetzt und die erste Abmahnung kam im April 2010.
Wenn ich das jetzt alles so richtig hier und bei Google lese, ist bei mir die Sache doch schon längst verjährt.
Ich weiß, das fragt wohl jeder hier, aber ich denke, man ist sich so unsicher in dieser Angelegenheit, das man automatisch immer wieder nachfragt um es ganz genau zu verstehen und um sich selbst zu beruhigen.
Der Link zu Chip.de und den Artikel ist echt nicht schlecht und sehr aufschlussreich, aber ganz unten ist ein Kommentar von einem Anwalt (weiß nicht ob echt oder nicht), der sagt, das es sogar bis zu 10 Jahre dauern kann, bis die Verjährung eintritt.
Gruß
Lebe im Jetzt, Lebe Heute!!!