Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Danke! Na dann wollen wir mal Tee trinken....
Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hallo,
mir wurde hier das Forum empfohlen. Ich habe von der im Titel genannten Anwaltskanzlei ein Schreiben bekommen. Ich soll für einen runtergeladenen Film 700 € bezahlen. Allerdings meine ich, dass ich nicht den kompletten Film runtergeladen habe, sondern nur eine Szene. Man liest ja öfters mal, dass so Leute einen abzocken wollen. Woher weiß ich wann das der Fall ist? Und wie sollte ich mich nun verhalten? Man liest ja öfters mal, dass man einfach ignorieren soll. Wiederum andere sagen, dass man sich einen Anwalt nehmen soll. Wie gehe ich nun am Besten vor?
Grüße Chris
mir wurde hier das Forum empfohlen. Ich habe von der im Titel genannten Anwaltskanzlei ein Schreiben bekommen. Ich soll für einen runtergeladenen Film 700 € bezahlen. Allerdings meine ich, dass ich nicht den kompletten Film runtergeladen habe, sondern nur eine Szene. Man liest ja öfters mal, dass so Leute einen abzocken wollen. Woher weiß ich wann das der Fall ist? Und wie sollte ich mich nun verhalten? Man liest ja öfters mal, dass man einfach ignorieren soll. Wiederum andere sagen, dass man sich einen Anwalt nehmen soll. Wie gehe ich nun am Besten vor?
Grüße Chris
Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
[quoteemchris85]... mir wurde hier das Forum empfohlen.[/quoteem]
Ist dieses nun gut oder nicht? Ne, ist ein Joke.
Hallo @Chris,
das LG München I hat zwar vor kurzen in einem Beschluss vom 29.05.2013 (Az. 7 O 22293/12) entschieden, das ein Pornofilm nicht unbedingt dem Urheberrecht unterliegt, Stichpunkt: Primitive Darstellung sexueller Vorgänge“, ... aber ich würde nicht unbedingt darauf vertrauen, da es wohl auf dem Einzelfall ankommt und ob ein anderes Gericht auch zu dieser Auffassung gelangt.
Wenn Du ein P2P-Client installiert, den Link zu dem Film angeklickt und den Download/ begonnen hast, dann stellt es doch eine UrhR-Verletzung dar. Ganz zu schweigen, dass man mit Beginn des Downloads es anderen anbietet zum Upload. Was soll daran eine Abzocke sein? Im Grundsatz ist doch die Abmahnung erst einmal berechtigt.
[quoteemchris85]Allerdings habe ich nicht den kompletten Film runtergeladen, sondern nur eine Szene.[/quoteem]
Diese musst Du dann in einem möglichen Klageverfahren so darlegen, das ein Richter davon überzeugt ist. Wenn mehrere Loggs (außer den aus der Abmahnung) vorhanden sind, wird es wohl schwierig sein, in diese Richtung zu argumentieren.
[quoteemchris85]Und wie sollte ich mich nun verhalten? Man liest ja öfters mal, dass man einfach ignorieren soll. Wiederum andere sagen, dass man sich einen Anwalt nehmen soll. Wie gehe ich nun am Besten vor?[/quoteem]
Dieses ist letztendlich - Deine - Entscheidung. Hierzu musst Du dich umfassend informieren. Unsere allgemein Empfehlung lautet:
.
.
VG Steffen
Ist dieses nun gut oder nicht? Ne, ist ein Joke.
Hallo @Chris,
das LG München I hat zwar vor kurzen in einem Beschluss vom 29.05.2013 (Az. 7 O 22293/12) entschieden, das ein Pornofilm nicht unbedingt dem Urheberrecht unterliegt, Stichpunkt: Primitive Darstellung sexueller Vorgänge“, ... aber ich würde nicht unbedingt darauf vertrauen, da es wohl auf dem Einzelfall ankommt und ob ein anderes Gericht auch zu dieser Auffassung gelangt.
Wenn Du ein P2P-Client installiert, den Link zu dem Film angeklickt und den Download/ begonnen hast, dann stellt es doch eine UrhR-Verletzung dar. Ganz zu schweigen, dass man mit Beginn des Downloads es anderen anbietet zum Upload. Was soll daran eine Abzocke sein? Im Grundsatz ist doch die Abmahnung erst einmal berechtigt.
[quoteemchris85]Allerdings habe ich nicht den kompletten Film runtergeladen, sondern nur eine Szene.[/quoteem]
Diese musst Du dann in einem möglichen Klageverfahren so darlegen, das ein Richter davon überzeugt ist. Wenn mehrere Loggs (außer den aus der Abmahnung) vorhanden sind, wird es wohl schwierig sein, in diese Richtung zu argumentieren.
[quoteemchris85]Und wie sollte ich mich nun verhalten? Man liest ja öfters mal, dass man einfach ignorieren soll. Wiederum andere sagen, dass man sich einen Anwalt nehmen soll. Wie gehe ich nun am Besten vor?[/quoteem]
Dieses ist letztendlich - Deine - Entscheidung. Hierzu musst Du dich umfassend informieren. Unsere allgemein Empfehlung lautet:
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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
Ausführlich hier!
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Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
- keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen
a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link) - Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein! - Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
- Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Ausführlich hier!
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VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hallo Steffen,
ich gehe einfach mal davon aus, dass ich ums Zahlen nicht drumherum kommen werde. Allerdings finde ich persönlich den Betrag von 700 € einfach viel zu überzogen. Im Internet gibt es ja so einige Werbung von Rechtsanwälten die damit werben, dass das erste Beratungsgespräch kostenlos ist und die Mandanten i.d.R wenn sie deren Hilfe in Anspruch nehmen im Endeffekt weniger zahlen ( Summe aus Strafe für DL + Honorar für den engagierten Anwalt). Sind diese Angebot ratsam oder sollte man eher die Finger davon lassen?Ebenso habe ich gelesen, dass wenn die Abmahnung berechtigt ist man eine Vergleich mit der Kanzlei anstreben soll.
Ich bin nun ehrlich gesagt unschlüssig welche der beiden Varianten ich anstreben solle. Mein erster Gedanke war, dass ich erste Variante versuchen sollte. Das erste Gespräch ist ja kostenlos und die werde einem sicherlich sagen können womit man rechnen muss. Dabei würde ich darauf achten, dass die Kanzlei ein fixes Honorar hat, damit die Kosten überschaubar bleiben.
Der Anschlussinhaber (Eltern) war zu dem Zeitpunkt im Urlaub. Somit ist ja eigentlich klar, dass ich (Sohn) es gewesen sein muss. Da ich noch Student bin und quasi kein geregeltes Einkommen habe, besteht da irgendwie die Möglichkeit den Betrag zu minimieren?
Grüße Chris
ich gehe einfach mal davon aus, dass ich ums Zahlen nicht drumherum kommen werde. Allerdings finde ich persönlich den Betrag von 700 € einfach viel zu überzogen. Im Internet gibt es ja so einige Werbung von Rechtsanwälten die damit werben, dass das erste Beratungsgespräch kostenlos ist und die Mandanten i.d.R wenn sie deren Hilfe in Anspruch nehmen im Endeffekt weniger zahlen ( Summe aus Strafe für DL + Honorar für den engagierten Anwalt). Sind diese Angebot ratsam oder sollte man eher die Finger davon lassen?Ebenso habe ich gelesen, dass wenn die Abmahnung berechtigt ist man eine Vergleich mit der Kanzlei anstreben soll.
Ich bin nun ehrlich gesagt unschlüssig welche der beiden Varianten ich anstreben solle. Mein erster Gedanke war, dass ich erste Variante versuchen sollte. Das erste Gespräch ist ja kostenlos und die werde einem sicherlich sagen können womit man rechnen muss. Dabei würde ich darauf achten, dass die Kanzlei ein fixes Honorar hat, damit die Kosten überschaubar bleiben.
Der Anschlussinhaber (Eltern) war zu dem Zeitpunkt im Urlaub. Somit ist ja eigentlich klar, dass ich (Sohn) es gewesen sein muss. Da ich noch Student bin und quasi kein geregeltes Einkommen habe, besteht da irgendwie die Möglichkeit den Betrag zu minimieren?
Grüße Chris
Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hallo Chris,
ehe man hier wild herumwurschtelt, abgemahnt werden die /der AI! Diese müssen reagieren.
VG Steffen
ehe man hier wild herumwurschtelt, abgemahnt werden die /der AI! Diese müssen reagieren.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hallo Steffen,
und wie schaut es aus wegen den anderen beiden Fragen? Das wäre mir eigentlich da wichtigste, dass ich da nen Ratschlag bekommen könnte. Kenne mich halt mit der Materie 0 aus.
Grüße
Chris
und wie schaut es aus wegen den anderen beiden Fragen? Das wäre mir eigentlich da wichtigste, dass ich da nen Ratschlag bekommen könnte. Kenne mich halt mit der Materie 0 aus.
Grüße
Chris
Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Du bist doch nicht abgemahnt wurden, sondern deine Eltern. Deshalb hast Du nichts zu unternehmen, sondern die / der AI.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ja, aber ich war es ja der das gemacht und der im Endeffekt die Kosten tragen muss. Daher wollte ich einfach wissen wie ich am günstigsten aus der ganzen Sache rauskomme.
Grüße
Grüße
Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
[quoteemchris85]Ja, aber ich war es ja der das gemacht und der im Endeffekt die Kosten tragen muss. Daher wollte ich einfach wissen, wie ich am günstigsten aus der ganzen Sache rauskomme.[/quoteem]
Man sollte mal beachten, es wird immer der / die AI abgemahnt. Haben z.B. deine Eltern Kenntnis über dein schändliches handeln, ist es egal ob du es warst, dann sind diese als Störer und Täter dran. Oder sie als Störer, du als Täter. Oder sie überhaupt nicht, und du als Täter allein usw. Dieses hängt natürlich von der Vorgehensweise des Abgemahnten ab.
Deshalb solltest Du als Erstes einmal mit deinen Eltern über alles reden.
VG Steffen
Man sollte mal beachten, es wird immer der / die AI abgemahnt. Haben z.B. deine Eltern Kenntnis über dein schändliches handeln, ist es egal ob du es warst, dann sind diese als Störer und Täter dran. Oder sie als Störer, du als Täter. Oder sie überhaupt nicht, und du als Täter allein usw. Dieses hängt natürlich von der Vorgehensweise des Abgemahnten ab.
Deshalb solltest Du als Erstes einmal mit deinen Eltern über alles reden.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alles klar, vielen Dank für deine Hilfe!
Grüße
Grüße
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- Beiträge: 33
- Registriert: Freitag 31. Mai 2013, 16:17
Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
War cgm nicht insolvent?
Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Aber dann gibt es doch sicherlich einen Insolvenzverwalter?
VG DSteffen
VG DSteffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hi,
ich will hier einen Titel vorbeugen... leider finde ich keine Email oder Fax-Nummer.
Adresse hab ich. Hmm geht also nur der Einschreiben-Rückschein-WEG ?
Oder hat da wer mehr Infos?
ich will hier einen Titel vorbeugen... leider finde ich keine Email oder Fax-Nummer.
Adresse hab ich. Hmm geht also nur der Einschreiben-Rückschein-WEG ?
Oder hat da wer mehr Infos?
Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hier kann noch niemand Heilsehen. Da musst Du schon den Rechteinhaber namentlich benennen.Oder hat da wer mehr Infos?
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ich meine ja auch CGM direkt da der liebe Alexander Laios keine Adresse hat wie es aussieht. Geht mir nur um den Doppelversand^^
Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
(...) Herr Alexander Laios, c/o CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Schubertstr. 14, 60325 Frankfurt am Main, (...)
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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- Registriert: Dienstag 29. Oktober 2013, 21:02
Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hallo zusammen,
2011 hatte ich dummerweise etwas geladen und bekam dann ein Schreiben. Habe damals sofort die UE von euch benutzt und 1-2 Schreiben erhalten und immer ignoriert. Nun ~2 Jahre später habe ich heute ein neues Schreiben erhalten:
Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Beschluss des AG FFM vom xx.xx.xxxx
Allein der Titel macht einem schon Sorgen.
Sehr geehrter.....
hiermiet zeigen wir an, dasss uns Herr Rechtsanwanlt ........ mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen als Insolvenzverwalter über das Vermögen der FDUDM2 GmbH (vormals DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien) beauftragt hat. Eine auf uns laufende Vollmacht ist diesem Schreiben beigefügt. Herr Rechtsanwalt ..... wurde durch den ebenfalls beiligenden Beschluss des Amtsgerichts FFM vom xx.xx.xxxx zum Insolvenverwalter über das Vermögen der FDUDM2 bestellt.
In der o.g. Angelegenheit verweisen wir hinsichtlich der über Ihren Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung un der geltenden Rechtslage hierzu auf den bisher umfassend erfolgten Schriftverkehr.
Insbesondere wurde Ihnen bereits mehrfach angeboten, diese Angelegenheit durch Zahlung einer Vergleichsbetrages einvernehmlich zu erledigen.
Diese fristgebundenen Vergleichtsangebote haben Sie nicht wahrgenommen.
An diese Vergleichsangebote ist unser Mandant, Herr Rechtsanwalt ......... als Insolvenzverwalter nicht gebunden. Vielmehr hat er in seiner Funktion als Insolvenzverwalter die wesentliche Aufgabe, offene Forderungen der FDUDM2 GmbH beizutreiben.
Gleichwohl ist Herr Rechtsanwalt ..... als Insolvenzverwalter zu eienr einvernehmlichen Erledigung der Angelegenheit bereit, allerdings nicht mehr zu den Bedingungen der letzten Schreiben.
Sollten nun mehr bis zum..... der Vergleichsbetrag von 480€ auf dem Konto......
eingegangen sein, wird der Insolvenzverwalter keine weiteren Schritte gegen Sie einleiten.
Sollte nach diesem Zeitpunkt keine Zahlung durch Sie erfolgt sein, wird ohne weitere Ankündigung in das Mahnverfahren übergegangen bzw. Klage erhoben.
Was für Möglichkeiten habe ich nun? Bitte um Hilfe
2011 hatte ich dummerweise etwas geladen und bekam dann ein Schreiben. Habe damals sofort die UE von euch benutzt und 1-2 Schreiben erhalten und immer ignoriert. Nun ~2 Jahre später habe ich heute ein neues Schreiben erhalten:
Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Beschluss des AG FFM vom xx.xx.xxxx
Allein der Titel macht einem schon Sorgen.
Sehr geehrter.....
hiermiet zeigen wir an, dasss uns Herr Rechtsanwanlt ........ mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen als Insolvenzverwalter über das Vermögen der FDUDM2 GmbH (vormals DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien) beauftragt hat. Eine auf uns laufende Vollmacht ist diesem Schreiben beigefügt. Herr Rechtsanwalt ..... wurde durch den ebenfalls beiligenden Beschluss des Amtsgerichts FFM vom xx.xx.xxxx zum Insolvenverwalter über das Vermögen der FDUDM2 bestellt.
In der o.g. Angelegenheit verweisen wir hinsichtlich der über Ihren Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung un der geltenden Rechtslage hierzu auf den bisher umfassend erfolgten Schriftverkehr.
Insbesondere wurde Ihnen bereits mehrfach angeboten, diese Angelegenheit durch Zahlung einer Vergleichsbetrages einvernehmlich zu erledigen.
Diese fristgebundenen Vergleichtsangebote haben Sie nicht wahrgenommen.
An diese Vergleichsangebote ist unser Mandant, Herr Rechtsanwalt ......... als Insolvenzverwalter nicht gebunden. Vielmehr hat er in seiner Funktion als Insolvenzverwalter die wesentliche Aufgabe, offene Forderungen der FDUDM2 GmbH beizutreiben.
Gleichwohl ist Herr Rechtsanwalt ..... als Insolvenzverwalter zu eienr einvernehmlichen Erledigung der Angelegenheit bereit, allerdings nicht mehr zu den Bedingungen der letzten Schreiben.
Sollten nun mehr bis zum..... der Vergleichsbetrag von 480€ auf dem Konto......
eingegangen sein, wird der Insolvenzverwalter keine weiteren Schritte gegen Sie einleiten.
Sollte nach diesem Zeitpunkt keine Zahlung durch Sie erfolgt sein, wird ohne weitere Ankündigung in das Mahnverfahren übergegangen bzw. Klage erhoben.
Was für Möglichkeiten habe ich nun? Bitte um Hilfe
Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hallo,
ich habe ziemlich genau das gleiche Schreiben bekommen, wie im Beitrag vor mir.
Titel: "Eröffnung des Insolvenzverfahrens AZ... etc"
Ich habe vorherige Schreiben als "Bettelbriefe" abgeheftet und nicht reagiert. Eine mod. Ue habe ich vor ca. 2,5 Jahren verschickt.
Meine Frage: Ist das jetzt das sogenannte Inkassoschreiben? Muss ich mit widerspruch reagieren? Oder kann ich das weiter aussitzen? Ich bin überzeugter Nicht-Zahler
Bitte um eine kurze Antwort!
Viele Grüße
Steffen
ich habe ziemlich genau das gleiche Schreiben bekommen, wie im Beitrag vor mir.
Titel: "Eröffnung des Insolvenzverfahrens AZ... etc"
Ich habe vorherige Schreiben als "Bettelbriefe" abgeheftet und nicht reagiert. Eine mod. Ue habe ich vor ca. 2,5 Jahren verschickt.
Meine Frage: Ist das jetzt das sogenannte Inkassoschreiben? Muss ich mit widerspruch reagieren? Oder kann ich das weiter aussitzen? Ich bin überzeugter Nicht-Zahler
Bitte um eine kurze Antwort!
Viele Grüße
Steffen
-
- Beiträge: 33
- Registriert: Freitag 31. Mai 2013, 16:17
Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Gute Frage. Cgm war/ist ja insolvent.
Und wie aggressiv ist denn wohl der Insolvenzverwalter
Und wie aggressiv ist denn wohl der Insolvenzverwalter
Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Moin,
heute kam ein erneuter Brief. Diesmal von der Debcon i.V. des Insolventverwalters.
Letzte Aufforderung zur Zahlung, sonst wird mit Nachdruck gerichtlich vorgegangen.
Ich bleib stur... und zahle weiterhin nix.
Aber eine Frage hab ich noch dazu. Ist es besser dieser Forderung zu widersprechen oder wie gehabt ignorieren?
Danke und Gruß
MFR
heute kam ein erneuter Brief. Diesmal von der Debcon i.V. des Insolventverwalters.
Letzte Aufforderung zur Zahlung, sonst wird mit Nachdruck gerichtlich vorgegangen.
Ich bleib stur... und zahle weiterhin nix.
Aber eine Frage hab ich noch dazu. Ist es besser dieser Forderung zu widersprechen oder wie gehabt ignorieren?
Danke und Gruß
MFR