Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Antworten
Nachricht
Autor
juppek
Beiträge: 4
Registriert: Freitag 19. Juli 2013, 19:18

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3481 Beitrag von juppek » Sonntag 17. November 2013, 16:33

Hallo
hat sich denn hier schon jemand mit Waldorf verglichen ? Wenn ja wie ist sowas abgelaufen ?

AbduL03
Beiträge: 154
Registriert: Montag 30. September 2013, 16:00

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3482 Beitrag von AbduL03 » Sonntag 17. November 2013, 22:58

Müsste an WF meine neue Adresse melden. Das per Einwurf Einschreiben (2,20€) oder Einwurf Rückschein (4,40€) ?

Ich muss 2 Briefe an 2 verschiedene Kanzleien schicken, daher die Frage, weil es mich dann fast 10€ kostet, wenn ich mit Rückschein abschicke. Reicht die erste Variante oder soll ich die zweite nehmen ?

Auch wenn der Brief bei der Kanzlei nicht ankommt, leitet die Post meine Briefe ja sowieso weiter oder nicht ? Eigentlich schon ...

mwd
Beiträge: 65
Registriert: Mittwoch 30. Oktober 2013, 12:32

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3483 Beitrag von mwd » Sonntag 17. November 2013, 23:21

AbduL03 hat geschrieben:weil es mich dann fast 10€ kostet
Bei den Abmahnungen geht es sicherlich um ganz andere Summen, da sollte man die zehn Euro wohl investieren...
AbduL03 hat geschrieben:leitet die Post meine Briefe ja sowieso weiter oder nicht
Kommt drauf an, ob Du einen Nachsendeantrag bei der Post beauftragt hast, und vor allem wie lange Du ihn dann verlängerst. Das erste halbe Jahr kostet schon mehr als die zehn Euro, die Du nicht investieren möchtest :lol:

muensteraner
Beiträge: 752
Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3484 Beitrag von muensteraner » Sonntag 17. November 2013, 23:25

Ich muss 2 Briefe an 2 verschiedene Kanzleien schicken, daher die Frage, weil es mich dann fast 10€ kostet, wenn ich mit Rückschein abschicke. Reicht die erste Variante oder soll ich die zweite nehmen ?
Ich frage mich manchmal wirklich mit was für Menschen man es hier zu tun hat. Man könnte meinen man hätte es mit Kleinkindern zu tun, wenn man solche Kommentare liest.

AbduL03
Beiträge: 154
Registriert: Montag 30. September 2013, 16:00

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3485 Beitrag von AbduL03 » Sonntag 17. November 2013, 23:27

Also ich ziehe gerade um und habe mich auch schon beim Rathaus umgemeldet und meine neue Adresse noch niemanden gemeldet. Trotzdem kommen die Briefe zur neuen Adresse an. Ich wohne derzeit noch in meiner alten Wohnung und da erhalte ich komischerweise keine Post mehr, stattdessen nur ins neue Wohnung. Nachsendeantrag bei der Post habe ich nicht gemacht/beantragt.

Ich werde es aber so machen, das ich das Dokument zuerst Emaile und danach per Einwurf Einschreiben abschicke. Das sollte reichen. Ich sehe das halt nicht ein, das ich fast 10 € ausgebe, um nur meine Adresse zu melden. Eigentlich könnten die meine Adresse auch beim Einwohnermeldeamt herausfinden, aber ich soll ja laut Steffen meine Adresse melden. Die Nachweise vom Einschreiben und Screen vom Email sollten aber reichen.

Kebab
Beiträge: 5
Registriert: Samstag 16. November 2013, 02:07

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3486 Beitrag von Kebab » Dienstag 19. November 2013, 00:54

Steffen hat geschrieben:Also Anwalt beauftragen und es Abklären!
[...]
Ne ist klar, Du willst auf -alle- Fragen -eine- konkrete Antwort, was soll es denn anderes
sein, als ...

Nen Anwalt braucht kei’Sau - im Forum bekomme ich‘s für Lau!
deinen sarkasmus in allen ehren, aber für ein "grundsatzurteil" zu kämpfen, was eh nicht bindend ist, dafür fehlt mir leider das nötige kleingeld.. auf den kosten für den anwalt bleibe ich in dem fall nämlich immer sitzen - und dass jemand für mich spenden sammelt, wage ich auch zu bezweifeln ;)..
im übrigen gehts hier eh "nur" ggf. um die kosten für die störerhaftung, d.h. die abmahnkosten ohne schadensersatz, und das sind um die 160€ (wobei hier die 300€ schadensersatz auf die 1000€ streitwert aufgeschlagen werden, was wohl auch nicht ganz rechtens ist).. die ganzen fachanwälte, die die sache liebend gern für 200€ pauschal übernehmen, nützen mir daher in dem fall wenig, es bleibt mir also garnix anderes übrig als es selbst in die hand zu nehmen (zumindest bis zur klage)..

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3487 Beitrag von Steffen » Dienstag 19. November 2013, 02:14

Sarkasmus? Langsam Zynismus! Im Gegensatz zu Sarkasmus ist Zynismus kein bitterer Spott, sondern eine Haltung, die zentrale Normen und Moralvorstellungen von Abgemahnten verwirft und für lächerlich und feige hält.

Hört Ihr Euch selbst bzw. lest Ihr Euer Geschriebenes selbst? Es geht nur darum - für etwas, was man nicht war - kostengünstig herauszukommen. Man nimmt im Leben immer nur den Weg des geringsten Widerstandes, getreu der Filesharer Mentalität: “Alles für Lau!“ Dann braucht auch keiner von Euch zu wundern, das dieser ganze Abmahnwahn zu dem entwickelt hat und sich weiterentwickelt.

Ich war es zwar nicht, aber ich zahle lieber jetzt 30%, als später im Prozess 120%, weil ich meine Unschuld nicht beweisen kann, weil ich keine Nerven dafür habe, weil ich keine Zeit dafür habe, weil ich keinen Stress will, weil ich kein Geld habe ... da fällt mir gerade ein Sprichwort ein, was man auf den Abgemahnten 2.0 ummünzen kann,

“Der Teufel hat seine Großmutter erschlagen, weil er keine Ausrede mehr wusste.“

Besser erläutert: veraltet für Kritik an Gebrauch von Ausreden.


VG Steffen

Kebab
Beiträge: 5
Registriert: Samstag 16. November 2013, 02:07

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3488 Beitrag von Kebab » Dienstag 19. November 2013, 11:12

ahm ok, ich verzichte an dieser stelle mal darauf dir den unterschied zwischen sarkasmus und zynismus anhand deiner sprüche zu erklären.. aber schau dir wenigstens deine rechnung nochmal an - du schlägst also allen ernstes vor, dass ich besser jetzt 150% an einen anderen anwalt bezahle, damit er meine unschuld beweist? das hat doch was von abmahnerqualität ;) - welcher der aasgeier das geld bekommt, kann mir am ende wirklich piepegal sein, und deshalb ziele ich erstmal sicherlich auf die 0%..

und im übrigen ist an dem ganzen dilemma nicht die minderheit an abgemahnten schuld, die sich im zivilrecht nicht auf das rechtsstaatprinzip verlassen kann, völlig unabhängig von den tatsachen (ach ne), sondern die ganz große mehrheit, die alle 4 jahre ihr kreuzchen brav bei der deutschen einheitspartei macht und damit aktiv und in vollem umfang der konsequenzen bewusst diese art von "rechtsprechung" nicht nur toleriert, sondern dankend herbeisehnt...

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3489 Beitrag von Steffen » Dienstag 19. November 2013, 11:30

Ich finde es immer toll, wenn man über intelligente und Lebenserfahrene Abgemahnte trifft, die den Unterschied zwischen Sarkasmus <-> Zynismus kennen, aber bei Recht <-> Unrecht dann versagen!

Ich habe auch keinen Bock mehr wie bei kleinen Kindern die ständigen Ausreden und Ausflüchte zu lesen!

Wer sich lieber vergleicht, als gegen bestehendes Unrecht anzukämpfen, soll er halt. Aber dann nicht seine Feigheit noch Schönreden. Jeder muss halt wissen, ob er morgens und abends ohne Ekel in den Spiegel schauen kann, oder dabei ... Glaub ich dann auch nicht, denn jeder wird sagen: Mensch, welch schnellen kostengünstiger Vergleich habe ich da zusammen gebettelt. Da haben diese Abzocker bei mir ganz schön Minus gemacht!?

.-:;

VG Steffen

yeah
Beiträge: 1
Registriert: Dienstag 19. November 2013, 15:01

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3490 Beitrag von yeah » Dienstag 19. November 2013, 18:11

Hallo,

ich habe eine Abmahnung von WF bekommen, es handelt sich um eine neue Serie. Ich eine Episode heruntergeladen und eine Woche später der nächste, Zeitlich gesehen unterschiedlich und zum Teil unterbrochen und neu angefangen usw bei der Zweite Episode. Ich habe hier gesehen das Serien Abmahnung in eine Brief zusammengefasst werden und wollte fragen, ob es nun möglich ist das es nur eine Abmahnung kommt und keine weiteren mehr.

Vielen Dank.

muensteraner
Beiträge: 752
Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3491 Beitrag von muensteraner » Dienstag 19. November 2013, 18:13

da können noch weitere kommen und je nachdem was du alles heruntergeladen hast auch noch Abmahnungen von anderen Abmahnkanzleien.

Kebab
Beiträge: 5
Registriert: Samstag 16. November 2013, 02:07

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3492 Beitrag von Kebab » Dienstag 19. November 2013, 23:51

:,.-:

Dein Account ist aufgrund groben Verstößen
gegen die Board:Regeln gesperrt.

Steffen (Forenbetreiber)

miketheboy1
Beiträge: 10
Registriert: Dienstag 24. September 2013, 23:55

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3493 Beitrag von miketheboy1 » Mittwoch 20. November 2013, 15:14

hallo meine lieben abgemannten,

eine frage bezüglich des vergleichs:
wenn die kanzlei w&f von mir 1028 € einfordert und ich mich vergleichen will.
gibt es sowas wie ein musterschreiben dafür?
was muss so ein vergleichsschreiben enthalten und was nicht?
und wie tief kann man mit den preis sinken (gilt hier das flohmarkt prinzip?- man geht viel zu tief mit dem preis und der verkäufer (w&f) geht ein bisschen auf, macht also ein neues angebot?)

danke,
schöne grüße aus München
Mike

danny80
Beiträge: 6
Registriert: Montag 18. November 2013, 15:20

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3494 Beitrag von danny80 » Mittwoch 20. November 2013, 16:57

Wie viel Zeit ist denn bei den HIMYM Geschädigten zwischen Log und Abmahnung in etwa verstrichen?

miketheboy1
Beiträge: 10
Registriert: Dienstag 24. September 2013, 23:55

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3495 Beitrag von miketheboy1 » Mittwoch 20. November 2013, 17:17

gute zwei monate

mrpinkeyes
Beiträge: 135
Registriert: Montag 23. August 2010, 21:51

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3496 Beitrag von mrpinkeyes » Mittwoch 20. November 2013, 17:37

[quoteem]hallo meine lieben abgemannten,

eine frage bezüglich des vergleichs:
wenn die kanzlei w&f von mir 1028 € einfordert und ich mich vergleichen will.
gibt es sowas wie ein musterschreiben dafür?
was muss so ein vergleichsschreiben enthalten und was nicht?
und wie tief kann man mit den preis sinken (gilt hier das flohmarkt prinzip?- man geht viel zu tief mit dem preis und der verkäufer (w&f) geht ein bisschen auf, macht also ein neues angebot?)

danke,
schöne grüße aus München
Mike[/quoteem]

Auszug:

Vorgehensweisen eines Abgemahnten:

2.2. Man entscheidet sich für das Zahlen
- Wer den außergerichtlichen Rechtsstreit erledigt wissen will, kann trotz Abgabe der mod. UE zahlen.
- Wenn man diesen Sicherheitsweg aber einschlägt, sollte man versuchen die Höhe des Pauschal-
betrages zu drücken. Hier haben die meisten Kanzleien einen Spielraum.

Beachte:
- Anwälte sind sensibel; höflich bleiben und vermeide ein Schuldeingeständnis.

Musterschreiben eines möglichen privaten Vergleich:

CatOfTheCanals
Beiträge: 3
Registriert: Mittwoch 20. November 2013, 17:20

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3497 Beitrag von CatOfTheCanals » Mittwoch 20. November 2013, 17:40

Wir haben 2012 eine Abmahnung von W&F bekommen indem mein Vater aufgefordert wurde 956,00 zu bezahlen wegen Urheberrechtsverletzung. Ich muss gestehen es war ich, die versucht hat einen Film über eine Tauschbörse herunterzuladen. Ich habe den Download aber VOR Beendigung abgebrochen, aber das interessiert natürlich niemanden... Jedenfalls wird dennoch mein Vater zur Zahlung aufgefordert, da unser Internetanschluss über ihn läuft. Die Abmahnung flatterte also 2012 ins Haus, bezog sich auf einen Zeitpunkt im Jahr 2010. Meine Eltern und ich bekamen Hartz4, wir haben uns an einen Anwalt gewandt, weil wir Hart4 bekommen mussten wir nur 10 Euro dafür zahlen. Anwalt schickte sofort die modifizierte Unterlassungserklärung ab und teilte W&F außerdem mit, dass mein Vater zu keinem Zeitpunk etwas gedownloadet hat, aber das lässt sich ja schwer nachweisen und ist W&F sowieso egal. Die beharrten natürlich darauf dass wir die 956 Euro bezahlen. Daraufhin erneutes Schreiben von unserem Anwalt, dass mein Vater Hartz4 Empfänger ist und einfach nichts zahlen kann. Wir waren bereit 250 Euro in Form von 25 Euro Raten abzubezahlen. W&F kam uns insofern entgegen dass sie die Summe auf 550 Euro reduzierten in Form von 40 Euro Raten. Diese Summe ist für meinen Vater weiterhin unbezahlbar gewesen und wir haben uns geweigert. Natürlich war jedesmal die Drohung von W&F dabei, dass wir verklagt werden wenn die Summe nicht beglichen wird. Nachdem wir uns aber weigerten auch die 550 Euro zu zahlen war Ruhe, und wir haben schon fast vergessen dass es diesen Vorfall gab... Bis W&F sich vor zwei Tagen mit einer erneuten Abmahnung bei unserem Anwalt gemeldet haben, schön pünktlich vor Ablauf der Verjährungsfrist. Sie haben wieder 956 Euro verlangt. Nach kurzer Absprache mit unserem Anwalt wurde erneut das Vergleichsangebot an W&F geschickt, in dem wir uns bereit erklären 250 Euro in Form von 25 Euro Raten abzubezahlen. Die Antwort von W&F kam prompt heute. Sie nehmen unser Vergleichsangebot nicht an, bieten uns wieder die 550 Euro an, diesmal in 25 Euro Raten und natürlich wieder der Hinweis, dass wir augenblicklich verklagt werden wenn wir ihr Vergleichsangebot nicht annehmen.

Unser Anwalt hat uns dazu geraten dass weiterhin zu ignorieren und nicht zu zahlen, da die Summe für uns immer noch zu hoch ist. Der Anwalt meint, dass W&F nichts von uns bekommen kann selbst wenn sie vor Gericht gewinnen sollten, weil mein Vater ja immer noch Hartz4 Empfänger ist. Er sagte im schlimmsten Fall würde der Gerichtsvollzieher vorbeikommen, aber der würde dann mit leeren Händen wieder gehen müssen da bei einem Hart4 Empfänger nichts zu holen ist. Wir haben bedenken weil wir ja Fernseher und Computer und sowas haben, aber unser Anwalt hat uns versichert dass wir das dürfen und diese Dinge nicht vom Gerichtsvollzieher beschlagnahmt werden dürfen.

Was würdet ihr uns raten? Können wir beruhigt die Zahlungsaufforderung ignorieren, da mein Vater als Hart4 Empfänger 'sicher' ist?

Edit: Hat sich jetzt erledigt, trotzdem danke für all die Antworten!

Hessenjunge
Beiträge: 36
Registriert: Freitag 25. Oktober 2013, 09:06

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3498 Beitrag von Hessenjunge » Mittwoch 20. November 2013, 17:47

Soweit ich weiß, kann es da dann (obwohl es nichts zu holen gibt) zu einer eidesstattlichen Versicherung kommen... aber es gibt rechtssicherere Menschen als mich, die es bestimmt besser wissen.

CatOfTheCanals
Beiträge: 3
Registriert: Mittwoch 20. November 2013, 17:20

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3499 Beitrag von CatOfTheCanals » Mittwoch 20. November 2013, 17:51

Hessenjunge hat geschrieben:Soweit ich weiß, kann es da dann (obwohl es nichts zu holen gibt) zu einer eidesstattlichen Versicherung kommen... aber es gibt rechtssicherere Menschen als mich, die es bestimmt besser wissen.
Und was genau würde das bedeuten?

mrpinkeyes
Beiträge: 135
Registriert: Montag 23. August 2010, 21:51

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3500 Beitrag von mrpinkeyes » Mittwoch 20. November 2013, 19:03

Schufa Eintrag
Kein Kredit mehr
Bank Konto nur auf Guthabenbasis
und und und

http://schulden24.com/folgen-eidesstatt ... sicherung/

30 Jahre lang!

Antworten