Abmahnungen von Schalast & Partner

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kitty.kahlohr
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Re: Abmahnungen von Schalast & Partner

#101 Beitrag von kitty.kahlohr » Freitag 11. November 2011, 09:56

Wie lange hat es denn bei euch gedauert, bi der 2. Brief kam (also vom Abschicken der mod. UE bis zum neuen Brief)?

blablubber
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Re: Abmahnungen von Schalast & Partner

#102 Beitrag von blablubber » Freitag 11. November 2011, 12:46

Bei mir ca. 2 Wochen

ralf_h
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Re: Abmahnungen von Schalast & Partner

#103 Beitrag von ralf_h » Mittwoch 28. Dezember 2011, 15:16

hallo,
auch ich habe die übliche abmahnung erhalten: nachdem ich sicher war unschuldig zu sein, weil die musik:
nightwish-storytime (german top 100 single charts 28.11.2011) mir völlig unbekannt war und mich deutsche single charts auch überhaupt nicht interessieren habe ich trotzdem meinen computer daraufhin untersucht und tatsächlich die fragliche datei gefunden:
[isoHunt] German Top 100 Single Charts 28.11.2011.torrent
allerdings mit 25kb dateigröße wohl kaum in er lage eine musikdatei zu enthalten.
mich verwundert
1.) woher diese datei kommt
2.) das sie einen datumsstempel trägt
3.) auf meinem computer die einzige "bit-torrent-document" datei ist
hat irgendjemand eine erklärung????

gruß
ralf

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schalast & Partner

#104 Beitrag von Steffen » Mittwoch 28. Dezember 2011, 15:42

[quoteemralf_h]mich verwundert
1.) woher diese Datei kommt
2.) das sie einen Datumsstempel trägt
3.) auf meinem Computer die einzige "bit-torrent-document" datei ist.
Hat irgendjemand eine erklärung????[/quoteem]
Schwierig, ich tendiere eher zu nein. Die Datei-.torrent allein, wird wohl nicht ausreichen
zum Download und zur Abmahnung. Man braucht ja schon ein bestimmtes Programm, womit man dann
die Torrent-Datei herunterlädt oder zumindest mit dem Download beginnt. Hier sollte man viel-
leicht mal überprüfen, wer den PC noch mitbenutzt oder mitbenutzen kann. Denn ich persönlich,
lade mit keinen Torrent herunter, wenn ich diese dann nicht herunterladen möchte. Das
macht irgendwie keinen Sinn. Ich kann die ganze Platte voller .torrents haben, solange ich
diese nicht mit einem Programm oder unterstützenden Torrent-Browser starte.

  • 1. man gibt eine mod. UE ab
    - hier kann man prüfen oder prüfen lassen, ob man eventuell erweitert oder sogar vorbeugt
    - Link: mod. UE
    - Link: schlafende Hunde wecken
    2. man entscheidet sich für das Nichtzahlen
    - Risiko, man kann auf die Kosten verklagt werden. Dieses ist zwar gering, aber wenn es
    einen trifft, sollte man mit 1.000,- - 1.200,- € rechnen. Bei Rasch sogar um die 3.000,- €.
    3. man beantragt eine Akteneinsicht ind die Beschlussakte
    - wer sich verteidigen will, egal ob jetzt oder später, für die ist diese Beantragung -
    wichtig!
    - Link: Warum?
    - Link: Wie?
    4. Verjährungsfrist
    Beginnend: am Ende des Jahres mit Erhalt des Abmahnschreibens Sylvester 24:00 Uhr
    Ende: 3 Jahre Sylvester 24:00 Uhr
    - Einfluss haben hier Vergleichsverhandlungen und gerichtliche Mahnverfahren.

    !
    Hinweis:
    Wer nicht vorhat zu bezahlen, keinen Kontakt - weder Begleitschreiben, Erklärungsschreiben,
    Beleidigungsschreiben, Ausredeschreiben sowie keine Telefonanrufe mit dem Abmahner.
    Nur die mod. UE = schweigende Verteidigung!
    Für denjenigen, der ohne Anwalt reagiert, die angemessene Verteidigung.
    5. man legt monatlich 50,- € in einen “Klagetopf“
    Wird man in den drei Jahren verklagt, hat man das "Sicherungsgeld", wird man nicht,
    spendet man es für einen guten Zweck oder gönnt sich einen Urlaub!
    6. Anwalt ist wichtig, insbesondere - mit Erhalt - einer Klageschrift.
VG Steffen

ralf_h
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Re: Abmahnungen von Schalast & Partner

#105 Beitrag von ralf_h » Montag 2. Januar 2012, 11:17

[Die Dateierweiterung png wurde deaktiviert und kann nicht länger angezeigt werden.]

hallo,

kann es sein, dass digiprotect (als rechteinhaber von ein paar trashmusiksamplern) ein neues geschäftsmodell kreiert hat?:
sich in tauschbörsen mit zahlosen fakedateien einklinken, und in trojanermanier dateimüll auf diversen rechnern hinterlassen,
der dann seinerseits als vermeintliche downloadmöglichkeit erscheint.
die datei, die ich auf meinem rechner gefunden habe, zeigt nämlich einige merkwürdigkeiten (s. anhang)
wie kommt es, dass die datei am 24.11 erstellt wurde, ihr name aber lautet 28.11. und ausgerechnet der 28.11. ist dann auch der tag den die abmahnung nennt???? hatte die datei eine vorahnung??? ;-) ausserden enthält diese relativ kleine datei ausser ein bischen binärmüll vor allem die liste von musik?stücken die vermutlich auf dem fraglichen sampler ist - also die zu erwartende abmahnliste.
ein kundiger informatiker wäre hier vielleicht hilfreicher als die agilen juristen! ohnehin sind die gewinner dieser ganzen geschichte ja wohl der berufsstand der juristen: die einen verschicken abstruse drohbriefe, die anderen versprechen den schutz vor ersteren....

gruß

ralf

kitty.kahlohr
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Re: Abmahnungen von Schalast & Partner

#106 Beitrag von kitty.kahlohr » Dienstag 3. Januar 2012, 11:05

Guten Morgen

und ein Frohes neues jahr euch allen. Auch wenn meins nicht ganz so froh begonnen hat. Ich hatte ja mittlerweile 5 ABmahnungen erhalten und mit 3 davon bin ich zum Fachanwalt gegangen. Dieser hat dann die Mod. UE geschickt und die Aufforderung, Vollmacht usw. im Original auszuhändigen. 2 UE habe ich nach Vorlage auf dieser Seite selbst verfasst. Bis auf 1, den ich selbst die mod UE geschickt habe, haben alle geantwortet. Die mod UE wurde angenommen, allerdings stünde die Zahlung noch aus. nach Ablauf der Frist droht mir nun die Klage. jetzt bekomme ich von dem Fachanwalt ein Schreiben, dass die gegenseite an ihrer Forderung festhält und nun will der Anwalt mich zur Vergleichszahlung bewegen. Ich will das aber nicht und fühle mich da irgendwie vom Anwalt veräppelt. Ich zahle immerhin 300€ an ihn und dachte, er wäre da kompetenter. Was mache ich nun?? Schließlich will ich weiterhin nichts zahlen.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schalast & Partner

#107 Beitrag von Steffen » Dienstag 3. Januar 2012, 11:17

[quoteemkitty.kahlohr]Ich will das aber nicht und fühle mich da irgendwie vom Anwalt veräppelt. Ich zahle immerhin 300€ an ihn
und dachte, er wäre da kompetenter. Was mache ich nun?? Schließlich will ich weiterhin nichts zahlen.[/quoteem]

@kitty.kahlohr,

ein Anwalt wird Dir immer, das vorschlagen, was aus seiner Sicht für Dich am besten erscheint. Denn Du musst
es ja so sehen, als wenn jede Abmahnung später eine Klage ergäbe. Dann würdest Du auch anders Posten. Man
sollte sich im klaren sein, ein Risiko - verklagt zu werden - besteht.

Wenn Du keinen Vergleich willst, es zwingt Dich doch keiner. Du musst Dir alle Informationen - Anwalt, Internet
- holen, beurteilen und dann entscheiden. Wir haben eine allgemeine Vorgehensweise, die eben ausgerichtet ist,
erst einmal ohne Anwalt zu reagieren. Sicherlich gibt es gewiss Einzelfälle wo ein Anwalt sofort notwendig ist,
aber in der Regel, kann man die mod. UE selbst versenden, wenn man nicht vor hat zu zahlen.
  • 1. man gibt eine mod. UE ab
    - hier kann man prüfen oder prüfen lassen, ob man eventuell erweitert oder sogar vorbeugt
    - Link: mod. UE
    - Link: schlafende Hunde wecken
    2. man entscheidet sich für das Nichtzahlen
    - Risiko, man kann auf die Kosten verklagt werden. Dieses ist zwar gering, aber wenn es
    einen trifft, sollte man mit 1.000,- - 1.200,- € rechnen. Bei Rasch sogar um die 3.000,- €.
    3. man beantragt eine Akteneinsicht ind die Beschlussakte
    - wer sich verteidigen will, egal ob jetzt oder später, für die ist diese Beantragung -
    wichtig!
    - Link: Warum?
    - Link: Wie?
    4. Verjährungsfrist
    Beginnend: am Ende des Jahres mit Erhalt des Abmahnschreibens Sylvester 24:00 Uhr
    Ende: 3 Jahre Sylvester 24:00 Uhr
    - Einfluss haben hier Vergleichsverhandlungen und gerichtliche Mahnverfahren.

    !
    Hinweis:
    Wer nicht vorhat zu bezahlen, keinen Kontakt - weder Begleitschreiben, Erklärungsschreiben,
    Beleidigungsschreiben, Ausredeschreiben sowie keine Telefonanrufe mit dem Abmahner.
    Nur die mod. UE = schweigende Verteidigung!
    Für denjenigen, der ohne Anwalt reagiert, die angemessene Verteidigung.
    5. man legt monatlich 50,- € in einen “Klagetopf“
    Wird man in den drei Jahren verklagt, hat man das "Sicherungsgeld", wird man nicht,
    spendet man es für einen guten Zweck oder gönnt sich einen Urlaub!
    6. Anwalt ist wichtig, insbesondere - mit Erhalt - einer Klageschrift.
VG Steffen

kitty.kahlohr
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Re: Abmahnungen von Schalast & Partner

#108 Beitrag von kitty.kahlohr » Mittwoch 4. Januar 2012, 10:45

Hallo Steffen,

ja stimmt, aus der Sicht des Anwaltes habe ich das noch nicht betrachtet. Meine Vorgehensweise war eigentlich von Anfang an klar:nicht zahlen und es darauf ankommen lassen. Und den Standpunkt werde ich jetzt beibehalten.
Ich zahle nichts. Ich muss ja schon den Anwalt monatlich in kleinen Raten abstottern, den ich mir eigentlich hätte sparen können, wenn man sich nicht von seinem Vater hätte einwickeln lassen ("Ein Anwalt verleiht der Sache vielleicht mehr Nachdruck und es ist sicherer"). ich werde das meinem Anwalt so mitteilen. Das ich nicht reagieren werde und abwarte was passiert.

kitty.kahlohr
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Re: Abmahnungen von Schalast & Partner

#109 Beitrag von kitty.kahlohr » Mittwoch 11. Januar 2012, 15:25

Naja alles in allem darf ich nun Abmahnung Nr. 6 mein Eigen nennen. Wieder mal ein Chartcontainer vom Mai 2011. So langsam habe ich die Nase gestrichen voll. Und da diese Abmahnung im Januar 2012 datiert wurde, noch 1 Jahr länger zittern beim Aussitzen. Au Mann. Wieviele kommen da noch? Bin ich eigentlich die einzige, die hier soviele Abmahnungen "sammelt"???
Also mit 50€ in einen Topf monatlich stecken, da werde ich wohl nicht mehr weit kommen.
Natürlich werde ich weiterhin so vorgehen wie bisher: mod UE per Mail/Fax und Einschreiben und natürlich nicht zahlen. Leider schwindet bei mir solangsam die Hoffnung, bei 6 Abmahnungen da irgendwie mit Aussitzen davon zu kommen.

Denn bei der Gesamtsumme aller geforderten Abmahnungen kann ich ja jetzt schon Insolvenz anmelden. Wie soll das erstmal werden, wenn da 1, 2 oder mehrere Klagen kommen sollten?? Ich mag nimmer........

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schalast & Partner

#110 Beitrag von Steffen » Mittwoch 11. Januar 2012, 17:06

Theoretisch möglich, da jeder Abmahnfall einen Einzelfall darstellt,
der separat eingeklagt werden kann.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Schalast & Partner

#111 Beitrag von kitty.kahlohr » Donnerstag 12. Januar 2012, 14:46

Würde also auch bedeuten, 6x Prozesskosten und 6x Fachanwaltskosten?!?

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Re: Abmahnungen von Schalast & Partner

#112 Beitrag von Steffen » Donnerstag 12. Januar 2012, 18:06

Würde also auch bedeuten, 6x Prozesskosten und 6x Fachanwaltskosten?!?
Natürlich, aber das ist blanke Theorie! Meistens hat man zu tun, das man überhaupt einmal
verklagt wird.
.-:;


VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Schalast & Partner

#113 Beitrag von kitty.kahlohr » Freitag 27. Januar 2012, 14:49

So, nun folgte auf die Abmahnung erneut ein Bettelbrief. Schalast schreibt allerdings, dass sie die mod. UE erhalten haben. Da steht aber nichts, dass sie auch akzeptiert wurde.
Der Wortlaut ist ungefähr " Ihre durch sie veränderte Unterlassungserklärung haben wir erhalten. Bleibt nur noch die offene Vergleichssume bla bla bla." Kann ich davon ausgehen, dass diese als angenommen gilt?
Merkwürdig auch, dass sie in der Abmahnung 480€ wollten und nun sind es plötzlich 550€? Sehr merkwürdig.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schalast & Partner

#114 Beitrag von Steffen » Freitag 27. Januar 2012, 16:13

[quoteemkitty.kahlohr]Der Wortlaut ist ungefähr " Ihre durch sie veränderte Unterlassungserklärung haben wir erhalten. Bleibt
nur noch die offene Vergleichssume bla bla bla." Kann ich davon ausgehen, dass diese als angenommen gilt?[/quoteem]
Mit dem Satz: “Ihre durch sie veränderte Unterlassungserklärung haben wir erhalten“ und - keinerlei -
inhaltlicher Beanstandung, gilt der Unterlassungsvertrag (mod. UE) als angenommen.


Grundlagen Annahme/Nichtannahme einer mod. UE:
  • Stillschweigen = keine Annahme, eine mod. UE bedarf einer expliziten Annahmeerklärung;
  • wird dagegen,
    • der Eingang explizite bestätigt und
    • der Inhalt nicht beanstandet sowie
    • die Ansprüche daraus weiter geltend,
      gilt sie als konkludent angenommen (OLG Köln, Az. 6 U 54/05);
  • Die Annahme ist unbefristet, das heißt, sie kann jederzeit durch den Abmahner angenommen werden;
  • Die mod. UE räumt trotzdem die Wiederholungsgefahr aus und wirkt einer EV + Unterlassungsklage
    entgegen (wenn man die Nutzungshinweise
    beachtet hat).

VG Steffen

Scooter40
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Re: Abmahnungen von Schalast & Partner

#115 Beitrag von Scooter40 » Dienstag 31. Januar 2012, 11:59

Hallo , ich brauche mal eine Auskunft wie lange so ein Mahnschreiben gültigkeit hat es gibt doch da auch verjährungsfristen kennt die einer ??

Scooter40
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Re: Abmahnungen von Schalast & Partner

#116 Beitrag von Scooter40 » Dienstag 31. Januar 2012, 12:12

Danke :te

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Re: Abmahnungen von Schalast & Partner

#117 Beitrag von Aylin0104 » Freitag 3. Februar 2012, 20:25

Und dann waren es 3...

Heute wurde mein Briefkasten dann mit Abmahung Nr. 2 und 3 gefüttert. Beide kamen von Schalast & Partner. Wieder jeweils ein Lied aus der Top100. Einmal die gleiche Top100 wie auch schon von Fareds abgemahnt wurde und die andere wegen einer Top100 aus einem vorherigen Monat.

Diesmal war auch der Beschluss vom Gericht beigefügt. In beiden steht wort wörtlich das gleiche drin bei der Begründung. Seltsam finde ich die Stelle

"Das gewerbliche Ausmaß ergibt sich vorliegend aus der Schwere der Rechtsverletzung, da eine umfangreiche Datei in Form eines Musikalbums innerhalb der relevanten Verwertungsphase des jeweils geschützten Werkes öffentlich zugänglich gemacht wurde"....

Was hat das mit gewerblich zu tun, wenn ich die Top100 runterlade? Gewerblich wäre es doch nur, wenn ich die heruntergeladenen Sachen verticke, oder?

Vorgehensweise wird dann wieder die gleiche wie vorher sein, mod. UE, nicht zahlen.....

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schalast & Partner

#118 Beitrag von Steffen » Samstag 4. Februar 2012, 02:02

[quoteemAylin0104]Was hat das mit gewerblich zu tun, wenn ich die Top100 runterlade? Gewerblich wäre es doch nur, wenn ich die
heruntergeladenen Sachen verticke, oder?[/quoteem]
Wenn man es genau nimmt, geht es um ein “Handeln im gewerblichen Ausmaß“. Der Auskunftsanspruch gemäß § 101 IX UrhG
setzt eine offensichtliche Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß voraus.
Ohne dieses erlangt niemand eine Gestattungsanordnung zur Herausgabe von Verkehrsdaten. Gleichzeitig dient das “Handeln
im gewerblichen Ausmaß“ als Kontra mit, gegen den § 97a II UrhG (100 Euro Deckelung).


Ein "Handeln im gewerblichen Ausmaß" liegt vor:
  • wenn die Rechtsverletzungen vorgenommen wurde, zwecks Erlangung eines unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen
    oder kommerziellen Vorteils (keinen Unterschied macht es, ob das Werk gegen Entgelt oder kostenfrei angeboten wird, das
    heißt, eine Gewinnerzielungsabsicht oder eine gewisse Regelmäßigkeit oder Dauer sind danach für ein gewerbliches Ausmaß
    der Rechtsverletzung nicht erforderlich. Dasselbe gilt für die Erzielung dauerhafter Einnahmen),
  • wenn eine Rechtsverletzung von erheblicher Qualität (wann und wie das betroffene Werk im Zeitpunkt der Rechtsverletzung
    am Markt platziert ist bzw. ob es sich in der aktuellen Veröffentlichungsphase befindet) vorliegt,
  • dabei ist nicht nur die Anzahl der Rechtsverletzungen entscheidend, sondern auch die Schwere (Art und der wirtschaftliche
    Wert des Werkes) der Rechtsverletzungen.

Offensichtliche Rechtsverletzung
“Offensichtlich“ im Sinne von § 101 Abs. 2, 7 UrhG ist eine Rechtsverletzung dann, wenn eine ungerechtfertigte Belastung des
Dritten ausgeschlossen erscheint, wobei Zweifel in tatsächlicher, aber auch in rechtlicher Hinsicht die Offensichtlichkeit
der Rechtsverletzung ausschließen würden. Die Notwendigkeit, einer Beweisaufnahme, um die Rechtsverletzung feststellen zu
können, schließt das Vorliegen einer offensichtlichen Rechtsverletzung i.d.R. aus, es sei denn, das angebotene Beweismittel
ist ausnahmsweise geeignet, den Beweis für die Rechtsverletzung mit der erforderlichen Eindeutigkeit zu erbringen
(Dreyer/Kotthof/Meckel).


VG Steffen

Aylin0104
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Re: Abmahnungen von Schalast & Partner

#119 Beitrag von Aylin0104 » Montag 6. Februar 2012, 17:25

@Steffen und @Geldabschneider
Danke für die Infos!

Ich habe nun die mod. UE´s nun rausgeschickt und werde mich dann mal weiter auf die tägliche Post freuen :,)

Well
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Re: Abmahnungen von Schalast & Partner

#120 Beitrag von Well » Sonntag 26. Februar 2012, 12:52

:al

pünktlich zum Wochenende ist bei mir ebenfalls eine Abmahnung von Schalst & Partner eingeflogen. :_:
Bin grad dabei die mod. UE zu schreiben.

In dem Absatz,

nachfolgend “Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzende angemessene, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfende Vertragsstrafe, zu unterlassen,

bin ich mir unsicher ob ich "Unterlassungsgläubigerin" ändern muss und in dem Fall DigiProtect reinschreiben soll oder nicht.

Laut der erklärung soll ja Schwarz geschriebenes nicht geändert werden. Wollte aber sicherheitshalber nachfragen.

Lg Well

Ich richte mich nach nur mod.UE Nö ich nicht

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