Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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Steffen
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Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

#1 Beitrag von Steffen » Sonntag 22. April 2012, 14:26

Abmahnung durch CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

1. Rechteinhaber: DigiProtect - Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH
2. Werk: Musikalbum des Rappers Farid Bang: "Der letzte Tag Deines Lebens“
3. Forderungen
  • Strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • 950,00 EUR
[/b]


Vorgehensweisen eines Abgemahnten:
  • 1. man gibt eine mod. UE ab
    - Hier kann man prüfen oder prüfen lassen, ob man eventuell erweitert oder sogar vorbeugt
    - Link: mod. UE
    - Link: schlafende Hunde wecken

    2. Nichtzahlen (Risiko) oder Zahlen (Sicherheit)

    2.1. Man entscheidet sich für das Nichtzahlen
    - Risiko, man kann auf die Kosten verklagt werden. Dieses ist zwar gering, aber wenn es
    einen trifft, sollte man mit 1.000,- - 1.200,- € rechnen. Bei Rasch sogar um die 3.000,- €.

    2.1.1. Man beantragt eine Akteneinsicht in die Beschlussakte
    - Wer sich verteidigen will, egal ob jetzt oder später, für die ist diese Beantragung -
    wichtig!
    - Link: Warum?
    - Link: Wie?
    - Link: Von Akteneinsicht bis Beschwerdeverfahren

    2.2. Man entscheidet sich für das Zahlen
    - Wer den außergerichtlichen Rechtsstreit erledigt wissen will, kann trotz Abgabe der mod. UE zahlen.
    - Wenn man diesen Sicherheitsweg aber einschlägt, sollte man versuchen die Höhe des Pauschal-
    betrages zu drücken. Hier haben die meisten Kanzleien einen Spielraum.

    Beachte:
    - Anwälte sind sensibel; höflich bleiben und vermeide ein Schuldeingeständnis.

    Musterschreiben eines möglichen privaten Vergleich: Link

    3. Verjährungsfrist
    Beginnend: am Ende des Jahres mit Erhalt des Abmahnschreiben Sylvester 24:00 Uhr
    Ende: 3 Jahre Sylvester 24:00 Uhr
    - Einfluss haben hier Vergleichsverhandlungen und gerichtliche Mahnverfahren.

    !
    Hinweis:
    Wer nicht vorhat zu bezahlen, keinen Kontakt - weder Begleitschreiben, Erklärungsschreiben,
    Beleidigungsschreiben, Ausredeschreiben sowie keine Telefonanrufe mit dem Abmahner.
    Nur die mod. UE = schweigende Verteidigung!
    Für denjenigen, der ohne Anwalt reagiert, die angemessene Verteidigung.

    4. Man legt monatlich 50,- € in einen “Klagetopf“
    Wird man in den drei Jahren verklagt, hat man das "Sicherungsgeld", wird man nicht,
    spendet man es für einen guten Zweck oder gönnt sich einen Urlaub!

    5. Anwalt ist wichtig, insbesondere - mit Erhalt - einer Klageschrift.

defiance
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Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

#2 Beitrag von defiance » Freitag 11. Mai 2012, 13:23

Hallo,
ich hab heute ein Schreiben erhalten das der Anwalt Schalast und Partner nicht mehr die Interessen des Autors-Andreas Bourani-Eisberg- vertritt und die das jetzt übernommen haben. Ich werde aufgevordert 199,-Euro zu zahlen UND eine UE abzugeben.Diese hab ich aber schon an Schalast geschickt damals.Frage: Muß ich jetzt noch eine an die Kanzlei hier senden.
Danke für die Hilfe
und Grüße aus der Eifel

Aylin0104
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Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

#3 Beitrag von Aylin0104 » Freitag 11. Mai 2012, 16:36

Ich habe ebenfalls ein derartiges Schreiben erhalten. Allerdings steht bei mir drin, dass ich die Unterlassungserklärung erteilen solle, falls diese noch nicht erfolgt ist. Steht das bei dir vielleicht auch so? Die Schreiben sind ja doch meistens ziemlich ähnlich.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

#4 Beitrag von Steffen » Samstag 12. Mai 2012, 01:11

Wer noch keine mod. UE abgeben hat, sollte dieses tun, ansonsten abwarten und Tee trinken.

VG Steffen

Marcus030
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Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

#5 Beitrag von Marcus030 » Freitag 18. Mai 2012, 10:21

defiance hat geschrieben:UND eine UE abzugeben.Diese hab ich aber schon an Schalast geschickt damals.Frage: Muß ich jetzt noch eine an die Kanzlei hier senden.
Hallo!

Habe auch so ein Schreiben bekommen und wüsste nun auch gern, ob ich erneut eine nur mod.UE abgeben muss oder ob die an Schalast und Partner ausreichend ist?

Nö ich nicht

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Steffen
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Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

#6 Beitrag von Steffen » Freitag 18. Mai 2012, 10:35

Habe auch so ein Schreiben bekommen und wüsste nun auch gern, ob ich erneut eine mod. UE abgeben muss oder ob die an Schalast und Partner ausreichend ist.
Wir haben immer wieder Konstellationen, wo ein Betroffener von Abmahnkanzlei-A im Auftrag von RI-A abgemahnt wird und darauf angemessen reagiert mit einer “mod. UE + nicht zahlen“. Im weiteren Verlauf kann es dann - aus welchen Gründen auch immer - passieren, das RI-A jetzt Abmahnkanzlei-B beauftragt, seine Forderungen weiter geltend zu machen. Das ist nichts mehr Besonderes.

Hier gilt, wer bei Abmahnkanzlei-A schon - gegenüber RI-A - eine mod. UE abgegeben hat, und diese nicht abgelehnt wurde, braucht bei Abmahnkanzlei-B - keine - neue mod. UE - gegenüber RI-A - abgeben.

VG Steffen

Treazer
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Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

#7 Beitrag von Treazer » Freitag 18. Mai 2012, 17:47

Hallo zusammen.

Ich hab vor kurzen ein Brief von S+P erhalten mit einem dicken Betrag und UE. Ich hab dann wie hier im
Forum eine Mod UE abgesendet. Quasi nach absendeden dieser Mod UE (innerhalb der frist) kam eine
Erinnerung mit einem dezent niedriegerem Betrag.

Nun hab ich vor ca 2 Wochen Brief indem sie den Erhalt der Mod UE bestätigen, aber der Betrag nicht ausgeräumt wurde. Und Heute schneit der Brief von CGM rein mit einem Vergleich von 199€.

Sollte ich nochmals eine Mod UE an CGM versenden? Welche Verhaltensweise wäre sinnvoll?


Vielen Dank für Eure Hilfe

Deviance
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Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

#8 Beitrag von Deviance » Donnerstag 24. Mai 2012, 21:08

Na super, auch ich habe heute einen solchen Brief mit der "Bitte" um eine Zahlung von 199 € erhalten. Sie beziehen sich auf eine Abmahnung vom September 2011...und ich dachte, es wäre so langsam Gras über die Sache gewachsen.
Auch mir drohen sie mit Inkasso bzw. Klage aber bei dem Vergleichsangebot - immerhin wollten S&P ja noch 480 Euro haben - vermute ich mal, daß CGM auf das Prinzip Panikmache setzt und so den schnellen Verdienst machen will? Die Fristsetzung ist ja auch wieder recht knapp; bis spätestens 05.06. soll ich zahlen!
ModUE hatte ich bereits bei S&P eingereicht; der Erhalt wurde bestätigt und somit warte ich weiter ab...Ein weiterer Brief wird bestimmt noch folgen da S&P mich 4 Wochen nach der ersten Abmahnung noch eine Zweite (anderer Fall) geschickt hat.

Nö ich nicht

betroffen
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Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

#9 Beitrag von betroffen » Sonntag 3. Juni 2012, 12:38

Bei mir ist auch ein solches Schreiben gelandet mit 199€ ansonsten Inkasso und Klage.
Allerdings finde ich merkwürdig das in einem Absatz geschrieben wird:
"Bereits mit Schreiben vom wurde Ihnen eine Abmahnung ...", genau so - also ohne Datum des Schreibens, ich habe auch bisher dieser Schreiben nicht bekommen.
Und es wird auch keine UE gefordert, die wollen scheinbar nur die Kohle.
Würdet Ihr trozdem eine UE schicken und nicht zahlen?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

#10 Beitrag von Steffen » Montag 3. Dezember 2012, 10:34

Abmahn-News!


CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verteilt Weihnachtsgeschenke!

[...] Die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versendet derzeit zahlreiche Schreiben mit der
Überschrift „Letzte Möglichkeit zur außergerichtlichen Klärung!!!“. Hintergrund dieses Schreiben
sind Abmahnungen, die von den Betroffenen nicht beantwortet wurden, so etwa wegen des illegalen
Bereithaltens des Films „Farid Bang- Der letzte Tag Deines Lebens“. Wurden ursprünglich noch
1.010,00 € gefordert wird nun aufgrund der bevorstehenden Weihnachtstage und des Jahreswechsels
ein letztmaliges Angebot in Höhe von 299,00 €. Das nennen wir mal ein Weihnachtsangebot.

Interessant ist, dass man die Unterlassungserklärung nun nicht mehr verlangt. Würde man Böses
denken, könnte man meinen es geht den Rechteinhabern und der Anwaltskanzlei nicht um die Unterbindung
von Urheberrechtsverletzung, sondern um die Generierung von Schadenersatzforderungen. Wir können
allerdings nicht empfehlen den Betrag in Höhe von 299,00 € zu zahlen. [...]

Quelle:

Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Schenk
Buchtstraße 13
28195 Bremen
E-Mail: kanzlei@dr-schenk.net
Fon: 0421/56638780
Fax: 0421/56638781
Web: www.dr-schenk.net

MFR
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Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

#11 Beitrag von MFR » Montag 24. Dezember 2012, 11:15

Hallo,
warum wird denn empfohlen nicht zu zahlen? Ich habe auch ein neues Vergleichsangebot über 199,- Euro bekommen.
Bisher war ich klar der Auffassung, nicht zahlen und abwarten. Allerdings zerrt das Ganze schon an den Nerven.

So denke ich mal wieder darüber nach ob zahlen nicht doch der bessere Weg ist.

Gilt die Zahlung denn als Schuldeingeständnis und kann bei anderen laufenden Abmahnungen gegen einen verwendet werden?

Ich wünsche allen hier trotz allem schöne Weihnachtstage.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

#12 Beitrag von Steffen » Montag 24. Dezember 2012, 13:43

[quoteemMFR]Gilt die Zahlung denn als Schuldeingeständnis und kann bei anderen laufenden Abmahnungen gegen einen
verwendet werden?[/quoteem]
Ja, nein!

Schön, die besten Grüße - trotz allem - zurück. Ich glaube, das in unseren Empfehlungen weit mehr steht,
als nur nicht zu zahlen!
.
.
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
.
.
Synonyme für Empfehlung sind: Anregung, Fürsprache, Hinweis, Ratschlag, Tipp, Vorschlag usw. Das bedeutet,
letztendlich muss jeder Betroffene allein für sich entscheiden, wie er reagiert. Dies hängt auch von sehr
vielen Faktoren ab, die nur Du kennst. Also, lese die Empfehlungen, verarbeite sie und entscheide dich dann!


Bild


VG Steffen

Deviance
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Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

#13 Beitrag von Deviance » Freitag 25. Januar 2013, 19:46

Hallo zusammen,
auch bei mir hat sich die CGM mit einer "Letzten Möglichkeit zur außergerichtlichen Klärung" gemeldet; das Angebot steht weiterhin bei 199 Euro.
Da Schalast & Partner damals 480 Euro wollten und ich mir den Käse so langsam vom Hals schaffen möchte, erwäge ich den Vergleichsbetrag zu zahlen.
In dem Schreiben heisst es ja "Durch Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von insgesamt 199 Euro können Sie die Angelegenheit endgültig erledigen" , "Der angebotene Vergleich gibt Ihnen die Möglichkeit, die Angelegenheit jetzt schnell und kostengünstig zu erledigen" und "Allein hierdurch werden weitere prozessuale Maßnahmen unserer Mandantschaft zu Beginn des neuen Jahres vermieden."
Frage:
Wenn ich den Betrag von 199 Euro zahle (dies muss bis zum 01.02. geschehen), habe ich dann wirklich Ruhe oder können die dann auch auf die Idee kommen, da noch weitere "Restkosten" für diesen Fall einzufordern?

Grüße,
Deviance

Aylin0104
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Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

#14 Beitrag von Aylin0104 » Montag 28. Januar 2013, 14:30

Ich habe die netten Briefe nun auch erhalten mit der letztmaligen Möglichkeit 199,00 € zahlen und die Sache damit erledigt wäre. Allerdings habe ich das gleiche auch schon im Mai des letzten Jahres erhalten...

Ich warte dann mal weiter ab was passiert. Nö ich nicht

Deviance
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Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

#15 Beitrag von Deviance » Montag 28. Januar 2013, 19:23

Das ist der gleiche Ablauf wie bei mir; im Mai 2012 kam schon ein 199 Euro-Schreiben mit der Androhung von Inkasso bzw. Gerichtsverfahren; in dem Schreiben vom 25.01.2013 gab´s dann die fette Überschrift mit der "letzten Möglichkeit(...)". Diesmal ohne Inkasso-Drohung (und ohne Aufforderung eine Unterlassungserklärung zu schicken; die hatte ich aber schon längst an Schalast & Partner geschickt) aber dafür mit der Androhung der gerichtlichen Schritte.

MFR
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Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

#16 Beitrag von MFR » Montag 8. Juli 2013, 19:51

Hallo,

die Tage kam ein neuer Brief von CGM, bzw. deren neuer Vertreter.
CGM hat Insolvenz angemeldet und wird nun durch einen Insovenzverwalter vertreten.
Die Weihnachtsgeschenke von 199,- sind damit vom Tisch.

Ich zahl trotzdem nichts Nö ich nicht
Mal sehen was nun kommt.

Viele Grüße

MFR
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Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

#17 Beitrag von MFR » Dienstag 9. Juli 2013, 21:24

Hi Steffen,

habe Dir ne PN gesndet.

Viele Grüße
MFR

LarryHarry
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Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

#18 Beitrag von LarryHarry » Dienstag 9. Juli 2013, 21:42

Entweder haben wir Glück, oder die Insolvenzverwalter werden versuchen noch aggressiver das Geld einzutreiben

MFR
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Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

#19 Beitrag von MFR » Dienstag 9. Juli 2013, 22:19

Die große Frage wird ja sein, ob der Insolvenzverwalter auch noch genug Kapital zur Verfügung hat um zu Klagen. Falls ja glaube ich werden wir bald Post haben.
Du hast auch nicht bezahlt oder?

Lässt Du Dich anwaltlich vertreten? Falls ja was meint Dein Anwalt dazu?
Gern auch per PN.

Gruß
MFR

LarryHarry
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Re: Abmahnungen von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

#20 Beitrag von LarryHarry » Dienstag 9. Juli 2013, 23:15

Mein Anwalt sagt, abwarten.
Entweder oder.

Kann n beide Richtungen gehen

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