Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Cool Steffen. Daumen Hoch.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Ich feiere allein schon dein T-Shirt, Steffen (sofern du das bist).
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Steffan hast Du die Rechte für das Video. ;-)
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Akzeptiert.Steffen hat geschrieben:Aber wie gesagt: I.M.H.O.
VG Steffen
Aber wir reden hier nicht mehr von Rechteinhabern sondern von Inkassozessionären bzw. neuen Gläubigern nach Forderungsverkauf durch die Rechteinhaber. Und von denen kann ich eine Zusammenfassung erwarten. Egal, mal sehen was der Richter sagtt.
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
ist irgendiwe so wie so komisch der Fall
ging es nicht ursprünglich darum, dass sie als Abmahnkanzlei betitelt werden wollten ?
Aber ist der fall jetzt eigentlich ausgestanden für dich ?
oder geht das noch durch irgendwelche anderen Instanzen ?
ging es nicht ursprünglich darum, dass sie als Abmahnkanzlei betitelt werden wollten ?
Aber ist der fall jetzt eigentlich ausgestanden für dich ?
oder geht das noch durch irgendwelche anderen Instanzen ?
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Chronologie des "Schmarrn":
VG Steffen
- 1. Abmahnung (E-Mail, Post) 03.04.2013 - Mitwettbewerber, Name weg im Forum, nicht als Abmahnkanzlei nennen, 1.049,- € für Selbsbeauftragung, unerlaubte Rechtsdiensleistungen
- Reaktion SH: keine
- LG Berlin, EV vom 25.04.2013, Az. 103 O 60/13
- LG Berlin, mdl. Termin + Urteil vom 30.08.2013, Az. 103 O 60/13: EV bleibt aufrechterhalten
- Berufung SH
- Terminsetzung KG Berlin, Hauptverhandlung, 20.05.2014, Az. 5 U 145/13
- Reaktion SH: Berichterstattung zur 1. EV (Schmarrn)
- Reaktion S&S: 08.04. 2013, Einflussnahme auf Inhalt der Berichterstattung per E-Mail
- Reaktion SH: Berichterstattung betreffs Schmarrn bleibt unverändert
- 2. Abmahnung (E-Mail, Post) 24.05.2013 - Mitwettbewerber, Veröffentlichung des Sachverhaltes = nicht erlaubt, Schmarrn = Herabsetzung und tiefste Beleidigung
- Reaktion SH: keine
- LG Berlin, EV vom 29.05.2013, Az. 97 O 75/13
- LG Berlin, mdl. Termin + Urteil vom 11.12.2013, Az. 97 O 75/13: EV wird aufgehoben
- Berufung durch S&S (vlt. coming soon in ca. 2 Monaten)????????
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
die kann es einfach nicht lassen.
In Februar verlieren sie nochmal ein "Porno" Abmahnung, bericht kommt ende Februar/anfang März.
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Man dachte wohl, das ich mich "Umorientieren" (ugs. für Schwänzschen einziehen, egal ob Mensch oder Tier ) würde. Pustekuchen!
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Steffen hat geschrieben:Man dachte wohl, das ich mich "Umorientieren" (ugs. für Schwänzschen einziehen, egal ob Mensch oder Tier ) würde. Pustekuchen!
VG Steffen
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Mein Ausbilder bei der Army (auch wenn schon
eine Weile her und in einer anderen Gesellschaft)
pflegte immer zu sagen:
VG Steffen
eine Weile her und in einer anderen Gesellschaft)
pflegte immer zu sagen:
- 1. Wenn man seinen Ausbilder hasst,
dann hat dieser -alles- richtig gemacht!
2. Ein guter Ausbilder macht -alles- selbst vor!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Neues zu RedTube Abmahnungen hier:
http://www.pcwelt.de/news/LG_Koeln_zieh ... 9&pm_ln=11
http://www.pcwelt.de/news/LG_Koeln_zieh ... 9&pm_ln=11
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Hallo @Mistreaded,
willkommen zurück, hoffentlich wieder gesund und weg von den Medis.
Das mag wohl mit daran liegen, das man für “Iron Maiden“ bei einem P2P-Verstoß erst einmal nachweisen müsste - bevor man eine Gestattungsanordnung gem. § 101 Abs. 9 UrhG erhält - dass eine
1. offensichtliche Rechtsverletzung vorliegt
“Offensichtlich“ im Sinne von § 101 Abs. 2, 7 UrhG ist eine Rechtsverletzung dann, wenn eine ungerechtfertigte Belastung des Dritten ausgeschlossen erscheint, wobei Zweifel in tatsächlicher, aber auch in rechtlicher Hinsicht die Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung
ausschließen würden. Die Notwendigkeit, einer Beweisaufnahme, um die Rechtsverletzung feststellen zu können, schließt das Vorliegen einer offensichtlichen Rechtsverletzung i.d.R. aus, es sei denn, das angebotene Beweismittel ist ausnahmsweise geeignet, den Beweis für
die Rechtsverletzung mit der erforderlichen Eindeutigkeit zu erbringen (Dreyer/Kotthof/Meckel).
2. Handlung im gewerblichen Ausmaß
YouTube oder andere Streamer, da haben wir ja aktuell vom LG Köln gelernt = keine Urheberrechtsverletzung. Wobei das LG Köln aber klar sagt, bei einem reinen Download (z.B. OHC) = ja.
Fazit
Ozzy Osbourne z.B., wer ihm mag, hier habe ich noch von keiner P2P-Abmahnung gehört. Black Sabbath, das aktuelle Album “13“ (Rechte, ich glaube liegen bei Universal UK) könnte da schon eine P2P-Abmahnung hervorbringen, wenn der RI den Auftrag hierzu erteilt hat.
Anderseits sollte man eben von Aktuellen, sich in einer Verkaufsphase befindlichen Zeugs / aktuellen Chartcontainer, einfach die P2P-Hände lassen. Es ist nicht erlaubt und gut! Wer dennoch, muss mit einer Abmahnung für dem AI rechnen, wenn der RI/RV einen Auftrag zur Überwachung, Ermittlung und Ahndung erteilt hat und man ins “Netz“ ging. Dann erspart man sich auch solche Diskussionen, wie meist in den Foren.
VG Steffen
willkommen zurück, hoffentlich wieder gesund und weg von den Medis.
Das mag wohl mit daran liegen, das man für “Iron Maiden“ bei einem P2P-Verstoß erst einmal nachweisen müsste - bevor man eine Gestattungsanordnung gem. § 101 Abs. 9 UrhG erhält - dass eine
1. offensichtliche Rechtsverletzung vorliegt
“Offensichtlich“ im Sinne von § 101 Abs. 2, 7 UrhG ist eine Rechtsverletzung dann, wenn eine ungerechtfertigte Belastung des Dritten ausgeschlossen erscheint, wobei Zweifel in tatsächlicher, aber auch in rechtlicher Hinsicht die Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung
ausschließen würden. Die Notwendigkeit, einer Beweisaufnahme, um die Rechtsverletzung feststellen zu können, schließt das Vorliegen einer offensichtlichen Rechtsverletzung i.d.R. aus, es sei denn, das angebotene Beweismittel ist ausnahmsweise geeignet, den Beweis für
die Rechtsverletzung mit der erforderlichen Eindeutigkeit zu erbringen (Dreyer/Kotthof/Meckel).
2. Handlung im gewerblichen Ausmaß
- - wenn die Rechtsverletzungen vorgenommen wurde, zwecks Erlangung eines unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils (Keinen Unterschied kann es im Hinblick darauf machen, ob das Werk gegen Entgelt oder kostenfrei angeboten wird, das heißt, eine Gewinnerzielungsabsicht oder eine gewisse Regelmäßigkeit oder Dauer sind danach für ein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung nicht erforderlich. Dasselbe gilt für die Erzielung dauerhafter Einnahmen.),
- wenn eine Rechtsverletzung von erheblicher Qualität (wann und wie das betroffene Werk im Zeitpunkt der Rechtsverletzung am Markt platziert ist = Charts) vorliegt,
- dabei ist nicht nur die Anzahl der Rechtsverletzungen entscheidend, sondern auch die Schwere (Art und der wirtschaftliche Wert des Werkes = Verkaufsphase) der Rechtsverletzungen.
YouTube oder andere Streamer, da haben wir ja aktuell vom LG Köln gelernt = keine Urheberrechtsverletzung. Wobei das LG Köln aber klar sagt, bei einem reinen Download (z.B. OHC) = ja.
Fazit
Ozzy Osbourne z.B., wer ihm mag, hier habe ich noch von keiner P2P-Abmahnung gehört. Black Sabbath, das aktuelle Album “13“ (Rechte, ich glaube liegen bei Universal UK) könnte da schon eine P2P-Abmahnung hervorbringen, wenn der RI den Auftrag hierzu erteilt hat.
Anderseits sollte man eben von Aktuellen, sich in einer Verkaufsphase befindlichen Zeugs / aktuellen Chartcontainer, einfach die P2P-Hände lassen. Es ist nicht erlaubt und gut! Wer dennoch, muss mit einer Abmahnung für dem AI rechnen, wenn der RI/RV einen Auftrag zur Überwachung, Ermittlung und Ahndung erteilt hat und man ins “Netz“ ging. Dann erspart man sich auch solche Diskussionen, wie meist in den Foren.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Scheffler-Masche:
Von massenhafter arglistiger Täuschung
bis Nichterscheinen vor Gericht!
Die Initiative AW3P informiert seit ca. Mitte 2009 über die so genannten anwaltlichen Tätigkeiten
des Münchner Rechtsanwaltes Dr. jur. Dipl. jur. Hauke Scheffler, CEO, Fachanwalt für gewerblichen
Rechtsschutz, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Schlichter nach dem Bayerischen Schlich-
tungsgesetz, Geschäftsführender Gesellschafter der SCHEFFLER RA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der
SCHEFFLER SAS GmbH sowie der Bell Amani UG (haftungsbeschränkt) seiner königlichen Hoheit des Prinzen
von Abomey und last but not least berufener Senator im Senat der Wirtschaft, jedenfalls bis 2012.
Ich bin wütend und entsetzt, dass einmal ein angesehener Berufsstand in der Öffentlichkeit mit den
Füßen getreten wird, andermal das die Öffentlichkeit keinen Schneid besitzt, diese Missstände
öffentlich anzusprechen. Mir fehlt jegliches Verständnis, dass jemand wie Scheffler über Jahre hinweg
und skrupellos hilfesuchende Mandanten schröpft, ihnen den Glauben an Recht und Gerechtigkeit verlieren
lässt, und alle schauen bewusst weg sowie überschütten ihm noch mit Titeln und Ämtern. Wozu gibt es
denn überhaupt eine Rechtsanwaltskammer in Deutschland, wenn hier offensichtlich die ureigene Berufs-
aufsicht fahrlässig oder sogar vorsätzlich vernachlässigt wird, man anscheinend lieber, wie der Vogel
Strauss, den Kopf in den Sand steckt? Warum schweigen wir, setzten lieber aus Bequemlichkeit und der
Einfachhalber den Namen Schefflers hinter Sternchen bzw. editieren Meinungen oder berichten aus Angst
vor Strafanzeigen oder EV überhaupt nicht?
Es gibt aber mittlerweile unzählige - von Süden bis Norden Deutschlands - Gerichtsentscheidungen, die
diese zu verurteilende Verhaltensweisen deutlich einen Korb geben. Es sollte sich jeder - der wegsieht
oder schweigt - einmal mit den vielen Menschen persönlich unterhalten, die mit Vertrauen sich an einem
Anwalt wandten, dem Glauben an Gerechtigkeit verloren.
:::::::::::::::::::::::::
Urteilssammlung versus Scheffler
Im heutigen Bericht werde ich über 3 weitere Urteile berichten, deren Entscheidungen die fortwährende
bewusste arglistige Täuschung beweist.
1. AG Ahrensburg, Urteil vom 20.11.2012, Az. 49a C 295/12:
Urteil:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreit.
3. Der Streitwert wird festgesetzt auf bis zu 2.000,00 EUR.
Tatbestand:
Die Klägerin (AnwVS) begehrt die Zahlung einer anwaltlichen Vergütung aus abgetretenen Rechten von Scheffler.
"Herr-X" erhielt 2011 eine Abmahnung (11 Musiktitel) und wurde aufgefordert zur Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines Vergleichsangebotes in Höhe von 1.200,00 EUR. Auf Hinweis
eines Freundes wurde "Herr-X" auf die Homepage von Scheffler aufmerksam, insbesondere aufgrund des Werbeslogans:
"UNSER ZIEL: SIE ZAHLEN NICHTS!" (Bsp.: FAREDS).
Nach telefonischem Kontakt, versendete "Herr-X" an Scheffler das Abmahnschreiben und erhielt Retoure diverse
Unterlagen einschließlich einer Vergütungsvereinbarung. Nach Unklarheiten kontaktierte "Herr-X" am 19.09.2011
Scheffler und nach Klärung wurde diese Vergütungsvereinbarung unterzeichnet. Am 20.09.2011 bekam "Herr-X" eine
Rechnung in Höhe von 2.118,44 EUR sowie eine ausgefertigte mod. UE, die nicht unterschrieben wurde. Da Scheffler
nicht erreichbar war, kündigte "Herr-X" am 03.10.2011 das Mandatsverhältnis und leistete am 20.10.2011 eine
Zahlung in Höhe von 226,10 EUR für das erste Beratungsgespräch. Da die Scheffler-Forderungen mittlerweile an
die AnwVS abgetreten wurden, bestand die AnwVS auf die Zahlung der Restsumme (Gegenstandswert von 101.200,00 EUR,
1,3 GG RVG) und erhob Klage.
AG Ahrensburg, Urteil vom 20.11.2012, Az. 49a C 295/12:
Die zulässige Klage ist unbegründet.
Das Gericht ist überzeugt, dass Scheffler dem Beklagten am Telefon mitteilte, das sich die Forderung auf 226,00 EUR
belaufe. "Herr-X" ging es nur darum Kosten so gering als möglich zu halten, dieses hatte er Scheffler auch mitgeteilt.
Nach "Herumgedruckse" antworte Scheffler, dass seine Vergütung sich auf 226,00 EUR belaufen würde und er bei -Rasch-
die geforderten 1.200,00 EUR auf nur 100,00 EUR reduzieren könnte.
Pikant:
Trotz erfolgter Ladung erschien Scheffler nicht vor Gericht als Zeuge!
2. AG Pinneberg, Urteil vom 06.11.2012, Az. 67 C 22/12:
Urteil:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreit.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand:
"Frau-Y" erhielt eine Abmahnung hinsichtlich eines Urheberrechtsverstoßes an einem Hörbuch und sollte neben der Abgabe
einer strafbewehrten UVE, 806,- EUR zahlen. Bei Recherchen im Internet stieß "Frau-Y" auf die Homepage von Scheffler
und der (Werbe-)Aussage: "Abmahnungen der Kanzlei xxxxxx beschäftigen uns seit Jahren!". Am Telefon erklärte Scheffler,
das Kosten zwischen 250,00 und 350,00 EUR entsehen würden. Nach Zusendung der Unterlagen zur Beauftragung, las "Frau-Y"
dass eine 1,9 GG RVG vereinbart wird sowie einen Streitwert für den Unterlassungsanspruch in Höhe von 25.000,00 EUR.
Nach erneuten Telefonat erklärte Scheffler erneut, das nur seine Kosten zwischen 250,00 und 300,00 EUR liegen sowie
höhere Kosten nur bei einer Gerichtsverhandlung entstehen. Nach Beauftragung erhielt "Frau-Y" eine Rechnung von Scheffler
in Höhe 1.727,64 EUR. Hierauf bezahlte "Frau-Y" nur 547,20 EUR.
AG Pinneberg, Urteil vom 06.11.2012, Az. 67 C 22/12:
Die Klage ist zulässig, aber unbegründet, das Scheffler "Frau-Y" arglistig getäuscht hat. Scheffler hat nicht nur seine
Hinweispflicht verletzt, sondern am Telefon falsche Aussagen gemacht.
3. AG Winsen (Luhe), Urteil vom 09.10.2012, Az. 24 C 1655/11:
Urteil:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreit.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand:
"Frau-Y" erhielt 2011 eine Abmahnung (1 Album) und wurde aufgefordert zur Abgabe einer strafbewehrten UVE sowie zur Zahlung
eines Vergleichsangebotes in Höhe von 1.200,00 EUR. "Frau-Y" kontaktierte Scheffler, erhielt telefonische Beratung, Scheffler
übersandte die Mandatsunterlagen, die "Frau-Y" unterzeichnete, widerrief aber 4 Tage später. Von Scheffler kann zeitgleich
die Rechnung in Höhe von 2.118,44 EUR. "Frau-Y" zahlte an Scheffler 478,50 EUR.
AG Winsen (Luhe), Urteil vom 09.10.2012, Az. 24 C 1655/11:
Die Klage ist zulässig, aber unbegründet, da "Frau-Y" das am Telefon geschlossene Fernabsatzgeschäft und dem geschlossenen
Vertrag - wirksam widerrief. Der von Scheffler übersandte Entwurf einer mod. UE erfolgte vor Vertragsabschluss und wurde von
"Frau-Y" -nicht- unterzeichnet. Hieraus entsteht keine anfallende Geschäftsgebühr nach RVG. Da "Frau-Y" einen Betrag höher
als das Erstgespräch tätigte, steht Scheffler kein weiterer Zahlungsanspruch zu.
:::::::::::::::::::::::::::::::::
Fazit
Wen man sich diese drei Entscheidungen plus die Urteilsdatenbank hernimmt, wird doch eines deutlich. Scheffler täuscht mittels
nicht zutreffenden Werbeslogans auf seinen diversen Webseiten, unter falschen Angaben am Telefon und verklausulierten
Mandantenvereinbarungen arglistig seine Mandanten, die ihm unvoreingenommen ihr Vertrauen schenken. Und das Schlimme, schon
über Jahre hinweg und ungestraft!
Denn Scheffler muss nicht einmal "Uli" spielen, eine Selbstanzeige erstatten sowie öffentlich Krokodilstränen vergießen,
sondern kann unbehelligt seine Mandanten weiter schröpfen.
____________________________________
Steffen Heintsch für AW3P
__________________________
Schlagwörter:
Dr. Hauke Scheffler, Dr. jur. Dipl. jur. Hauke Scheffler, Dr. Scheffler, Hauke Scheffler, http://www.notruf-abmahnung.de/, http://www.rechtsreporte.de/, http://www.scheffler-ra.de/, http://www.webanwaltshotline.de/, Notruf Abmahnung, RA Scheffler, Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler, Rechtsanwalt Dr. jur. Dipl. jur. Hauke Scheffler CEO, Rechtsreporte.de, Scheffler RA, SCHEFFLER RA® Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, http://www.rechtsreporte.de, http://www.scheffler-ra.de, http://www.scheffler-ra.eu
Von massenhafter arglistiger Täuschung
bis Nichterscheinen vor Gericht!
Die Initiative AW3P informiert seit ca. Mitte 2009 über die so genannten anwaltlichen Tätigkeiten
des Münchner Rechtsanwaltes Dr. jur. Dipl. jur. Hauke Scheffler, CEO, Fachanwalt für gewerblichen
Rechtsschutz, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Schlichter nach dem Bayerischen Schlich-
tungsgesetz, Geschäftsführender Gesellschafter der SCHEFFLER RA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der
SCHEFFLER SAS GmbH sowie der Bell Amani UG (haftungsbeschränkt) seiner königlichen Hoheit des Prinzen
von Abomey und last but not least berufener Senator im Senat der Wirtschaft, jedenfalls bis 2012.
Ich bin wütend und entsetzt, dass einmal ein angesehener Berufsstand in der Öffentlichkeit mit den
Füßen getreten wird, andermal das die Öffentlichkeit keinen Schneid besitzt, diese Missstände
öffentlich anzusprechen. Mir fehlt jegliches Verständnis, dass jemand wie Scheffler über Jahre hinweg
und skrupellos hilfesuchende Mandanten schröpft, ihnen den Glauben an Recht und Gerechtigkeit verlieren
lässt, und alle schauen bewusst weg sowie überschütten ihm noch mit Titeln und Ämtern. Wozu gibt es
denn überhaupt eine Rechtsanwaltskammer in Deutschland, wenn hier offensichtlich die ureigene Berufs-
aufsicht fahrlässig oder sogar vorsätzlich vernachlässigt wird, man anscheinend lieber, wie der Vogel
Strauss, den Kopf in den Sand steckt? Warum schweigen wir, setzten lieber aus Bequemlichkeit und der
Einfachhalber den Namen Schefflers hinter Sternchen bzw. editieren Meinungen oder berichten aus Angst
vor Strafanzeigen oder EV überhaupt nicht?
Und Scheffler darf weiterhin sein schäbiges Verhalten frönen.
Es gibt aber mittlerweile unzählige - von Süden bis Norden Deutschlands - Gerichtsentscheidungen, die
diese zu verurteilende Verhaltensweisen deutlich einen Korb geben. Es sollte sich jeder - der wegsieht
oder schweigt - einmal mit den vielen Menschen persönlich unterhalten, die mit Vertrauen sich an einem
Anwalt wandten, dem Glauben an Gerechtigkeit verloren.
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Urteilssammlung versus Scheffler
- AG Ahrensburg - Az. 49a C 295/12
- AG Pinneberg - Az. 67 C 22/12
- AG Winsen (Luhe) - Az. 24 C 1655/11
- AG Bielefeld - Az. 41 C 652/11
- AG Krefeld - Az. 1 C 509/11
- AG Langen - Az. 3 C 394/12 (IV)
- AG Leipzig - Az. 102 C 4126/12
- LG Duisburg - Az. 7 S 51/12; AG Mülheim an der Ruhr - Az. 12 C 1134/11
- LG Hannover - Az. 18 S 21/11; AG Hannover - Az. 539 C 10423/10
- LG Freiburg - Az. 3 S 246/11; AG Ettenheim - Az. 1 C 38/11
- LG Lübeck - Az. 1 S 4/12; AG Reinbek - Az. 5 C 523/11
- AG Leipzig - Az. 109 C 6853/10
- AG Kiel - Az. 106 C 189/11 (Berufung am LG Kiel!)
- AG Pankow-Weißensee - Az. 3 C 160/10
- AG Meldorf - Az. 84 C 1678/10
- AG Wedding - Az. 6 a C 156/10
- AG Lichtenberg - Az. 116 C 175/10
- AG Leipzig - Az.102 C 9980/10
- LG Baden-Baden - Az.4 S 27/11; AG Gernsbach - Az. 1 C 206/09
- AG Hannover - Az. 539 C 10423/10
- AG Elmshorn - Az. 49 C 57/10
- LG Oldenburg - Az. 16 S 300/10; AG Wildeshausen - Az. 4 C 497/09
- AG Celle - Az. 15 C 1335/10 (7b)
- LG Aachen - Az. 5 S 127/10; AG Aachen - Az. 115 C 77/10
- LG Magdeburg - Az. 2 S 226/10
Im heutigen Bericht werde ich über 3 weitere Urteile berichten, deren Entscheidungen die fortwährende
bewusste arglistige Täuschung beweist.
1. AG Ahrensburg, Urteil vom 20.11.2012, Az. 49a C 295/12:
Urteil:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreit.
3. Der Streitwert wird festgesetzt auf bis zu 2.000,00 EUR.
Tatbestand:
Die Klägerin (AnwVS) begehrt die Zahlung einer anwaltlichen Vergütung aus abgetretenen Rechten von Scheffler.
"Herr-X" erhielt 2011 eine Abmahnung (11 Musiktitel) und wurde aufgefordert zur Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines Vergleichsangebotes in Höhe von 1.200,00 EUR. Auf Hinweis
eines Freundes wurde "Herr-X" auf die Homepage von Scheffler aufmerksam, insbesondere aufgrund des Werbeslogans:
"UNSER ZIEL: SIE ZAHLEN NICHTS!" (Bsp.: FAREDS).
Nach telefonischem Kontakt, versendete "Herr-X" an Scheffler das Abmahnschreiben und erhielt Retoure diverse
Unterlagen einschließlich einer Vergütungsvereinbarung. Nach Unklarheiten kontaktierte "Herr-X" am 19.09.2011
Scheffler und nach Klärung wurde diese Vergütungsvereinbarung unterzeichnet. Am 20.09.2011 bekam "Herr-X" eine
Rechnung in Höhe von 2.118,44 EUR sowie eine ausgefertigte mod. UE, die nicht unterschrieben wurde. Da Scheffler
nicht erreichbar war, kündigte "Herr-X" am 03.10.2011 das Mandatsverhältnis und leistete am 20.10.2011 eine
Zahlung in Höhe von 226,10 EUR für das erste Beratungsgespräch. Da die Scheffler-Forderungen mittlerweile an
die AnwVS abgetreten wurden, bestand die AnwVS auf die Zahlung der Restsumme (Gegenstandswert von 101.200,00 EUR,
1,3 GG RVG) und erhob Klage.
AG Ahrensburg, Urteil vom 20.11.2012, Az. 49a C 295/12:
Die zulässige Klage ist unbegründet.
Das Gericht ist überzeugt, dass Scheffler dem Beklagten am Telefon mitteilte, das sich die Forderung auf 226,00 EUR
belaufe. "Herr-X" ging es nur darum Kosten so gering als möglich zu halten, dieses hatte er Scheffler auch mitgeteilt.
Nach "Herumgedruckse" antworte Scheffler, dass seine Vergütung sich auf 226,00 EUR belaufen würde und er bei -Rasch-
die geforderten 1.200,00 EUR auf nur 100,00 EUR reduzieren könnte.
Pikant:
Trotz erfolgter Ladung erschien Scheffler nicht vor Gericht als Zeuge!
2. AG Pinneberg, Urteil vom 06.11.2012, Az. 67 C 22/12:
Urteil:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreit.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand:
"Frau-Y" erhielt eine Abmahnung hinsichtlich eines Urheberrechtsverstoßes an einem Hörbuch und sollte neben der Abgabe
einer strafbewehrten UVE, 806,- EUR zahlen. Bei Recherchen im Internet stieß "Frau-Y" auf die Homepage von Scheffler
und der (Werbe-)Aussage: "Abmahnungen der Kanzlei xxxxxx beschäftigen uns seit Jahren!". Am Telefon erklärte Scheffler,
das Kosten zwischen 250,00 und 350,00 EUR entsehen würden. Nach Zusendung der Unterlagen zur Beauftragung, las "Frau-Y"
dass eine 1,9 GG RVG vereinbart wird sowie einen Streitwert für den Unterlassungsanspruch in Höhe von 25.000,00 EUR.
Nach erneuten Telefonat erklärte Scheffler erneut, das nur seine Kosten zwischen 250,00 und 300,00 EUR liegen sowie
höhere Kosten nur bei einer Gerichtsverhandlung entstehen. Nach Beauftragung erhielt "Frau-Y" eine Rechnung von Scheffler
in Höhe 1.727,64 EUR. Hierauf bezahlte "Frau-Y" nur 547,20 EUR.
AG Pinneberg, Urteil vom 06.11.2012, Az. 67 C 22/12:
Die Klage ist zulässig, aber unbegründet, das Scheffler "Frau-Y" arglistig getäuscht hat. Scheffler hat nicht nur seine
Hinweispflicht verletzt, sondern am Telefon falsche Aussagen gemacht.
3. AG Winsen (Luhe), Urteil vom 09.10.2012, Az. 24 C 1655/11:
Urteil:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreit.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand:
"Frau-Y" erhielt 2011 eine Abmahnung (1 Album) und wurde aufgefordert zur Abgabe einer strafbewehrten UVE sowie zur Zahlung
eines Vergleichsangebotes in Höhe von 1.200,00 EUR. "Frau-Y" kontaktierte Scheffler, erhielt telefonische Beratung, Scheffler
übersandte die Mandatsunterlagen, die "Frau-Y" unterzeichnete, widerrief aber 4 Tage später. Von Scheffler kann zeitgleich
die Rechnung in Höhe von 2.118,44 EUR. "Frau-Y" zahlte an Scheffler 478,50 EUR.
AG Winsen (Luhe), Urteil vom 09.10.2012, Az. 24 C 1655/11:
Die Klage ist zulässig, aber unbegründet, da "Frau-Y" das am Telefon geschlossene Fernabsatzgeschäft und dem geschlossenen
Vertrag - wirksam widerrief. Der von Scheffler übersandte Entwurf einer mod. UE erfolgte vor Vertragsabschluss und wurde von
"Frau-Y" -nicht- unterzeichnet. Hieraus entsteht keine anfallende Geschäftsgebühr nach RVG. Da "Frau-Y" einen Betrag höher
als das Erstgespräch tätigte, steht Scheffler kein weiterer Zahlungsanspruch zu.
:::::::::::::::::::::::::::::::::
Fazit
Wen man sich diese drei Entscheidungen plus die Urteilsdatenbank hernimmt, wird doch eines deutlich. Scheffler täuscht mittels
nicht zutreffenden Werbeslogans auf seinen diversen Webseiten, unter falschen Angaben am Telefon und verklausulierten
Mandantenvereinbarungen arglistig seine Mandanten, die ihm unvoreingenommen ihr Vertrauen schenken. Und das Schlimme, schon
über Jahre hinweg und ungestraft!
Denn Scheffler muss nicht einmal "Uli" spielen, eine Selbstanzeige erstatten sowie öffentlich Krokodilstränen vergießen,
sondern kann unbehelligt seine Mandanten weiter schröpfen.
Für mich kriminell, aber wem juckt's? Der Nächste bitte!
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Steffen Heintsch für AW3P
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Schlagwörter:
Dr. Hauke Scheffler, Dr. jur. Dipl. jur. Hauke Scheffler, Dr. Scheffler, Hauke Scheffler, http://www.notruf-abmahnung.de/, http://www.rechtsreporte.de/, http://www.scheffler-ra.de/, http://www.webanwaltshotline.de/, Notruf Abmahnung, RA Scheffler, Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler, Rechtsanwalt Dr. jur. Dipl. jur. Hauke Scheffler CEO, Rechtsreporte.de, Scheffler RA, SCHEFFLER RA® Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, http://www.rechtsreporte.de, http://www.scheffler-ra.de, http://www.scheffler-ra.eu
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- Registriert: Freitag 10. Januar 2014, 14:54
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Nabend zusammen,
man merkt es ist ruhig im Forum geworden, denn die heiße Zeit zum Jahresende ist ja vorbei. Viele freuen sich über Ihre Verjährung und das sei Ihnen auch gegönnt,nur was ich persönlich schade finde das selten jemand darüber berichtet. Anders werden hier auch viele Fragen gestellt und man versucht diese neutral zu beantworten,nur so ist nun mal der Mensch geht der Klech an mir vorbei so interessieren mich die anderen nicht mehr unter dem Motto das Forum war gut solange mein Arsch brannte ist er gelöscht interessiert es mich mehr. Das ist meine persönliche Meinung !!!!
man merkt es ist ruhig im Forum geworden, denn die heiße Zeit zum Jahresende ist ja vorbei. Viele freuen sich über Ihre Verjährung und das sei Ihnen auch gegönnt,nur was ich persönlich schade finde das selten jemand darüber berichtet. Anders werden hier auch viele Fragen gestellt und man versucht diese neutral zu beantworten,nur so ist nun mal der Mensch geht der Klech an mir vorbei so interessieren mich die anderen nicht mehr unter dem Motto das Forum war gut solange mein Arsch brannte ist er gelöscht interessiert es mich mehr. Das ist meine persönliche Meinung !!!!
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Ergänzung:BAO Gegenschlag hat geschrieben:Die Ludwigshafener Blase
Im Rahmen der Beantragung des streitigen Verfahrens gem. § 696 ZPO nach widersprochenem MB durch den Beklagten wurde nochmal die im Zusammenhang mit dem Abmahnwahn stehende Ludwigshafener Inkasso- und RA-Blase in der Boehringerstr. 8 näher betrachtet (wird auch so in der Klageerwiderung thematisiert werden). Mag sag, dass so eine Zusammenstellung schon mal gemacht wurde, dann ist diese hier halt doppelt:
Rechtsanwaltskanzlei Bernd Rudolph, Boeringerstr. 8, 68307 Mannheim
unterwegs im Auftrag von
Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH, Bahnhofstr. 63, 67059 Ludwigshafen,
deren Geschäftsführer: Ferdinand von Krogh.
Selbiger Ferdinand von Krogh ist auch Geschäftsführer von
Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH, Boehringerstr. 8, 68307 Mannheim
deren Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Oliver Edelmaier, Boehringerstr. 8, 68307 Mannheim
Schaut euch einfach mal nur die ersten Seiten von aktuellen Schreiben von den beiden Rechtsanwälten an. Bis auf die Briefköpfe identisch, stammen sie vermutlich aus dem selben Textverarbeitungssystem.
Hier RA Edlemaier und hier RA Rudolph
Ergänzung:
Fordert in jedem Fall von beiden Gesellschaften bzw. von den beiden Rechtsanwälten die Vorlage der Abtretungsurkunde nach § 410 BGB im Original und - falls ihr sie je bekommen solltet - schaut sie euch genau an !
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
[quoteemWillkommenimclub]man merkt es ist ruhig im Forum geworden, denn die heiße Zeit zum Jahresende
ist ja vorbei.[/quoteem]
Anfänglich Foren P2P-Abmahnungen:
- Netzwelt.de/Forum: Umorientiert
- Forum/Sat.1: 1 (kleine) Handvoll
- Gulli:Board: Tod
- IGgdAW: 1 Handvoll
- loggi-leaks.info: 1 Handvoll
- 123.recht: Tod
- AW3P: 1 Handvoll
Gründe
- Dezentralisierung
- unterschiedlichen Interessen
- fehlende Zusammenarbeit
- Grabenkämpfe
- Kampf der Engagierten
- Werbeforen
- Abmahnwahnerhalter
- Foren Egoismus
- Betroffenen Egoismus
- Frage-/Antwortposter
- Zensur usw. usf.
Das ist aber alles zu einfach.
Suchmaschinen- und Webseitenoptimierung
- Als ich 2007 das “Übergangsforum“ eröffnete, suchte ich mir einen kostenlosen
Anbieter und legte los
- Heute musst Du Metatag, Robotext, SEO - Suchmaschinenoptimierung und was weiß
ich nicht nutzen, um auffindbar zu sein (und Geld in die Hand nehmen, für z.B. SEO)
Bsp.: Abmahnung durch Waldorf Frommer - Forenverweis (egal auf wem)
- Google: 2 Seite
- bing: Seite 5
- Yahoo: Seite 6
Ja, wenn du Geld in die Hand nimmst und in Werbung/Ranking investiert, könnte sich
das ändern. Netzwelt.de/Forum hat von der Hauptpage und deren jahrelangen Ranking
profitiert. Jetzt, hat man bei den Verbliebenen mit dem zu kämpfen, was jedes
kleinere Forum für Probleme hat. Man braucht eine hohe Suchanzahl, Beitragsanzahl
(Aufrufe) und sollte in den Suchmaschinen resultierend auffindbar sein. Ohne Moos,
nichts los!
Diejenigen, die dann -neu- ein Forum-xyz für sich entdecken
- Informieren sich ohne Registrierung oder Posting = Informationsvielfalt
- Registrieren sich, posten, wollen Antwort und sind weg, kommen wieder nach
einem Folgeschrieben, oder merken, das doch nicht alles ganz so easy ist
Der Rest,
- landet auf Anwaltsseiten
- wird mit der Realität konfrontiert, die in Diskrepanz zur “lialbunten Forenwelt“ ist
- eine kleine Zahl hält mit Crossaccount und Crossposting den Foren-Rest am “Laufen“
Man sollte doch ehrlich sein. Wenn im Forum-A jemand unsympathisch ist, wenn ein Forum-A
unsympathisch ist, dann müsste doch Forum-C, Forum-D, Forum-E usw. davon profitieren,
durch den Zulauf dieser “Abgestoßenen“. Ist nicht, wäre auch zu einfach.
Und dieser Trend war aber schon Ende 2009 ersichtlich. Ich sprach damals schon von den
Abmahnwahn-Neanderthalern. Man sollte sich nur einmal anschauen, wer von 2006, 2007, 2008
von den Engagierten übriggeblieben ist.
Und wer heute immer noch realitätsfremd ist, alles schörnredet, verneint usw. den bestraft
und holt das reale Leben außerhalb einer selbst gemalten Forenwelt ein. Dieses wurde vielen
klar nach dem BGH-Sommer unseres (Abmahnwahn-)Lebens Mitte 2010. Vielen aber 2014
immer noch nicht!
Forenlöcher, wie Anfang des Jahres, Faschingszeit, Urlaubszeit usw. gehören seit 2005 dazu.
Nur fällt es jetzt extrem auf. Rechtliche Angriffe auf Forenbetreiber, gab es auch schon seit
2005, entweder man ist dem gewachsen oder orientiert sich um. Ob es aber DER Treffpunkt je
wieder geben wird, wie 2005-2007 im damaligen zentralen Forum im Gulli:Board, vage ich zu
bezweifeln.
Aber ein Forum gehört nun einmal zum Abmahnwahn dazu. Deshalb sollte jedes übriggebliebene
Forum fleißig “arbeiten“, sein Ding durchziehen und letztlich allein in Langeweile sterben.
I.M.H.O.
VG Steffen
ist ja vorbei.[/quoteem]
Anfänglich Foren P2P-Abmahnungen:
- Netzwelt.de/Forum: Umorientiert
- Forum/Sat.1: 1 (kleine) Handvoll
- Gulli:Board: Tod
- IGgdAW: 1 Handvoll
- loggi-leaks.info: 1 Handvoll
- 123.recht: Tod
- AW3P: 1 Handvoll
Gründe
- Dezentralisierung
- unterschiedlichen Interessen
- fehlende Zusammenarbeit
- Grabenkämpfe
- Kampf der Engagierten
- Werbeforen
- Abmahnwahnerhalter
- Foren Egoismus
- Betroffenen Egoismus
- Frage-/Antwortposter
- Zensur usw. usf.
Das ist aber alles zu einfach.
Suchmaschinen- und Webseitenoptimierung
- Als ich 2007 das “Übergangsforum“ eröffnete, suchte ich mir einen kostenlosen
Anbieter und legte los
- Heute musst Du Metatag, Robotext, SEO - Suchmaschinenoptimierung und was weiß
ich nicht nutzen, um auffindbar zu sein (und Geld in die Hand nehmen, für z.B. SEO)
Bsp.: Abmahnung durch Waldorf Frommer - Forenverweis (egal auf wem)
- Google: 2 Seite
- bing: Seite 5
- Yahoo: Seite 6
Ja, wenn du Geld in die Hand nimmst und in Werbung/Ranking investiert, könnte sich
das ändern. Netzwelt.de/Forum hat von der Hauptpage und deren jahrelangen Ranking
profitiert. Jetzt, hat man bei den Verbliebenen mit dem zu kämpfen, was jedes
kleinere Forum für Probleme hat. Man braucht eine hohe Suchanzahl, Beitragsanzahl
(Aufrufe) und sollte in den Suchmaschinen resultierend auffindbar sein. Ohne Moos,
nichts los!
Diejenigen, die dann -neu- ein Forum-xyz für sich entdecken
- Informieren sich ohne Registrierung oder Posting = Informationsvielfalt
- Registrieren sich, posten, wollen Antwort und sind weg, kommen wieder nach
einem Folgeschrieben, oder merken, das doch nicht alles ganz so easy ist
Der Rest,
- landet auf Anwaltsseiten
- wird mit der Realität konfrontiert, die in Diskrepanz zur “lialbunten Forenwelt“ ist
- eine kleine Zahl hält mit Crossaccount und Crossposting den Foren-Rest am “Laufen“
Man sollte doch ehrlich sein. Wenn im Forum-A jemand unsympathisch ist, wenn ein Forum-A
unsympathisch ist, dann müsste doch Forum-C, Forum-D, Forum-E usw. davon profitieren,
durch den Zulauf dieser “Abgestoßenen“. Ist nicht, wäre auch zu einfach.
Und dieser Trend war aber schon Ende 2009 ersichtlich. Ich sprach damals schon von den
Abmahnwahn-Neanderthalern. Man sollte sich nur einmal anschauen, wer von 2006, 2007, 2008
von den Engagierten übriggeblieben ist.
Und wer heute immer noch realitätsfremd ist, alles schörnredet, verneint usw. den bestraft
und holt das reale Leben außerhalb einer selbst gemalten Forenwelt ein. Dieses wurde vielen
klar nach dem BGH-Sommer unseres (Abmahnwahn-)Lebens Mitte 2010. Vielen aber 2014
immer noch nicht!
Forenlöcher, wie Anfang des Jahres, Faschingszeit, Urlaubszeit usw. gehören seit 2005 dazu.
Nur fällt es jetzt extrem auf. Rechtliche Angriffe auf Forenbetreiber, gab es auch schon seit
2005, entweder man ist dem gewachsen oder orientiert sich um. Ob es aber DER Treffpunkt je
wieder geben wird, wie 2005-2007 im damaligen zentralen Forum im Gulli:Board, vage ich zu
bezweifeln.
Aber ein Forum gehört nun einmal zum Abmahnwahn dazu. Deshalb sollte jedes übriggebliebene
Forum fleißig “arbeiten“, sein Ding durchziehen und letztlich allein in Langeweile sterben.
I.M.H.O.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Hallo @BAO Gegenschlag,
Was soll es bringen?
In beiden Fällen sind die betreffende Rechtsanwälte bevollmächtigt. Hier reicht eine anwaltliche Versicherung. Die Original Vollmachten, die Aktivlegitimation des RI/RV wird im Prozess vorgelegt werden können und müssen. Eher wird man diese nicht bekommen.
Und wenn beide die fast identischen Textbausteine verwenden, so what?
Und wenn eine Person Gesellschafter von 100 unterschiedlichen Inkassos ist, muss er keines der 100 unterschiedlichen Ansprüche bündeln. Nein!
Ansonsten weiß ich nicht, was Du ausdrücken willst.
VG Steffen
Was soll es bringen?
In beiden Fällen sind die betreffende Rechtsanwälte bevollmächtigt. Hier reicht eine anwaltliche Versicherung. Die Original Vollmachten, die Aktivlegitimation des RI/RV wird im Prozess vorgelegt werden können und müssen. Eher wird man diese nicht bekommen.
Und wenn beide die fast identischen Textbausteine verwenden, so what?
Und wenn eine Person Gesellschafter von 100 unterschiedlichen Inkassos ist, muss er keines der 100 unterschiedlichen Ansprüche bündeln. Nein!
Ansonsten weiß ich nicht, was Du ausdrücken willst.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Hallo Steffen,Steffen hat geschrieben:In beiden Fällen sind die betreffende Rechtsanwälte bevollmächtigt. Hier reicht eine anwaltliche Versicherung. Die Original Vollmachten, die Aktivlegitimation des RI/RV wird im Prozess vorgelegt werden können und müssen. Eher wird man diese nicht bekommen.
nicht ganz. Der RA hat - davon gehe auch ich aus - eine Bevollmächtigung durch die Inkassogesellschaft und/oder des ursprünglichen RI, einen Mahnbescheid zu beantragen. In den versandten Mahnbescheiden behaupten die Inkassogesellschaften aber, dass die Vorderungen des RI an sie abgetreten wurden. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Inkassozession oder einen erfolgten Rechteverkauf handelt. Solange ich als Schuldner nicht vom neuen Gläubiger die Abtretungsurkunde nach § 410 BGB bekommen habe oder alternativ vom ursprünglichen Gläubiber eine Veräußerunganzeige nach § 409 BGB, kann ich - schuldbefreiend - Zahlungen immer noch an den ursprünglichen RI leisten. Die Inkassogesellschaften können sich dann ihre (zusätzlichen) Forderungen in die Haare schmieren.
Und - hier muss ich dir widersprechen - die Inkassogesellschaften sind verpflichtet - jederzeit, auch ohne die Durchführung eines streitigen Verfahrens nach widersprochenem Mahnbeschied - die Abtretungsurkunde dem Gläubiger vorzulegen. Kann die Urkunde nicht vorgelegt werden, durfte auch kein Mahnbescheid beantragt werden.
Zudem ist die Vorlage der Abtretungserklärung entscheiden für die Verjährung. Zur Frage der Hemmung bei Klage eines Nichtberechtigten führt der Bundesgerichtshof aus:
o BGH, 29.10.2009 - I ZR 191/07
„.. bb) Die Revision rügt mit Erfolg, dass das Berufungsgericht bei seiner Beurteilung die Voraussetzungen des § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB nicht hinreichend berücksichtigt hat. Diese Vorschrift setzt - ebenso wie schon § 209 Abs. 1 BGB a.F. - eine Klage des materiell Berechtigten voraus (vgl. MünchKomm.BGB/Grothe, 5. Aufl., § 204 Rdn. 17; Bamberger/Roth/Henrich, BGB, 3. Aufl., § 204 Rdn. 8; Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 204 Rdn. 9; Staudinger/Peters, BGB [2004], § 204 Rdn. 7; zu § 209 Abs. 1 a.F.: BGH, Urt. v. 16.9.1999 - VII ZR 385/98, NJW 1999, 3707). Dementsprechend hemmt die Klage eines Nichtberechtigten nicht den Lauf der Verjährung. Obwohl § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB - anders als § 209 Abs. 1 BGB a.F. - nicht mehr ausdrücklich auf den "Berechtigten" abstellt, hat sich sachlich am Erfordernis der materiellen Berechtigung des Klägers nichts geändert..“
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Kann ja alles sein. Das Mahngericht an sich prüft weder die Berechtigung der Ansprüche noch die Frage der Verjährung. Ansonsten würden keine von dir Benannten einen MB beantragen und erwirkt bekommen.
Und wenn man nicht einverstanden ist, das der neue Gläubiger keine Abtretungsurkunde im Original vorlegt, dann widerspricht man dem MB und es muss im möglichen Klageverfahren richterlich geklärt werden.
Das hat aber nicht damit zu tun, ob die Schreiben von 2 Anwälten fast identisch sind, oder der GF von 2 Inkassos die gleiche Person.
VG Steffen
Und wenn man nicht einverstanden ist, das der neue Gläubiger keine Abtretungsurkunde im Original vorlegt, dann widerspricht man dem MB und es muss im möglichen Klageverfahren richterlich geklärt werden.
Das hat aber nicht damit zu tun, ob die Schreiben von 2 Anwälten fast identisch sind, oder der GF von 2 Inkassos die gleiche Person.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Stimmt, jedoch steht hier der Verdacht des versuchten gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen Betruges im Raum (§ 263 Abs. 5 StGB), falls sie nicht nachweisen können, dass sie Zessionar sind.Steffen hat geschrieben:
Das hat aber nicht damit zu tun, ob die Schreiben von 2 Anwälten fast identisch sind, oder der GF von 2 Inkassos die gleiche Person.
VG Steffen