2018, KW 27

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
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Steffen
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2018, KW 27

#1 Beitrag von Steffen » Samstag 7. Juli 2018, 23:49

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DER Wochenrückblick........................Bild......................Filesharing Fälle


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Ausgabe 2018, KW 27................................Initiative AW3P............................02.07. - 08.07.2018

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1. Initiative AW3P: Filesharing Fälle - Statistik für das erste Halbjahr 2018


(...) Die Zeit vergeht wie im Flug, und ehe man sich's versieht, ist schon wieder ein halbes Jahr vorbei. Die Initiative AW3P (kurz: "AW3P") möchte kurz und knapp sowie aus ihrer subjektiven Sicht heraus versuchen, das erste Halbjahr 2018 zu resümieren. Sechs Monate mit seinen freudigen, traurigen, bewegenden, wichtigen, lustigen oder einfach besonderen Momenten. Auch wenn immer mehr das öffentliche Interesse zum Thema "Filesharing Abmahnung" versiegt. (...)



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Quelle: 'https://abmahnwahn-dreipage.de/forum'
Link: viewtopic.php?p=48026#p48026











2. GEMA (Berlin): Erfolg für Kreativschaffende - Landgericht Hamburg verurteilt Onlinedienst UseNeXT zu Schadensersatz und erkennt Täterhaftung an


LG Hamburg, Urteil vom 22.06.2018 - 308 O 314/16


(...) Die Urhebergesellschaft GEMA gewinnt vor dem Landgericht Hamburg gegen den UseNet-Zugangsanbieter Aviteo Ltd. Die Richter bestätigen die Schadensersatzpflicht von Zugangsdiensten, wenn diese das Hochladen und die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten durch ihr Geschäftsmodell fördern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (...)



Quelle: 'https://www.gema.de'
Link: https://www.gema.de/aktuelles/erfolg-fu ... sersatz-1/











3. Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz (Hannover): Oberlandesgericht Oldenburg - Veröffentlichung von Kinderfotos auf Website mit kommerziellem Hintergrund nur mit Zustimmung beider sorgeberechtigter Eltern zulässig


OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.05.2018 - 13 W 10/18


(...) Bei der Veröffentlichung von Fotos eines Kindes getrenntlebender gemeinsam sorgeberechtigter Eltern auf einer kommerziellen Zwecken dienenden Internetseite handelt es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung i.S.v. § 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB. (...)



Quelle: 'http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de'
Link: http://www.rechtsprechung.niedersachsen ... focuspoint











4. EU: Öffentliche Umfrage zur Sommerzeitregelung


(...) Auf Ersuchen vonseiten der Bürgerinnen und Bürger, des Europäischen Parlaments und bestimmter EU-Mitgliedstaaten hat die Kommission beschlossen, das Funktionieren der derzeitigen Sommerzeitregelung der EU zu prüfen und zu bewerten, ob sie geändert oder beibehalten werden sollte. In diesem Zusammenhang möchte die Kommission die Meinung der europäischen Bürgerinnen und Bürger, Interessenträger und Mitgliedstaaten zur derzeitigen Sommerzeitregelung der EU und zu möglichen Änderungen dieser Regelung einholen. (...)



Quelle: 'https://ec.europa.eu'
Link: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/20 ... anguage=EN



Hinweis:
Bitte haben Sie Geduld, da die Server immer wieder überlastet sind.










5. Rechtsanwalt Thomas Stadler (Freising): Störerhaftung jetzt auch im Datenschutzrecht?


(...) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vor einigen Wochen (Urteil vom 05.06.2018 - C-210/16) entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage (neben Facebook) als datenschutzrechtlich Verantwortlicher zu betrachten ist.
(...)
Konsequent erscheint diese Einschränkung im Lichte der weiten Auslegung des EuGH aber nicht. Denn wer als Nutzer Inhalte postet - und nichts anderes macht der Betreiber einer Fanseite am Ende auch - trägt dazu bei, das Facebook das Verhalten anderer Nutzer, die die geposteten Inhalte lesen oder betrachten, auswerten kann.
(...)



Quelle: 'http://www.internet-law.de'
Link: http://www.internet-law.de/2018/07/stoe ... recht.html

















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Gerichtsentscheidungen





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  • LG Köln, Urteil vom 17.05.2018 - 14 S 34/16 [Berufung des Beklagten gegen WF wird zurückgewiesen; Haftung AI wegen illegaler Tauschbörsennutzung durch Minderjährige]
  • AG Stuttgart, Urteil vom 02.02.2018 - 2 C 2623/17 [WF gewinnen; "Vortäuschung" einer IP-Adresse kein ernsthaft möglicher Geschehensablauf (Beklagter legt Berufung ein)]









Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München):



1. LG Köln, Urteil vom 17.05.2018 - 14 S 34/16



Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Das Landgericht Köln zur Haftung eines Anschlussinhabers wegen illegaler Tauschbörsennutzung durch Minderjährige



Quelle: 'https://news.waldorf-frommer.de'
Link: https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... rjaehrige/









2. AG Stuttgart, Urteil vom 02.02.2018 - 2 C 2623/17



Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Das Amtsgericht Stuttgart verurteilt Anschlussinhaber nach Abmahnung - "Vortäuschung" einer IP-Adresse stellt keinen ernsthaft möglichen Geschehensablauf dar (Beklagter legt Berufung ein)



Quelle: 'https://news.waldorf-frommer.de'
Link: https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... blauf-dar/

















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.............................................................Steffen's Kurzkommentar


Oliver Bierhoff sagt in einem aktuellen Interview mit der "Welt": "Wir haben Spieler bei der deutschen Nationalmannschaft bislang noch nie zu etwas gezwungen, sondern immer versucht, sie für eine Sache zu überzeugen. Das ist uns bei Mesut Özil nicht gelungen. Und insofern hätte man überlegen müssen, ob man sportlich auf ihn verzichtet."

Ups, was sind das denn für neue (Umruder-) Worte, ist es schon der erhoffte Umbruch der Alten-Neuen? Es geht aber nicht um das Foto Özil mit seinen verehrten Präsidenten, sondern nur um seine rein sportliche Leistungen. Während der WM hieße es noch von (Zensur-) Bierhoff: "Sind wird doch ehrlich, Ihr beendet das doch nicht. Ihr bringt das Thema doch wieder auf, weil Ihr nichts anderes zu berichten habt, oder warum auch immer. Ilkay Gündogan hat geredet, hat Interviews gemacht. Es wird trotzdem wieder thematisiert. Deswegen ist mein Ratschlag auch an die Jungs, obwohl ich ein medienfreundlicher Mensch bin: Redet nicht mehr darüber, keine Fragen mehr darüber, konzentriert euch jetzt auf den Sport."

Nach dem historischen WM-Vorrunden-Aus wird jetzt die "Messi" Özil Nominierung bei der WM 2018 in Frage gestellt, aber nur aus sportlicher Sicht - charakterlos nenne ich das! Gleichzeitig bestätigt dies die Worte des Südkoreas Trainers - die auch auf Trainer und Manager umgemünzt werden können - "dass die deutschen Spieler die Nase weit oben haben, arrogant sind, schon alles gewonnen haben und nichts mehr erreichen wollen. Deutschland hat keinen Hunger mehr. Die Deutschen mögen es nicht, wenn man sie hart attackiert. Wenn wir noch aggressiver sind, können wir etwas holen."

Warum wurde Deutschland 2017 erfolgreicher Confed Cup Gewinner? Die von Löw immer gesetzten Weltmeister 2014 wurden zur Schonung zu hause gelassen und junge Spieler mitgenommen, die nicht nur ein, sondern zwei und drei Schritte schneller laufen können / wollen sowie als Mannschaft siegen wollten. Natürlich sind Kroos und Özil begehrte Fußballer, aber ehrlich gesagt 2018 zu langsam. Sie sind nicht bereit schonungslos in die Zweikämpfe zu gehen, zwei oder drei Schritte schneller zu laufen, bedingungslos für die Mannschaft mit dem entsprechenden Biss zu spielen. Nur werden diese ganzen Schwächen in ihren großen Vereinen durch ihre erfolgreichen Fußball-Kollegen wegkaschiert. OK. Mit Löw und Bierhoff schaffen wir dass schon. Spätestens am 06.09. (Nations League 2019) sehen wir bestimmt wieder das deutsche Leiden der alten Weltmeister gegen Frankreich! Kleiner Trost, auch ein Ausnahmespieler wie z.B. Neymar da Silva Santos Júnior wird sein zukünftiges Spiel anders ausrichten müssen, wenn er weiterhin erfolgreich sein will. Weniger Starallüren, unfaire Schauspielereien, dafür super tollen mannschaftsdienlichen Fußball.








Transitverfahren in Einrichtungen der Polizei = das neue Transitzentrum!


CSU vs. CDU; Seehofer vs. Merkel; möglicher Koalitionsbruch und Sturz unserer alten Mutti eingeplant; alles nur Wahlkampf für Bayern; Zurückholen der AfD-Wähler; kein anderes wichtigeres Thema mehr als Flüchtlinge; Rücktritt vom Rücktritt; ... jetzt schaffen sie mit, ich komm schon drauf, Moment, ach, mit der SPD einen Kompromiss in nur 60 Minuten. Wo die wenigsten überhaupt noch wissen, was dieser beinhaltet, da jeder ihn als sein Sieg abfeiert. Ach und schon wieder Seehoferische Androhungen alias Ultimatum ja - nein - vielleicht. Es nervt nur noch und ist peinlich.

In einem Bericht hieß es, ich kann nicht mehr die Ausstrahlung im TV genau sagen, wenn Personen in Führungspositionen zu lange in einem Amt sind bzw. immer wieder gewählt werden, dann sind diese überzeugt, dass sie der/die Richtige dafür wären, alles was sie machen genau das Richtige wäre sowie nur sie das Ziel erkennen, verstehen und umsetzen - niemand anderes. Anwendbar auf Politik und Fußball. Aber letztendlich hängt es dann doch vom Wähler und Fußballer ab.



"Geistlose kann man nicht begeistern, aber fanatisieren kann man sie."
(Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach)
















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Forenwelt





Das kleine Mahnbescheid Einmaleins




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Beachte Unterschied zwischen Mahnung und Mahnbescheid


Mahnung
- Mitteilung hinsichtlich einer nicht nachgekommenen außergerichtlichen Forderung
-- es steht jeden Fordernden frei, ausstehende Forderungen bzw. Ansprüche außergerichtlich anzumahnen
-- keine aufschiebende Wirkung, um der Verjährung einer Forderung bzw. eines Anspruchs entgegenzuwirken


Mahnbescheid
- Mitteilung in einem gerichtlichen Verfahren
- schickt ein Mahngericht
-- der Vorgang erhält ein offizielles Aktenzeichen
-- kann auch die Verjährung von Forderungen / Ansprüche aufhalten





Welches Mahngericht ist für mich bzw. meinen Wohnort zuständig?


Keines! Es ist nur der Antragsteller von Bedeutung.


Zuständigkeit

Sachlich
- immer ein Amtsgericht

Örtlich
- Allgemeines Mahngericht
-- allgemeine Gerichtsstand des Antragstellers (Wohnsitz, Sitz; nicht aber Niederlassung)
- Besonderes Mahngericht
-- AG Berlin Wedding, wenn Antragsteller ohne Wohnsitz, Sitz oder Aufenthaltsort in Deutschland oder außerhalb von Deutschland
- mehrere Antragsteller
-- mit verschiedenem allgemeinen Gerichtsstand, erfolgt Wahl gemäß 35 ZPO
- Zentrale Mahngerichte
-- sind auch außerhalb der Landesgrenze zugelassen (siehe § 689 Abs. 3 ZPO)
--- maschinelle Bearbeitung, Auslandszustellung, Zusammenarbeit zw. Mahngerichten





Aber Moment, das Klageverfahren wird aber an dem Gerichtsstand geführt, was für meinen Wohnort zuständig ist. Da irrst Du?


Nein. Der Gerichtsstand hinsichtlich Antrag eines Mahnverfahrens und Zuständigkeit richtet sich, wie unter dem Punkt: "Welches Mahngericht ist für mich bzw. meinen Wohnort zuständig?" beschrieben. Im Mahnbescheid wird in der Regel gemäß § 690 Abs. 5 die Bezeichnung des Gerichts angegeben, wohin das streitige Verfahren (= Klageverfahren im Mahnverfahren), welches bei Urheberstreitigkeiten gemäß §§ 104a i.V.m. 105 UrhG für den Betroffenen sachlich und örtlich zuständig ist, abgegeben wird, wenn der Betroffene Widerspruch einlegt.





Welche Gerichtsstände sind es?


Dieses kannst Du hier nachlesen: Gerichtliche Zuständigkeit





Wie sollte ich reagieren?


1. es wird gezahlt (Rechtsstreit ist erledigt)
2. Widerspruch - insgesamt -
(bei unberechtigten Forderungen)
2.1. Abwarten
2.1. 1. wird geklagt
2.1.1.1. sofortige Beauftragung eines Anwaltes
oder
2.1.1.2. sofortiger ("außergerichtlicher") Vergleich
2.1.2. wird nicht geklagt
2.1.2.1. keine Antwort auf weitere außergerichtliche Post
3. vor Fristverstreichung (14 Tage mit Zustellung MB) wird mit dem Antragsteller (empfohlen: - telefonisch -) ein außergerichtlicher Vergleich ausgehandelt (dieser sagt dann, wie es weitergeht)





Warum keinen Widerspruch - zu einen Teil -?


Es kann gegen den Teil, dem nicht widersprochen wird, sofort ein Vollstreckungsbescheid beantragt und erlassen werden. Nach den widersprochenen Teil, wird nach § 696 ZPO (Verfahren nach den Widerspruch) verfahren.





Ich habe die Faxen dicke und reagiere nicht, ist doch nur "Werbepost"!


Im Grundsatz nicht zu empfehlen, da der Antragsteller nach nicht rechtzeitigen Widerspruch (allgemein 14 Tage nach Zustellung des MB) einen Vollstreckungsbescheid beantragen kann, der auch dann bewilligt wird. Ein Vollstreckungsbescheid ist ein Vollstreckungstitel (= Versäumnisurteil). Sicherlich kann gegen den Vollstreckungsbescheid noch innerhalb einer Notfrist (14 Tage ab Zustellung des VB) Einspruch eingelegt werden. Es geht dann im Grundsatz in ein Verfahren.





Ich hätte noch eine andere Frage?


Vielleicht kann diese schon hier beantwortet werden:

- AW3P: Mahnbescheid
- Umzug des Beklagten zwischen Mahnbescheid und Abgabenachricht, welcher Gerichtsstandort gilt?
- Mahnbescheid: "Anspruch hängt von einer Gegenleistung ab, diese ist bereits erbracht!"








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Hinweis AW3P:
Diese Forenausrichtung der IGGDAW ist zwar das, was jeder Betroffene gerne lesen möchte, aber schlichtweg Humbug. Zu einer Klagewahrscheinlichkeit kann nur der Abmahner - allein - seriös und verbindlich vortragen. Es ist jeder Betroffene sehr gut beraten, davon auszugehen, dass er, wenn er nicht zahlt, entweder verklagt wird oder verjährt. Die Chancen, da hier gleichgroß, liegen bei 50:50.












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Steffen Heintsch für AW3P




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