Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Walldoof
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1781 Beitrag von Walldoof » Dienstag 11. September 2012, 09:59

Jau, habe ich verpennt!!!!! Sorry!!! Danke für den Linkverweis!!!!! .:::;;

robini
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1782 Beitrag von robini » Dienstag 11. September 2012, 17:52

Ich bin auch einer der "Aufgeweckten". Bin vor einiger Zeit beim "WF Schrittzähler" bei Schritt 3 angelangt.
Kann ich nun davon ausgehen, dass weitere Schritte folgen werden oder bin ich immer noch in einem Pool aus dem dann ausgewählt wird wer richtig rangenommen wird? Mit anderen Worten besteht überhaupt noch eine brauchbare Chance dass es nicht zur Klage kommt?

Wann sollte man es spätestens zu einem Vergleich kommen lassen? sollte ich jetzt noch bis Schritt 5 abwarten?
Steffen hat geschrieben:Man sollte bei den Zahlen zwar immer vorsichtig umgehen. Wenn ich aber schreibe:
  • 2010: ca. 1.500 Klageverfahren (1 Richter)
  • 2011: ca. 500 Klageverfahren (2 Richter)
  • 2012: ca. 2.300 Klageverfahren (5 Richter)
in dieser Statistik: http://www.initiative-abmahnwahn.de/201 ... jahr-2012/" onclick="window.open(this.href); return false;
ist hingegen die Rede von 124 Klageverfahren bei WF. Wie habe ich das zu verstehen?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1783 Beitrag von Steffen » Mittwoch 12. September 2012, 01:14

Kurz und schmerzlos.

Jeder, der eine mod. UE abgibt und nicht zahlt, muß mit dem Risiko klarkommen, das er auf die Kosten
aus der Abmahnung verklagt werden könnte. Risiko: 1.000,- -1.200,- € und eine herzliche Einladung nach
München. Dabei ist es nMn egal, ob die “Verklagt werden“-Wahrscheinlichkeit bei 0,0023%, 1%, 20% oder
was weiß ich liegt, denn bist einer von den 1%, nützt Dir alle Rechnerei nichts. Natürlich war die Lage
bis Ende 2010 eine ganz andere. 2009 + 2010 sind doch die Abmahn-Jahrgänge, mit den zahlenmäßig am
meisten versendeten Abmahnungen und dabei tief im Keller liegenden Klagezahlen. Das bedeutet, das vor
der Verjährung 2012 + 2013, es logischerweise zu einem Klageanstieg kommt, wenn man konsequent
die renitenten Nichtzahler noch zur Kasse bitten will.

Ich kann Dir deshalb nicht sagen, das Du verklagt wirst, aber auch nicht, daß Du mit einem blauen Auge
davon kommst.

Die Zahlen in der Statistik zum I. HJ 2012, sagen doch nicht die Zahlen der gesamten Klageverfahren aus!
Es wurden alle gelisteten Anwälte angeschrieben, 50 haben geantwortet. Das heißt - so wurde es auch in der
Statistik thematisiert, und gern auch für meinen Freund @Thomi - es stellt nur einen Auszug dar, wo jeder
seine Schlußfolgerungen ziehen kann.

Gehe deshalb von diesen WF-Zahlen aus:
  • 2010: ca. 1.500 Klageverfahren (1 Richter)
    2011: ca. 500 Klageverfahren (2 Richter)
    2012: ca. 2.300 Klageverfahren (5 Richter)
Vergleichen kann man sich immer, vorausgesetzt die Gegenseite ist vergleichsbereit. Aber man kann ja auch
mal kämpfen! “Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft der hat schon verloren“ - Berthold Brecht.

VG Steffen

robini
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1784 Beitrag von robini » Mittwoch 12. September 2012, 01:39

Danke für die Antwort. Du hast natürlich recht dass die Wahrscheinlichkeit keine Rolle spielt wenn man derjenige ist den sie sich vornehmen.
Allerdings würde ich mir trotzdem gern ein Bild machen von dieser Vorgehensweise, auch einfach aus Interesse. Momentan hab ich nicht mal ansatzweise eine Idee und von 1-99% halte ich alles für möglich. Tendenz steigend, mehr kann ich wohl nicht sicher sagen.


Kämpfen würde ich wohl eher wenn ich finanziell besser gerüstet wäre.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1785 Beitrag von Steffen » Mittwoch 12. September 2012, 01:47

Ganz ehrlich, es macht bei Erhalt einer Klageschrift keinerlei große Unterschiede, ob Du dich dann außergerichtlich vergleichst (immer unter der Voraussetzung man ist verlgeichsbereit), oder einen Anwalt beauftragst, der mit einer guten Strategie in den Kampf zieht.

Wenn es wirklich nur um die Kohle geht, versucht man sich mit denen jetzt auf 650 zu einigen. Das sind die AG aus einem Streitwert von 10.000. Nur wenn keiner mehr kämpft (natürlich auch negative Urteile fängt) wird die Rechtsprechung immer eingefahrener gegen uns.

VG Steffen

ACE
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1786 Beitrag von ACE » Dienstag 18. September 2012, 16:32

Hallo Steffen.

Ich wollte hier einmal um Rat fragen, ob sich mit meiner Darstellung das Kämpfen vor Gericht lohnt.
Ich wurde von WF Anfang 2010 wegen des Verbreitens eines Musikalbums abgemahnt.
Mod.UE abgegeben und heute ereilte mich der Brief " Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen".
Kurz war ich am zweifeln, ob ein privater Vergleich sinnvoll wäre oder ob es sich lohnt mit folgender Strategie vor Gericht zu kämpfen.

1. Mir wird vorgeworfen, daß Album 9 Minuten lang über ein Torrent-Netzwerk eingestellt zu haben.
Laut meiner Rechnung wäre ich in der Lage in 9 Minuten mit DSL 16.000 ca. 65 MB zu uploaden.
Da die .rar Datei des Albums aber 87,2 MB hat, bin ich rein technisch nicht in der Lage gewesen auch nur einem
Downloader eine funktionsfähige Datei zu Verfügung zu stellen.

2. Ich bin im Besitz der Original CD des von mir heruntergeladenem Albums und wollte mir durch den Download eine Kopie für den privaten Gebrauch erstellen.

Habe ich Chancen mit diesen Aussagen vor Gericht zu bestehen oder kann ich evtl. die 100 Euro Deckelung in Betracht ziehen?

MFG

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1787 Beitrag von Steffen » Dienstag 18. September 2012, 17:32

@ACE,

bitte immer beachten, von meinen Nichtfreunden wird resümiert, das ich einen IQ eines Sacks russischer Schrauben
hätte i.V.m. daß ich kein Anwalt bin, über keinerlei nachgewiesener juristischen Qualifikationen verfüge und wenn
wir schon einmal dabei sind, keine Rechtsberatung erteilen darf.


Man geht immer nach dem Bauchgefühl und nicht nach der Juristerei. Es kommt doch nicht darauf an, ob man DSL Light
oder DSL 24.000 besitzt bzw. 1 Sekunde, 1 Minute oder 9 Minuten das Werk angeboten hat.

1. Der im Abmahnschreiben angegebene Wert (Log-Zeitpunkt) ist meist trügerisch. Seit Ende 2010 ist klar, das WF noch
- neben dem im Abmahnschreiben thematisierten - über weitere Log-Datensätze verfügt. Deshalb sollte jeder Akteneinsicht
nehmen (StA oder Beschluß-LG). Je mehr Log-Datensätze, desto schwieriger ist die eigene Argumentation. Kein Problem
sehen zwar hierbei die Foren, aber die Richter sagen, daß es lebensfremd wäre, das bei mehreren Ermittlungsdatensätzen
(mit unterschiedlichen IP-Adressen) es sich um eine fehlerhafte Ermittlung bzw. Zuordnung handelt. Wenn Du es jetzt mit
Nichtwissen bestreitest, bist Du in der Pflicht es substantiiert zu beweisen.

2. Der verletzte RI muß auch nicht konkret beweisen, daß der Abgemahnte/Beklagte das Werk ganz/teilweise heruntergeladen
hat bzw. genau z.B. es 45 Filesharer und weltweit zum Download angeboten wurde. Hier wird dem RI die sogenannte Lizenz-
analogie zur Berechnung seines Schadensersatzes zur freien Auswahl gestellt (neben Herausgabe des Verletzergewinns und
eigener entgangener Gewinn). Das bedeutet, es wird berechnet, was hätte der Betreffende zahlen müssen, wenn er den RI um
Erlaubnis gefragt hätte bzw. eine Lizenz erworben.



[quoteemACE][...] Ich bin im Besitz der Original CD, des von mir heruntergeladenem Album, und wollte mir durch den Download eine Kopie
für den privaten Gebrauch erstellen.
Habe ich Chancen mit diesen Aussagen vor Gericht zu bestehen oder kann ich evtl. die 100 Euro Deckelung in Betracht ziehen? [...][/quoteem]

Sry, jetzt schüttelt es mich durch und durch. Wenn Du verheiratet bist, darfst Du mit Deiner Nachbarin in die Kiste springen,
weil Du nur einmal ... ist wohl kein passender Vergleich.


Rechtslage:

I. Herunterladen (Download)
=> §§ 16 Abs. 1, 53 Abs. 1 UrhG - unerlaubte Vervielfältigung (rechtswidrig hergestellt; öffentlich zugänglich gemachte Vorlage)
II. Anbieten (Upload)
=> § 19a UrhG - öffentliches Zugänglichmachen i.V.m. §§ 15 Abs. 2, 52 Abs. 3 UrhG - öffentliches Zugänglichmachen ohne Erlaubnis
des Rechteinhabers (RI),
III. Erfüllt Strafbarkeit nach § 106 UrhG

Hierbei ist es Wurst, ob Du die originale CD gekauft (was Dich ehrt) und im Regal stehen hast. Mal an einer TV-Serie erklärt.
Du darfst Dir eine TV-Serien für Deinen privaten Gebrauch mit einem handelsüblichen Recorder aufzeichnen und bis zum Überdruß
anschauen. Aber Du darfst diese TV-Serie nicht ohne Erlaubnis bzw. eine Lizenz des RI zu erwerben in eine Tauschbörse stellen
und damit anderen öffentlich Zugänglichmachen. Auch nicht eine TV-Serie in einer Tauschbörse herunterladen, da sie gemäß dem
P2P-Prinzip gleichzeitig anderen angeboten wird. Ehe man sich jetzt echauffiert, ich habe das Urheberrechtsgesetz nicht gemacht.

Deshalb wird man mit dieser Argumentation,

[...] Ich bin im Besitz der Original CD, des von mir heruntergeladenem Album, und wollte mir durch den Download eine Kopie für
den privaten Gebrauch erstellen.
Habe ich Chancen mit diesen Aussagen vor Gericht zu bestehen oder kann ich evtl. die 100 Euro Deckelung in Betracht ziehen?
[...]

ruck zuck Störer (AG) + Täter (SE) sein und die volle Zeche (GK, generischer Anwalt) bezahlen. Das bedeutet, nein, es wird auch
keine 100-Euro-Deckelung möglich sein.

VG Steffen

ACE
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1788 Beitrag von ACE » Dienstag 18. September 2012, 18:16

Danke für die ausführliche Erklärung zu meiner Abmahnung.

Gibt es denn eine WF Statistik 2012 , wie viele Abmahnungen, nach Widerspruch gegen einen Mahnbescheid , dennoch vor Gericht landen?

LG

Witalli
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1789 Beitrag von Witalli » Dienstag 18. September 2012, 18:27

Hallo ich verfolge dieses Forum seit Monaten immer wieder, hatte mich leider bisher nie angemeldet und somit noch nie euch Teil haben lassen.
Ich schilder mal kurz und knapp

Ich habe mehrere Anwälte, auch Waldorf, die mich mal abgemahnt hatten bei allen hatte ich auch diese ModUE abgeschickt als Einschreiben. Diese Abmahnungen erstrecken sich über 2 Jahre also die älteste ist aus dem Jahr 2010. Monate Lang war mal Ruhe und nun bekomme ich von Fareds bzw. durch FAREDS ein Mahnbescheid, ich bin nicht reich oder geil drauf nach München zu fahren auch wenn ich im Recht bin und werde jetzt einen Vergleich anstreben. Ich muss zugeben ich bin kein Unschuldiger wenn man alle Abmahnungen zusammen nimmt die bei mir einegtrudelt sind aber die meisten sind aus der Luft gegriffen. Nun ob nun gerechtfertig oder nicht ich bin am Ende meiner Nerven für diesen Scheiss und werde in Zukunft diesen Abmahnern immer kleinbei geben.

Auf ein Risiko zu steuern und es versuchen ohne Geldausgaben da durch zu gehen haben mir jetzt schon viele Nerven gekostet und ich könnte mir immernoch keinen Anwalt leisten und auch nicht die Reisen zu den Gerichten.

Ich bin zu dem Punkt gelangt wo ich mir sage wer was will bekommt ein Vergleich und eine Ratenzahlung solange ich das schaffe, ich bin echt am Boden und habe nur noch das Wort Privatinsolvenz im Kopf wovon ich auch nichts verstehe.
Hinzu kommt auch noch das Familienangehörige noch weniger Ahnung haben und mich um diese ModUE immer gebeten hatten, nun fühle ich mich auch noch für ihr Problem schuldig sofern es bei denen auch soweit kommt.

Mit ein wenig Hilfe würde ich sogar *********************** weil unser lieber Staat hier das Eigene Volk nicht ein wenig schützen kann. In diesem Land darf jeder jeden verurteilen, in anderen Ländern wird der Schuldige einfach bestraft aber das ist ja keine Demokratie mehr.

Wenn ich jetzt FAREDS einen Vergleich anbiete werden sie die anderen Akten aufwühlen und weitere Post schicken, davon gehe ich jetzt aus. Und wenn ich durch FAREDS ein Mahnbescheid bekomme nach fast 2 Jahren Totenstille dann freue ich mich schon hetzt auf meine Zukunft in einem Leben mit entweder Zahlungen oder Gerichtsverfahren. Und das schlimmste ist das ich meist nicht mal was getan hab.


ich hab jetzt mal ohne zu überlegen aus meiner Seele geschrieben, denken kann ich nicht mehr.



Bild

Na, soweit sollte es nicht kommen; gehört auch nicht in ein Forum;
letztendlich schadest Du nur Dir selbst! Bitte auf solche Emotionen
verzichten. Nicht entschuldigen, einfach sein lassen.
Danke - Steffen (Side-Admin)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1790 Beitrag von Steffen » Dienstag 18. September 2012, 19:06

[quoteemACE]Gibt es denn eine WF Statistik 2012 , wie viele Abmahnungen, nach Widerspruch gegen einen Mahnbescheid ,
dennoch vor Gericht landen?[/quoteem]
Wer einen MB bekommt, widerspricht, wird auf alle Fälle verklagt!


@Witalli,

Emotionen sind ein schlechter Ratgeber. Das große Problem 2009, 2010 ist doch, das sich die Lage verändert
hat. Abmahnungen runter, Klagen hoch. Den MB sollte man trotzdem widersprechen, um keinen rechtskräftigen
Titel zu kassieren Dann sollte man sich entscheiden: Abwarten oder vergleichen.


Es ist doch die Entscheidung, die -jeder- mit Erhalt des Abmahnschreiben
treffen muß!

  • »1. Wenn ich nicht zahle, -können- die mich eben innerhalb der dreijährigen Ver-
    jährungsfrist auf die Kosten der Abmahnung (AG+SE) verklagen. Risiko: 1.000 -
    1.200 €. Wenn ich dieses Risiko kenne und trage, dann nehme ich mit dem Abmahner
    keinen weiteren Kontakt auf, erst wieder, sollte wirklich eine Klage kommen, -dann
    beauftrage ich einen Anwalt-.«
  • »2. Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich -meine- Verteidigung auf:
    a) Wie reagiere ich auf die Abmahnung?
    b) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    c) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluß-LG!
    d) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    e) Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. (Link)!«

Mehr ist es doch nicht!


VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1791 Beitrag von Kampf den Abzockern » Donnerstag 20. September 2012, 15:56

Hallo,
habe am 18.09.2012 auch Post über den illegallen Download bekommen.
Nach aufwendigem Studium der Beiträge habe ich mich entschlossen die modUE abzuschicken.

Ich war zum damaligen Zeitpunkt schon zuhause und habe mich auf die schwierigen Prüfungen am nächsten Tag vorbereitet. Die Filesharing-Software oder sonstiges ist auf meinem Laptop nicht drauf.

Jetzt meine Frage: Wie soll ich das dem Richter beweisen, zumal meine Frau oder die Kinder (10 und 5 Jahre) mit sowas nix am Hut haben?
Desweiteren liest man auch, dass die Leute nach dem Bezahlen der ersten Forderung teilweise noch eine o. zwei bekommen. Wo ist die Garantie das die skrupellösen W&F es nicht nochmal probieren? Der Reiz für die korrupten R.... ist ja auch da!

Gruß
Max

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1792 Beitrag von Steffen » Donnerstag 20. September 2012, 17:02

Habe Mahnbescheid erhalten; wurde nach 2 Jahren wieder angeschrieben;
habe Klageschrift erhalten, habe neues Inkasso-Schreiben bekommen ...
... Was tun?


Viele Einschätzungen, die man 200/2010 gab, werden heute 2012 nicht mehr gelten oder überholt sein.
Der Abmahnwahn ist ein dynamischer Prozeß und nicht statisch. Mit Ende 2010 wurde ersichtlich, daß -
neben dem Aussterben der Foren - die Anzahl der Abmahnungen rückläufig sind, dafür die Klagen aber
stetig ansteigen. Eigentlich logisch, da die Jahre 2009 + 2010 die Jahre sind, wo die meisten
Abmahnungen versendet wurden. Da die Forderungen nach den AG + SE aus der Abmahnung nach 3 Jahren
verjähren, man schon konsequent diese Rechtsverstöße verfolgen sollte, werden die Anzahl der Klage-
verfahren ab 2012 einfach merklich ansteigen.


Egal ob Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid, Klageschrift usw. es reduziert
sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!


Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).

Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluß eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluß-LG!
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!«

Mehr ist es doch nicht!


Dabei ist es doch egal, ob die Klagewahrscheinlichkeit 0,0023% beträgt oder 10 % oder 50 % oder ...
... nur wer sich ordentlich vorbereitet ist für eine aktive Verteidigung im Klageverfahren gewadmet
und es kann niemand einen Garantieschein ausstellen, daß man, oder daß man nicht, verklagt wird.



Und natürlich werden jetzt viel wieder nach Luft schnappen wie ein Karpfen:

Bild


Wer keine beweisbare Strategie besitzt, sollte sich lieber mit Erhalt der Klageschrift vergleichen.
Einfaches Bestreiten - Ich war es nicht - reicht eben nicht aus, oder nur zur Haftung als Störer!


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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1793 Beitrag von Steffen » Donnerstag 20. September 2012, 17:43

Hallo @Max bzw. Kampf den Abzockern

sind wir doch einmal alle ehrlich. 2009/2010 hieß es doch allgemein: “Die Dubiosesten der
Dubiosen klagen sowieso nicht; wer nur eine mod. UE abgibt und nicht zahlt ist auf der
sicheren Seite mit einem blauen Auge davonzukommen“. 2010/2011 wurden wir eines Besseren
belehrt und die Abmahner klagen. Natürlich nicht jeden, aber die Zahlen steigen stetig.
Nur wurde unsere Überheblichkeit jetzt bestraft, da sich mit dieser trügerischen Sicherheit
niemand auf seine Verteidigung - mit Erhalt des Abmahnschreibens - aktiv vorbereitet hat.
Deshalb ist die bis Ende 2010 anherrschenden Sieges und Kampfesmoral: “Ich bin unschuldig,
dem Richter erzähle ich schon etwas!“ gewichen den lauten Rufen: “Wo geht es zum schnellen
und günstigen Vergleich!?“

Dabei ist gerade das A und O, die eigene mögliche Störerhaftung zu entkräften!
Ohne Lawotschka, sondern mit Beweisen. Wenn man keine hat, sry, hat man Pech.


Hier hilft eben nur die emotional freie Beurteilung der eigenen Anschlußinhaber-Lage, das
Klarmachen der eigenen Vorgehensweise bzw. Reaktion auf die Abmahnung sowie einen Entschluß
zu fassen und den dann durchzuziehen.

Jetzt kommt die nächste Hürde, das eben nicht nur der eine im Abmahnschreiben thematisierte
Ermittlungsdatensatz vorliegt, sondern meist mehrere mit auch unterschiedlichen IP-Adressen.
Spätestens jetzt kommt man nämlich in Erklärungsnöten. Der Richter sagt - entgegen den Foren-
meinungen - daß es lebensfremd ist, das bei mehreren Datensätzen, mit unterschiedlichen IP-
Adressen, es ich um fehlerhafte Ermittlungen handelt oder fehlerhaften Zuordnungen, wenn alle
und fehlerfrei zum Anschlußinhaber führen.

Das heißt, man muß dann im Klagefall, für jeden einzelnen des Familienverband seine
Störerhaftung beweisbar entkräften.

Beispiel: 18.09.; 20:00 - 18.09.; 23:45 - 19.09.; 04:57 - Du, Frau, Kind 10

18.09.; 20:00
Du: als AI muß man die Sicherung des Internets darlegen + Prüf- und Aufsichtspflichten;
Wo warst Du, wer konnte in evtl. Abwesenheit das Internet benutzen - Beweise, Zeugen
Frau: Wo war sie, was hat sie gemacht, hat sie das Internet benutzt - Beweise, Zeugen
Kind 10: Wo war es, was hat es gemacht, konnte es beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt das
Internet benutzen - Beweise, Zeugen

18.09.; 23:45
Du: Wo warst Du, wer konnte in evtl. Abwesenheit das Internet benutzen - Beweise, Zeugen
Frau: Wo war sie, was hat sie gemacht, hat sie das Internet benutzt - Beweise, Zeugen
Kind 10: Wo war es, was hat es gemacht, konnte es beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt das
Internet benutzen - Beweise, Zeugen

19.09.; 04:57
Du: Wo warst Du, wer konnte in evtl. Abwesenheit das Internet benutzen - Beweise, Zeugen
Frau: Wo war sie, was hat sie gemacht, hat sie das Internet benutzt - Beweise, Zeugen
Kind 10: Wo war es, was hat es gemacht, konnte es beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt das
Internet benutzen - Beweise, Zeugen

Wenn Du jetzt die Frau benennst, ist Sie drin, Du vielleicht raus oder beide drin; wenn
Du das Kind benennst 10 - bei 10 Jahre, keine Chance: Du Störer und Täter. Deshalb auch:


  • »1. Wenn ich nicht zahle, -können- die mich eben innerhalb der dreijährigen Ver-
    jährungsfrist auf die Kosten der Abmahnung (AG+SE) verklagen. Risiko: 1.000 -
    1.200 €. Wenn ich dieses Risiko kenne und trage, dann nehme ich mit dem Abmahner
    keinen weiteren Kontakt auf, erst wieder, sollte wirklich eine Klage kommen, -dann
    beauftrage ich einen Anwalt-.«
  • »2. Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich -meine- Verteidigung auf:
    a) Wie reagiere ich auf die Abmahnung?
    b) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    c) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluß-LG!
    d) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    e) Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. (Link)!«
VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1794 Beitrag von Kampf den Abzockern » Donnerstag 20. September 2012, 19:59

Hallo Steffen, Danke nochmals für die ausführliche Anleitung!

Der Aufbau der Verteidigung ist klar, was ist wenn man die Verhandlung gewinnt? Auf den Kosten bzw.RA-Kosten bleibt man sitzen ohne was getan zu haben, das ist hier die Frechheit!

Gruß

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#1795 Beitrag von Steffen » Donnerstag 20. September 2012, 21:23

Wenn man gewinnt mittels, dann ist doch die
Abmahnung unberechtigt. Das bedeutet, man kann
sich per Leistungsklage die Kosten für die Beauftragung
des eigenen Anwaltes zurückholen.



VG Steffen

Nero2712
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1796 Beitrag von Nero2712 » Montag 24. September 2012, 17:53

Hallo zusammen,

1.
Eine kurze Frage zur Anleitung. Hier heißt es:
[quoteemSteffen]Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).[/quoteem]

Frage: (So doof sie auch klingt) Das Risiko der Klagekosten beträgt 1000-1200 Euro. Bedeutet der Teil in der Klammer, das es aber auch rasch 3000 Euro und mehr sein kann? Falls ja, wie kommt dieser Sprung zu Stande?

2.
Natürlich habe auch ich eine eigene Abmahnung am laufen. Ebenso mein Bruder. In meinem Fall ist diese nicht unberechtigt, trotzdem habe ich mich damals (2010) fürs nicht Zahlen entschieden. Nachdem ich nun wieder vermehrt hier lese, klingt der Weg für mich nach:
Etwaige Folgeschreiben, selbst solche wie "Vorbereitung Klageerhebung", abheften, aber ignorieren. Mahnbescheid widersprechen, bei Eintreffen der Klageschrift dann Vergleich anstreben, da ich nicht unschuldig bin. Korrekt?

Danke und viele Grüße,
Nero

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1797 Beitrag von giand » Montag 24. September 2012, 18:45

Rasch ist ein Abmahner.....

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1798 Beitrag von giand » Montag 24. September 2012, 18:50

Mistreaded hat geschrieben:Hallo Waldorf Abgemahnte,

Bei der Ipoque gibt es dazu eine vielleicht interessante Geschichte, die auch mit einem Interview mit dem damaligen Geschäftsführer, Klaus Mochalski, zu tun hat. Ob es Euch allen dann wirklich weiterhilft, solltet Ihr vielleicht alle mal im Falle einer Klage auch dem beauftragten Anwalt stellen.
LG
Mistreaded[/quote]



was soll das Bedeuten?? soll sich jeder selbst gedanken machen was du meinst??
Erkläre doch mal deine Gedankengänge......

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1799 Beitrag von Steffen » Dienstag 25. September 2012, 00:23

[quoteemNero2712]Frage: (So doof sie auch klingt) Das Risiko der Klagekosten beträgt 1000-1200 Euro. Bedeutet
der Teil in der Klammer, dass es aber auch rasch 3000 Euro und mehr sein kann? Falls ja, wie
kommt dieser Sprung zustande?[/quoteem]
In der Regel beträgt das Risiko ca. 1.000 - 1.200 €. Natürlich gibt es - wenige - Ausnahmen.
So zum Beispiel die Anwälte der Musikindustrie (Rasch Rechtsanwälte) die hier schon mal ab
3.000 € aufwärts verlangen.


[quoteemNero2712]Natürlich habe auch ich eine eigene Abmahnung am laufen. Ebenso mein Bruder. In meinem Fall
ist diese nicht unberechtigt, trotzdem habe ich mich damals (2010) fürs nicht Zahlen
entschieden. Nachdem ich nun wieder vermehrt hier lese, klingt der Weg für mich nach:
Etwaige Folgeschreiben, selbst solche wie "Vorbereitung Klageerhebung", abheften, aber
ignorieren. Mahnbescheid widersprechen, bei Eintreffen der Klageschrift dann Vergleich anstreben,
da ich nicht unschuldig bin. Korrekt?[/quoteem]

Hier der aktuelle Schriftsatz-Zähler (Produced from Netzwelt.de/Forum)
  • 1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber verschickt und nicht die originale UE,
    die als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
    2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
    3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
    => Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
    => Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
    => Angebot der Ratenzahlung
    4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Erhöhung der geforderten Summe
    5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
    => Mitteilung Prozesskostenrisiko
    => WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in Hinblick der
    Verjährung,
    Stichunkt Meldepflicht)
    6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt abgemahnt wurde)
    7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
    8. WF muss Klage begründen und erheben
    9. Gerichtsverfahren

Wenn die Abmahnung in deinem Fall berechtigt war, gibt es doch nicht viel Varianten. Ich würde warten,
ob ein MB herein flattert; widersprechen und mit WF außergerichtlich sofort versuchen, sich telefonisch
zu vergleichen. Kommt gleich die Klage, dann ebenfalls sofort mit WF außergerichtlich versuchen sich,
telefonisch vergleichen. Wenn man es letztendlich war, wird man wohl nicht gewinnen.

VG Steffen

gurkennase
Beiträge: 2
Registriert: Montag 24. September 2012, 10:58

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1800 Beitrag von gurkennase » Dienstag 25. September 2012, 10:10

Folgendes Problem:

Vor fast zwei Jahren soll ich ein Hörbuch runtergeladen haben.

Ich war nicht der Anschlussinhaber, sonder ein Verwarnter.

Wir schrieben eine mod. U.A. mit dem Segen eines Anwalts und hatten über ein Jahr lang Ruhe. Jetzt auf einmal ging wieder der Terror los mit den Anwaltsschreiben.

Jetzt auf einmal soll es zur Gerichtsverhandlung kommen!?

Ich hab den Schrieb nicht gesehen, weil ich weggezogen bin. Der Anschlussinhaber hat nicht mal einen Computer, ja könnte nicht mal für 1 Mil. Euro Word starten.
Internet wurde nach meine Auszug wieder gekündigt.

Ist dies jetzt die letzte Stufe des Einschüchterns, oder hat man da ernsthaft was zu befürchten?
War da nicht was mit zu gieriger Streitwert?

Letztendlich ist klar wer die Zeche zahlen muss, nur wie kann man die „schuld“ den richtig stellen?

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