Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. August 2010, 00:35

1. Boardregeln beachten. Link
2. Zur persönlichen Überprüfung der Datenbank: Wer mahnt was ab?
3. Abmahnfibel der Initiative AWDP: Link
4. Zivilrecht für (und von) Anfänger: Link
5. Musterschreiben einer modifizierten Unterlassungserklärung: Link
6. FAQ - Fragen und Antworten: Link

7. RA Dr. Alexander Wachs: Anwaltliche Beurteilung der abmahnenden Kanzlei

mastodon
Beiträge: 6
Registriert: Mittwoch 3. November 2010, 10:06

Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#2 Beitrag von mastodon » Mittwoch 3. November 2010, 10:25

Hi!

Auf Euer sehr hilfreiche Webseite bin ich schon vor 2 Monaten aufmerksam geworden, als bei mir die erste Abmahnung durch Baumgarten... für einen angeblich von mir bereitgestellten Film eintrudelte. Ich war doch ob des Schreibens reichlich schockiert (ja, die Drohkulisse wirkt) und hab mich dann über die div. Webseiten dazu an eine Kanzlei in Berlin gewandt zur Unterstützung.

Diese hat das dann nach eine Beratung für mich übernommen, schrieb die modUE und dazu noch ein recht umfangreiches Reaktionsschreiben. Allerdings wurde ich trotzdem noch 239 (eigner RA) und 400 Euro (Gegner) los, was für mich nicht wenig Geld ist.

Nu flatterte eine neue Abmahung ein. Diesmal von FAREDS für einen Film, ansonsten das Übliche... Zahlen soll ich bis Montag. Seit gestern abend les ich mich quer durch Internet, zum einen auf Euren und ähnlichen Seiten, zum anderen auf den der dort helfenden RAs und bin etwas hin und her gerissen.
Hier wird empfohlen: modUE und nicht zahlen, dort das das eine ganz schlechte Idee wäre...

Nun: Was tun?

Mein Gedanke war: Mod UE von hier (und die mit der vom ersten Fall auch vergleichen) abschicken, dann mittels eines Vergleichsangebotes anbieten ein Teil der Summe zu zahlen.
Ich weiß nämlich nicht, ob ich den Nerv habe das alles durchzukauen, wenn nix gezahlt wird. Mahnungen etc. ... hört sich alles nicht sehr nett an.
Frage: Wie gut sind die Chancen Ruhe zu haben, wenn modUE raus und Anteilzahlung angeboten wird?

Aber da das für mich jetzt auch schon der zweite Fall ist, hab ich noch was ganz anderes im Hinterkopf: Was kommt noch?
Seit dem ersten Vorfall hab ich mein Netz abgesichert und dafür gesorgt, das sowas nicht mehr passieren kann. Das ist jetzt 2 Monate her. Mich würde aber interessieren, was mit der Zeit davor noch passieren kann. Gibt es z.B. die Möglichkeit den Provider (T-kom hier) zu fragen, wer sich alles schon Dateninfos eingeholt hat? Hat das jemand schon mal gemacht?

Und zuletzt noch eine Frage: Hier scheinen ja auch RAs mit zu schreiben... Bei meiner Suche nach den Kosten hab ich z.B. schon einen RA gefunden, der eine Übernahme des Schriftwechsels für gut die Hälfte der Summe oben anbietet. Wie weit sind denn da die Kostenspannen? Und ist es legitim sich durchzutelenieren und nach Kosten zu fragen, bevor man sich entscheidet?

Viele Grüße...

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#3 Beitrag von Steffen » Mittwoch 3. November 2010, 16:10

Frage: Wie gut sind die Chancen Ruhe zu haben, wenn mod. UE raus und Anteilzahlung angeboten wird?
Hier hat man doch das beste Beispiel, dass derjenige der zahlungswillig ist, meistens Folgeabmahnungen erhält. Natürlich auch in Abhängigkeit
des Downloadverhaltens des wahren Rechtsverletzers.

Wir empfehlen generell:
Der Abgemahnte sollte:
  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.
Wenn jemand vorhat zu bezahlen, aus welchen Gründen auch immer, kann ich eine mod. UE abgeben zusammen mit einem privaten Vergleich
(ca. ½ der Gesamtsumme). Natürlich müssen die ihn nicht annehmen, wenn ja, hat man noch etwas gespart. Sinnlos finde ich Vergleiche mit
Anwalt, wo man im Endeffekt dann auf die Summe der Abmahnung oder nur etwas darunter kommt.
Aber dieses muss jeder selbst entscheiden.


Was kann noch kommen?
Was wurde denn alles heruntergeladen? Wir sagen 1. Abmahnung/1. Log-Datum - ca. 6 Monate zurück. Dieses Zeitfenster sollte reichen.

Und ist es legitim sich durchzutelefonieren und nach Kosten zu fragen, bevor man sich entscheidet?
Beachte! Erst Fragen und Klären, dann Beauftragen!

Vor einer Beauftragung eines Rechtsanwaltes muss feststehen:
  • 1. die Höhe des anwaltlichen Honorars (Pauschalhonorar, Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer)
    2. die genauen anwaltlichen Tätigkeiten (mod. UE, allg. Schriftverkehr usw.)
Von einer Beauftragung des Rechtsanwaltes ist abzuraten, wenn:
  • 1. keine konkrete Höhe des anwaltlichen Honorars benannt wird und
    2. die Höhe des anwaltlichen Honorars größer ist, als die Forderungen der Abmahnung!

VG Steffen

mastodon
Beiträge: 6
Registriert: Mittwoch 3. November 2010, 10:06

Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#4 Beitrag von mastodon » Mittwoch 3. November 2010, 20:45

Hallo Steffen,

:te erstmal für Deine Hinweise!

Das Problem was ich punkto dem Logging habe ist, das bei der ersten Abmahnung im April die Datenerfassung geschah und erst im August die Abmahnung kam. Bei der zweiten liegen zwischen Datenerfassung und Abmahnung auch gut 4 Monate. Sind diese langen Zeiträumen normal?
Wie ist das dann z.B. in der datenbank mit den Angaben zum ersten Abmahnen und dem Logging zu verstehen?

Kann es sein, das noch länger zurück liegende Sachen abgemahnt werden?

Mit einem Anwalt hab ich inzwischen telephoniert und er gab auch den Rat, das erstmal nur die modUE raus sollte und sonst garnix.
Wenn ich mir die hier auch verfügbaren Statistiken ansehe, scheint das die Masse zu machen. Was mir aber aus der Statistik nicht ersichtlich ist: Wieviele dieser Vorgänge sind endgültig mit dem Ergebnis "keine Klage" und / oder "Fall erledigt" abgeschlossen?

Die fehlende Information dazu ist es auch, die mich dazu eher neigen läßt einen Teil zu zahlen.

Zu FAREDS selber: Gibt es Erfahrungswerte, was mich noch alles erwartet?

;tö

ffischer
Beiträge: 39
Registriert: Freitag 6. August 2010, 11:39

Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#5 Beitrag von ffischer » Donnerstag 4. November 2010, 12:22

habe auch 2 Abmahnungen von Baumgardbrand bekommen und 1 von Faredes
lagen auch gut 4 monate auseinander .
intressannt das nach einer Baumgardbrand Abmahnung jetzt teilweise eine von Faredes nachfolgt
ob die die gleiche Logbude haben oder zusammen arbeiten?
habe alles ein bekannten Anwald hier übergeben und warte jetzt was kommt
nur mod.UE

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#6 Beitrag von Steffen » Donnerstag 4. November 2010, 15:09

Kann es sein, das noch länger zurück liegende Sachen abgemahnt werden?
Die haben eben 3 Jahre Zeit. Bei S&W, kam es schon öfters vor das 2 Jahre altes Zeugs abgemahnt wurde.
Der Regelfall ist aber, 1. Abmahnung,/Log_Datum - 6 Monate zurück.
Wenn ich mir die hier auch verfügbaren Statistiken ansehe, scheint das die Masse zu machen. Was mir aber
aus der Statistik nicht ersichtlich ist: Wieviele dieser Vorgänge sind endgültig mit dem Ergebnis "keine Klage"
und / oder "Fall erledigt" abgeschlossen?
Die fehlende Information dazu ist es auch, die mich dazu eher neigen läßt einen Teil zu zahlen.
Das große Problem, es kann niemand einen Garantieschein ausstellen. Wer die mod. UE abgibt und nicht zahlt,
kann letztendlich auf die Kosten verklagt werden. Aber es ist keine übergroße Klagefreundlichkeit zu verzeichnen.
Ich glaube sogar, dass dieses Jahr weniger geklagt wurde als im Letzten. Das kann aber sehr viele Gründe haben.
Es kommt eben immer auf dem Einzelfall an.

Zu FAREDS selber: Gibt es Erfahrungswerte, was mich noch alles erwartet?
Nein, vielleicht im neuen Jahr. Fareds ist ziemlich neu, Klagevorbereitung rechnet man mit mind. 1 - 2 Jahre. Das
heißt, nächstes Jahr sind wir schlauer, ob man klagt oder nicht.

habe auch 2 Abmahnungen von Baumgardbrand bekommen und 1 von Faredes
lagen auch gut 4 monate auseinander . intressannt das nach einer Baumgardbrand Abmahnung jetzt teilweise eine
von Faredes nachfolgt ob die die gleiche Logbude haben oder zusammen arbeiten? habe alles ein bekannten Anwald
hier übergeben und warte jetzt was kommt.
Es gibt zwar viele Theorien, die Abmahner selbst meinen aber, das der Wettbewerb auch untereinander vorhanden
ist und es zu keiner Zusammenarbeit kommt. Ich kann die Frage nicht beantworten!


VG Steffen

riva m
Beiträge: 77
Registriert: Dienstag 16. März 2010, 20:28

Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#7 Beitrag von riva m » Donnerstag 4. November 2010, 20:41

mastodon hat geschrieben: Und zuletzt noch eine Frage: [...] Bei meiner Suche nach den Kosten hab ich z.B. schon einen RA gefunden, der eine Übernahme des Schriftwechsels für gut die Hälfte der Summe oben anbietet. Wie weit sind denn da die Kostenspannen? Und ist es legitim sich durchzutelenieren und nach Kosten zu fragen, bevor man sich entscheidet?
Es gibt durchaus RA, die für die außergerichtliche Vertretung pro Abmahnung knapp unter €200 brutto verlangen. Das beinhaltet neben dem Verfassen einer mod. UE auch die Abwicklung des Schriftverkehrs, z.B. der Drohbriefe. Bei Unklarheiten kann man dann auch mal anrufen. Meiner Erfahrung nach ist das sehr beruhigend (man begeht keine formalen Fehler und bekommt i.d.R. das bestätigt, was in den relevanten Foren geschrieben wird), aber im Grunde ist es unnötig, wenn man sich für mod. UE + Nichtzahlen entscheidet.
Durchtelefonieren ist meiner Ansicht nach absolut legitim. Meine persönliche Meinung: Ich wäre vorsichtig bei Paket-Angeboten wie "x Abmahnungen für y Euro!".
http://abmahnwahn-dreipage.de/Anwalt.html

Benutzeravatar
ben
Beiträge: 5
Registriert: Samstag 6. November 2010, 18:40

Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#8 Beitrag von ben » Samstag 6. November 2010, 19:16

Hi,

ich wurde von FAREDS abgemahnt, es ging um einen Film, der über meinen Anschluss zum Upload angeboten worden sein soll.
Pauschal sollten 850€ beglichen werden da es sich um einen schweren Fall der Urheberrechtsverletzung handelt.

Es wurde von mir eine mod. UE an FAREDS geschickt und wie erwartet folgte nach einigen Wochen die Bestätigung das man die UE akzeptiert, jedoch an den 850€ festhält.

Nun möchte ich gerne ein weiteres Schreiben an FAREDS schicken, da ich beleghaft nachweisen kann, daß ich zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung im Urlaub war.
Diesen Beleg als Kopie würde ich an FAREDS schicken, allerdings frage ich mich ob es überhaupt klug ist auf derartige Abmahnschreiben weiter zu reagieren - mit Ausnahme der mod. UE.

Mir ist klar, daß man mich zumindest als Störer verklagen könnte, reicht dazu wirklich der angeblich "eindeutige Beweis" eines Ordnernamens aus dem Torrent-Netz ohne Angaben über dessen Inhalt? Vor einem Zivilgericht würde auch der "Anschein" genügen, natürlich erweckt ein Ordner der den Namen des geschützten Werks beinhaltet den Anschein "das was drauf steht muss auch drin sein", aber von einem Beweis ist das doch weit entfernt?

Tatsächlich ist mein WLAN mit WPA2 verschlüsselt was die Störerhaftung aushebeln könnte - falls es wirklich zur Klage kommt.
Wie werden die Gerichtskosten/Anwaltskosten auf Kläger und Beklagten aufgeteilt wenn man nur als Störer schuldig gesprochen wird?

Viele Grüße

Ben
Wenn die anderen glauben, man ist am Ende, so muss man erst richtig anfangen - Konrad Adenauer

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#9 Beitrag von Steffen » Samstag 6. November 2010, 23:30

[quoteemben]Nun möchte ich gerne ein weiteres Schreiben an FAREDS schicken, da ich beleghaft nachweisen kann, daß ich zum Zeitpunkt
der Urheberrechtsverletzung im Urlaub war. Diesen Beleg als Kopie würde ich an FAREDS schicken, allerdings frage ich mich
ob es überhaupt klug ist auf derartige Abmahnschreiben weiter zu reagieren - mit Ausnahme der mod. UE.[/quoteem]

Warum? Der oberste Grundsatz lautet: “Schweigende Verteidigung“. Außer der Abgabe einer mod. UE ist kein weiteres Schreiben
gegenüber dem Abmahner notwendig.
Man verlässt die schützende schweigende Verteidigungsfestung, um dem Gegner unnötigerweise seine Argumente preiszugeben,
auf die sich Fareds einstellen kann und wird.

Deshalb unsere Empfehlung einer schweigenden Verteidigung:
Der Abgemahnte sollte:
  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.
Natürlich sollte man, hinsichtlich einer eventuellen Verteidigung vor Gericht, jetzt schon seine Verteidigung klarwerden. Dazu
gehört, war der AI im Urlaub und abwesend, PC + Router abgeschaltet und vom Strom genommen, Zeugen dafür (nicht der
Abgemahnte) sowie sammeln von Belegen/Rechnungen/Zeugen, die eine Urlaubsabwesenheit beweisen. Aber nur für einen
selbst und nicht für Fareds.





[quoteemben]Mir ist klar, daß man mich zumindest als Störer verklagen könnte, reicht dazu wirklich der angeblich "eindeutige Beweis" eines
Ordnernamens aus dem Torrent-Netz ohne Angaben über dessen Inhalt? Vor einem Zivilgericht würde auch der "Anschein"
genügen, natürlich erweckt ein Ordner der den Namen des geschützten Werks beinhaltet den Anschein, "das, was draufsteht,
muss auch drin sein", aber von einem Beweis ist das doch weit entfernt?[/quoteem]

Wichtig ist hier, wie kann ich als zukünftiger Beklagter dem Gericht schlüssig von meiner Nicht-Störerhaftung überzeugen.
Deine Grundlage ist gut, jetzt bedarf es nur noch einen Fachanwalt mit gutem Vortrag. Wichtig die Zugangssicherung. Urlaub
allein reicht nicht. Es muss die Abwesenheit bewiesen werden, es mus die Zugangssicherung bewiesen werden. Dieses geschieht
mittels Zeugen und Vortrag. Dabei reicht es nicht, nur zu beweisen, dass man selbst abwesend war, sondern der PC + Router
aus waren und vom Strom genommen.

Natürlich nimmt hier auch der Richter eine entscheidende Rolle mit ein.
Viele gehen von einer rein “Sommer unser Lebens“-Konstellation aus: AG ja, SE nein. Deshalb das A und O, Zugangsabsicherung
i.V.m. schlüssigen anwaltlichen Vortrag.





[quoteemben]Wie werden die Gerichtskosten/Anwaltskosten auf Kläger und Beklagten aufgeteilt wenn man nur als Störer schuldig gesprochen
wird?[/quoteem]

Erst einmal muss Fareds klagen. Außer ein paar EV’s (wenn jemand überhaupt nicht reagiert) ist noch nichts bekannt. Es wird
wohl sich allgemein an den bisherigen Dr. K.-Klagen orientiert werden.

Klagewert - EUR 801,80 (AG+SE)
fremder Anwalt - EUR 217,00
eigener Anwalt - EUR 167,00
Gerichtskosten - EUR 135,00
(ohne Gutachten, Zeugen, Reisekosten etc.) +
__________________________________________
Gesamt (Verlierfall; Regelfall) - EUR 1.320,80
==========================================




[quoteemben]Tatsächlich ist mein WLAN mit WPA2 verschlüsselt was die Störerhaftung aushebeln könnte - falls es wirklich zur Klage kommt.[/quoteem]

Das ist nur ein Stück des Puzzels. Was Richter wissen wollen, steht hier:

Vorfeld-Maßnahmen



VG Steffen

Benutzeravatar
ben
Beiträge: 5
Registriert: Samstag 6. November 2010, 18:40

Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#10 Beitrag von ben » Sonntag 7. November 2010, 23:23

Danke Steffen für den aufklärenden Beistand in dieser unangenehmen Geschichte.

Trotzdem würde ich den RA gern fragen, wann, wie lange, wieviel und welche Files genau angeblich über meinen Anschluss verfügbar waren.
Könnte man es nicht in eine Frage verpacken, das man gerne Aufklärend mitwirken möchte, jedoch mehr Informationen über die zeitliche Verfügbarkeit der Dateien benötigt?
Wenn die anderen glauben, man ist am Ende, so muss man erst richtig anfangen - Konrad Adenauer

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#11 Beitrag von Steffen » Sonntag 7. November 2010, 23:35

Mach bitte und teile uns das Ergebnis mit.

VG Steffen

Benutzeravatar
ben
Beiträge: 5
Registriert: Samstag 6. November 2010, 18:40

Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#12 Beitrag von ben » Montag 8. November 2010, 23:03

nach einiger Überlegung habe ich mich erstmal an Dr. Wachs gewandt, im Grunde hat mich besonders die Info im letzten Schreiben verwirrt, das in einem Abmahnfall der Abmahner keine Beweise vorlegen muss, erst im Klagefall würden diese offenbart.... wie schwachsinnig ist das überhaupt frag ich mich, wie soll man (ganz allgemein betrachtet) denn jetzt wissen ob das ganze ein Hoax ist oder wahr ist ? :shock:
was wird denn dem LG vorgelegt damit die IP Adresse vom Provider verlangt werden kann ? Beweise oder eine Behauptung ?
Wenn die anderen glauben, man ist am Ende, so muss man erst richtig anfangen - Konrad Adenauer

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#13 Beitrag von Steffen » Mittwoch 10. November 2010, 11:58

Wir haben im Forum einen Thread eingerichtet - extra für Technik-Fragen.
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewforum.php?f=24
Bitte diesen Thread für technische Detail-Fragen benutzen.

Habe Deinen Beitrag, hierher:
http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum ... 820#p10820
verschoben.

Danke - Steffen

Phara0
Beiträge: 13
Registriert: Samstag 6. November 2010, 10:57

Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#14 Beitrag von Phara0 » Mittwoch 10. November 2010, 18:34

nachdem ich am 7 November 2 Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte für Ende September bekommen habe habe ich heute dann noch eine Abmahnung von FAREDS bekommen... der Donwloadzeitpunkt ist dieses mal im Juni 2010... der Film heißt DeadAir...

manman wie lange loggen die den da schon? und warum kommen die Abmahnungen den jetzt erst? echt seltsam :(
da kann ich dann jetzt ja noch schön abwarten was da noch so ein trudelt da die ja scheinbar alles Einzeln losschicken :(

abnahm
Beiträge: 1
Registriert: Donnerstag 11. November 2010, 08:40

Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#15 Beitrag von abnahm » Donnerstag 11. November 2010, 08:50

Hi,

ich habe die Tage auch eine von FAREDS bekommen und werde erstmal die mod.UE abschicken. Was mich aber stark verunsichert ist das ja in den Schreiben gesagt wird das man Ihre schicken soll und den Vergleichsbetrag überweisen muss. Wenn ich jetzt nicht zahle, und die mod.UE abschicke, die mich dann später Verklagen, um welche Summe wird dann geklagt? die 50000€ oder die 850€ + X ? Sie selber schreiben was davon das wenn es nicht gemacht wird alleine aus der 50000€ Summe sich anwaltskosten von mindestens ca. 1300@ ergeben.
Ist die Vergleichszahlung dann hinfällig wenn eine eigene mod.UE verschickt wird?
Wenn man dann verliert, ist man vorbestraft?
Hat man ein Eintrag im Führungszeugnis?
und kann ich ein eigenen Vergleich später immernoch anbieten? ggf. bis zum Zeitpunkt nach der Klageerhebung?

besten dank an euch!

22.10.
Beiträge: 1
Registriert: Montag 15. November 2010, 22:55

Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#16 Beitrag von 22.10. » Montag 15. November 2010, 22:59

Hallo!

Ich habe heute auch einen Brief von FAREDS bekommen. Ich soll 450€ zahlen, wegen eines Musiktitels. Ich bin jetzt nicht so der Rechtskenner, und deswegen wollte ich euch fragen, ob ich die modUE schicken soll? Was soll ich danach machen?

Ich danke euch schon mal. Das Forum ist eine göttliche Gabe. :an

Danke
lg
22.10.

Phara0
Beiträge: 13
Registriert: Samstag 6. November 2010, 10:57

Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#17 Beitrag von Phara0 » Freitag 3. Dezember 2010, 14:07

nachdem ich eine mod UE abgesendet habe habe ich nochmals Post von fareds erhalten, es wird der Klägerin empfohlen Klage zu erheben... na mal schauen... wenn die alle klagen die es mir androhen dann prost Mahlzeit ;)

kLicK
Beiträge: 5
Registriert: Montag 6. Dezember 2010, 15:15

Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#18 Beitrag von kLicK » Montag 6. Dezember 2010, 21:39

:al

Ich bin neu hier und auch Neu-Abgemahnter und hab jetzt mal eine Frage, die ein Vorredner auch schon gestellt hat.

Habe eine Abmahnung von Fareds bekommen - ich soll 450,00 € zahlen. Ist es jetzt richtig, dasss wenn ich nicht zahle und später geklagt wird, dass nur auf die 450,00 € geklagt wird oder auf den Streitwert, der in der Abmahnung steht (ca. 10.000 €)? Bin noch nicht so vertraut mit der Materie.

Vielen Dank für die Bemühungen =)

kLicK
Beiträge: 5
Registriert: Montag 6. Dezember 2010, 15:15

Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#19 Beitrag von kLicK » Dienstag 7. Dezember 2010, 07:10

Morgen Grazer,

danke für die schnelle Antwort. Ja ich habe eine mod. UE abgegeben, aber in dem Schreiben stand, dass es bei einem späteren Gerichtsverfahren alleine zu Anwaltskosten von 631,80 käme. Also muss ich das so sehen, dass ich dann die Anwaltskosten von denen, den Pauschalbetrag sowie meine Anwaltskosten zahlen müsste?

VG

kLicK
Beiträge: 5
Registriert: Montag 6. Dezember 2010, 15:15

Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#20 Beitrag von kLicK » Dienstag 7. Dezember 2010, 08:28

Danke Grazer,

es ging mir darum, zu erfahren, was ich im "schlimmsten" Falle zahlen müsste. Weil der Streitwert in der Abmahnung bei 10.000 € liegt. Da sieht der Fall doch schon anders aus. Bei einem Streitwert in der Größenordnung, wären die Gerichtskosten doch um einiges höher.

Antworten