Abmahnung von We Save your Copyrights

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abzocke
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#121 Beitrag von abzocke » Samstag 11. Mai 2013, 20:08

Ganz einfach zu erklären warum es jezt erst zu Abmahnungen kommt.Nach 3 jahren!!!Für schlechte zeiten werden Logs gesammelt bzw manche Anwälte die sich jetzt selbstständig machen nehmen aus der vorherigen Kanzlei Daten mit und da sie in unserem Land laut Gesetzeslage drei Jahre Zeit haben ist dies auch alles noch legal.Inwieweit man hier noch von dringlichkeit bezüglich einer kurzen frist für eine mod UE sprechen kann steht auf einem anderen Blatt.

Würde mich nur interessieren wie ein Gericht bei solch einer Abmahnung reagieren würde und zeigt bei dieser Art von Kanzleien worum es diesen eigentlich geht um die Rechte der Rechteinhaber mit Sicherheit nicht....

Moppel77
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#122 Beitrag von Moppel77 » Samstag 11. Mai 2013, 20:30

Hallo zusammen,
mein Vater hat heute auch von "We save your copyright" eine Abmahnung bekommen. Abgemahnt wir der Titel "Danced Into The Moonlight" ( Dream Dance Alliance)!

In dem Beschluss Verfahren steht:
Beschluss in dem Verfahren gemäß § 101 Absatz 9 UrhG

1. des Herrn Matthes Tasa
2. des Herrn Torsten Stenzel

Weiter heist es in dem Beschluss:

Die Antragstellerseite ist aktiv legitimiert, weil sie Inhaberin des Urheberrechts bzw. eines anderen nach dem UrhG geschützten Rechts an dem Werk bzw. an den Werken

Dream Dance Alliance- Danced into the moonlight ( Antragsteller zu1)
Mandala Bros.- Amazing (Antragsteller zu2)

ist.

Soll ich nun in der mod. UE alle beide Tracks aufführen? In der Abmahnung ist nur Matthes Tasa Auftraggeber!

Vielen Dank im voraus.

Grüße, Marius

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Steffen
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#123 Beitrag von Steffen » Samstag 11. Mai 2013, 21:41

Im Grundsatz nur den Titel/die Titel aus der Abmahnung.

VG Steffen

kidicarus
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#124 Beitrag von kidicarus » Sonntag 12. Mai 2013, 10:09

Hallo Jets3t,

ich habe genau die gleiche Abmahnung bekommen am xx.5.2013. Gleiches Lied. Logdatum war aber im Dez 2009.
Gebe jetzt auch eine ModUE ab und hoffe, dass diese auch angenommen wird.

So ein Ärger....

LG
Jets3t hat geschrieben:Hallo,

ich bekam heute auch Post von den Kollegen. Heute scheint Absendetag zu sein. Es handelt sich um den Titel "Our Generation" (Rocco & Bass_T). Logdatum war der 18. Januar 2010 durch Evidenzia GmbH, Die Adressabfrage vor dem OL Köln wurde am 16. März 2010 stattgegeben.

Die Rechte an dem Titel hat die Anwaltskanzlei am 2. Mai 2013 erworben und mahnt mich jetzt, für Rechtsverletzungen in der Vergangenheit ab, was sich für mich als Laie sehr merkwürdig anhört, aber vermutlich rechtlich korrekt ist.

Ich schicke nun eine Mod UE per Einschreiben und per Email (an info@wesaveyourcopyrights.com, was hoffentlich gelesen wird) und hoffe das die sich dann nicht mehr melden.

Ist eigentlich der Client, der im Auszug der Ermittlungsdatenbank aufgeführt ist "mein" Client, oder der von der Evidenzia GmbH? Von libtorrent habe ich nämlich noch nie gehört.

Gruß,
Jets3t

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Steffen
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#125 Beitrag von Steffen » Sonntag 12. Mai 2013, 10:20

.
.
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
.
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chi
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#126 Beitrag von chi » Sonntag 12. Mai 2013, 12:01

Gestern ist die Abmahnung zu "Our Generation" (Rocco & Bass_T) auch bei mir eingetrudelt (log: 3.1.2010), ich wusste noch nicht einmal was für ein Lied das ist (sch z.,z,, Sampler). libtorrent ist wohl der Client von Evidenzia, er wurde bei mir nämlich auch angegeben und ich hab sicher den nicht benutzt. Mein Client ist mein Browser (Opera). Forderungen sind wie immer das übliche. Der Quatsch mit dem Sampler bringt mich dann wohl aber dazu vorbeugende UE abzusenden. Naja, mal sehen was der Anwalt morgen sagt. Was ich übrigens richtig menschlich finde ist die Zeit, die sie bis zum Zahlen etc. eingeräumt haben (11.5-20.5). Aber wie gesagt: erstmal wird der Anwalt befragt.

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Steffen
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#127 Beitrag von Steffen » Sonntag 12. Mai 2013, 12:16

Wir haben es zurzeit mit einer Abmahnwelle: “Rocco & Bass-T - Our Generation“ zu tun. Warum 2013 erst abgemahnt wird (Rechteklärung, Reserve, vergessene beauskunftete Logs usw.) ist nicht relevant. Der Abmahner hat eben 3 Jahre Zeit, und kann in dieser Zeit die Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich geltend machen. Rein rechtlich gesehen alles im Lot.

Mit den Angaben der P2P-Client‘s in Abmahnungen ist immer so eine Sache. Viele Abmahner sind auch übergegangen den Client nicht mehr zu benennen, da es einfach zu unsicher ist, den tatsächlichen exakt zu benennen.

Wichtig ist beim Befragen des Anwaltes, das dieser Erfahrung mit UrhR-Abmahnungen besitzt.

Halte uns einmal bitte auf dem Laufenden.

VG Steffen

Moppel77
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#128 Beitrag von Moppel77 » Montag 13. Mai 2013, 11:24

Was mich wundert ist,
das der Stempel auf dem Brief von den Abzockern den Stempel mit dem Ort Münster besitzt und nicht Frankfurt wo der eigentlich herkommen sollte!

Haben die da wohl noch eine Zweitstelle??

Viele Grüße

Kawa750
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#129 Beitrag von Kawa750 » Montag 13. Mai 2013, 12:37

Hallo , ein bekannter hat das gleiche Problem , eine Abmahnung . Log aus 2009 . Ich frage mich nur ob die angeblichen Beweise rechtens sind .
So ein Formular ist schnell erstellt und verändert . Kann man nichts gegen diese ( vermeintlichen ) Rechtsanwälte machen ?

kidicarus
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#130 Beitrag von kidicarus » Montag 13. Mai 2013, 12:42

Moppel77 hat geschrieben:Was mich wundert ist,
das der Stempel auf dem Brief von den Abzockern den Stempel mit dem Ort Münster besitzt und nicht Frankfurt wo der eigentlich herkommen sollte!

Haben die da wohl noch eine Zweitstelle??

Viele Grüße
Wenn ich mich recht erinnere, war das bei mir auch so...leider ist der Umschlag schon im Altpapier. Aber es ändert wohl nichts an der Tatsache, dass der Brief von besagter Kanzlei stammt.
Mod UE hab ich grad per Einschreiben mit Rückschein verschickt.

Kawa750
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#131 Beitrag von Kawa750 » Montag 13. Mai 2013, 12:54

Sag mal wie sind eure erfahrungen ? es gibt ja schon etwas ältere Fälle zu dem Thema . Was habt ihr erreicht ? Ich weiß es kommt immer auf den sachverhalt an . Es sind vielleicht tendenzen zu erkennen ?

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Steffen
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#132 Beitrag von Steffen » Montag 13. Mai 2013, 16:37

Liebe Leute,
wer glaubt, das der Abmahner keine Rechte hat, die IP-Ermittlung falsch ist, die Forderung schon verjährt sind usw. usf.
derjenige kann sich doch einen Anwalt nehmen und WSYC so etwas von verklagen!

Ansonsten gilt Nachfolgendes:




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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#133 Beitrag von chi » Samstag 18. Mai 2013, 14:31

"Moin,

kurzes Update: Anwalt hat ein nettes Schreiben losgelassen, in der er
1.) darauf hinweist, dass die Verjährung zwar noch nicht eingetreten ist, es im Falle eines Verfahrens aber sicherlich diskutiert werden wird, inwiefern es sinnvoll ist so abzumahnen, da der Betroffene keine Verteidigungsmöglichkeit im Sinne von Täter oder Störer oder sogar log-Fehler hat, da doch meistens nicht mehr Nachvollzogen werden kann, ob man da da war oder nicht.
2.) darauf hinweist, dass der Client der falsche ist.
3.) auf ein paar weitere fallspeziefische Eigenheiten hinweist, die denen das Leben auch schwer machen würden vor Gericht.

In der mod.UE, die aufgesetzt wurde hat er interessanter Weise den Passus, dass man die Vertragsstrafe auch als Störer zahlen muss herausgelassen. Dies können die Abmahner zwar fordern, da gesetzlich vorgesehen, aber meistens "rutscht denen das durch". VORSICHT: Es gibt vereinzelte Fälle, in denen die UE deswegen nicht anerkannt wird und es sofort zu einer Klage deswegen kommt. Allerdings bezieht sich diese Klage nur auf die UE, nicht auf die Abmahngebühren etc.

Mal sehen wies weitergeht.


Grüße
Chi

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Steffen
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#134 Beitrag von Steffen » Samstag 18. Mai 2013, 14:35

Hallo @Chi,

danke für diese Infos. Mein Rat, suche Dir einen neun Anwalt.
Diese Strategie ist Murks und zeugt von wenig Kenntnis betreffs
Urheberrecht/Filesharing-Fälle!

VG Steffen

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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#135 Beitrag von Vater123 » Sonntag 19. Mai 2013, 19:33

Moin,

wie es scheint, läuft die Kanzlei gerade zur Höchstform auf in Sachen Abmahnungen. Auch mich hat es erwischt.
Als Vater eines 14jährigen Sohnes (der wohl im Torrent-Umfeld aus Versehen ein gecracktes Plugin runter- und eben auch hochgeladen hat) bin ich als Anschlussinhaber dazu verdonnert worden, die zugesandte UE unterschrieben einzureichen und 3000,- Euronen zu löhnen.
Nun bin ich mir unschlüssig, die hier angebotene modifizierte UE zu verwenden, da ja das Internet vor lauter "kompetenten" Anwälten nur so wimmelt, die davor warnen, genau so eine "UE aus dem Internet" einzusetzen. (natürlich ist mir klar, dass Anwälte hier das eine oder andere Fell wegschwimmen sehen. Ich würde halt gern Eure Meinung dazu hören)
Auch kostenlose Erstberatungen werden hier und da angeboten.

Meine Frage(n), die ich in den Raum stellen möchte:
1. Sollte ich aufgrund des "Fehlverhaltens" meines Sohnes gleich einen Anwalt einschalten?
2. wenn zu 1. = ja ... sollte ich einen entfernten Anwalt, der bundesweit agiert und sich (laut Internetauftritt) mit WSYC bereits auskennt, das Mandat geben oder sollte ich einen Anwalt vor Ort nehmen, der sich mit "Internetrecht" auskennt?

Noch schöne Feiertage! (die es mir, wie man sich vorstellen kann, gerade verhagelt hat)

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Steffen
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#136 Beitrag von Steffen » Sonntag 19. Mai 2013, 19:52

Hallo @Vater1213,

o.k. Nachfolgendes stellt meine Meinung dar, wenn ich an deiner Stelle wäre.

1. Ist die Abmahnung für mich nicht nachvollziehbar. Abmahnungsforderung: 3.000,- € + UVE? Könntest Du bitte einmal Deine Angaben hier anonym eintragen? Danke!

2. Natürlich können wir als Verbraucherforum dir nicht sagen, mach die oder das. Wir können nur Hinweise geben, entscheiden musst Du dich selbst. Und bei der Höhe der geforderten Summe, macht ein Anwalt immer Sinn. Denn 3.000,- € sind eine stolze Hausnummer. Natürlich kannst Du jetzt auch noch per PN und E-Mail angeschrieben werden, wo Dir andere weder etwas anderes raten, oder dich auf eine anders Forum verweisen. Du hast ja immer die Möglichkeit dich umfassend zu informieren.

3. Du gibst ja nicht umsonst an, dass du Vater eines 14-jährigen Sohnes bist und willst bestimmt in Richtung BGH “Morpheus“ zielen.

Hier gilt aber Vorsicht! Gerade in solch einer Konstellation und Vorlage der Bedingungen, wäre eine mod. UE gar nicht notwendig, da gegenüber dem AI kein Unterlassungsanspruch besteht. Aber ...
... ein aber ist immer dabei. In der Summe der Prüfpflichten muss der Sohn belehrt worden sein und die Teilnahme an einer TB verboten. Und Dein Sohn sollte es auch noch wissen, wenn er vorm Richter steht.

Gerade in dieser Konstellation ist es sowieso wichtig -nur- mit einen Anwalt deines Vertrauens und Wahl zu reagieren. Denn es kann auch schnell zum riskanten und wirtschaftlichen Bumerang werden, wenn man falsch reagiert.

Von ein Do-it-Yourself-Handeln ohne Anwalt rate ich ab! Hier stehen zu viel Euros auf dem Spiel. Deine!

VG Steffen

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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#137 Beitrag von chi » Mittwoch 29. Mai 2013, 17:05

Moin,

es gibt nach meinem Anwalt zumindest die Möglichkeit allein scheinbar die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung (Log der Ip-Adresse) anzuzweifeln, da dies gegen den Datenschutz verstoßen könnte. Die Erhebung der Daten erfolgt nach § 4 Abs. 2 S. 2 BDSG und ist nur zulässig wenn eine Einzelfallabwägung stattgefunden hat. Dies kann insbesondere in Fällen wie von Vater1213, zumindest soweit diesen Fall sehe, zu einen Beweisverwertungsverbot führen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.12.2008, Az. 4 U 86/07).

Für diejenigen, da an “Rocco & Bass-T - Our Generation“ hängen. Es ist nach dem Schreiben von We Save... nicht nachgewiesen dass dieses Stück explizit hochgeladen worden. Der Hashtag ist zumeist nur dem Album/Sampler zugeordnet (da mal im Schreiben nachlesen)!

Die Streitsumme darf angezweifelt werden: Es gibt Urteile die sprechen von 1200€ Streitwert bei einem aktuellen Album z.B. AG Wildeshausen Urteil vom 17.05.2010, Az. 4 C 497/09.

Die Anwaltskostenhöhe könnte man unabhängig von der 100€ Regelung anzweifeln: So ist davon auszugehen, dass die Abmahnschreiben vorgefertigte Schreiben sind und somit der berechnete Satz zu hoch ist: AG Charlottenburg, Urteil vom 25.02.2009, Az. 212 C 209/08
Darüber hinaus besteht in der Regel ein Pauschalkostenvertrag zwischen Rechteinhaber und We Save..., dies senkt die Kosten nochmals.

Grüße
Chi

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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#138 Beitrag von Steffen » Mittwoch 29. Mai 2013, 17:46

Das ist einfach nur Murks, hier ist der § 101 IX UrhG einschlägig (Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, 01.09.2008). Dieses sollte Dein Anwalt einmal genau lesen + die aktuellen Entscheidungen des BGH.

Zu den Amtsgerichts-Entscheidungen. Ich glaube Herr RA Weber wird vor Angst zittern, wenn er diese veralteten Einzelfallentscheidungen liest. Ne, war ein Joke und RA Weber wird sicherlich gem. fliegenden Gerichtsstand einen ihm Genehmen Gerichjtsstandort heraussuchen und es werden sicherlich nicht Charlottenburg, Wildeshausen, Frankenthal sein.

Klärungsbedarf gibt es natürlich, inwieweit 1 Lied für Forderungshöhen rechtfertigt und muss dann notfalls bis zum BGH erstritten werden. Für mich kann es nur heißem: 1 Lied = § 97a II UrhG.

Welche Vereinbarungen zw. Auftraggeber und RA Weber bestehen, das weiß ich nicht und Deine Behauptung kannst Du aber sicherlich beweisen. Oder etwa nicht?

VG Steffen

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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#139 Beitrag von DocB » Mittwoch 29. Mai 2013, 22:02

Habe heute auch eine Abmahnung von WSYC bekommen,
geloggt 1/11 Move It/Chucha Candela aus Chartcontainer,
sie bieten ein "Vergleichsangebot" 450€
werde verfahren mit ModUE wie empfohlen.
Als RI steht die Styleheads Gesellschaft für Entertainment... in der UE des RA

Das kuriose: schon 02/2011 wurde ich von Bindhard/Fiedler/Zerbe für den selben Song (geloggt 10/10) abgemahnt,
damals UE und seither nix mehr gehört.
jetzt hat sich wohl der Hr. Weber selbständig gemacht(wie ja schon vermutet)
und alte Logs mitgenommen.
die Vollmacht für die Vertretung von Styleheads durch WSYC wurde auch erst im April unterzeichnet,
da könnte also noch einiges auf uns zu kommen!

wie ist das jetzt in meinem Fall? habe ja praktisch im Februar gegenüber dem RI( damals Hanno Graf, Omar David Römer Duque, und noch ein paar Nasen(haben die jetzt die Firma Styleheads gegründet oder wie?))
abgegeben, und jetzt mahnen die mich wegen dem gleichen wieder ab?!?!
da wäre doch das ganze hinfällig? soll ich das zusätzlich zur modUE noch angeben um denen gleich Wind aus den Segeln zu nehmen?
gabs sowas schonmal ?
@Steffen: falls ich zu viel Interna aus meinem Schriftverkehr preisgebe und mich in Gefahr bringe bitte löschen!

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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#140 Beitrag von Steffen » Donnerstag 30. Mai 2013, 04:55

Man sollte hier schon unterscheiden wer Rechte innehat und auf was. Die Herren sind sicherlich die Rechteinhaber an dem Musikwerk, Styleheads auf die Tonaufnahme. Das sind 2 verschiedene Paar Schuhe und zwei verschiedene Unterlassungsansprüche. Falls Du dir unsicher bist, einfach beide Abmahnungen einscannen und mir per E-Mail schicken, dann erhältst Du zeitnah eine Antwort.

Ansonsten:


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Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
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    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
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    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
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    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
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