Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1561 Beitrag von Steffen » Montag 21. Mai 2012, 11:18

Dann solltest Du dich sofort an einem Anwalt wenden.

1. RA Dr. Alexander Wachs
Tel.: 040 411 88 15 70
E-Mail: info@dr-wachs.de

oder

2. RA Dr. Bernhard Knies
Tel.: 089 47 24 33
E-Mail: bernhard.knies@new-media-law.net


VG Steffen

px012468
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1562 Beitrag von px012468 » Montag 21. Mai 2012, 19:03

Hallo zusammen,

bin seit Jahren stiller Mitleser hier.
Nun melde ich mich mal zu Wort.

Wir haben 2008 auf ne Abmahnung von Waldorf (1 Werk) mit der modUE reagiert.
Verschiedene Bettelbriefe wurden ignoriert und dem Mahnbescheid wurde widersprochen.
Alles ohne Anwalt.
Vor kurzem flatterte diese gerichtliche Verfügung ins Haus und langsam bin ich der Sache leid.

Stehe nun vor der Überlegung die Sache so wie sming zu handeln:
sming hat geschrieben:so, meine endrechnung steht nun mit 1002,50 € fest. ich habe mit WF einen vergleich ausgehandelt, ohne eigenen anwalt. sicherlich ist das immer noch zuviel! aber jetzt kann ich endlich wieder ruhig schlafen ;)

ich wollte erst eine anerkennung ans gericht schicken, habe mich dann aber spontan entschieden selbst bei WF anzurufen. dort habe ich nachgefragt, ob man einen vergleich aushandeln kann um beiderseits resourcen zu sparen..und mein zugewiesener ``sachbearbeiter´´ hat mir dann einen vorschlag zukommen lassen (~1100€). da ich aber von der lockeren und respektvollen atmosphäre des gespräches überrascht war, dachte ich mir, mal sehen was noch geht. was dann dabei rausgekommen ist, habe ich ja schon geschrieben...letztendlich machen die auch nur ihre arbeit, wenn man das moralische mal ausser acht lässt! von daher war ich überrascht, dass man mit denen auch vernünftig reden kann, auch wenn man kein jura studiert hat..
Was haltet ihr für am Besten?
Anwaltskosten + Klagekosten?
Vergleich ohne Anwalt (wie sming)...?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1563 Beitrag von Steffen » Montag 21. Mai 2012, 23:29

Was haltet ihr für am Besten?
Anwaltskosten + Klagekosten?
Vergleich ohne Anwalt (wie sming)...?
Das ist eine Frage der Kostenrechnung i.V.m. seiner Strategie. Jetzt rede ich mal Deutsch. Wenn man es gewesen ist, denjenigen kennt, nichts beweisen kann, dann kommt man mit einem Anerkenntnis oder einem spontane Vergleich mit WF (ohne Anwalt) vor der Verhandlung am Besten bzw. Kostengünstigsten.

Wenn man es nicht war, es auch mittels Zeugen und Belegen beweisen kann, dann geht es dann i.V.m. einem Fachanwalt, leider meist auch in Richtung eines Vergleiches gedrängt. Die derzeitige Situation auf München ist eben nicht sehr rosig (, außer in den Foren). Man müsste schon nicht dagewesen sein, Zeugen dafür haben + das die Geräte auswaren und vom Strom - es mittels eidesstl. Versicherung unterlegen (diejenigen dann auch nicht vor Gericht umfallen, wenn sie geladen werden) - selbst jetzt kann man Gefahr laufen, das der Richter einen nicht glaubt.

Denn, ich muss es bis zum Erbrechen posten, es sind meistens mehr als ein Datensatz vorhanden. 1-Mal, da könnte man sich herausreden, bei 3 oder 4 unterschiedlichen Datensätzen, muss man schon im Urlaub gewesen sein. Wer dem kein Glauben schenkt, kann doch mal auf München fahren und teilnehmen.


VG Steffen

DavenD
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1564 Beitrag von DavenD » Dienstag 22. Mai 2012, 08:31

Hallo,
ich habe mal wieder Post bekommen,langsam weiß ich nicht mehr weiter.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Constantin Film Verleih Gmbh

Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke
-Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung-

Sehr geehrter Herr ...

in vorstehender Angelegenheit beziehen wir uns auf die bislang geführte Korrespondenz und fassen wie folgt zusammen:

sie haben die Unterlassungsansprüche erfüllt
Die Unterlassungsansprüche unserer Mandantschaft wurden duch Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung erfüllt.Der Unterlassungsanspruch unserer Mandantschaft ist damit erledigt.

Sie haben die Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
Unsere Mandantschaft war zwar bemüht,eine umfassende außergerichtliche Klärung mit ihnen herbeizuführen.Die Zahlungsansprüche wurden von Ihnen bislang jedoch noch nicht erfüllt.Unsere Mandantschaft geht davon aus,dass offenbar kein Interesse an einer endgültigen Klärung der Auseinandersetzung ohne Einschaltung der Gerichte besteht.

Sie erzwingen die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche
Unsere Mandantschaft ist nunmehr gezwungen,die noch offenen Zahlungsansprücheim Wege der Klage gegen Sie durchzusetzen.Eine gerichtliche Auseinandersetzung ist damit unvermeidbar.

Wenn Sie sich ein Gerichtsverfahren ersparen und die Angelegenheit kurzfristig und vor allem Kosten schonend zu einem Abschluss bringen wollen,zahlen Sie den noch offenen Betrag in Höhe
von EUR 956,00
bis zum 21.05.2012

Wir weisen darauf hin,dass Sie ausreichend Gelegenheit hatten,die Ansprüche unserer Mandantschaft zu erfüllen.Fristverlängerungen können daher nicht gewährt werden.

Sollte Ihnen eine Einmalzahlung nicht möglich sein,erklärt sich unsere Mandantschaft bereit,eine monatliche Ratenzahlung zu akzeptieren.
Die Bedingungen können Sie der beigefügten Ratenzahlungsvereinbarung entnehmen.Die Möglichkeit zur Zahlung in Raten besteht nur,wenn
-sowohl die unterzeichnete Ratenzahlungsvereinbarung
-als auch die erste Rate
innerhalb der oben genannten Frist eingehen.

Mit vollständiger und fristgemäßer Zahlung ist die Auseinandersetzung für sie endgültig erledigt.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1565 Beitrag von Steffen » Dienstag 22. Mai 2012, 11:06

Hallo DavenD, @all,

ich zitiere Dich einmal: [...]Hallo, ich habe mal wieder Post bekommen, langsam weiß ich nicht mehr weiter.[...].
Warum denn? Jeder weiß doch, oder sollte es zumindest, das es mit der Abgabe einer mod. UE und dem Nichtzahlen
damit nicht erledigt ist! Jeder, der so reagiert kann auf die Kosten verklagt werden (Risiko: 1.000,- - 1.200 €)
und muss mit weitere WF-Post rechnen.

Hier einmal nachlesen: empfohlene Vorgehensweise!

Glaubt denn (ist nicht böse gemeint) jeder, wenn man nur eine mod. UE abgibt, bedankt sich der Abmahner und meldet
sich nie mehr wieder, oder entschuldigt sich für die "Belästigung mittels einem Bettelbrief"?

Aber es ist doch auch eine Chance. Es ist kein Kinderspiel - hier geht es um Euer Geld -, die Lage auf München ist
nicht sehr rosig, aber jeder Abgemahnte hat doch genügend Zeit! WF werden, wenn es so weitergeht, alle Nichtzahler
versuchen zu verklagen. Das bedeutet aber auch, das Abgemahnte sowie renitente Nichtzahler aus dem Jahr 2012 -
Verjährungsfrist bis 31.12.2015 - erst gegen Ende 2015 einen MB erhalten oder eine Klageschrift. Liebe Leut', Ihr
habt also erst einmal Zeit.
  • 1. Jeden Monat 50,- € in einen Klagetopf zu werfen
    Klagt man hat man eine Klageversicherung oder, wenn man nicht klagt, eine Urlaubsfinanzierung.
    2. Observierung der diversen Foren, wie Netzwelt.de, Verein gegen den Abmahnwahn e.V., Gulli.com, oder auch hier
    Man schaut jeweils einmal am WE in die Threads zu WF und liest sich Schlau. Natürlich muss man für dieses "Lästige"
    eben einmal Zeit investieren. Liest man, das WF auch übergeht 2012’er zu verklagen, kann man immer noch den
    Vergleich aus der Abmahnung löhnen, oder sich mit WF versuchen handelseinig den Preis zu drücken. Liest man nichts
    davon, schmeißt man monatlich weiter 50,- € in den Klagetopf und freut sich dann am 31.12.2015 seines Lebens und
    auf einem schönen Urlaub.
    3. Änderung von Gesetzen oder in der Rechtsprechung
    Goethe, Faust:
    “Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube!“
Es geht immer um die Entscheidung nach Abgabe der mod. UE, entweder ich zahle (dann versuche ich aber mit dem
Abmahner zu Handeln) oder ich zahle nicht (Risiko einer Klage: 1.000,- - 1.200,- €) und muss mit weitere Post von
WF rechnen.



VG Steffen

px012468
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1566 Beitrag von px012468 » Mittwoch 23. Mai 2012, 16:52

Zwei Frage hab' ich noch: was ist wenn ich auf diese Verfügung nicht reagiere? Entspricht dies dann dem Versäumnisurteil?
Was geschieht bei Annahme?

Grüße, px

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1567 Beitrag von Steffen » Donnerstag 24. Mai 2012, 00:17

Wenn man nicht reagiert, ergeht ein Versäumnisurteil, wo Du alle Kosten (AW + SE aus der Abmahnung, gegn. AW im Klageverfahren, Gerichtskosten) - allein trägst! Anerkenntis ist dann aber preismäßig das Gleiche in grün. Natürlich hast Du in beiden Fällen verloren und erhältst ein rechtskräftiges Urteil gegen Dichens, welches jetzt aber Zwangsvollstreckbar ist, falls keine Kohle da. Beide Varianten bringen auch nur etwas, wenn man dieses ohne Anwalt durchzieht. Ansonsten kommen seine Kosten noch obendrauf.

Da Du scheinbar kein Interesse auf München hast, solltest Du einmal WF anrufen und mit den etwas aushandeln, da könnte man vielleicht doch noch ein paar Cent sparen.

VG Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1568 Beitrag von Steffen » Donnerstag 24. Mai 2012, 10:17

Danke @princess15114,

ich immer mit meinen Vergleichen. Dann am Beispiel von einem real eingeklagten Streitwert 856,- €!


1.Gerichtlicher/Richterlicher Vergleich:
856,- € Streitwert auf 650,- € herunter
+ 240,- € Anwaltskosten Gegner
+ 217,- € eigener Anwalt
+ 135,- € GK
+ die Hälfte der Einigungsgebühr also 25,- € (oder so)
Gesamt = 1.277,- €

2. Annahme (ohne Anwalt):
856,- € Streitwert
+240,- € Anwaltskosten Gegner
+135,- € GK
Gesamt = 1.231,- €

3. Versäumnis:
Gesamt = 1.230,- €

4. Mündlichen Prozess:
0 - 1.450,- € (ohne Auslagen für Zeugen oder Gutachten)

5. Bei Niederlage WF Berufung:
0 - 2.200,- € (ohne Auslagen für Zeugen oder Gutachten)


judex non calculat


VG Steffen

Mesrour
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1569 Beitrag von Mesrour » Donnerstag 24. Mai 2012, 14:50

Hi, mich hat es auch erwischt, Forderung von Frommer :806€. Ich habe mich an RA Wachs gewandt. Jetzt hat Frommer zwar seine Forderung auf 650€ gesamt reduziert, aber RA Wachs will ja auch bezahlt werden, insgesamt wären jetzt also 884€ fällig.

RA Wachs bittet um Anruf, ist im Moment aber beschäftigt. Bin mal gespannt, was das noch wird.

Wenn erwünscht, werde ich hier Bericht erstatten.

Mesrour
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1570 Beitrag von Mesrour » Donnerstag 24. Mai 2012, 15:02

kirchi hat geschrieben:mesrour
und was hat dich bewogen, eine bekanntlich nicht kostenfreie (immerhin fach-)anwaltschaftliche unterstützung weit vor dem klageverfahren einzubinden?
Die Tatsache, das ich von dem ganzen Kram keine Ahnung habe.

Ja, war vielleicht blöd, aber der RA Wachs wird ja nun auch hier in diesem Forum empfohlen.

Na ja, erst mal mit denen telefonieren.

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1571 Beitrag von Alter Sack » Donnerstag 24. Mai 2012, 16:21

Hab' das auch schon durch mit dem frühen Einschlaten eines Anwaltes. Hat mir am Ende fast keine wirkliche Einsparung gebracht. Der einzig positive Effekt war, dass sich die Angelegenheit ziemlich rasch erledigt hatte. Aber ansonsten würd' ich's so nicht wieder machen.

Mesrour
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1572 Beitrag von Mesrour » Donnerstag 24. Mai 2012, 16:28

Tja, hinterher ist man halt immer schlauer. Aber, finde mal schnell einen vernünftigen Rat, wenn so ein Schrieb ins Haus geflattert kommt, mit einer Frist von man gerade einer Woche...
Vor allem, weil man im Internet alle möglichen Ratschläge findet, bis hin zu alles in die Tonne kloppen, bis was gerichtliches kommt...

Abzocker halt...

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1573 Beitrag von ichauch2008 » Donnerstag 24. Mai 2012, 20:11

Hallo Gemeinde,
nachdem ich im Januar der Mahnsache widersprochen habe war gestern ein Brief vom Amtsgericht Coburg im Briefkasten. Hat den Titel "Abgabenachricht an AG München -Zivilkammer-". Wäre es jetzt an der Zeit einen Anwalt einzuschalten?
Gruß

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1574 Beitrag von px012468 » Donnerstag 24. Mai 2012, 21:35

Gibts es eigentlich auch Fälle von Mehrfachabmahnungen? Will heissen Abmahnung Nr. 1=>bezahlt aus Angst, seine Ruhe haben wollen..usw. Danach hat Waldorf "Potential bzw. Zahlungsbereitschaft erkannt und schickt Nr.2...?

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1575 Beitrag von Steffen » Donnerstag 24. Mai 2012, 23:23

[quoteemichauch2008]nachdem ich im Januar der Mahnsache widersprochen habe war gestern ein Brief vom Amtsgericht Coburg im Briefkasten.
Hat den Titel "Abgabenachricht an AG München -Zivilkammer-". Wäre es jetzt an der Zeit einen Anwalt einzuschalten?[/quoteem]

Jetzt wird das streitige Verfahren ans AG München abgegeben und dort bekommst Du dann Nachricht, Stichpunkt:
Klageschrift. Hier sollte man dann einen Anwalt beauftragen und dabei die Fristen einhalten.



[quoteempx012468]Gibts es eigentlich auch Fälle von Mehrfachabmahnungen? Will heissen Abmahnung Nr. 1=>bezahlt aus Angst, seine
Ruhe haben wollen..usw. Danach hat Waldorf "Potential bzw. Zahlungsbereitschaft erkannt und schickt Nr.2...?[/quoteem]

Mehrfachabmahnungen bei WF? Muss ich passen, ich kenne auf Anhieb keine.


VG Steffen

Mark Simpson
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1576 Beitrag von Mark Simpson » Freitag 25. Mai 2012, 01:53

naja 2 könnte man fast mehrfachabmahnung nennen ?!?

ich hab sie bekommen, anfangs nach der methode von hier gehalten, sprich modue und nicht
mehr reagieren, aber die ständigen briefe gingen mir aufn sack, so dass ich mich letztendlich
auf einen vergleich eingelassen habe, mit beiden abmahnungen, und ich muss schon sagen, der war SEHR großzugig von
denen.

kann das aber hier nicht sagen (wieviel die runter gegangen sind jedenfalls sehr viel) sonst muss ich alles blechen, drohn sie mr im brief, wenn ich es weiter sage :)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1577 Beitrag von Steffen » Freitag 25. Mai 2012, 10:50

[quoteemMark Simpson]naja 2 könnte man fast mehrfachabmahnung nennen ?!?[/quoteem]
Ich habe nur gesagt, dass mir keine Mehrfachabmahnungen bei WF bekannt sind und nicht, dass es keine gibt.
Wer mehrmals geloggt wurde, natürlich kann dieser mehrmals abgemahnt werden.


[quoteemMark Simpson]Ich hab sie bekommen, anfangs nach der Methode von hier gehalten, sprich mod. UE und nicht mehr reagieren,
aber die ständigen Briefe gingen mir auf‘n Sack, so dass ich mich letztendlich auf einen Vergleich eingelas-
sen habe, mit beiden Abmahnungen, und ich muss schon sagen, der war SEHR großzugig von denen.[/quoteem]
Der Stoff, aus dem die Legenden des Abmahnwahns gefertigt werden. Ich werde wahrscheinlich einen Zusatzpunkt
unter Zahlen einfügen, das “Genervt-Zahlen“. Wenn die Bettler einen auf’n Sack gehen, zahlt man, schwups hat
man Ruhe. Mal ernsthaft. Wenn jemand mit dem Abmahner einen günstigen Vergleich aushandelt, zahlen will, um
den Rechtsstreit zu beenden, dann ist es doch nicht nur jedem seine Sache, sondern in Ordnung. Aber man sollte
nicht noch sich selbst belügen oder zumindest es schönreden.


[quoteemMark Simpson]Kann das aber hier nicht sagen (wieviel die runter gegangen sind jedenfalls sehr viel) sonst muss ich alles
blechen, drohn sie mr im brief, wenn ich es weiter sage.[/quoteem]
Das ist normal. Bei einem ordentlichen Vergleich ist meist der Punkt Verschwiegenheit mit beinhaltet. Aber
günstiger Vergleich, liegt immer im Auge des Betrachters.

VG Steffen

giand
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1578 Beitrag von giand » Freitag 25. Mai 2012, 11:53

Mark Simpson......wer es glaubt........WF scheint jedes mittel recht zu sein

siegfriedklein
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1579 Beitrag von siegfriedklein » Freitag 25. Mai 2012, 19:52

Mark Simpson hat geschrieben:naja 2 könnte man fast mehrfachabmahnung nennen ?!?

ich hab sie bekommen, anfangs nach der methode von hier gehalten, sprich modue und nicht
mehr reagieren, aber die ständigen briefe gingen mir aufn sack, so dass ich mich letztendlich
auf einen vergleich eingelassen habe, mit beiden abmahnungen, und ich muss schon sagen, der war SEHR großzugig von
denen.

kann das aber hier nicht sagen (wieviel die runter gegangen sind jedenfalls sehr viel) sonst muss ich alles blechen, drohn sie mr im brief, wenn ich es weiter sage :)
heisst du wirklich Mark Simpson, wenn ja könnte ich mir vorstellen , dass Waldorf über deinem Verrat erfahren könnte .
Also schreib kein Blödsinn , dass du nicht über den Vergleich schreiben darfst, du musst doch nicht die Summe nennen, reicht doch dass man ca. 50-60 % runter gehandelt hat. Auf dieser Weise sogar der beste RA nicht erkennt , dass jemand Verhandlungsgeheimniss verraten hat.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1580 Beitrag von Steffen » Montag 28. Mai 2012, 19:58

Zahlenjonglierei


Aufgrund bestehender Unsicherheiten bei den tristen Zahlen habe ich Herrn RA Dr. Alexander Wachs gebeten,
einige Kostenrechnungen anzustellen.


:::::::::::::::::::::::::::::



Bild

Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs

Kanzlei Dr. Wachs – Rechtsanwälte
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 oder 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de
Web: Dr. Wachs.de oder Dr. Abmahnung.de


:::::::::::::::::::::::::::::


Bevor jetzt @princess15114 zurecht kritische Hinweise auf irgendeiner "grünen" oder vergessenen Gebühr
erteilt, durch RA Dr. Alexander Wachs wurde versucht, die Teils schwere Frage für jeden Betroffenen
(, der kein Jurist ist,) so zu vereinfachen, dass sie so gut verständlich wie möglich ist, ohne zu tief
in das Kostenrecht einzutauchen, aber auch nicht zu vereinfachen.

Natürlich gilt auch hier: judex non calculat - der Richter rechnet nicht (, oder scherzhaft,
wenn Juristen sich verrechnen).



:::::::::::::::::::::::::::::




SH für AW3P: Ein mögliches Klageverfahren WF auf München. Kann man von diesen nachfolgenden
Zahlen ausgehen? Streitwert 1 Album: 651,80 € AG + 300,00 € SE!?

RA Dr. Wachs: Die Höhe des Schadensersatz ist korrekt, Anwaltskosten sind oft geringer, bitte von diesen
Zahlen ausgehen.


1. Kostenrisiko-Übersicht

Wert: 951,80 EUR

Auftraggeber: 1

Auftraggeber Gegenseite: 1
  • 1,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG - 55,00 EUR
  • 1,0 Gebühr gem. § 13 RVG - 85,00 EUR
  • 1,2 Gebühr gem. § 13 RVG - 102,00 EUR
  • 1,3 Gebühr gem. § 13 RVG - 110,50 EUR
 
 

Prozesskosten I. Instanz
 
  • 2,5 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Mandantenseite) - 212,50 EUR
  • Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Mandantenseite) - 20,00 EUR
  • Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Mandantenseite) - 44,18 EUR
  • 2,5 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Gegenseite) - 212,50 EUR
  • Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Gegenseite) - 20,00 EUR
  • Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Gegenseite) - 44,18 EUR
  • 3,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG - 165,00 EUR
--------------------------------------------------------------------------------------------------------
Summe (mit 88,36 EUR USt.) - 718,36 EUR
============================================= 
 


Prozesskosten II. Instanz
 
  • 2,8 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Mandantenseite) - 238,00 EUR
  • Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Mandantenseite) - 20,00 EUR
  • Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Mandantenseite) - 49,02 EUR
  • 2,8 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Gegenseite) - 238,00 EUR
  • Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Gegenseite) - 20,00 EUR
  • Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Gegenseite) - 49,02 EUR
  • 4,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG - 220,00 EUR
--------------------------------------------------------------------------------------------------------
Summe (mit 98,04 EUR USt.) - 834,04 EUR
=============================================
Kostenrisiko (Gesamt) - 1.552,40 EUR
 



2. Richterlicher Vergleich (mit eigenem AW)
 
Bei einem anwaltlichen Vergleich erhöhen sich die Anwaltskosten und verringern die Gerichtskosten (ca.
auf ein Drittel), darum werden bei Vergleichen unabhängig von den sonstigen Kosten die Vergleichskosten
jeweils der eigenen Partei auferlegt.



3. Anerkenntnis

- mit eigenen AW:
Bei einem Anerkenntnis kommt es darauf an, ob die Anwälte miteinander telefonieren, vor dem Anerkenntnis,
falls ja fallen im Prinzip die gleichen Kosten wie oben ausgerechnet an.
Wenn nicht telefoniert wird, entfällt die Verhandlungs- und Terminsgebühr, die eigenen Anwaltskosten hal-
bieren sich dann. Gerichtskosten ca 1/3.

- ohne eigenen AW:
Gegner nur noch eine Verfahrensgebühr und 1/3 Gerichtskosten. Außer Telefonat mit Waldorf dann wohl noch
Terminsgebühr.
 


4. Versäumnis

Vergleichbar mit Anerkenntnis ohne eigenen Anwalt 
 
 

5. Mündliche Verhandlung (ohne Auslagen für Zeugen oder Gutachten)

Es entsteht eine Terminsgebühr bei beiden Anwälten. Die kann aber auch durchs Telefon entstehen. Kann man
also so nicht genau sagen.
 


6. Niederlage Berufung am LG (ohne Auslagen für Zeugen oder Gutachten)

Siehe oben.



:::::::::::::::::::::::::::::



SH für AW3P: Vielen Dank an Herrn RA Dr. Alexander Wachs, das er am Pfingsten für die Beantwortung Zeit fand
und nicht bei diesem schönen Wetter mit seinem nagelneuem Porsche den hohen Norden unsicher macht.

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