Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

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Steffen
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Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#1 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. August 2010, 01:08

1. Boardregeln beachten. Link
2. Zur persönlichen Überprüfung der Datenbank: Wer mahnt was ab?
3. Abmahnfibel der Initiative AWDP: Link
4. Zivilrecht für (und von) Anfänger: Link
5. Musterschreiben einer modifizierten Unterlassungserklärung: Link
6. FAQ - Fragen und Antworten: Link

7. RA Dr. Alexander Wachs: Anwaltliche Beurteilung der abmahnenden Kanzlei

Schmunzler
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#2 Beitrag von Schmunzler » Samstag 23. Oktober 2010, 18:26

Hat jemand erfahrung mit dieser Kanzlei ?

ich habe heute einen erinnerungsbrief bekommen.

der kläger soll john thompson sein ... und es scheint ja in dem seinem ermessen zu liegen ob er klagt oder nicht .

Falls jemand da schon erfahrungen hat wäre das nett etwas zu schreiben.

Deathangel
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#3 Beitrag von Deathangel » Samstag 23. Oktober 2010, 21:06

Schmunzler hat geschrieben: der kläger soll john thompson sein ...
Ich bin wirklich ein Pornofan, aber was der da produziert ist dermaßen krank, dass man diesen Typen sofort aus dem Verkehr ziehen müsste. Ich habe noch nie solche Erniedrigungen von Frauen gesehen, wie in diesen Filmen.
Sorry, aber wer so etwas mag, ist pathologisch auffällig. Sorry, aber die gehören in die Criminally insane ! :sf

Gruß

Flesh_Storm

throttlebaker011
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#4 Beitrag von throttlebaker011 » Sonntag 20. März 2011, 10:50

Hallo!

Auch bei mir war es gestern soweit: Abmahnung von Schulenberg & Schenk.

Ich bin mir aber nicht sicher, ob es eine echte oder gefälschte Abmahnung ist.

1. Das Besagte "Werk" ist ein Filmchen mit Namen "Hungrige Hintern" von Musketier Media GmbH. Es steht nur "Hungrige Hintern" da, kein Dateiname oder ähnliches.

2. Nie von dem Streifen gehört. Im Zeitalter von YouPorn sind ganze Filme meiner Meinung nach eh nicht mehr der Bringer. Aber ok.

3. Hab keinen BitTorrent-Client installiert.

4. Es steht in dem Schreiben ein Hash-Code, der mich stark wundert: 32 Zeichen lang und mit Zeichen, die so gaaar nicht hexadezimal scheinen: A4MZL3AMJIUD4....usw. Wenn man das Filmchen bei Torrent sucht, hat er auch einen ganz anderen (und natürlich gültigen) Hash-Code.

5. Die IP stimmt soweit mit meinem Provider-IP-Bereich überein, Datum und Uhrzeit des "Verstoßes" sind aber auch unplausibel (war auf dem Weg zur Arbeit zu der Zeit). Ich wohne alleine in der Wohnung.

6. Vergleichszahlung in Höhe von 1298,00€.

Gibt es jetzt also auch schon Fälscher welche sich in die allgemeine Abmahnpanik einklinken? Ich denke nicht, dass eine ernste Abmahnung einen so offensichtlich ungültigen Hash-Code als Beweislast angibt. Selbst wenn die Abmahnung tatsächlich von der Kanzlei kommen sollte, ist sie doch dadurch wertlos?

Was meint ihr?

Viele Grüße!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#5 Beitrag von Steffen » Sonntag 20. März 2011, 12:55

[quoteemthrottlebaker011]Gibt es jetzt also auch schon Fälscher, welche sich in die allgemeine Abmahnpanik einklinken? Ich denke nicht, dass eine ernste Abmahnung einen so
offensichtlich ungültigen Hash-Code als Beweislast angibt. Selbst wenn die Abmahnung tatsächlich von der Kanzlei kommen sollte, ist sie doch dadurch
wertlos?

Was meint ihr?[/quoteem]

Ich meine, besonders bei den Pornoabmahnern, sollte man sich nach unserer empfohlenen Vorgehensweise richten. Mod. UE, damit man kein EV oder
Unterlassungsklage erhält; Akteneinsicht, damit man Gewissheit hat, dass die Beweiskette letztendlich stimmt.

Man muss hier unbedingt beachten, es wird einen vorgeworfen, das der Rechtsverstoß - über den Anschluss aus - getätigt wurde. Der Abmahner weiß
nicht und kann nicht wissen von wem genau. Das heißt, wenn diese Rechtsverletzung jemand anders getätigt hat - von Deinem Anschluss aus - Du z.B.
das WLAN nicht gesichert hast, kannst Du trotzdem dafür haftbar gemacht werden, da Du die Prüfpflichten des Anschlussinhabers verletzt hast. Egal ob Du den Film kennst oder nicht kennst, oder den P2P-Client installiert hast oder nicht.

Halte Dich einfach an die empfohlenen Vorgehensweisen eines Abgemahnten.

VG Steffen

nubiles
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#6 Beitrag von nubiles » Dienstag 31. Mai 2011, 15:00

Hi,

ich bekam heute einen Brief von den zwei Herren.

Es soll sich um den Film "CocaineBandits" handeln. Ich habe diesen Film zwar noch nie gesehen und auch nie runtergeladen, aber werde trotzdem die mod. UE ausfüllen und hinschicken. Mal schauen was die Monate dann noch passiert.


Hat noch wer das selbe bei diesem Film+Rechtsanwälte erlebt?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#7 Beitrag von Steffen » Dienstag 31. Mai 2011, 15:33

aber werde trotzdem die mod. UE ausfüllen und hinschicken.
Das ist Richtig. Sich einfach, an den empfohlenen Vorgehensweisen eines Abgemahnten halten!

VG Steffen

nubiles
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#8 Beitrag von nubiles » Dienstag 2. August 2011, 11:19

Ich bins mal wieder.

Vor paar Tagen ist wieder ein Brief von Schulenberg & Schenk eingeflattert.

Vor zwei Monaten kam bereits ein Antwortschreiben auf meine mod.UE in dem stand, dass die UE anerkannt wurde aber die Zahlung noch aussteht.

Der neue Brief ist nun wohl ein neuer Bettelbrief, aber trotzdem weiß ich nicht sicher ob das ein "normaler" Bettelbrief ist oder ob sie es vl. doch ernster meinen?

Zitat aus dem Brief:
Sollte diese letzte Frist fruchtlos verstreichen, müssten wir die Ansprüche unserer Mandantin auf dem gerichtlichen Wege durchsetzen, wodurch Ihnen erhebliche Mehrkosten entstehen würden.

Außerdem fällt mir bei diesem Brief auf, dass er der erste Brief ist der persönlich unterzeichnet wurde.

Hat das noch wer bekommen?
Was würdet ihr machen? Einfach auch in die Ablage und fertig?

Danke danke :an

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#9 Beitrag von Steffen » Dienstag 2. August 2011, 13:10

In den Folgeschreiben (2. Schreiben, Bettelbriefe usw.) wird die Drohkulisse
in der Regel verstärkt. Die mod. UE wird (wenn man keine Fehler gemacht hat)
angenommen, aber man will noch das Geld.

Hier kommen dann regelmäßig Formulierungen wie, dass man nach fruchtlosen
Ablauf der Mandantschaft empfehlen wird, diese gerichtlich geltend zu machen.

Wer sich für >mod. UE + nicht zahlen + Akteneinsicht< entschieden hat, für
den ändert so ein Folgeschrieben doch nichts. Risiko im Hinterkopf (1.000 -
1.200 €), Augen zu und durch. :lol:

VG Steffen

Tskxe
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#10 Beitrag von Tskxe » Mittwoch 28. Dezember 2011, 11:13

Hi...

ich habe am 23.12.11 eine Klage vom Landgericht Hamburg erhalten...wegen angebliche Uploads von irgendwelchen porongrafischen Materials....inklusive einer Verfügung...das ich innerhalb von 2 Wochen auf diese Klage eingehen muss ( nur über Anwalt möglich )...und ich nach Ablauf der 2 Wochen keine Möglichkeit mehr hätte...dagegen vorzugehen ( d.h. ich trage die Gerichtskosten, muss mit einer möglichen Zwangsvollstreckung rechnen usw. )....ich hatte erst-u. letztmalig im Feb. 2010 von dieser Kanzlei zu diesem Fall ein Anschreiben erhalten...hat irgendwer Erfahrungen in dieser Instanz ?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#11 Beitrag von Steffen » Mittwoch 28. Dezember 2011, 13:39

[quoteemTskxe]ich habe am 23.12.11 eine Klage vom Landgericht Hamburg erhalten...wegen angebliche Uploads von irgendwelchen
pornografischen Materials....inklusive einer Verfügung...das ich innerhalb von 2 Wochen auf diese Klage eingehen
muss ( nur über Anwalt möglich )...und ich nach Ablauf der 2 Wochen keine Möglichkeit mehr hätte...dagegen
vorzugehen ( d.h. ich trage die Gerichtskosten, muss mit einer möglichen Zwangsvollstreckung rechnen usw. )....
ich hatte erst-u. letztmalig im Feb. 2010 von dieser Kanzlei zu diesem Fall ein Anschreiben erhalten...hat
irgendwer Erfahrungen in dieser Instanz?[/quoteem]

@geldabschneider,

soweit ich es deute, hat @Tskxe einen Hinweisbeschluss erhalten des LG Hamburgs, mit enthaltener Abschrift der
Klageschrift und dem Hinweis, dass man innerhalb 2 Wochen anzeigen muss, ob man sich verteidigt oder nicht.

1. Unterlassungsklage, weil man keine mod. UE abgegeben hat oder
2. Leistungsklage i.V.m. (mit vorheriger Abgabe der mod. UE), Schadensersatz + anwaltliche Gebühren übersteigen
die 5.000,00 €-Grenze.


@Tskxe,

kannst Du mir einmal dieses Material zu Verfügung stellen? Keine Sorge, es wird nicht veröffentlicht.

Ansonsten sollte man auch bei SCH/SCH mit Vorsicht herangehen, denn seit diesem saublöden “Sommer unseres Lebens“
gehen auch die mit erhobenen Kopf durch die Gerichtssäle.

Am LG hast Du sowieso keine andere Wahl, denn hier herrscht Anwaltszwang. Meine Empfehlung:
RA Dr. Alexander Wachs aus Hamburg oder hier mal schauen.

VG Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#12 Beitrag von Steffen » Mittwoch 28. Dezember 2011, 14:40

Es ist immer wieder zu lesen, dass es nur minderwertige Produktionen, Schauspieler usw.
wären, die keine schöpferische Höhe nach dem UrhG besitzen usw. Dann schimpft man noch
auf die Produzenten und Anwälte. Die Gerichte sehen es aber auch mittlerweile anders.

In diesem Fall ist auch viel zu viel Wenn und Aber. Man kann keine mod. UE abgegeben haben,
dann handelt sich es um eine Unterlassungsklage oder es wird mehre Filme auf einmal eingeklagt.
Normalerweise klagt man pro Film 1.000,- € SE + 703,80 € anwaltliche Gebühren ein. Hier ist
es keine Seltenheit, dass mehrere Filme in die Klage einbezogen werden, um das gewerbliche
Ausmaß dieser schändlichen Tat noch deutlicher zu unterstreichen. Da kann der Preis schnell über
5.000,- € klettern.

Ohne genaue Kenntnisse der Schriftsätze, ist es aber alles Spekulation.

VG Steffen

Tskxe
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#13 Beitrag von Tskxe » Mittwoch 28. Dezember 2011, 17:44

...hatte aber auch ewig nichts mehr von SCH/SCH gehört..fast 2 Jahre...und dann wird fett Klage eingereicht...hab heute RAe Jorkasch-Koch in Magdeburg eine Mail mit dem ganzen "Katalog" zugesandt...hoffe die melden sich schnell...

Tskxe
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#14 Beitrag von Tskxe » Mittwoch 28. Dezember 2011, 17:46

...bin aus gesundheitlichen Gründen...schon seit längerer Zeit arbeitslos...also zu holen ist bei mir da sowieso nicht viel...

Tskxe
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#15 Beitrag von Tskxe » Mittwoch 28. Dezember 2011, 17:57

@Steffen...ja ich weiß..normalerweise kommt erst das Amtsgericht...haben sie wohl einfach übersprungen...ich schau mal, ob ich Dir von dem "Material" was zur Verfügung stellen kann...ich finde da aber schon seltsam..dass dieses Anschreiben 1 Tag vor Heiligabend bei mir eintrifft (handelt sich um 2 "Werke")...dadurch hat man viel weniger effiziente Zeit um dagegen vorzugehen...(durch die Feiertage usw...) aber das ist wohl absichtlich so gewählt....

Tskxe
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#16 Beitrag von Tskxe » Mittwoch 28. Dezember 2011, 18:51

ja werd ich wohl machen....der Anwalt hat sich schon per Mail gemeldet...wird morgen wohl bei mir anrufen...um weitere Schritte zu bereden...

abgemahnte76
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#17 Beitrag von abgemahnte76 » Donnerstag 29. Dezember 2011, 10:40

Hallo,
habe jetzt auch das Erinnerungsschreiben bekommen.

Der letzte Kontakt nach der Abgabe der mod.Ue war im Janar 2010. Damals quasi das gleiche Schreiben mit der Aufforderung einer Zahlung von 1598,-
Nun sollte ich 1298,- zahlen bevor es gerichtliche Wege geht. Die "Anwälte" wollten allerdings schon vor fast 2 Jahren nach der Fristverstreichung gerichtliche Wege einschlagen.
Es handelt sich dabei um 2 XXX Filme.

Ich denke mal weiterhin ausharren und das Schreiben missachten?!

Was anderes, wie ist es eigentlich wenn ich einen Mahnbescheid bekomme? Steht der dann bei mir in der Schufa drin?! Das wäre ja allerdings nicht so toll und kann einem ja auch diverse Wege verbauen.

abgemahnte76
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#18 Beitrag von abgemahnte76 » Donnerstag 29. Dezember 2011, 10:54

Danke. Dann handel ich ja richtig.

Würde es allerdings zum Verfahren kommen und ich diese 5000€ zahlen müßte, wäre es ein schlechter Deal gewesen. Oder ich hab das oben geschriebene nicht richtig verstanden?!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#19 Beitrag von Steffen » Donnerstag 29. Dezember 2011, 11:39

[quoteemabgemahnte76]Danke. Dann handle ich ja richtig.

Würde es allerdings zum Verfahren kommen und ich diese 5000€ zahlen müsste, wäre es ein schlechter Deal gewesen.
Oder ich hab das oben geschriebene nicht richtig verstanden?![/quoteem]

Das Problem liegt meines Erachtens wo ganz anderes. Schon um die Frischlinge wie @Shual zu ärgern sage ich gerne,
dass im Dezember 2006, als ich meine erste Abmahnung (und die letzte, jedenfalls für P2P) erhielt, so eine
Informationsvielfalt wie heute nicht gab. Es gab nur vage Informationen.

Ich habe ca. 4 Anwälte im Umkreis angerufen mit der Maßgabe:
  • 1. Übernehmen sie so etwas?
    2. wie viel Kohle kostet es?
Bei allen war die Summe höher als die in der Abmahnung geforderte, die ich meist noch zusätzlich zur UE zahlen
sollte. Also kam ein Anwalt für mich - nicht - infrage (Rechenaufgabe). Dann wusste ich, da sich die Endforderungen
(2. Schreiben) auf ca. 1.200,- € beliefen, dass, wenn ich verklagt werde und es nach hinten losgeht, mein
Prozessrisiko bei ca. 1.900,- € liegt. Es ist nun mal kein Kinderspiel! Das habe ich gewusst; dieses Risiko bin
ich eingegangen; wenn ich verklagt worden wäre, dann hätte ich eben Pech gehabt; und nein, ich bin kein Millionär;
und ja, es ist gut gegangen.

Wenn ich heute eine mod. UE abgebe und nicht zahle, dann besteht das Risiko, das ich auf die Kosten verklagt werden
- kann!-. Viele sehen doch im ersten Moment nur: Nichtzahlen, machen alle, Geiz ist geil, cool, mache ich auch, ist
doch nur Betrug, was die machen … So einfach ist es nun einmal dann doch nicht. Es kommt auch auf die Rechtsprechung
an, auf das Verhältnis der Zahler zu den Nichtzahlern usw. Die meisten unterschätzen auch, das die Gegenseite nun einmal
3 Jahre Zeit hat (Verjährung) und kein Eile an den Tag legen muss. Der Betroffene hingegen, der 1 - 2 Jahr nichts hört
und sich in Sicherheit wiegt, fällt dann aus seinen rosaroten Wolken, wenn ein Erinnerungsschreiben, MB oder gar eine
Klage ins Haus flattert. Da wird man schnell vom "4-Wände-Revolluzer" zum "Kleinkind". Ist kein Vorwurf!

Deshalb:
  • 1. man gibt eine mod. UE ab
    - hier kann man prüfen oder prüfen lassen, ob man eventuell erweitert oder sogar vorbeugt
    - Link: mod. UE
    - Link: schlafende Hunde wecken
    2. man entscheidet sich für das Nichtzahlen
    - Risiko, man kann auf die Kosten verklagt werden. Dieses ist zwar gering, aber wenn es
    einen trifft, sollte man mit 1.000,- - 1.200,- € rechnen. Bei Rasch sogar um die 3.000,- €.
    3. man beantragt eine Akteneinsicht ind die Beschlussakte
    - wer sich verteidigen will, egal ob jetzt oder später, für die ist diese Beantragung -
    wichtig!
    - Link: Warum?
    - Link: Wie?
    4. Verjährungsfrist
    Beginnend: am Ende des Jahres mit Erhalt des Abmahnschreibens Sylvester 24:00 Uhr
    Ende: 3 Jahre Sylvester 24:00 Uhr
    - Einfluss haben hier Vergleichsverhandlungen und gerichtliche Mahnverfahren.

    !
    Hinweis:
    Wer nicht vorhat zu bezahlen, keinen Kontakt - weder Begleitschreiben, Erklärungsschreiben,
    Beleidigungsschreiben, Ausredeschreiben sowie keine Telefonanrufe mit dem Abmahner.
    Nur die mod. UE = schweigende Verteidigung!
    Für denjenigen, der ohne Anwalt reagiert, die angemessene Verteidigung.
    5. man legt monatlich 50,- € in einen “Klagetopf“
    Wird man in den drei Jahren verklagt, hat man das "Sicherungsgeld", wird man nicht,
    spendet man es für einen guten Zweck oder gönnt sich einen Urlaub!
    6. Anwalt ist wichtig, insbesondere - mit Erhalt - einer Klageschrift.


VG Steffen

abgemahnte76
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#20 Beitrag von abgemahnte76 » Donnerstag 29. Dezember 2011, 13:54

Versteh den Beitrag von Steffen auf meine Antwort nicht ganz. Verhalte ich mich nun richtig, oder auf was war das jetzt bezogen?

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