Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Ich kann viel erzählen was sein könnte, wenn man nicht den Beweis antritt.
VG Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
ich schreib es einfach mal in den allgemeinen tread.
1 Abmahnung im Sommer 2010 von Fareds aus Hamburg für einen Film. Forderung 850 Euro.
meine Reaktion: empfohlenen Anwalt aus dem Forum beauftragt für 110 Euro für alles außergerichtliche, Abgabe einer mod.UE mit Abwehrschreiben und nicht Zahlen.
Reaktion von fareds : 2 Bettelbriefe in 2010 seitdem nichts mehr gehört.
Die Sache sollte laut Aussage meines Anwalts verjährt sein.
2 Abmahnung ebenfalls im Sommer 2010 von SKW Schwarz aus München für einen Film. Forderung 320 Euro.
meine Reaktion: gleichen Anwalt wie bei Fall 1 beauftragt für 90 Euro ( da die Fälle identisch waren ). Abgabe mod.UE mit Abwehrschreiben und nicht Zahlen.
Reaktion von SKW Schwarz: 2 Bettelbriefe in 2010. Abgabe der Sache in 2010 an Haas und Kollegen ( Inkasso Anwälte ). Mehrere Bettelbriefe von Haas mit einer zwischenzeitlichen Forderung von knapp 2000 Euro. Ende 2010 Mahnbescheid von Haas mit einer Forderung von knapp 2000 Euro. Angegebenes Streitgericht im MB war in meiner Wohnstadt. Widerspruch durch meinen Anwalt. Bis Mitte 2011 immer wieder Bettelbriefe mit reduzierten Beträgen. Der letzte mit einer Forderung von etwas mehr wie die ursprüngliche von SKW Schwarz, etwa 400 Euro. Seit Mitte 2011 nichts mehr gehört.
Die Sache sollte nach Aussage meines Anwalts ebenfalls verjährt sein.
3 Abmahnung ende 2010 von Baumgarten und Brandt aus Berlin für einen Film. Forderung 850 Euro.
meine Reaktion: gleichen Anwalt wie bei Fall 1 und 2 beauftragt für ebenfalls 90 Euro. Abgabe mod.UE mit Abwehrschreiben. Nicht Zahlen.
Reaktion Baumgarten und Brandt: keine
Die Sache sollte laut Aussage meines Anwalts verjährt sein.
Ich kann für mich sagen, das ich mit Abgabe der mod.UE und nicht Zahlen alles richtig gemacht habe. Ob ich aus der Sache auch ohne Anwalt rausgekommen wäre kann ich natürlich nicht sagen. Mich hat aber die Abgabe der Abmahnungen an einen Anwalt ungemein beruhigt da dieser einen erstmal die anfängliche Panik nimmt und persönlich über das ganze Abmahngeschäft aufklärt.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
erstattet Strafanzeige
gegen die Bundesregierung
Chaos Computer Club e. V.
Humboldtstraße 53
22083 Hamburg
E-Mail: mail@ccc.de
Web: http://www.ccc.de/de/updates/2014/complaint
_________________________
Der Chaos Computer Club (CCC) hat zusammen mit der Internationalen Liga für
Menschenrechte e. V. am Montag Strafanzeige beim Generalbundesanwalt erstattet. Sie
richtet sich unter anderem gegen die Bundesregierung, die Präsidenten des
Bundesnachrichtendienstes, Militärischen Abschirmdienstes und Bundesamtes für
Verfassungsschutz. US-amerikanischen, britischen und deutschen Geheimdienstagenten
und ihre Vorgesetzten, dem Bundesminister des Inneren sowie der Bundeskanzlerin
werden verbotene geheimdienstliche Agententätigkeiten sowie Beihilfe hierzu,
Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs und Strafvereitelung im Amt
durch Duldung und Kooperation mit der NSA und dem GCHQ vorgeworfen.
Nach Monaten immer neuer Veröffentlichungen aus den "Snowden-Dokumenten" über
massenhafte geheimdienstliche Überwachung und offensive Angriffe auf
informationstechnische Systeme besteht längst Gewissheit darüber, dass durch in- und
ausländische Geheimdienste gegen hiesige Strafgesetze verstoßen wurde. Mit der
Strafanzeige gegen die Bundesregierung sollen daher endlich die überfälligen
Ermittlungen des Generalbundesanwalts angestoßen werden. Der CCC ist überzeugt, dass
die Verantwortlichen in den Nachrichtendiensten und in der Bundesregierung die
verbotenen geheimdienstlichen Tätigkeiten nicht nur geduldet, sondern aktiv und in
erheblichem Umfang gefördert und somit Beihilfe geleistet haben.
Dies ist strafbar gemäß § 99 StGB (verbotene geheimdienstliche Agententätigkeit), §§
201 ff. StGB (Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs) und § 258
StGB (Strafvereitelung) und muss, gegebenenfalls mit weiteren Straftatbeständen, vom
Generalbundesanwalt verfolgt werden.
"Jeder Bundesbürger ist von der massenhaften geheimdienstlichen Ausforschung seiner
Kommunikationsdaten betroffen. Dagegen schützen ihn allerdings unsere Gesetze und
bedrohen diejenigen mit Strafe, die eine solche Ausforschung zu verantworten haben.
Entsprechend sind Ermittlungen des Generalbundesanwalts geboten, gar eine
rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit. Es ist bedauerlich, dass gegen die
Verantwortlichen und die Umstände ihrer Straftaten nicht längst ermittelt wurde",
sagt Dr. Julius Mittenzwei, Jurist und langjähriges Mitglied des CCC.
Es ist nicht akzeptabel, dass die öffentlichen Stellen bislang kaum zur Aufklärung
der geheimdienstlichen Machenschaften beigetragen haben, obwohl das Ausspähen vor
aller Augen geschieht, etwa im sog. "Dagger-Komplex" und auf den
August-Euler-Flugplatz bei Griesheim. Zusammen mit der Internationalen Liga für
Menschenrechte e. V., digitalcourage e. V. und weiteren Einzelpersonen wollen wir
durch die Ermittlungen mehr Informationen über die strafbaren Aktivitäten in- und
ausländischer Geheimdienste ans Licht der Öffentlichkeit bringen und mit Hilfe der
Behörden die Straftäter zur Strecke bringen.
Wir fordern außerdem in der Strafanzeige, dass Edward Snowden als sachverständiger
Zeuge geladen wird, selbstverständlich mit freiem Geleit sowie wirksamen Schutz vor
Auslieferung an die USA.
Wir möchten aber nicht nur den Generalbundesanwalt dazu bewegen, endlich Ermittlungen
aufzunehmen, sondern auch dazu auffordern, sich zu engagieren und ebenfalls
Strafanzeige zu erstatten. Der Text der Strafanzeige wird auf Nachfrage gern
übermittelt.
Kontakt:
H.-Eberhard Schultz und Claus Förster, Rechtsanwälte
Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Telefon: 030 43725026, Fax: 030 43725027, cf(at)cfoerster.de
Links:
Internationale Liga für Menschenrechte e. V.: http://ilmr.de/
http://www.menschenrechtsanwalt.de
http://www.racf.de
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Dann frag ich in den entsprechend Anwaltsräumen ob ich mich nun auch freuen darf .
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
erstattet Strafanzeige
gegen die Bundesregierung
Chaos Computer Club e. V.
Humboldtstraße 53
22083 Hamburg
E-Mail: mail@ccc.de
Web: http://www.ccc.de/de/updates/2014/complaint
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Der Chaos Computer Club (CCC) hat zusammen mit der Internationalen Liga für
Menschenrechte e. V. am Montag Strafanzeige beim Generalbundesanwalt erstattet. Sie
richtet sich unter anderem gegen die Bundesregierung, die Präsidenten des
Bundesnachrichtendienstes, Militärischen Abschirmdienstes und Bundesamtes für
Verfassungsschutz. US-amerikanischen, britischen und deutschen Geheimdienstagenten
und ihre Vorgesetzten, dem Bundesminister des Inneren sowie der Bundeskanzlerin
werden verbotene geheimdienstliche Agententätigkeiten sowie Beihilfe hierzu,
Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs und Strafvereitelung im Amt
durch Duldung und Kooperation mit der NSA und dem GCHQ vorgeworfen.
Nach Monaten immer neuer Veröffentlichungen aus den "Snowden-Dokumenten" über
massenhafte geheimdienstliche Überwachung und offensive Angriffe auf
informationstechnische Systeme besteht längst Gewissheit darüber, dass durch in- und
ausländische Geheimdienste gegen hiesige Strafgesetze verstoßen wurde. Mit der
Strafanzeige gegen die Bundesregierung sollen daher endlich die überfälligen
Ermittlungen des Generalbundesanwalts angestoßen werden. Der CCC ist überzeugt, dass
die Verantwortlichen in den Nachrichtendiensten und in der Bundesregierung die
verbotenen geheimdienstlichen Tätigkeiten nicht nur geduldet, sondern aktiv und in
erheblichem Umfang gefördert und somit Beihilfe geleistet haben.
Dies ist strafbar gemäß § 99 StGB (verbotene geheimdienstliche Agententätigkeit), §§
201 ff. StGB (Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs) und § 258
StGB (Strafvereitelung) und muss, gegebenenfalls mit weiteren Straftatbeständen, vom
Generalbundesanwalt verfolgt werden.
"Jeder Bundesbürger ist von der massenhaften geheimdienstlichen Ausforschung seiner
Kommunikationsdaten betroffen. Dagegen schützen ihn allerdings unsere Gesetze und
bedrohen diejenigen mit Strafe, die eine solche Ausforschung zu verantworten haben.
Entsprechend sind Ermittlungen des Generalbundesanwalts geboten, gar eine
rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit. Es ist bedauerlich, dass gegen die
Verantwortlichen und die Umstände ihrer Straftaten nicht längst ermittelt wurde",
sagt Dr. Julius Mittenzwei, Jurist und langjähriges Mitglied des CCC.
Es ist nicht akzeptabel, dass die öffentlichen Stellen bislang kaum zur Aufklärung
der geheimdienstlichen Machenschaften beigetragen haben, obwohl das Ausspähen vor
aller Augen geschieht, etwa im sog. "Dagger-Komplex" und auf den
August-Euler-Flugplatz bei Griesheim. Zusammen mit der Internationalen Liga für
Menschenrechte e. V., digitalcourage e. V. und weiteren Einzelpersonen wollen wir
durch die Ermittlungen mehr Informationen über die strafbaren Aktivitäten in- und
ausländischer Geheimdienste ans Licht der Öffentlichkeit bringen und mit Hilfe der
Behörden die Straftäter zur Strecke bringen.
Wir fordern außerdem in der Strafanzeige, dass Edward Snowden als sachverständiger
Zeuge geladen wird, selbstverständlich mit freiem Geleit sowie wirksamen Schutz vor
Auslieferung an die USA.
Wir möchten aber nicht nur den Generalbundesanwalt dazu bewegen, endlich Ermittlungen
aufzunehmen, sondern auch dazu auffordern, sich zu engagieren und ebenfalls
Strafanzeige zu erstatten. Der Text der Strafanzeige wird auf Nachfrage gern
übermittelt.
Kontakt:
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Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Telefon: 030 43725026, Fax: 030 43725027, cf(at)cfoerster.de
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Mal schauen wieviele ihren Arsch "hochbekommen"...Der Text der Strafanzeige wird auf Nachfrage gern
übermittelt.
P.S.: Meine Nachfrage ist raus !!!
gruß
fiesthies
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- Beiträge: 9
- Registriert: Freitag 10. Januar 2014, 04:58
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
natürlich ist es dein Standpunkt, deine Erfahrung, aber trotzdem beißt sich sehr vieles für mich
und aus meinen Erfahrungen. Und es muss keiner nachfolgend jetzt posten, das ich neidisch wäre,
nur ein Proll bin, der Anwalt spielt, oder Angst habe wegen der Gefährdung der 1-Mann-Show-AW3P
usw. Das ist es beileibe nicht. Jeder der ich persönlich kennt, weiß das ich auf niemand neidisch
bin und es gibt für uns Engagierte kein Feld der Ehre oder des Ruhmes.
[quoteemEiner von Vielen]Jeder Fall ist trotz der Masse immer ein Einzelfall ....
Mein persönlicher Rat: ...[/quoteem]
Das beißt sich in meinen Augen. Und obwohl ich den einen und anderen §§ auch verstehe, weiß ich,
- 1. wer nicht Jura studiert hat, keine 2 Staatsexamen und keine Zulassung, ist eben kein Anwalt,
hat keine nachgewiesenen juristischen Qualifikationen, denkt aber das er den großen juristischen
Plan hat. Vielleicht sogar besser wäre, als ein Anwalt.
2. Wird aus falsch verstandenen juristischen Wissen und außergerichtlichen Erfolgen, das Abfassen
einer Verteidigungsstrategie - laienhafte Fehler getätigt.
abheben, denken alles zu wissen und das auf Abmahnfälle aufbauen, aber selbst noch keine in großer
Anzahl Klageverfahren durchgezogen haben, reiten auf einen hohen Ross. Wenn sie aber fallen, muss
sie der Pferdejunge auffangen.
Ohne zu übertreiben habe ich mich zum Thema bestimmt seit 2006 sehr tiefgründig eingelesen und
versteh manche Sachen vielleicht auch so, dass ich Betroffene vertreten könnte, Schriftsätze aufsetzen
und Ratschläge geben. Ich mach es nicht, mase es mir auch nicht an, und nicht nur aus Gründen, das
ich es nicht darf (Stichpunkt: unerlaubte Rechtsdienstleistung). Weil man einfach in seiner
Selbstherrlichkeit und vielleicht Teilerfolgen schnell den Boden der Realität verliert, auf Kosten
anderer, die man eigentlich helfen möchte. Und dieses schreibe ich nicht nur, wegen den Abmahnungen +
EV‘s der Hamburger Pornoabmahner. Hochmut kommt vor den Fall. Besser gesagt, Hochmut kommt vor den
Fall, wo der zu helfende einen auffängt.
Ich persönlich führe keine Statistik, werde auch keine Zahlen anpreisen. Ich weiß aber aus den jahrelangen
Erzählungen von Betroffenen, das Leute sich auf einen denjenigen oder diejenigen verlassen, es aber letztlich
um ihr Risiko geht und Geld wenn aus Unkenntnis dann doch Fehler begeht, die falsche Strategie wählt, etwas
übersieht, eine Frist nicht wahrt, einen Antrag verpennt, oder der Ratschlag sich nicht einstellt. Ist auch
nachvollziehbar, wenn man es nicht studiert hat und keine Zulassung.
Natürlich kenne ich auch sehr viele, die keine mod. UE abgaben und keine EV erhielten; die die eine mod. UE
abgaben, nicht zahlten und es eisern durchhielten bis zur Verjährung; die einen MB erhielten, diesen insgesamt
widersprachen und verjährten; die Inkassoschreiben erhielten, widersprachen und verjährten - sehr viele in den
ganzen Jahren ...
... aber auch viele, die keine mod. UE abgaben und eine EV erhielten, die nicht vorbeugten oder erweiterten und
eine große Anzahl von Abmahnungen ihr eigen nennen; die eine mod. UE abgaben, nicht zahlten und verklagt wurden;
einen MB widersprachen und verklagt wurden; einen MB verpennten und einen VB erhielten usw. usf.
Vlt. ist bislang bei dir alles gut gegangen, Hurra! Aber für solche Pseudo-Anwälte ist hier kein Platz und solche
“Shual-Kopien“ dulde ich hier nicht! Weil, wenn der Erfolg ausbleibt im Gerichtssaal, der Beklagte die Zeche zahlt
und diese meist sehr hoch dann ist.
Dein Account ist hiermit gesperrt und erspare mir weitere Anmeldungen und Nachfolgepostings. Bei AW3P bist DU an
der falschen Adresse, aber es gibt genügend Foren, die deinen Erfahrungsschatz aufsaugen. Bei Leuten wie dich, wird
mir es einfach nur übel. Prahler, die dann nicht einmal in der Lage sind mit Name und Hausnummer zu agieren, sonder
mit Nicknamen und im Schutz der Anonymität ...
O.K. lassen wird es, ich hatte heute Bohnen. Und seit der letzten Staffel von RTL “Dschungel Camp“, weiß wohl
Deutschland:
Steffen (Side-Admin)
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Aber mich persönlich hätte jetzt schon interessiert, was Einer von Vielen geschrieben hat, dass du dich zu deinem Schritt verpflichtet fühlst. Dein Statement ist so aus dem Kontext gerissen irgendwie.
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
hätte noch eine allgemeine Frage zum Mahnbescheid.
Es kann ja auch nach der Verjährung noch ein MB beantragt werden, da dieses nicht geprüft wird. Dann einfach wiedersprechen, den Brief mit der Einrede der Verjährung an den Anwalt und gut ist (sofern die es nicht mit dieser 10-Jahre Verjährung versuchen).
Nun habe ich aber hier schon öfters gelesen, dass ein MB nicht ankam (warum auch immer) und diesem deshalb nicht wiedersprochen werden konnte. Was passiert denn dann?
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
in einer meiner hoffenlich verjährten Abmahnung stand drinn,
Anwalt 807,80 euro
Schadensersatz 42,20
heist das die können die 42,20 noch 10 jahre lang einklagen ?
wenn ja schicke ich den gerne die kohle damit ich ruhe habe
gruss frank
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
ich denk so einfach ist das nicht !ffischer hat geschrieben:gerade das hier gelesen http://www.dr-wachs.de/blog/2014/02/04/ ... 3-jahren/
in einer meiner hoffenlich verjährten Abmahnung stand drinn,
Anwalt 807,80 euro
Schadensersatz 42,20
heist das die können die 42,20 noch 10 jahre lang einklagen ?
wenn ja schicke ich den gerne die kohle damit ich ruhe habe
gruss frank
Ich wurde jetzt von zwei verschiedenen Kanzleien und einem Inkassobüro, in der selben Abmahnsache angeschrieben.
Jedes mal eine völlig unterschiedlichde Zusammesetzung der Beträge.
Wenn ich alle Schreiben zusammen zähle . müßte der RI bisher ca 2500€ für seine rechtliche Vertretung ausgeben haben.
Will aber nur ca 600 € Schadensersatz
Ich denke wenn es bei dir doch noch zur Verhandlung kommen sollte, würde sich der Betrag, dann einfach misteriöserweise anders zusammen setzten.
Oder ist das dann nicht mehr zulässig ?
Interessiert mich jetzt auch.
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
So etwas geht mir generell gegen den Strich, besonders wenn man die Wahrheit nicht kennt. Eine Statistik zu präsentieren im 4. Beitrag, wo man sich als den Jura-Checker vorstellt, gleichzeitig stolz ist, das 50% aller Abmahnungen auch berechtigt waren, und nur durch sein eigenes juristisches Verständnis der Jura-Dinge alles so zu Stande kam. Natürlich mit Ratschlägen garniert.
Schaut mal, ich nehme mal einen Abmahner-X. Dieser versendete 2010, sagen wir 80.000 Abmahnungen. Es kursiert ja immer die ominösen 25% Sofortzahler (20.000), blieben übrig 60.000, die sich für das Nichtzahlen entschieden. Sahen wir weitere 25% entscheiden sich für Vergleich, dann bleiben 40.000 übrig. Wenn der Abmahner 2013, sagen wir 4.000 Klagen eingereicht hat, bleiben 36.000 übrig, die mit einem blauen Auge verjähren. Das heißt, es ist eben kein Verdienst eines Nichtjuristen und einem Verständnis von den §§, sondern Glück. Punkt.
[quoteemlazy]Es kann ja auch nach der Verjährung noch ein MB beantragt werden, da dieses nicht geprüft wird. Dann einfach widersprechen, den Brief mit der Einrede der Verjährung an den Anwalt und gut ist (sofern die es nicht mit dieser 10-Jahre Verjährung versuchen).[/quoteem]
Natürlich kann jeder Ansprüche die verjährt sind einklagen oder einen MB beantragen. Hier trägt er allein das Risiko. Zahlt aber der Betreffende, dann hat er Pech und das Geld ist weg. Das heißt, MB widersprechen (insgesamt, geht ohne Anwalt), im Klageverfahren Einrede auf Verjährung stellen. Bitte aber nur mit Anwalt.
[quoteemlazy]Nun habe ich aber hier schon öfters gelesen, dass ein MB nicht ankam (warum auch immer) und diesem deshalb nicht widersprochen werden konnte. Was passiert denn dann?[/quoteem]
Ganz, ganz ehrlich? Der MB kommt schon an. Punkt. Wenn dieser Fall eintreten sollte, dann erhält man einen VB, gegen den man Einspruch einlegen kann (14 Tage). Sicherlich komplizierter jetzt, da es sofort in die Verhandlung geht. Hier muss eben dann Einrede der Verjährung gestellt werden. Bitte aber nur mit Anwalt.
[quoteemffischer]heißt das die können die 42,20 noch 10 jahre lang einklagen ?
wenn ja schicke ich den gerne die kohle damit ich ruhe habe ...[/quoteem]
Ja, nein.
Die Angabe der Verjährung gem. § 101 UrhG i.V.m. §§ 195, 199 BGB war und ist doch eine allgemeine Aussage. Wie z.B. bei der Abfassung der UVE, gibt es auch bei der Verjährung sehr unterschiedliche Auffassungen. Nach meiner Meinung, gilt
=> Die Verjährung richtet sich, soweit es um Abmahnkosten geht, immer nach § 199 BGB. Unterschiede ergeben sich nur bei den kenntnisunabhängigen Fristen, weil für den Schadensersatz Abs. 3 und für den Aufwendungsersatz bei der Abmahnung Abs. 4 gilt, doch wird sich das im Regelfall nicht auswirken, da jedenfalls von 10 Jahren auszugehen ist.
Was auch der Artikel vom Doktor bestätigt. Ob es dabei Einfach oder Kompliziert sein wird, weiß ich persönlich nicht und wird richterlich bestätigt werden müssen. Ob die Zahlung des SE allein dann, über den 3 Jahren hinaus, der günstige Weg sein wird, weiß ich auch nicht. Hier sollte man abwarten und sich aktuell halten.
Der Abmahnwahn ist eben ein dynamischer Prozess und keine Schema-F.
VG Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Ich denke der SE wird aber auch nur dann fällg, wenn man Täter od. Störer ist und keine Bewiese darlegen oder Glaubhaft machen kann, dass man weder das eine noch das andere ist. Den Artikel von Dr.Wachs fand ich sehr Interessant für Fälle wo noch kein MB beantragt worden ist denn nach einen MB Forderungen für einen SE ans Inkasso weiterzuleiten halte ich persönlich für sehr unwahrscheinlich, denn dieser beläuft sich ja auch auf RA Kosten und SE.
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Da kann man doch schon jetzt davon ausgehen,dass es später so ausgelegt wird,das nur ein geringer Anteil die Anwaltskosten waren und der Schadensersatz der natürlich der Großteil ist ,der noch nicht verjährt ist,weiterhin gefordert wird.
Wenn die Verjährung eingetreten ist sollte man,mMn, auch die Einrede der selbigen vorbringen und dem Gegenüber den Wind aus den Segeln zu nehmen. Wie gesagt, dass ist nur meine Meinung.
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
VG Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
"Chabos wissen wer der Babo ist"
oder
Dreister Versuch: Ein junger CSU-Politiker benutzt den bekanntesten Satz des Deutschrappers für ein Wahlplakat. Der antwortet prompt.
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LAUT AG
Seilerstraße 7
78467 Konstanz
E-Mail: redaktion@laut.de
Web: www.laut.de
................
Frankfurt a. M./Roth (laut) - Fabian K. Giersdorf, 23 und Jung-CSU-Politiker aus dem bayerischen Roth, klaute Haftbefehls Songtitel "Chabos wissen wer der Babo ist" für ein Plakat zur Stadtratswahl. Das Posting samt Foto ließen am Samstag auf Twitter und Facebook mit einer Welle von Spott- und Haterkommentaren nicht lange auf sich warten.
Am Sonntag reagierte der Rapper aus Offenbach dann selbst mit einem Statement und droht indirekt mit der Einschaltung eines Anwalts.
Haftbefehl antwortet
"Servus Leute, ich habe gerade das Wahlplakat von Fabian K. Giersdorf gesehen und frage mich, wie man meinen Songtitel ausnutzen kann, um neue Wähler für sich zu gewinnen? Abgesehen davon wurde bei mir nach keiner Freigabe gebeten! Herr Giersdorf - die Tage erhalten Sie Post von uns ..."
Heute morgen kommt nun die Erklärung von Giersdorf dazu: Ihm ginge es darum, junge Wähler mit dem Spruch für sich zu gewinnen, aber er distanziere sich ausdrücklich von der Aussage des Songs.
Via Facebook erklärt der CSU-Mann unter anderem: "Dieser Satz steht mittlerweile auch durch die Wahl von "Babo" zum Jugendwort des Jahres ohne Haftbefehls Song für sich".
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Quelle: www.laut.de
Link: http://www.laut.de/News/Haftbefehl-CSU- ... 2014-10123
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
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