Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
Kennst du denn Fälle, wo Haas&Kollegen tatsächlich geklagt haben? Sicherlich werden das nur solche Fälle sein, wo der Angeklagte sich falsch verhalten hat. Also keine mod. UE etc. geschickt hat.
Besonders, dass man als Streitgericht das Gericht in meinem Wohnort angegeben hat sagt aus, dass da wohl nichts kommen wird.
Besonders, dass man als Streitgericht das Gericht in meinem Wohnort angegeben hat sagt aus, dass da wohl nichts kommen wird.
Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
Natürlich gibt es /gab es Klagen durch RA Haas. Die Streitgerichte sind in der Regel am Wohnort des Betreffenden. Natürlich gibt es hier einige, die nicht am Wohnort stattfanden. Es hat sich aber gezeigt, das diejenigen, die mit einem Anwalt reagierten, gut gefahren sind.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
Ich sage nicht, dass es keine Klagen gab. Jedoch liest man im Internet halt relativ wenig davon. Das Verhältnis von Anzahl der Mahnungen und der Klagen ist sehr gering. Demnach werde ich das Angebot ablehnen und dagegen vorgehen. Eine Klagewahrscheinlichkeit in %? Was schätzt du?
Was denkst du denn noch über die Höhe des streitwertes. Sind die in der Regel doch eindeutig zu hoch, oder?
Was denkst du denn noch über die Höhe des streitwertes. Sind die in der Regel doch eindeutig zu hoch, oder?
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Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
nur weil du wenig im Internet zu Klagen liest, heißt das nicht, dass es wenige gibt. Zudem weiß man nicht, wieviel Prozent der Abgemahnten einfach aus Angst bezahlen bzw sich früher oder später vergleichen. Somit kann man schwer einschätzen wieviel Prozent der Nichtzahler verklagt werden. Dieses Forum ist hier nicht unbedingt repräsentativ.imbe3m112 hat geschrieben:Ich sage nicht, dass es keine Klagen gab. Jedoch liest man im Internet halt relativ wenig davon. Das Verhältnis von Anzahl der Mahnungen und der Klagen ist sehr gering. Demnach werde ich das Angebot ablehnen und dagegen vorgehen. Eine Klagewahrscheinlichkeit in %? Was schätzt du?
Was denkst du denn noch über die Höhe des streitwertes. Sind die in der Regel doch eindeutig zu hoch, oder?
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Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
Ich bin neu in dem Abmahn-Wahn und steh gerade auf dem Schlauch.
Abmahnung von S&W erhalten, darauf mod. UE abgegeben, ohne Zahlung und Schuldeingeständnis.
Jetzt kam die Antwort, dass die UE zurückgewiesen wird, aufgrund der Verwahrung der Kostenlast.
Bin ich jetzt trotzdem vor einer Klage auf Unterlassung sicher? Ich hab selber eine von meinem RA, für einen anderen Fall geschriebene, UE abgegeben, die ja für mich rechtskräftig ist.
Hat also Hand und Fuss und jetzt wollen sie die nicht nehmen, weil ich nicht zahle.
Dürfen die das koppeln? Entweder mod. UE UND zahlen oder garnichts?
Wie reagiere ich denn jetzt?
Abmahnung von S&W erhalten, darauf mod. UE abgegeben, ohne Zahlung und Schuldeingeständnis.
Jetzt kam die Antwort, dass die UE zurückgewiesen wird, aufgrund der Verwahrung der Kostenlast.
Bin ich jetzt trotzdem vor einer Klage auf Unterlassung sicher? Ich hab selber eine von meinem RA, für einen anderen Fall geschriebene, UE abgegeben, die ja für mich rechtskräftig ist.
Hat also Hand und Fuss und jetzt wollen sie die nicht nehmen, weil ich nicht zahle.
Dürfen die das koppeln? Entweder mod. UE UND zahlen oder garnichts?
Wie reagiere ich denn jetzt?
Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
wenn die mod. ue berechtigt abgelehnt wurde, dann räumt diese die wiederholungsgefahr nicht aus, und natürlich kann eine unterlassungsklage erhoben oder sogar eine ev erwirkt werden.
nur interessehalber, könntest du mir ja einmal die mod. ue + das schreiben von s&w per mail zusenden, damit ich allgemein darüber berichten kann.
ansonsten, solltest du unser musterschreiben einer mod. ue + hinwiese einmal durchlesen (signatur). oder einen anwalt beaufttragen.
vg steffen
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nur interessehalber, könntest du mir ja einmal die mod. ue + das schreiben von s&w per mail zusenden, damit ich allgemein darüber berichten kann.
ansonsten, solltest du unser musterschreiben einer mod. ue + hinwiese einmal durchlesen (signatur). oder einen anwalt beaufttragen.
vg steffen
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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
Ausführlich hier!
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Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
- keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen
a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link) - Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein! - Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
- Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Ausführlich hier!
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
Die Wiederholungsgefahr wurde eindeutig aus geräumt, deswegen ja der Grund "Verwahren der Kostenlast".
Das heisst für mich, weil ich nicht gezahlt habe.
Hier mal schnell aus meiner UE raus kopiert:
".......verpflichtet sich ab sofort ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ohne Präjudiz für die Sach-
und Rechtslage und unter ausdrücklicher Verwahrung gegen die Kosten, gleichwohl
rechtsverbindlich, gegenüber der ...........................................
dazu, es zu unterlassen,
das Filmwerk ....................... ganz oder in Teilen ohne Einwilligung der
Unterlassungsgläubigerin im Internet öffentlich zugänglich zu machen, öffentlich zugänglich
machen zu lassen oder es Dritten zu ermöglichen, das Werk über ihren Internetanschluss
öffentlich zugänglich zu machen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine angemessene,
durch die Unterlassungsgläubigerin festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im
Streitfall auf Betreiben des Unterlassungsschuldners vom zuständigen Gericht auf
Angemessenheit überprüft werden kann. Diese Unterlassungsverpflichtungserklärung wird unter
der auflösenden Bedingung abgegeben, dass die zu unterlassenden Handlungen durch
Änderungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder durch Gesetzesänderungen in
Zukunft rechtmäßig werden."
Also für mich ist das eindeutig. Ich denke das ist ne fiese Masche von denen, ganz ehrlich!
Reicht vielleicht schon wenn ich die Passage "und unter ausdrücklicher Verwahrung gegen die Kosten" heraus nehme und die UE ohne diese noch einmal verschicke?
Also mein RA hatte mit dieser UE bei einem anderen Fall vollen Erfolg, sprich keine Reaktion.
Das heisst für mich, weil ich nicht gezahlt habe.
Hier mal schnell aus meiner UE raus kopiert:
".......verpflichtet sich ab sofort ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ohne Präjudiz für die Sach-
und Rechtslage und unter ausdrücklicher Verwahrung gegen die Kosten, gleichwohl
rechtsverbindlich, gegenüber der ...........................................
dazu, es zu unterlassen,
das Filmwerk ....................... ganz oder in Teilen ohne Einwilligung der
Unterlassungsgläubigerin im Internet öffentlich zugänglich zu machen, öffentlich zugänglich
machen zu lassen oder es Dritten zu ermöglichen, das Werk über ihren Internetanschluss
öffentlich zugänglich zu machen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine angemessene,
durch die Unterlassungsgläubigerin festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im
Streitfall auf Betreiben des Unterlassungsschuldners vom zuständigen Gericht auf
Angemessenheit überprüft werden kann. Diese Unterlassungsverpflichtungserklärung wird unter
der auflösenden Bedingung abgegeben, dass die zu unterlassenden Handlungen durch
Änderungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder durch Gesetzesänderungen in
Zukunft rechtmäßig werden."
Also für mich ist das eindeutig. Ich denke das ist ne fiese Masche von denen, ganz ehrlich!
Reicht vielleicht schon wenn ich die Passage "und unter ausdrücklicher Verwahrung gegen die Kosten" heraus nehme und die UE ohne diese noch einmal verschicke?
Also mein RA hatte mit dieser UE bei einem anderen Fall vollen Erfolg, sprich keine Reaktion.
Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
[quoteempillendreher](...) verpflichtet sich ab sofort ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage und unter ausdrücklicher Verwahrung gegen die Kosten, gleichwohl
rechtsverbindlich, (...)
Die Wiederholungsgefahr wurde eindeutig aus geräumt, deswegen ja der Grund "Verwahren der Kostenlast".[/quoteem]
1. BGH - Fazit Annahme/Nichtannahme mod. UE:
2. (...) unter ausdrücklicher Verwahrung gegen die Kosten bzw. Kostenlast (...)
Man sagt ja nichts anderes als, das man die Abmahnkosten des Abmahnenden nicht erstatten will - auch wenn er berechtigt abgemahnt wurde. Ganz zu Schweigen, das die Störerhaftung - verschuldensunabhängig ist. Dieses muss der Verletzte nicht annehmen und kann diese mod. UE mit der Formulierung hinsichtlich der Verwahrung der Kosten bzw. Kostenlast inhaltlich bemängeln, sowie diese abgegebene mod. UE nicht annehmen und zurückweisen. Ergebnis, die Wiederholungsgefahr ist nicht ausgeräumt = EV oder Unterlassungsklage.
3. (...) Also für mich ist das eindeutig. Ich denke das ist ne fiese Masche von denen, ganz ehrlich! Reicht vielleicht schon wenn ich die Passage "und unter ausdrücklicher Verwahrung gegen die Kosten" heraus nehme und die UE ohne diese noch einmal verschicke? Also mein RA hatte mit dieser UE bei einem anderen Fall vollen Erfolg, sprich keine Reaktion. (...)
Es hängt vom jeweiligen Verletzten ab, wie er Verstöße geltend macht und welchen Inhalt einer abgegebenen Erklärung er annimmt oder nicht. Im anderen Fall hat der betreffende Verletzte die Formulierung akzeptiert, hier eben wurde die inhaltliche Abfassung bemängelt und die mod. UE nicht angenommen.
Noch einmal, entweder Anwalt, oder unser Musterschreiben unter Beachtung der Nutzungshinweise.
VG Steffen
rechtsverbindlich, (...)
Die Wiederholungsgefahr wurde eindeutig aus geräumt, deswegen ja der Grund "Verwahren der Kostenlast".[/quoteem]
1. BGH - Fazit Annahme/Nichtannahme mod. UE:
- Stillschweigen = keine Annahme, eine mod. UE bedarf einer expliziten Annahmeerklärung;
- wird dagegen,
- der Eingang explizite bestätigt und
- der Inhalt nicht beanstandet sowie
- die Ansprüche daraus weiter geltend,
gilt sie als konkludent angenommen (OLG Köln, Az. 6 U 54/05);
- Die Annahme ist unbefristet, das heißt, sie kann jederzeit durch den Abmahner an-genommen werden;
- Die mod. UE räumt trotzdem die Wiederholungsgefahr aus und wirkt einer EV + Unterlassungsklage entgegen (wenn man die Nutzungshinweise
beachtet hat).
2. (...) unter ausdrücklicher Verwahrung gegen die Kosten bzw. Kostenlast (...)
Man sagt ja nichts anderes als, das man die Abmahnkosten des Abmahnenden nicht erstatten will - auch wenn er berechtigt abgemahnt wurde. Ganz zu Schweigen, das die Störerhaftung - verschuldensunabhängig ist. Dieses muss der Verletzte nicht annehmen und kann diese mod. UE mit der Formulierung hinsichtlich der Verwahrung der Kosten bzw. Kostenlast inhaltlich bemängeln, sowie diese abgegebene mod. UE nicht annehmen und zurückweisen. Ergebnis, die Wiederholungsgefahr ist nicht ausgeräumt = EV oder Unterlassungsklage.
3. (...) Also für mich ist das eindeutig. Ich denke das ist ne fiese Masche von denen, ganz ehrlich! Reicht vielleicht schon wenn ich die Passage "und unter ausdrücklicher Verwahrung gegen die Kosten" heraus nehme und die UE ohne diese noch einmal verschicke? Also mein RA hatte mit dieser UE bei einem anderen Fall vollen Erfolg, sprich keine Reaktion. (...)
Es hängt vom jeweiligen Verletzten ab, wie er Verstöße geltend macht und welchen Inhalt einer abgegebenen Erklärung er annimmt oder nicht. Im anderen Fall hat der betreffende Verletzte die Formulierung akzeptiert, hier eben wurde die inhaltliche Abfassung bemängelt und die mod. UE nicht angenommen.
Noch einmal, entweder Anwalt, oder unser Musterschreiben unter Beachtung der Nutzungshinweise.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
Dieser Anspruch aus dem UrhR-Verstoß resultiert aus dem § 98 UrhG. Der Abmahner kann ja nicht Wissen, wie es zum Tatvorwurf rund um den ermittelten Anschluss aussah. Dieses liegt in der Sphäre des AI, und der wird mit dieser Forderung bedacht.Mal so eine Frage am Rande: mit welchem Recht fordern die die sofortige Löschung des Filmes?
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
Hi liebe Community,
meine volljährige Mitbewohnerin und ich haben gleich jeweils 2 Abmahnungen von Waldorf Frommer und Schutt Waetke erhalten.
Der Internetanschluss läuft jedoch auf ihren Vater (der zur zum Tatzeitpunkt jedoch nachweißlich nicht da war).
Wir haben uns vieles durchgelesen sind uns aber nicht sicher ob wir die Antwort auf Frage 14 im FAQ richtig verstanden haben.
Fragen:
-Der Vater kann seine Unschuld bzw. Abwesenheit beweisen. Sollte der Vater seine Tochter im Haushalt erwähnen oder lieber nicht? Vor- und Nachteile?
-Selbst wenn der Vater seine Unschuld beweist und seine Tochter (meine Mitbewohnerin) als möglichen Täter erwähnt, dann muss sie die komplette Strafe zahlen, oder?
(Wir dachten es gab schön Fälle bei denen am Ende keiner etwas bezahlen musste.)
-Wie sollte man jetzt weiter vorgehen um so wenig wie möglich bzw. nichts zu zahlen?
-Und was passiert wenn im Haushalt zwei Kinder leben und nicht klar ist wer die Straftat begangen hat? Wer haftet bzw. zahlt dann?
Danke euch!
meine volljährige Mitbewohnerin und ich haben gleich jeweils 2 Abmahnungen von Waldorf Frommer und Schutt Waetke erhalten.
Der Internetanschluss läuft jedoch auf ihren Vater (der zur zum Tatzeitpunkt jedoch nachweißlich nicht da war).
Wir haben uns vieles durchgelesen sind uns aber nicht sicher ob wir die Antwort auf Frage 14 im FAQ richtig verstanden haben.
Fragen:
-Der Vater kann seine Unschuld bzw. Abwesenheit beweisen. Sollte der Vater seine Tochter im Haushalt erwähnen oder lieber nicht? Vor- und Nachteile?
-Selbst wenn der Vater seine Unschuld beweist und seine Tochter (meine Mitbewohnerin) als möglichen Täter erwähnt, dann muss sie die komplette Strafe zahlen, oder?
(Wir dachten es gab schön Fälle bei denen am Ende keiner etwas bezahlen musste.)
-Wie sollte man jetzt weiter vorgehen um so wenig wie möglich bzw. nichts zu zahlen?
-Und was passiert wenn im Haushalt zwei Kinder leben und nicht klar ist wer die Straftat begangen hat? Wer haftet bzw. zahlt dann?
Danke euch!
Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
Hallo @buttermelone,
zuallererst sollte man Richtigstellen, nicht Du und Deine Mitbewohnerin haben 2 Abmahnungen erhalten, sondern Dein Dad als Anschlussinhaber (AI). Dieser wird nur gesagt haben, hier kümmert euch darum, und ich hoffe inständig, er weiß davon.
Dady geht einfach nach unserer empfohlenen Vorgehensweise vor, oder beauftragt einen Anwalt (und Ihr hört mit Filesharing auf).
VG Steffen
zuallererst sollte man Richtigstellen, nicht Du und Deine Mitbewohnerin haben 2 Abmahnungen erhalten, sondern Dein Dad als Anschlussinhaber (AI). Dieser wird nur gesagt haben, hier kümmert euch darum, und ich hoffe inständig, er weiß davon.
Dady geht einfach nach unserer empfohlenen Vorgehensweise vor, oder beauftragt einen Anwalt (und Ihr hört mit Filesharing auf).
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
Hi liebe Community,
habe auch vor kurzem eine Abmahnung bekommen, weil ich angeblich irgendetwas down-bzw. ubgeloudet haben soll, gefordert waren die berühmten 732,50€, denen ich widersprochen habe (nach Muster), habe aber weder die beigelegte UE noch die mod. UE abgegeben.
Nun ist nach ca. 12 Tagen wieder ein schreiben (keine Ahnung wie man dieses Schreiben bezeichnet, da kein Kopf bzw. Titel) eingegangen wo die S&W Kanzlei auf mein Schreiben (Widerspruch) Bezug nehmen:
Zitat: Der Beweis des ersten Anscheins spricht nämlich dafür, dass der Inhaber eines Internetanschlusses auch der Täter ... ist bla..bla..blaa.,
bloße Behauptungen wie "ich war es nicht" usw. sing hierzu völlig ungeeignet und genügen in keinem Falle der sekundären Darlegungslast. Darstellun, dass ein Clienprogramm angeblich nicht auf dem PC des Anschlussinhabers befanden ist unerheblich. u.s.w.
Wollen also o.g. Betrag sowie UE innerhalb von 14 Tagen.
Wie gehen die betroffenen damit um und wie soll man dieses Schreiben werten, bzw. was passiert wenn man nicht reagiert?
Danke euch!
habe auch vor kurzem eine Abmahnung bekommen, weil ich angeblich irgendetwas down-bzw. ubgeloudet haben soll, gefordert waren die berühmten 732,50€, denen ich widersprochen habe (nach Muster), habe aber weder die beigelegte UE noch die mod. UE abgegeben.
Nun ist nach ca. 12 Tagen wieder ein schreiben (keine Ahnung wie man dieses Schreiben bezeichnet, da kein Kopf bzw. Titel) eingegangen wo die S&W Kanzlei auf mein Schreiben (Widerspruch) Bezug nehmen:
Zitat: Der Beweis des ersten Anscheins spricht nämlich dafür, dass der Inhaber eines Internetanschlusses auch der Täter ... ist bla..bla..blaa.,
bloße Behauptungen wie "ich war es nicht" usw. sing hierzu völlig ungeeignet und genügen in keinem Falle der sekundären Darlegungslast. Darstellun, dass ein Clienprogramm angeblich nicht auf dem PC des Anschlussinhabers befanden ist unerheblich. u.s.w.
Wollen also o.g. Betrag sowie UE innerhalb von 14 Tagen.
Wie gehen die betroffenen damit um und wie soll man dieses Schreiben werten, bzw. was passiert wenn man nicht reagiert?
Danke euch!
Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
[quoteemKanzler_P]Wie gehen die Betroffenen damit um, und wie soll man dieses Schreiben werten, bzw. was passiert wenn man nicht reagiert?[/quoteem]
Du kannst einem Abmahnschreiben widersprechen, Einspruch einlegen usw., was nicht die angemessene Reaktion ist.
1. man weißt die Abmahnung sofort zurück bzw. gibt keine UE ab. Natürlich ist es empfehlenswert - nur mit Anwalt - denn die Folge kann sein, das der Abmahner im schlimmsten Fall eine EV erwirkt oder eine Unterlassungsklage erhebt. Natürlich - kann -. Das muss man aber wissen, da es persönlich dann teuer werden kann.
2. man erhebt - wieder mit Anwalt - eine Feststellungsklage, wo, der Name sagt es, gerichtlich festgestellt wird, das z.B. kein Unterlassungsanspruch besteht. Der Nachteil, erhebt der Abmahner seinerseits jetzt eine Leistungsklage, wird die neg. Feststellung damit aufgehoben.
3. man richtet sich nach unserer empfohlenen Vorgehensweise (Link Signatur). Diese ist erst einmal ausgerichtet - ohne Anwalt.
4. man beauftragt einen Anwalt. Natürlich kostet dieser Geld.
5. man reagiert überhaupt nicht mehr. Risiko = EV oder Unterlassungsklage (teuer).
Interessant wäre auch einmal (gern auch per PN/E-Mail) zu lesen, was du als Widerspruch so geschrieben hast. Nicht, das du unbewusst ein Schuldanerkenntnis denen geliefert hast.
VG Steffen
Du kannst einem Abmahnschreiben widersprechen, Einspruch einlegen usw., was nicht die angemessene Reaktion ist.
1. man weißt die Abmahnung sofort zurück bzw. gibt keine UE ab. Natürlich ist es empfehlenswert - nur mit Anwalt - denn die Folge kann sein, das der Abmahner im schlimmsten Fall eine EV erwirkt oder eine Unterlassungsklage erhebt. Natürlich - kann -. Das muss man aber wissen, da es persönlich dann teuer werden kann.
2. man erhebt - wieder mit Anwalt - eine Feststellungsklage, wo, der Name sagt es, gerichtlich festgestellt wird, das z.B. kein Unterlassungsanspruch besteht. Der Nachteil, erhebt der Abmahner seinerseits jetzt eine Leistungsklage, wird die neg. Feststellung damit aufgehoben.
3. man richtet sich nach unserer empfohlenen Vorgehensweise (Link Signatur). Diese ist erst einmal ausgerichtet - ohne Anwalt.
4. man beauftragt einen Anwalt. Natürlich kostet dieser Geld.
5. man reagiert überhaupt nicht mehr. Risiko = EV oder Unterlassungsklage (teuer).
Interessant wäre auch einmal (gern auch per PN/E-Mail) zu lesen, was du als Widerspruch so geschrieben hast. Nicht, das du unbewusst ein Schuldanerkenntnis denen geliefert hast.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
nein eine Schuldanerkenntnis habe ich denen natürlich nicht geliefert, ich frage mich nun jedes mal wieso gibt man diese UE bzw. auch wenn man eine mod. UE abgibt für 30 jahre haftbar gemacht wird und nach paar Wochen kommt der nächste Brief von einer anderen Kanzlei.Steffen hat geschrieben:[quoteemKanzler_P]Wie gehen die Betroffenen damit um, und wie soll man dieses Schreiben werten, bzw. was passiert wenn man nicht reagiert?[/quoteem]
Interessant wäre auch einmal (gern auch per PN/E-Mail) zu lesen, was du als Widerspruch so geschrieben hast. Nicht, das du unbewusst ein Schuldanerkenntnis denen geliefert hast.
VG Steffen
Wer bekommt eigentlich diese Abmahnungen, sind es nur die T-Online und 1&1 Kunden oder gibt es auch anderen Provider Kooperationen!?
Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
[quoteemKanzler_P]ich frage mich nun jedes mal wieso gibt man diese UE bzw. auch wenn man eine mod. UE abgibt für 30 Jahre haftbar gemacht wird und nach paar Wochen kommt der nächste Brief von einer anderen Kanzlei.[/quoteem]
Zuallererst, die geforderte Unterlassungserklärung ist bei Annahme ein Dauerschuldverhältnis, ergo dauerhaft bindend und nicht nur 30 Jahre. Und jeder, dem sein Recht verletzt wurden, kann dies separat abmahnen. Es besteht keine Stelle im UrhG, wo einzelne Rechte zusammengefasst werden müssen. Ausnahme: 1 RI/1 Abmahner = mehrere Werke. Hier müssen dann gebührentechnisch die Abmahnungen zusammenfasst werden.
Die geforderte Unterlassungserklärung hat 2 Ziele,
[textareaKanzler_P]Wer bekommt eigentlich diese Abmahnungen, sind es nur die T-Online und 1&1 Kunden oder gibt es auch anderen Provider Kooperationen!?[/textarea]
Die Abmahnung bekommt eigentlich, der ermittelte, beantragte, gestattete und verauskunftete Verantwortliche des Internetzuganges des Providers-xyz - der AI. Wird durch dem Provider zuständige LG gem. § 101 IX UrhG ein Antrag hinsichtlich Herausgabe von Verkehrsdaten gestattet und der Provider hat die/musste die Daten speichern, dann erhält man eine Abmahnung, egal bei welchen Provider man ist. Natürlich werden die großen Provider auch die meisten abgemahnten Kunden haben ( so allein bei Telekom 2013 = 946.641 Anfragen gem. § 101 IX UrhhG).
Provider-Speicherpraxis: Wiki/Speicherdauer
VG Steffen
GBPicsOnline - Vatertag GB Pics für Jappy
Zuallererst, die geforderte Unterlassungserklärung ist bei Annahme ein Dauerschuldverhältnis, ergo dauerhaft bindend und nicht nur 30 Jahre. Und jeder, dem sein Recht verletzt wurden, kann dies separat abmahnen. Es besteht keine Stelle im UrhG, wo einzelne Rechte zusammengefasst werden müssen. Ausnahme: 1 RI/1 Abmahner = mehrere Werke. Hier müssen dann gebührentechnisch die Abmahnungen zusammenfasst werden.
Die geforderte Unterlassungserklärung hat 2 Ziele,
- 1. Ausräumung der Wiederholungsgefahr (Verantwortliche muss versprechen diese Handlung zukünftig zu unterlassen)
2. dem Verantwortlichen klaglos zu stellen (Minimierung Kosten, Risiken)
[textareaKanzler_P]Wer bekommt eigentlich diese Abmahnungen, sind es nur die T-Online und 1&1 Kunden oder gibt es auch anderen Provider Kooperationen!?[/textarea]
Die Abmahnung bekommt eigentlich, der ermittelte, beantragte, gestattete und verauskunftete Verantwortliche des Internetzuganges des Providers-xyz - der AI. Wird durch dem Provider zuständige LG gem. § 101 IX UrhG ein Antrag hinsichtlich Herausgabe von Verkehrsdaten gestattet und der Provider hat die/musste die Daten speichern, dann erhält man eine Abmahnung, egal bei welchen Provider man ist. Natürlich werden die großen Provider auch die meisten abgemahnten Kunden haben ( so allein bei Telekom 2013 = 946.641 Anfragen gem. § 101 IX UrhhG).
Provider-Speicherpraxis: Wiki/Speicherdauer
VG Steffen
GBPicsOnline - Vatertag GB Pics für Jappy
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
Nichts! Denn mit Registrierung akzeptiert jeder vertraglich die Board-Regeln.
Danke Steffen (Forenbetreiber)
(…) (2) Verbot:
Das Posten von konkreten Fallbezogenen Unterlassungserklärungen und deren Erläuterungen dazu. Wir stellen das Musterschreiben einer strafbewehrten modifizierten Unterlassungserklärung zur Verfügung, die im Informationsbereich sich befindet und die in ihrer Aussage und erklärenden Bemerkungen - eindeutig ist. (…)
Bitte an die Board-Regeln halten und jetzt keine Entschuldigungen!Das Posten von konkreten Fallbezogenen Unterlassungserklärungen und deren Erläuterungen dazu. Wir stellen das Musterschreiben einer strafbewehrten modifizierten Unterlassungserklärung zur Verfügung, die im Informationsbereich sich befindet und die in ihrer Aussage und erklärenden Bemerkungen - eindeutig ist. (…)
Danke Steffen (Forenbetreiber)
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
Hallo und danke erstmal an alle die hier wertvolle Informationen zur Verfügung stellen. Mich hat es nun selbst erwischt und das Forum hier ist Informationsquelle Nr. 1 für mich.
Ich habe mich auch an euren Leitfaden gehalten und eine mod UE fristgerecht versendet, als nächstes hätte ich nun eigentlich etwas vom Inkasso erwartet aber innerhalb von weniger als 14 Tagen kam nun ein Schreiben mit folgendem Satz zurück:
"...Angelegenheit mit der kommentarlosen Abgabe der Unterlassungserklärung nicht erledigt werden kann"
Ist das normale Vorgehensweise oder habe ich mit meiner UE etwas falsch gemacht? Habe sie mir nochmal angeschaut und sie scheint fehlerfrei. Speziell das "kommentarlos" verstehe ich nicht... Sollte ich irgendeine Initiative ergreifen oder ist das Standard-Panikmache???
Ich habe mich auch an euren Leitfaden gehalten und eine mod UE fristgerecht versendet, als nächstes hätte ich nun eigentlich etwas vom Inkasso erwartet aber innerhalb von weniger als 14 Tagen kam nun ein Schreiben mit folgendem Satz zurück:
"...Angelegenheit mit der kommentarlosen Abgabe der Unterlassungserklärung nicht erledigt werden kann"
Ist das normale Vorgehensweise oder habe ich mit meiner UE etwas falsch gemacht? Habe sie mir nochmal angeschaut und sie scheint fehlerfrei. Speziell das "kommentarlos" verstehe ich nicht... Sollte ich irgendeine Initiative ergreifen oder ist das Standard-Panikmache???
Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
Als erstes Panik:
Dann ist doch die mod. UE dazu da:
VG Steffen
Dann ist doch die mod. UE dazu da:
- 1. Klaglos stellen
2. Abdeckung Unterlassungsanspruch
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
danke Steffen, aber die Panik ist u.a. dank diesem Forum schnell gewichen... Ist jetzt halt so und ich muß die Konsequenzen tragen, d.h. ich hab mich für mod UE und aussitzen entschieden und das werde ich auch tun.
Mich hat nur die schnelle Antwort verunsichert, ob ich bei der modUE etwas falsch gemacht habe was mir zu meinem Nachteil ausgelegt wird, denn ich hatte mit Inkassopost gerechnet. Aber dann ist ja alles gut und es ist wohl nur Angstmache und Druckaufbau. Mal schauen was als nächstes für Post kommt...
Mich hat nur die schnelle Antwort verunsichert, ob ich bei der modUE etwas falsch gemacht habe was mir zu meinem Nachteil ausgelegt wird, denn ich hatte mit Inkassopost gerechnet. Aber dann ist ja alles gut und es ist wohl nur Angstmache und Druckaufbau. Mal schauen was als nächstes für Post kommt...