2017, KW 34

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
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Steffen
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2017, KW 34

#1 Beitrag von Steffen » Samstag 26. August 2017, 10:50

------------------------------------------------------ - Abmahnwahn Deutschland - Filesharing - --------------------------------------------


DER Wochenrückblick........................Bild......................Filesharing Fälle


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Ausgabe 2017, KW 34 ..................................Initiative AW3P.............................21.08. - 27.08.2017

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1. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg (Hamburg): Auch DIN-Normen sind urheberrechtlich geschützt (©-Vermerk)


Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 27.07.2017, Az. 3 U 220/15 Kart


(...) Das Landgericht hat bereits zutreffend dargelegt, dass dazu, ob schon ein ©-Vermerk die Vermutungswirkung des § 10 Abs. 3 UrhG begründen kann, verschiedene Ansichten vertreten werden. ©-Vermerke sind keine Urheberbezeichnungen, weil sie sich nicht auf die Urheberschaft, sondern nur auf die Nutzungsberechtigung beziehen (Schricker / Loewenheim / Peifer, UrhG, 5. Aufl., § 10, Rn. 9; Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl., § 10, Rn. 13). Wie weit die für ausschließlich Nutzungsberechtigte über § 10 Abs. 3 UrhG nur entsprechend geltende Vermutungswirkung des § 10 Abs. 1 UrhG in Bezug auf den ©-Vermerk reicht, ist streitig.

In der Literatur wird teils die Ansicht vertreten, dass der Copyright-Vermerk © "zumindest eine Indizwirkung haben" dürfte (Schricker / Loewenheim / Peifer, a.a.O., Rn. 19). Danach ginge von dem ©-Vermerk keinesfalls eine Vermutungswirkung aus. Teils wird aber auch angenommen, der Copyright-Vermerk deute "üblicherweise" darauf hin, dass die dort bezeichnete Person Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte sei bzw. begründe die Vermutung für die Rechtsinhaberschaft (Dreier / Schulze, a.a.O., Rn. 13, 44 und 62).

In der Rechtsprechung wird das teilweise ebenso gesehen (vgl. LG Berlin, ZUM 2005, 842, juris Rn. 33 - noch vor Einführung des § 10 Abs. 3 UrhG; LG Frankfurt, CR 2010, 354, juris Rn. 34 - für Software; OLG Köln, ZUM-RD 2010, 324, Rn. 3 - Stadtplanausschnitte online, Formulierung des ©-Vermerks nicht wiedergegeben; LG Hamburg, ZUM-RD 2010, 399 (407), juris Rn. 83 - betrifft § 85 Abs. 4 UrhG, der ausdrücklich auf § 10 Abs. 1 UrhG verweist).

Nach anderer Ansicht, löst nicht bereits jede Angabe der Rechtsinhaberschaft, bspw. in einem Copyright-Vermerk oder einem P-Vermerk, die Vermutungswirkung nach § 10 Abs. 3 UrhG aus, sondern nur eine solche, die gerade auf die Ausschließlichkeit der Rechtseinräumung hinweist, z.B. durch Zusätze zum Copyright-Vermerk wie "© XY (exklusive Rechte)" oder "under exclusive license from" (Wandtke / Bullinger / Thum, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 4. Aufl., § 10, Rn. 51, beck-online).

Der Senat folgt der letztgenannten Ansicht. Der ©-Vermerk macht als solcher eine ausschließliche Nutzungsberechtigung nicht schon hinreichend deutlich. Er verweist schon nach seinem Wortlaut auf eine Rechteinhaberschaft nur an den Vervielfältigungsrechten. Ob insoweit auch eine exklusive Rechtseinräumung vorliegt, wird zudem nicht deutlich. Dass sich ein solches eindeutiges Verkehrsverständnis auch ohne entsprechende klarstellende Zusätze bislang schon herausgebildet hätte, ist nicht erkennbar.

Daher kann der ©-Vermerk die Vermutung des § 10 Abs. 1 und Abs. 3 UrhG nicht schon begründen.
(...)



Quelle: 'www.rechtsprechung-ham-burg.de'
Link: http://www.rechtsprechung-hamburg.de/jp ... focuspoint











2. Bundesgerichtshof (Karlsruhe): Beweiswürdigung ist grundsätzlich Sache des Tatrichters


BGH, Urteil vom 12. Juli 2017 - 1 StR 535/16


(...) Die Beweiswürdigung ist grundsätzlich Sache des Tatrichters. Deshalb ist es vom Revisionsgericht regelmäßig hinzunehmen, wenn der Angeklagte freigesprochen wird, weil der Tatrichter Zweifel an dessen Täterschaft nicht zu überwinden vermag. Der Beurteilung durch das Revisionsgericht unterliegt insoweit nur, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt. Rechtlich zu beanstanden sind die Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, dass das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt und dabei nicht beachtet hat, dass eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemandem anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist, sondern ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zulässt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, Rn. 10 und vom 11. Mai 2017 - 4 StR 554/16, Rn. 6 jeweils m.w.N.). Zudem muss das angefochtene Urteil erkennen lassen, dass das Tatgericht solche Umstände, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat. Dabei dürfen die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet werden, sondern müssen in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt worden sein (st. Rspr.; etwa BGH, Urteile vom 2. April 2015 - 3 StR 635/14, Rn. 3 und vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, Rn. 10, NStZ-RR 2017, 185 m.w.N.). (...)



Quelle: 'www.juris.bundesgerichtshof.de'
Link: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1











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3. Verbraucherzentrale Bayern e.V. (München), Pressemitteilung vom 23.08.2017: Wer in der Ferienzeit untervermietet, sollte die Internetnutzung genau regeln


(...) Über Plattformen zur Wohnungsvermittlung lassen sich in der Ferienzeit freie Wohnungen und Häuser untervermieten. Nicht selten dürfen die Mieter dabei nicht nur die Wohnung, sondern auch das dort vorhandene Internet während der Mietdauer nutzen. Bei der Verbraucherzentrale Bayern melden sich vermehrt Verbraucher, die als Anschlussinhaber einige Wochen nach der Untervermietung eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhielten (...)



Quelle: 'www.verbraucherzentrale-bayern.de'
Link: https://www.verbraucherzentrale-bayern. ... nau-regeln






Hinweis AW3P:

AG Charlottenburg, Urteil vom 14.03.2017, Az. 225 C 307/16 ("Airbnb" Mieter)

Quelle: 'Blog AW3P'
Link: https://aw3p.de/archive/2609











4. Kanzlei Dr. Bahr (Hamburg): Landgericht Trier zu den Impressum-Anforderungen bei einer YouTube-Präsenz


LG Trier, Urteil vom 21.07.2017, Az. 11 O 258/16



Quelle: 'www.online-und-recht.de'
Link: http://www.online-und-recht.de/urteile/ ... -20170721/












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Gerichtsentscheidungen




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  • AG Köln, Urteil vom 11.08.2017, Az. 141 C 202/16 [NIMROD verlieren; sek. Darlegungslast]
  • AG Hamburg, Urteil vom 10.08.2017, Az. 32 C 208/16 [NZGB verlieren; sek. Darlegungslast, 2 Filme]



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  • AG Deggendorf, Urteil vom 27.07.2017, Az. 4 C 746/16 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (keiner der 9 Mitnutzer kommt als Täter in Frage), 2 Filme]









Stader Rechtsanwälte GbR (Köln):



AG Köln, Urteil vom 11.08.2017, Az. 141 C 202/16


Stader Rechtsanwälte GbR (Köln): Abmahnkanzlei NIMROD Rechtsanwälte scheitert mit Filesharing Klage vor dem Amtsgericht Köln



Quelle: 'www.stader-law.de'
Link: http://www.stader-law.de/index.php/news ... koeln.html











Dr. Wachs Rechtsanwälte (Hamburg):



AG Hamburg, Urteil vom 10.08.2017, Az. 32 C 208/16


Dr. Wachs Rechtsanwälte (Hamburg): Das Amtsgericht Hamburg weist unbegründete Filesharing Klage zurück - Beklagte trug Tatsachen vor, die die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs begründen (2 Filme)



Quelle: 'Blog AW3P'
Link: https://aw3p.de/archive/3066











Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München):



AG Deggendorf, Urteil vom 27.07.2017, Az. 4 C 746/16


Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Das Amtsgericht Deggendorf verurteilt Anschlussinhaber wegen mangelhaften Nachforschungen - Die bloße Befragung potenziell Zugriffsberechtigter reicht nicht aus (2 Filme)



Quelle: 'www.news.waldorf-frommer.de'
Link: https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... t-nicht-a/













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Forenwelt




1. Neues vom Neanderuler: "Der Neanderwalt"




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2. Steffen's Kurzkommentar




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... in knapp einem Monat ist Bundestagswahl oder "Lobby der Alten"




- Legislaturperiode 2017 - 2021 - Merkel (63 Jahre - 67 Jahre)
- Legislaturperiode 2021 - 2025 - Merkel (67 Jahre - 71 Jahre)




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Frage: Warum gibt es keine jüngeren Politikerinnen / Politiker, die einmal Verantwortung übernehmen wollen?



Lösung:
Frisch- statt Gammelfleisch!







Ups, schreibt man doch nicht! Viele Leser werden jetzt denken, dass ich keine Ahnung habe, oder dass es doch uns gut geht, z.B. im Gegensatz zum Kosovo. Beides kann zutreffen. Dann irre ich mich, habe aber eine eigene Meinung, die ich vertrete.

Es stellt sich für mich doch die Frage, warum die "Alten" keine "Jungen" nachrücken lassen, wie z.B. Frankreich. Man könnte doch schon längst in Rente gehen. Merkel (63) hat alles von Kohl gelernt. Sie profitiert von dem "schwesterlichen" Zusammenschluss von CDU und CSU (trennt doch einmal beide Parteien), der Partei mit den höchsten Spendengeldern und es wird "rechts" und "links" niemand "Junges" (als Konkurrent) geduldet. Ein Seehofer, der erst den starken "Obergrenzen"-Bajuwaren mimt, jetzt einen auf "Pantoffelheld" macht.

Das ganze Geklüngel der "Lobby der Alten" mit den Banken und der Autoindustrie (Diesel), nutzlose Rettungsschirme. Warum ist ein Volksvertreter, gleichzeitig in irgendein Aufsichtsrat. Sitz einmal zwischen zwei Stühlen und so ist es auch hier. Entweder ich vertrete die Interessen des Volkes, oder die der Industrie. Und es war schon immer so, "welche Hand dich füttert, die beiße nicht".

Flüchtlingspolitik. Wenn ich die Gazetten lese und vernehme, das Flüchtlingsunterkünfte teilweise leer stehen und weniger nach Deutschland kommen ... Warum denn? Nicht weil Merkel (in Anbetracht des möglichen Nobelpreises) ohne Kontrolle die Grenze öffnete, nein, weil alle ihre Grenze dicht machen, und Europa einen Staat (Türkei) einerseits kritisiert, aber für die Drecksarbeit Europa gut genug ist und fürstlich entlohnt wird. Flüchtlinge in Griechenland und Italien genießen heute keinen Merkelbesuch. Der Flüchtlingsstrom aus Afrika dauert an. Das Sterben auf der See dauert an.

:wayne:

Sozialpolitik. Der Stolz der alten BRD waren doch die guten deutschen Straßen. Heute ist alles Marode und gute alte "DDR-Flickschusterei" lebt wieder auf. Kinder- und Altersarmut sind wieder auf der Tagesordnung. Sehr viele Rentner müssen zur Rente auf Stundenbasis arbeiten, Zeitungen austragen oder können von ihrer Rente nicht leben. Man arbeitet 40 Jahre, zahlt in die Rentenkasse ein, um in den Tonnen nach Essen zu suchen. Und wenn die Statistik zu hoch ist, dann werden die Flüchtlinge herausgenommen und Zeitarbeiter als in Arbeit hineingenommen und wir klatschen alle zufrieden in die Hände.

Natürlich hat die AfD kein Programm, Hochkonjunktur nur - solange die Grenzen auf waren - und Populistisch. Dann hat eben Deutschland nicht gelernt. Und wenn es Demokratisch ist, dann kann ich sie wählen, und wenn nur als Frust. Welche Alternative hat man denn? AfD oder "Lobby der Alten". Punkt.











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Steffen Heintsch für AW3P




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