Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Heglaf
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1661 Beitrag von Heglaf » Dienstag 17. Juli 2012, 08:34

Hallo!

Also die falsche Adresse fand sich nur auf dem "alten", angehängten Teil, der aus dem üblichen Brief, Unterlassungserklärung, Ermittlungsdatensatz und Gerichtsbescheid bestand. Der vordere Teil des Briefes hatte die richtige Adresse und bestand nur aus einem Schrieb "nochmals zugesendet, neue Fristen" und der Unterlassungserklärung.


Werde heute die mod.UE absenden (eMail und Einschreiben mit Rückschein) und dann das mit der Akteneinsicht machen, um zu sehen, ob das mit den 612sec das Einzige ist, was mir vorgeworfen wird. Wenn ja, dann werd ich wohl schlichtweg nicht zahlen.

Man kann mir schlecht vorwerfen, den Film allen zugänglich gemacht zu haben, wenn nicht einmal genug Zeit bestand, um mehr als zwei Minuten hochzuladen, insbesondere da bei bittorrent keine größeren zusammenhängenden Teile versendet werden. Das wäre so, als würde ich aus einem Buch Konfetti machen, davon eine zufällige Handvoll nehmen, in die Luft schmeißen und man würde mir vorwerfen, das Buch allen Leuten auf dieser Erde zum Lesen gegeben zu haben.


Sollte dann Mahnbescheid oder irgendwas mit Gericht kommen, werd ich wohl einen Anwalt nehmen, ja :)

mit freundlichen Grüßen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1662 Beitrag von Steffen » Dienstag 17. Juli 2012, 09:47

@Heglaf,

Du richtest dich nach der empfohlenen Vorgehensweise, das ist eine gute Entscheidung. Nur versteife Dich nicht
ganz auf diese ominösen 612 sec. In den Abmahnungen wird regelmäßig nur ein Datensatz thematisiert von meist
auch nur eine Sekunde. Jeder denkt, nun bei meiner DSL-Geschwindigkeit von 3 Mach ist das nicht möglich im
BitTorrent ...

... spätestens im Klageverfahren wird man dann eines besseren belehrt. Denn neben -mehreren- Datensätzen, zu
unterschiedlichen Zeiten und unterschiedlichen IP-Adressen, muss man diese jetzt, meist 3 Jahre später, entkräften.
Das heißt, man sollte zu jeden Zeitpunkt und Datensatz sich erklären, wo der AI war zu dessen Zeitpunkten.



Bsp.: 3 Datensätze (3 Tage, 3 unterschiedliche Tageszeiten, 2 IP-Adressen)

AI sagt, dass er seinen Anschluss ausreichend gesichert hat und seine Ehefrau diesen Zugang mitbenutzt.

Das reicht nicht aus!

Jetzt muss gesagt werden, das

1. AI
  • => ich habe den Anschluss gesichert: 1., 2., 3., ... 10. (Zeugen, eidesstattliche Versicherungen, Screens) und
    meine Ehefrau wurde von mir regelmäßig belehrt (Nachweis schriftl. Belehrungen) sowie periodisch kontrolliert,
    separates Benutzerkonto mit eigenen Login + eingeschränkten Admin-Rechten (Zeugen, eidesstattliche Versicherungen,
    Screens)
    => Datensatz 1: Ich war dort oder dort, habe dies oder das gemacht (Zeugen, eidesstattliche Versicherungen, Belege,
    Nachweise)
    => Datensatz 2: Ich war dort oder dort, habe dies oder das gemacht (Zeugen, eidesstattliche Versicherungen, Belege,
    Nachweise)
    => Datensatz 3: Ich war dort oder dort, habe dies oder das gemacht (Zeugen, eidesstattliche Versicherungen, Belege,
    Nachweise)
2. Ehefrau
  • => Datensatz 1: Sie war dort oder dort, hat dies oder das gemacht (Zeugen, eidesstattliche Versicherungen, Belege,
    Nachweise)
    => Datensatz 2: Sie war dort oder dort, hat dies oder das gemacht (Zeugen, eidesstattliche Versicherungen, Belege,
    Nachweise)
    => Datensatz 3: Sie war dort oder dort, hat dies oder das gemacht (Zeugen, eidesstattliche Versicherungen, Belege,
    Nachweise)

[blink2]Und das ist Deine Aufgabe, nicht die des Anwaltes![/blink2]


Natürlich, je umfangreicher die Datensätze, je umfangreicher die Mitbenutzer, desto umfangreicher das Geschreibsel.
Deshalb mein Standpunkt, dass die Verteidigung jetzt schon anfängt - mit der Abmahnung. Selbst wenn nächstes Jahr
zur Bundestagswahl eine Gesetzesänderung gibt (was ich so nicht glaube), wird diese nicht rückwirkend angewendet.
Und jetzt ist es nach der Akteneinsicht schon schwer, alles zur Überzeugung des Richters nachzuvollziehen. Denn
wenn nicht, interessiert niemand die 612 sec, sondern nur, das Du Deinen Prüfpflichten nicht nachgekommen bist
und Ausreden suchst.

kirchi hat geschrieben: der ai wäre dann in der störerhaftung, da ja der "täter" zugang zum anschluss des ai hatte und insofern der
anschluss nicht ausreichend gesichert war
Warlord hat geschrieben: Nein das ist klar falsch! Wenn der Täter bekannt ist, kann es keinen Störer mehr geben.
Also bittet eure Freunde/Cousins/Pipap aus China euch zu bestätigen, dass sie es waren.

Denn der UrhR-Inhaber muss besonders streng die Richtigkeit nachweisen bei so vielen Fehlern der Ermittlung!!
Im Zivilprozess muss der Anspruchsteller den Beweis erbringen, nicht der Beklagte seine Unschuld beweisen!!
Hier erkennt man eben die Grenzen der Foren. Von @kirchi richtig dargestellt, wird es eben von jemanden, der
einen Richterhammer im Avatar innehat - ad absurdum gestellt. Keine Ahnung von der gerichtlichen Realität
werden jetzt seine Halbwahrheiten à al Gulden-Jüngerer zelebriert.


Bild
Karikatur: SH©2012

Wenn Du jemand benennst, und dieser rechtlich greifbar ist, passiert eines -immer unter dem Blickwinkele was
man vortrug-:
1. Es nehmen jetzt beide auf der Anklagebank platz, wenn durch den AI die Prüfpflichten verletzt wurden.
2. Es nimmt der AI weiterhin allein Platz, wenn nämlich der Benannte ein Minderjähriger aus dem Familienverbund
war oder er zur Überzeugung des Richters schon Störer und Täter ist.
3. Er verlässt die Klagebank, und der Benannte nimmt jetzt Täter platz. Großes Kino, denn er übernimmt jetzt
alle Kosten: AG, SE, GK.

Jemand anderen zu benennen macht -wenn überhaupt- nur Sinn, wenn diese -nicht- rechtlich greifbar ist.

VG Steffen

VG Steffen

Heglaf
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1663 Beitrag von Heglaf » Dienstag 17. Juli 2012, 10:12

Nunja, hypothetisch angenommen die Tat wäre so passiert, könnte ich natürlich weder jetzt noch in drei Jahren den Vorwurf der Tat (mit dem bittorrent-Netzwerk verbunden gewesen zu sein und eine Datei mit dem entsprechenden hash) entkräften.

Ich sehe eher, dass der Vorwurf, ich hätte den Film zugänglich gemacht, schlichtweg nicht wahr ist, weil eben nicht die Zeit bestand, signifikanten Anteil am Film zu verbreiten. Wenn man das bittorrent-Verfahren betrachtet, ist wohl nicht ein einziger Frame zusammenhängend übertragen worden. Dazu eben der Vergleich mit dem Buch und Konfetti von oben... ob man davon einen Richter überzeugen kann, ist natürlich eine andere Frage.


auch interessant wäre, ob man nicht eine andere Datei mit dem hash-Wert herbeizaubern könnte... hash-Funktionen sind ja keineswegs ein-eindeutig, wenn auch stark nichtlinear und nichtstetig.

Walldoof
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1664 Beitrag von Walldoof » Dienstag 17. Juli 2012, 10:32

Habe jetzt von den Waldis einen Brief gekriegt, in dem mir mitgeteilt wird, dass die Vorbereitungen zum Klageverfahren abgeschlossen sind und ich noch bis zum 20.07 zeit habe die von Walldi geforderten Geltung-Machungen zu begleichen.
sonst Klage Erhebung..... bla, bla, bla ,bla

Was kommt als nächstes???? Brief vom Amtsgericht???? Wie sieht dann ein Wiederspruch aus???? Gibt es da jemanden der mir sagen kann, wie so ein Wiederspruch zu formulieren ist, oder worauf zu achten währe ?????
Danke schon mal für eure Hilfe


Euer Walldooooof

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1665 Beitrag von Steffen » Dienstag 17. Juli 2012, 10:53

[quoteemHeglaf]Nunja, hypothetisch angenommen die Tat wäre so passiert, könnte ich natürlich weder jetzt noch in drei
Jahren den Vorwurf der Tat
(mit dem bittorrent-Netzwerk verbunden gewesen zu sein und eine Datei mit
dem entsprechenden hash) entkräften.[/quoteem]

Dann verstehe ich Deinen weiteren Vortrag nicht! Hier ist es wichtig -Deine- Störerhaftung zu entkräften.
Dabei interessiert es -niemand- ob und was im BitTorrent möglich ist. Es wurde eine offensichtliche Rechts-
verletzung festgestellt, die an mind. 2 Datensätzen über Deinen Anschluss aus getätigt wurden. Begreife mal,
dass für den Richter dieses schon zu seiner Überzeugung feststeht. Du musst Dich jetzt erklären -wie- hast
Du Deinen Anschluss gesichert, -dass dieses verhinderbar ist-. Sobald Du mit dem Frame-Murks kommst, besteht
er zur Klärung auf ein unabh. Gutachten von ca. 5.000,- €. Hier wärst Du dann in der Beweispflicht. Wetten,
Du sagst sofort - Vergleich!

Aber bitte schön, jeder, wie er es gern hätte.


[quoteemWalldoof]Was kommt als nächstes???? Brief vom Amtsgericht???? Wie sieht dann ein Wiederspruch aus???? Gibt es da
jemanden der mir sagen kann, wie so ein Wiederspruch zu formulieren ist, oder worauf zu achten währe ?????
Danke schon mal für eure Hilfe[/quoteem]

Du stehst doch jetzt, vor der gleichen Situation wie damals. Gebe ich eine mod. UE und zahle nicht, kann ich
auf die Kosten der Abmahnung verklagt werden. Risiko: 1.000,- - 1.200,-€. Natürlich war vor 3 Jahren ein ganz
anderer Status quo. Die Klagezahlen waren weit unten im Keller. Jetzt sind sie eben im Erdgeschoß. Nur, die
damalig unberechtigt abgemahnt wurden und kämpfen wollten - was ist aus denen geworden. Papiertiecher à la
Frank-anno-2009?

In der Regel kommt:
a) MB. Hier ist ein Musterwiderspruch beigefügt und selbsterklärend. Innerhalb 14 Tagen Retoure.
b) Hinweisbeschluss des AG München zur Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens. Anwalt und alle Mög-
lichkeiten checken.
c) oder nichts!

VG Steffen

Walldoof
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1666 Beitrag von Walldoof » Dienstag 17. Juli 2012, 11:09

el Chupa Cabra hat geschrieben:- wir sind bereit die Klage einzureichen
- wir haben den Brief fürs Gericht schon in der Hand
- wir stehen vor dem Briefkasten und wollen den Brief einwerfen
- die Klappen vom Briefkasten haben wir schon angehoben
- der Brief steckt schon im Schlitz und wir müssen nur noch den Brief fallen lassen
- NUN ZAHL DOCH ENDLICH

Hahahaha!!!! ;-) Ja genau!!!!!
Habe das Geld in der Hand.
werde es gleich Überweisen.
Bin fast auf dem Weg zur Bank.
Stehe schon vor meiner Haustür. .-:;
Ne, Spaß bei Seite...Ist ja das erste mal das ich mit Anwälten zu tun habe....Und einher geht natürlich auch, dass dies dann mein erster Wiederspruch währe. Also bräuchte ich schon anschaulichere Hilfe.
Sprich:
In wie weit sollte man sich zum Tathergang äußern???
Gibt es Vordrucke oder Vergleiche eines Schriftbogens???
Hat jemand schon Widersprochen und wie sah der Brief aus????
Per Einschreiben verschicken?????


@ Steffen
Natürlich hast du recht, mit dem was du äußerst. Die Beweise sind erdrückend.... unabhängig ob die Vorwürfe angebracht sind oder nicht.
Die Frage die sich mir gestellt hat, war die : Zahlen....oder aussitzen.
Wie hoch ist das Risiko, doch vor dem Richter zu landen...
Zu erwähnen, mein Nachbar hat zum gleichen Zeitpunkt die selben Schreiben erhalten... Brief für Brief immer ein Tag vorher oder am selben Tag oder ein Tag später.
“Wir beide haben jetzt das gleich Level erreicht. wir wollen natürlich dem End Gegner aus dem Weg gehen, und trotzdem volle Punktzahl erreichen.”
Danke für deine Hilfe!!!!!!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1667 Beitrag von Steffen » Dienstag 17. Juli 2012, 11:30

Wie hoch das Risiko ist, oder wie tief, ist doch nicht entscheidend. Wichtig, es ist gegeben! Entweder man geht es ein oder nicht. Dann brauche ich nicht, wegen jeden erneuten Abmahner-Schreiben nach einem Sauerstoffzelt zu schreien.

Entweder Du wartest weiter ab (kommt keine Klage hast Du alles richtig gemacht, kommt eine hast Du die A-Karte), oder Du zahlst.

Mehr isses nicht.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1668 Beitrag von Walldoof » Dienstag 17. Juli 2012, 11:42

Steffen hat geschrieben:Wie hoch das Risiko ist, oder wie tief, ist doch nicht entscheidend. Wichtig, es ist gegeben! Entweder man geht es ein oder nicht. Dann brauche ich nicht, wegen jeden erneuten Abmahner-Schreiben nach einem Sauerstoffzelt zu schreien.

Entweder Du wartest weiter ab (kommt keine Klage hast Du alles richtig gemacht, kommt eine hast Du die A-Karte), oder Du zahlst.

Mehr isses nicht.

VG Steffen
So soll es sein!!!!!!


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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1670 Beitrag von Walldoof » Dienstag 17. Juli 2012, 12:37

Danke, danke, danke für eure Hilfen!!! :an

Heglaf
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1671 Beitrag von Heglaf » Dienstag 17. Juli 2012, 14:56

Also ich finde es absolut entscheidend, wie groß das Risiko ist, nur mit Kenntnis davon kann man eine genügende Abschätzung treffen, nämlich über den Erwartungswert. Angenommen das Risiko sind 10%, die Kosten bei Eintreffen des Ereignisses 1500€, dann hat das Eingehen des Risikos also einen Erwartungswert an Kosten von 150€, was natürlich unter dem geforderten Betrag wäre, womit also Eingehen des Risikos die richtige Entscheidung ist (und bleibt, selbst wenn man dann verklagt wird, die Entscheidung zum damaligen Zeitpunkt war trotzdem die richtige).

Ist das Risiko allerdings bei 90%, dann wäre der Erwartungswert an Kosten bei 1350€, womit es besser wäre, direkt zu vergleichen und für ~600€ rauszukommen.



Wie du sagen kannst, die Höhe des Risikos wäre unwichtig, ist mir also schleierhaft :)

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1672 Beitrag von Finica » Dienstag 17. Juli 2012, 19:01

Gar gar garrrr ! Wie Rumpelstilzchen hüpf ich wütend umher. Dabei könnt ihr mir sicherlich nicht helfen, jedoch habe ich ein paar fragen die ihr mir hoffentlich beantworten könnt zum
Thema Vergleich.

Ich habe einmal gelesen, dass bei Massenabmahnungrn gar keine Anwaltskosten berechnet werden dürfen. Auf unserem Zettel stehen jetzt 500€ Anwaltskosten der abmahnenden Kanzlei. Ist dies rechtens?
Leider hier mein Verwandter hier der gebeutelte und müsste im ernstfall nach München- ist unmöglich.

Ich bin so herrlich schlecht im Glück haben- daher überlege ich einen Vergleich anzustreben.

Wenn die 500€ nicht rechtens sind wäre die Summe ja auf ca 350 reduziert. Ist das denn ein angemessener vergleichsbetrag oder nicht?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1673 Beitrag von Steffen » Dienstag 17. Juli 2012, 23:41

[quoteemHeglaf]Wie du sagen kannst, die Höhe des Risikos wäre unwichtig, ist mir also schleierhaft!?[/quoteem]

Ich erkläre es einmal an meinem Beispiel. Ich wurde 2006 abgemahnt.

Im 2. Schreiben wurden ca. 1.200,- € gefordert. Das wäre der mögliche Klagewert. Das bedeutet im Fall
der Fall, dass ich mit Pauken und Trompeten verliere, lege ich gesamt ca. 1.900,- € hin.
Das Risiko habe ich gekannt und bin es eingegangen.

Dann habe ich ca. 4 Anwälte aus der Umgebung angerufen mit dem Ziel:
1. Bearbeiten Sie so etwas?
2. Wie viel kostet es meinereiner?

Antwort:
Ja, mit anwaltlicher UE bis 384,- €.

Steffen: Danke, für eine 150 €-Abmahnung bezahle ich keine 384,- €. Dann hätte ich doch gleich zahlen
können.

Als Nächstes habe ich dann geschaut, wer kommt infrage oder nicht. Arbeitgeber um Stempelkarte gebeten
und Versicherung, dass ich zum Tatzeitpunkt malochen war. Frau und meine 2 Großen, eidesstattliche
Versicherung, das in meiner Abwesenheit Geräte aus und vom Strom (würden dies auch vor Gericht beeiden),
Screens von den Einstellungen PC + Router.

Ganz ehrlich, ich habe mir zum Zeitpunkt der Abmahnung (auch danach) keine anderen Sorgen gemacht, ob
ich mich vergleiche mit welcher %-Zahl oder welche technische Raffinesse ich vortragen könnte.


Heute denkt man, dass es nur 2 Arten von Abgemahnten gibt:
1. supi schlauen theoretischen Techniker
2. mit Abmahnung entmündigt und vom Denken befreit.





[quoteemFinica]Ich habe einmal gelesen, dass bei Massenabmahnungen gar keine Anwaltskosten berechnet werden dürfen. Auf
unserem Zettel stehen jetzt 500€ Anwaltskosten der abmahnenden Kanzlei. Ist dies rechtens?[/quoteem]

Da hast Du bestimmt eine Entscheidung aus dem Wettbewerbsrecht gelesen. Bei Urheberrechtsverletzungen über
P2P-Netzwerke gibt es gerichtlich noch keine Massenabmahnung, sondern massenhafte Rechtsverstöße haben
massenhafte Abmahnungen zu Folge.

Ich glaube, das neben den 500 € Anwaltsgebühren auch noch ca. 300 € Schadensersatz gefordert werden. Diese
darf man nicht unterschlagen. Auf München nimmt man für einen Streitgegenstand 10.000,- € an. Das heißt, man
könnte bei einer 1,3’er Gebühr: 651,80 € Anwaltsgebühren verlangen.

350 € als Vergleichsbetrag, das erntest Du wahrscheinlich neben der Ablehnung ein müdes Lächeln. Um die 600 €
wird es wohl sachlicher (mit ohne Anwalt).

VG Steffen

R.S.0491
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1674 Beitrag von R.S.0491 » Mittwoch 18. Juli 2012, 14:40

Hallo Steffen,
ich war letztes Jahr schon mal hier, weil mein Vater, meine Eltern sind beide über 70, 2010 zum ersten Mal abgemahbt wurde.
Fakt ist, dass weder er noch meine Mutter eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, da sie noch nicht einmal wissen, was filesharing
ist. Ich war es ebenfalls nicht, kann also nur ein Irrtum sein. Abgemahnt wurde von Frommer, Urheberrechtsverletzung fand angeblich nachts
statt, da schlafen für gewöhnlich meine Eltern schon lange. Ich habe damals eine mod.UE eingeschickt und Widerspruch eingelegt. ein paar Monate später
kam erneut ein Bettelbrief. Wieder habe ich Widerspruch eingelegt, mein Vater unterschrieb jedesmal. Im Sommer letztes Jahr kam ein Anruf aus der Kanzlei
(oder Callcenter?), mein Vater solle endlich zahlen, sonst wird geklagt. Mein Vater gab an, nichts mit dem Internet zu tun zu haben und dass er nicht zahlen werde.
Heute kam der Brief "Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung". Mir ist schon klar, dass die Chance zur Klage besteht, hab mich hier den ganzen morgen durchgelesen,
aber mir stellt sich die Frage, ob mein Vater sowas vor Gericht überhaupt durchsteht, zumal er vor ein paar Jahren nen Schlaganfall hatte und es ihm gesundheitlich
nicht sehr gut geht. Muss er bei einer Klage selbst vor Gericht erscheinen? Gibt es auch positive Urteile für Abgemahnte durch das Amtsgericht München?
Ich tendiere momentan dazu, Frommer um einen Vergleich zu bitten, damit er meinen Vater endlich in Ruhe lässt, er ist dem ganzen nicht gewachsen.

Peter79
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1675 Beitrag von Peter79 » Mittwoch 18. Juli 2012, 18:47

Hallo,

ich habe eine mod UE abgeschickt und es werden 956,00 Euro für einen heruntergeladenen Film verlangt.

Wenn ich nun versuche ohne Anwalt mich außergerichtlich mit WF zu einigen, sind dann 500,- Euro als Vergleichssumme angemessen/realistisch?

Des Weiteren steht im Musterschreiben eines möglichen privaten Vergleichs am Anfang:
ich, XXX, habe den mir vorgeworfenen Rechtsverstoß nicht getätigt. Die Datei “XXX“ wurde nach meiner Kenntnis auch nicht von Dritten über meinen Anschluss zur Verfügung gestellt. Mein Internetzugang ist mit den mir zumutbaren und gebotenen Pflichten hinsichtlich Prüfung und Aufsicht gesichert i.V.m. dem zum Zeitpunkt der Abmahnung vorherrschenden technischen Mitteln und Maßnah-men


...die Sache ist, das würde bei mir nicht stimmen. Kann man da Lügen, oder gibt es eine Alternative, um einen privaten Vergleich hinzubekommen, ohne das zu behaupten?

Vielen Dank schon einmal im Voraus und ganz grosses Kompliment für die Seite hier!

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1676 Beitrag von Steffen » Mittwoch 18. Juli 2012, 23:48

[quoteemPeter79]... die Sache ist, das würde bei mir nicht stimmen. Kann man da Lügen, oder gibt es eine Alternative, um einen privaten
Vergleich hinzubekommen, ohne das zu behaupten?[/quoteem]

Also gelogen wird niemals, weder vor im oder hinterm Gericht, aber man sollte schon vermeiden ein Schuldeingeständnis
einzugehen oder jemand Anderen zu benennen!


Vergleich - wie?


Wichtig ist eines dabei:
  • a) Vergleichsverhandlungen haben Einfluss auf die Verjährung.
    b) Bezahlen, aber erst wenn der Abmahner dem Vergleich und deren Zahlungsvereinbarungen - schriftlich - zustimmt.
    Nicht einfach einen Betrag xx,xx € ohne Zustimmung des Abmahners sofort überwiesen und denken, das der Abmahner
    jetzt in Demut und mit Tränen in den Augen vor Rührung zustimmt. Dieses geht nach hinten los und wird als “Zeugnis
    gegen sich selbst“ gewertet werden können (Teilschuldgeständnis). Etwas anders mit Zustimmung.
    c) Kommt ein Vergleich mit Ratenzahlung zustande ist man bestens beraten, sich an diesen dann auch zu halten.
    d) Mit Anwalt kommt in der Regel der Günstigste (niedrigste von der Höhe) zustande. Dann muss man noch die Kosten
    des eigenen Anwaltes draufschlagen.
    Bsp.: WF verlangt 956 Pauschal. AW drückt auf 500 und verlangt 500. Kann man doch gleich bezahlen. Natürlich
    gibt es hier viele Anwälte mit den unterschiedlichsten Preisen. Einfach nachfragen - vor Beauftragung, insbesondere
    nachrechnen! Aber für nur einen kleinen “Gulden“, wird es wohl nicht gehen!
    e) Privat wird es sich wohl um Minimum 600 einpegeln. Aber Vorsicht, haut man zu viel auf die Kacke mit seinem
    Härtefall, geht es nach hinten los, wenn man Belege (Kopie) anfordert und den Vergleich davon abhängig macht.


Ein Mustervergleichsgespräch wird es nicht geben, weil eben jeder Fall ein
Einzelfall darstellt. Man kann nur allgemein etwas empfehlen.

  • 1. Sei höflich und demütig - Anwälte sind sensibel!
    2. Vermeide ein Schuldeingeständnis oder weise jemanden anderen die Schuld zu!
    3. Sei beharrlich und lass dich nicht einfach abspeisen - einfach, sei ein Nerventod!
    4. Übertreibe deine eigene wirtschaftliche Lage nicht, denn man könnte Belege dafür einfordern!
    5. Drücke auf die Tränendrüsen!
    6. Biete keine naiven Vergleichssummen an wie 100 Euro (immer ca. die Hälfte von Pauschal)!
Oder nehme das Musterschreiben und beachte die enthaltenen Hinweise!

Oder beauftrage einen Anwalt.

Oder lass es sein und trage dann das Risiko einer Klage. Es ist und bleibt Deine Entscheidung!

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VG Steffen

Peter79
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1677 Beitrag von Peter79 » Montag 23. Juli 2012, 17:08

Wenn man sich zum zahlen entschließt, die Zahlungsfrist aber schon länger abgelaufen ist, was überweist man dann? Kann man den letzten geforderten Betrag einfach überweisen?

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1678 Beitrag von Steffen » Montag 23. Juli 2012, 17:33

Yep.

VG Steffen

tomtom33
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1679 Beitrag von tomtom33 » Mittwoch 25. Juli 2012, 09:28

Hallo Steffen,

ich habe 2010 eine Abmahnung von Waldorf erhalten, modUE abgegeben und nicht gezahlt (damals 806 Euro).
Nun habe ich vergangenen Samstag über das Amtsgericht München einen MB bekommen, mit den zus. Kosten jetzt insgesamt 922 Euro.

Was soll ich tun?

Empfiehlt es sich jetzt noch, zu widersprechen und zu versuchen, eine geringere Summe auszuhandeln, oder habe ich da keine Chancen mehr?
Über einen Anwalt möchte ich nicht mehr gehen, denn was der raushandelt muss ich ihm wohl als Honorar zahlen, dann kann ich gleich den geforderten Betrag überweisen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist das Risiko einer Klage momentan ja relativ hoch, wenn ich widerspreche. Ich möchte aber nicht wirklich vor Gericht gehen.

Wäre schön, wenn du mir einen Tipp geben könntest.

Vielen Dank!

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1680 Beitrag von Steffen » Mittwoch 25. Juli 2012, 11:58

@tomtom33,

könntest Du mir einmal bitte den MB einscannen, keine Angst es wird nichts veröffentlicht.


Grundproblem:

Wer eine mod. UE abgibt + nicht zahlt - muss mit dem Risiko leben, das er auf die Kosten der Abmahnung
verklagt werden kann! Risiko etwa = 1.000,- - 1.200,- € (im Klagefall).

Jetzt gibt es die “netzweltlichen Foren-WF-Schrittzähler“, keine Sorge, ist nicht abwertend gemeint,
sondern eine gute Groborientierung.

::::::::::::::::::::::::::::::::
  • 1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber verschickt und nicht die originale UE, die
    als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
    2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
    3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
    • => Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
      => Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
      => Angebot der Ratenzahlung
  • 4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    • => Erhöhung der geforderten Summe
  • 5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    • => Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
      => Mitteilung des Prozesskostenrisikos
      => WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in Hinblick der Verjährung,
      Stichunkt Meldepflicht)
  • 6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt abgemahnt wurde)
    7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
    8. WF muss Klage begründen und erheben
    9. Gerichtsverfahren
::::::::::::::::::::::::::::::::

Und hier wird doch alles deutlich. Überleg mal, wie es bis 2010 aussah? Da gab es diesen Schrittzähler nicht
und es hieß doch nur: Mod. UE + nicht zahlen, die klagen schon nicht, sowie, wenn Ihr unsre Kohle wollt, müsst
Ihr uns verklagen!

Wir haben um Schläge gebettelt, jetzt wo man vonseiten der Abmahner zuschlägt, müssen wir ausweichen,
uns ducken, eventuell zurückschlagen, oder es wie ein Mann tragen.


Bild




!
Es geht doch nur - wie schon immer -
nur um die Minimierung der eigenen Kosten und Risiken.
Letztendlich ist es Dein Geld!




Was sollte man bedenken?

Beurteilung der Lage, Klarmachen der Aufgabe und Entschlussfassung, das werden viele Gediente noch kennen, gehört
zum Entscheidungsprozess, des Einzelnen.

Mit ca. Ende 2010 wurde deutlich, das hier (die personell dazu jederzeit in der Lage wären), die Verjährenden
besondere Aufmerksamkeit genießen.
  • 2010: ca. 1.000 Klageverfahren (1 Richterin)
    2011: ca. 500 Klageverfahren (2 Richter)
    2012: ca. 2.300 Klageverfahren (mittlerweile 5 Richter, 4 Sitzungssäle mit bis zu 24 Verhandlungen pro Tag)
Diese ganzen einlullenden Rechnungen, das man nicht in der Lage ist alle zu verklagen, kannst Du in die Tonne treten.
Hier ist doch das beste Beispiel, wie Filesharing juristische Arbeitsplätze schafft und das, wenn die Zahl der Richter
nicht reicht, eben neue hinzukommen.

WF sagt selbst in zahlreichen E-Mails: Mia bekomma Eich olle, es is nur a Froge da Zeit!

Jeder der einen MB erhält, widerspricht, muss mit einer Klageschrift rechnen!

Denke daran, 2009 + 2010 sind die Jahrgänge mit den meisten versendeten Abmahnschreiben!

Schützenhilfe bekommt man hier von München, da sie störerhaftungsmäßig streng ermessen, dem BGH: Sommer unseres Lebens
+ der Tatsache, das WF regelmäßig die besseren Argumente zu haben scheint!

Es zählt eben kein einfaches Bestreiten, sondern nur substantiierter Vortrag!


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Wen Du jetzt denkst, wie viel bekomme ich dafür, mom, “He Du Bengel, geh von meinem Ferrari weg, mach ihn nicht dreckig!“,
sorry, es war gerade das Nachbarskind unten vorm Haus an meinem neuen roten Maranello-Wägele. Wenn Du denkst, der macht
nur Panik, dann ist es aber letztendlich nicht mein Problem. Du fragst, ich antworte und das nach bestem Wissen und Gewissen.

Es ist eben alles eine Rechenaufgabe i.V.m. mit seiner Strategie eine mögliche Störerhaftung zu entkräften (zu beweisen).

Warst Du es oder hast Du keine Strategie, kommt es eben billiger den MB anzunehmen und zu bezahlen. Nachteil, man sollte
dann schon bezahlen, da man bei WF jetzt einen rechtskräftigen Titel (Stichpunkt Pfändung) besitzt.

Bist Du unberechtigt abgemahnt oder hast Beweise/Zeugen, dann sollte man kämpfen. MB widersprechen, auf die Klage warten
und dann mit seinem beauftragten qualifizierten Fachanwalt denen den Poppes aufreißen wie eine Schranktür. Wenn Du aber
einen Unbekannten benennen willst, sollte der dann schon rechtlich nicht greifbar sein.

Mehr isses nicht - m.E.!

VG Steffen

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