2018, KW 04

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
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Steffen
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2018, KW 04

#1 Beitrag von Steffen » Sonntag 28. Januar 2018, 13:31

------------------------------------------------------ - Abmahnwahn Deutschland - Filesharing - --------------------------------------------


DER Wochenrückblick........................Bild......................Filesharing Fälle


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Ausgabe 2018, KW 04 ................................Initiative AW3P............................22.01. - 28.01.2018

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1. Europäischer Gerichtshof (Luxemburg): "Max Schrems kann keine Verbraucher Sammelklagen gegen Facebook erheben


Urteil des Gerichtshof (Dritte Kammer) vom 25. Januar 2018, in der Rechtssache C?498/16: "Maximilian Schrems gegen Facebook Ireland Limited"


(...) Der Europäische Gerichtshof hat eine geplante grenzüberschreitende Massenklage gegen Facebook in Österreich für unzulässig erklärt. In eigener Sache dürfe Schrems jedoch sehr wohl in seiner Heimat gegen den Internetgiganten klagen, obwohl Facebook seinen europäischen Sitz in Irland hat. (...)



Quelle: 'http://curia.europa.eu/'
Link: http://curia.europa.eu/juris/document/d ... rst&part=1











2. Gericht der Europäischen Union (EuG): "Fack ju Göthe" ist anstößig und vulgär - Kein markenrechtlicher Schutz


Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 24. Januar 2018, in der Rechtssache T?69/17: Anmeldung der Unionswortmarke "Fack Ju Göhte" durch Constantin Film Produktion GmbH


(...) Im Übrigen ist festzustellen, dass entgegen den Ausführungen der Klägerin in ihrer Klageschrift und in der mündlichen Verhandlung der Umstand, dass der Film "Fack Ju Göhte" seit seinem Kinostart von mehreren Millionen Menschen gesehen wurde, nicht bedeutet, dass die maßgeblichen Verkehrskreise nicht von dem angemeldeten Zeichen schockiert wären.

Demnach ist die Beschwerdekammer zu Recht davon ausgegangen, dass der englische Ausdruck "fuck you" und somit das angemeldete Zeichen insgesamt naturgemäß vulgär sind und die maßgeblichen Verkehrskreise daran Anstoß nehmen könnten. Somit hat sie hieraus zutreffend geschlossen, dass das angemeldete Zeichen nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung Nr. 207/2009 von der Eintragung auszuschließen sei.
(...)



Quelle: 'http://curia.europa.eu'
Link: http://curia.europa.eu/juris/document/d ... rst&part=1











3. zpoblog.de (Cloppenburg): Wann ist "demnächst" i.S.v. § 167 ZPO bei der Einzahlung eines Kostenvorschusses?


BGH, Urteil vom 29.09.2017 - V ZR 103/16


(...) Wird eine Klage innerhalb einer zu wahrenden Klage- oder Verjährungsfrist anhängig gemacht aber erst nach Ablauf dieser Frist zugestellt, stellt sich stets die Frage, ob die Zustellung noch "demnächst" i.S.d. § 167 ZPO erfolgt ist und deshalb fristgemäß war.

Wie viel Eile insoweit bei der Einzahlung eines Kostenvorschusses geboten ist, hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 29.09.2017 - V ZR 103/16 entschieden
(...)



Quelle: 'http://www.zpoblog.de'
Link: http://www.zpoblog.de/demnaechst-%C2%A7 ... vorschuss/











4. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: Heilung bei unwirksamer Zustellung


Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg 3. Zivilsenat, Beschluss vom 22.12.2017, Az. 3 W 38/17


(...) Eine Heilung durch den tatsächlichen Zugang des Schriftstücks i.S.d. § 189 ZPO setzt voraus, dass das Schriftstück so in den Machtbereich des Adressaten gelangt, dass er es behalten kann und Gelegenheit zur Kenntnisnahme von dessen Inhalt hat (BGH, NJW 2001, 1946, 1947; BGH, NJW 1978, 426). Der Empfänger eines zuzustellenden Schriftstücks soll in die Lage versetzt werden, seine Rechte zu wahren, ihm soll rechtliches Gehör gewährt werden. Zweck der Zustellung ist es daher, dem Empfänger eine zuverlässige Kenntnis von dem zuzustellenden Schriftstück zu verschaffen (BGH, NJW 2017, 2472, Rn. 38; BGH, NJW 2001, 1946, 1947; BGH, NJW 1992, 2280; BGH, NJW 1989, 1154). Deshalb besteht nach § 166 Abs. 1 ZPO die Zustellung grundsätzlich in einer Übergabe des zuzustellenden Schriftstücks an den richtigen Adressaten.

Da die Zustellungsvorschriften jedoch nicht Selbstzweck sind, verlieren sie an Bedeutung, wenn ihre Funktion auf andere Weise erreicht ist, wenn dem Empfänger mithin eine zuverlässige Kenntnis von dem zuzustellenden Schriftstück vermittelt wurde. Das ist im Allgemeinen dann geschehen, wenn das Schriftstück - trotz einer Verletzung der Zustellungsvorschriften - dem richtigen Adressaten tatsächlich zugegangen ist (BVerfG, NJW 2017, 318, Rn. 20; BGH, NJW-RR 2011, 417, Rn. 12 f.; BGH, NJW-RR 2011, 1011, Rn. 11; BGH, NJW 2001, 1946, 1948; BGH, NJW 1989, 1154; BGH, NJW 1984, 926, 927). Bei der Auslegung von § 189 ZPO ist nämlich zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber mit der Neuregelung von § 189 ZPO durch das Zustellungsreformgesetz (ZustRG) u.a. erreichen wollte, dass Zustellungsmängel, sofern überhaupt eine Zustellungsabsicht vorliegt, unbeachtlich bleiben sollten, wenn der Zustellungszweck, der darin besteht, dem Adressaten angemessene Gelegenheit zur Kenntnisnahme eines Schriftstückes zu verschaffen und den Zeitpunkt dieser Bekanntgabe zu dokumentieren, erreicht ist (BGH, NJW 2017, 2472, Rn. 38; vgl. auch Bundestagsdrucksache 14/4554, S. 14).

Der BGH hat daher in verschiedenen Fällen einen Zustellungsmangel gemäß § 189 ZPO bzw. § 187 ZPO a.F. als geheilt angesehen, obwohl die maßgeblichen Schriftstücke dort nicht an den nach den §§ 166 ff. ZPO eigentlich zu wählenden Adressaten, sondern zunächst an einen Dritten zugestellt worden waren.
(...)
Vorliegend hat der Antragsgegner dem Antragsgegnervertreter binnen der Monatsfrist jedoch - unstreitig - nicht das ihm zugestellte Schriftstück selbst, sondern lediglich eine einfache Kopie der zugestellten Ausfertigung der Beschlussverfügung vom 13. Januar 2017 übersandt.

Das vermag die Heilung des Mangels des Zustellvorgangs, also der Zustellung des Schriftstücks an den falschen Zustellempfänger, nicht zu begründen. Dem steht auch die vom Landgericht angeführte BGH-Rechtsprechung nicht entgegen.
(...)



Quelle: 'http://www.landesrecht-ham-burg.de'
Link: http://www.landesrecht-hamburg.de/jport ... 018&st=ent















Gerichtsentscheidungen





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  • LG Potsdam, Beschluss vom 05.12.2017, Az. 2 S 18/16 [Beklagter verliert Berufung gegen WF; sekundäre Darlegungslast (widersprüchlicher Sachvortrag)]
  • AG Charlottenburg, Urteil vom 27.06.2017, Az. 203 C 58/17 [WF gewinnen; Beklagte legt Berufung ein]









Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München):



1. LG Potsdam, Beschluss vom 05.12.2017, Az. 2 S 18/16



Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Das Landgericht Potsdam weist Berufung eines Anschlussinhabers zurück - Die Verurteilung zur Zahlung von 2.800,00 EUR Lizenzschadensersatz für ein Musikalbum ist damit rechtskräftig



Quelle: 'https://news.waldorf-frommer.de'
Link: https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... skraeftig/








2. AG Charlottenburg, Urteil vom 27.06.2017, Az. 203 C 58/17



Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Amtsgericht Charlottenburg - Anschlussinhaber haftet auch bei eigener Abwesenheit über einen längeren Zeitraum (Beklagte legt Berufung ein)



Quelle: 'https://news.waldorf-frommer.de'
Link: https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... -zeitraum/















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Politik Splitter





20 % SPD: Von Absage der GroKo sowie Auftrag Opposition - Kooperations-Koalition (KoKo) - über Staat Großeuropa - zu GroKo nie gewollt - Bundespräsident nicht ignorieren können - Sondierungsgespräch sei gut - Genossen, sagt doch bitte Ja zu der GroKo - zum eigentlich der angeschlagene Gegner



56,4 % stimmen für den politischen Selbstmord ihrer Partei und den nächsten 4 Jahren völligen Jasagens zu CDU/CSU-Festlegungen. Letzteres ist man ja gewohnt.


Vorteil:
a) noch nie zuvor wurde in den letzten Jahren über die SPD berichtet
b) Deutschland bekommt nun doch eine Regierung (ca. April / Mai)
c) kein Schreckgespenst: "Neuwahlen"; die zur BTW gewählten Volksvertreter können ihren neuen Stuhl behalten; die SPD-Spitze auf Ministerämter buhlen; Schulz bleibt im SPD-Amt (nebenbei Merkel auch!)

Nachteil:
a) mit Schulz und seinem Beraterstab nichts Neues, weder für Deutschland, für die kommende Merkelregierung, noch für die SPD
b) der politische Abstieg der SPD ist unausweichlich und es wird - kein - Gegenmittel gefunden


Schulz am letzten Sonntag bei Anne Will: "Das ist ein für unsere Partei historischer Tag. Ich war sicher, dass wir eine gute Mehrheit haben. Ich konnte das auch bei der Abstimmung gut sehen. Parteien müssen nicht nur an sich selbst denken, sondern auch an die Menschen im Land. Ein Prozent von etwas ist besser als 100 Prozent von nichts. Ich habe keine Absprachen, ich habe eine Ansage zu machen: Wir haben den Auftrag bekommen, hart zu verhandeln. Emmanuel Macron hat mich gestern angerufen."


Fazit der Journalisten:
"Die große Koalition ist anachronistisch. Sie passt nicht mehr in die Zeit. Es gibt ein großes Bedürfnis nach Aufbruch. Ich fühle mich an die späte Sowjetzeit erinnert, in der eine positiv besetzte Stabilität in Stagnation umzuschlagen droht."



Merkel machte es noch am Abend deutlich, dass das Sondierungspapier "der Rahmen ist, in dem wir verhandeln".





Stimmungswandel von Schulz


Jürgen Fritz Blog (Hamburg):"Herr Schulz, schließen Sie aus, dass Sie in ein Merkel-Kabinett eintreten?" - "Ja, ganz klar!"

22.01.2018
https://juergenfritz.com/2018/01/22/schulz-minister/

Daniel Sturm: "Herr Schulz, schließen Sie aus, dass Sie in ein von Frau Merkel oder CDU/CSU geführtes Kabinett eintreten als Minister?"

Martin Schulz: "Ja. - Ja, ganz klar! In eine Regierung von Angela Merkel werde ich nicht eintreten."



Der tagesspiegel: SPD-Politiker drängen Schulz zu Verzicht auf Ministerposten

26.01.2018
http://www.tagesspiegel.de/politik/spd- ... 96824.html

SPD-Chef Martin Schulz strebt trotz wachsender Kritik weiterhin in ein Kabinett Merkel. Nach Informationen des "Spiegel" untermauerte gegenüber mehreren Mitgliedern der Parteispitze seinen Anspruch auf ein Ministeramt.




Wenn schon kein Bundeskanzler, dann wenigstens - vielleicht - Außenminister!? Es geht immer nur um Macht, Geld und Posten. Eigentlich um den Wähler ... Wähler, wer ist den das!? Wähler? Die Wähler, papperlapapp, dieser hatte zwar der GroKo zur BTW eine vernichtende Abfuhr erteilt, aber am eigenen Stuhl klammern ist wichtiger. Na dann, Prost und "Glück auf" Genossen Opportunisten mit der Verantwortung mit regieren zu müssen! Zumindest haben dir Sozis eines erreicht, dass unter einem SPD Außenminister in einer GroKo noch nie so viele Rüstungsgüter in Krisengebiete exportiert worden. Der Deutsche Leopard schießt in Syrien unter türkische Flagge auf alle Kurden. Und man schweigt, da der Flüchtlings-Deal dann gefährdet ist. Auch was ...














Steffen's Kurzkommentar





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Neues Lebenszeichen Debcon's zur Einforderung des vermeintlichen Restschadensersatzanspruches


Obwohl böse Zungen behaupteten, dass in Bottrop sprichwörtlich das Licht ausgemacht wäre, startet Debcon das Jahr 2018 mit einer neuen Restschadensersatzforderungsoffensive.




Musterschreiben:




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Natürlich kann Debcon vermeintliche Forderungen nach dem Restschadensersatz gemäß § 102 Satz 2 UrhG innerhalb 10 Jahre gerichtlich geltend machen. Dann sollte man es endlich auch, ansonsten nimmt dieses Geschreibsel niemand mehr ernst!








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Steffen Heintsch für AW3P




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