2018, KW 05

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
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Steffen
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2018, KW 05

#1 Beitrag von Steffen » Samstag 3. Februar 2018, 12:04

------------------------------------------------------ - Abmahnwahn Deutschland - Filesharing - --------------------------------------------


DER Wochenrückblick........................Bild......................Filesharing Fälle


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Ausgabe 2018, KW 05 ................................Initiative AW3P............................29.01. - 04.02.2018

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1. Pressemitteilung des Oberlandesgericht Köln Nr. 4/2018 vom 02.02.2018: Unitymedia darf Router der Kunden für Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes nutzen


OLG Köln, Urteil vom 02.02.2018, Az. 6 U 85/17


(...) Das OLG Köln hat entschieden, dass Unitymedia NRW die Router, die das Unternehmen den Kunden stellt, für den Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes mittels eines zweiten WLAN-Signals ("WifiSpots") nutzen darf. Eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden ("Opt in") sei hierfür nicht erforderlich. Es müsse aber für die Kunden die jederzeitige Möglichkeit bestehen, durch einen Widerspruch aus diesem System auszusteigen ("Opt out"), so das OLG Köln. (...)



Quelle: 'https://www.juris.de/'
Link: https://www.juris.de/jportal/portal/pag ... hricht.jsp











2. Rasch Rechtsanwälte (Hamburg): Größter Fall von Tonträgerpiraterie seit Jahrzehnten - Angeklagter zu 5 ½ Jahren Haft verurteilt


LG Stuttgart, 11. Große Wirtschaftsstrafkammer, Az. 11 KLs 167 Js 107630/15


(...) Die große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat den 61-Jährigen Angeklagten in der vergangenen Woche wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen zu einer Haftstrafe von 5 ½ Jahren verurteilt. Sämtliche der ca. 1,4 Millionen sichergestellten Tonträger (CDs, DVDs und Vinylschallplatten) werden vernichtet. Der seitens der Ermittlungsbehörden nachgewiesene Erlös von mehr als 305.000,00 EUR die der Angeklagte von 2012 bis 2016 durch seine illegale Geschäftstätigkeit erzielte, wird eingezogen. (...)



Quelle: 'http://www.raschlegal.de'
Link: http://www.raschlegal.de/aktuelles/groe ... erurteilt/











3. Projekt 29 GmbH & Co. KG (Regensburg): Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails


(...) Welche Angaben geschäftliche E-Mails enthalten müssen, hängt von der konkreten Rechtsform ab. Grundsätzlich gilt: die geschäftliche E-Mail muss alle im Impressum enthaltenen Informationen aufführen. Welche das sind, finden Sie im ungekürzten Artikel auf den Seiten der IT-Rechtkanzlei. (...)



Quelle: 'https://www.projekt29.de'
Link: https://www.projekt29.de/pflichtangaben ... n-e-mails/











4. Hessenrecht: Landgericht Frankfurt am Main: G20-Fahndungsaufruf von BILD rechtswidrig - Veröffentlichung der Bildnisse im Zusammenhang mit den angegriffenen Äußerungen greift in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin


LG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.12.2017, Az. 2-03 O 270/17


(...) Die Kammer folgt insoweit nicht der Auffassung der Beklagten, dass der Durchschnittsleser des angegriffenen Beitrages im Gesamtkontext der Berichterstattung aufgrund einer angeblich gewählten Aufteilung erkennen wird, dass der Klägerin nur und allein der Diebstahl von Wasser, Süßigkeiten und Kaugummi vorgeworfen wird. Selbst wenn die Kammer dieser Auffassung der Beklagten - für diese günstig - aber folgte, dass nämlich der Durchschnittsleser aus der angegriffenen Berichterstattung allein entnähme, dass die Klägerin geringwertige Gegenstände erbeutet hat, und die Kammer keinen darüber hinausgehenden prangerartigen Vorwurf aus der Berichterstattung im Gesamtkontext entnehmen würde, würde dies der Verteidigung der Beklagten nicht zum Erfolg verhelfen. Denn in diesem Falle hätte die Beklagte identifizierend, unter bildlicher Darstellung der Klägerin und mit erheblicher Breitenwirkung über einen von der Klägerin durchgeführten Diebstahl geringwertiger Sachen gemäß den §§ 242, 248a StGB berichtet, der im unteren Strafmaß lediglich mit Geldstrafe belegt ist und dessen Verfolgung nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 248a StGB geboten ist. (...)



Quelle: 'http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de'
Link: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de ... id:8016849











5. Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI) - Pressemitteilung vom 26.01.2018: BVMI zur aktuellen Untersuchung des Nutzerverhaltens im Netz / "Ursachen von Rechtsverletzungen im digitalen Raum gemeinsam bei der Wurzel packen"


(...) Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) mahnt, aus der Erhebung zur "Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Internet durch deutsche Verbraucher", aus der das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb diese Woche erste Ergebnisse vorgestellt hat, keine falschen oder undifferenzierten Schlüsse zu ziehen. Es sei aus Sicht der Musikindustrie zwar sehr gut und wichtig, der Tatsache ins Auge zu schauen, dass es auch heute noch massenhafte Rechtsverletzungen gebe, so der Vorstandsvorsitzende des BVMI Dr. Florian Drücke, doch griffen die Schlussfolgerungen der Untersuchung zum Teil zu kurz und seien daher wenig hilfreich bei der Eindämmung illegalen Verhaltens. Für die Erhebung hat das MPI rund 5.500 deutsche Verbraucher ab 12 Jahren zu ihrem Nutzungsverhalten im Internet befragt. Im Fokus standen dabei urheberrechtlich geschützte kreative Inhalte wie beispielsweise Musik, Filme, TV-Programme und Serien, Software und Videospiele. (...)



Quelle: 'http://verbaende.com'
Link: http://verbaende.com/news.php/BVMI-zur- ... n?m=120071











6. Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Prüfpflichten des Betreiber eines Internetforums


OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.12.2017, Az. 16 U 72/17: Portalbetreiber als Störer


(...) Unmittelbarer Störer ist ein Portalbetreiber bei von einem Dritten eingestellten Äußerungen nur dann, wenn er sie sich zu eigen gemacht hat. Von einem Zu-eigen-Machen ist dabei dann auszugehen, wenn der Portalbetreiber nach außen erkennbar die inhaltliche Verantwortung für die auf seiner Internetseite veröffentlichten Inhalte übernommen hat, was aus objektiver Sicht auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu beurteilen ist. Dabei ist bei der Annahme einer Identifikation mit fremden Inhalten grundsätzlich Zurückhaltung geboten (zuletzt BGH NJW 2017, 2029 [BGH 04.04.2017 - VI ZR 123/16] Rn. 18).

Für ein Zu-eigen-Machen spricht es, wenn der Portalbetreiber eine inhaltlich-redaktionelle Überprüfung der auf seinem Portal eingestellten Nutzerbewertungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit vornimmt (BGH ebenda).
(...)



Quelle: 'http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de'
Link: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de ... id:8020729















Gerichtsentscheidungen





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  • AG Koblenz, Urteil vom 20.12.2017, Az. 153 C 384/17 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (pauschales Bestreiten der Ermittlungen)]









Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München):



AG Koblenz, Urteil vom 20.12.2017, Az. 153 C 384/17



Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Das Amtsgericht Koblenz verurteilt den Anschlussinhaber zur Zahlung von 1.000,00 EUR Schadenersatz sowie zur Übernahme sämtlicher aus der Rechtsverletzung entstandenen Kosten des Rechtsstreits



Quelle: 'https://news.waldorf-frommer.de'
Link: https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... tsstreits/















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Politik Splitter





GroKo 2018 - SPD feiert ihre (Miss-)Erfolge!?


Martin Schulz: "Die SPD hat sich mit einer guten Einigung beim Familiennachzug durchgesetzt. Sie habe eine "deutlich weitergehende Härtefallregelung" bekommen."

Alexander Dobrindt (CSU): "Mit der Neuregelung wird der Anspruch auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte endgültig abgeschafft. Neue Härtefallregelungen, die ein Mehr an Zuwanderung bedeutet hätten, gibt es nicht."


Politik der kleinen Schritte, wenig Neues, eben und eine äußerst schlecht verhandelnde SPD. Was war noch wichtig? Ach ja, RTL's Dauerlangweiler "Dschungelcamp 2018". Vielleicht etwas für Berlin: "Ich bin ein Politiker - Holt mich hier raus!" Zeit wär's.



Sonntagsfrage Bundestagswahl

Link: https://www.wahlrecht.de/umfragen/


02.02.2018:

31 % - CDU/CSU
19 % - SPD
14 % - Grüne
07 % - FDP
11 % - Die Linke
14 % - AfD
04 % - Sonstige














Steffen's Kurzkommentar





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AG Koblenz - Az. 153 C 384/17: Die traurige Realität


Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte stellte diese Woche eine Entscheidung des Amtsgericht Koblenz vor. Macht es wieder deutlich was passiert, wenn Beklagter und Prozessbevollmächtigte "neben der Spur" sind. Es wurde ja bestritten, was ein Beklagter bestreiten kann. Von IP-Ermittlung, Gestattungsantrag gem. § 101 Abs. 9 UrhG bis hin, dass dem Kläger gar kein Schaden entsanden sei und der schaden nicht korrekt berechnet wurde. Einfachste Sachverhalte, wie die Berechnung des Gegenstandswert und Schadensersatz werden nicht beherrscht. Und das ist aber Sache des Prozessbevollmächtigten. Aber alles nur blauer Dunst. Es ist aber uns Wurst, Hauptsache Waldi klagt nicht sehr oft.








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Steffen Heintsch für AW3P




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