2018, KW 11

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
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Steffen
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2018, KW 11

#1 Beitrag von Steffen » Samstag 17. März 2018, 07:52

------------------------------------------------------ - Abmahnwahn Deutschland - Filesharing - --------------------------------------------


DER Wochenrückblick........................Bild......................Filesharing Fälle


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Ausgabe 2018, KW 11................................Initiative AW3P............................12.03. - 18.03.2018

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1. Das Vermächtnis eines klugen Kopfes




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.....................................................................Stephen Hawking
.....................................................................* 1942 - † 2018



(...) Könnt ihr mich hören?

Es war eine großartige Zeit, um am Leben zu sein und als Physiker zu forschen. Unser Blick auf das Universum hat sich in den letzten 50 Jahren massiv verändert. Und ich bin glücklich, wenn ich dazu einen kleinen Beitrag leisten konnte. Die Tatsache, dass die Menschheit, selbst eine Ansammlung von natürlichen Partikeln, dem Ziel so nahe kam, die Gesetze, die uns und unser Universum bestimmen, zu verstehen, ist ein großartiger Triumph. Ich möchte meine Aufregung und meine Begeisterung darüber weitergeben.

Erinnert euch daran, nach oben in die Sterne zu blicken und nicht nach unten auf eure Füße!

Versucht, dem, was ihr seht, Sinn zu geben, und fragt euch, was das Universum existieren lässt. Seid neugierig. Wie schwierig das Leben auch erscheinen mag, es gibt immer etwas, was ihr tun könnt und worin ihr erfolgreich sein könnt. Es kommt darauf an, dass ihr nicht so leicht aufgebt.

Danke fürs Zuhören.
(...)



Quelle: 'YouTube Cannel BILD'
Link: https://www.youtube.com/watch?v=XAzwqutkFCo











2. beck-aktuell (München ): Oberlandesgericht München - Störerhaftung für offene WLAN-Hotspots gilt noch für Altfälle


OLG München, Urteil vom 15.03.2018, Az. 6 U 1741/17 - Sony Music ./. McFadden


(...) Betreiber offener und freier WLAN-Netzwerke müssen für mögliche Urheberrechtsverletzungen haften, wenn es um ältere Fälle geht, die noch vor der Änderung des Telemediengesetzes vor sich gegangen sind. Das Oberlandesgericht München bestätigte am 15.03.2018 (Az.: 6 U 1741/17) ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München I (GRUR-RS 2017, 116901). (...) Das Oberlandesgericht wies allerdings ein Unterlassungsbegehren von Sony Music zurück, das in die Zukunft gerichtet war. Seit der Änderung des Telemediengesetzes im Oktober 2017, mit der die Störerhaftung abgeschafft worden ist, hält das OLG den Anspruch für nicht mehr gegeben. (...)



Quelle: 'https://rsw.beck.de'
Link: https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/olg ... altfaelle














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Gerichtsentscheidungen





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Politik Splitter





1. ZEIT ONLINE GmbH (Hamburg): Deutschland liefert weiter Rüstungsgüter - Trotz der Offensive in Syrien hat die Bundesregierung Rüstungsexporte in die Türkei genehmigt


(...) Trotz der Offensive in Syrien hat die Bundesregierung Rüstungsexporte in die Türkei genehmigt. Sahra Wagenknecht spricht von "Beihilfe zu einem Angriffskrieg". (...)



Quelle: 'http://www.zeit.de'
Link: http://www.zeit.de/politik/ausland/2018 ... to-partner











2. "5 Jahresplan", Entschuldigung, Koalitionsvertrag nach fast einem halben Jahr eilig unterzeichnet - Merkel (gähn) zum vierten mal Kanzlerin des brillanten Analysierens, aber nicht des Umsetzens




(...) FDP-Chef Christian Lindner:
Der mit der SPD ausgehandelte Koalitionsvertrag sei schon aus der Zeit gefallen, bevor die neue Regierung offiziell das Arbeiten angefangen habe. Mit "Geld als Schmiermittel" habe Merkel es ein weiteres Mal vermocht, eine Regierung zusammenzubauen, die sich vor klaren Richtungsentscheidungen zur Erneuerung des Landes drückt".
(...)



Für Merkel votierten 364 Abgeordnete, gegen sie stimmten 315 Abgeordnete, neun enthielten sich. Dass bedeutet, Merkel bekam 35 Stimmen weniger bekam, als Union und SPD Stimmen im Bundestag haben. Merkel (64), wurde von Bundestagspräsident Scheuble (76) zur (Uralt-)Kanzlerin vereidigt. Minister Seehofer (69) und von der Leyen(60) ausplauderten. Natürlich müssen Rentner in Deutschland, da ihre Rente allein zum Leben nicht reicht, dazuverdienen. Die Bundesregierung dürfe aber nicht mehr politischer Altersruhestand sein. Hier sollte es für eine/einen Politikerin/Politiker nur 2 Wahlperioden geben. Ü60 - NoGo!

O.K. Dann weiter so ...














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Steffen Heintsch für AW3P




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