Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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bobo77
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3821 Beitrag von bobo77 » Mittwoch 12. Februar 2014, 11:04

Überleg doch einfach mal womit diese Kanzlei Geld verdient.
Solche Leute sind nur daran interressiert, wie sie sich noch einen weiteren Porsche kaufen können.
Über jeden den sie mürbe machen und zahlt freuen die sich.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3822 Beitrag von Steffen » Mittwoch 12. Februar 2014, 11:45

[quoteemHolomacki]Meine Mutter hat eine relativ bescheidene Lebenssituation und ist recht schwach was die[/quoteem]
  • 1. Der Abmahner kann die Ansprüche jederzeit gerichtlich geltend machen, solange diese
    nicht verjährt sind. Punkt.
    2. Jeder, der sich für mod. UE + Nichtzahlen entscheidet, wählt: “entweder Verjährung
    (AG = 3 Jahre, SE = 10 Jahre) oder Klage!“
Es ist ebne kein Kinderspiel!

Aber, wer sich für das Nichtzahlen entscheidet, sollte doch noch abwarten, ehe man sich
vorschnell vergleicht. Aber sicherlich steht jedem es frei zu, wie er sich entscheidet.



[quoteembobo77]Überleg doch einfach mal womit diese Kanzlei Geld verdient. Solche Leute sind nur daran
interessiert, wie sie sich noch einen weiteren Porsche kaufen können. Über jeden den sie
mürbe machen und zahlt freuen die sich.[/quoteem]

Sorry, aber da Du dieses schon postest, wirst Du stellvertretend den ganzen “Zorn“ abbekommen.

Dieses ganze Gelappe = Bullshit!

Die Kanzlei verdient ihr Geld - und nicht zu wenig - weil man selbst 2014 nicht weiß, das
man von urheberrechtlich geschützten Werken in P2P-Netzwerken die Finger zu lassen hat.
Denn, wenn nicht, kann mann kostenpflichtig abgemahnt werden.

Dieses ganze Porsche-Gesülze, ist doch nur:

Bild

In den Überlegungen bei einer Abmahnung kommt es wohl eher darauf an:
Entschlussfassung des Abgemahnten
  • 1. Klarmachen der Aufgabe
    • => Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information,
      was ist eine Abmahnung/Folgeschreiben/Inkassoschreiben/Mahnbescheid/Klage i.V.m. welche
      Gesetzeslage und Rechtsprechung bzw. wie war die Anschluss-Situation zum jeweiligen Log
      (Ursachenforschung; Schlussfolgerungen)
    2. Beurteilung der Lage
    • => Beurteilung des Inhaltes Abmahnung/Folgeschreiben/Inkassoschreiben/Mahnbescheid/Klage
      i.V.m. dem
      Abmahner/Inkasso/Antragsteller/Kläger
      => Beurteilung der eigenen Position, sowie der möglichen (Internet-)Mitbenutzer
      => Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten für mich als AI und der (Internet-)Mit-
      benutzer
    3. Entschlussfassung
    • => wie reagiere ich!
als über den Porschekauf.

Sry,

Bild


VG Steffen

mahnfried77
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3823 Beitrag von mahnfried77 » Mittwoch 12. Februar 2014, 23:30

mrfriendly555 hat geschrieben:Erklär mir das mal bitte genauer. Meinst du das fast alle Mahnbescheide in Gerichtsverfahren enden?
Ich meinte natürlich widersprochene Mahnbescheide. So hieß es doch hier vor etlichen Seiten, wenn ich mich recht erinnere, zumindest in letzter Zeit.

Gibsy
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3824 Beitrag von Gibsy » Donnerstag 13. Februar 2014, 12:58

Es ist natürlich alles nur Vermutung, es kann dennoch sein das man trotz Mahnbescheid nicht verklagt wird. W&F Bekommt nicht mehr alle verfahren so reibungslos durch wie früher, da kann es schon sein das er mehr Bescheide als klagen Rausschickt.

Es gibt eine Menge Leute die gar keinen Mahnbescheid bekommen haben, ich zum beispiel, da liegt die vermutung nahe das sie denen die beispielsweise zu weit weg wohnen oder bei den anrufen konsequenter wirkten nichtmal einen mahnbescheid raus schicken (der kostet die geld und etwas arbeit).

Meine vermutung ist daher Mahnbescheid == Klageabsicht.. Aber ich wünsche dir natürlich das es nicht so ist..

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3825 Beitrag von Steffen » Donnerstag 13. Februar 2014, 13:07

Es ist reduziert sich eben immer auf: es kann, muss aber nicht. Nur das hat man aber gewählt, als man sich für mod. UE + Nichtzahlen entschied. Es geht immer um Verjährung oder Klage!

Ich kenne Betroffene, die verklagt worden ohne MB, die nach widersprochenen MB verklagt worden; aber auch die nicht verklagt worden, auch nicht nach einen widersprochenen MB.

50-50 = Chance und Risiko!

VG Steffen

The Grinch
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3826 Beitrag von The Grinch » Donnerstag 13. Februar 2014, 13:34

Nach Deiner Aufzählung eher 25/25/25/25 Chance!

derwokeingeldhat
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3827 Beitrag von derwokeingeldhat » Donnerstag 13. Februar 2014, 20:35

auch post erhalten, vorwurf: film geladen, forderung: 815 euro.

nach anschreiben 3er kanzleien kam eine raus die sich überhaupt nicht meldete, eine die unseriös wirkte und eine seriöse, allerdings wurde hier gleich auf folgeabmahnungen gepocht, was ich mir in meinem fall wohl nicht vorstellen kann, wahrscheinlich wären meine kosten hierdurch inges. noch höher geworden, ich hab eh keine kohle.

werde denen die mUE schicken, hoffe dass diese angenommen wird und bei weitern schriftlichen belästigungen biete ich denen einen vergleich.

die mUE unterscheidet sich von der mitgeschickten UE nur im part

"mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber"

bei W&F steht da: "wird es ab sofort unterlassen, blabla"

ich vermute, die UE von W&F wäre wohl als Schuldeingeständnis auslegbar? weil eben der Passus der mUE bzgl. Anerkennung, Präjudiz fehlt, sondern nur "wird es ab sofort unterlassen" drinsteht,
was ja eine vorhergegange urheberrechtsverletzung nicht ausschließt, vielleicht sogar mehr oder weniger bestätigt?

Danke schonmal für das alles hier, hab mich hier gut einlesen können.

und warum werden hier keine gmail-adressen aktzeptiert, das finde ich sehr unschön, hab mir extra nen neuen mailaccount zulegen müssen, um hier zu posten.....

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3828 Beitrag von Steffen » Donnerstag 13. Februar 2014, 22:59

WF legt dem Abmahnschreiben eine bestimmte uneingeschränkte UE als Vertragsentwurf bei. Dabei geht
man grundsätzlich von einer möglichen Haftung als Störer und Täter aus, sowie, das der Betroffene
selbst das Gegenteil beweisen muss. Deshalb ist diese Originale sehr minimalistisch abgefasst und
klingt für einen Laien besser.

Originalzitat WF-UE:
[…] es zu unterlassen [...] über die Tauschbörse bittorrent im Internet zum elektronischen Abruf
bereitzuhalten.
[…]

Wird diese -wozu ich abrate- originale WF-UE einfach unterschrieben, gilt dieser Unterlassungsvertrag
ein ganzes Leben, bedarf keiner expliziten Annahmeerklärung, sowie ist man schon -mit- Abgabe in der
Störerhaftung, egal was man später vorträgt.

Zitat: AG München, Urteil vom 26.08.2008, Az. 161 C 8047/08:
[…] Das Bestreiten der Begehung der Rechtsverletzung durch den Beklagten ist zum einen unsubstantiiert
und zum anderen aufgrund der uneingeschränkt abgegebenen Unterlassungserklärung unbeachtlich. […]
[…] Da es sich bei der vom Beklagten am xx.xx.xxxx abgegebenen Erklärung um eine Unterlassungserklärung
handelt, die verbindlich und ohne Einschränkung hinsichtlich des Unterlassungswillens abgegeben wurde,
kann ein Bestreiten der rechtswidrigen Handlung und deshalb des bestehenden Unterlassungsanspruches nicht
mehr erfolgen.
[…]


AW3P ist seit 2007 der Bereitsteller der (Ur-)mod. UE, die in Z.A. mit RA Dr. Alexander Wachs aktuell
gehalten wird. Als Musterschreibenbereitsteller, kann man nicht (, darf man nicht,) für jeden Abgemahnten
seine konkrete mod. UE abfassen.

Aber, ich biete ein Musterschreiben an, das für einen unbedarften Anwender allgemein die wichtigsten
Haftungsarten abdeckt und gleichzeitig die eigene UE wirksam einschränkt. Ich erläutere es am Beispiel
des Musterschreibens.

[…] ganz oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen,
insbesondere über sogenannte Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten bzw.
dies über einen nicht hinreichend gesicherten WLAN Internetanschluss zu ermöglichen.
[…]

Rot - Täterhaftung
Blau - Störerhaftung
Grün - Unterkategorie Störerhaftung, Ermöglichungshandlung Dritter (unzureichend gesichertes WLAN)

Natürlich, wenn man zum Beispiel später den Vorwurf einräumt, oder eine andere Person namentlich benennt,
kann der Abmahner verlangen, das eine neue inhaltlich an den neuen Sachverhalt abgefasste mod. UE abgegeben
wird. Bei Minderjährigen -Voraussetzung Belehrung und P2P-Verbot- ist z.B. überhaupt keine mod. UE von Nöten.

Wenn Du jetzt davon überzeugt bist, das die Originale WF-UE für deinen Fall die Richtige ist, dann ist es
deine Entscheidung und du könntest das Geld schon jetzt auf das Konto der Kanzlei überweisen. Warum?

Für die Abfassung der UE -wie weit oder wie eng- ist der Schuldner (Abgemahnte) verantwortlich und nicht der
Abmahner. Hauptsache:
  • Ernsthaftigkeit ausdrücken
  • Wiederholungsgefahr ausräumen
  • Strafbewehrt (Vertragsstrafeversprechen) sein
  • die konkrete Verletzungsform beinhalten
  • den konkreten Anspruch abdecken

.
.
.
.Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw., es reduziert sich alles auf:


Stand: 10.02.2014!

Wenn ich nicht zahle - können - die Abmahner mich innerhalb der Verjährungsfrist auf die Kosten
der Abmahnung:
  • anwaltliche Gebühren (AG) = 3 Jahre,
  • Schadensersatz (SE) = 10 Jahre,
verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).

Hinweis:
Die aktuellen Entwicklungen in den Klageverfahren nach in Kraft treten des GguGepr (09.10.2013)
werden mit Kenntnis aktualisiert!

Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen:
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit dafür ist genügend vorhanden (für die anwaltlichen Gebühren = 3 Jahre, für
    den Schadensersatz = 10 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
.
.

Schriftsatz-Zähler Waldorf Frommer

  • 1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber
    verschickt und nicht die originale UE, die als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
    2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
    3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
    => Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
    => Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
    => Angebot der Ratenzahlung
    4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Erhöhung der geforderten Summe
    5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben -
    abheften )
    => Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
    => Mitteilung des Prozesskostenrisikos
    => WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in
    Hinblick der Verjährung, Stichunkt Meldepflicht)
    6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt
    abgemahnt wurde)
    7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
    8. WF muss Klage begründen und erheben
    9. Gerichtsverfahren

    !
    Schriftsatzinhalte, Reihenfolge usw. - können variieren!

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Muss ich nach Abgabe einer mod. UE einen möglichen
Adresswechsel/Wohnwechsel WF mitteilen?


=> Ja!

<Absender>
Vorab per E-Mail: info@waldorf-frommer.de
Per Einschreiben[/color]
<Empfänger>.............................................<Ort>, den <Datum>

Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen: <Aktenzeichen Abmahnung>

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig <seit/ab>: <Datum>

Neue Anschrift:
<neue Anschrift>

Mit freundlichen Grüßen

______________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



Mal einige weiterführende Links:

VG Steffen

derwokeingeldhat
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3829 Beitrag von derwokeingeldhat » Freitag 14. Februar 2014, 20:15

tatsache, der part

"[…] ganz oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen,
insbesondere über sogenannte Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten bzw.
dies über einen nicht hinreichend gesicherten WLAN Internetanschluss zu ermöglichen. […]"

bezieht sich in der vorgegebenen UE (von meinem verständnis her) nur auf das bereitstellen durch den anschlussinhaber,
andere haftungsarten sind dort gar nicht erfasst. fiel mir doch glatt erst jetzt auf, schande über mich.

boah, wie mies, was bin ich froh mich vor abgabe der UE ordentlich informiert zu haben.

UE is raus, vorab per Mail und per Einschreiben, jetzt heissst es abwarten.

Payback
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3830 Beitrag von Payback » Sonntag 16. Februar 2014, 12:08

So, ich wollte mich mal bei Steffen und dem Forum bedanken.
Für mich ist die Sache vorbei....verjährt seko}
Vielen Dank für die Hilfe und die seelische Unterstützung.
baynay

Hessenjunge
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3831 Beitrag von Hessenjunge » Sonntag 16. Februar 2014, 17:50

Glückwunsch!

Wegen baldigem Umzug werde ich W&F meine Adressänderung mit dem bereitgestellten Vordruck bekanntgeben, natürlich per E-Mail vorab und per analogem Einschreiben. Gibts Erfahrungen, dass man die Buam und Madln damit nochmal auf sich aufmerksam macht...?

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3832 Beitrag von AbduL03 » Sonntag 16. Februar 2014, 17:54

Hessenjunge hat geschrieben:Glückwunsch!

Wegen baldigem Umzug werde ich W&F meine Adressänderung mit dem bereitgestellten Vordruck bekanntgeben, natürlich per E-Mail vorab und per analogem Einschreiben. Gibts Erfahrungen, dass man die Buam und Madln damit nochmal auf sich aufmerksam macht...?
Bin letztes Jahr 2013 kurz vor 4. Quartal umgezogen und habe bis heute nichts gehört von denen.

frommeropfer
Beiträge: 7
Registriert: Montag 10. Juni 2013, 21:14

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3833 Beitrag von frommeropfer » Sonntag 16. Februar 2014, 18:47

Payback hat geschrieben: Für mich ist die Sache vorbei....verjährt seko}
10 Jahre schon vorbei?

Payback
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Registriert: Freitag 5. Oktober 2012, 13:37

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3834 Beitrag von Payback » Sonntag 16. Februar 2014, 20:55

Nö, aber 3 Jahre. Ich bin jetzt mal Optimist. In den nächsten 7 Jahren wird sich auch in Sachen Rechtsprechung wieder einiges ändern.

Michael-W
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3835 Beitrag von Michael-W » Montag 17. Februar 2014, 15:49

Habe die Tage ein Schreiben vom Mahngericht Coburg erhalten.
WF scheint es nochmal mit der Keule zu probieren.
Ende des Jahres wäre die Abmahnung verfallen.

Habe gerade mit RA Haupt (aus der Liste der empfohlenen Anwälte) telefoniert. Dort hatte man schon wohl des öfteren mit WF zu tun, und war der Meinung das nicht unbedingt jedes Schreiben vom Mahngericht mit einer Klage weitergeführt wird. Allerdings doch schon öfters als bei anderen Abmahnanwälten.

Die Empfehlung war: Widerspruch insgesamt, und abwarten ob die Klage kommt. Dann kann man sich auch immer noch einen Anwalt nehmen, obwohl man sich wohl auch selbst vertreten kann.

Ich werde jetzt per Einschreiben den Widerspruch insgesamt abschicken. Und dann gucken wir weiter.
Sollte es allerdings wirklich zur Klage kommen, dann werde ich mir wohl einen Rechtsverdreher dazuholen.

Halte Euch auf dem Laufenden.

Gruß
Michael


P.S. Gibt es die Datenbank nicht mehr? Wollte dort meinen Eintrag zu dem Vorfall vervollständigen.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3836 Beitrag von Steffen » Montag 17. Februar 2014, 16:04

Danke für die Infos und nicht vergessen uns auf dem Laufenden zu halten.

VG Steffen

derwokeingeldhat
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3837 Beitrag von derwokeingeldhat » Montag 17. Februar 2014, 19:58

hab die ue, welche bis zum 17. abgegeben sein musste, am 14. per einschreiben verschickt, scheint laut onlineabfrage noch nicht angekommen zu sein, habe ebenfalls am 14. die ue per mail (als text und als angehängtes pdf) verschickt, soweit ich informiert bin genügt das zur fristwahrung?

die werden wohl kaum so mies sein und den mailerhalt abstreiten? muss ich als mailversender den versand nachweisen oder sie als empfänger den erhalt?

gilt beim original die unterschrift? das versanddatum? das erhaltdatum wohl kaum, das ist auf dem einschreiben ja nicht vermerkt?

das mach mich wahnsinnig jkj:s_;

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3838 Beitrag von Steffen » Montag 17. Februar 2014, 20:53

Das mach mich wahnsinnig
Warum? Alles im grünen Bereich! Als erstes muss ein Abgemahnter lernen - Geduld!

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3839 Beitrag von derwokeingeldhat » Montag 17. Februar 2014, 21:20

Steffen hat geschrieben:
Das mach mich wahnsinnig
Warum? Alles im grünen Bereich! Als erstes muss ein Abgemahnter lernen - Geduld!

VG Steffen
hoffe mal, das der mailversand wirkt. danke dir für deine antworten/hinweise, natürlich bist du kein anwalt, aber trotzalledem bist du hier der held vom erdbeerfeld, wenn du weisst was ich meine.

schon dein tausendmal wiederholtes (und auch stets aktualisiertes) posten des allgemeinen vorgehens bei ner abmahnung hilft hier sicherlich vielen.

hab 3 "erstgepräche" mit diversen anwaltskanzleien geführt, eine reagierte gar nich, eine wirkte unseriös, eine schickte ne riesenmail und pochte direkt auf nachfolgeabmahnungen usw.

keine dieser kanzleien ging wirklich auf den fall selbst ein, per telefon oder sonstwie, wollen wohl alle nur am abmahnwahn dazuverdienen und ohne zahlung quasi erstmal nix machen.

soviel zum thema "kostenloses erstgespräch"

von daher finde ich einrichtungen wie diese hier doch sehr entgegenkommend und freue mich, dass es diese gibt.

wie bereits erwähnt, hier gibts keine anwaltliche beratung, aber vielleicht doch durchaus mehr infos, als durch so manche "erstberatung".

vor allem wenn man sich nicht nur auf seine eigene auffassung verlässt, sondern schön brav diverse threads rückwärts liest.

informationen sammeln is wohl das a und o, ganz ohne zweifel.

mfg

Gibsy
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3840 Beitrag von Gibsy » Montag 17. Februar 2014, 22:16

Michael-W hat geschrieben:Habe die Tage ein Schreiben vom Mahngericht Coburg erhalten.
WF scheint es nochmal mit der Keule zu probieren.
Ende des Jahres wäre die Abmahnung verfallen.
Wann wurde der Bescheid beantragt? die können doch nicht 6! Wochen für das bearbeiten gebraucht haben?

Bin ich eigendlch w&f immer noch eine umzugsmitteilung schuldig wenn die 3 jahre durch sind? Man muss es ihnen ja nicht unnötig leicht machen wenn man nicht muss ;-)

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