2017, KW 49

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
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Steffen
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2017, KW 49

#1 Beitrag von Steffen » Samstag 9. Dezember 2017, 06:04

------------------------------------------------------ - Abmahnwahn Deutschland - Filesharing - --------------------------------------------


DER Wochenrückblick........................Bild......................Filesharing Fälle


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Ausgabe 2017, KW 49 ..................................Initiative AW3P.............................04.12. - 10.12.2017

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1. WALDORF FROMMER: Bundesgerichtshof stärkt geschädigte Rechteinhaber in Tauschbörsenverfahren - Abgemahnte können Kostenrisiko durch gütliche Einigung deutlich senken


(...) Die Kanzlei WALDORF FROMMER setzt die berechtigten Ansprüche der von ihr vertretenen Medienunternehmen seit Jahren bundesweit erfolgreich außergerichtlich und gerichtlich durch.

Über aktuelle Klageverfahren wird an dieser Stelle regelmäßig berichtet. Unter [url=https:// news.waldorf-frommer.de/rechtsprechung-unkommentiert/]news.waldorf-frommer.de/rechtsprechung-unkommentiert[/url] findet sich aber auch eine Vielzahl früherer Entscheidungen.
(...)



Quelle: 'www. news.waldorf-frommer.de'
Link: https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... ch-senken/











2. Bayerische Staatskanzlei (München): Amtsgericht Nürnberg - Pflichten des Inhabers eines Internetanschlusses bei Urheberrechtsverletzungen durch seine minderjährigen Kinder (Volltext; Urt. v. 25.10.2017, Az. 32 C 3784/17)



AG Nürnberg, Urteil vom 25.10.2017, Az. 32 C 3784/17



Quelle: 'www.gesetze-bayern.de'
Link: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... 7-N-134246















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Gerichtsentscheidungen





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Politik Splitter





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Forenwelt





Steffen's Kurzkommentar





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Darf man verlorene Gerichtsentscheidungen veröffentlichen - oder nicht;
darf man mit einem Abmahnanwalt reden - oder nicht;
darf man etc. - oder nicht?




Seit meiner ersten (und einzigen) Abmahnung (jedenfalls) wegen (illegalen) Filesharing (14.12.2006), durfte ich mich mit sehr vielen Betroffenen schreiben, reden und auch streiten. Diese Erfahrungen basieren nicht auf einen kleinen zentralisiert anonymen Forenkreis, sondern auf Erfahrungen mit realen Menschen und ihren tatsächlichen Sorgen und Ängsten. Und ich merkte schnell, dass ein geringer Teil der Betroffenen im Leben steht und die Dinge, ähnlich wie ich, sieht. Leider ist der andere, größere Teil des Admonitus vulgaris [von lat. admonere "ermahnen" und lat. vulgaris "gemein"] zu beschreiben, was folgt: überheblich, uneinsichtig, immer viel für wenig, frech, super schlau ... feige, ängstlich, verantwortungslos. Wem die Abmahnung passt, ziehe sie an.

Wenn man sich über so eine lange Zeit mit dem Thema "Filesharing Abmahnungen" befasst und engagiert - erst einmal egal wie und warum - dann kommt man unweigerlich zu einem Punkt, wo man sich positionieren muss. Sicherlich kann man Seitenwege versuchen, aber letztendlich kommt es auf den - seinen - Hauptweg an.




Meine Mottoshow

  • Sage es - aus deiner Sicht - so, wie du es siehst.
  • Verbiege dich nicht für irgendwelche anonyme Deppen.
  • Sehe das Hauptanliegen, dem Gegenüber seine Kosten und Risiken zu minimieren.
  • Es gibt keine vermittelbare Klagewahrscheinlichkeit, sondern wer nicht zahlt, entscheidet sich für entweder Klage oder Verjährung, die Chancen stehen 50 : 50



Forenwelt


Es gibt eigentlich nur noch zwei verbliebene (Neandertal-) Foren, die sich mit dem Thema "Filesharing Abmahnungen" befassen. Hierbei möchte ich nicht für andere sprechen, sondern für AW3P. AW3P als Diskussionsforum ist Tod. Punkt.

Die Zukunft liegt beim gelesen zu werden, oder halt nicht. So what!




Gerichtsurteile

Jeder der sich seriös engagiert, muss die Veränderungen bemerken. Diese wurden mit dem BGH-Entscheid "Sommer unseres Lebens" eingeläutet, sowie dem Öffnen der abmahnenden Kanzleien, indem Gerichtsurteile veröffentlicht wurde. Und dies ist das einfache Erfolgskonzept. Unsere jahrelang gehütete Forenweisheit: "Die Dubiosesten der Dubiosen klagen sowieso nicht!" waren dem Platz in einer Foren-Software nicht mehr Wert. Und man merkte, dass unsere Verschwörungstheorien, Weisheiten und Arroganz eigentlich nur Sandburgen waren, die jetzt rieselnd einstürzten.

Es kam jetzt zu (m)einem Scheideweg.

Einige feiern sich, jedes Urteil eines Erstgerichtes, was aus unserer Sicht Recht sprach und verschweigen vehement Urteil die verloren gehen bzw. Gewonnene, die in der Berufung keinen Wert mehr besitzen. Es wurde hip mit jedem Murks und auf Kosten der Betroffenen bis nach Karlsruhe zu ziehen. Einer, der jedes Urteil - egal positiv oder negativ - veröffentlicht, es als Bestandteil einer umfassenden Information ansieht. Eine Handvoll, die das Zeitrad auf 2006 / Gulli:Board zurückdrehen wollen, Einer der nach vorn schaut.

Es kann kein Forum einen Verbraucher schützen oder helfen, mit veralteten Parolen "Anno 2006", selbst wenn unterstellt, dass diese gut gemeint wären. Der "Stoff" zum Thema "Abmahnung - Klageverfahren" ist für einen Laien so umfangreich und kompliziert geworden, dass es mit dem saloppen Slogan: "Mod. UE + Nichtzahlen" nicht mehr allein getan ist. Angefangen von wie reagiere ich auf eine Abmahnung: muss ich überhaupt eine geforderte UVE abgeben, und wenn mit welcher Abfassung; beauftrage ich sofort einem Anwalt; was teile ich den Abmahner wann mit; bis hin, wie reagiere ich (wann und wie, mit oder mit ohne Anwalt) auf einen MB bzw. Klageschrift. Letztendlich muss man eingestehen, für ein Forum ist aktuell die Rolle nur noch als Nervenberuhiger, vereinzelten Fragen, Chat gelangweilter oder beauftragter Traffic-User ... nur sollte derjenige, der Nervenruhe braucht, sich beim Seelenklempner auf die Couch legen oder Baldrian einnehmen. Als echter Ratgeber - wenn man es rechtlich dürfte - ist man überfordert.




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.............................................................................................Karikatur: AW3P-2017



Deshalb ist ein Forum mehr oder minder nur noch Informationsquelle, deren Tiefe die jeweilige Administration bestimmt. Und hier ist es eben wichtig dem Lesenden die Wahrheit zu vermitteln, die für jedes Forum subjektiv ist. Für eine umfassende Information sind - alle - Gerichtsentscheidungen wichtig. Schon aus dem Gesichtspunkt heraus, dass man weiß, ja mein Abmahner verliert auch, es wird aber geklagt und nicht zu knapp.

Ein Beispiel, das Urteil des Amtsgericht Nürnberg (Urt. v. 25.10.2017, Az. 32 C 3784/17), was jeder Experte sofort und lauthals mit Veröffentlichung nur der Pressemitteilung als Fehlurteil einschätzt. Die Bayrische Staatskanzlei hat jetzt den Volltext veröffentlicht. Es ist bei Weiten kein Fehlurteil und es wurde konsequent die BGH Rechtsprechung angewendet, ja sogar "Afterlife". Ein Beklagter wurde verurteilt, bestreitet seine Haftung und benennt als Mitnutzer seine Ehefrau und seine zwei Kinder (1 Minderjährig, 1 Volljährig). Dabei wurde vorgetragen, dass auch deren Täterschaft ausgeschlossen ist und der Beklagte die Endgeräte ergebnislos auf Filesharing-Software untersuchte. Jetzt entschied das Erstgericht, das dieses nicht ausreicht, und ein Shitstorm der Anwälte und Foren-Experten übergoss sich über Nürnberg. Zurecht? Nein! Was viele - auch der Gerichtsstandort Charlottenburg - vergessen, "Afterlife" bezieht sich nur auf die Konstellation: "Ehemann - Ehefrau". Dieses wurde hier beachtet. Aber man sagt auch, dass die Untersuchung - wenn man dazu in der Lage ist - allein auf Filesharing-Software nicht ausreicht. Das Gericht sagt, das Filesharing-Software auch und Ausnahmswiese für legale Downloads genutzt werden kann. Es hätte deshalb auch nach dem Streitgegenstand (Datei, Installation) gesucht werden müssen. Lebensfremd? Nein! Natürlich weiß ich nicht, welche Anforderung gestellt wären, wenn der Beklagte es vorgetragen hätte - hat er aber nicht.

Jeder sollte beachten, es geht letztendlich um sein Geld. Die anonymen Deppen sind dann weg, das eigene Jammern groß, wenn man unter Fehleinschätzung und mit ohne einen Beweis in ein Gerichtsgutachten stolpert, ein weiteres Gerichtsgutachten für den Abmahner sponsert. Und hier liegt meine Verantwortung, wo ich natürlich auch mit einem Abmahnanwalt diesbezüglich rede und dessen Antwort veröffentlich darf.

Es ist wie mit allen. Jeder darf sich doch informieren wo er möchte, darauf habe ich keinen Einfluss und es ist mir persönlich egal. Wer auf AW3P kommt um seine Nerven zu beruhigen oder Dampf abzulassen, sollte sich beim Seelenklempner auf die Couch legen oder Baldrian einnehmen. Es geht um Dein - nicht um mein - Geld! Und deshalb werde ich - zwar mit einem mir ausgewiesenen IQ eines Sack russischer Schrauben - Tacheles reden.

Es gibt keine Klagewahrscheinlichkeitsmilchmädchenrechnungen, sondern nur: wer nicht zahlt entscheidet sich für entweder Klage oder Verjährung. Die Chancen stehen hierzu 50 : 50. Alles andere ist unseriös, zumindest Gedankengut Anno 2016 / Gulli:Board. Aber, auch hier steht es jeden frei, an seinem Glauben festzuhalten.






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Die Initiative AW3P wünscht weiter eine besinnliche Adventszeit


Die zweite Kerze wird angezündet, genießt ein wundervolles Adventswochenende im Kreise Eurer Familie und Lieben und lasst ein wenig Ruhe und Stille bei Euch einkehren! Die Initiative AW3P wünscht allen eine frohe, besinnliche und gesegnete Adventszeit. Aber bedenkt, dass es auch sehr viele Menschen gibt, die unserer Hilfe bedürfen.





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..................................................................................................................2. Advent Bilder - GBPicsOnline












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...................................................................................Steffen Heintsch für AW3P




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