Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Anischerl
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#101 Beitrag von Anischerl » Donnerstag 12. Mai 2011, 00:57

Steffen hat geschrieben:[quoteemAnischerl]Keine Musterklage/Druckmittel ... - leider gleich die Anklage mit der 14-T.-Frist. Daher sofort zu meinem RA.[/quoteem]
Ein großer Philosoph, der immer wieder gern ausgegraben wird, wenn es für ein bestimmtes Werbe- und Beleidigungsforum sehr schlecht läuft, hat einmal gesagt:

Bild

Aber man muss eben wissen, nichts im Abmahnwahn ist mit einem Schema-F zu vergleichen. Es gilt einfach, den Einzelfall, und die konkrete Kanzlei zu analysieren. Auch sind jetzt schon so viel Klagen bekannt, wie das ganze letzte Jahr. Wenn ich dann regelmäßig sage, das S&P in puncto Klagen sehr flott unterwegs ist, fallen viele in Ohnmacht und verdammen mich dezent.

Aber, man sollte nicht vergessen, das S&P ordentlich unterwegs ist mit Klagen und das der Gerichtsstandort Hamburg ein Gerichtsstandort mit ist, wo störerhaftungsmäßig - streng - geurteilt wird. Hier sollte man sich von der 15,- €--Entscheidung nicht blenden lassen, denn es handelte sich hier um Tonaufnahmen, die Horn alt (2006) waren. In einer neuen Entscheidung, wo Zimmermann & Decker 11.000,- € einklagten (2 Alben, 1 Song), wurde klar hingewiesen, das die 15.--Entscheidung keine Anwendung findet und eine Einzelfallentscheidung darstellt.

Beim AG Hamburg ist jetzt ein regelmäßiger Trend zu erkennen, ähnlich dem AG München. Darum zieht es ja auch Rasch nicht nach Hamburg, sondern 426 km nach Kölle.

Richterlicher Vorschlag zu einem Vergleich vor der Hauptverhandlung
  • § 32 ZPO - ja
  • Streitwert 15.000,- für einen Film - o.k.
  • § 97a II UrhG - nein
  • SE nach Lizenzanalogie in Höhe 250,- - angemessen
  • AG aus der Abmahnung - ja
  • Bei fehlendem richterlichen Sachverstand - unabh. Gutachten (1.000 - 3.000)
Hier hilft, wenn überhaupt, das man gestorben ist oder gar nicht in DE. Etwas übertrieben, aber Dein AW muss hier mit Deiner Hilfe vortragen, was vorzutragen geht. Dabei der wichtigste Punkt - Entkräftung der Störerhaftung - schon mit Klageerwiderung. Hier wird der Grundstein gelegt.

Dazu kann ich nur wünschen: toi, toi, toi ...

VG Steffen
Hi Steffen,
hast Du hier was verwechselt?? Bei mir war es ein Film!

Anischerl
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#102 Beitrag von Anischerl » Donnerstag 12. Mai 2011, 01:00

Soll ich die Klage erwidern oder soll ich einen Vergleich anstreben??
Kosten werden immer höher!!
Was sagen die Profis??

Anischerl
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#103 Beitrag von Anischerl » Donnerstag 12. Mai 2011, 10:34

el Chupa Cabra hat geschrieben: Und was mein Misstrauen angeht, es sind schon soviele in Foren aufgeschlagen
die im Auftrag der Abmahn-Wegelagerer in den Foren die Leute verunsichern sollen.
Da ist Misstrauen mein zweiter Vorname.
Ja.....vielleicht bin ich ja wirklich zu "blauäugig" - kann schon sein!!
Habe Klage erhalten und mein Anwalt rät auch einen Vergleich. Warum: Es ist eine Kostenfrage - lasse ich
es auf einen Prozess ankommen, würde ich voraussichtlich mehr bezahlen, als bei einem Vergleich.
Werde wieder berichten! ;hp

mono1986
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#104 Beitrag von mono1986 » Donnerstag 12. Mai 2011, 10:40

Hallo,
ich hab vor 9 Monaten (im September) eine Manung von Sasse bekommen.
Ich hab auf diesem schreiben nicht reagiert da ich es in vergessenheit geraden ist.
Dann hab ich heute ein schreiben von den bekommen wo die das Geld (glaub das waren 800€) bis zum 21.5 haben wollen.
Ich bin Arbeitslos und hab eh schon fast kein Geld.
Weiß einer was ich da machen soll?

mono1986
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#105 Beitrag von mono1986 » Donnerstag 12. Mai 2011, 10:54

bitte keine abkürzungen.^^
Was muss ich den jetzt machen.
Hab auch gedacht sowas kann verjähren?

wombat
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#106 Beitrag von wombat » Donnerstag 12. Mai 2011, 10:56

@Anischerl
hoffentlich hast du einen fachanwalt beauftragt. der sollte bei einem vergleich noch etwas für dich rausschlagen können! ich wünsch dir jedenfalls viel glück.

@mono1986
hast du schon eine mod.UE abgegeben? wenn nicht hol das noch nach. sollte es nur eine zahlungserinnerung sein hast du mit dem ignorieren nichts falsch gemacht. klagen sind aber nicht auszuschließen siehe Anischerl.
sollte geklagt werden und du verlierst erwirkt der gläubiger einen vollstreckbaren titel mit dem er die zwangsvollstreckung betreiben kann ( den hast du dann mindestens 30 jahre an der backe)
wir befinden uns hier im zivilrecht und dort gelten pfändungsfreigrenzen etwa 990 euro im monat für eine alleinlebende person. wenn du keine besonderen wertgegenstände hast wird ein gerichtsvollzieher auch nichts pfänden! du wirst aber einen schufaeintrag erhalten.

Anischerl
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#107 Beitrag von Anischerl » Donnerstag 12. Mai 2011, 17:45

[quote="wombat"]@Anischerl
hoffentlich hast du einen fachanwalt beauftragt. der sollte bei einem vergleich noch etwas für dich rausschlagen können! ich wünsch dir jedenfalls viel glück.

Ja.....kann ich brauchen. Vielen Dank dafür.
Werde berichten :te

enquire
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#108 Beitrag von enquire » Samstag 14. Mai 2011, 12:40

Hey Leute. Wollte kurz um eine Einschätzung bitten.

Ich wurde vor etwa einem Monat zunächst von Waldorff Frommer abgemahnt. Habe eine mod. UE abgeschickt, und auch gezahlt. Das Problem war das der Anschluß über meine Mutter läuft und ich ihr keinen Ärger machen wollte. Dachte damit wäre alles erledigt.
Jetzt hab ich eine weitere Abmahnung von Sasse & Partner bekommen, wegen eines Filmes. Habe eine mod. UE abgeschickt, und will nun nicht bezahlen. Einfach weil ich kein Geld übrig habe. Was ich jetzt gerne wissen würde ist.

1. Wie hoch stehen, so gaanz grob eingeschätzt, die Chancen, von S&P verklagt zu werden. Höher als bei W&F das habe ich auch schon gecheckt.

2. Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn es zu einer Klage kommt? Sagen wir es würde dazu kommen das Klage erhoben wird, ich Widerspruch einlege, und dieser Widerspruch dann wieder von S&E erwidert wird, sie also tatsächlich Klagen (so habe ich das verstanden ?). Kann ich dann noch Schnell bezahlen?? eher nicht oder? dann ist ein gerichtliches Verfahren unausweichlich, und dann logischerweise mit höheren Kosten verbunden, richtig? wie hoch könnten diese im schlechtesten Fall werden?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#109 Beitrag von Steffen » Samstag 14. Mai 2011, 14:43

Was ich jetzt gerne wissen würde, ist,

1. Wie hoch stehen, so ganz grob eingeschätzt, die Chancen, von S&P verklagt zu werden. Höher als bei W&F das habe ich auch schon gecheckt.
Ich rede eigentlich schon seit Jahren, das die Wahrscheinlichkeit, höher liegt als bei anderen Kanzleien. Sicherlich wird S&P nicht jeden verklagen, aber man ist dieses Jahr wieder flott unterwegs.

Im Endeffekt ist aber das Risiko, was jeder wissen muss. Wenn ich eine mod. UE abgebe und nicht bezahle, kann ich verklagt werden.

2. Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn es zu einer Klage kommt? Sagen wir es würde dazu kommen, das Klage erhoben wird, ich Widerspruch einlege, und dieser Widerspruch dann wieder von S&E erwidert wird, sie also tatsächlich Klagen (so habe ich das verstanden?). Kann ich dann noch schnell bezahlen?? Eher nicht oder? Dann ist ein gerichtliches Verfahren unausweichlich, und dann logischerweise mit höheren Kosten verbunden, richtig? Wie hoch könnten diese im schlechtesten Fall werden?
Kosten. Wenn S&P klagen, sprechen wird von ca. 1.450,- €. Wenn man, mit Paukern und Trompeten verliert, kommen noch mal ca. 780,- € obendrauf (ohne Gutachten, Zeugen, Reisekosten usw.). Also ca. 2.230,- € ("judex non calcula") gesamt. Aber auch am LG Hamburg wird immer ein richterlicher Vergleich angestrebt. Ca. 800,- € (jetzt noch geteilte GK und AG). Dann besteht, damit rechnet niemand, auch die Chance zu gewinnen. Dann bliebe man nur auf seine eigenen Kosten für den AW (ca. 255,- €) sitzen.

Mit dem Beschluss zur Durchführung eines schriftlichen Verfahrens und der Erhalt der Abschrift einer Klagebegründung sind die Weichen für ein Zivilverfahren gestellt. Jetzt schnell 800 hinlegen und hoffen, damit ist es erledigt, so wird es nicht laufen.

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VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#110 Beitrag von Anischerl » Sonntag 15. Mai 2011, 16:53

Steffen hat geschrieben:
Aber auch am LG Hamburg wird immer ein richterlicher Vergleich angestrebt. Ca. 800,- € (jetzt noch geteilte GK und AG). Dann besteht, damit rechnet niemand, auch die Chance zu gewinnen. Dann bliebe man nur auf seine eigenen Kosten für den AW (ca. 255,- €) sitzen.

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Hallo Steffen,
wie begründest Du diese Aussage?

Anischerl
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#111 Beitrag von Anischerl » Sonntag 15. Mai 2011, 16:53

Steffen hat geschrieben:
Aber auch am LG Hamburg wird immer ein richterlicher Vergleich angestrebt. Ca. 800,- € (jetzt noch geteilte GK und AG). Dann besteht, damit rechnet niemand, auch die Chance zu gewinnen. Dann bliebe man nur auf seine eigenen Kosten für den AW (ca. 255,- €) sitzen.


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Wie begründest Du diese Aussage?

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#112 Beitrag von Steffen » Sonntag 15. Mai 2011, 17:54

Wie begründest Du diese Aussage?
Es ist doch in Hamburg die gängige Vorgehensweise. Das heißt Erfahrungswerte.
Der Abmahner klagt; der Richter schlägt einen Vergleich vor; die Meisten nehmen
diesen an.

[...]Am 22.06.2011; 11:00 Uhr; Sitzungssaal A005 - AG Hamburg
findet eine Verhandlung statt (Kläger: Senator Film/S&P)[...]


Ein Klagefall, wo der Beklagte sagt: Bis zum BGH und noch viel weiter! ;)

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#113 Beitrag von red_2009 » Donnerstag 19. Mai 2011, 23:10

Soo...
Habe heute auch das Schreiben der Rechtsanwälte Sasse erhalten, mit dem gleichen Inhalt wie die anderen, einen Betrag von 800,00 zu bezahlen aufgrund unerlaubten Anbietens geschützer Filmerke in Tauschbörsen "The Fighter". Wie bei den anderen auch, gibt Sasse Datum und Uhrzeit an. An diesem besagten Tag und um diese Uhrzeit waren mein Lebensgefährte und ich nicht anwesend, beide Arbeit! Können dieses auch bezeugen.

Mir ist klar, dass ich diese Mod. EU. abgeben muss, aber mir ist leider nicht klar ob ich gleichzeitig die 800 Euro zahlen muss oder nicht. Soll ich einfach abwarten, wie die drauf reagieren oder?

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#114 Beitrag von wombat » Freitag 20. Mai 2011, 10:09

wir empfehlen: http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... =17#p11235

robini
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#115 Beitrag von robini » Samstag 21. Mai 2011, 00:47

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#116 Beitrag von Steffen » Samstag 21. Mai 2011, 08:48

Wie schätzt ihr die Chancen ein dass die klagen?
Das ist, so denke ich jedenfalls, nicht die richtige Herangehensweise.

Jeder muss wissen, wenn ich mich für die Variante: mod. UE + nicht zahlen entscheide
besteht ein Risiko, das ich auf die Kosten aus der Abmahnung verklagt werden kann.

Jetzt wird Kanzlei spezifisch, zwar eingeschätzt werden, dass zum Beispiel S&P klage-
freundlicher sind als andere, aber auch S&P wird nicht jeden Nichtzahler verklagen.

Es kann Dir niemand einen Garantieschein ausstellen. No Risk - no Fun!

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#117 Beitrag von robini » Samstag 21. Mai 2011, 11:16

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#118 Beitrag von Steffen » Samstag 21. Mai 2011, 11:43

nach meiner erfahrung, hat s&p die zahl von 2010 jetzt schon überschritten.
das heißt aber nur, das sie klagefreundlicher sind, als zum beispiel andere
abmahnenden kanzleien.

aber auch s&p werden nicht jeden verklagen. das ist auch bei den vergleichen
am ag hamburg auch ein verlustgeschäft für den abmahnenden.

entweder risiko, oder zahlen. ;)

vg steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#119 Beitrag von robini » Samstag 21. Mai 2011, 19:11

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#120 Beitrag von abzocke » Samstag 21. Mai 2011, 19:39

robini hat geschrieben:schon jetzt mehr klagen als letztes jahr? das würde aber dann gar nicht zu der aussage "klagefreundlichkeit ist stark rückläufig" passen ;)


risiko oder zahlen, das stimmt wohl. aber wenn ich das risiko besser einschätzen kann wäre das natürlich ganz schön. Bei den meisten anderen kanzleien kann man wohl recht deutlich sagen dass die chancen äußerst gering sind, wohl unter 1% liegen. Aber hier weiß ich nicht so recht. Wie suchen die sich eigentlich aus wen sie verklagen und wen nicht? würfeln die das aus? :)


danke übrigens für die bisherigen antworten
Es werden wohl zuerst die ausgesucht die Fehler gemacht haben z.B bei der Unterlassenserklärung.Glaube nicht das Prozesse von ihnen geführt werden in welchen sie verlieren könnten,würde ja dem Geschäftsmodell schaden.

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