seit 2009 auf der Suche nach Antworten bin ich immer wieder hier gelandet - auf dem bis dato für mich informativsten Forum.
Mein hier geschilderter Fall sollte nun verjährt sein. Trotzdem bleiben für mich Fragen offen - jetzt erst recht.
Hier eine kurze Abfolge:

1. 12/2009 Vorwurf der Verletzung des Urheberrechts in Form einer Abmahnung durch Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe - Vertretung der Rechte
des Herrn Anis Mohamed Ferchichi ( B... ). Es folgen etliche Seiten vorgefertigter Baukasten-Vorwürfe und -Beweisgründe. Anbei
eine Kopie der Vollmacht sowie die Kopie eines mehrseitigen Auszuges des richterlichen Beschlusses.
Angezeigtes Log-Datum 11/2009 - Chart-Container German TOP100 ... Anfang 11/2009 B. feat. K.G. Für immer ... . Forderung der UE
sowie 350 Euro.
Nach dem ersten Schock habe ich persönlich die Kanzlei angeschrieben (neben Abgabe der mod.UE), da ich mir keiner Schuld bewusst war
- ein fataler Fehler, wie sich später herausstellen sollte.
Als Begründung meiner Unschuld gab ich unter anderen ein durch meinen Umzug zum Zeitpunkt kurzzeitig eventuell ungesichertes WLAN-Netzwerk an.
Weiterer Werdegang - verschärfter Briefwechsel bis zum Gang zum Anwalt vor Ort. Nach Klärung durch den Anwalt war noch die Hälfte der
geforderte Summe übrig plus ein paar Euro Anwaltskosten. Beglichen 02/2010.
Verjährt Jahreswechsel 2012/2013.
2. 12/2010 Vorwurf der Verletzung des Urheberrechts in Form einer Abmahnung durch Nümann/Lang - Vertretung der Rechte
der Künstlergruppe Culcha Candela. Es folgen wieder etliche Seiten vorgefertigter Baukasten-Vorwürfe und -Beweisgründe. Diesmal aber
keine Vollmacht sowie keine Kopie eines richterlichen Beschlusses.
Angezeigtes Log-Datum 11/2009 - Chart-Container German TOP100 ... Anfang 11/2009 Culcha Candela - Monsta ... . Forderung der UE
sowie 450 Euro Vergleichsangebot.
Unterschrieben war das Schreiben von Herrn RA Christian Weber.
Frei dem Spruch "Beim ersten mal tuts noch weh" schrieb ich diesmal (neben Abgabe der mod.UE) nur den Satz "... um überhaupt auf Ihr
Schreiben antworten zu können, bitte ich Sie, Ihren Verdacht dahin gehend zu begründen, mir hierzu die von Ihnen benannte richterliche
Anordnung des LG München 1 zu zusenden, aus der die Pflicht der Auskunft des Netzbetreibers über meine personenbezogenen Daten im
Zusammenhang mit der von Ihnen genannten IP-Adresse konkret erkennbar hervorgeht, inklusive entsprechender Anlagen AST. ..." u.s.w..
Der Rest ist dann nach UE-Bestätigung und nochmaliger Forderung im Sande verlaufen ( von Antwort oben genannter Bitte keine Spur ) - bis 10/2012: Hier
jetzt ein nochmaliges Vergleichsangebot von 250 Euro bis Mitte 11/2012. Unterschrieben diesmal von einem anderen RA, Da Herr RA Christian Weber mittlerweile eine eigene Kanzlei betreibt.
Meinerseits keinerlei Reaktion.
Verjährt Jahreswechsel 2012/2013.
3. 11/2012 Vorwurf der Verletzung des Urheberrechts in Form einer Abmahnung durch WeSaveYourCopyrights - Vertretung der Rechte
der Songwriter Ballinas-Olsson/Peifer/Reuter. Es folgen wieder etliche Seiten vorgefertigter Baukasten-Vorwürfe und -Beweisgründe. Diesmal mit
einer Vollmacht besagter Songwriter vom November 2012 sowie eine Kopie eines richterlichen Beschlusses vom 11/2009. Diesmal ausserdem ein Auszug
aus der Bestandsdatenauskunft des Netzbetreibers sowie der Ermittlungsdatenbank der Evidenzia GmbH...
Angezeigtes Log-Datum 11/2009 - Chart-Container German TOP100 ... Anfang 11/2009 Cascada - Fever ... . Forderung der UE
sowie 450 Euro Vergleichsangebot.
Diesmal habe ich hierzu überhauptnichts unternommen - bis auf die mod.UE.
Anfang 12/2012 kam die Annahme der UE und wieder die üblichen netten Zeilen nebst Vergleichsangebot mit Termin bis kurz vor Weihnachten.
Meine Reaktion - nichts.
Verjährt Jahreswechsel 2012/2013. Dachte ich !!!
Anfang Januar 2013 wieder die Annahme der UE und wieder nette Zeilen - allerdings in einer M A H N U N G gefasst. Nach meiner Auffassung und meiner
Unterlagen sollte die Angelegenheit verjährt sein ( auch nach §199 (1) 2. ).
Log war in der 1. Novemberwochr 2009, richterlicher Beschluss in der 2. Novemberwoche 2009. Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Abmahn-Kanzlei sich dann bis Anfang 2010 Zeit lässt,
den Klarnamen des Users über den Provider rauszubekommen. Ende eines jeden Jahres wollen ja alle noch ein paar Euros verdienen. Schade nur, daß da ein Praktikant der Kanzlei die Zeit der Abmahnung verschlafen hat,
wenn nicht grad später jemand anderes die Daten von einer anderen Kanzlei mitgebracht hat.
Meine Fragen sind nun:
Hat wiedermal ein Praktikant geschlafen und ist erst 2013 aufgewacht?
Habe ich die Möglichkeit, in Form einer Anzeige ( sagen wir mal wegen Nötigung ) zum sogenannten Gegenschlag auszuholen?
Sollte ich vielleicht noch ein paar Tage warten ( wie es mir hier schon empfohlen wurde ), bis nichts mehr passiert?
Soeben bekam ich den Tipp von kirchi, die Kanzlei einfach anzuschreiben : "... erkläre die Einrede der Verjährung und verbitte Dir weiteren Schriftverkehr.
Daraufhin müsste ja eine Antwort mit Darstellung des Eingangs "Klarname" kommen ..." . Hierzu auch Danke an anarchie99_ger.
Mal sehen, wie es weitergeht.
Gruß gunti0815
