@tomtom33,
könntest Du mir einmal bitte den MB einscannen, keine Angst es wird nichts veröffentlicht.
Grundproblem:
Wer eine mod. UE abgibt + nicht zahlt - muss mit dem Risiko leben, das er auf die Kosten der Abmahnung
verklagt werden kann! Risiko etwa = 1.000,- - 1.200,- € (im Klagefall).
Jetzt gibt es die “
netzweltlichen Foren-WF-Schrittzähler“, keine Sorge, ist nicht abwertend gemeint,
sondern eine gute Groborientierung.
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- 1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber verschickt und nicht die originale UE, die
als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
- => Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
=> Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
=> Angebot der Ratenzahlung
- 4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
- => Erhöhung der geforderten Summe
- 5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
- => Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
=> Mitteilung des Prozesskostenrisikos
=> WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in Hinblick der Verjährung,
Stichunkt Meldepflicht)
- 6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt abgemahnt wurde)
7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
8. WF muss Klage begründen und erheben
9. Gerichtsverfahren
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Und hier wird doch alles deutlich. Überleg mal, wie es bis 2010 aussah? Da gab es diesen Schrittzähler nicht
und es hieß doch nur: Mod. UE + nicht zahlen, die klagen schon nicht, sowie, wenn Ihr unsre Kohle wollt, müsst
Ihr uns verklagen!
Wir haben um Schläge gebettelt, jetzt wo man vonseiten der Abmahner zuschlägt, müssen wir ausweichen,
uns ducken, eventuell zurückschlagen, oder es wie ein Mann tragen.
!
| Es geht doch nur - wie schon immer -
nur um die Minimierung der eigenen Kosten und Risiken.
Letztendlich ist es Dein Geld! |
Was sollte man bedenken?
Beurteilung der Lage, Klarmachen der Aufgabe und Entschlussfassung, das werden viele Gediente noch kennen, gehört
zum Entscheidungsprozess, des Einzelnen.
Mit ca. Ende 2010 wurde deutlich, das hier (die personell dazu jederzeit in der Lage wären), die Verjährenden
besondere Aufmerksamkeit genießen.
- 2010: ca. 1.000 Klageverfahren (1 Richterin)
2011: ca. 500 Klageverfahren (2 Richter)
2012: ca. 2.300 Klageverfahren (mittlerweile 5 Richter, 4 Sitzungssäle mit bis zu 24 Verhandlungen pro Tag)
Diese ganzen einlullenden Rechnungen, das man nicht in der Lage ist alle zu verklagen, kannst Du in die Tonne treten.
Hier ist doch das beste Beispiel, wie Filesharing juristische Arbeitsplätze schafft und das, wenn die Zahl der Richter
nicht reicht, eben neue hinzukommen.
WF sagt selbst in zahlreichen E-Mails:
Mia bekomma Eich olle, es is nur a Froge da Zeit!
Jeder der einen MB erhält, widerspricht, muss mit einer Klageschrift rechnen!
Denke daran, 2009 + 2010 sind die Jahrgänge mit den meisten versendeten Abmahnschreiben!
Schützenhilfe bekommt man hier von München, da sie störerhaftungsmäßig streng ermessen, dem BGH: Sommer unseres Lebens
+ der Tatsache, das WF regelmäßig die besseren Argumente zu haben scheint!
Es zählt eben kein einfaches Bestreiten, sondern nur substantiierter Vortrag!
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Wen Du jetzt denkst, wie viel bekomme ich dafür, mom, “
He Du Bengel, geh von meinem Ferrari weg, mach ihn nicht dreckig!“,
sorry, es war gerade das Nachbarskind unten vorm Haus an meinem neuen roten Maranello-Wägele. Wenn Du denkst, der macht
nur Panik, dann ist es aber letztendlich nicht mein Problem. Du fragst, ich antworte und das nach bestem Wissen und Gewissen.
Es ist eben alles eine Rechenaufgabe i.V.m. mit seiner Strategie eine mögliche Störerhaftung zu entkräften (zu beweisen).
Warst Du es oder hast Du keine Strategie, kommt es eben billiger den MB anzunehmen und zu bezahlen. Nachteil, man sollte
dann schon bezahlen, da man bei WF jetzt einen rechtskräftigen Titel (Stichpunkt Pfändung) besitzt.
Bist Du unberechtigt abgemahnt oder hast Beweise/Zeugen, dann sollte man kämpfen. MB widersprechen, auf die Klage warten
und dann mit seinem beauftragten qualifizierten Fachanwalt denen den Poppes aufreißen wie eine Schranktür. Wenn Du aber
einen Unbekannten benennen willst, sollte der dann schon rechtlich nicht greifbar sein.
Mehr isses nicht - m.E.!
VG Steffen