Abmahnungen von Kornmeier & Partner

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Steffen
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Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#1 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. August 2010, 00:37

1. Boardregeln beachten. Link
2. Zur persönlichen Überprüfung der Datenbank: Wer mahnt was ab?
3. Abmahnfibel der Initiative AWDP: Link
4. Zivilrecht für (und von) Anfänger: Link
5. Musterschreiben einer modifizierten Unterlassungserklärung: Link
6. FAQ - Fragen und Antworten: Link

7. RA Dr. Alexander Wachs: Anwaltliche Beurteilung der abmahnenden Kanzlei

Vorgehensweisen eines Abgemahnten:

  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (Einwurf oder mit Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.

........................................................................................................

  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.

........................................................................................................

  • 3. Akteneinsicht in die Beschlussakte
-----------------------------------------------------

  • 3.1. Ohne Anwalt:

-----------------------------------------------------

  • 3.1.1. Einsichtnahme bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts am Wohnort des Betroffenen

    Mustertext:
    Max Mustermann, Musterweg 04, 98987 Musterstadt
    Landgericht <Name>
    <Straße Nr.>
    <PLZ Ort>
    Fax: <Nummer>


    Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich, <Vor- Zuname>, wohnhaft in <Ortsname>, ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG
    i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO den Antrag auf Einsichtnahme in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom <Datum>,
    Aktenzeichen <Nummer> bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts meines Wohnortes. Mein Abmahnschreiben lege ich
    als Kopie bei.


    <Ort>, den <Datum>

    Mit freundlichen Grüßen


    ____________________________________
    (rechtsverbindliche Unterschrift)



    Anlage
    Kopie Abmahnung Aktenzeichen <Nummer>

-----------------------------------------------------

  • 3.1.2. Einsichtnahme durch Anforderungen von Kopien der Beschlussakte oder Aktenbestandteilen

    Anfallende Kosten: 50 Cent pro Blatt, ab der 51. Seite von 15 Cent pro Blatt!

    Mustertext:
    Max Mustermann, Musterweg 04, 98987 Musterstadt
    Landgericht <Name>
    <Straße Nr.>
    <PLZ Ort>
    Fax: <Nummer>


    Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich, <Vor- Zuname>, ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO
    Akteneinsicht in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom <Datum>, Aktenzeichen <Nummer>. Mein Abmahnschreiben
    lege ich als Kopie bei.

    Ich erbitte um Übersendung von Kopien, was folgt
    1. Antragsschrift
    2. Unterlagen zur Glaubhaftmachung mit Ausnahme der ermittelten IP - Adressen, die dem Antragsteller nicht
    zugeordnet wurden
    3. Beschluss im Volltext
    4. Zustellungsurkunden.

    Bitte kopieren Sie nur den vorbenannten Inhalt sowie beachten Sie eine Kostenobergrenze von 35,00 €.


    <Ort>, den <Datum>

    Mit freundlichen Grüßen


    ____________________________________
    (rechtsverbindliche Unterschrift)



    Anlage
    Kopie Abmahnung Aktenzeichen <Nummer>

-----------------------------------------------------

  • 3.2. Mit Anwalt

    Wenn ein Betroffener einen Anwalt, für die Bearbeitung seiner Abmahnung beauftragt hat, kann dieser, bei der
    Geschäftsstelle des Beschluss-Landgerichtes die Akte zur Einsichtnahme sich zusenden lassen.

    Kosten: ca. 60,- €

........................................................................................................

  • Was, wenn kein Aktenzeichen des LG Beschlusses in der Abmahnung enthalten ist?

    Abmahnkanzlei anrufen oder anschreiben, damit sie das Aktenzeichen für den jeweiligen LG Beschluss zur
    Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 IX UrhG mitteilen.

    [„Hallo, mein Name ist <Vor- und Zuname>. Ich wurde von Ihnen abgemahnt am <Datum> mit dem <Aktenzeichen>.
    Bitte teilen Sie mir Aktenzeichen/Datum des Auskunftsbeschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach
    Paragraf 101 Absatz 9 Urheberrechtsgesetz mit. Danke
    .“]

    Beachte:
  • Keine Angaben zum Sachverhalt. Es werden nur Abmahndatum und Aktenzeichen mitgeteilt.
  • Auf alle weiteren Anfragen der Kanzlei, sagen Sie höflich, dass Sie keine Aussagen zum Sachverhalt am
    Telefon tätigen.

........................................................................................................


Darkghost
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#2 Beitrag von Darkghost » Montag 27. September 2010, 10:23

Hallo zusammen,

ich habe vor wenigen Tagen eine Abmahnung von Kornmeier & Partner bzgl. eines Musiktitels erhalten.
Daraufhin habe ich eine Rechtsberatung in Anspruch genommen und (leider) auch ein mod. Unterlassungsklage erstellen lassen und an Kornmeier & Partner per Fax und Einschreiben geschickt. Heute habe ich festgestellt, dass es auch (kostenlose) fertige im Internet gibt...

Der Anwalt hat mir dazu geraten einen Vergleich von ca. 150 € anzustreben und er würde für einen bestimmten Betrag diese Verhandlungen übernhemen.

1. Soll ich diesem Zustimmen?
2. Auf einen weiteren Brief warten bzw. aussitzen?
3. Oder soll ich selber einen Vergleich anstreben?
4. Gibt es für den Vergleich auch ein Muster, bei dem weitere Forderungen (folge Abmahnungen) der Kanzlei ausgeschlossen werden können?

Ich freue mich auf jeden Rat.

Gruß
Stefan

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#3 Beitrag von Steffen » Montag 27. September 2010, 12:57

Faustformel:
  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.)

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen

Wenn Du einen Anwalt hast, max. 100 € und das bis zum BGH durchfechten.

VG Steffen

Darkghost
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#4 Beitrag von Darkghost » Montag 27. September 2010, 13:18

Danke für den Ratschlag.
Leider habe ich nicht so wirklichen einen Anwalt. Für weitere Tätigkeiten müsste ich halt den Anwalt bezahlen und ich möchte ungern dieses Anwalt - Anwalt Karussel mitspielen. An diesem Abmahnwarn verdienen ja beide Anwälte :-/

Daher meine Frage:
Gibt es für den Vergleich,den ich selber abschicken kann und der sich dann auf 100€ beläuft, auch ein Muster, bei dem weitere Forderungen (folge Abmahnungen) der Kanzlei ausgeschlossen werden können?

Wie teuer kann eine Klageerhebung werden?

Gruß
Stefan

schmidie
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#5 Beitrag von schmidie » Montag 27. September 2010, 13:56

Hallo ja einen Anwalt zu beauftragen ist teuer sollte 850 Euro bezahlen,habe jetzt mit einen Fachanwalt
905 Euro bezahlt.Tolle sache so einen Anwalt.
Gruss Schmidie...

Darkghost
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#6 Beitrag von Darkghost » Montag 27. September 2010, 14:01

Wolltest Du das Problem aussitzen und hast dann eine Klageerhebung bekommen?

Gruß
Stefan

Darkghost
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#7 Beitrag von Darkghost » Montag 27. September 2010, 15:18

Warum sollte der Abmahner mehr oder weniger freiwillig einem solchen Vorschlag zustimmen?
- Lieber 100 oder 150€ ohne Aufwand/Arbeit als 801,80€ mit viel Aufwand/Arbeit

Laut dem Anwalt ist ein Vergleich möglich, der weitere Abmahnungen der Kanzlei, die die Verganganheit betreffen, möglich wäre. Hat jemand so ein Muster des Verglaichangebots?

Gruß
Stefan

Darkghost
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#8 Beitrag von Darkghost » Montag 27. September 2010, 15:51

So ist auch meine Rechnung, daher steht noch die Frage im Raum, kann ich mir die Kosten für RA sparen und selber einen Vergleichsangebot der Kanzlei schicken...?

Hat jemand eine gute Vorlage eines Vergleichsangebots, das weitere Abmahnung der Kanzlei beinhaltet, die die Vergangenheit betrifft?

schmidie
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#9 Beitrag von schmidie » Montag 27. September 2010, 16:49

Du kannst es ja mal versuchen ich glaube aber nicht das du da mit Glück hast.
Die werden auf ihre Forderungen beharen schon mal weil du kein Anwalt bist.
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Gruss Schmidie.......

schmidie
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#10 Beitrag von schmidie » Montag 27. September 2010, 19:32

Das ist immer so eine Sache mit Leuten die man nicht so kennt,ich will ja auch keinen angreifen,
habe mich erst gestern bei euch angemeldet.
Habe schon viel über das Thema gelesen aber so richtig was gefunden habe ich nicht.
Jeder gibt andere Tipps und Ratschläge,bin leider kein Rechtsverdreher.
Bin nur froh wenn alles vorbei ist.
Gruss Schmidie......

schmidie
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#11 Beitrag von schmidie » Montag 27. September 2010, 20:03

Gut soll ich den steffen eine Mail schicken.
Gruss Schmidie.....

EDIT by Grazer57
das wäre nett. Danke.

Darkghost
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#12 Beitrag von Darkghost » Dienstag 28. September 2010, 08:17

@Grazer57

Ich glaube ich habe mich nicht ganz verständlich ausgedrückt.
Das Vergleichsangebote sollte sich nicht schon auf mehrere verschickte Abmahnungen beziehen sondern davor schützen, dass ich nicht weitere Folgeabmahnungen von der Kanzlei bekomme.
D.h. für Downloads/Uploads die angeblich vor der Abmahnungen geschehen sind und von den ich bisher keine Abmahung erhalten habe... halt Folgeabmahungen.

Gruß
Stefan

Darkghost
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#13 Beitrag von Darkghost » Mittwoch 29. September 2010, 16:18

@Grazer57

Hast Recht ich habe heute mit dem Anwalt gesprochen und ihn damals falsch verstanden, der Vergelich verhindert wohl "nur" das er RI (der mich abgemahnt hat) nicht mit einer Folgeabmahnung kommen kann.

Ich werd jetzt glaube ich mit dem Anwalt mal den Vergleich probiern... mal sehen was passiert.

Gruß
Stefan

Mage
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#14 Beitrag von Mage » Donnerstag 21. Oktober 2010, 00:54

Hallo zusammen!

Habe heute eine Abmahnung von Kornmeier und Partner auf Grund eines Musikstückes erhalten.
Der Betrag beläuft sich auf 450€ und ich wäre auch bereit diesen Betrag zu zahlen.
Allerdings war das Musikstück Teil einer Chartliste und ich habe die Befürchtung, dass es vll nicht nur bei der einen Abmahnung bleibt.

Wie gestalte ich nun meine mod UE?
Was passiert wenn ich die mod UE einsende und mich bereit erkläre die Summe zu zahlen? bzw. sollte ich dass denn tun?

Würde die Kosten gerne auf dem bisherigen Level halten und die Sache relativ schnell vom Tisch haben.

Bin dankbar für jede Antwort

Mage
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#15 Beitrag von Mage » Donnerstag 21. Oktober 2010, 10:37

oh man, ganz schön dumm gelaufen.
was passiert denn, wenn ich nicht zahle?
falls man zahlt, dann direkt oder erst auf eine Antwort der Kanzlei warten?
ich kann nicht für jeden Musiktitel 450€ ausgeben, dass wäre dann doch etwas zu viel.


hab eben noch 2 weitere Titel aus dem Container gefunden die von besagter Kanzlei abgemahnt werden, ist es nun sinnvoll direkt eine vorbeugende UE abzuschicken?

Mage
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#16 Beitrag von Mage » Donnerstag 21. Oktober 2010, 13:29

Ich bin völlig unentschlossen,vielleicht sollte ich doch einen Anwalt einschalten.
Auf welche summen könnten sich den Schadensersatzforderungen belaufen im Vergleich zu den Kosten des RA bei einer vorbeugenden UE?

mikina
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#17 Beitrag von mikina » Donnerstag 11. November 2010, 14:05

Hallo Leute brauche dringend Hilfe,kenne mich mit allem hier nicht aus.
Habe heute eine Abmahnung für einen Titel bekommen.Und soll 450 euro zahlen.
Anbei habe ich für den einen Titel eine Ue beigefügt bekommen die unterschrieben zurück sende soll.Jetzt mein Problem dieser Titel ist auf einen Sampler drauf den ich komplett runtergeladen habe.
Habe jetzt hier gelesen das weitere Amahnungen folgen könnten.Wie verhindere ich dies möchte es gerne bei diesen Kosten belassen.
Bitte helft mir schnell.Für einen Anwalt habe ich kein Geld.Und ich muß die Frist ja einhalten.
Liebe Grüße

Kais83
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#18 Beitrag von Kais83 » Mittwoch 24. November 2010, 21:12

Hallo,

da ich mir keinen Anwalt leisten kann, hoffe ich auf eure Hilfe.

Es geht um die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner.
Ich versuche es kurz zu machen.
Ich erhielt letzten Monat eine Abmahnung wegen einer MP3 und die aufforderung 450 Euro zu bezahlen und die UE zu Unterschreiben. Ich habe eine mUE abgeschickt und u.a auf §97a Abs. 2 aufmerksam gemacht.
Außerdem um eine Vollmacht gebeten.

Jetzt habe ich einen Brief bekommen wo dann auch die Vollmacht dabei war.
Außerdem wurde die mUE nicht akzeptiert weil:

...im übrigen kommt eine Anwendung von § 97a Abs. 2 vorliegend schon deswegen nicht in Betracht, weil Sie auf das erste Abmahnschreiben hin eine modifizierte UE abgegeben hat, die eine gesonderte anwaltliche Prüfung erfordert...."

...diese UE wird von unsere Mandantschaft nicht angenommen. Denn die UE ist zu unbestimmt und nicht hinreichend konkret gefasst. .....UE nimmt nicht auf die konkrete Rechtsverletzung Bezug, sondern ist abstrakt bzw. zu weit gehalten und damit nicht geeignet....

.... eine Beschränkung der anwaltlichen Abmahnkosten auf 100 Euro gilt gemäß §97a Abs 2 nur in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen verkehrs.....ein solcher Fall liegt bei einer Abmahnung wegen der öffentlichen Zugänglichkeit ....nicht vor.

Können Sie mir bitte helfen?

Wie kann ich antworten?
Soll ich jetzt eine mUE von hier ausfüllen und abschicken?
Was oder wie soll ich auf dieses schreiben antworten?
Ich hoffe sehr auf schnelle Hilfe

Kais83
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#19 Beitrag von Kais83 » Donnerstag 25. November 2010, 08:14

Vielen Dank für deine Antwort,

ja, ich schiche die sofort an Steffen......
Das Problem ist so, als erstes kam ein Brief von Rasch und ich habe dann ein Beratungsschein erhalten und bin damit zum Anwalt, doch als dann auch noch der Brief von Kornmeier kam, sagte mein Anwalt, das ich einen neuen Beratungsschein brauche, doch die Stadt gab mir keinen weil es sich dabei um die selbe sache handelt und mein anwalt das mit über den schein machen müsste. Hat er aber nicht und wollte dann 280 Euro von mir......


....Abschließend teilen wir mit, dass sich unsere Mandantschaft noch bis zum ...... an ihr Vergleichangebot gebunden hält. Ihrer abschließenden Stellungnahme sehen wir bis dahin entgegen......

das heißt?
Was soll ich da machen?

Kais83
Beiträge: 14
Registriert: Mittwoch 24. November 2010, 10:34

Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#20 Beitrag von Kais83 » Donnerstag 25. November 2010, 09:20

Ja okay Vielen Dank, freue mich auf seine Antwort bzw. Hilfe,

weil ich habe einen Anwalt www.wbs-law.de angerufen, doch der konnte mir am Telefon nichts sagen.....und es würde sich nicht lohnen den zu nehmen weil ich dann ca. 450 Euro bezahlen müsste......

Ich warte noch auf den Anruf von Herrn Dr. Wachs, vielleicht kann der mir mehr sagen was ich da machen bzw. schreiben kann, ansonsten bleibt nur Ihr übrig....

Im Voraus Vielen Dank

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