Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Hessenjunge
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3341 Beitrag von Hessenjunge » Freitag 25. Oktober 2013, 11:32

@mrpinkeyes: Mein Telekom-Speedport-Router hat zwar ein Log, das reicht allerdings nur drei Tage zurück.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3342 Beitrag von Steffen » Freitag 25. Oktober 2013, 11:36

[quoteemHessenjunge]Nochmals meinen Dank, Steffen! Ich werde dir nachher ein Foto der Forderung zukommen lassen - Scanner leider nicht vorhanden.[/quoteem]
Kein Problem, die Fotos sind eigentlich meist lesbarer, wie manche Scans. Danke.

[quoteemHessenjunge]Ich würde natürlich gerne dagegen vorgehen, allerdings hindert mich die tatsächlich gegebene Mittellosigkeit (Reserven durch Erwerbslosigkeit aufgebraucht, jetzt BaföG) daran, "Geld in die Hand" zu nehmen und gegen die - meiner Meinung nach - hohe AG vorzugehen. Dementsprechend fehlts mir etwas an Durchblick, was jetzt das Klügste wäre, vor Allem bzgl. der Reihenfolge.[/quoteem]
Schau mal, Antrag auf Beratungsbeihilfe, wird diese gewährt 10 Okken und ab damit zum Anwalt. Der macht alles Außergerichtliche für Dich! Nicht Du solltest es anfechten, sondern dann der beauftragte Anwalt. Also wäre Dein Argument vom Tisch. Jeder Betroffene beeinflusst jetzt die Rechtsprechung + Reifung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken mit, entweder mit Passivität oder Aktivität. Und mal ehrlich, für 10,-€ kann man schon einmal Zivilcourage zeigen.

VG Steffen

Hessenjunge
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3343 Beitrag von Hessenjunge » Freitag 25. Oktober 2013, 11:39

Ah, okay - da hatte ich dich falsch verstanden. Dann werde ichs so versuchen. modUE mit den beiden benannten Streitgegenständen aber auf jeden Fall heute noch?

Sorry für die ausdauernde Fragerei... der Schreck sitzt noch tief.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3344 Beitrag von Steffen » Freitag 25. Oktober 2013, 11:59

[quoteemHessenjunge]Sorry für die ausdauernde Fragerei ... der Schreck sitzt noch tief.[/quoteem]
Kein Problem, dafür ist ja ein Forum u.a. da.

VG Steffen

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3345 Beitrag von AbduL03 » Freitag 25. Oktober 2013, 12:02

Hessenjunge hat geschrieben:modUE mit den beiden benannten Streitgegenständen aber auf jeden Fall heute noch?
So schnell wie möglich, damit du die Frist nicht überschreitest.

Hessenjunge
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3346 Beitrag von Hessenjunge » Freitag 25. Oktober 2013, 12:12

@AbduL03: Die könnte ich noch wahren, wenn ich nächste Woche Freitag das Schreiben auf den Weg brächte... und ganz ohne zweite (fachliche) Meinung möchte ich nicht mit dem Stöckchen ins Wespennest pieksen.

@Steffen: Die Bilder dürften dich gleich (gezippt) erreichen.

mrpinkeyes
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3347 Beitrag von mrpinkeyes » Freitag 25. Oktober 2013, 12:21

http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/b ... AG_I_1.pdf

ausdrucken ausfüllen ab zum Amtsgericht.

Hessenjunge
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3348 Beitrag von Hessenjunge » Freitag 25. Oktober 2013, 12:29

Bereits geschehen... allerdings hat die Stelle nur Di. & Do. Vormittag geöffnet. Am besten bis Di. schon einmal einen Anwalt suchen, der mit der Beratungshilfe umzugehen weiß und mich angemessen vertritt? Man liest ja gelegentlich vom "schnellen Abhandeln" ohne Rücksicht auf den Klienten... .)(

mrpinkeyes
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3349 Beitrag von mrpinkeyes » Freitag 25. Oktober 2013, 13:04

http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe


Antragstellung

Die Beratungshilfe ist beim Amtsgericht am Wohnsitz des Rechtsuchenden zu beantragen. Den Antrag auf Beratungshilfe kann auch der mandatierte Rechtsanwalt stellen. Hierbei besteht das Risiko, dass der Anwalt bei einer Ablehnung der Beratungshilfe sein eigenes außergerichtliches Tätigwerden für die Einreichung des Antrages bei dem Mandanten abrechnet. Bei der Beantragung von Beratungshilfe sind Unterlagen vorzulegen, aus denen sich ein konkretes Rechtsproblem ergibt, sowie laufende Einkommens- und Ausgabennachweise zu erbringen. Der Antragsteller muss die Einzelfallumstände, die Beratungsbedarf begründen, substantiiert darlegen, es reicht nicht aus, die Notwendigkeit rechtlicher Beratung lediglich zu behaupten.[3]

Hessenjunge
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3350 Beitrag von Hessenjunge » Freitag 25. Oktober 2013, 13:22

Soweit, so klar - ich hatte mich im letzten Post falsch ausgedrückt: Ich meinte, ob es eben sinnvoll ist, bereits einen Anwalt vor der Beantragung zu suchen/zu kontaktieren und ggf. auf das "Vorhaben Schadensreduzierung" einzustimmen.

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3351 Beitrag von AbduL03 » Freitag 25. Oktober 2013, 13:24

Hessenjunge hat geschrieben:Soweit, so klar - ich hatte mich im letzten Post falsch ausgedrückt: Ich meinte, ob es eben sinnvoll ist, bereits einen Anwalt vor der Beantragung zu suchen/zu kontaktieren und ggf. auf das "Vorhaben Schadensreduzierung" einzustimmen.
Kannst du machen, aber
Den Antrag auf Beratungshilfe kann auch der mandatierte Rechtsanwalt stellen. Hierbei besteht das Risiko, dass der Anwalt bei einer Ablehnung der Beratungshilfe sein eigenes außergerichtliches Tätigwerden für die Einreichung des Antrages bei dem Mandanten abrechnet.

Hessenjunge
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3352 Beitrag von Hessenjunge » Freitag 25. Oktober 2013, 13:35

Nochmal danke! Ich versuche natürlich, von vornherein Kosten zu sparen und solche Eventualitäten zu vermeiden. Deshalb will ich ja vorher abklären, ob er die Beratungshilfe - bei Zuspruch - akzeptiert, um _dann_ mit der Arbeit zu beginnen.

Ich hoffe, ich mache euch jetzt nicht total wirr. :oops:


By the way: Gerade bezüglich des BerHG noch nachgelesen.
Kosten
Der Rechtsanwalt erhält Gebühren für seine Tätigkeit ausschließlich aus der Staatskasse, daneben kann er aber vom Rechtssuchenden eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 17,85 € (15,00 € zzgl. Umsatzsteuer, vor dem 1. August 2013 10,00 € inkl. Umsatzsteuer) gemäß Nr. 2500 VV verlangen (§ 44 RVG). Vergütungsvereinbarungen zwischen dem Rechtssuchenden und dem Rechtsanwalt sind nichtig (§ 8 BerHG). Im Ergebnis übernimmt der Rechtsanwalt daher die Differenz zwischen dem gesetzlichen Vergütungsanspruch und der Vergütung für die Beratungshilfe als Sondersozialabgabe.
(http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe)

...heißt, nach neuem Satz sinds 17,85 EUR? (Stört mich nicht, solange mir dann kompetent geholfen wird.)

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3353 Beitrag von AbduL03 » Freitag 25. Oktober 2013, 13:44

Ich kenn mich da leider nicht aus, aber gemeint ist glaube ich, das du beim Amtsgericht den Schein beantragst nichts zahlen musst, aber dem Anwalt 17,85€ geben musst.

Hessenjunge
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3354 Beitrag von Hessenjunge » Freitag 25. Oktober 2013, 13:45

Jepp, so hab ichs auch verstanden. Danke!

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3355 Beitrag von muensteraner » Freitag 25. Oktober 2013, 13:57

Nein, keine 17,85 Euro. Du musst an den Anwalt nur 10 Euro bezahlen. Das Antragsformular kannst du bei den Amtsgerichten herunterladen.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3356 Beitrag von mrpinkeyes » Freitag 25. Oktober 2013, 14:08

[quoteem]Nochmal danke! Ich versuche natürlich, von vornherein Kosten zu sparen und solche Eventualitäten zu vermeiden. Deshalb will ich ja vorher abklären, ob er die Beratungshilfe - bei Zuspruch - akzeptiert, um _dann_ mit der Arbeit zu beginnen.[/quoteem]

kannst du machen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3357 Beitrag von Hessenjunge » Freitag 25. Oktober 2013, 17:23

Ich las gerade, dass in den Untiefen des Internets dazu geraten wurde, eine modUE abzugeben, 300,- EUR als Vergleich (und gleichzeitige Deckung der mMn zu hohen AG) anzubieten und einen Einkommensnachweis (in meinem Fall den BaföG-Bescheid) mitzusenden. Ich hadere, weil mir das gefährlich erscheint. Meinungen?

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3358 Beitrag von mrpinkeyes » Freitag 25. Oktober 2013, 18:45

Naja muss du selber wissen

ich habe schon gesagt.

[quoteem]ich kenne ein Student wer in ein WG war, der hat 6x50 Euro raten ausgehandelt allerfings bei ein andere RA/RI.[/quoteem]

das war per Anwalt.

Mit Beratungshilfe kostet das nur 10 Euro und ist den sicheren Weg meiner Meinung nach für dich.


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Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3359 Beitrag von Alter Sack » Freitag 25. Oktober 2013, 19:11

Die Sache mit den 300,- Euro würde ich mir sofort aus dem Kopf schlagen. Könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden, womit du ein besonders begeehrter Kandidat für eine spätere Klage wärst. Deine finanziellen Verhältnisse interessieren die Abmahnkanzleien in der Regel auch eher weniger. Die sicherste Methode war in den vergangenen Jahren eigentlich immer, zumindest für Nichtzahler oder Nichtzahlungswillige, mod.UE und im Anschluss die sogenannte "stille Verteidigung". Und das bekommt man zumindest bis zur eventuellen Klage sogar ohne anwaltlichen Beistand hin. Man muss nur etwas lesen und recherchieren. Und versuchen, die Nerven zu behalten. Letztendlich musst du aber selber wissen, was du tust.

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3360 Beitrag von AbduL03 » Freitag 25. Oktober 2013, 19:32

Wenn man keine finanziellen Schwierigkeiten hat und man seinen eigenen Anwalt bezahlen muss, dann würde ich mit einem Musterschreiben hier aus dem Forum selber vergleichen. Auch wenn der Anwalt mehr drücken kann als einer ohne Anwalt, sollte man trotzdem bedenken, das man den Anwalt auch bezahlen muss.

Wenn man aber nun finanzielle Schwierigkeiten hat, kein Einkommen hat oder nur BaföG bekommt, dann sollte man einen Beratungsschein holen und zum Anwalt gehen. Der wird dir die Summe mehr runter drücken können bei einem Vergleich und du musst den Anwalt nicht bezahlen.

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